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Personaluntergrenzen: Ministerium entscheidet erneut selbst

Verfasst: 20.09.2019, 06:21
von WernerSchell
Deutsches Ärzteblatt vom 20.09.2019:
Personaluntergrenzen: Ministerium entscheidet erneut selbst
Nach erfolglosen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu den Pflegepersonaluntergrenzen hat das Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun Vorgaben für acht pflegeintensive Krankenhausbereiche vorgelegt. Diese gelten ab dem 1. Januar 2020. Mit einer Ersatzvornahme hat das... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-py43rf

Anträge auf geförderte Pflegestellen

Verfasst: 23.09.2019, 16:10
von WernerSchell
Anträge auf geförderte Pflegestellen
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Träger von Pflegeeinrichtungen haben bis Mitte Juli 2019 bundesweit rund 2.800 Anträge auf Förderung von zusätzlichem Pflegepersonal gestellt. Mehr als 300 Anträge waren zu dem Zeitpunkt bewilligt. Seit Jahresbeginn wurden Fördermittel in Höhe von mehr als sieben Millionen Euro zu dem Zweck ausgereicht, wie es in der Antwort (19/12965 > http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/129/1912965.pdf) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12436 > http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/124/1912436.pdf ) der FDP-Fraktion heißt.
Wie viele der in Aussicht gestellten 13.000 neuen Stellen in der Altenpflege bisher besetzt werden konnten, ist den Angaben zufolge noch nicht darstellbar. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse erstmals bis Ende dieses Jahres und danach jährlich über die Zahl der durch den Vergütungszuschlag finanzierten Pflegekräfte, den Stellenzuwachs und die Ausgabenentwicklung berichten.
Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) lag die Zahl der offenen Stellen in Pflegeheimen im Juli 2019 bei rund 9.400. Allerdings würden nicht alle offenen Stellen gemeldet, hieß es.

Quelle: Mitteilung vom 23.09.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de

Neue Online-Umfrage zu „Pflegepersonaluntergrenzen“

Verfasst: 01.10.2019, 07:17
von WernerSchell
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Neue Online-Umfrage zu „Pflegepersonaluntergrenzen“

Heute startet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine neue Online-Umfrage. Es geht um den Umgang mit den Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG), die seit Januar 2019 in vier sogenannten ‚pflege-sensitiven‘ Bereichen der Krankenhäuser gelten: der Intensivmedizin, Unfallchirurgie, Kardiologie und Geriatrie. Die PpUG sorgen für erhebliche Turbulenzen und Verwerfungen, heftige Widerstände und hohen zusätzlichen bürokratischen Aufwand in den Kliniken. Beobachtungen zeigen zahlreiche negative Folgen, z.B. die kurzfristige „Verschiebung“ von Patient/innen und Beschäftigten zwischen Stationen mit und ohne Untergrenzen, Personalreduktion in Krankenhäusern mit besserer Personalausstattung, Bettensperrungen, mehr kurzfristige Änderungen des Dienstplans, Zunahme des „Holens aus dem Frei“ bei Pflegefachpersonen usw. Und immer mehr Berichte zeigen, dass all dies professionell Pflegende mehr be- als entlastet und nichts für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten tut.

In der – natürlich vollständig anonymisierten - Online-Umfrage soll es um solche Aspekte gehen. Sie richtet sich ausdrücklich nur an Pflegefachpersonen im Krankenhaus, die in bettenführenden Bereichen tätig sind bzw. als Vorgesetzte deren Personalplanung zu verantworten haben. Gefragt wird nach konkreten Erfahrungen in der Umsetzung der PpUG und nach einer persönlichen Einschätzung der Effekte. Die Umfrage ist kurz und kann mit wenigen Klicks beantwortet werden. Machen Sie mit und leiten Sie die Information dazu samt Link zur Umfrage gern weiter. Wir hoffen auf rege Beteiligung und erwarten interessante Ergebnisse.

