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Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Verfasst: 03.07.2017, 06:08
von WernerSchell
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ALP mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

Die neue Planung umfasst die Bestandsaufnahme der Pflegeinfrastruktur, die Feststellung, ob zukünftig qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und die Klärung der Frage, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Pflegeangeboten erforderlich sind.

Quelle: ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Steintwietenhof 2
20459 Hamburg
Telefon +49 (0) 40 - 8796-9159-0
Telefax +49 (0) 40 - 8796-9159-9
E-Mail info@alp-institut.de
https://www.alp-institut.de/

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Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Verfasst: 04.07.2017, 06:05
von WernerSchell
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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


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03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: pixabay

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660

Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Verfasst: 07.07.2017, 06:50
von WernerSchell
Am 07.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, mit der Durchführung beauftragt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich umfassend zu den Planungserfordernissen geäußert und dabei Schwerpunkte genannt. So erfordert z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. … Statement nachlesbar unter >>> viewtopic.php?f=4&t=22180

Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Verfasst: 30.08.2017, 07:30
von WernerSchell
Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


30.08.2017

An die
Neuss-Grevenbroicher Zeitung


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie berichten heute über:
Kaarst - Liberale Senioren kritisieren Wohn-Pläne der CDU - Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.7047295
Frau Beate Kopp, die Sie in Ihrem Bericht zitieren, liegt mit Ihren Einschätzungen völlig richtig. Wir werden in Zukunft vermehrt stationäre Pflegeplätze benötigen und vor allem Einrichtungen, die wirtschaftlich arbeiten können und über ausreichend gut qualifiziertes Personal verfügen. Die Größe solcher Einrichtungen liegt eindeutig bei etwa 80 Plätzen. Weniger ist nicht mehr, sondern lässt sich eher kaum vernünftig finanzieren. Daher unterstütze ich die Anliegen von Frau Kopp sehr.
Bereits am 21.01.2015 habe ich dem Rhein-Kreis Neuss zur Pflegeplanung mitgeteilt (Quelle: viewtopic.php?f=4&t=18413 ):
+++
Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen

Das Alten- und Pflegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW - vom 02.10.2014 (GV. NRW - Ausgabe 2014 Nr. 29 vom 15.10.2014 1) regelt die Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und beschreibt Grundsätze zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Dabei ist das Ziel die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen. Sämtliche Maßnahmen nach diesem Gesetz sind darauf auszurichten, das Selbstbestimmungsrecht von älteren Menschen und pflegebedürftigen Menschen in jeder Lebensphase zu sichern (§ 1 APG NRW).
Ausgangspunkt für Planungen und die Gestaltung der Angebote sind die Bedarfe älterer Menschen, pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger. Die Angebote sollen orts- beziehungsweise stadtteilbezogen vorgehalten und weiterentwickelt werden und den älteren oder pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ermöglichen, an dem Ort ihrer Wahl wohnen zu können; die besonderen Bedarfe des ländlichen Raums sind zu berücksichtigen (§ 2 APG NRW).
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem APG NRW verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen, und beziehen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein (§ 4 APG NRW). Dabei ist der quartiersnahen Versorgung höchste Priorität zugedacht (§ 5 APG NRW).
Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen. Die örtlichen Planungsergebnisse sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind durch Beschluss der Vertretungskörperschaft festzustellen, beginnend mit dem Stichtag 31.12.2015. Dieser Beschlussfassung muss zwingend eine Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege voraus gehen (§ 7 APG NRW).

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk erklärt aus gegebenem Anlass:

Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen.

Wenn es auch richtig erscheint, bei den hier in Rede stehenden Planungen bereits vorhandene Angebote zu berücksichtigen, darf und kann das nicht dazu führen, diesbezügliche Planzahlen als wichtigstes oder gar als alleiniges Entscheidungskriterium heranzuziehen. Würde man diesem Grundsatz folgen, wären die Auswahlmöglichkeiten der älteren und pflegebedürftigen Menschen unverhältnismäßig eingeschränkt und eine selbstbestimmte Entscheidung über die gewünschte bzw. erforderliche (stationäre) Versorgung ausgeschlossen. Im Übrigen wären die Kriterien der marktwirtschaftlichen Ordnung komplett ausgehebelt.

