Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Ärzte, Pfleger und Physiotherapeuten verzweifelt gesucht

Beitrag von WernerSchell » 19.07.2018, 12:37

Ärzte Zeitung vom 19.07.2018:
Arbeitsmarkt
Ärzte, Pfleger und Physiotherapeuten verzweifelt gesucht
Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen spitzt sich zu, warnt die Bundesagentur für Arbeit. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
Siehe auch: Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit (Seite 17 ff.)
https://statistik.arbeitsagentur.de/Sta ... 018-06.pdf

Ohren_Augen_verschliessen.jpg
Ohren_Augen_verschliessen.jpg (50.18 KiB) 12514 mal betrachtet

Anmerkung der Moderation:

Wann endlich erklärt sich ein Politiker verantwortlich für die Personalnot im Gesundheits- und Pflegesystem?

Die Ärzte Zeitung berichtet am 19.07.2018 (aufgrund einer Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit) darüber, dass Ärzte, Pfleger und Physiotherapeuten für den Arbeitsmarkt verzweifelt gesucht werden (was natürlich längst bekannt ist!). Der Mangel an Arbeitskräften im Gesundheits- und Pflegesystem war aber absehbar. Seit vielen Jahren wurde auf die anstehenden Probleme aufmerksam gemacht, auch von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk. Die politischen Entscheidungsträger, der amtierende und die EX - Gesundheitsminister eingeschlossen, haben aber zeitgerechte Regelungen zur Personalvorsorge (z.B. bundesweit geltende Personalbemessungssysteme) verdrängt und nur in Zeittakten der Wahlperioden gedacht und gehandelt. Die GroKo (2013 - 2017) hat zum Beispiel in drei Pflegestärkungsgesetzen null zusätzliche Pflegekräfte eingeplant (lediglich den § 113c SGB XI geschaffen, der nicht erkennen lässt, wo die "Pflegekräfte-Planungsreise" hingeht). Die Bundeskanzlerin hat insoweit auch nicht mit ihrer Richtlinienkompetenz gedroht oder gar konkrete Vorgaben gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden, die mit umfänglichen Begründungen auf den Pflegenotstand und die damit verbundenen Mängel hinwiesen, nicht angenommen. Damit wurde die Problematik aber öffentlichkeitswirksam verdeutlicht. - Und nun "liegt das Kind im Brunnen" und es wird so getan, als sei urplötzlich durch die demografische Entwicklung "Unheil" über das Land gekommen. Das wirkliche Ausmaß der Pflegenot ist aber offensichtlich nicht verstanden worden. Denn die bisher bekannt gewordenen Reformschritte der neuen GroKo sind unzureichend oder nicht zielführend und bedürfen dringend einer umfänglichen Nachbesserung. Insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk umfangreiche Hinweise gegeben. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist im Übrigen eingeladen, zum nächsten Neusser Pflegetreff zu kommen (mehrere Termine wurden insoweit zur Auswahl angeboten).

"Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" - Pro Pflege - hat zum Referentenentwurf eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt! Tenor: Die vorgesehenen Regelungen reichen nicht, um den Pflegenotstand aufzulösen! Bei den Vorschlägen zur "Konzerten Aktion Pflege" wird es auf die Ergebnisse ankommen. >>> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php

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Aufgrund der jahrelangen intensiven Bemühungen um verbesserte Pflegebedingungen bleibt festzustellen:

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Pflegeberufe drohen zu überaltern, wenn die Politik nicht umgehend Taten schafft

Beitrag von WernerSchell » 19.07.2018, 17:06

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Pflegeberufe drohen zu überaltern, wenn die Politik nicht umgehend Taten schafft

(Bad Schwartau). Im demografischen Wandel brauchen die Pflegeberufe ein Mehr an Aufmerksamkeit. Wie kaum eine andere Branche sind die Pflegeberufe doppelt von den gesellschaftlichen Veränderungen betroffen: Neben einem immer älter werdenden Klientel werden auch die Pflegenden selbst immer älter. Weil in den Pflegeberufen der Nachwuchs fehlt, überaltert eine ganze Berufsgruppe. Darauf weist der DBfK Nordwest im Zusammenhang mit einer heute erschienenen Mitteilung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hin.

