Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI unwirtschaftlich? - Pflegekräftemangel

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Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI unwirtschaftlich? - Pflegekräftemangel

Beitrag von WernerSchell » 24.07.2018, 06:02

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Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V.
Bundesgeschäftsstelle, Zweigertstr. 50, 45130 Essen,
Tel. 0201 . 354001, Fax: 0201 . 357980, E-Mail: info@bad-ev.de


Keine Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI wegen Pflegefachkräftemangel?
„Die Unwirtschaftlichkeit der Beratungseinsätze gefährdet akut die Bezugsmöglichkeit von Pflegegeld!“ - bad e.V. fordert schnelles Handeln des Gesetzgebers

Essen, 18. Juli 2018. Wer Pflegegeld beziehen will, muss viertel- bzw. halbjährlich bei sich zu Hause eine Beratung eines zugelassenen Anbieters in Anspruch nehmen. In der Vergangenheit haben vorwiegend ambulante Pflegedienste diese Aufgabe übernommen. Doch der Fachkräftemangel in der Pflege führt zunehmend nicht nur dazu, dass Pflegedienste die Aufnahme von Neukunden ablehnen müssen, auch die Durchführung von Beratungseinsätzen wird trägerübergreifend immer häufiger abgelehnt. In Regionen, in denen diese Ablehnung die Regel wird, droht den Versicherten die Streichung ihres Pflegegelds. Mitgliedsbetriebe des bad e.V. berichten, dass dieses „Schreckens-Szenario“ in einigen Teilen Deutschlands heute bereits Realität ist. „Es handelt sich hier um ein Problem, das verschärft wird durch hausgemachte Fehler des Gesetzgebers, die es schnell zu abzustellen gilt!“, sagt der bad-Bundesvorsitzende Andreas Kern, der selbst u.a. ambulante Pflegedienste betreibt.

Kern erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung, im Kampf gegen den Fachkräftemangel in der Pflege schnell effektive Maßnahmen zu ergreifen und verweist in diesem Zusammenhang auf die 5 Sofort-Forderungen des bad e.V., die der bad e.V. dem Bundesministerium für Gesundheit hat zukommen lassen (siehe Anlage). „Ohne mehr Pflegefachpersonal auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind die gegenwärtigen Anforderungen und anstehenden Herausforderungen nicht zu bewältigen!“, betont Kern.

Neben dem Versäumnis, zu lange zu wenig gegen den Pflegefachkräftemangel getan zu haben, kritisiert Kern auch, dass der Gesetzgeber beim Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI in unverantwortlicher Art und Weise dem o.g. Problem durch Preis-Dumping Vorschub geleistet hat: „Im SGB XI hat der Gesetzgeber festgelegt, dass als Vergütung für die Beratung bei Versicherten mit Pflegegrad 2 oder 3 maximal 23 Euro und bei Versicherten mit Pflegegrad 4 oder 5 maximal 33 Euro vereinbart werden darf. Dies gilt unabhängig davon, wie lange der Einsatz dauert. Die Pflegedienste, die eine entsprechend hoch qualifizierte Pflegefachkraft ein bis zwei Stunden gewissenhaft Beratungsleistungen erbringen lassen, arbeiten folglich unwirtschaftlich.“

„Da verwundert es nicht, dass Pflegedienste, die durch knappe personelle Ressourcen ge-zwungen sind, Prioritäten zu setzen, als Erstes die Leistungen einstellen, bei denen ein kos-tendeckendes Arbeiten unmöglich ist“, kommentiert Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. „Es liegt auf der Hand, dass der Gesetzgeber aufhören muss, die wirtschaftliche Auskömmlichkeit der Beratungsleistungen durch gesetzliche Regelungen zu verhindern. Ansonsten droht die Gefahr, dass sich die bislang lokal auftretenden Probleme flächendeckend ausbreiten werden“, mahnt Kapp.

„Die Ankündigungen zum neuen Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) zeigen, dass der Gesetzgeber im Grundsatz die Zeichen der Zeit nunmehr durchaus erkannt hat und die Auf-fassung des bad e.V. teilt, dass die gesetzliche Begrenzung der auszuhandelnden Vergütung für den Beratungseinsatz abgeschafft gehört.“, stellt Kern fest.
„Allerdings verkennt der Plan, das Gesetz erst zum 01.01.2020 zu ändern, das Eilbedürfnis des Problems. Schon jetzt melden uns unsere Mitglieder, dass Versicherten ihr Pflegegeld-anspruch gestrichen wird, weil sie nur Absagen auf ihre Anfragen zur Durchführung von Be-ratungseinsätzen erhalten haben.“

„Aus unserer Sicht besteht kein sachlicher Grund, die vorgesehene Gesetzesänderung nicht schon zum 01.01.2019 in Kraft treten zu lassen, um zeitnah den Startschuss zu geben, damit die Selbstverwaltung beginnen kann, Vergütungen für eine wirtschaftliche Leistungserbringung zu verhandeln.“, betont Kapp und erläutert die praktischen Auswirkungen des bisherigen Gesetzesvorhabens: „Ein Inkrafttreten zum 01.01.2020 würde hingegen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge haben, dass eine bundesweite Umsetzung auf Landesebene nicht vor 2022 zu erwarten wäre. Das ist Zeit, die die Betroffenen nicht haben und die dazu führen könnte, dass der Pflegegeldanspruch für einige Versicherte zur „grauen Theorie“ verkommt.“

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Patienten. Der bad e.V. mit seinen Landes-organisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.07.2018
Kontakt
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin bad e.V.
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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