Daher müssen zum Beispiel neben den Bettenzahlen der bereits am Markt befindlichen stationären Pflegeeinrichtungen auch andere Erwägungen eine Rolle spielen. Die auf der Grundlage von Qualitätsprüfungen des MDK vorgestellten Berichte und Pflegenoten sollen gerade ausdrücklich dazu animieren, unter den vorhandenen Angeboten auswählen zu können. Die Pflegenoten sollen – gesetzgeberisch gewollt - bei der Heimauswahl eine maßgebliche Rolle spielen. Eine Regelung dergestalt, dass die Wahlfreiheit durch Verweis auf freie Betten bei einem Träger mit weniger guten Noten eingeschränkt wäre, ist unter keinen Umständen hinnehmbar. 2)

Bei der Heimauswahl sind unter Umständen auch weitergehende Überlegungen von Bedeutung: 3)
Werden ein gutes medizinisches Netzwerk und eine bestmögliche Arzneimittelversorgung garantiert? Gibt es ausreichend absenkbare Betten (u.U. zur Vermeidung von Fixierungen)? Was bietet die Einrichtung zu den folgenden Dienstleistungsbereichen? … Schmerzmanagement, Dekubitusprophylaxe einschließlich Wundversorgung, Inkontinenzversorgung, Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung … Steht insoweit entsprechend geschultes Personal zur Verfügung?
Können durch andere geeignete Maßnahmen freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung, Psychopharmaka) ausgeschlossen werden (absenkbare Betten - siehe oben)? Gibt es eine funktionierende Palliativpflege mit entsprechend qualifiziertem Personal oder ggf. gute Zusammenarbeit mit einem ambulanten Hospizdienst? Gibt es die Möglichkeit, eine Patientenverfügung durch eine hausärztliche Notfallanordnung zu ergänzen (zur Vermeidung von unnötigen Krankenhausaufenthalten – siehe dazu das Projekt „beizeiten – begleiten“)? Erscheinen die Führungskräfte besonders geeignet und sind sie in der Lage, ihre MitarbeiterInnen trotz schlechter Pflege-Rahmenbedingungen zu motivieren und Ehrenamtler für ergänzende Hilfen einzuwerben? Wird die Einrichtung offen geführt und ist sie ggf. Teil eines altengerechten Quartiers? …

Die Träger sind nach all dem aufgefordert, bestmögliche Dienstleistungen anzubieten und zu gestalten. Dazu gehört auch, vorhandene Zweibettzimmer in Einbettangebote umzuwandeln. „Normale“ Pflegebetten können ggf. auch in Kurzzeitpflegeplätze umgewandelt werden. Auch andere ergänzende Angebotsveränderungen sind vorstellbar: Tages- oder Nachtpflegeplätze. …

Die Entscheidungen der Kreise und kreisfreien Städte für oder gegen eine weitere stationäre Pflegeeinrichtung müssen nach Auffassung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk immer nach den maßgeblichen örtlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Daher ist es auch mit dem APG NRW unvereinbar, allein auf Planzahlen abzustellen. Auch die Regelungen des SGB XI, die auf eine pflegwissenschaftlich gründende Pflege abstellen (vgl. z.B. § 11 SGB XI) wären eingeschränkt.

Es macht daher zum Beispiel wenig Sinn, pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen einfach auf wohnortfern vorhandene Einrichtungen mit freien Betten verweisen zu wollen. Zu bedenken ist nämlich u.a., dass bei einer Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung immer der möglichst unkomplizierte Kontakt zu Familie, Nachbarschaft oder Freunden ermöglicht werden sollte. Dies sind ja auch Erwägungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von altengerechten Wohnquartieren wichtig sind.

Die Kreise und kreisfreien Städte dürften unter Berücksichtigung des ausreichend vorliegenden Datenmaterials in der Lage sein, die gebotenen Entscheidungen mit eigenen Dienstkräften vorzubereiten. Soweit aber die Einschätzung einer externen Institution für erforderlich erachtet wird, müsste durch einen entsprechend formulierten Gutachterauftrag sichergestellt werden, dass neben dem Datenmaterial (Zahl der Einrichtungen, Bettenzahlen) auch andere wichtige Faktoren angemessen gewichtet werden. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk steht insoweit auch für eine Mitbeurteilung zur Verfügung.

