Pflege: Mehr Hilfe- & Unterstützungsstrukturen geboten

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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WernerSchell
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Pflege: Mehr Hilfe- & Unterstützungsstrukturen geboten

Beitrag von WernerSchell » 22.11.2016, 07:23

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 21.11.2016

Die demografische Entwicklung mit der rapide zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen erfordert vielfältige Hilfe- und Unterstützungsstrukturen

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Das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit wahrzunehmen und durch geeignete Hilfen zu gestalten, ist vorrangig eine Aufgabe der Familie (= pflegende Angehörige). Folgerichtig befinden sich auch rund 2/3 der pflegebedürftigen Menschen in der häuslichen Versorgung (zum Teil mit Unterstützung der Pflegedienste). Dies wird dem Grundsatz "ambulant vor stationär" gerecht. Es gibt aber auch Pflegesituationen, bei denen die häusliche Versorgung nicht bzw. nicht mehr ausreichend ist - und dann müssen die stationären Pflegeeinrichtungen in Anspruch genommen werden. Sie sind damit ein wichtiger Eckpfeiler im System. Es macht daher keinen Sinn, pflegerische Aktivitäten gegeneinander auszuspielen. Die verschiedenen Angebotsformen haben je nach den einzelnen Bedürfnissen ihre Berechtigung. Es sollte immer die bestmögliche Versorgungssituation für einen pflegebedürftigen Menschen angestrebt werden.

Zwischen den beiden Hilfestrukturen - Familie oder Heim - gibt es eine weitere (noch aufzubauende) Unterstützungsstruktur - und das sind die altengerechten Quartiershilfen, die es generationenübergreifend zu gestalten gilt. Sie können vor allem in vielfältiger Weise bei Problemen in der häuslichen Pflege und darüber hinaus ergänzend helfen. Sie sind bestens geeignet, eine stationäre Versorgung, weg von dem gewohnten Zuhause, hinauszuzögern oder gar auszuschließen.


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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist davon überzeugt, dass die demografische Entwicklung mit einer rasant anwachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nur bürgerfreundlich und wohnortnah gestaltet werden kann, wenn wir schnell Strukturen entwickeln, die ein möglichst langes Verbleiben im Quartier gewährleisten. Dazu benötigen wir mit kommunaler Hilfe professionelle „Kümmerer“, die sich der Entwicklung solcher Informations- und Unterstützungssysteme, nahe bei den Menschen, annehmen und so den Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestalten helfen und mit praktischer Lebenshilfe erfüllen.

Diese Hilfen müssen durch den Bund bzw. die Länder auskömmlich finanziell gefördert werden. Der Deutsche Bundestag wurde daher gebeten, die angesprochenen Veränderungen in geeigneter Weise per Gesetz zu gestalten und mit dem vorliegenden Pflegestärkungsgesetz (PSG) III (Entwurf) für eine baldmögliche Quartiersgestaltung im Sinne der unterbreiteten Vorschläge zu sorgen (> viewtopic.php?f=4&t=21695&p=93941#p93941 ).

Zu den Erfordernissen der gebotenen Gestaltung von Quartiershilfen hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 14.08.2015 anlässlich einer Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss ein schriftliches Statement vorgelegt. Dies ist im Internet abrufbar unter folgender Adresse > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf

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Wenn es um das Wohl der pflegebedürftigen Menschen geht, sollten die vielfältigen Strukturen im Pflegesystem bedacht werden. Viele Angebote haben ihre Berechtigung und müssen auch im Rahmen pflegerischer Reformgesetze Berücksichtigung finden. Allerdings kann es Sinn machen, den schwerst pflegebedürftigen Menschen besondere Aufmerksam zu widmen.


Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


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Pflegenotstand bleibt trotz Pflegereform bestehen!
Siehe insoweit > viewtopic.php?f=4&t=21846

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk versteht sich als in jeder Hinsicht unabhängige und ehrenamtlich agierende Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen muss konsequent umgesetzt werden! Bei all dem ist die Erwägung maßgeblich, die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen bei den politischen Entscheidungsträgern im Bund, in den Ländern und Kommunen in aller Deutlichkeit anzusprechen und mit konstruktiven Vorschlägen für Verbesserungen einzutreten. Große Bedeutung kommt dabei den Neusser Pflegetreffs zu, die mit bundesweiter Ausrichtung gezielt wichtige Pflegethemen aufgreifen. Es muss bei den Aktivitäten darum gehen, ALLE Bereiche des Pflegesystems - häusliche Pflege (mit Unterstützung von kommunalen Quartiershilfen) und stationäre Pflege (Heime mit guter Personalausstattung und medizinischen Netzwerken) - im Blick zu haben. Dies unter Beachtung der maßgeblichen Versorgungsgrundsätze im SGB XI: "Ambulant vor stationär", "Rehabilitation vor Pflege" …(usw.) - Unterstützer sind immer willkommen! Näheres unter > http://www.wernerschell.de/pro_pflege.jpg - viewtopic.php?f=6&t=21660
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Pflegereport 2016 - Pflege mit regionalen Unterschieden

Beitrag von WernerSchell » 24.11.2016, 19:44

Wie Menschen in Deutschland gepflegt werden, hängt vom Wohnort der Pflegebedürftigen ab. Das geht aus dem neuen Pflegereport der BARMER GEK hervor, der am 24.11.2016 vorgestellt wurde. Demnach sind die massiven regionalen Unterschiede in der Pflege die Konsequenz des Angebots vor Ort. Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Betroffene werden von ihnen betreut. „Die Menschen bekommen offenbar nicht immer die Pflege, die sie brauchen, sondern die, die vor Ort verfügbar ist“, betonte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Damit Betroffene die Pflege erhalten, die für sie individuell am sinnvollsten sei, forderte Straub ein Mehr an transparenter und unkompliziert abrufbarer Informationsangebote sowie flächendeckend greifende Unterstützungsleistungen insbesondere durch die Pflegekassen. Die so genannten Pflegestützpunkte könnten offenbar diese Art der Hilfen nicht bieten. Straub: „Das Konzept der Pflegestützpunkte ist gescheitert. Sie gehen klar am Bedarf der Betroffenen vorbei.“ Nötig seien stattdessen noch mehr niedrigschwellige mobile und häusliche Angebote und Unterstützungsleistungen für alle Versicherten. So hätten sich insbesondere Familiengesundheitspfleger bewährt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ebenfalls die im PSG III angedachten Pflegestützpunkte für völlig überflüssig und fordert vielfältige Hilfe- und Unterstützungsstrukturen in Form von altengerechten Quartiershilfen (= ambulant vor stationär).
viewtopic.php?f=4&t=21869
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Ehrenamtliches Engagement ist wichtig ...

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2016, 07:09

Am 28.11.2016 bei Facebook gepostet:
„PEQ – Pflege, Engagement und Qualifizierung“ - Informatives Handbuch für Ehrenamtliche in der Pflege erschienen! - Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: Ehrenamtliche HelferInnen sollen und dürfen nicht zur klassischen Pflege herangezogen werden. Sie kommen also nicht ins Haus, um beispielsweise bei der Intimpflege zu helfen. Aber sie können viele andere wichtige Tätigkeiten übernehmen. In der Betreuung demenzkranker Menschen kommt es darauf an, auf sensible Weise das Gehirn zu aktivieren und angenehme Gefühle und Erinnerungen zu wecken. Solche "niedrigschwelligen Angebote" fördern das Wohlbefinden der Betroffenen. - Ehrenamtliche sind damit auch ein wichtiger Teil der altengerechten Quartiershilfen, so, wie wir das in Neuss-Erfttal im Rahmen des Lotsenpunkt-Projektes praktizieren.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21859
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Infoblatt zur Pflegeversicherung ab 2017

Beitrag von WernerSchell » 29.11.2016, 07:48

Infoblatt zur Pflegeversicherung ab 2017
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Zum 1. Januar tritt die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft. Damit verbunden sind umfangreiche Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes
und der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit. Einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen ab 2017 gibt das Informationsblatt zur Pflegeversicherung der DAlzG.
Das Informationsblatt steht kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung auf der Homepage der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.
Link: https://www.deutsche-alzheimer.de/unser ... loads.html
Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz 2016
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Stärkung der Kommunen – nur halbherzig?

