Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2017, 07:47

Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Für schriftliche Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen:
GKV-Spitzenverband Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin - Fax +4930-20628883199
Online-Formular für Hinweisgeber > https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... heitswesen

Abrechnungsbetrug, Untreue, Korruption und korruptives Verhalten fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu. Mit den §§ 197a SGB V, 47a SGB XI wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, dass diese und weitere Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen effektiver verfolgt und geahndet werden können. Bei allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, ihren Verbänden und beim GKV-Spitzenverband wurden „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet.
Diese Ermittlungs- und Prüfungsstellen gehen allen Hinweisen und Sachverhalten nach, die auf „Unregelmäßigkeiten“ bzw. „rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln“ im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hindeuten. Typische Indikatoren sind z.B. die folgenden Fallgruppen:
- Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen („Luftleistungen“/„Luftrezepte“);
- Abrechnung von nicht mit einer notwendigen Qualifikation erbrachten Leistungen;
- Rezept- und/oder Verordnungsfälschung;
- Unzulässige Zusammenarbeit von Leistungserbringern und Vertragsärzten (§ 128 SGB V);
- Zuweisungen von Versicherten gegen Entgelt
- Missbrauch von Krankenversichertenkarten
Ergibt die Prüfung, dass insoweit ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen könnte, ist unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu unterrichten.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe arbeiten die Ermittlungs- und Prüfungsstellen sowohl kassenartenübergreifend untereinander, als auch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie den Trägern der Sozialhilfe zusammen. Gemeinsam mit allen bereitstehenden Akteuren treibt der GKV-Spitzenverband den Aufbau eines bundesweiten Netzwerks gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen weiter voran.
Gem. §§ 197a Abs. 2 SGB V, 47a SGB XI kann sich jede Person mit einem glaubhaften Hinweis auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen an die zuständige Kranken- oder Pflegekasse, ihre Verbände oder an den GKV-Spitzenverband wenden!
Sofern Sie sich an den GKV-Spitzenverband wenden, schildern Sie uns den Sachverhalt am besten schriftlich oder direkt über unser speziell dafür eingerichtetes Hinweisgeber-Formular. Ihr Hinweis wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Sie können selbstverständlich anonym bleiben. Bitte machen Sie stets möglichst detaillierte Angaben zu Art und Umfang des Fehlverhaltens, zu den beteiligten Personen und / oder Einrichtungen sowie zum Ort und Zeitraum, damit eine erfolgversprechende Prüfung Ihres Hinweises möglich ist.

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... swesen.jsp
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Abrechnungsbetrug - 700.000 Euro zurückgefordert

Beitrag von WernerSchell » 20.04.2017, 17:02

Ersatzkassen in NRW erhalten 700.000 Euro
wegen Abrechnungsbetrugs zurück


Düsseldorf, 20.4.2017 - Die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen haben
für das Jahr 2016 mehr als 700.000 Euro von Ärzten, Zahnärzten, Pflegediensten
und Heil-/Hilfsmittelberbringern wegen gefälschter Abrechnungen
und anderer Betrügereien zurück erhalten. „Das ist erneut ein
überaus deutliches Zeichen, wie notwendig die Abrechnungsprüfungen
durch die Ersatzkassen sind. Die Versicherten haben einen Anspruch
darauf, dass ihre Versichertengelder nicht missbraucht und dem Gesundheitssystem
dringend benötigte Gelder ungerechtfertigt entzogen
werden.“ so Dirk Ruiss, Leiter der vdek Landesvertretung NRW.
Das Rückzahlungsvolumen setzt sich aus insgesamt 26 Fällen zusammen.
Einige der abgeschlossenen Fälle waren von besonderer Schwere.
Ein Zahnarzt hatte nicht angezeigt, dass er für seinen Praxisbetrieb eine
GmbH gegründet und sich dort als Geschäftsführer angestellt hatte. Damit
hat er gegen gesamtvertragliche Regelungen verstoßen und musste
fast 66.000 Euro Honorar an die Ersatzkassen zurückzahlen. In einem
weiteren Fall stellte sich im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der
Staatsanwaltschaft Münster heraus, dass ein Zahnarzt nicht erbrachte
Leistungen abgerechnet hatte. Dieser bezahlte fast 57.000 Euro an die
Ersatzkassen zurück.
Besondere Fälle gab es auch in weiteren relevanten Leistungsbereichen.
Im Bereich der Pflege konnte zwei Pflegediensten nachgewiesen werden,
dass Leistungen über hierfür nicht ausreichend qualifiziertes Personal
erbracht wurden. Hieraus ergab sich eine Rückzahlung in Höhe von
63.000 Euro. In einem weiteren Fall wurde die Abrechnung nicht erbrachter
Leistungen festgestellt. Dieser Pflegedienst zahlte 45.000 Euro
an die Ersatzkassen zurück.
Auch im Bereich der Heilmittelerbringer ergab sich eine Rückforderung
aufgrund der Feststellung, dass Heilmittel ohne zulässige Berechtigung
abgegeben und abgerechnet wurden. Die Ersatzkassen haben in diesem
Fall mehr als 70.000 Euro zurückerhalten.
„Die Höhe der Rückforderungen belegt, dass Abrechnungsmanipulation
kein Bagatelldelikt ist“, betont Ruiss abschließend. Er verwies aber auch
darauf, dass der Großteil der Versorger seine Leistungen korrekt abrechnet.
Wichtig sei es, die schwarzen Schafe in der Branche zu finden.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.04.2017
Bärbel Brünger
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung NRW
Referentin für Grundsatzfragen, Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Kampstr. 42
44137 Dortmund
Tel.: 0231/ 91771-20
mobil: 0173/ 7383 758
und
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 38410-27
baerbel.bruenger@vdek.com
http://www.vdek.com

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen
aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 6,2 Millionen Menschen in Nordrhein-
Westfalen versichern und damit landesweit größte Kassenart sind.
- BARMER
- Techniker Krankenkasse (TK)
- DAK-Gesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- hkk -Handelskrankenkasse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Abrechnungsbetrug - Pflege bleibt Problembereich

Beitrag von WernerSchell » 28.07.2017, 06:08

Ärzte Zeitung vom 28.07.2017:
Abrechnungsbetrug
Pflege bleibt Problembereich

Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ist 2016 drastisch zurückgegangen. Die erweiterten Kontrolloptionen der Leistungsträger
müssen aber erst noch Wirkung zeigen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=940 ... fpuryyqrde
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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