Masterplan für die Pflege entwickeln - NGZ-Ankündigung des Pflegetreffs am 09.05.2018

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Masterplan für die Pflege entwickeln - NGZ-Ankündigung des Pflegetreffs am 09.05.2018

Beitrag von WernerSchell » 09.05.2018, 05:42

Neuss-Grevenbroicher Zeitung (Rheinische Post) 3. Mai 2018:
Neuss
Masterplan für die Pflege entwickeln


Neuss. Beim 28. Pflegetreff steht die Frage im Raum: "Pflegebedürftigkeit - was nun?"

Seit der Bundestagswahl im September wird lebhaft über (weitere) Pflege-Reformschritte diskutiert. Das in Erfttal beheimatete "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" hatte sich an dieser Debatte beteiligt - und tut es weiter. "Es erscheint erforderlich", so Werner Schell als Sprecher des Netzwerkes, "nicht nur die Mängel aufzuzeigen, sondern auch über konkrete Handlungserfordernisse zu informieren." Dem will der inzwischen 28. Pflegetreff Rechnung tragen, zu dem am Mittwoch, 9. Mai, ab 15 Uhr in das Bürgerzentrum "Kontakt Erfttal" an der Bedburger Straße eingeladen wird.
"Pflegebedürftigkeit - was nun?": Diese Frage stellt Schell der Veranstaltung voran, für die er wieder etliche Gäste auf das Podium einladen konnte. Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende der Alzheimergesellschaft NRW, wird dort eine Diskussion über Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand, Leistungsansprüche und Quartiershilfen moderieren. Als Gesprächspartner haben zugesagt: Tanja Segmüller von der Hochschule für Gesundheit in Bochum, Kreisdirektor Dirk Brügge, Dirk Thielking von der AOK Rheinland/Hamburg und Paul Petersen als Stadtteilmanager des SKM.
Bei der Veranstaltung soll es auch um die aktuelle Pflegeplanung gehen, der Schell auf den Rhein-Kreis bezogen das Prädikat "musterhaft" verleiht, sowie um gesundheitsförderliche Maßnahmen für das Pflegepersonal. Schell: "Es macht Sinn, für die Fortentwicklung des Gesundheits- und Pflegesystems einen Masterplan zu entwickeln beziehungsweise vorzuschlagen, der alle gebotenen Reform-Handlungsschritte beinhaltet. Dazu sollen Ideen gesammelt werden."
Dass Handlungsbedarf besteht, machen aus Sicht des Netzwerkes nicht nur die jüngsten Äußerungen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn deutlich, der die Pflege in Deutschland durch das Anwerben von Pflegekräften aus dem Ausland verbessern will. "Pro Pflege" würde die Prioritäten anders setzen, drängt vorrangig darauf, dass die Pflege-Rahmenbedingungen verbessert werden. Dazu würde zunächst ein Personalbemessungssystem benötigt, das eine auskömmliche Stellenausstattung - Tag und Nacht - und nicht nur in Form einer Mindestbesetzung regelt.
Modellhaft soll auch das System der Quartiershilfen am Beispiel Erfttal dargestellt werden. Sie scheinen geeignet, das Prinzip "ambulant vor stationär" in der Altenpflege erfolgreich anzuwenden. Der Eintritt zum Pflegetreff ist frei.

Quelle: NGZ > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.7551820


+++
Siehe auch die Informationen zum Pflegetreff am 09.05.2018 unter folgenden Adressen:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=22589 bzw. http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Masterplan für die Pflege entwickeln ... Schell fordert flächendeckend Quartiershilfen

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2018, 07:01

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22599&p=103551#p103551

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 12.05.2018 mit dem nachfolgend vorgestellten Beitrag über den Neusser Pflegetreff am 09.05.2018. Dazu ist aber vorweg anzumerken:

Es ist zunächst einmal erfreulich festzustellen, dass der NGZ-Reporter die Bedeutung der Quartiersarbeit hervorgehoben hat und dabei die Hilfen in Neuss-Erfttal besonders gewürdigt hat. Dies ist sicherlich hilfreich, weil solche Hilfestrukturen, musterhaft in Erfttal gestaltet, flächendeckend angeboten werden müssen. Dies ist als Ergänzung zum Pflegeversicherungssystem unerlässlich.
Leider blieb das sehr informative Statement von Frau Prof. Dr. Tanja Segmüller in dem Zeitungsbericht unerwähnt. Dies ist mehr als bedauerlich, weil die Frau Dr. Segmüller in eindrucksvoller und sehr überzeugender Weise die Pflegetätigkeit als Profession beleuchtete und die Fortentwicklung der beruflichen Kompetenzen herausstellte. Unberücksichtigt blieben in dem Bericht auch die Ausführungen von Herrn Dirk Thielking, der sich mit den belastenden Arbeitsbedingungen in der Pflege befasste und als AOK-Vertreter gesundheitsförderliche Angebote vorstellte.


+++
Der NGZ-Bericht:

Neuss: Appell für bessere Pflegeplanung

Bild
Werner Schell (l.) lud zum Pflegetreff im Kontakt Erfttal. - Foto: NGZ woi

Neuss - Pflegetreff-Organisator spricht sich für kommunale Quartierskonzepte aus.