Dies zeigt sich anhand aktueller Zahlen der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein sowie Zahlen der Bertelsmann Stiftung aus 2012: Der Bedarf an Pflegefachpersonen wird in Schleswig-Holstein bis 2030 um ca. 50% zunehmen, während im selben Zeitraum ca. 40% der bisher registrierten Pflegenden in Schleswig-Holstein altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden werden. „Die Daten der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein machen den Ernst der Lage deutlich: Fast 40% der Pflegefachpersonen sind heute schon älter als 50. Wir müssen davon auszugehen, dass ein Großteil davon den Beruf bereits vor Eintritt in das regelhafte Rentenalter verlässt. Gleichzeitig haben wir ein Nachwuchsproblem, denn von den 21.441 registrierten Mitglieder sind gerade mal 13 % zwischen 19 und 30 Jahre alt“, so Swantje Seismann-Petersen, stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest und Mitglied der Kammerversammlung.
Es ist also dringend geboten, den immer wiederkehrenden Forderungen nach mehr Anerkennung für Pflegende auch signifikante Taten folgen zu lassen. „So erwarten wir auf Bundesebene handfeste Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung von Pflegepersonal im Krankenhaus, Mindestpersonalvorgaben in allen pflegerischen Handlungsfeldern und einer leistungs- und verantwortungsgerechten sowie tariflichen Vergütung. Auf Landesebene fordern wir beispielsweise eine Krankenhausfinanzierung, die zu besseren Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen“, so Seismann-Petersen.
Bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen für Pflegende muss es vor allem darum gehen, dass endlich ein gesundes Altern im Beruf möglich wird - und zwar nicht mit einer Teilzeitbeschäftigung, sondern in Vollzeit. Nur so kann der ständige Verlust von pflegefachlicher Kompetenz und Pflegepersonal verhindert werden.
Dass es mehr Pflegefachpersonen braucht, um dem wachsenden Bedarf an Pflegeleistungen gerecht zu werden, ist unstrittig. Um diese zu gewinnen, muss der Pflegeberuf aber auch als attraktive Alternative zu anderen Berufen wahrnehmbar sein. Dazu gehört – neben einer guten Personalausstattung – auch, eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung, das Entwicklungsperspektiven in der Pflege aufgezeigt werden, inklusive der Gewissheit, den Pflegeberuf bis zum Eintritt des Rentenalters bei guter Gesundheit und gerne ausüben zu können. Hierfür ist ein entschiedener Richtungswechsel in der Politik, auf allen Ebenen notwendig. Dann lohnt sich auch der Aufbau weiterer Ausbildungsplätze, der dringend notwendig ist, um dem zukünftigen Bedarf an Pflegenden in Schleswig-Holstein begegnen zu können.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.07.2018
Burkhardt Zieger
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Gute Entlohnung in der Pflege heißt auch entsprechende Refinanzierung

Beitrag von WernerSchell » 20.07.2018, 15:07

VKAD-Pressemeldung vom 20.07.2018

Herr Minister – Der Ball liegt vor dem Tor!
Gute Entlohnung in der Pflege heißt auch entsprechende Refinanzierung


„Anerkennung drückt sich nicht nur in Worten aus. Es geht auch ums Geld.“ so zitierten zu Beginn dieser Woche verschiedene Medien Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dem schließen sich Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) gern an und verweist darauf, dass die Mitarbeitenden in der Caritas und Diakonie schon seit vielen Jahren auf dem von Spahn geforderten Niveau entlohnt werden.
„Guter Lohn muss jedoch auch refinanziert werden.“ erklärt Dr. Heil weiter. Aber gerade in der häuslichen Krankenpflege sind die Krankenkassen oft nicht bereit, die tatsächlich entstandenen Lohnkosten in voller Höhe bei der Vergütung der Leistungen zu berücksichtigen. Dadurch entsteht den ambulanten Pflegediensten eine finanzielle Lücke, die sie bislang mit Effizienzsteigerungen und Arbeitsverdichtungen geschlossen haben. Die Möglichkeiten dieser Stellschrauben sind jedoch schon lange erschöpft. Es gilt, die Mitarbeitenden wieder zu entlasten und ihre Arbeit auch finanziell anzuerkennen. Daher fordern VKAD und DEVAP schon seit Jahren, die Zahlung von Tariflöhnen auch in der häuslichen Krankenpflege im fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich zu verankern.
„Die mit dem Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz geplante vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich muss auch für die gesamte ambulante Pflege gelten. Die Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre werden in den Leistungsvergütungen der Krankenkassen immer noch nicht ausreichend berücksichtigt, weil von ihnen nur die Grundlohnsummensteigerung als Obergrenze herangezogen wird. Dadurch entsteht bei tarifgebundenen Pflegedienste eine immer größer werdende Finanzlücken - Folgen sind die Gefährdung der Existenz, engere Zeitfenster bei der Versorgung mit zunehmender Unzufriedenheit der Pflegekräfte und damit zunehmende Probleme bei der Sicherstellung des Versorgungsauftrages durch qualifizierte Pflegefachkräfte.“ so Dr. de Vries.
„Den Ball der gerechten Refinanzierung der tariflichen Entlohnung haben die konfessionellen Verbände der Altenhilfe schon lange vor das Tor der Gesetzgebung gespielt. Jetzt gilt es eine jahrzehntelange Forderung in ein Gesetz zu verwandeln. Das wäre ein Volltreffer für die Pflegenden!“ Mit diesem Apell fordern VKAD und DEVAP gemeinsam die Politik auf, endlich zu handeln und die Lücke im Gesetz zu schließen.
Hintergrund für die Redaktionen:
Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP und VKAD setzen sich auf Bundesebene seit Jahrzehnten für die Belange der Altenhilfe in Deutschland ein. Die Bundesfachverbände vertreten über 2.200 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.500 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, rund 200 Altenpflege¬schulen mit der entsprechenden Zahl an Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentages¬stätten, Initiativen und Selbsthilfegruppen.

Kontakt:
Dr. Hanno Heil, Vorsitzender VKAD
E-Mail: Heil.vkad@gmail.com
Mobil: 0173/ 3155289

Kontakt:
Nicolas Basse, Geschäftsführer,
E-Mail: basse@devap.de
Telefon: 030 83001-277
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Politikerverantwortung für den Pflegenotstand ...