Beitrag von WernerSchell » 02.12.2016, 07:09

Ärzte Zeitung vom 02.12.2016:

Pflegestärkungsgesetz III Stärkung der Kommunen – nur halbherzig?
Koalition sieht das PSG III als gelungenen Schlusspunkt ihrer Pflegegesetze – zu viel Eigenlob, widerspricht die Opposition.

BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verabschiedet. Es soll Kommunen eine aktivere Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen geben.
In 60 von bundesweit 11.000 Kommunen können Kreise oder Städte die Pflegeberatung von den Pflegekassen übernehmen. Zudem überträgt das PSG III auch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff,
der 2017 neu eingeführt wird, auf die rund 400.000 Menschen, die Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beziehen. Das kostet die Kommunen ab 2017 jährlich zusätzlich rund 200 Millionen Euro.
... (weiter lesen unter) >>> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=925 ... ege&n=5415
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Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2016, 07:54

Aus Forum:
Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...
viewtopic.php?f=4&t=21889

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Ein Zwischenruf:
Zahlreiche für 2017 geplante Debatten um die Zukunft des Pflegeversicherungssystems kommen reichlich spät. Die Pflegereform der GroKo ist für diese Wahlperiode mehr oder weniger gelaufen. Auch das PSG III wurde verabschiedet - siehe insoweit > viewtopic.php?f=4&t=21695&start=15 ). Danach wird lange nichts passieren können, weil alle im Pflegesystem mit den grundlegenden Veränderungen (neuer Pflegebegriff, Leistungsveränderungen usw.) beschäftigt sein werden. Die Parlamente werden nach den Wahlen 2017/18 zunächst einmal andere Aufgaben abzuarbeiten haben. Ich frage mich, warum es in den zurückliegenden Jahren nicht mehr - vor allem gemeinsame - Aktivitäten zur Verbesserung der Pflege - Rahmenbedingungen gegeben hat. Bei den Neusser Pflegetreffs, u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (mehrfach vor Ort), dem Pflegebeauftragten Karl-Josef Laumann und der Pflegeministerin NRW, Frau Barbara Steffens waren hochkarätige Podiumsgäste verfügbar. Zu den Treffs wurde immer umfassend eingeladen. Diejenigen aber, die jetzt die Zukunft der Pflege diskutieren wollen, haben sich bei den hier geführten Diskussionen nicht oder nur bescheiden eingebracht. Gleichwohl: Pro Pflege … wird sich weiterhin als Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen kümmern und sich gezielt um die Verbesserung der Versorgungs- und Pflegestrukturen bemühen. Unterstützer sind stets willkommen! > viewtopic.php?f=6&t=21660

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Siehe auch unter > viewtopic.php?f=6&t=21660

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Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff
am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter
:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
.

Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
> viewtopic.php?f=6&t=21070
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TK-Umfrage: Jedem Dritten ist Pflege komplett fremd

Beitrag von WernerSchell » 06.12.2016, 08:55

Ärzte Zeitung vom 06.12.2016:
TK-Umfrage: Jedem Dritten ist Pflege komplett fremd
Fast jeder Dritte (30 Prozent) der Deutschen ist mit dem Thema Pflege noch nie in Berührung gekommen.
Dieses Ergebnis liefert eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK), für die im August
rund 1000 Menschen befragt wurden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=925 ... sen&n=5421
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Pflegebedürftige - Bis 2060 eine Million in NRW erwartet

Beitrag von WernerSchell » 06.12.2016, 18:12

Statistiker erwarten bis 2060 bis zu einer Million Pflegebedürftige in NRW. Der Anstieg der Zahl der pflegebedürftigen Menschen - und nicht nur in NRW - ist nicht überraschend. Entsprechende Einschätzungen sind seit Jahren bekannt. Dies stellt die Pflegepolitik vor enorme Herausforderungen. Die von der GroKo getroffenen pflegepolitischen Reformentscheidungen sind nicht ausreichend, um den demografischen Anforderungen gerecht zu werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zahlreiche Vorschläge gemacht, wo und wie Prioritäten gesetzt werden müssen. Aktuell wurde es mit dem Pflegestärkungsgesetz III versäumt, klare Verpflichtungen zur Schaffung von altengerechten Quartiershilfen mit angemessener Finanzierung zu gestalten. Wir wissen seit längerer Zeit was zu tun ist. Leider wird mit Kommissionen, Modellversuchen, Projekten und ähnlichen Vorhaben unnütz Zeit zur nachhaltigen Sicherstellung guter Pflege - Rahmenbedingungen versäumt. - Werner Schell
>>> viewtopic.php?f=4&t=21895
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Bedarf an Heimplätzen ungebrochen ...