Von Rolf Hoppe

Beim Pflegetreff im Kontakt Erfttal standen mögliche Lösungen zu immer wieder angesprochenen unzureichenden Pflegerahmenbedingungen im Mittelpunkt. Organisator Werner Schell sagte: "Es gilt aufzuzeigen, dass angesichts der demografischen Entwicklung eine zeitgerechte Pflegeplanung wichtig ist."
Ungeachtet der Erfordernisse, die stationäre Pflege durch eine deutliche Aufstockung der Stellenschlüssel zu stärken, müsse dem Grundsatz "ambulant vor stationär" mehr Geltung verschafft werden. Daher sei die wohnortnahe Gestaltung beziehungsweise Finanzierung von kommunalen Quartierskonzepten, die in vielfältiger Weise Beratungs-und Unterstützungsstrukturen für Patienten sowie für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige vorsehen, zwingend geboten. Neuss müsse in vielfältiger Weise in allen Stadtteilen Strukturen anstoßen beziehungsweise finanziell fördern, die ein zielgerichtetes und nachhaltiges Zusammenwirken aller BewohnerInnen, ob Jung oder Alt, gewährleisten können.
Schell stellte mit dem Lotsenpunkt im Bürgerhaus Erfttal des Sozialdienstes Katholischer Männer eine seit 2011 etablierte Einrichtung vor, die mit Unterstützung der Stadt Neuss, dem Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) und Katholischen Kirchengemeinden unter dem Motto "Kurze Wege, schnelle Hilfen" einen Kümmerer anbietet, der mit Hauptberuflern und Ehrenamtlern Hilfen bündelt. Themen sind unter anderem hauswirtschaftliche Hilfen, häusliche Pflege, Unterstützung bei Demenz und betreutes Wohnen. Eine Netzwerkarbeit mit ortsnaher Struktur. "Dieses ist", so Schell, "eigentlich doch überall machbar".
Eigentlich sieht sich der Rhein-Kreis Neuss in der Pflege gut aufgestellt. Kreisdirektor Dirk Brügge: "In unseren Einrichtungen wird gute Arbeit geleistet. Gleichwohl müssen wir überlegen, wie wir zukünftige Entwicklungen meistern." Der Kreis werde in Kürze eine Pflegebedarfsplanung verabschieden, bei der es insbesondere um die Organisation von Kurzzeitpflege gehe. Brügge verkennt nicht, dass der Pflegeberuf allgemein attraktiver gemacht werden müsse. Mit einem Pflegeschlüssel ohne Mindestzahlen und mit arbeitsgerechter Bezahlung. Eine Möglichkeit sei auch die duale Ausbildung; etwa Pflegekräfte auch ohne akademische Ausbildung. Damit stimmt er mit Ratsherr Heinz Sahnen überein, der in Erfttal das Thema mit Werner Schell auf der Agenda hält.


Quelle: NGZ https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-22589775
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Neusser Pflegetreff am 09.05.2018 - Pressemitteilung mit Nachbetrachtung

Beitrag von WernerSchell » 15.05.2018, 07:46

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, den 15.05.2018

Der 28. Neusser Pflegetreff hatte folgende Themen in den Blick genommen:

"Pflegebedürftigkeit - was nun? Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand … Leistungsansprüche und Quartiershilfen (Lotsen) … "

Der 28. Neusser Pflegetreff konnte am 09.05.2018 unter der Leitung von Werner Schell erfolgreich durchgeführt werden. Das hochkarätig besetzte Podium informierte unter der Moderation von Regina Schmidt-Zadel, Vorsitzende der Landes - Alzheimergesellschaft NRW und Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) a.D., mit unterschiedlichen Schwerpunkten über die in den Blick genommenen Pflegethemen.

Auf dem Podium:

Dr. rer. medic. Tanja Segmüller, Vertretungsprofessorin Alterswissenschaften - Department of Community Health, Hochschule für Gesundheit in Bochum
Dirk Brügge, Kreisdirektor des Rhein-Kreises Neuss
Dirk Thielking, Geschäftsstellenleiter der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse - Regionaldirektion Rhein-Kreis Neuss – Krefeld

Heinz Sahnen, Stadtverordneter im Rat der Stadt Neuss und Mitglied des Landtages (MdL) von NRW von 2000 - 2010, war, wie immer, als Schirmherr vor Ort.

Werner Schell, machte zu Beginn der Veranstaltung auf die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen aufmerksam und ließ dazu einige kurze Filme einblenden. Es müsse vorrangig darum gehen, diese Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu verbessern - dringend. Dazu gehöre zunächst ein Personalbemessungssystem, das eine auskömmliche Stellenausstattung, Tag und Nacht, und nicht nur in Form einer Mindestbesetzung regele. Die von der GroKo geplanten 8.000 Stellen seien völlig unzureichend. - In einem Klartext vom 19.02.2018 habe Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ausgeführt, was zu tun sei.

Dr. Tanja Segmüller konnte aus der Sicht einer ausgebildeten Krankenschwester und Pflegewissenschaftlerin im Wesentlichen die völlig unzureichenden Pflege – Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bekräftigen und die Umsetzung der zur Auflösung des Pflegenotstandes zwingend erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen vorstellen. Dabei sei die qualifizierte Tätigkeit des Pflegepersonals in den Blick zu nehmen; so zum Beispiel auch durch die Errichtung von Pflegekammern.