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Die Umfrage läuft vom 1. Oktober bis 30. November 2019 – unter www.surveymonkey.de/r/PUG-DBfK-2019

Quelle: Pressemitteilung vom 01.10.2019
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
presse@dbfk.de
www.dbfk.de

VERORDNUNG ZUR FESTLEGUNG VON PFLEGEPERSONALUNTERGRENZEN

Verfasst: 01.11.2019, 09:49
von WernerSchell
DKG ZUR VERÖFFENTLICHUNG DER VERORDNUNG ZUR FESTLEGUNG VON PFLEGEPERSONALUNTERGRENZEN
Öffnung des Pflegehilfskraftbegriffs richtiger Schritt


Zur Veröffentlichung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen für 2020 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum:
Mit dieser Verordnung werden für die Stroke-Units und die Frührehabilitation zwei Leistungsbereiche der Pflegeuntergrenzensteuerung unterworfen, die nach Einschätzung der Krankenhäuser dafür nicht geeignet sind, weil die Besetzung anderweitig geregelt ist bzw., die Patientenbetreuung durch eine Vielzahl von Berufsgruppen erfolgt. Es wäre wünschenswert gewesen, diese Bereiche der Akutversorgung aus dem Geltungsbereich der Untergrenzen herauszunehmen.
Positiv zu bewerten sind aber andere in der Verordnung getroffene Veränderungen. Allen voran ist die Berücksichtigung von medizinischen Fachangestellten, anästhesietechnischen Assistenten und Notfallsanitätern als Pflegehilfskräfte ein Fortschritt. Ebenfalls begrüßenswert ist, dass das Bundesgesundheitsministerium die neu mit Untergrenzen belegten Bereiche für das erste Quartal 2020 sanktionsfrei stellt. Die Ministerverordnung geht damit über bislang von den Kassen blockierte Punkte hinweg. Die Ersatzvornahme war notwendig geworden, weil der GKV-Spitzenverband für die Intensivstationen überzogene Personalbesetzungen durchsetzen wollte. Auch hier weicht die Ministerverordnung in die richtige Richtung ab.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.11.2019
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin

Neue Pflegepersonaluntergrenzen sind rechtskräftig

Verfasst: 01.11.2019, 18:11
von WernerSchell
Deutsches Ärzteblatt vom 01.11.2019:
Neue Pflegepersonaluntergrenzen sind rechtskräftig
Berlin – Die neu gefasste Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ist gestern im Bundesgesetzblatt erschienen und somit rechtskräftig. Darin bestimmt das Bundesgesundheitsministerium ab 2020 auch Grenzwerte für die als pflegeintensiv festgelegten... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-q0avan

Öffnung des Pflegehilfskraftbegriffs richtiger Schritt

Verfasst: 11.11.2019, 07:41
von WernerSchell
Öffnung des Pflegehilfskraftbegriffs richtiger Schritt

(Quelle: DKG) Zur Veröffentlichung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen für 2020 erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum:
Mit dieser Verordnung werden für die Stroke-Units und die Frührehabilitation zwei Leistungsbereiche der Pflegeuntergrenzensteuerung unterworfen, die nach Einschätzung der Krankenhäuser dafür nicht geeignet sind, weil die Besetzung anderweitig geregelt ist bzw., die Patientenbetreuung durch eine Vielzahl von Berufsgruppen erfolgt. Es wäre wünschenswert gewesen, diese Bereiche der Akutversorgung aus dem Geltungsbereich der Untergrenzen herauszunehmen.
Positiv zu bewerten sind aber andere in der Verordnung getroffene Veränderungen. Allen voran ist die Berücksichtigung von medizinischen Fachangestellten, anästhesietechnischen Assistenten und Notfallsanitätern als Pflegehilfskräfte ein Fortschritt. Ebenfalls begrüßenswert ist, dass das Bundesgesundheitsministerium die neu mit Untergrenzen belegten Bereiche für das erste Quartal 2020 sanktionsfrei stellt. Die Ministerverordnung geht damit über bislang von den Kassen blockierte Punkte hinweg. Die Ersatzvornahme war notwendig geworden, weil der GKV-Spitzenverband für die Intensivstationen überzogene Personalbesetzungen durchsetzen wollte. Auch hier weicht die Ministerverordnung in die richtige Richtung ab.“

Quelle: Mitteilung vom 10.11.2019
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

Neue Erhebung: Krankenhäusern fehlen mehr als 50.000 Pflegekräfte

Verfasst: 13.12.2019, 07:18
von WernerSchell
Deutsches Ärzteblatt vom 12.12.2019:
Neue Erhebung: Krankenhäusern fehlen mehr als 50.000 Pflegekräfte
Berlin – In deutschen Krankenhäusern fehlen mehr als 50.000 Pflegekräfte. Das ist ein erstes Ergebnis der Erprobung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI), die derzeit vom Deutsche Pflegerat (DPR), der Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-q2euue