Beitrag von WernerSchell » 25.07.2018, 07:14

Heute, 25.07.2018, bei Facebook gepostet:

Man muss wegen einiger Entwicklungen in unserer Gesellschaft besorgt sein: Mittlerweile habe ich zu meinem Statement zur Politikerverantwortung für den Pflegenotstand -> viewtopic.php?f=4&t=22742 per E-Mail und Telefon zahlreiche zustimmende Erklärungen erhalten mit dem überwiegenden Tenor: Endlich Klartext - danke dafür! Es wird aber auch angedeutet, dass man sich aus unterschiedlichen Gründen nicht öffentlich zu dieser Meinungsäußerung bekennen möge (z.B. wegen Abhängigkeiten im Arbeitsverhältnis, Zugehörigkeit zu einer Partei) und bittet um Verständnis - animiert aber gleichzeitig zum "weiter so". Auch zwei Journalisten haben sich bereits zu meiner Anregung gemeldet, das Thema in geeigneter Weise aufzugreifen. Sie meinten, dass sie zwar meine Beschreibung sehr gut nachvollziehen könnten und für richtig befänden, aber in der Redaktion keine Mehrheit absehbar sei, das Thema im Sinne meiner kritischen Ausführungen aufzugreifen (dazu passt die Buchveröffentlichung "Lückenpresse" > viewtopic.php?f=5&t=22254&p=103234&hili ... se#p103234 ). - Ich muss das alles so respektieren, sehe aber gleichzeitig, dass in diesem Land unsere Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) tatsächlich soweit eingeschränkt ist, dass man sich bei kritischen Themen nicht mehr traut, öffentlich zur Meinungsbildung beizutragen. … Nachdenklich: „Es ist gefährlich, Recht zu haben, wenn die Regierung Unrecht hat.“ - Voltaire
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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2018, 08:06

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, 26.07.2018

An das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Abteilung 4 – Pflegeversicherung, Prävention (Referat 4.11 – Grundsatzfragen der Pflegeversicherung)
z.Hd. Frau Birgit Naase und Herrn Dr. Albert Kern
Friedrichstraße 108
10117 Berlin


E-Mail: PpSG-Verbaende@bmg.bund.de; albert.kern@bmg.bund.de; jens.spahn@bundestag.de; poststelle@bmg.bund.de; poststelle@bundeskanzlerin.de-mail.de; Angela.merkel@bundestag.de;

Nachrichtlich:
• An die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (einschließlich Stellvertreter)
• Medien

Betr.: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG)
Bezug: Ihre Mitteilung vom 26.06.2018 (E-Mail) sowie meine Zuschrift vom 06.07.2018

Sehr geehrte Frau Naase,
sehr geehrter Herr Dr. Kern,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für ein "Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG)" vorgelegt. Dazu gab es im Rahmen der Verbändeanhörung die Möglichkeit, bis zum 06.07.2018 eine Stellungnahme abzugeben. Mit dem PpSG sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden. Dazu wurden ergänzend erste Hinweise zu einer "Konzertierte Aktion Pflege - für mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung" vorgestellt.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 06.07.2018 zum Referentenentwurf für ein PpSG eine Stellungnahme abgegeben > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104365#p104365 und dem Statement eine Anlage angefügt: > viewtopic.php?f=4&t=22697&p=104366#p104366 - Es wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplanten Regelungen für eine Auflösung des Pflegenotstandes nicht ausreichen!
Alles auch aufrufbar unter > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 24.07.2018 - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 - zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung grundsätzliche Ausführungen gemacht und die Möglichkeiten von freiheitsentziehenden Maßnahmen eingeschränkt (> viewtopic.php?f=2&t=22749 ). Die Auswirkungen dieser Entscheidung bedürfen noch einer näheren Prüfung, insbesondere dahingehend, inwieweit die einschlägigen Gesetze mit Fixierungsregelungen geändert werden müssen. Es ist aber schon jetzt abzusehen, dass die einschränkenden Vorgaben des BVerfG in erheblichem Umfang Personalverstärkungen erfordern. Denn die Zuwendungserfordernisse werden deutlich zunehmen.

Es wird daher gebeten, mit Rücksicht auf die angesprochene Entscheidung zusätzliche Personalstellen vorzusehen. In ähnlicher Weise hat sich auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) in einer Pressemitteilung 24.07.2018 geäußert (Quelle: viewtopic.php?f=2&t=22749&p=104653#p104653 ). In dieser Mitteilung heißt es u.a.:

> Pflegepersonal mit dem Problem nicht alleine lassen!
Nach dem gestern vom Bundesverfassungsgericht gesprochenen Urteil über die Anforderungen an die 5-Punkt- oder 7-Punkt-Fixierung von Patienten in der Psychiatrie weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf erheblichen Handlungsbedarf hin. „Erst einmal ist es gut und wichtig, dass mit dem Richterspruch von höchster Stelle jetzt Klarheit geschaffen wurde und die Grundrechte der Patienten gestärkt worden sind. Damit sind die Probleme, die sich vor Ort für die Versorgung und Behandlung solcher Patienten ergeben, aber noch nicht gelöst. Der DBfK fordert alle Verantwortlichen in den Einrichtungen dringend auf, tragfähige Regelungen zu treffen und konsequent umzusetzen. Es darf nicht geschehen, dass das Pflegepersonal im Falle einer Eskalation mit dem Problem alleine gelassen wird“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Welche sonstigen Möglichkeiten stehen zur Verfügung und können genutzt werden? Soll ein solcher Patient durch ständige Anwesenheit von Mitarbeitern überwacht und ruhiggestellt werden? Dafür reicht die in aller Regel vorgehaltene Personaldecke bei weitem nicht aus. Soll es eine medikamentöse Ruhigstellung geben? Die müsste ärztlich angeordnet und medizinisch begründet werden. Eine chemische Sedierung hat erhebliche Nebenwirkungen, oft mit dauerhaften Gesundheitsschäden. Und schließlich: Auch Mitpatienten und Mitarbeiter haben Anspruch auf den Schutz ihrer Grundrechte, beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Als betreuende Einrichtung und Arbeitgeber haben Kliniken die uneingeschränkte Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen.“ <