Dirk Brügge befasste ich ebenfalls kurz mit dem Berufsbild der Pflegenden und stellte dann einige Grundzüge der Planung der pflegerischen Versorgung im Rhein-Kreis Neuss dar. Dabei konnte auf ein vorliegendes Gutachten zur Pflegeheimplanung verwiesen werden. Die demografische Entwicklung mache es erforderlich, vorausschauend die Versorgungsstrukturen zu hinterfragen und zeitgerecht eine Fortentwicklung der Angebote zu gestalten. Der Rhein-Kreis Neuss werde diese Aufgaben wahrnehmen.

Dirk Thielking befasste sich in seinem Statement mit der Prävention zu Gunsten der Pflegekräfte. Das Tätigkeitsfeld in der Pflege sei durch körperliche Anstrengungen, psychische Belastungen, Schichtarbeit und häufig sehr eng getaktete Arbeitsprozesse gekennzeichnet. Die Krankheitsrate der Pflegenden sei hoch. Angesichts dieser immensen Belastungen in den Pflegeberufen seien geeignete gesundheitsförderliche Maßnahmen geboten. Entsprechend diesen Erkenntnissen konnten Lösungsmöglichkeiten bzw. Angebote aufgezeigt werden.

In Vertretung des erkrankten Paul Petersen stellte Werner Schell die Quartiershilfen in Neuss-Erfttal vor und verwies auf die vielfältigen Angebote im Bürgerhaus bzw. im Stadtteil. Seit Beginn der Quartiersarbeit gebe es eine kontinuierliche Fortentwicklung der Hilfestrukturen. Neben den Angeboten im Betreuten Wohnen und einer Tagespflegeeinrichtung sei ein Lotsenpunkt-Projekt aktiv, das im Übrigen mit Unterstützungsleistungen auch für andere Stadtteile bzw. den Neusser Süden zur Verfügung stehe. Darüber hinaus gebe es mittlerweile ein Lotsenpunktangebot im Stadtteil Meertal. Eine breite Quartiersarbeit finde im Übrigen im Memory-Zentrum statt. Solche Hilfen seien für die pflegebedürftigen Menschen bzw. pflegenden Angehörigen ganz wichtige Unterstützungsleistungen. Leider sei aber die Erkenntnis, solche Quartiershilfen mit professionellen Strukturen umfassend in allen Stadtteilen bzw. Kommunen anzubieten, in den entscheidenden politischen Diskussionen (noch) nicht angekommen.

+++
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (Rheinische Post) berichtete am 12. Mai 2018 und befasste sich schwerpunktmäßig mit der Quartiersarbeit:

Neuss: Appell für bessere Pflegeplanung

Bild
Werner Schell (li.) und Podium– Foto NGZ woi

Von Rolf Hoppe

Beim Pflegetreff im Kontakt Erfttal standen mögliche Lösungen zu immer wieder angesprochenen unzureichenden Pflegerahmenbedingungen im Mittelpunkt. Organisator Werner Schell sagte: "Es gilt aufzuzeigen, dass angesichts der demografischen Entwicklung eine zeitgerechte Pflegeplanung wichtig ist."
Ungeachtet der Erfordernisse, die stationäre Pflege durch eine deutliche Aufstockung der Stellenschlüssel zu stärken, müsse dem Grundsatz "ambulant vor stationär" mehr Geltung verschafft werden. Daher sei die wohnortnahe Gestaltung beziehungsweise Finanzierung von kommunalen Quartierskonzepten, die in vielfältiger Weise Beratungs-und Unterstützungsstrukturen für Patienten sowie für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige vorsehen, zwingend geboten. Neuss müsse in vielfältiger Weise in allen Stadtteilen Strukturen anstoßen beziehungsweise finanziell fördern, die ein zielgerichtetes und nachhaltiges Zusammenwirken aller BewohnerInnen, ob Jung oder Alt, gewährleisten können.
Schell stellte mit dem Lotsenpunkt im Bürgerhaus Erfttal des Sozialdienstes Katholischer Männer eine seit 2011 etablierte Einrichtung vor, die mit Unterstützung der Stadt Neuss, dem Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) und Katholischen Kirchengemeinden unter dem Motto "Kurze Wege, schnelle Hilfen" einen Kümmerer anbietet, der mit Hauptberuflern und Ehrenamtlern Hilfen bündelt. Themen sind unter anderem hauswirtschaftliche Hilfen, häusliche Pflege, Unterstützung bei Demenz und betreutes Wohnen. Eine Netzwerkarbeit mit ortsnaher Struktur. "Dieses ist", so Schell, "eigentlich doch überall machbar".
Eigentlich sieht sich der Rhein-Kreis Neuss in der Pflege gut aufgestellt. Kreisdirektor Dirk Brügge: "In unseren Einrichtungen wird gute Arbeit geleistet. Gleichwohl müssen wir überlegen, wie wir zukünftige Entwicklungen meistern." Der Kreis werde in Kürze eine Pflegebedarfsplanung verabschieden, bei der es insbesondere um die Organisation von Kurzzeitpflege gehe. Brügge verkennt nicht, dass der Pflegeberuf allgemein attraktiver gemacht werden müsse. Mit einem Pflegeschlüssel ohne Mindestzahlen und mit arbeitsgerechter Bezahlung. Eine Möglichkeit sei auch die duale Ausbildung; etwa Pflegekräfte auch ohne akademische Ausbildung. Damit stimmt er mit Ratsherr Heinz Sahnen überein, der in Erfttal das Thema mit Werner Schell auf der Agenda hält.
Quelle: NGZ

