Qualitätsprüfung und -darstellung in der Pflege ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Qualitätsprüfung und -darstellung in der Pflege ...

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2017, 07:26

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V.
Bundesgeschäftsstelle, Zweigertstr. 50, 45130 Essen,
Tel. 0201 . 354001, Fax: 0201 . 357980, E-Mail: info@bad-ev.de

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Zur Zukunft von PTVS und PTVA:
„Qualitätsausschuss Pflege“ lässt neue Verfahren zur
Qualitätsprüfung und -darstellung in der Pflege entwickeln! –
Die Pflegeselbstverwaltung beweist Handlungsfähigkeit!


Essen, 17. März 2017. Der Anfang für ein neues Verfahren zur Prüfung und Darstellung der Pflegequalität in Deutschland ist gemacht:
Die Aufträge zur Entwicklung entsprechender Instrumente wurden im Januar (stationär) bzw. im März 2017 (ambulant) vergeben. Im ambulanten Bereich erhielt die Bieter-gemeinschaft Hochschule Osnabrück und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) den Zuschlag, im stationären Segment war die Bieterge-meinschaft vom Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitssystem (AQUA-Institut) und des IPW erfolgreich.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickeln bis zum Frühjahr/Sommer 2018 die Instrumente und Verfahren für die Prüfung und Darstellung der Qualität der von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen.

Auf Grundlage empirischer und theoretischer Vorarbeiten sowie umfangreicher Expertenge-spräche werden wissenschaftlich fundiert und praxisnah entsprechende tragfähige Lösungen erarbeitet und getestet.
Die Zeitpläne und wissenschaftlichen Bearbeitungszeiten sind mit den zuständigen Ministerien abgestimmt, im Anschluss und soweit möglich parallel zu der wissenschaftlichen Entwicklung der Instrumente und Verfahren sollen diese im Rahmen einer separaten Pilotierungsstudie erprobt werden. Das Vergabeverfahren für diese Studie wird derzeit durchgeführt.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hatte der Gesetzgeber Regelungen zur Weiterentwicklung der Qualität in der stationären und ambulanten Pflege erlassen, die von unabhängigen wissenschaftlichen Institutionen erarbeitet werden sollten und mit engen zeit-lichen Vorgaben versehen worden waren. Damit zog der Gesetzgeber Konsequenzen aus der geäußerten Kritik der Leistungserbringer an den fehlenden wissenschaftlichen Grundlagen der Pflegetransparenzvereinbarungen (PTVA und PTVS). Die zukünftigen Instrumente und Verfahren sollen demgegenüber wissenschaftlich fundiert Aussagen über die Qualität von Pflegeeinrichtungen ermöglichen.

„Trotz der überaus ambitionierten Zeitvorgabe des Gesetzgebers konnte die Selbstverwaltung im Rahmen des neu gegründeten „Qualitätsausschuss Pflege“ binnen kürzester Zeit mit Arbeitsergebnissen aufwarten – und dies, ohne Konfliktlösungsmechanismen bemühen zu müssen: Dadurch hat die Selbstverwaltung einmal mehr ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt“, kommentiert Andreas Kern, 1. Vorsitzender des Bundesvorstands des bad e.V. „Unser Dank gilt allen Akteuren des Qualitätsausschusses, deren Arbeit mit Hochdruck dieses Ergebnis möglich gemacht hat.“

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Patienten. Der bad e.V. mit seinen Landes-organisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Quelle: PRESSEMELDUNG 7/2017 vom 17.03.2017
Kontakt
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin bad e.V.
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Expertenstreit über Pflegedetails