Welche Erfordernisse sich bei einer intensiven Betreuung u.a. bei psychischen Auffälligkeiten ergeben können, hat bereits das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 08.07.2015 – L 2 SO – 1431/13 – ausgeführt und eine 1:1 Betreuung für notwendig befunden (Quelle: viewtopic.php?f=2&t=21321&p=89269 ).

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Pflegepersonalbemessung zur Chefsache machen!

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2018, 12:14

Pflegepersonalbemessung zur Chefsache machen!

Krankenhausträger und Krankenkassen hätten sich bereits bis spätestens 30. Juni über die Ausgestaltung der Pflegepersonaluntergrenzen einigen sollen. Diese Frist wurde gerissen, es gibt auch fast vier Wochen nach ihrem Ablauf kein Verhandlungsergebnis. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt diese Entwicklung angesichts der zuletzt diskutierten möglichen Regelung ausdrücklich und fordert nun den Bundesgesundheitsminister auf, das Thema zur Chefsache zu machen. „Jens Spahn kann jetzt beweisen, dass seine Versprechen ernst genommen werden dürfen und die Arbeitssituation der Pflegenden in den Kliniken entscheidend besser wird. In alle weiteren Entscheidungen bei diesem Thema sollte er, anders als bisher, endlich die Pflegeberufsverbände als gleichberechtigte Entscheider mit ins Boot holen. Der jetzt gescheiterte Auftrag war von Anfang an falsch und hätte spätestens nach Ende der Koalitionsverhandlungen zurückgezogen werden müssen.“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel und begründet dies wie folgt:
 Ausgerechnet die Selbstverwalter Pflegepersonaluntergrenzen erarbeiten zu lassen, ließ nichts Gutes erwarten. Gerade die Krankenhäuser haben seit Jahren bewiesen, dass sie trotz ihrer Verantwortung für eine gute Versorgung kein Interesse daran haben, sich in Fragen der Bemessung des Pflegepersonals und der Mittelverwendung Vorgaben setzen zu lassen.
 Die Personalbemessung nur an Untergrenzen festzumachen unterhöhlt das Recht von Patienten auf angemessene Versorgung und Sicherheit.
 Vorgaben zur Personalbemessung auf nur wenige (pflegesensitive) Bereiche zu begrenzen hätte zu keinem Personalzuwachs geführt, sondern zu Verschiebungen von Personal innerhalb der Kliniken. Von der Regelung ausgeklammerte Bereiche hätten noch schlechter dagestanden als heute. Im Übrigen gibt es in Krankenhäusern keine bettenführenden Bereiche, die nicht pflegesensitiv sind.
 Die Personalbemessung an einer in hohem Maße unzuverlässigen und dafür nicht geeigneten Datenbasis auszurichten wäre fatal und durch nichts zu rechtfertigen.

Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt: „Den Auftrag an Kassen und Krankenhäuser, Personaluntergrenzen für pflegeintensive Bereiche festzulegen, werden wir dergestalt erweitern, dass in Krankenhäusern derartige Untergrenzen nicht nur für pflegeintensive Bereiche, sondern für alle bettenführenden Abteilungen eingeführt werden.“ Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals“ auf den Weg gebracht und verspricht ausdrücklich „spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen“. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser soll auf eine neue Art der Vergütung umgestellt werden. Es fehlt allerdings noch ein Personalbemessungsverfahren, das für eine grundlegende und nachhaltige Verbesserung der Situation unverzichtbar ist. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jetzt Gelegenheit und die Verpflichtung, die Glaubwürdigkeit seiner Versprechen unter Beweis zu stellen. Die beruflich Pflegenden in deutschen Krankenhäusern und vor allem die Patienten erwarten dies auch - zu Recht.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.


Quelle: Pressemitteilung vom 26.07.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Krankenpflege - Spahn will Kliniken Personalstärke vorgeben

Beitrag von WernerSchell » 30.07.2018, 11:07

Ärzte Zeitung vom 30.07.2018:
Krankenpflege
Spahn will Kliniken Personalstärke vorgeben

Gesundheitsminister Jens Spahn will für jedes Krankenhaus in Deutschland die Mindestpersonalstärke in der Pflege berechnen lassen. Wird diese Vorgabe dann unterschritten, soll es Sanktionen geben. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Pflegepersonal - Pflegeuntergrenzen - Jede Klinik kommt unter die Lupe

Beitrag von WernerSchell » 31.07.2018, 06:27

Ärzte Zeitung vom 31.07.2018:
Pflegepersonal
Pflegeuntergrenzen - Jede Klinik kommt unter die Lupe

Überwachen und strafen: Das Bundeskabinett will am Mittwoch Pflegeuntergrenzen beschließen und jedes Krankenhaus komplett durchleuchten. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Gesetzentwurf im Bundeskabinett: Minister Spahn sucht Pflegekräfte