+++
Eine Filmdokumentation bei Youtube informiert im Übrigen ausführlich über den Pflegetreff. Ergänzend informieren zahlreiche Beiträge im Internet über die Veranstaltung. Dazu gibt es folgende Hinweise:

Der 28. Neusser Pflegetreff hatte die Themen "Pflegebedürftigkeit - was nun? … Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand … Leistungsansprüche und Quartiershilfen (Lotsen) … " in den Blick genommen und konnte am 09.05.2018 erfolgreich gestaltet werden. Über die Veranstaltung wird umfänglich informiert (> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php ), z.B.:

• Einladung und einführende Bemerkungen hier viewtopic.php?f=7&t=22589
• Ankündigung der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 03.05.2018 hier viewtopic.php?f=4&t=22618
• Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 12.05.2018 hier viewtopic.php?f=4&t=22599&p=103551#p103551
• Filmdokumentation (Youtube) Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/qZsQezd7sWE
• Bilderschau (Auswahl) hier viewtopic.php?f=4&t=22631


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Pflegenotstand auflösen & Quartiershilfen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 31.05.2018, 10:13

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825

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Neuss, 01.06.2018

Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf vielfältige Reformerfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und informiert darüber die Fachöffentlichkeit, aber auch interessierte BürgerInnen. Schwerpunktthemen werden aber auch bei den Neusser Pflegetreffs mit jeweils hochkarätigen Podiumsbesetzungen diskutiert. So z.B. die Themen Pflegenotstand, Pflegemängel, medizinische Versorgung in den Pflegeeinrichtungen, Arzneimittelversorgung der älteren Menschen (Polypharmazie), Patientenrechte, demenzfreundliche Kommunen und Quartiershilfen, freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen), Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Palliativversorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

All diese Themen und die daraus abzuleitenden Folgerungen sind ausgerichtet an den vielfach beschriebenen Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, z.B. im Grundgesetz, in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ und der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ (siehe insoweit auch Valentin Aichele und Jakob Schneider „Studie – Soziale Menschenrechte älterer Personen in der Pflege“, Deutsches Institut für Menschenrechte 2006, und „Leitfaden – Gefahren für alte Menschen in der Pflege – Kriminalität vorbeugen“, Landespräventionsrat NRW 2006).

Leider sind vielfältige von hier übermittelte Hinweise bezüglich der Handlungserfordernisse im Gesundheits- und Pflegesystem auf Bundes- bzw. Landesebene nicht bzw. nur unvollkommen aufgegriffen worden. Man hat einfach die Probleme ignoriert bzw. vieles schön geredet. Und nun liegt „das Kind ganz tief im Brunnen“ und plötzlich wird erklärt: "Wir haben verstanden" (so Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister).

Solche und ähnlich klingende Statements werden aber vielfach nur als bloße Sprechblasen wahrgenommen, weil die Vereinbarungen der GroKo zur Pflege völlig unzureichend sind und insoweit deutliche Verbesserungen zwingend geboten erscheinen. Es wird vor allem für erforderlich erachtet, sämtliche Maßnahmen, die für eine gute Pflegesituation erforderlich sind, in einem „Masterplan Pflege“ zusammen zu stellen. Verschiedene Einzelmaßnahmen, wie sie zur Zeit diskutiert werden (auch mittels „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“), werden die Probleme im Pflegesystem nicht auflösen können (erste mehr als kritische Stellungnahmen von Pflegeexperten und Sozialverbänden liegen bereits vor).

Zu einer Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen gehört ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, die erst in einem sinnvollen Zusammenwirken zielgerichtet hilfreich sein können. Und darüber sollte unter Einbeziehung ausgewiesener Experten gesprochen und befunden werden.

Zu den erforderlichen Reformmaßnahmen gehören zum Beispiel:

Sofortige Verbesserung der Stellenschlüssel in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen. Solange die Gestaltung solcher Systeme auf sich warten lässt (siehe z.B. § 113c SGB XI), müssen pauschal wirksame Stellenzuschläge verfügt werden. Eine Anhebung der Stellenschlüssel bis zu ca. 20% erscheint – und das wurde bereits 2008 in mehreren Statements ausgeführt - geboten. Daraus ergibt sich, dass die augenblicklich genannten Zahlen (8.000 + 5.000 neue Stellen – Ankündigung vom 23.05.2018) nicht wirklich hilfreich sein können.

Der Ex – Pflegebeauftragte und jetzige Gesundheitsminister von NRW Karl-Josef Laumann hat bereits bei einem Neusser Pflegetreff am 14.04.2015 (in Anwesenheit von Andreas Westerfellhaus, damals Präsident des DPR) erklärt, dass der neue Pflegebegriff nur mit erheblich mehr Pflegepersonal umgesetzt werden könne.