Werner Schell
Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

1) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... g=0&menu=1
2) Hier soll unberücksichtigt bleiben, dass der bestehende Pflege-TÜV seit Jahren in der Kritik steht und durch eine bessere Regelung abgelöst gehört.
3) Siehe hierzu auch den 4. Pflege-Qualitätsbericht des MDS, vorgelegt am 14.01.2015 >>> viewtopic.php?f=4&t=20851
+++
Diese Stellungnahme gilt unverändert. Wir brauchen auskömmlich stationäre Pflegeplätze und Einrichtungen, die in ausreichender Größe im Interesse aller Beteiligten finanzierbar sind. Der Rhein-Kreis Neuss lässt im Übrigen aktuell eine Pflegebedarfsplanung erstellen. Dazu habe ich Stellung genommen und diese der NGZ zur Berichterstattung übersandt - abgedruckt wurde dazu aber leider nichts. Siehe dazu die Beiträge unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=4&t=22180&hilit=Pflegeplanung - Solche wichtigen Themen gehören vorgestellt. Aber stattdessen werden eher gerne Skandale für Berichte ausgewählt, so heute der Bericht zum "Prozessauftakt nach Betrug an Pflegekassen". Sicherlich ist dieser Bericht bedeutsam. Aber, die Erwägungen zur Pflegebedarfsplanung sind im Zweifel noch wichtiger.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- http://www.medizinjournalisten.de/
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

+++
Ankündigung:
Der 27. Neusser Pflegetreff wird am 22.11.2017, 15.00 - 17.00 Uhr (Infostände ab 14.00 Uhr) stattfinden zum Thema: "Vorbeugen ist besser als Heilen" - Prävention und Gesundheitsförderung mehr Aufmerksamkeit schenken - Körperlich und geistig aktiv bis ins hohe Alter. …. Vor allem Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und auch Demenz lassen sich durch eine frühzeitig begonnene gesunde Lebensführung (richtige - mediterrane - Ernährung, ausreichende Bewegung und Schlaf, Verzicht auf Rauchen, mäßiger Alkoholkonsum, Vermeidung von negativem Stress, geistige Aktivitäten, Pflege sozialer Kontakte usw.) weitgehend vermeiden. Gleichwohl eintretende Gesundheitsstörungen (z.B. Übergewicht, zu hohe Cholesterinwerte, Bluthochdruck, Diabetes) lassen sich durch eine gesunde Lebensführung günstig beeinflussen. Es geht also letztlich um Maßnahmen, die eine umfassende gesundheitsförderliche Wirkung erzielen können. Es macht Sinn, möglichst frühzeitig eine gesunde Lebensführung zu praktizieren. …. Erörterungsgrundlagen sind u.a. einmal das "Präventionsgesetz" und der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI“. Prävention und Gesundheitsförderung sollen verstärkt auch in den Pflegeeinrichtungen umgesetzt werden. Der erwähnte Leitfaden ist vom GKV-Spitzenverband herausgegeben worden und wie folgt abrufbar: > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... rei_II.pdf Als Präventionsziele in der stationären Pflege und Handlungsfelder werden v.a. Ernährung, Körperliche Aktivität, Stärkung kognitiver Ressourcen, Psychosoziale Gesundheit und Prävention von Gewalt bezeichnet. - Hinweise zum Treff (ständige Aktualisierung) > viewtopic.php?f=7&t=22212

Altenpflege: Konferenz über „Örtliche Planung“ im Kreishaus

Verfasst: 17.10.2017, 07:21
von WernerSchell
Pressemitteilung vom 16.10.2017:

Altenpflege: Konferenz über „Örtliche Planung“ im Kreishaus Grevenbroich

Rhein-Kreis Neuss. Die Sicherstellung der Altenpflege ist eine der großen Herausforderungen dieser Zeit. Das wurde jetzt bei einer Konferenz im Kreishaus Grevenbroich deutlich. Gemäß des Alten- und Pflegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rhein-Kreis Neuss eine „Örtliche Planung“ zu erstellen, und darüber diskutierte ein breit gefächertes Publikum aus Politik und Verwaltung, Seniorenzentren und Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden, Kranken- und Pflegekassen. Auch Vertreter der Städte und Gemeinden, Ehrenamtler und Beratungskräfte waren zu der Tagung gekommen.