PFLEGEPERSONALBEDARFSBEMESSUNGSINSTRUMENT - Neue Vorgaben sollen bedarfsgerechte Pflege sichern

Verfasst: 14.01.2020, 17:39
von WernerSchell
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DKG, DPR UND VER.DI VERSTÄNDIGEN SICH AUF PFLEGEPERSONALBEDARFSBEMESSUNGSINSTRUMENT
Neue Vorgaben sollen bedarfsgerechte Pflege sichern

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz ein Instrument zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung der Öffentlichkeit präsentiert. Bereits am gestrigen Montag hatten die beteiligten Verbände das sogenannte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgemäß vorgestellt. Im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ der Bundesregierung haben sich DPR, ver.di und DKG selbst verpflichtet, ein Instrument zur Bemessung des Personalbedarfs im Krankenhaus als Interimslösung zu erarbeiten. Es ermittelt den Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden Stationen und definiert die notwendige Pflegepersonalausstattung für die Stationen des gesamten Krankenhauses. Das Instrument orientiert sich an den Standards einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung. Zusammen mit Eckpunkten zur Umsetzung, die ebenfalls vereinbart wurden, gewährleistet es eine hohe Patientensicherheit und Entlastung für das Pflegepersonal. Das BMG hatte in der „Konzertierten Aktion Pflege“ die Prüfung des Instruments zugesagt und die drei Beteiligten erwarten eine zeitnahe gesetzgeberische Umsetzung.
Im Detail stellt das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 eine grundlegend überarbeitete und modernisierte Pflege-Personalregelung (PPR) dar, die in ihrer ursprünglichen Form immer noch von vielen Krankenhäusern zur Kalkulation der vorhandenen Pflegepersonalkosten angewendet wird. So wurden nunmehr die der Bemessung zugrundeliegenden Leistungen und Zeitwerte an die aktuellen Anforderungen einer guten pflegerischen Versorgung (z.B. Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien) angepasst. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine fachlich-inhaltliche Bewertung der Leistungsinhalte der allgemeinen und speziellen Pflege. Es ist zudem gelungen, den Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) in das Pflegepersonalbemessungsinstrument zu überführen. In einem Pretest mit 44 Krankenhäusern zeigte sich, dass das Pflegepersonalbemessungsinstrument gut anwendbar ist und die Zeitwerte und Einstufungskriterien plausibel erscheinen.
„Mit der PPR 2.0 ist es uns gelungen, ein unbürokratisches Personalbedarfsbemessungsinstrument vorzulegen, das eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Patienten im Krankenhaus abbildet“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Die drei Partner sind sich einig, dass nach Einführung des Personalbedarfsbemessungsinstruments auf die gesetzlichen Pflegepersonaluntergrenzen und ihre Ausweitung verzichtet werden sollte, da jetzt ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität zur Verfügung steht.
„Das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel ist eine Personalausstattung, die eine gute Pflege ermöglicht und die Beschäftigten vor Überarbeitung schützt. Die professionell Pflegenden dürfen die zügige Einführung der PPR 2.0 erwarten“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „ver.di war es in den Verhandlungen wichtig, dass auch Regelungen für die Nachtschichten und die Verteilung der Pflegestellen im Krankenhaus getroffen werden müssen. Außerdem müssen Personalausfallkonzepte Beschäftigte vor Überlastung schützen.“
Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), erklärte: „Ein Instrument zur Bestimmung einer angemessenen Personalausstattung ist überfällig. Seine konsequente Umsetzung ist auch ein Beitrag zur Beendigung der Personalkrise in der Pflege im Krankenhaus. Wir müssen zeitnah spürbare Verbesserungen für die Pflegefachpersonen vor Ort erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2020
Pressekontakt:
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Joachim Odenbach, Telefon 030/39801-1020
Deutscher Pflegerat
Dr. Ute Haas, Telefon 0157/88989290
ver.di
Richard Rother, Telefon 030/6956-1013

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
Kontakt:
Joachim Odenbach (Leitung)
Holger Mages
Dr. Jörn Wegner
Rike Stähler
Tel. (030) 3 98 01 - 1020 / - 1022 / - 1023 / - 1024
Sekretariat
Stephanie Gervers
Tel. (030) 3 98 01 -1021
Fax (030) 3 98 01 -3021
e-mail: pressestelle@dkgev.de
web: www.dkgev.de