Wie die Finanzierung der erheblich zu verbessernden Stellenschlüssel zu gestalten ist, muss politisch bewertet und entschieden werden. Ggfs. muss an eine Finanzierung aus Steuermitteln gedacht werden, zumal die Haushaltskasse des Bundes gut gefüllt ist.

Wenn es um die Stellenausstattung geht, muss auch bedacht werden, dass mindestens 36.000 Stellen in der Pflege derzeit nicht zu besetzen sind, davon 26.000 Stellen für Pflegefachpersonen, also dreijährig ausgebildetes Pflegepersonal. Dem stehen deutlich weniger arbeitssuchende Fachkräfte gegenüber. Das wurde über eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag mit aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bekannt. Diese Zahlen sind aber nach einer Info des DBfK nur die Spitze des Eisberges, denn die meisten Arbeitgeber melden ihre freien Stellen gar nicht mehr bei der Bundesagentur. Hinzu kommt, so der DBfK weiter, dass die nicht besetzten Stellen auf der Basis viel zu niedriger Stellenpläne berechnet werden. Denn in der Pflege seien insgesamt mindestens 100.000 Stellen mehr erforderlich, um gute Versorgungsqualität in der Pflege sicherstellen zu können. In der Summe müsse also von einem Mangel von deutlich über 126.000 Stellen in der professionellen Pflege gesprochen werden.

Im Zusammenhang mit einer verbesserten Stellenausstattung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nach hiesiger Überzeugung Personaluntergrenzen oder Mindestbesetzungsregelungen nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Es müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, die uneingeschränkt in allen Leistungsbereichen - Tag und Nacht - angemessene Pflegeleistungen ermöglichen. Untergrenzen bzw. Mindestbesetzungsregelungen würden die Problematik nur verschleiern und die Pflegenot nicht wirklich dauerhaft auflösen.

Es ist bei nüchterner Betrachtung klar, dass Pflegekräfte in größerer Zahl kurzfristig nicht zu gewinnen sein werden. Das jahrzehntelange Weghören der politischen Entscheidungsträger bei den Mahnungen bezüglich Pflegenotstand haben eine katastrophale Personalsituation entstehen lassen. Zahlreiche Pflegekräfte sind wegen der hohen Arbeitsbelastung und wegen Krankheit aus dem Beruf „geflüchtet“.

Es wird daher nur allmählich gelingen, die bestehenden Lücken zu schließen. Um die Bereitschaft insoweit aber allen Beteiligten zu verdeutlichen, muss JETZT der Stellenrahmen abgesteckt werden, der unter Berücksichtigung aller Erwägungen eine wirklich gute Pflege und Betreuung erwarten lässt. Nur unter solchen Bedingungen wird ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen sein. Mit Trippelschritten und Taktieren ist nicht weiter zu kommen.

Es wäre übrigens interessant zu erfahren, mit welcher konkreten Zielrichtung das nach § 113c SGB XI und 2019 zu erwartende Gutachten in Auftrag gegeben worden ist. Denkbar ist, dass das zu erstellende Gutachten die Bedürfnisse im Gesundheits- und Pflegesystem nur unvollkommen aufgreift und dann Stellenausstattungen diskutiert und gesetzlich festgeschrieben werden, die – wie bisher – an den wirklichen Bedürfnissen vorbei gehen.

Eine Absenkung der Fachkraftquote und Vermehrung der Betreuungsassistenten – an Stelle von Pflegekräften – müssen außer Betracht bleiben. Pflege ist nämlich gemäß § 11 SGB XI nach wissenschaftlichen Standards durchzuführen und erfordert eine entsprechende Qualifizierung.

Es darf im Zusammenhang mit den Personalkosten, die immerhin rd. 70% der Gesamt-Pflegeaufwendungen ausmachen, auch daran gedacht werden sicherzustellen, dass geplante, aber nicht verausgabte Personalkosten, nur für Personalrückstellungen Verwendung finden dürfen. Eingesparte Personalmittel sollten unter keinen Umständen zur Gewinnmaximierung oder andere fragwürdige Querfinanzierungen verfügbar sein. Solche Vorgaben können dazu animieren, die geplanten Personalmittel uneingeschränkt für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Bezüglich der Erfordernisse, eine Verbesserung der Stellensituation im Pflegebereich zu gestalten, darf es keine Ausflüchte mehr geben. Insoweit gibt es nämlich seit vielen Jahren Hinweise bezüglich notwendiger Reformen (Prof. Simon, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung, Prof. Sell, einschlägige Buchveröffentlichungen, plausible Erläuterungen der Pflegekräfte sowie eigene Einschätzungen).

Zur Gesamtproblematik des Pflegenotstandes hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk für den Pflegetreff am 13.05.2014 bereits ein umfängliches Statement vorgelegt und dem damals anwesenden Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe übergeben (als pdf-Datei abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf ). Daraufhin gab es am 08.07.2014 einen Besprechungstermin im Bundesgesundheitsministerium in Bonn. Letztlich ist als Ergebnis nur der § 113c SGB XI dabei heraus gekommen. Das Statement vom 13.05.2014, das seinerzeit darauf abzielte, eine Pflegereform nach Schwerpunktsetzungen (Pflegepersonal) durchzuführen, kann in seinen Grundzügen weiterhin als zutreffend angesehen werden.

