Pflegerecht 2017 einschließlich PSG III - Buchtipp

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Pflegerecht 2017 einschließlich PSG III - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 17.03.2017, 07:37

Buchtipp!

Pflegerecht 2017 einschließlich PSG III
Praxiskommentar (Broschüre) und Online-Seminar

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AOK Verlag, 2017
Stand: 01.01.2017
Format: DIN A5
622 Seiten
ISBN: 978-3-553-41833-1
Preis: 69,90 Euro inkl. der gesetzlichen MwSt.


Zum 1. Januar 2017 ist die mit dem PSG II verkündete große Pflegereform nun endgültig in Kraft getreten. Damit kommen das neue Begutachtungsinstrument (NBI) und die Umstellung des Leistungssystems der Pflegeversicherung zur Anwendung– aus Pflegestufen werden Pflegegrade. Pflegebedürftige Menschen im Leistungsbezug erhalten nach der Umstellung mindestens gleich hohe Leistungen. Überleitungsregelungen sollen den Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden erleichtern.

Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz – z. B. Menschen mit einer demenziellen Erkrankung – werden direkt in den übernächsten Pflegegrad eingestuft. So wird beispielsweise die Pflegestufe I (2016) automatisch in den Pflegegrad 3 (2017) umgewandelt. Bei Menschen mit vorwiegend körperlichen Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in den nächsten Pflegegrad, beispielsweise wird aus Pflegestufe I (2016) Pflegegrad 2 (2017). Für alle Versicherten, die 2017 erstmals pflegebedürftig werden und einen Antrag auf die Leistungen der Pflegeversicherung stellen, gilt dann das neue Begutachtungsverfahren.

Die aktuelle Broschüre stellt die neue Rechtslage im Zusammenhang dar, enthält darüber hinaus nicht nur den gesamten aktuellen Gesetzestext des SGB XI, wobei alle Änderungen ab 1. Januar 2017 hervorgehoben sind, sondern auch eine Erstkommentierung zu diesen Änderungen. Leistungsrechtliche Vorschriften im SGB XI werden in bewährter Weise durch die Ausführungen des brandaktuellen, gleichnamigen Rundschreibens des GKV-Spitzenverbandes vom 22. Dezember 2016 ergänzt.

Darüber hinaus sind auch die Änderungen durch das PSG III vom 23. Dezember 2016 eingearbeitet. Damit einher geht die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Recht der Hilfe zur Pflege. Hiermit wird insbesondere die große Pflegereform auch für die Träger der Sozialhilfe umgesetzt. Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und dem sozialen Entschädigungsrecht gedeckt. Wie im SGB XI ist nun auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII und im Bundesversorgungsgesetz (BVG) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt worden. Damit ist sichergestellt, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. Daneben enthält das PSG III

◾ Regelungen zur Sicherstellung der Versorgung durch die Länder
◾ Regelungen zur Ausweitung der Beratung von Pflegebedürftigen
◾ weitere Angebote zur Unterstützung im Alltag
◾ Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug und
◾ Regelungen der Schnittstellenproblematik zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe.

Dies alles berücksichtigt die Broschüre und wendet sich damit nicht nur an den Kreis der mit der Pflegeversicherung Befassten, sondern insbesondere auch an die Träger der Sozialhilfe und die mit der Umsetzung des BVG betrauten Behörden sowie alle weiteren Personen und Einrichtungen, die in diesem Bereich ihren Tätigkeitsschwerpunkt haben.


Quelle und weitere Informationen:
https://www.aok-verlag.info/de/products ... 7/150/1///
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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