Der Pflegegrad 2 - bei Schlaganfall.....

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Moderator: WernerSchell

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Una 2000
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Der Pflegegrad 2 - bei Schlaganfall.....

Beitrag von Una 2000 » 18.07.2017, 18:20

Der Pflegegrad 2 - bei Schlaganfall.....

Es wurden seit Anfang des Jahres 2017, schon einige Menschen die plötzlich von Pflegebedürftigkeit betroffen sind, eingegradet.
Aktuell wieder einmal ein Mann der einen Schlaganfall erlitten hat, und begutachtet wurde. Er bekam den Pflegegrad 2.
Es war ein schwerer Schlaganfall. Im Krankenhaus wurde er begutachtet. Da sich die Frage stellte, das er erst einmal stationär in ein Pflegeheim kommt, bin ich zu der Überzeugung gelangt, das die Begutachtung keineswegs adäquat und richtig durchgeführt wurde.
Das Selbsthilfe Netzwerk hatte zu Beginn des Jahres, eine Gutachterin vor Ort, die einen Vortrag hielt, wie das neue Begutachtungsverfahren durchgeführt wird. Ich hatte auch noch in Erinnerung, das bei einem Schlaganfall mit ausgepägter Hemiparese, eine Eingradung in den Pflegegrad 2 eher unwahrscheinlich sein würde. Die Realität bei Neubegutachtungen sieht jetzt schon eher negativ für den Betroffenen aus.

Bekannt ist, das bei einem Schlaganfall, die Schädigung von der betroffenen Gehirnhälfte abhängt. Unter anderem sind es Halbseitenlähmungen, die Gefühlswelt ist betroffen, die Charaktere kann sich ändern.
Bekannt ist das linke Schlaganfälle nicht im wesentlichen schwerer, zum rechten Schlaganfall sind.
Der linke Schlaganfall ist allerdings derjenige mit mehr Beeinträchtigung :!:
Die Sprachregion ist betroffen, Hemiparese rechts, vor allem wenn er Rechtshänder ist. Häufig erkennt der Patient seine Partner , Angehörige überhaupt nicht mehr, Inkontinenz (Harn/ Stuhl) Depressionen.....

Und das ist auch der Punkt bei der Begutachtung, nicht jeder Schlaganfall ist gleich und es bedarf einer gut fortgebildeten Fachkraft für Pflegebedürftigkeit (Gutachter/in), um eine gerechte Eingradung vorzunehmen. Bedarf es noch Änderungen am gesamten Begutachtungsverfahren ? :?:

WernerSchell
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Re: Der Pflegegrad 2 - bei Schlaganfall.....

Beitrag von WernerSchell » 19.07.2017, 06:11

Die Einstufung von pflegebedürftigen Menschen nach Pflegegraden - früher Pflegestufen - hängt von den konkreten Einschränkungen im Einzelfall ab. Dies festzustellen, ist Aufgabe des MDK (im Auftrag der zuständigen Pflegekasse). Wenn es zu einer Zuordnung eines Pflegegrades gekommen ist, kann ggf. gegen den Bescheid Widerspruch erhoben werden. Wird diesem durch Widerspruchsbescheid nicht abgeholfen, steht der Klageweg vor den Sozialgerichten zur Verfügung. - Für das Krankheitsbild "Schlaganfall" gibt es keine verbindliche Pflegegradzuordnung. Es kommt immer auf die Beeinträchtigungen im Einzelfall an.
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Una 2000
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Der Pflegegrad 2 - bei Schlaganfall.....

Beitrag von Una 2000 » 19.07.2017, 18:56

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

..., die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Das ist im eigentlichen Sinn, wie auch die Begutachtung nach Pflegestufen.
Beispiel:
Mehrere Menschen haben haben ein Bein amputiert, der eine Mensch kann es kompensieren, indem er eine Prothese trägt ( gut angepasst). Kaum, bis keine ( Phantom-)Schmerzen hat, vielleicht auch noch berufstätig ist.
Der nächste Mensch kommt über den Verlust seines Beines nicht hinweg. Er hat starke Schmerzen, nimmt die Medikamente unregelmäßig, er lehnt es ab, weil er zusätzlich eine gedrückte Stimmung hat, oder an eine Demenz leidet.....usw.


Natürlich muß es gezielt ermittelt werden, allerdings habe ich ein Problem damit, wie unterschiedlich die Gutachter Selbständigkeit, bzw.,die Unselbständigleit sehen. Das ist ganz individuell. Hat ein Mensch keine Angehörigen hinter sich, dann glaube ich schwerlich, ob dies ein ansatzweise gerechtes Begutachtungsinstrument ist.
Nun, sollten wir in der Tat einmal schauen, wie sich das alles entwickelt.

WernerSchell
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Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Kritik ...

Beitrag von WernerSchell » 20.07.2017, 06:14

Das neue Begutachtungsverfahren ist komplizierter als die früheren Regelungen.
Siehe dazu die Beiträge in diesem Forum unter:
Die neuen Pflegegrade und das Begutachtungsverfahren > viewtopic.php?f=4&t=21849
Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ... > viewtopic.php?f=4&t=21742
Pflegebedürftigkeitsbegriff > http://www.pflegebegutachtung.de > viewtopic.php?f=4&t=21800
Pflegetreff 26.10.2016 - ... Die neuen Pflegegrade ... > viewtopic.php?f=7&t=21512

Die pflegebedürftigen Menschen mit vornehmlich körperlichen Defiziten scheinen durch das neue System klar benachteiligt.
Andererseits wird bereits davon gesprochen, dass für die Menschen mit Demenz keine ausreichende personelle Struktur vorgesehen werden kann,
wenn es zu Aggressionen kommt und intensive personelle Zuwendung geboten ist. Darüber klagen vornehmlich die Heime.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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