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2018, 07:42

Gesundheit
Gesetzentwurf im Bundeskabinett: Minister Spahn sucht Pflegekräfte

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Krankenhäusern eine Personaluntergrenze vorschreiben. Die Kassen warnen vor einer höheren Beitragslast.
Quelle: RP ONLINE
https://rdir.inxmail.com/vzbv/d?o00035j ... z5blkipmy6

+++
Die aktuellen politischen Entscheidungsträger tuen so, als sei der Pflegenotstand urplötzlich über uns hereingebrochen und veranlasse erst jetzt zu entsprechenden Folgerungen. Nein, der Pflegenotstand besteht schon seit vielen Jahren und ist im BMG bzw. im Deutschen Bundestag offensichtlich komplett ignoriert worden. Im Statement von Pro Pflege ... vom 13.05.2014, dem damaligen Bundesgesundheitsminister übergeben, sind alle Fakten näher ausgeführt. Wer übernimmt endlich Verantwortung für die Misere? > viewtopic.php?f=4&t=22742
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Bundeskabinett hat das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz beschlossen

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2018, 10:44

VKAD- DEVAP-Pressemeldung vom 01.08.2018

David gegen Goliath

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Kabinettsentwurfs zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) mahnen die kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP und VKAD:
„Bei allen aktuellen politischen Bemühungen für die Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland, die wir ausdrücklich begrüßen, wurde erneut die ambulante Pflege vergessen – das muss ein Ende haben!“ so Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). „Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes werden nur 27 % der Pflegebedürftigen stationär versorgt; der ganz überwiegende Teil wird im häuslichen Umfeld betreut – 24 % zusammen oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. Dennoch wurde bei der mit dem PpSG geplanten vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich die ambulante Pflege wieder außer Acht gelassen, obwohl die Krankenkassen die Tarifsteigerungen hier seit Jahren nicht refinanzieren.“
„Die ambulanten Dienste müssen ihre Vergütungen im freien Spiel ihrer Kräfte mit denen der Krankenkassen aushandeln. Faire Verhandlungen setzen jedoch auch ein Gleichgewicht dieser Kräfte voraus. Ein solches besteht allerdings nicht. Denn, die Krankenkassen berufen sich auf eine Lücke im fünften Sozialgesetzbuch und verweigern damit eine volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen. Dagegen stehen den ambulanten Pflegediensten keine wirkungsvollen Möglichkeiten zur Verfügung um ihre Vergütungsforderung durchsetzen zu können. Selbst die Nutzung von Rechtsschutzmöglichkeiten wie z. B. Schiedsverfahren kann einen langjährigen Zeitverlust bis zum eventuellen und höchst unsicheren Erfolg nicht verhindern. Die Folgen sind dramatisch. Sozialstationen berichten immer wieder von Arbeitsverdichtungen bei den Mitarbeitenden und wirtschaftlichen Notlagen der Dienste. Das zeigt, wie sehr sie existenziell von der Vergütung eines marktgerechten und kostendeckenden Stundensatzes durch die jeweilige gesetzliche Krankenkasse abhängig sind. Viele gesetzliche Krankenkassen weigern sich jedoch schlichtweg diesen sachgerechten Kosten Rechnung zu tragen.“ so Eva-Maria Güthoff, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD).
Der VKAD und der DEVAP fordern schon seit Jahren, die Zahlung von Tariflöhnen auch in der häuslichen Krankenpflege im fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich zu verankern. „Wenn hier nicht endlich umgedacht wird, bleibt den ambulanten Diensten nur die Option den nicht mehr kostendeckend zu versorgenden Patienten zu kündigen und ihrem Schicksal zu überlassen. Ansonsten führt die Versorgung dieser Patienten zwangsläufig zur Insolvenz, weil die meisten Dienste kleine oder mittelständige Unternehmen ohne hohe finanzielle Rücklagen sind.“ führt Dr. de Vries aus.

Hintergrund für die Redaktionen:
Die beiden großen kirchlichen Fachverbände für Altenarbeit und Pflege DEVAP und VKAD setzen sich auf Bundesebene seit Jahrzehnten für die Belange der Altenhilfe in Deutschland ein. Die Bundesfachverbände vertreten über 2.200 stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, über 1.500 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste, rund 200 Altenpflege¬schulen mit der entsprechenden Zahl an Ausbildungsplätzen sowie zahlreiche Altentages¬stätten, Initiativen und Selbsthilfegruppen.

Kontakt:
Eva-Maria Güthoff, stellvertretende Vorsitzende VKAD
E-Mail: guethoff@caritas-dicvhildesheim.de
Tel.: 05121/ 938-165

Kontakt:
Nicolas Basse, Geschäftsführer,
E-Mail: basse@devap.de
Telefon: 030 83001-277

+++
Ärzte Zeitung vom 01.08.2018:
Bundeskabinett
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschlossen!