Beitrag von WernerSchell » 27.04.2017, 09:17

Expertenstreit über Pflegedetails
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwochabend in einer Expertenanhörung mit einem Gesetzentwurf (18/11488 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811488.pdf ) der Bundesregierung zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen befasst. Die im Grundsatz unstrittige Vorlage beinhaltet neben dem eigentlichen Thema noch diverse sachfremde Regelungen, die in 21 Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen eingebracht wurden und im "Omnibusverfahren" mit verabschiedet werden sollen. Hier sind Detailregelungen, etwa aus dem Bereich der Pflege, unter den Experten teilweise umstritten, wie aus den schriftlichen Stellungnahmen hervorgeht.
Zu den umstrittenen Punkten im Bereich der Pflegeversorgung gehören die über Änderungsanträge eingebrachten "Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität", die Kompetenzen des Qualitätsausschusses, die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen, die Vergütungskürzung bei Personalunterdeckung in stationärer Pflege sowie die Modellvorhaben.
Besonders kritisch äußerte sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der von einer "permanenten und nachhaltigen Diskreditierung der Branche" sprach, die nicht nachzuvollziehen sei. Mit der Einführung des Qualitätsausschusses würden die Beteiligungs- und Eingriffsrechte sowie Genehmigungsvorbehalte und Kontrollfunktionen der zuständigen Ministerien gegenüber der Selbstverwaltung erheblich ausgebaut. Hier dränge sich fälschlicherweise der Eindruck auf, die Selbstverwaltung würde ihren gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.
Auch die Regelung zur Vergütungskürzung sei "unnötig, unbegründet und unverhältnismäßig". Es bestehe weder eine Regelungslücke noch ein Kontrolldefizit. Dem Verband lägen zudem keine Hinweise auf eine strukturelle Unterbesetzung in den Pflegeeinrichtungen vor.
Sozialverbände und der Deutsche Pflegerat begrüßten hingegen die geplanten Veränderungen, weil sie in der Praxis Vorteile brächten. Der Caritasverband erklärte, es sei richtig, dem Qualitätsausschuss die Entscheidungen etwa zu Auftragsvergaben zu übertragen, weil die jetzigen Regelungen dazu führten, dass die Vertragsparteien und der Qualitätsausschuss inhaltsgleiche Abstimmungsprozesse zu durchlaufen hätten, was unnötige Bürokratie verursache. Allerdings sei die jetzt geplante Regelung nicht ausreichend, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
Mit der geplanten Vergütungskürzung werde Bezug genommen auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. September 2012, wonach solche Sanktionen auch unabhängig von Qualitätsmängeln erlaubt sind, wenn die Pflegeeinrichtung die vereinbarte Personalmenge vorsätzlich über längere Zeit erheblich unterschritten hat. Nach Ansicht der Caritas ist es "absolut sachgerecht, vorsätzliches Handeln, das eine Schädigung von Personen bewusst ins Kalkül zieht, scharf zu sanktionieren." Der Verbraucherzentrale Bundesverband monierte, die Neuregelung lasse Fragen offen und laufe ins Leere, solange es keine verbindliche Berechnungsmethode für den Personalbereich gebe.
...

Quelle: Mitteilung vom 27.04.2017
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Innovationen zur Förderung der Pflegequalität bei variierender Fachkraftquote (InQuaFa)

Beitrag von WernerSchell » 02.01.2018, 14:28

Innovationen zur Förderung der Pflegequalität bei variierender Fachkraftquote (InQuaFa)
Start des Projektes der Bethesda-St. Martin gemeinnützige GmbH an der PTHV

Ende Dezember 2017 (Laufzeit des Projektes bis Dezember 2020) startete das Projekt „Innovationen zur Förderung der Pflegequalität bei variierender Fachkraftquote (InQuaFa)“ der Bethesda-St. Martin gemeinnützige GmbH aus Boppard. Das Projekt betreut Prof. Dr. Albert Brühl, Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Verfahren an der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV). Involviert ist auch Prof. Dr. Katarina Planer von der Hochschule Esslingen. Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz. Die Bethesda-St. Martin gemeinnützige GmbH stellt die Restfinanzierung des Projektes über Eigenmittel sicher.

Ziel des Projektes ist es, den Zusammenhang zwischen der Differenzierung von Pflegebedürftigkeit, der erreichten Pflegequalität und der Ausstattung mit Pflegefachkräften zu untersuchen. Hierbei wird der Versuch unternommen, den Einfluss von unterschiedlich qualifizierten Pflegekräften auf die Pflegequalität darzustellen. Im Projekt geht es auch darum, Erkenntnisse zu gewinnen, wie bei dem bestehenden und in der Zukunft sich immer mehr verschärfenden Fachkräftemangel begegnet werden kann. Untersucht werden die vier stationären Einrichtungen der Bethesda-St. Martin gemeinnützigen GmbH:

• Altenzentrum Haus Elisabeth in Boppard
• Altenzentrum Ev. Marktkirchengemeinde in Neuwied
• Seniorenzentrum Bethesda in Höhr-Grenzhausen
• Betreuungs- und Begegnungszentrum Haus im Rebenhang in Winningen.