Nur wenn es JETZT gelingt, die Pflege-Rahmenbedingungen deutlich günstiger zu gestalten, wird dies „geflüchtete“ Pflegekräfte animieren können, in ihren Beruf zurückzukehren. Das alleinige Lockmittel „Prämie“ wird nicht greifen. Übrigens ist es verfehlt zu glauben, man könne in nennenswerter Zahl Pflegkräfte aus dem benachbarten Ausland gewinnen. Solange nicht der Pflege-Rahmen deutlich verbessert ist, werden eher bundesdeutsche Pflegekräfte ins Ausland (Schweiz, Niederlande, Schweden usw.) abwandern.

Natürlich ist auch eine Anhebung der Vergütungen für die Pflegekräfte dringlich. Aber insoweit gestalten sich entsprechende Folgerungen schwieriger, weil die Politik für diesen Aufgabenbereich keine direkte Zuständigkeit besitzt. Ich sehe die Kirchen und Wohlfahrtsverbände in einer Vorreiterrolle. Die politischen Entscheidungsträger könnten im Übrigen ihren Einfluss geltend machen.

Für die Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegebereich sind im Übrigen noch folgende Erwägungen von Bedeutung:

Die Erstattung von Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen wird als problematisch bzw. risikoreich eingestuft und unterbleibt daher in den meisten Fällen. Es wird aus Beschäftigtensicht immer wieder auf die angeblich unklare Rechtssituation bei der Erstattung von solchen Anzeigen aufmerksam gemacht. Man meint, die Erstattung solcher Anzeigen erfolge auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Solche Auffassungen bestehen offensichtlich auch noch nach dem jüngst bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017. Dazu ergibt sich aber: Die Erstattung von Überlastungsanzeigen ist u.a. nach dem Arbeitsschutzgesetz Rechtspflicht. Darauf habe ich in den zurückliegenden Jahren immer wieder aufmerksam gemacht, u.a. auch in zahlreichen Veröffentlichungen (u.a. Schell, Werner: "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen", Kunz/Schlütersche, 2011). Das Arbeitsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 14.12.2017 lediglich die bestehende Rechtspflicht bestätigt. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen gleichwohl, mit Druck (Abmahnung, Kündigung) solche Anzeigen zu verhindern und bemühen dazu sogar die Gerichte. Wenn jetzt gegen die jüngste Göttinger Entscheidung mit Berufung vorgegangen wird, kann man das auch als rechtsmissbräuchlich ansehen. Auf jeden Fall will der Arbeitgeber für die Zeit des Berufungsverfahrens den Druck aufrecht erhalten. Der im Streit befindliche Sachverhalt ist aus meiner Sicht zweifelsfrei so, dass die Arbeitgeberseite zu Unrecht gegen die Pflegekraft vorgeht. Ich sehe nach all dem den Gesetzgeber in der Pflicht, die Nachteile der Arbeitnehmerseite bei der Benennung von Überlastungen und Gefährdungen zu beseitigen und die Anzeigeberechtigung zu stärken. Dazu wären die einschlägigen Vorschriften im BGB bzw. im Arbeitsschutzrecht entsprechend zu gestalten. Von einer solchen Stärkung der Arbeitnehmerrechte profitieren natürlich auch die pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen.

Weitere Themen, die dringend einer Lösung zugeführt werden sollten, sind z.B.:

Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die älteren Menschen (Auflösung der Polypharmazie – siehe insoweit das im Internet abrufbare Statement unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf ). Damit einher gehen muss auch eine ausgeweitete Besuchspflicht der Ärzte in den Pflegeeinrichtungen. Eine Ausweitung dieser Besuchspflicht erscheint auch mit Blick auf eine Verbesserung der Schmerztherapie notwendig. Auch die Sturzvermeidung und Wundtherapie muss stärker in den Blick genommen werden. Eine (weitere) Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen, v.a. in den Pflegeeinrichtungen, ist ebenfalls vordringlich.

Bezüglich der Führungskräfte in den Pflegeeinrichtungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung) sind offensichtlich höhere Anforderungen geboten. Es erscheint sinnvoll, hinsichtlich der Eignung und Qualifikation die Anstellungsanforderungen anzuheben. Denn „der Fisch stinkt vom Kopf her“. Dort, wo in Pflegeeinrichtungen ausreichend geeignetes bzw. qualifiziertes Führungspersonal angestellt ist, sind die BewohnerInnen-Klagen eher selten.

Flüchtlinge im Zusammenhang mit einem Bleiberecht in der Pflege zu beschäftigen, ist nicht akzeptabel. Dazu ist zu bemerken: Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur Eignung und entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Zugewanderte Personen dürfen nur dann in der Pflege beschäftigt werden, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.

Dann ist auch endlich ein „Pflege-TÜV“ vorzusehen, der nachvollziehbar die Ergebnisqualität (bei den pflegebedürftigen Menschen) deutlich offen legt. Die jetzige Überprüfungspraxis, die im Wesentlichen auf das Dokumentationsgeschehen abstellt, ist rechtswidrig und eine einzige Verbrauchertäuschung (so die Rechtsprechung dazu). Eigentlich ist dieser Missstand seit Jahren amtlich bekannt und anerkannt, aber eine vernünftige andere Überprüfungsregelung ist nicht wirklich in Sicht.

