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Positionspapier: "Mehr Pflegekraft für eine gute und verlässliche Pflege" ...

Verfasst: 17.05.2018, 06:50
von WernerSchell
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Flugblatt Februar 2018: Halbherzige Pläne für die Altenpflege

Rheinische Post vom 17.05.2018:

Pflegebranche:
5000 Euro Prämie sollen Pfleger locken

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Berlin Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung geht angesichts des Personalmangels in die Offensive: Er will Pflegern, die in den Beruf zurückkehren, Geld anbieten. Auch Teilzeitmodelle sind vorgesehen.

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Von Eva Quadbeck

Für ein Ende des Pflegenotstands in Deutschland muss aus Sicht des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, schneller und konkreter gehandelt werden, als der Koalitionsvertrag das bisher vorsieht. "Ich will die Vertrauenskrise in der Pflege beenden. Die Pflegekräfte müssen spüren, dass wirklich etwas geschieht, um die dramatische Personalsituation in Pflegeeinrichtungen und Kliniken zu verbessern", sagte Westerfellhaus unserer Redaktion.

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk
Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern!
viewtopic.php?f=4&t=22085

Dafür hat er ein Positionspapier "Mehr Pflegekraft für eine gute und verlässliche Pflege" vorgelegt, das im ersten Jahr rund 570 Millionen Euro und in den Folgejahren rund 345 Millionen Euro kosten würde. Das Papier des Pflegebeauftragten, das unserer Redaktion vorliegt, sieht vor, Prämien für Pflegefachkräfte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken zu zahlen, die in ihren Beruf zurückkehren oder bei Teilzeit ihre Arbeitszeit spürbar erhöhen. "Sie sollen einmalig bis zu 5000 Euro steuerfrei erhalten. Pflegefachkräfte, die direkt nach ihrer Ausbildung in eine Festanstellung gehen, sollen eine Prämie von 3000 Euro erhalten", sagte Westerfellhaus.
…(weiter lesen unter) … https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-22692799

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Kommentar:
Ein mutiges Signal für die Pflege
Im Regierungsviertel ist mittlerweile angekommen, dass es in Pflegeheimen und Kliniken einen dramatischen Mangel an Fachpersonal für die Pflege gibt. Die Gegenmaßnahmen, die der Koalitionsvertrag vorsieht, sind aber halbherzig.
Von Eva Quadbeck
Wo sollen denn die geplanten 8000 neuen Pflegekräfte herkommen, wenn die Heime heute schon ihre vorhandenen Stellen nicht besetzen können?
Mit seinem Vorschlag, Pflegekräfte mit attraktiven Geldprämien zurück in den Job zu locken oder zur Aufstockung der Arbeitszeit zu bewegen, zieht der Pflegebeauftragte der Bundesregierung quasi die Notbremse. Denn aktuell ist beim Personal eine Abwärtsspirale im Gang: Wegen der hohen Arbeitsbelastung und des psychischen Drucks verlassen zunehmend ausgebildete Fachkräfte den Job, reduzieren die Arbeitszeit oder müssen sich krankschreiben lassen. Dies wiederum erhöht den Druck auf das verbleibende Pflegepersonal.
Quelle: https://rp-online.de/politik/ein-mutige ... d-22691747

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"Mehr Pflegekraft für eine gute und verlässliche Pflege" - Ein Masterplan muss her !

Verfasst: 17.05.2018, 08:08
von WernerSchell
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Wir brauchen einen Masterplan Pflege, der alle Aspekte erfasst, die für eine Auflösung des Pflegenotstandes, ambulant und stationär, geboten sind.
Siehe u.a. unter > viewtopic.php?f=4&t=22618

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• Der 28. Neusser Pflegetreff hatte die Themen"Pflegebedürftigkeit - was nun? … Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand … Leistungsansprüche und Quartiershilfen (Lotsen) … " in den Blick genommen und konnte am 09.05.2018 erfolgreich gestaltet werden. Über die Veranstaltung wird umfänglich informiert (> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php ), z.B.:
• Einladung und einführende Bemerkungen hier viewtopic.php?f=7&t=22589
• Ankündigung der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 03.05.2018 hier viewtopic.php?f=4&t=22618
• Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 12.05.2018 hier viewtopic.php?f=4&t=22599&p=103551#p103551
• Filmdokumentation (Youtube) Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/qZsQezd7sWE
• Bilderschau (Auswahl) hier viewtopic.php?f=4&t=22631