„Wenn wir uns mit der demografischen Entwicklung und ihren Folgen befassen, betreten wir keineswegs Neuland. Bereits 1976 hat sich das erste Gutachten im Rahmen unseres Silbernen Plans intensiv mit der Situation der Senioren und den Problemen der Altenhilfe beschäftigt“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Schon früher hätten die älteren Menschen den Wunsch kundgetan, dass sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben möchten. Es solle also der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ gelten. „Und dass nicht nur wegen des Wunsches unserer Senioren. Der Arbeitsmarkt gibt das in den Heimen benötigte Pflegepersonal schließlich gar nicht mehr her. Und die Ausgabensteigerungen – auch bei den kommunalen Haushalten – müssen gebremst werden, damit die Pflege überhaupt bezahlbar bleibt“, sagte Petrauschke.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreises Neuss unter Vorsitz von Dr. Hans-Ulrich Klose hatte Ende 2016 die Aufstellung der „Örtlichen Planung“ nach dem Alten- und Pflegegesetz auf den Weg gebracht. Damit wird eine Gegenüberstellung der vorhandenen Angebote und des Bedarfs der Bevölkerung erarbeitet, die die notwendigen Handlungsschritte für die Zukunft aufzeigen soll.

Den Zuschlag hat das ALP-Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg erhalten. Das Projektteam erstellte bereits bundesweit eine Vielzahl von Daseinsvorsorgekonzepten für Kommunen von Emden bis Würzburg und steht nun auch dem Rhein-Kreis Neuss zur Seite. Felix Arnold vom Institut berichtete den Fachleuten um Kreisdirektor und Sozialdezernent Dirk Brügge über seine Erkenntnisse. Mit seiner Studie ist die Arbeit aber nicht getan, sondern sie fängt erst an: Die Konferenz bildete den Auftakt für eine breite, fachliche Diskussion der Ergebnisse und der Prognosen.

In Arbeitsgruppen wurden Stichpunkte und erste Ideen gesammelt, um aus der Planung konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die den Rhein-Kreis Neuss zukunftssicher machen, und das auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit.

Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Harald Vieten (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
nne Bueren
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: +49 2131 928 1301
Fax: +49 2131 928 81301
Email: Anne.Bueren@rhein-kreis-neuss.de

Kreis nimmt Pflegesituation in den Kommunen unter die Lupe

Verfasst: 19.10.2017, 08:49
von WernerSchell
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 19.10.2017 im überregionalen Teil:

Rhein-Kreis Neuss
Kreis nimmt Pflegesituation in den Kommunen unter die Lupe


Rhein-Kreis Neuss. Laut Gesetz muss eine örtliche Planung entstehen, die im Dezember vorgestellt werden soll. Zum Teil fehlt Personal im Pflegebereich.
Von Julia Hagenacker
Die Sicherstellung der Altenpflege ist eine der großen Herausforderungen dieser Zeit. Das wurde jetzt auch bei einer Konferenz im Kreishaus Grevenbroich deutlich. Gemäß des Alten- und Pflegegesetzes für NRW muss der Rhein-Kreis Neuss künftig eine örtliche Planung erstellen. Dafür wird die Pflegesituation in jeder Kommune unter die Lupe genommen und eine Gegenüberstellung der vorhandenen Angebote und des Bedarfs der Bevölkerung erarbeitet.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.7153108