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) durchgewunken. Dazu gehört auch das "Sofortprogramm Pflege". mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

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Das PpSG wird offensichtlich im Schnellverfahren durch die Institutionen geschleust. Es kann nicht gesehen werden, dass die im Anhörungsverfahren zum Referentenentwurf in vielfältiger Weise ausgeführten Bedenken und Änderungsvorschläge Berücksichtigung gefunden haben. Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf wird sich am Pflegenotstand wohl nichts ändern lassen!
Im Übrigen ergibt sich: Die aktuellen politischen Entscheidungsträger tuen so, als sei der Pflegenotstand urplötzlich über uns hereingebrochen und veranlasse erst jetzt zu entsprechenden Folgerungen. Nein, der Pflegenotstand besteht schon seit vielen Jahren und ist im BMG bzw. im Deutschen Bundestag offensichtlich komplett ignoriert worden. Der amtierende Bundesgesundheitsminister war jahrelang im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag und hätte Bescheid wissen müssen! Im Statement von Pro Pflege ... vom 13.05.2014, dem damaligen Bundesgesundheitsminister übergeben, sind alle Fakten näher ausgeführt. Wer übernimmt endlich Verantwortung für die Misere?
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Minister Spahn löst seine Versprechen nicht vollständig ein

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2018, 10:58

0680 / 1. August 2018
Pressemitteilung von Harald Weinberg


Minister Spahn löst seine Versprechen nicht vollständig ein

„Es ist ein Fortschritt, dass mit diesem Gesetzentwurf erstmals der Pflegenotstand ernsthaft angegangen wird. Es gibt aber auch große Wermutstropfen: Das Minister-Versprechen, die Pflege aus den Fallpauschalen herauszulösen, wird mit diesem Kabinettsbeschluss nicht vollständig eingelöst“, so Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Pflegepersonalstärkungsgesetz. Weinberg weiter:

„Es wird ein komplexer krankenhausindividueller Pflegeentgeltwert und ein bundesweiter Pflegeerlöskatalog eingeführt. Dass diese aufwändige und bürokratische Prozedur nur zu der im Entwurf vorgesehenen Abschlagszahlung dienen soll, die dann am Jahresende ohnehin ausgeglichen wird, kann niemand ernsthaft glauben. Die einzige Erklärung dafür ist, dass die Bundesregierung beabsichtigt, zukünftig wieder aus der versprochenen Selbstkostendeckung bei der Pflege auszusteigen und auf fallbezogene Pflegepauschalen („Nurses Related Groups“) umzustellen.
Der Pflegelastkatalog bildet nicht den tatsächlichen krankenhausindividuellen Pflegeaufwand ab. Tritt er wirklich in Kraft, dann sind Unterfinanzierungen in der Pflege und ein Wettbewerb, welches Krankenhaus mit möglichst wenig Pflegekräften auskommt, programmiert. Die Bundesregierung sollte daher auf diesen Unsinn verzichten und stattdessen die Kräfte auf die wissenschaftliche Erarbeitung einer bedarfsgerechten Personalbemessung konzentrieren, die für die Patientinnen und Patienten die Gewähr für gute Pflege im Krankenhaus wäre.
Das fordern richtigerweise auch die Volksbegehren, die in Hamburg, Berlin und jetzt auch in Bayern laufen. Ziel ist es, einen gesetzlich festgeschriebenen Personal-Patienten-Schlüssel in Krankenhäusern durchzusetzen. Für die Initiativen haben sich Menschen aus den Praxis wie Krankenpfleger, Patientenvertreter und Ärzte zusammengeschlossen, um mit der LINKEN und anderen Verbündeten Druck auf die Bundesregierung zu machen.“

F.d.R. Benjamin Wuttke
-----------------------------------------------------------------------------------------
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) - Eckpunkte zum Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege sind die Grundlage

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2018, 11:43

Kabinettsbeschluss zum PpSG
vdek: Chancen, dass die Pflege am Bett ankommt, steigen


(Berlin, 1.8.2018) Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem heute beschlossenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) die Situation der Pflege in Krankenhäusern und Einrichtungen der Langzeitpflege verbessern will.

Positiv bewertete der vdek die Einführung eines „Pflegequotienten“. Der Quotient gibt wieder, ob die Krankenhäuser die Pflegeerlöse, die sie erzielt haben, in eine entsprechende Personalbesetzung überführt haben oder nicht. Häuser, die eine zuvor festgelegte Untergrenze unterschreiten und nicht genügend Pflegekräfte beschäftigen, sollen sanktioniert werden. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Es ist gut, dass der Gesundheitsminister hier für Transparenz sorgt. Es darf sich nicht mehr für Krankenhäuser rechnen, an der Pflege zu sparen.“ Allzu oft würden ausbleibende Investitionsmittel der Länder durch Einsparungen bei der Pflege kompensiert. Ob das PpSG erfolgreich werde, bemesse sich daran, ob am Ende die Pflege wirklich am Bett ankomme.

Kritisch ist aus Sicht des vdek, dass die Kosten des Gesetzes – im ersten Jahr 2019 bereits 1,7 Milliarden Euro - nahezu ausschließlich von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden sollen. Zudem wird das Gesetz bereits zu seinem Start um eine halbe Milliarde teurer, als es noch im Referentenentwurf vorgesehen war. Grund ist eine Neuregelung der Zu- und Abschläge für die stationäre Notfallversorgung durch Krankenhäuser, die zusätzliches Geld in die Notfallstrukturen pumpt und letztlich zu einer Doppelfinanzierung führt.