Pflegebeauftragter will Personal mit Prämie anlocken

Verfasst: 17.05.2018, 17:15
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 17.05.2018:
Mehr Geld für Pfleger
Pflegebeauftragter will Personal mit Prämie anlocken

Pflegekräfte sollen vierstellige Prämien erhalten, wenn sie eine Ausbildung absolvieren oder in den Beruf zurückkehren, so der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Eine Finanzierungsquelle hat er bereits ausgemacht. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

Prämien für Pflegekräfte sollen Versagen der Regierung vertuschen

Verfasst: 17.05.2018, 17:16
von WernerSchell
0437 / 17. Mai 2018
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Prämien für Pflegekräfte sollen Versagen der Regierung vertuschen

„Mit Prämien für Berufsrückkehrer werden wir das Problem des gravierenden Personalmangels in der Pflege nicht lösen, sondern bestenfalls etwas mildern. Was wir wirklich brauchen, sind gesetzliche Personalschlüssel für alle Bereiche der Pflege, harte Sanktionen, damit diese auch wirklich umgesetzt werden, und vor allem bessere Arbeitsbedingungen“, erklärt Pia Zimmermann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Pflegepolitik, zum Vorschlag des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, Pflegekräften Prämien für ihre Rückkehr in den Beruf zu zahlen. Zimmermann weiter:

„Mit diesem Vorstoß will die Bundesregierung in erster Linie das eigene Versagen vertuschen. Seit Jahren wird die Pflege systematisch kaputt gespart. Alle sogenannten Reformen gingen zu Lasten der Pflegekräfte. Internationale Pflegeunternehmen verdienen auf dem Rücken ihrer Beschäftigten Milliarden. Auch vom Positionspapier des Herrn Westerfellhaus wird am Ende nur ein butterweiches Symbolreförmchen übrig bleiben. Denn die Regierung hat gezeigt, dass ihr die Profite der Pflegeunternehmen wichtiger sind als die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte.“

F.d.R. Christian Posselt
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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Hanno Harnisch, Tel. 030/227-51092, Mobil 0171/643 55 24 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Caroline Heptner Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/576 92 455 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de

Positionspapier: "Mehr Pflegekraft für eine gute und verlässliche Pflege" ...

Verfasst: 17.05.2018, 17:43
von WernerSchell
Ein wichtiger erster Schritt, dem schnell weitere folgen müssen

Heute wurde bekannt, dass der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung eine Reihe von Vorschlägen macht, wie der Verbleib im und die Rückkehr in den Pflegeberuf verbessert und der Beruf wieder attraktiver werden kann. Dabei geht es beispielsweise um ein Prämiensystem als Anreiz, aber auch um die Übertragung eines schwedischen Modells zur Arbeitszeitverkürzung auf 80 Prozent bei vollem Lohnausgleich.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht in diesem Vorstoß grundsätzlich einen wichtigen ersten Schritt, um dem Pflegenotstand zu begegnen. „Der DBfK begrüßt diese Initiative zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein. „In Verbindung mit den weiteren Vorschlägen für ein umfassendes Ausbildungskonzept, Förderung von Best-Practice bei der Arbeitsgestaltung und mehr Verantwortung – also Autonomie – kann dies ein wichtiger Baustein für eine Kehrtwende beim Exodus aus den Pflegeberufen sein. Um, wie Herr Westerfellhaus betont, die ‚Vertrauenskrise‘ in der Pflege zu beenden, braucht es aber erheblich mehr. Solange die professionell Pflegenden nicht in ihrem Alltag eine spürbare positive Veränderung und Entlastung erleben, werden sie politischen Ankündigungen nicht vertrauen. Nur für Geld kommen sie nicht zurück an die Arbeitsplätze, aus denen sie wegen der chronischen Überlastung und dem geringen Stellenwert von Pflege im Gesundheitssystem geflüchtet sind. Da muss deutlich mehr getan werden.“