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin
> https://www.dkgev.de/dkg/presse/details ... e-sichern/

Siehe Kurzdarstellung des Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstruments PPR 2.0 >>> https://www.dkgev.de/fileadmin/default/ ... PR_2.0.pdf

Vorschlag für Interimslösung zur Personalbemessung im Krankenhaus an Bundesgesundheitsminister Spahn übergeben

Verfasst: 14.01.2020, 17:46
von WernerSchell
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (14. Januar 2020, Nr. 3/2020)


Vorschlag für Interimslösung zur Personalbemessung im Krankenhaus an Bundesgesundheitsminister Spahn übergeben

DPR, DKG und ver.di hatten im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) den Auftrag übernommen, bis Jahresende 2019 einen Vorschlag für ein Personalbemessungsverfahren im Krankenhaus als Interimslösung zu entwickeln. Das ist den drei Partnern gelungen. Am 13.1.2020 haben sie Bundesminister Spahn den Vorschlag zur PPR 2.0 präsentiert. Gemäß Beschluss der KAP wird das Ministerium nun den Vorschlag prüfen.

„Die drei Entwicklungspartner repräsentieren ein breites Bündnis mit unterschiedlichen Perspektiven auf das Problem Personalausstattung Pflege im Krankenhaus. Das ist eine Stärke dieses Vorschlages. Mit der PPR 2.0 haben wir einen guten Mittelweg zwischen dem Anspruch auf Orientierung am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten einerseits und der Notwendigkeit einer zeitnah umsetzbaren Lösung andererseits gefunden“ sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerates.

„Die PPR wird heute noch in vielen Krankenhäusern eingesetzt und sei es zu internen Budgetierungszwecken. Sie ist das bekannteste Instrument zur Personalbemessung. Mit den mit wissenschaftlicher Expertise für die PPR 2.0 vorgenommenen Anpassungen ist es gelungen, die Schwächen der ursprünglichen PPR auszugleichen und zugleich der heutigen veränderten Versorgungsrealität anzupassen. So wurden die zur Bemessung herangezogenen Leistungen und Zeitwerte an die Anforderungen einer guten Pflege angepasst. Der Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) konnte in das neue Instrument integriert werden. In einem Pretest in mehr als 40 Krankenhäusern wurden Anwendbarkeit und Plausibilität überprüft.

Ein Instrument zur Bestimmung einer angemessenen Personalausstattung ist überfällig. Seine konsequente Umsetzung wäre auch ein Beitrag zur Beendigung der Personalkrise in der Pflege im Krankenhaus. Der Ball liegt nun beim BMG. Wir setzen auf einen positiven Ausgang der Prüfung der Einführung und eine rasche und konsequente Umsetzung unseres Vorschlages. Parallel muss für eine grundsätzliche Neuentwicklung für die Personalbemessung – die bei der KAP ähnlich wie für die Langzeitpflege festgehalten wurde – ein gesetzlicher Auftrag für die Entwicklung eines neuen Instrumentes erteilt werden. Dies wird erfahrungsgemäß mehrere Jahre in Anspruch nehmen.“

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vizepräsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

DBfK begrüßt Vorschlag zu Personalentwicklungsinstrument für Krankenhäuser

Verfasst: 14.01.2020, 17:52
von WernerSchell
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DBfK begrüßt Vorschlag zu Personalentwicklungsinstrument für Krankenhäuser