Bezüglich der Pflegekosten für die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen ist zu sagen, dass eine Anhebung der Leistungsansprüche teilweise gut gestaltet worden ist. Andererseits ist zu bemängeln, dass manche Vorschriften zu kompliziert sind. Ob und inwieweit für die ambulante Versorgung ergänzende Reformen geboten sind, kann unterschiedlich gesehen werden.

Angesichts der notwendigen Schwerpunktsetzung (mehr Pflegepersonal für die Pflegeeinrichtungen) ist auf jeden Fall die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen als Ergänzung zum Pflegesystem nach dem SGB XI als zwingend einzustufen. Solche Hilfen sind nicht nur geeignet, wohnortnah Hilfen für die pflegebedürftigen Menschen bzw. die Angehörigen zu organisieren, sondern auch zu gewährleisten, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ wirkungsvoller praktiziert werden kann (siehe insoweit das für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 gefertigte Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf ). Aber solche kommunale Quartiershilfen werden erhebliche Finanzmittel erfordern. Im Ergebnis wird damit aber an anderer Stelle erheblicher Aufwand eingespart werden können. – Da in der Koalitionsvereinbarung die Stärkung von präventiven Hausbesuchen angesprochen wird, kann übrigens an eine Verbindung von Quartiershilfen mit präventiven Hausbesuchen gedacht werden.

In Neuss-Erfttal, also hier vor Ort, werden, u.a. auch mit Unterstützung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, seit 2012 musterhaft Quartiershilfen mit einem Lotsenpunktprojekt (eine Art präventive Hausbesuche) angeboten und ständig fortentwickelt. Es gibt folgerichtig gute Erfahrungen hinsichtlich der Nützlichkeit von Quartiershilfenarbeit.

Werner Schell - Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht


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„Es ist gefährlich, Recht zu haben,
wenn die Regierung Unrecht hat.“

― Voltaire
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Masterplan für die Pflege entwickeln ... Schell fordert flächendeckend Quartiershilfen

Beitrag von WernerSchell » 02.06.2018, 06:19

Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden. Dies verdeutlicht Pro Pflege … in einer Pressemitteilung vom 01.06.2018 und macht damit in Richtung Politik Druck. Entgegen den bisherigen öffentlichen Bekundungen hat die GroKo das wirkliche Ausmaß der Pflegemisere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht verstanden. Es müssen grundlegende Verbesserungen eingeleitet und umgesetzt werden. Dazu ganz einfach der Hinweis: "Mit zwei kleinen Schritten kommt man nicht über einen Abgrund".
Siehe u.a. unter viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825 bzw. viewtopic.php?f=4&t=22618&p=103827#p103827


„Es ist gefährlich, Recht zu haben,
wenn die Regierung Unrecht hat.“

― Voltaire
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Rhein-Kreis Neuss setzt Prioritäten für die Pflege

Beitrag von WernerSchell » 07.06.2018, 06:41

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180&p=103938#p103938

Neuss-Grevenbroicher Zeitung am 07.06.2018:

Pflege im Rhein-Kreis: Kreis setzt Prioritäten für die Pflege

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Quelle: NGZ - Foto: dpa/Gregor Fischer

Rhein-Kreis Mehr Pflegepersonal und Kurzzeitpflegeplätze, der Ausbau der Heimfinder-App zu einer Datenbank, Quartiersarbeit – all das soll helfen, der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen in den kommenden Jahren Herr zu werden.
Von Anneli Goebels
Es ist eine Mammutaufgabe und eine, die den Rhein-Kreis in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen wird – die Pflege. Seit Dezember 2017 liegt der Pflegebedarfsplan des Hamburger Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung (APL) vor, der seitdem in allen Fraktionen vorgestellt und diskutiert wurde. Und dabei überrascht eine Aussage niemanden, nämlich, dass angesichts der demografischen Entwicklung die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird. So ist laut Berechnungen des Instituts von 2017 bis 2030 mit einem Anstieg von rund 20 Prozent zu rechnen, bis 2040 sogar mit 25 Prozent. Auch wenn die Zeitspanne groß scheint, entsprechende Vorbereitungen müssen jetzt in Gang gesetzt werden.
… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-23253043

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat wiederholt zu den Pflegeheimplanungen des Rhein-Kreises Neuss Stellung genommen und auch beim Pflegetreff am 09.05.2018 zum Thema informiert. Es wurde ein Masterplan Pflege gefordert. Darin sollten alle erforderlichen Vorgaben für eine gute Pflege im Rhein-Kreis Neuss unter Beteiligung aller insoweit wichtigen Akteure ausgeführt werden. Siehe insoweit unter > viewtopic.php?f=4&t=22618

Solche Planungserwägungen sollten auch landes- und bundesweit aufgegriffen werden. Dazu wurde angemerkt:

Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden. Dies verdeutlicht Pro Pflege … in einer Pressemitteilung vom 01.06.2018 und macht damit in Richtung Politik Druck. Entgegen den bisherigen öffentlichen Bekundungen hat die GroKo das wirkliche Ausmaß der Pflegemisere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht verstanden. Es müssen grundlegende Verbesserungen eingeleitet und umgesetzt werden. Dazu ganz einfach der Hinweis: "Mit zwei kleinen Schritten kommt man nicht über einen Abgrund".
Siehe u.a. unter viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825 bzw. viewtopic.php?f=4&t=22618&p=103827#p103827
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Was das Altern erträglicher macht

Beitrag von WernerSchell » 10.06.2018, 07:14

Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 09.06.2018:

Augustinus-Forum widmet sich dem Altern:
Was das Altern erträglicher macht

Neuss Landesminister Karl-Josef Laumann betonte beim Augustinus-Forum die Bedeutung funktionierender Nachbarschaften im Alter und forderte Tariflohn für alle in der Pflege Beschäftigten. Das Credo „Ambulant vor stationär“ teilt er bedingt.