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der NGZ zur Pflegeplanung am 17.10.2017 die nachfolgende Mitteilung übersandt. Leider sind die Hinweise unberücksichtigt geblieben, so dass es keine hilfreichen Hinweise zum Pflegenotstand und zur erforderlichen Quartiersarbeit gibt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich gehe davon aus, dass Sie die nachfolgende Pressemitteilung des Rhein-Kreises Neuss noch im überregionalen Teil der NGZ vorstellen werden.
Dazu gebe ich folgende Hinweise:
Zur Pflegeheimplanung habe ich dem Rhein-Kreis Neuss bereits am 29.01.2015 eine Stellungnahme übermittelt, die aufzeigt, dass Heimplätze vorrangig nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehöriger vorzuhalten sind. > viewtopic.php?f=4&t=20866
Der Grundsatz ambulant vor stationär erfordert die Gestaltung von kommunal unterstützten Quartiershilfen. Dazu habe ich für eine Fachtagung im Rhein-Kreis bereits am 14.8.2015 ein Statement gefertigt. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf Solche Hilfen sind herausragend wichtig und sollen eine gezielte Pflegeberatung mit einschließen. Eine gesonderte Pflegeberatung, für die es nach dem PSG III Modellkommunen geben soll, ist ein Irrweg.
Bezüglich der fehlenden Pflegekräfte ist zunächst einmal festzustellen, dass die Stellenschlüssel völlig inakzeptabel sind. Dazu gibt es von hier ein Statement vom 13.05.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Wenn heute auf dem Pflegemarkt kaum noch Pflegekräfte verfügbar sind, hat das mit Versäumnissen der Politik zu tun. Die Arbeitsbedingungen sind so schlecht, dass viele Pflegekräfte aus dem Beruf geflüchtet bzw. krank geworden sind. Bessere Stellenschlüssel / Arbeitsbedingungen können diesen Trend verändern.
Es wäre zu begrüßen, wenn Sie die Pressemitteilung mit entsprechenden Hinweisen komplettieren könnten. Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Pressemitteilung vom 16.10.2017
Rhein-Kreis Neuss
Altenpflege: Konferenz über „Örtliche Planung“ im Kreishaus Grevenbroich
Rhein-Kreis Neuss. Die Sicherstellung der Altenpflege ist eine der großen Herausforderungen dieser Zeit. Das wurde jetzt bei einer Konferenz im Kreishaus Grevenbroich deutlich. Gemäß des Alten- und Pflegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rhein-Kreis Neuss eine „Örtliche Planung“ zu erstellen, und darüber diskutierte ein breit gefächertes Publikum aus Politik und Verwaltung, Seniorenzentren und Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden, Kranken- und Pflegekassen. Auch Vertreter der Städte und Gemeinden, Ehrenamtler und Beratungskräfte waren zu der Tagung gekommen.
„Wenn wir uns mit der demografischen Entwicklung und ihren Folgen befassen, betreten wir keineswegs Neuland. Bereits 1976 hat sich das erste Gutachten im Rahmen unseres Silbernen Plans intensiv mit der Situation der Senioren und den Problemen der Altenhilfe beschäftigt“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.
Schon früher hätten die älteren Menschen den Wunsch kundgetan, dass sie so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben möchten. Es solle also der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ gelten. „Und dass nicht nur wegen des Wunsches unserer Senioren. Der Arbeitsmarkt gibt das in den Heimen benötigte Pflegepersonal schließlich gar nicht mehr her. Und die Ausgabensteigerungen – auch bei den kommunalen Haushalten – müssen gebremst werden, damit die Pflege überhaupt bezahlbar bleibt“, sagte Petrauschke.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreises Neuss unter Vorsitz von Dr. Hans-Ulrich Klose hatte Ende 2016 die Aufstellung der „Örtlichen Planung“ nach dem Alten- und Pflegegesetz auf den Weg gebracht. Damit wird eine Gegenüberstellung der vorhandenen Angebote und des Bedarfs der Bevölkerung erarbeitet, die die notwendigen Handlungsschritte für die Zukunft aufzeigen soll.
Den Zuschlag hat das ALP-Institut für Wohnen und Stadtentwicklung aus Hamburg erhalten. Das Projektteam erstellte bereits bundesweit eine Vielzahl von Daseinsvorsorgekonzepten für Kommunen von Emden bis Würzburg und steht nun auch dem Rhein-Kreis Neuss zur Seite. Felix Arnold vom Institut berichtete den Fachleuten um Kreisdirektor und Sozialdezernent Dirk Brügge über seine Erkenntnisse. Mit seiner Studie ist die Arbeit aber nicht getan, sondern sie fängt erst an: Die Konferenz bildete den Auftakt für eine breite, fachliche Diskussion der Ergebnisse und der Prognosen.
In Arbeitsgruppen wurden Stichpunkte und erste Ideen gesammelt, um aus der Planung konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die den Rhein-Kreis Neuss zukunftssicher machen, und das auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit.
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Pflege-TÜV - Neues Konzept ...