Enttäuscht zeigte sich Elsner darüber, dass in zentralen, kritischen Punkten keine Nachbesserungen erfolgt sind. So führe die Herauslösung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen (DRG) und das geplante Durchreichen von Pflegepersonalkosten an die GKV zur unwirtschaftlichen Selbstkostendeckung und zementiere Krankenhausüberkapazitäten in den Städten. In der Folge werden Pflegekräfte gebunden, die an anderer Stelle fehlen.

Zur Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in stationären Altenpflegeeinrichtungen durch die GKV äußerte sich Elsner kritisch. Positiv hervorzuheben sei, dass auf Drängen der Krankenkassen die Mittelverwendung für neue Pflegestellen - immerhin 684 Millionen Euro für GKV und PKV – nunmehr nachzuweisen ist. Was mit nicht verwendeten Finanzmitteln geschehe, bliebe aber weiterhin offen. Elsner appellierte ausdrücklich an den Gesetzgeber, die Regelung wettbewerbsneutral auszugestalten.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk - Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.


Quelle: Pressemitteilung vom 01.08.2018
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Pressesprecherin,
Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
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Finanzierung der Personalkosten im Krankenhaus nach gleichen Regeln gestalten

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2018, 11:46

Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 1. August 2018


Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
Finanzierung der Personalkosten im Krankenhaus nach gleichen Regeln gestalten


„Die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzes stimmt: Die Pflege muss gestärkt werden. Mehr Personal in der Pflege verspricht nicht nur eine bessere Patientenversorgung, es entlastet auch die anderen Berufsgruppen im Krankenhaus. Ärztinnen und Ärzte erleben täglich die Unterbesetzung auf den Stationen und wissen daher, wie wichtig funktionierende Teams im Krankenhaus sind“, kommentierte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, den heutigen Kabinettsbeschluss zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Der Entwurf habe gleichwohl einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler: „Die Begrenzung der Maßnahmen allein auf die Pflege zementiert die Fehlanreize bei anderen Personalgruppen“, kritisierte Henke.

Es sei unsystematisch und widersprüchlich, bei der Herausnahme von Personalkosten aus dem Fallpauschalensystem (DRG) und bei der vollständigen Refinanzierung von Tariferhöhungen andere nichtärztliche Berufsgruppen sowie den ärztlichen Dienst außen vor zu lassen. „Wenn man die Finanzierung des Personals nach unterschiedlichen Regeln gestaltet, sind Fehlentwicklungen vorprogrammiert. Das Gesetz ist in dieser Hinsicht kontraproduktiv“, sagte Henke.

Die Personalsituation im Krankenhaus bedürfe einer Gesamtbetrachtung, um den Fehlanreizen entgegenzuwirken, die mit der Unterfinanzierung von Investitionen und der fehlenden Finanzierung von Vorhalteleistungen der Krankenhäuser verbunden seien. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, das sicherstellt, dass zukünftig sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden und ein vollständiger Ausgleich von Tarifsteigerungen auch im ärztlichen Dienst stattfindet.
_________________________________________
Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Handy: 0162/2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit rund 120.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
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PpSG weckt Hoffnung auf bessere Zeiten für Pflegepersonal

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2018, 13:43

PpSG weckt Hoffnung auf bessere Zeiten für Pflegepersonal

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, mit dem die im Koalitionsvertrag und im Eckpunktepapier des BMG angekündigten Verbesserungen für das Pflegepersonal in Kranken- und Altenpflege realisiert werden sollen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht offensichtlich Ernst und nimmt den Krankenhäusern an einigen Stellen nun das Heft aus der Hand. „Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zeigt viele richtige Ansätze und könnte endlich eine Trendwende einleiten, wenn seine Umsetzung rasch und gut gelingt“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „Schon viel zu lange warten professionell Pflegende darauf, dass ihre immense Arbeitsbelastung endlich politisch wahrgenommen und nachhaltig verändert wird. Dieses Potenzial hat das Gesetz, immer vorausgesetzt, es wird mit aller Konsequenz und ohne aus bisherigen Pflegeförderprogrammen bekannte Schlupflöcher realisiert. Vertrauen der Pflegenden wird die Politik erst dann wieder gewinnen, wenn sie in ihrem Berufsalltag spürbar positive Auswirkungen erleben. Das politisch durchaus glaubwürdig vermittelte Anliegen einer Entlastung des Pflegepersonals darf nicht noch einmal zur Mogelpackung werden.“