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2016, 09:02

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 13.12.2016:

Kaarst - LiS: Kaarst braucht mehr stationäre Pflege
Kaarst. Für die Liberalen Senioren ist trotz Pflegestärkungsgesetz der Bedarf an Heimplätzen ungebrochen.
Mit Kritik haben die Liberalen Senioren (LiS) auf Äußerungen des Leiters des Vinzenzhauses, Detlef Rath, im Seniorenausschuss reagiert. Rath hatte zu bedenken gegeben, dass mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 der Bedarf an stationären Plätzen sinken würde und eine vierte Senioreneinrichtung in Kaarst wenig sinnvoll sei.
"Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, möglichst lange, selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können", schreibt die Vorsitzende Beate Kopp in einer Stellungnahme und weiter: "Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass es zu Pflegesituationen kommen kann, die eine Unterbringung in einem Seniorenheim erforderlich machen. Eine 24-stündige Pflege und Betreuung ist nur in einer vollstationären Pflegeeinrichtung sicherzustellen."
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6461416

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Liberalen Senioren in Kaarst mehrfach zum Thema beraten. Die jetzigen Ausführungen können daher unterstützt werden. Allerdings fehlt in dem Beitrag der Hinweis, dass sämtliche Angebote in einem kommunalen Quartierskonzept gebündelt werden sollten. Nur so ist gewährleistet, dass die Angebotsstruktur auch den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und stets weiter ausgestaltet werden kann.Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Anforderungen an kommunale Quartierskonzepte u.a. am 14.08.2015 für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss zusammen gefasst.
Siehe insoweit > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
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Pflegebericht - Pflegenotstand wird nicht aufgelöst

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2016, 07:16

Am 14.12.2016 bei Facebook gepostet:
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14.12.2016 beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der Berichtsvorstellung eine kritische Stellungnahme angefügt. Wesentlich ist dabei, dass die Pflegereform keine Auflösung des Pflegenotstandes bringen wird und die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen in den Pflegeeinrichtungen unverändert bleiben.

>>> viewtopic.php?f=4&t=21903
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Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2016, 07:47

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt - 17.12.2016: Menschen, die sich für den Pflegeberuf entschieden, verdienten Anerkennung, so die Kanzlerin. Sie erklärt, besonders für Demenzkranke brächten der neue Pflegebegriff und die Einführung der neuen Pflegegrade Verbesserungen.

Der Filmbeitrag (= 5,30 Minuten) ist wie folgt abrufbar:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKi ... _node.html
bzw. https://www.youtube.com/watch?v=OeuiAYyAUd8

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Anmerkungen der Moderation - Kommentierung zu den Erklärungen der Kanzlerin :
Kanzlerin Merkel erklärte bereits 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich ... Pflegekräfte werden seit Jahren mit Erklärungen umworben, z.B. mit Bekundungen wie etwa: Sie verdienen "Wertschätzung und Anerkennung". Ihre Arbeitsbedingungen bleiben aber anhaltend mehr als belastend und die Vergütungen für die schwere Arbeit am Menschen sind auch bislang nicht verbessert worden. Ich habe die Bundeskanzlerin am 20.02.1012 angeschrieben und auf die entsprechenden Reformnotwendigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief ist nachlesbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf - Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dazu ein Statement bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE Und was aus der Sicht des Jahres 2016 schlimmer ist … die Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen sind trotz einiger Reformgesetze nicht verbessert worden! Die viel gepriesenen Pflegestärkungsgesetze geben keine Antworten, wie die unzureichenden Pflegebedingungen aktuell aufgelöst werden können! > viewtopic.php?f=3&t=21471

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:
Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21892

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Pflegereform - "Trotz aller Verbesserungen muss man sich aber im Klaren darüber sein,
dass die Pflege durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht automatisch besser wird.
Auch der Pflegefachkräftemangel - gerade in vollstationären Pflegeeinrichtungen - wird dadurch noch nicht behoben."