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das heute von DPR, DKG und verdi vorgeschlagene Personalbemessungsinstrument für die Krankenhäuser ausdrücklich. „Die Pflegepersonalausstattung in vielen Krankenhäusern ist prekär. Das liegt einerseits an der Schwierigkeit, freie Stellen adäquat wieder zu besetzen, und andererseits fehlenden verbindlichen Vorgaben. Dass es in den deutschen Krankenhäusern seit Aussetzen der PPR Mitte der neunziger Jahre keine verbindlich einzuhaltende Pflegepersonalbemessung mehr gibt, ist ein schwerer politischer Fehler mit gravierenden Folgen. Er hätte viel eher korrigiert werden müssen. Die Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer heutigen Form sind kein Ersatz, zudem unzureichend konzipiert. Immerhin tritt durch sie aber inzwischen offen zutage, wie problematisch und unzulänglich die Pflegepersonalbemessung in vielen Kliniken tatsächlich ist. Wir sind sehr froh, dass es DPR, DKG und verdi gelang, den Auftrag aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umzusetzen und einen Vorschlag – die PPR 2.0 - für ein praktikables und bedarfsgerechtes Personalbemessungsinstrument als Interimslösung für einige Jahre zu entwickeln,“ erklärt DBfK-Präsidentin Prof Christel Bienstein.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das heute von DPR, DKG und verdi vorgeschlagene Personalbemessungsinstrument für die Krankenhäuser ausdrücklich. „Die Pflegepersonalausstattung in vielen Krankenhäusern ist prekär. Das liegt einerseits an der Schwierigkeit, freie Stellen adäquat wieder zu besetzen, und andererseits fehlenden verbindlichen Vorgaben. Dass es in den deutschen Krankenhäusern seit Aussetzen der PPR Mitte der neunziger Jahre keine verbindlich einzuhaltende Pflegepersonalbemessung mehr gibt, ist ein schwerer politischer Fehler mit gravierenden Folgen. Er hätte viel eher korrigiert werden müssen. Die Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer heutigen Form sind kein Ersatz, zudem unzureichend konzipiert. Immerhin tritt durch sie aber inzwischen offen zutage, wie problematisch und unzulänglich die Pflegepersonalbemessung in vielen Kliniken tatsächlich ist. Wir sind sehr froh, dass es DPR, DKG und verdi gelang, den Auftrag aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umzusetzen und einen Vorschlag – die PPR 2.0 - für ein praktikables und bedarfsgerechtes Personalbemessungsinstrument als Interimslösung für einige Jahre zu entwickeln,“ erklärt DBfK-Präsidentin Prof Christel Bienstein.

Der Vorschlag basiert auf der Pflegepersonalregelung (PPR), die bis heute noch an vielen Kliniken genutzt wird. Sie ist den heutigen Anforderungen und dem aktuellen Stand des Wissens angepasst und modernisiert worden - z.B. im Hinblick auf umzusetzende Expertenstandards, Leitlinien, Pflegekonzepte und bei den hinterlegten Minutenwerten - und konnte sogar in Bezug auf ihre Anwendbarkeit und Plausibilität bereits an 44 Kliniken erprobt werden. Abgebildet werden die tatsächlichen Versorgungsnotwendigkeiten, orientiert an Standards einer hochwertigen individuellen Versorgung, wie Patientinnen und Patienten sie im Krankenhaus auch erwarten können.

„Angesichts der Personalprobleme in den Krankenhäusern mit den daraus resultierenden Folgen für die Patientenversorgung ist es unabdingbar, nun sehr zügig per Gesetz eine verbindliche Regelung zur Personalbemessung in der Pflege zu treffen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird laut KAP-Beschluss den Vorschlag prüfen. Wir erwarten, dass diese Prüfung zeitnah abgeschlossen wird und dann die konsequente Umsetzung einschließlich einer Begleitforschung in den Anfangsjahren erfolgt. Das Ausmaß der Probleme duldet keinen weiteren Aufschub“, fordert die DBfK-Präsidentin.

Zeitgleich muss – ähnlich wie in der Langzeitpflege - der gesetzliche Auftrag für die Entwicklung eines stabilen, analytischen Pflegepersonalbemessungsinstruments für Krankenhäuser erteilt werden. Und dass Löcher im Investitionsbudget der Kliniken mit Finanzmitteln der Pflege gestopft werden, muss endgültig der Vergangenheit angehören!

Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2020
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
redaktion@dbfk.de
www.dbfk.de

Jetzt echte Personalbemessung in Krankenhäusern einführen

Verfasst: 14.01.2020, 17:54
von WernerSchell
0024 / 14. Januar 2020
Pressemitteilung von Harald Weinberg


Jetzt echte Personalbemessung in Krankenhäusern einführen

„Heute ist ein guter Tag für die Pflege im Krankenhaus. Endlich gibt es einen vernünftigen Vorschlag für eine bedarfsgerechte Personalbemessung. Daraus muss jetzt schnell ein Gesetz werden“, erklärt Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Vorstellung des neuen Konzepts von Ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Weinberg weiter:

„Es ist bemerkenswert, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Ver.di auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen konnten. Hintergrund ist die große Unzufriedenheit mit der jetzigen kümmerlichen Regelung. Die Personaluntergrenzen sind gescheitert, sie müssen dringend ersetzt werden.

