Pflegebedürftige Beamte: Zuschüsse für Investitionskosten

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Pflegebedürftige Beamte: Zuschüsse für Investitionskosten

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2017, 06:19

OVG Münster:
Pflegebedürftigen Beamten durften Zuschüsse für von Pflegeheimen berechnete Investitionskosten nicht gestrichen werden

Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 07.09.2017 - 1 A 2241/15 -

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Pflegebedürftige Beamte haben ein Recht auf Zuschüsse für die sogenannten Investitionskosten, die ihnen stationäre Pflegeheime in Rechnung stellen. Dass das nordrhein-westfälische Finanzministerium diese Zuschüsse für die Jahre 2013 bis 2016 aus dem Katalog der Beihilfenverordnung herausgenommen und die Beamten auf Pflegewohngeld verwiesen hat, sei rechtswidrig, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Über das Urteil vom 07.09.2017 (Az.: 1 A 2241/15) berichtete am 10.09.2017 die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft.
... (weiter lesen unter) ...
> https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ovg ... hen-werden
> http://www.hotstegs-recht.de/?p=5726 bzw. http://www.hotstegs-recht.de/?p=5716
> http://www.123recht.net/OVG-NRW-pflegeb ... 58416.html

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"CAREkonkret" berichtete in seiner Ausgabe vom 15.08.2017 zum Thema!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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