Zitat Dr. Renate Richter, Leiterin der Abteilung Sozialmedizin bei MEDICPROOF, dem medzinischen Dienst der PKV, in Magazin "PKVbublik", September 2016.
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Pflege: Mehr Hilfe- & Unterstützungsstrukturen geboten

Beitrag von WernerSchell » 01.01.2017, 07:52

Am 01.01.2017 bei Facebook gepostet:
Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten. - Katharina von Siena
Vorsorglich stelle ich ein „Neujahrsgebet“ vor.- Man könnte dem Text noch aus aktuellem Anlass hinzufügen:
„Gib den Politikern und sonst Verantwortlichen die Einsicht, dass die Pflege - Rahmenbedingungen in Krankenhäusern und Heimen schnellstmöglich verbessert werden müssen und lasse deutlich werden, ... dass es nur mit mehr Pflegepersonal eine bessere Pflege geben kann. Denn nicht ökonomische Erwägungen dürfen dominieren, sondern allein die Interessen der kranken und pflegebedürftigen Menschen.“
viewtopic.php?f=4&t=21865
+++
Neujahrsgebet des Pfarrers von St. Lamberti
zu Münster aus dem Jahre 1883

Herr, setze dem Überfluss Grenzen –
und lasse die Grenzen überflüssig werden.
Lasse die Leute kein falsches Geld machen –
und auch das Geld keine falschen Leute.
Nimm den Ehefrauen das letzte Wort –
und erinnere die Männer an ihr erstes.
Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit –
und der Wahrheit mehr Freunde.
Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig – aber nicht wohltätig sind.
Gib den Regierenden gute Deutsche –
und den Deutschen eine gute Regierung.
Herr, sorge dafür, dass wir alle in den Himmel kommen –
aber bitte nicht sofort.
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Neusser Betreuungsvereine schlagen Alarm

Beitrag von WernerSchell » 14.01.2017, 08:03

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21939

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 13.01.2017:
Neusser Betreuungsvereine schlagen Alarm
Neuss. Bundesgesundheitsminister Gröhe sagt Verbänden im Ringen um die Erhöhung der Betreuungssätze Unterstützung zu.
Von Christoph Kleinau
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Hermann Groehe sagt Stefanie Sassenrath vom SkF Hilfe zu. FOTO: salz

In Deutschland streicht derzeit ein Betreuungsverein nach dem anderen die Segel. Rund 30 haben sich von dieser Aufgabe schon zurückgezogen, und SKM und SkF, die Sozialdienste katholischer Männer und Frauen in Neuss, schlagen im Konzert mit der Diakonie Alarm. Grund dafür sind die Vergütungen, die für Betreuungen und Vormundschaften gezahlt werden. Sie sind seit Jahren unverändert und schnüren den Neusser Betreuungsvereinen immer mehr die Luft ab.
Ihnen sagt in dieser angespannten Situation Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe jetzt Unterstützung zu. "Die gesetzlichen Vergütungssätze müssen zeitnah erhöht werden", sagte Gröhe bei einem Treffen mit Verbandsvertretern, zu dem auch Barbara Dannhäuser aus der SkF-Zentrale angereist war. Weil die Betreuungsvereine darauf angewiesen seien, fordert Gröhe die für die Finanzierung zuständigen Länder auf, sich "nicht länger einer angemessenen Erhöhung zu verweigern".
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.6531118
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Pflege daheim ... Heinrich-Böckler-Stiftung legt Studie vor

Beitrag von WernerSchell » 08.06.2017, 10:43

Pflege daheim: Angehörige wenden im Schnitt rund 50 Stunden pro Woche auf, gesetzliche Pflegezeit noch wenig genutzt. Studie der Heinrich-Böckler-Stiftung informiert!
>>> viewtopic.php?f=3&t=22158
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2017, 07:03

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180

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03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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