Am heutigen Tag ist vor allem den Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern zu gratulieren und zu danken, die in den letzten Jahren gegen den Pflegenotstand aktiv geworden sind. Sie haben sich organisiert und gestreikt, erst dadurch sind die Krankenhausgesellschaft und die Bundespolitik in Bewegung gekommen.

Der Gesundheitsminister betont immer wieder, dass er die Arbeitsbedingungen und die Versorgung in den Krankenhäusern verbessern will. Mit dem neuen Instrument kann er seinen Worten Taten folgen lassen, um echte Entlastung zu schaffen. Aber dafür wird es weiter den Druck der Beschäftigten brauchen.“

F.d.R. Evelyn Waldt
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de

Mehr Personal - bessere Pflege ....

Verfasst: 14.01.2020, 18:30
von WernerSchell
Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat darauf seit vielen Jahren aufmerksam gemacht und den Personal-Aufstockungsbedarf mit rund 20% eingeschätzt. Die politisch Verantwortlichen sind angesichts der Pflegemängel und der damit verbundenen Patientengefährdungen gefordert - JETZT!

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=23500&p=111947#p111947

"Mehr Personal = bessere Pflege" - so titelte die NGZ /RP in einem Bericht vom 11.08.2010 (> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... pflege.php bzw. viewtopic.php?f=4&t=14568&p=53884#p53884). Bei dem damals mit mir geführten Interview führte ich u.a. aus, dass eine Personalaufstockung von rund 20% geboten sei. Leider hat es aber bis heute keine Pflegereform geschafft, den Pflegenotstand aufzulösen. Im Gegenteil: Die Liste der Besorgnisse und Pflegemängel wird immer länger. In einer Pressemitteilung vom 02.01.2020 wurde das Thema "Pflegenotstand und Patientengefährdungen" erneut mit deutlichen Formulierungen aufgegriffen (> viewtopic.php?f=4&t=23500 ). Es gibt einen immensen Handlungsdruck! Selbst Jens Spahn sieht ernsthafte Probleme wegen des Pflegekräftemangels (> viewtopic.php?f=4&t=22696&p=111931#p111931 ).

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben am 14.01.2020 in einer gemeinsamen Pressekonferenz ein Instrument zur verbindlichen Bemessung des notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung der Öffentlichkeit präsentiert. Bereits am 13.01.2020 hatten die beteiligten Verbände das sogenannte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgemäß vorgestellt. Es ist zu hoffen, dass das vorgelegte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstruments PPR 2.0 alsbald umgesetzt wird. Ein Instrument zur Bestimmung einer angemessenen Personalausstattung ist überfällig ( >viewtopic.php?f=4&t=22697&p=111942#p111942 bzw. viewtopic.php?f=4&t=22697&p=111943#p111943 bzw. viewtopic.php?f=4&t=22697&p=111944#p111944 ).

Care Klima-Index 2019: Die Pflegerische Versorgung ist aber nicht gesichert. So lautet das Statement des Deutsches Pflegerat vom 14.01.2020. Er fordert deutlich höhere Investitionen in die pflegerische Versorgung. Der DBfK sieht ebenmfalls noch kein Silberstreif am Horizont (> viewtopic.php?f=3&t=23015&p=111940#p111940 bzw. viewtopic.php?f=3&t=23015&p=111941#p111941 )

Nach all dem ist es folgerichtig, beim Neusser Pflegetreff am 06.05.2020 die aktuellen pflegepolitischen Handlungserfordernisse erneut aufgreifen und entsprechende Reformmaßnahmen einzufordern (> viewtopic.php?f=7&t=23481 ). Alle, die im Jahr vor der nächsten Bundestagswahl mit für mehr Druck sorgen wollen, sind zur Unterstützung der hiesigen Aktivitäten ermuntert! -

Werner Schell


Zeitungsbericht vom 11.08.2010:

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Pflegebudgetvorgaben 2020: Ausgestaltung des Ungewissen

Verfasst: 20.01.2020, 07:48
von WernerSchell
Springer Pflege - 06.01.2020:
Pflegebudgetvorgaben 2020: Ausgestaltung des Ungewissen

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Im Bild: Andrea Albrecht, Pflegedirektorin am Rheinland Klinikum in Neuss.