Verfasst: 20.10.2017, 07:20
von WernerSchell
Am 20.10.20177 bei Facebook gepostet:
Der wiederholt angekündigte neue "Pflege-TÜV" kommt laut MDS-Chef Peter Pick wohl erst 2019. Es bleibt daher vorerst weiter schwierig, gute Pflege bei der Heimplatzauswahl zu erkennen. Da in erster Linie gute und zuverlässige Informationen zur Pflege-Ergebnisqualität dringend benötigt werden, gehört der aktuelle "Pflege-TÜV" nach Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk schnellstmöglich in die Tonne! Infos unter > viewtopic.php?f=4&t=21006&p=100495#p100495

Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Verfasst: 21.12.2017, 17:00
von WernerSchell
Die Örtliche Planung für den Rhein-Kreis Neuss ist seit dem 20.12.2017 online verfügbar.

Der entsprechende Link: > http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verw ... anung.html

In dem vorgelegten Planungsbericht wird auch Pro Pflege ... mit seinen Aktivitäten erwähnt:
Für eine Verbesserung der Pflegerahmenbedingungen und Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung des Pflegesystems setzt sich das Pro-Pflege-Selbsthilfenetzwerk ein, welches sich als Interessensvertretung für pflegebedürftige und behinderte Menschen versteht und der Selbsthilfe einen hohen Stellenwert zuordnet.

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Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22402


Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 29.11.2017 in einer Sonderveröffentlichung über:

"Pflegebedarf im Rhein-Kreis steigt weiter an - Fachleute diskutierten am Runden Tisch der Neuss-Grevenbroicher Zeitung über die Zukunft der Pflege"

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, war beim Runden Tisch dabei und nahm zu wichtigen Fragen, wie z.B. Pflegenotstand und Quartiersentwicklung, Stellung. - Der gesamte Text ist unter folgender Adresse abrufbar: http://sonderveroeffentlichungen.rp-onl ... 7/59572937

Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Verfasst: 20.01.2018, 08:35
von WernerSchell
Die Örtliche Planung für den Rhein-Kreis Neuss ist seit dem 21.12.2027 online verfügbar. Der Link: http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verw ... anung.html - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat mit Schreiben vom 18.01.2018 Stellung genommen. - Werner Schell

Rhein-Kreis Neuss: Pflegebedarfsplanung lässt neue Perspektiven in Norf und Gnadental zu

Verfasst: 06.04.2018, 17:41
von WernerSchell
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=19537&p=103000#p103000

Rhein-Kreis Neuss
Kreis: Pflegebedarfsplanung lässt neue Perspektiven in Norf und Gnadental zu

Rhein-Kreis Neuss. Derzeit beschäftigen sich die Kreisverwaltung und die Kreistagsfraktionen mit den aktuellen Ergebnissen einer neuen Pflegebedarfsanalyse, die vom ALP-Institut aus Hamburg erarbeitet worden ist. „Der Bedarf nach Pflegeleistungen wird in den nächsten Jahren in allen Sektoren steigen, und das auch im stationären Bereich“, bilanziert Kreisdirektor und Sozialdezernent Dirk Brügge. Damit werde sich „die Gelegenheit ergeben, die Schieflage aus der Vergangenheit zu korrigieren und zu einer besseren Verteilung der Pflegeplätze im Kreisgebiet zu kommen“.

Mit diesem Ziel hat der Rhein-Kreis Neuss etwa konstruktive Gespräche mit der Diakonie geführt, um ein geplantes Neubauprojekt in Norf weiter voran zu bringen. Denn unter der Prämisse, dass der Kreistag künftig für das Stadtgebiet von Neuss einen geringen zusätzlichen Bedarf an Pflegeplätzen bestätigt, können die bereits vorhandenen Pläne mit den von allen Beteiligten gewünschten 80 Plätzen umgesetzt werden.