Parallel dazu muss u.a. dringend die Personalausstattung in allen Versorgungssektoren deutlich verbessert werden, sonst verpuffen die guten Vorschläge des Pflegebevollmächtigten. Mit einer Prämie können keine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz, kein Verlust an befriedigendem Privatleben, keine verloren gegangenen sozialen Kontakte kompensiert werden - alles Gründe, warum beruflich Pflegende ihren Beruf verlassen. Und ob die Geldprämie für Arbeitgeber, die zusätzlich Fachpersonal einstellen, der richtige Anreiz ist und den beabsichtigten Zweck erfüllen wird, bleibt abzuwarten.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.05.2018
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140

Westerfellhauś Prämienwahnsinn

Verfasst: 22.05.2018, 13:43
von WernerSchell
Westerfellhauś Prämienwahnsinn

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Nachdem es schon der neue Bundesgesundheitsminister in seinen ersten einhundert Tagen geschafft hat der Altenpflegeszene klar zu machen, dass er zwar viel sagt, aber wenig inhaltliches zu erwarten ist, zieht nun der ausgewiesene Pflegepädagoge und neue Bundespflegebeauftragte Andreas Westerfellhaus nach. Dem -unbestrittenen- Pflegeexperten fällt nichts besseres zu Beginn seiner Tätigkeit ein, als auf ein Prämiensystem zu setzen, welches das ganze Dilemma der Altenpflege aufzeigt.
Warum brauchen Berufsanfänger/innen eine Einstiegsprämie, wenn sie -zumindest unter tariflichen Strukturen des Öffentlichen Dienstes- eine durchschnittliche Ausbildungsvergütung von 1100,- Euro bekommen und im ersten Monat nach der Ausbildung mit einer Grundvergütung von 2800,- Euro anfangen?
Warum will er Berufsrückkehrer/innen mit 5000,- Euro locken, wo sich Altenpflege doch leider immer schon viel zu wenig für Lohngerechtigkeit in diesem Frauenberuf interessiert hat. Er sollte lieber Fragen: warum ist jemand aus der Altenpflege ausgestiegen? Wie gestalten wir diesen Beruf gesellschaftlich attraktiver?
„Fangprämien“ anstatt Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen freundlicher Konzepte ist der falsche Weg. Kostenlose qualifizierte Rückkehrkurse von neutralen Pflegeschulen mit den Betreuungs- und Pflegekonzepten der Zukunft. Kurse zur beruflichen Gesundheitsförderung und Wissensvermittlung zur Mitarbeiter/innen freundlichen Unternehmensführung sind die Alternative.
Altenpflege ist und bleibt ein toller Beruf. Es gibt die regionalen und örtlichen Beispiele dafür. Die Regierung hat die erste Verantwortung nun einmal die Beispiele transparent zu machen, die zeigen, dass Altenpflege machbar ist, dass sie bei guter Führung Mitarbeitern/Innen Spaß macht, dass es genügend Beispiele gibt, dass sie auch unter den heutigen Bedingungen bezahlbar ist. Dann und nur dann verändert sich das schlechte Image, wird Druck auf die Rendite orientierten Anbieter ausgeübt, weil es ja Beispiele gibt, die zeigen, dass es bei gleichen Rahmenbedingungen auch anders geht.
Auf eine entscheidende Grundvoraussetzung haben aber bis heute weder der Gesundheitsminister noch sein Staatssekretär hingewiesen:
Entscheidender Faktor für das Versagen vieler Heimträger und Pflegeunternehmen ist die freie Marktwirtschaft! Nicht die Anbietervielfalt ist das Problem, die Renditeorientierung, die immer mehr auch ausländische Investoren nach Deutschland führt. Eine Würde volle , fair tariflich entlohnte Betreuung und Pflege sollte uns unsere eigene Zukunft doch noch wert sein. Das es sie gibt, ist bekannt, dass es sie viel, viel mehr geben müsste, wissen wir. Den Auftrag die bekannten und möglichen Voraussetzungen zu schaffen hat nun die Regierung.
Wir brauchen keine Fangprämien, wir brauchen eine sozialwirtschaftlich und nicht marktwirtschaftliche Altenpflege.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.05.2018
Geschäftsführer Helmut Wallrafen
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
August-Monforts-Str. 12-16
41065 Mönchengladbach
Tel. 02161-6866 4100
Fax 02161-6866 4119
Internet: https://www.sozial-holding.de/

Pflegenotstand: Auflösung muss oberste Priorität haben

Verfasst: 31.05.2018, 10:12
von WernerSchell
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, 01.06.2018

Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiert darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommunen und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).

Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“ und plötzlich wird erklärt: "Wir haben verstanden" (so Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister).

Solche und ähnlich klingende Statements werden aber vielfach nur als bloße Sprechblasen wahrgenommen, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege völlig unzureichend sind und insoweit deutliche Verbesserungen zwingend geboten erscheinen. Es wird vor allem für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation erforderlich sind, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).

Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen und befunden werden.

Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:

Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt - geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.

Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.

Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.

Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.

Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen - Tag und Nacht - angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.

Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.

Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.

Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.

Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.

Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).

Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 bereits ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden.

Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.

Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik für diesen Aufgabenbereich keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Die politischen Entscheidungsträger könnten im Übrigen ihren Einfluss geltend machen.

Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:

Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen", Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Göttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.

Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:

Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf ). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.

Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.

Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.

Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.

Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.

Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.

In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.

Werner Schell - Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Pflege-Rahmenbedingungen dringend verbesserungsbedürftig

Verfasst: 02.06.2018, 06:19
von WernerSchell
Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden. Dies verdeutlicht Pro Pflege … in einer Pressemitteilung vom 01.06.2018 und macht damit in Richtung Politik Druck. Entgegen den bisherigen öffentlichen Bekundungen hat die GroKo das wirkliche Ausmaß der Pflegemisere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht verstanden. Es müssen grundlegende Verbesserungen eingeleitet und umgesetzt werden. Dazu ganz einfach der Hinweis: "Mit zwei kleinen Schritten kommt man nicht über einen Abgrund".
Siehe u.a. unter viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825 bzw. viewtopic.php?f=4&t=22618&p=103827#p103827


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„Es ist gefährlich, Recht zu haben,
wenn die Regierung Unrecht hat.“

― Voltaire

Westerfellhaus wird konkret gegen Fachkräftemangel

Verfasst: 08.06.2018, 06:20
von WernerSchell
Ärzte Zeitung online, 07.06.2018

Pflegebeauftragter
Westerfellhaus wird konkret gegen Fachkräftemangel


Die Regierung will Tausende neue Stellen schaffen, um die Personalnot in der Pflege zu bekämpfen. Doch die große Frage lautet: Wie kann man schnell Interessenten anlocken? Nun liegen Vorschläge auf dem Tisch.

BERLIN. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, setzt auf Prämien von bis zu 5000 Euro und andere konkrete Anreize, um dringend gesuchte Fachkräfte zu gewinnen. Das solle dazu beitragen, die von der großen Koalition vorgesehenen zusätzlichen 13.000 Stellen in der Altenpflege auch tatsächlich besetzen zu können, heißt es in einem am Donnerstag vorgelegten Papier mit Vorschlägen.
Für nachhaltige Verbesserungen sei es nötig, dass Fachkräfte ihren Beruf zufrieden ausübten und gern blieben. In der Alten- und Krankenpflege sind bundesweit 35.000 Stellen offen.
Als "deutliches Signal" schlägt Westerfellhaus steuerfreie Prämien für die Aufnahme einer unbefristeten Stelle vor: 5000 Euro für einst ausgestiegene Berufsrückkehrer und 3000 Euro für Teilzeitkräfte, die um mindestens 20 Prozent der Vollarbeitszeit aufstocken. Für den ersten Job nach absolvierter Ausbildung soll es 3000 Euro geben.
... (weiter lesen unter) ... https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

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Pflegeexperten und Sozialverbände sind nahezu einhellig der Meinung, dass das vorgeschlagene Prämiensystem den Pflegenotstand nicht wird auflösen helfen. Die Rahmenbedingungen müssen grundlegend verbessert werden. Dazu gibt es u.a. von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren konkrete Vorschläge. - Werner Schell

Westerfellhaus will Beiträge aus Kapitalerträgen

Verfasst: 12.06.2018, 05:43
von WernerSchell
Ärzte Zeitung online, 11.06.2018

Pflegeversicherung
Westerfellhaus will Beiträge aus Kapitalerträgen

BERLIN. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, will die gesetzliche Pflegeversicherung mit deutlich mehr Geld ausstatten und strebt dazu eine Beitragsreform an.
abei dürfe es kein Tabu sein, auch auf Kapitaleinkünfte wie Mieten Beiträge zu erheben, sagte er dem "Spiegel". "Es kann nicht sein, dass die Zukunft der Erben wichtiger sein soll als die Zukunft der Pflege", fügte er hinzu.
… (weiter lesen unter … https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr

Anmerkung der Moderation:
Die Vorschläge des Pflegebeauftragten sind kaum noch nachvollziehbar. Auch hier gilt: Erst nachdenken und dann reden, abgestimmt mit denjenigen, die sich im Pflegesystem auskennen.