In einem ersten Projektschritt werden Kriterien definiert, die in einer ersten Datenerhebung an zwei Arbeitstagen innerhalb der vier Mitgliedseinrichtungen erhoben werden. Anhand dieser zwei Tage werden die Zusammenhänge zwischen der Ausstattung mit Pflegefachpersonal, der Differenzierung verschiedenartig Pflegebedürftiger und möglichen Niveaus analysiert, auf denen gepflegt wird. Aus den Analysen werden Interventionen abgeleitet, die dazu beitragen, Pflegequalität zu erhalten. Diese Interventionen werden im zweiten Projektjahr implementiert. Im dritten Projektjahr wird geprüft, inwieweit es zu sinnvollen Veränderungen im Einsatz von Pflegefachkräften gekommen ist. Im Ergebnis werden Hinweise gegeben, wo sich der Einsatz von Pflegefachkräften auf die Pflegequalität auswirkt und wie diese gesichert werden kann, wenn die Anzahl eingesetzter Fachkräfte variiert.

Information zur PTHV:
Die Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar ist eine kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule (im Rang einer Universität) in freier Trägerschaft. Die Gesellschafter der PTHV gGmbH sind die Vinzenz Pallotti gGmbH und die Marienhaus Holding GmbH. Rund 50 Professoren und Dozenten forschen und lehren an der PTHV und betreuen etwa 450 Studierende beider Fakultäten.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.01.2018
Verena Breitbach Pressestelle
Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar
Kontakt zur Pressestelle der PTHV:
Verena Breitbach, Tel.: 0261 6402-290, E-Mail: vbreitbach@pthv.de
Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.pthv.de

https://idw-online.de/de/news686994
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Mitbestimmung der Betroffenen im Pflegequalitätsausschuss gefordert

Beitrag von WernerSchell » 26.02.2018, 18:32

BIVA-Pflegeschutzbund fordert echte Mitbestimmung der Betroffenen im Pflegequalitätsausschuss

Bonn. Bei allen Fragen zu Qualität und zur finanziellen Ausgestaltung der Pflege haben die Pflegebedürftigen selbst bisher keinerlei Mitbestimmungsrechte. Dies betrifft auch den entscheidenden zentralen Pflegequalitätsausschuss. Der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes, Dr. Manfred Stegger, begrüßt, dass jetzt erstmals die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und andere Betroffenenorganisationen ein Mitbestimmungsrecht in „Verfahrensfragen“ fordern. „Dies kann jedoch nur als erster Schritt hin zu einer echten Mitbestimmung auch bei den Sachthemen verstanden werden“, sagt Stegger.
Der BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert seit geraumer Zeit, dass alle Entscheidungen über Qualität und Finanzierung der Pflege allein von den Pflegekassen/Sozialhilfeträgern auf der einen Seite und den Anbietern von Pflegeleistungen auf der anderen Seite getroffen werden, und damit über die Köpfe der von Pflege Betroffenen hinweg. „Das ist ein Anachronismus, der noch aus der Zeit stammt, in der Pflegebedürftige auf Barmherzigkeit angewiesen waren. Er passt nicht mehr in die heutige Zeit, auch deshalb, weil die Pflegebedürftigen – anders als bei Krankenbehandlungen – mittlerweile über die Hälfte der Kosten einer stationären Pflege selbst aufbringen müssen. Auch sind sie es, die am eigenen Leib die Folgen schlechter Pflege unmittelbar zu spüren bekommen. Deshalb sollte eine Mitbestimmung selbstverständlich sein“, so Stegger.
Viele Missstände in der Pflege führt Stegger auf Fehlen der Mitbestimmung der Betroffenen zurück. Dazu gehören die Intransparenz bei Personalausstattung und Pflegequalität, die unzureichenden Kontrollen und Sanktionen sowie die Verschleppung bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben.
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Pressemitteilung vom 26.02.2018
Ansprechpartner: Annette Stegger; Dr. David Kröll
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
pm.kroell@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
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