PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (20. September 2018, Nr. 33/2018)
Breites Bündnis fordert Personalbemessungstool für den Krankenhausbereich
Personalbemessungstool ist ein unverzichtbares Kernstück einer am Patientenwohl ausgerichteten Pflegepersonalausstattung
Für ein am Pflegebedarf ausgerichtetes verpflichtendes Personalbemessungstool/eine PPR 2.0 in der Krankenhauspflege setzt sich ein breites Bündnis an Verbänden und Institutionen ein – zu diesen gehört auch der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR).
Zu den im Bündnis gemeinsam verfolgten Forderungen erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Ein am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes und pflegewissenschaftlich fundiertes Personalbemessungstool bzw. eine entsprechend weiterentwickelte PPR 2.0 ist ein unverzichtbares Kernstück einer am Patientenwohl ausgerichteten, evidenzbasierten Pflegepersonalausstattung.
Wir fordern daher den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich, also noch mit der anstehenden Gesetzgebung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, die (Weiter-)Entwicklung und nachfolgende verpflichtende Anwendung eines solchen Personalbemessungssystems flächendeckend in deutschen Krankenhäusern zu etablieren.
Ein am individuellen Patientenbedarf ausgerichtetes Pflegepersonalbemessungstool, eine PPR 2.0, würde auch für die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen, die die Patientensicherheit gewährleisten müssen, und für die nachhaltige Verbesserung der Pflegepersonalausstattung eine weitreichende positive Wirkung entfalten.
Weiter wird ein solches Instrument maßgeblich sein als Datenbasis für die Verhandlung von Pflegebudgets sowie für die Transparenz in den Qualitätsberichten. Darüber hinaus wird es als Datengrundlage wichtige Effekte für neue Ansätze der Versorgungsforschung und politischen Steuerung haben.“
Die „Gemeinsame Forderung der Organisationen“ zur „(Weiter-)Entwicklung und verpflichtende Anwendung eines am Pflegebedarf ausgerichteten Personalbemessungstools für die Pflege in Krankenhäusern“ liegt der Anlage bei.
Weitere Informationen:
Am Bündnis sind folgende Verbände und Institutionen beteiligt: Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich-Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF), Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutscher Pflegerat (DPR), Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF), Organisationen der Patientenvertretung (BAGP, DAG SHG, BAG Selbsthilfe, SoVD, vdk, ISL, vzbv) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail:
presse@deutscher-pflegerat.de
Internet:
www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).