Bei der Pflege ist Luft nach oben

Verfasst: 09.07.2018, 07:50
von WernerSchell
Ärzte Zeitung online, 09.07.2018:

Mieses Image, schlechtes Gehalt
Bei der Pflege ist Luft nach oben


Die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte gilt als ein Mittel, den Mangel in den Griff zu kriegen. Doch auf Dauer muss an grundsätzlichen Stellschrauben gedreht werden. Das hat eine Expertendiskussion in Kiel gezeigt.
Von Dirk Schnack
KIEL. Das Thema Personalknappheit überschattet in der Pflege derzeit alle weiteren Probleme. Auf der Suche nach Konzepten, die mehr Menschen für die Pflege begeistern, hilft keineswegs allein der Ruf nach mehr Geld.
… (weiter lesen unter) …. https://www.aerztezeitung.de/politik_ge ... 9.Pflege.x

Strategiepapier ‚Mitarbeiterbindung in der Pflege‘ jetzt in deutscher Übersetzung

Verfasst: 14.09.2018, 17:42
von WernerSchell
Strategiepapier ‚Mitarbeiterbindung in der Pflege‘ jetzt in deutscher Übersetzung

Fachkräftemangel in der Pflege ist das große Thema der Bundes- und Landespolitiker sowie der Arbeitgeberverbände. Nach fähigen und willigen Bewerberinnen und Bewerbern für die vielen unbesetzten Arbeitsstellen in allen Sektoren der Gesundheitsversorgung wird händeringend gesucht. Bei all den Anstrengungen, Personen mit und ohne Berufsabschluss für den Pflegeberuf und eine Arbeitsaufnahme im eigenen Unternehmen zu begeistern, wird leicht vergessen, dass man (hoffentlich) noch eine Stammbelegschaft hat, die den Betrieb mit großem Einsatz und oft unter widrigsten Umständen am Laufen hält. Sie im Betrieb zu halten, gut zu pflegen und ihnen bestmögliche Arbeitsumfelder zu bieten ist eine Aufgabe, die hohe Priorität verdient, aber leider gern vernachlässt wird.

Vor einigen Wochen hat das ‚International Centre on Nurse Migration (ICNM)‘ zusammen mit dem Weltverband der Pflegeberufe (ICN) ein bemerkenswertes Strategiepapier herausgegeben: ‚Nurse Retention‘. Autor ist Professor James Buchan, international renommierter Experte, der auch in Deutschland gut bekannt ist. Er zeigt auf, warum eine Verbesserung der Fachkräftebindung in der Pflege so bedeutsam ist und welche Folgen für Finanzen, Versorgungsqualität, Arbeitsanfall und Arbeitsbedingungen in einer Einrichtung entstehen, wenn Pflegefachpersonen ausscheiden.

Die zentralen Teile der 28-seitigen Broschüre hat der DBfK jetzt ins Deutsche übersetzt und unter https://www.dbfk.de/media/docs/download ... h_2018.pdf als Download eingestellt.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.09.2018
Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
presse@dbfk.de
www.dbfk.de

4000 Euro Werbeprämie für neue Pfleger

Verfasst: 08.10.2018, 17:39
von WernerSchell
Die Rheinische Post berichtet heute, 08.10.2018, in ihrem Lokalteil Düsseldorf über die Anwerbung von Pflegekräften und titelt "4000 Euro Werbeprämie für neue Pfleger." Weiter heißt es: "Die Schön-Klinik belohnt Mitarbeiter, wenn sie aus ihrem Bekanntenkreis eine neue Pflegekraft anwerben. Die Uniklinik hat nach den Streiks im Sommer mit der Anwerbung 180 neuer Pflegekräfte begonnen. ...