„In den Gesprächen zwischen der Diakonie und der Heimaufsicht des Kreises ist darüber hinaus die Idee entstanden, das Neubauprojekt in Norf mit dem notwendigen Umbau des Fliedner-Hauses in Gnadental zu kombinieren“, so Brügge. Auf diese Weise könne zeitlich gestaffelt auch in Gnadental ein Gebäude mit neuesten baulichen und technischen Standards entstehen. Ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen in den einzelnen Kommunen notwendig sein werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Pflegeeinrichtungen zu schaffen, wird im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistags im Mai diskutiert.

Pläne für neue Pflegeeinrichtungen wurden seitens der Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren sehr kritisch bewertet. Der Grund: Fehlplanungen in einigen Kommunen führten zu Überkapazitäten und damit zu strukturellen Leerständen in den Heimen. Während im südlichen Kreisgebiet viele Plätze nicht belegt werden konnten, gab es Stimmen aus Kaarst und aus Neuss, wonach eine wohnortnahe Unterbringung pflegebedürftiger Menschen schwierig war.

Der Kreistag hat dieser Gesamtlage Rechnung getragen und bei den Beschlüssen zur Pflegebedarfsplanung, die seit Ende 2014 jährlich verabschiedet werden muss, die Verwaltung damit beauftragt, eine ausgewogene Platzverteilung in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Auge zu behalten.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.04.2018

Thilo Zimmermann
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Melanie Schroeder
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: +49 2131 928 1332
Fax: +49 2131 928 81332
Email: Melanie.Schroeder@rhein-kreis-neuss.de

Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - Thema beim Neusser Pflegetreff am 09.05.2018

Verfasst: 08.05.2018, 06:46
von WernerSchell
Der Neusser Pflegetreff wird sich am 09.05.2018 mit folgenden Themen befassen:
"Pflegebedürftigkeit - was nun? … Vorsorgeplanungen und Pflegenotstand … Leistungsansprüche und Quartiershilfen (Lotsen) … "
Weitere Informationen sind unter folgenden Adressen abrufbar: viewtopic.php?f=7&t=22589 bzw. http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Pflegekräfte, Führungskräfte, Trägerverantwortliche, kommunale Mandatsträger und interessierte BürgerInnen sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei!

Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen steigt

Verfasst: 08.05.2018, 07:00
von WernerSchell
Neuss-Grevenbroicher Zeitung am 8. Mai 2018:
Kaarst
Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen steigt
Kaarst. Im Sozialausschuss wurde jetzt über die aktuelle Situation sowie die Entwicklung in der Pflege diskutiert. Ältere Menschen wollen länger in den eigenen vier Wänden bleiben, der Fachkräftemangel verschärft sich.
Von Rudolf Barnholt
Anneli Palmen (SPD), Vorsitzende des Sozialausschusses, weiß, dass die Pflegebedarfsplanung eine komplizierte Angelegenheit ist: "Wir sind mit diesem Thema längst noch nicht am Ende." Das Thema wurde jetzt gründlich diskutiert. Neben den Ausschussmitgliedern beteiligten sich daran auch Markus Leßmann und Dirk Suchanek vom zuständigen Landesministerium. Patentlösungen gab es keine, aber eine Tendenz wurde erkennbar: Mit dem Bau eines vierten Altenpflegeheims ist es nicht getan, stattdessen sind innovative Lösungen gefragt. Ein zentrales Problem ist der Pflegekräftemangel.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.7561597

Pflegeheime im Rhein-Kreis Neuss - Auswahl

Verfasst: 04.06.2018, 16:58
von WernerSchell
Zwischen deutschen Pflegeheimen bestehen deutliche Qualitätsunterschiede bei der Gesundheitsversorgung. Das zeigt eine aktuelle Analyse, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) im Rahmen des Pflege-Reports 2018 durchgeführt hat. Es gibt u.a. zu viele Antipsychotika-Verschreibungen, Dekubitus-Fälle und Krankenhauseinweisungen in deutschen Pflegeheimen.
Pro Pflege … rät daher bei der Heimplatzsuche dringlich zu einer sorgsamen Prüfung aller Leistungsangebote. Bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtungen sind schließlich viele unterschiedliche Aspekte von Bedeutung. Es empfiehlt sich, immer mehrere Einrichtungen miteinander zu vergleichen und sich persönliche Eindrücke von Qualität und Angebot zu verschaffen. >>> viewtopic.php?f=4&t=22663