Seit Jahresbeginn sind die neuen Pflegebudgetvorgaben umzusetzen. Allein: Vielen Verantwortlichen in der Pflege ist unklar, wie das in der Praxis konkret aussehen soll. Andrea Albrecht, Pflegedirektorin am Rheinland Klinikum in Neuss, geht der „Ausgestaltung des Ungewissen“ auf den Grund.
Seit dem 1. Januar wird das Pflegebudget aus der G-DRG-Vergütung herausgenommen. Künftig soll die Pflege über ein eigenes, transparentes Budget verfügen. Der Gesetzgeber hat dafür mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz die Weichen gestellt. Nun sind die Vorgaben umzusetzen. Alles klar? Mitnichten. Offenkundig herrscht noch große Unsicherheit bei den Verantwortlichen in der Pflege.
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Wenn das Gesetz – wie ursprünglich gedacht – zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung, zur Steigerung der Attraktivität des Berufs und zur Erhöhung der Reputation der Einrichtungen beitragen soll, sind intelligente Konzepte gefragt! Andrea Albrecht nimmt kein Blatt vor den Mund: Was sich die Pflege jetzt erkämpfen muss, lesen Sie in der Doppelausgabe Januar/Februar 2020 der PflegeZeitschrift. https://www.springerpflege.de/springerp ... t/17498074 (SK)
... (weiter lesen unter) ... > https://www.springerpflege.de/rahmenbed ... 0LVA_mPCMc


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Dazu passt ein aktueller Klartext "Angemessene Personalbemessungssysteme sind für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zwingend geboten" > viewtopic.php?f=3&t=23508

Krankenhaus: Den Pflegemangel beenden

Verfasst: 24.01.2020, 07:48
von WernerSchell
Deutsches Ärzteblatt vom 24.01.2020:

Krankenhaus: Den Pflegemangel beenden
Der Fachkräftemangel ist derzeit das größte Problem in der Pflege. Ein Bündnis aus Krankenhäusern, Pflegeverbänden und Verdi hat nun ein Instrument vorgestellt, um den stationären Pflegebedarf zu messen. Mit dessen Hilfe sollen wieder mehr Menschen für den Beruf gewonnen werden. Ein Bündnis aus der Gewerkschaft Verdi, dem Deutschen Pflegerat (DPR)... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q4lii1

Pflege: Deutsche Krankenhäuser verlieren ihre Zukunft
Die Fluktuation unter jungen Pflegekräften im Krankenhaus ist hoch, wie eine aktuelle Erhebung zeigt. Hauptursache ist die Arbeitsverdichtung. Dem Pflegenotstand kann Deutschland nur durch eine Reduktion von Krankenhäusern und eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen entgehen. Der Pflegepersonalmangel in den deutschen Krankenhäusern ist zu einem... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/32 ... 975-q4lii1

Pflegepersonalplanung in Krankenhäusern

Verfasst: 09.03.2020, 13:20
von WernerSchell
Linke für Pflegepersonalbemessung
Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Linksfraktion fordert eine veränderte Pflegepersonalplanung in Krankenhäusern. Der Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung, der mit der Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen eingeleitet worden sei, müsse mit der Einführung einer bedarfsgerechten Personalbemessung fortgesetzt werden, heißt es in einem Antrag (19/17544 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/175/1917544.pdf ) der Fraktion.
Die Abgeordneten fordern konkret die Einführung des neuen Instruments zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern (PPR 2.0). Es sei von der Gewerkschaft ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) gemeinsam entwickelt und erprobt worden und stelle einen erheblichen Fortschritt zu den bisherigen Regelungen dar.
Die Einführung der PPR 2.0 sollte zum Jahresbeginn 2021 ermöglicht werden. Die vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten müsse dabei sichergestellt werden.
Zudem sollten die maßgeblichen Akteure beauftragt werden, Instrumente zur Personalbemessung für die Intensivmedizin und Pädiatrie zu entwickeln. Ferner müsse sichergestellt werden, dass die Pflegepersonaluntergrenzen in der Intensivmedizin erst aufgehoben würden, sobald sie durch das Personalbemessungsinstrument ersetzt werden könnten.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.03.2020
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