Aus Sicht des DBfK enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Aspekten, die kritisch geprüft bzw. in ihrer beabsichtigten Wirkung abgesichert werden müssen:
• Die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System der Krankenhäuser erfordert einen hohen bürokratischen Aufwand sowie engmaschige Kontrollen, aber die Vergangenheit hat immerhin erwiesen, dass darauf wohl nicht verzichtet werden kann. Durch Anforderungen an die Nachweispflichten und Kontrollmechanismen muss die nötige Transparenz gesichert werden.
• Sicherzustellen ist auch, dass Kosten beispielsweise für Verwaltungsaufgaben, Arztassistenz, Kodieren, Reinigungstätigkeiten und weitere nicht-pflegerische Aufgaben nicht per Definition nun den auszugliedernden Pflegepersonalkosten zugeschlagen oder pflegefremde Tätigkeiten an die Pflegenden zurückverlagert werden.
• Grundlage der künftigen Pflegepersonalkostenvergütung darf nicht die seit vielen Jahren unzulängliche Pflegepersonalausstattung innerhalb des DRG-Systems sein. Damit würde eine als patientengefährdend und mitarbeiterverschleißend einzustufende Personalsituation fortgeschrieben. Es führt kein Weg vorbei an einem analytischen Pflegepersonalbemessungsverfahren, das den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet und verpflichtend zugrunde zu legen ist. Andere Wege können allenfalls als Übergangslösung dienen.
• Zusätzliche Mittel für mehr Pflegepersonal im Krankenhaus – zumal ohne Obergrenze – wecken sofort Begehrlichkeiten. Und wie wird „zusätzlich“ definiert? Längst planen Krankenhausleitungen, in 2018 freiwerdende Stellen nicht regulär zu besetzen, sondern mit etwas Zeitverzug als Stellenzuwachs zu deklarieren und so zusätzliche Geldmittel zu akquirieren. Es ist ohne Ausnahme sicherzustellen, dass diese zusätzlichen Mittel tatsächlich für mehr Pflegeleistung verwendet werden und in die direkte Pflege von Patienten durch Pflegefachpersonen fließen.
• Volle Refinanzierung von Tarifsteigerungen: Es sind strenge Anforderungen an Nachweispflicht und ggf. Rückforderung zu stellen, damit die Mittel nicht zweckentfremdet werden können.
• Vollstationäre Pflegeeinrichtungen erhalten Gelder für zusätzliches Pflegepersonal im Rahmen der Behandlungspflege. Hierbei darf nicht zugelassen werden, dass statt Fachkräften Helfer zum Einsatz kommen. Das würde die Fachkraftquote weiter aushöhlen und die Qualität der Behandlungspflege unzulässig absenken. Die hohe Teilzeitquote – häufig auch unfreiwillig – lässt den Einrichtungen genügend Spielräume, auch ohne Neueinstellung die Fachkraftkapazität zu erhöhen.

Offen bleibt die Frage der Investitionskostenfinanzierung für die Kliniken. Wenn künftig den Krankenhäusern das Pflegebudget zur Kompensation fehlender Investitionsmittel wegbricht, muss es Lösungen geben.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.08.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (02.08.2018, Nr. 28/2018)


DPR begrüßt Kabinettsbeschluss zum erweiterten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und mahnt weitere Änderungen an

DPR Präsident fordert bindenden Einsatz modernisierter Pflegepersonalregelung im Krankenhaus – Personalbemessungsverfahren muss sich am Bedarf der Patienten orientieren, nicht am unzureichenden Ist-Zustand

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Änderungen zur Pflege im Krankenhaus im Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das gestern vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. „Bundesgesundheitsminister Spahn macht jetzt Tempo und will offensichtlich spürbare Verbesserungen erreichen. Die Pflegenden haben lange darauf gewartet, dass die Politik einschreitet,“ sagt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerates.

„Nachdem eine Einigung zu Pflegepersonaluntergrenzen zwischen GKV-SV und DKG nicht zustande kam und auch der diskutierte Ansatz für eine Einigung aus Sicht des DPR nicht zielführend war, ist es gut, dass nun das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt werden soll Untergrenzen festzulegen. Allerdings ist völlig offen welche Maßstäbe für die Festlegung das BMG heranziehen wird.

Pflegepersonaluntergrenzen sind aber nur ein Aspekt der Personalausstattung im Krankenhaus, denn damit soll gefährliche Versorgung vermieden werden. Wir begrüßen die Herauslösung des Pflegepersonalbudgets aus dem Gesamtbudget der Krankenhäuser. Es greift aber zu kurz und schreibt die derzeit unzureichende und teilweise gefährliche Personalausstattung fort, wenn das zukünftige Budget auf den IST-Zahlen nach §21 KhEntG berechnet wird. Eine ausreichende Versorgung im Sinne des Sozialrechts setzt ein Personalbemessungsverfahren voraus, das sich am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten orientiert. Es ist eine entscheidende Schwäche des vorliegenden Gesetzentwurfes, dass dies nicht vorgesehen ist. Der DPR setzt sich - wie andere Experten auch - für den Einsatz einer modernisierten Pflegepersonalregelung (PPR) ein, da diese immer noch weit verbreitet in den Krankenhäusern im Einsatz ist. Dies wird im parlamentarischen Verfahren ein wichtiger Diskussionspunkt zur Verbesserung des Gesetzentwurfes sein.

Der DPR lehnt Überlegungen, Stellenzuwächse oder Personalausstattung in der Pflege insgesamt durch einen hohen Anteil an Pflegeassistenzpersonal aufzuweichen, strikt ab. Erst bei einer ausreichenden Personalausstattung mit Pflegefachpersonen kann über einen angemessenen und bedarfsgerechten Skill grade mix verhandelt werden.

Bei der Mittelverwendung ist streng darauf zu achten, dass diese zweckbestimmt eingesetzt werden. Dabei ist mit Blick in die Vergangenheit durchaus Misstrauen angebracht. Es muss allerdings ein guter Mittelweg zwischen Kontrolle und bürokratischem Ungetüm gefunden werden.“

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Weg frei für 13.000 neue Pflege-Stellen

Beitrag von WernerSchell » 02.08.2018, 06:01

Ärzte Zeitung vom 02.08.2018:
Kabinettsbeschluss
Weg frei für 13.000 neue Pflege-Stellen

Unmittelbar nach der Sommerpause wird der Bundestag das "Sofortprogramm Pflege" beraten: Damit sollen 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen finanziert werden. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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