Von Rudolf Barnholt
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, war Gast beim Augustinus Forum am Mittwochabend, bei dem es um das Thema „Altern“ ging, Klartext: „Es ist klug, so zu leben, dass es im Alter ein paar Leute gibt, die einen gut leiden können.“ Für die Pflege alter Menschen müsse man „Ehrenamt und Professionalität zusammenbringen“. Laumann machte auch Vorschläge, wie der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden könnte. Neben Laumann wurden noch zwei weitere Talkgäste von dem Radio- und Fernsehmoderator Uwe Schulz interviewt, nämlich Professor Jens Encke, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Inneren Medizin des Johanna-Etienne-Krankenhauses, und Professor Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg.
„Altern ist nichts für Feiglinge“, lautet der Titel einen Buches von Joachim Fuchsberger. Uwe Schulz wollte von Professor Kruse wissen, ob das wirklich so ist.

(weiter lesen unter) … https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-23274405
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Altenpflege: Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen stärken statt absenken

Beitrag von WernerSchell » 26.06.2018, 07:39

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Altenpflege: Eignungs- und Qualifizierungsanforderungen stärken statt absenken. - Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig!

In der Altenpflege geht es um die Versorgung von pflegebedürftige Menschen, die meistens mit verschiedenen Krankheitsbildern schwerstens beeinträchtigt sind (= Multimorbididät). Dafür braucht man nicht nur Eignung, sondern auch eine ausreichende Qualifikation (§ 11 SGB XI). Die Umsetzung medizinisch-pflegerischer Standards ist gefordert! Für niedrigschwellige Unterstützungsleistungen gibt es u.a. schon Betreuungsassistenten. Der Pflegenotstand erfordert daher die umfassende Ausbildung von Pflegefachkräften. Das sind wir unseren alten und pflegebedürftigen Menschen schuldig! Die Altenpflege versteht sich nicht als Tummelplatz für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen solcher Personen, denen dafür zunächst einmal bestimmte Voraussetzungen fehlen. Politiker sollten sich von der Vorstellung verabschieden, dass eigentlich jeder pflegen kann und solche Verrichtungen daher zur Entlastung der Arbeitslosenstatistik gut geeignet sind. Es muss als katastrophale Fehlentwicklung angesehen werden, wenn die Ausbildungsanforderungen abgesenkt und sogar auf einen Schulabschluss verzichtet wird (Hessen)! - Es gibt mittlerweile zahlreiche Statements, die den Abwärtstrend in der Altenpflege als völlig inakzeptabel bezeichnen. Statt die Eignungs- bzw. Qualifizierungsanforderungen zu senken, müssen die Anforderungen für die Altenpflegetätigkeit eher angehoben und vor allem die Fort- und Weiterbildungsangebote verstärkt werden.

Zahlreiche Beiträge informieren im Forum, u.a.:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22610
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22632
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22676
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22681
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22657
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22369
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=21461


Werner Schell

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Wohnen im Alter: Bloß nicht ins Heim

Beitrag von WernerSchell » 11.01.2019, 08:49

Wohnen im Alter: Bloß nicht ins Heim
Betreutes Wohnen finden immer mehr ältere Menschen interessant. Investoren bieten inzwischen unterschiedliche Projekte mit Service an, doch die Vielfalt ist verwirrend.
Quelle: Süddeutsche Zeitung > https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.42829 ... g2hipuqv46
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Quartiersgestaltung in Kaarst - NGZ: "Johanniter-Chef strebt neues Quartier an"

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2019, 07:55

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 19.03.2019:
Kaarster Osten
Johanniter-Chef strebt neues Quartier an

Kaarst - Michael Heine, Leiter des Johanniter-Zentrums, möchte die Quartiersentwicklung im Kaarster Osten vorantreiben. Dabei soll die Deutsche Fernsehlotterie helfen. Gespräche mit der Stadt haben bereits stattgefunden, die Ziele sind definiert.
Von Bärbel Broer
Ein lebenswertes Quartier soll der Kaarster Osten werden. Das schwebt Michael Heine, seit Ende vergangenen Jahres neuer Leiter des Johanniter-Zentrums am Sandfeld, vor. Bereits seine Vorgängerin Rosel Band hatte die Idee zur Quartiersentwicklung, die Heine jetzt konkretisieren will. Bis zum Sommer will er einen Antrag bei der Deutschen Fernsehlotterie stellen, die – sofern sein Konzept bewilligt wird – die Stelle eines Quartiersmanagers für maximal fünf Jahre fördert.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/nrw/staedte/kaarst ... d-37529153
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