Pflege im Rhein-Kreis: Kreis setzt Prioritäten für die Pflege

Verfasst: 07.06.2018, 06:17
von WernerSchell
Neuss-Grevenbroicher Zeitung am 07.06.2018:

Pflege im Rhein-Kreis: Kreis setzt Prioritäten für die Pflege

Bild
Quelle: NGZ - Foto: dpa/Gregor Fischer

Rhein-Kreis Mehr Pflegepersonal und Kurzzeitpflegeplätze, der Ausbau der Heimfinder-App zu einer Datenbank, Quartiersarbeit – all das soll helfen, der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen in den kommenden Jahren Herr zu werden.
Von Anneli Goebels
Es ist eine Mammutaufgabe und eine, die den Rhein-Kreis in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen wird – die Pflege. Seit Dezember 2017 liegt der Pflegebedarfsplan des Hamburger Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung (APL) vor, der seitdem in allen Fraktionen vorgestellt und diskutiert wurde. Und dabei überrascht eine Aussage niemanden, nämlich, dass angesichts der demografischen Entwicklung die Zahl der Pflegebedürftigen steigen wird. So ist laut Berechnungen des Instituts von 2017 bis 2030 mit einem Anstieg von rund 20 Prozent zu rechnen, bis 2040 sogar mit 25 Prozent. Auch wenn die Zeitspanne groß scheint, entsprechende Vorbereitungen müssen jetzt in Gang gesetzt werden.
… (weiter lesen unter) … https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-23253043

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat wiederholt zu den Pflegeheimplanungen des Rhein-Kreises Neuss Stellung genommen und auch beim Pflegetreff am 09.05.2018 zum Thema informiert. Es wurde ein Masterplan Pflege gefordert. Darin sollten alle erforderlichen Vorgaben für eine gute Pflege im Rhein-Kreis Neuss unter Beteiligung aller insoweit wichtigen Akteure ausgeführt werden. Siehe insoweit unter > viewtopic.php?f=4&t=22618

Solche Planungserwägungen sollten auch landes- und bundesweit aufgegriffen werden. Dazu wurde angemerkt:

Pflegenotstand auflösen und kommunale Quartiershilfen gestalten - entsprechende Maßnahmen müssen in einem „Masterplan Pflege“ gebündelt werden. Dies verdeutlicht Pro Pflege … in einer Pressemitteilung vom 01.06.2018 und macht damit in Richtung Politik Druck. Entgegen den bisherigen öffentlichen Bekundungen hat die GroKo das wirkliche Ausmaß der Pflegemisere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht verstanden. Es müssen grundlegende Verbesserungen eingeleitet und umgesetzt werden. Dazu ganz einfach der Hinweis: "Mit zwei kleinen Schritten kommt man nicht über einen Abgrund".
Siehe u.a. unter viewtopic.php?f=4&t=22646&p=103825#p103825 bzw. viewtopic.php?f=4&t=22618&p=103827#p103827

Landrat kritisiert eigenständige Altenheimplanung der Stadt Neuss: Streit um den Bau neuer Altenheime

Verfasst: 24.08.2018, 09:49
von WernerSchell
Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 24.08.2018:
Landrat kritisiert eigenständige Altenheimplanung der Stadt Neuss:
Streit um den Bau neuer Altenheime

Neuss - Die Stadt will drei Altenheime bauen und Kurzzeit- wie auch Tagespflege ausweiten. Der Landrat sieht den Bedarf nicht.
Von Christoph Kleinau
In der Stadt müssten bis zum Jahr 2030 drei Altenpflegeheime gebaut, etwa 40 Plätze in Einrichtungen der Kurzzeitpflege und noch einmal so viele in der Tagespflege zusätzlich geschaffen werden. Von dieser Einschätzung lässt sich die Verwaltung auch nicht von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke abbringen, der in einem Schreiben an die Stadt nicht nur sehr deutlich seine Vorrangstellung und Zuständigkeit beim Thema Pflegebedarfsplanung betont, sondern auch erklärt, es sei offen, ob für die kommenden Jahre überhaupt im Stadtgebiet Neuss ein Bedarf ausgewiesen werden muss.
… (weiter lesen unter) …. https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-31844441