Selbsthilfegruppen mit dem Schwerpunkt „Pflege“

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Selbsthilfegruppen mit dem Schwerpunkt „Pflege“

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2016, 07:31

Vollversammlung der Selbsthilfegruppen befasste sich mit dem Schwerpunkt „Pflege“

Rhein-Kreis Neuss/Grevenbroich. Unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe trafen sich jetzt im Kreishaus Grevenbroich Selbsthilfegruppen aus dem gesamten Rhein-Kreis Neuss zum jährlichen Informationsaustausch. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke eröffnete die von Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky geleitete und gut besuchte Vollversammlung, in deren Mittelpunkt diesmal das Thema „Pflege und Selbsthilfe“ stand.
Gesundheitsminister Gröhe betonte den hohen Wert und die Wirksamkeit der Selbsthilfegruppen für viele von chronischen oder seltenen Krankheiten betroffenen Menschen und deren Angehörige. So sei die Bedeutung der Selbsthilfe 2016 auf Bundesebene auch durch verbesserte Zuwendungsmöglichkeiten gewürdigt worden.
Über „Selbsthilfe und Pflege – Hilfen für pflegende Angehörige und Pflegefachkräfte“ sprach Tanja Segmüller von der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Danach referierte Gertrud Stöcker vom Deutschen Bildungsrat für Pflegeberufe über die Reform der Pflegeausbildungen und Werner Schell vom „Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk“ Neuss stellte ein mögliches Konzept für Kontaktbüros für die Pflegeselbsthilfe vor.
Im Anschluss an die Vollversammlung fanden im Rahmen der Selbsthilfewerkstatt Workshops zu den Themen „Wo hakt es? – Einzelthemen in der Selbsthilfe kollegial beraten“ und „Pflegereformgesetze“ statt. Zwei weitere Workshops widmeten sich „Guten Gesprächen im pflegenden Alltag“ und der „Öffentlichkeitsarbeit für Selbsthilfegruppen – Hilfen für die Arbeit am PC“.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.11.2016
Reinhold Jung
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Selbsthilfegruppen mit dem Schwerpunkt „Pflege“

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2016, 17:20

Am 04.11.2016 bei Facebook gepostet:
Die Pflege-Selbsthilfeförderung (auf der Grundlage des Landesförderplans NRW) muss konsequent umgesetzt werden. Werner Schell warb als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bei der Neusser Vollversammlung der Selbsthilfegruppen (Gesundheit) am 29.10.2016 für die Einrichtung eines Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüros im Rhein-Kreis Neuss. Ein solches Büro ist Voraussetzung für die zielgerichtete Arbeit von Selbsthilfegruppen Pflege und deren finanzielle Förderung. Bedauerlicherweise gehen durch den zögerlichen Umgang mit den Fördergrundsätzen finanzielle Unterstützungsleistungen verloren. - Im Workshop "Pflege" konnte Werner Schell umfänglicher auf die Pflege-Reformgesetze und die Notwendigkeit, zeitgerecht vorsorgliche Verfügungen zu erstellen, eingehen.
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - Unterstützung gewünscht

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2016, 07:31

Am 06.11.2016 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk versteht sich als in jeder Hinsicht unabhängige und ehrenamtlich agierende Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen muss konsequent umgesetzt werden! Bei all dem ist die Erwägung maßgeblich, die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen bei den politischen Entscheidungsträgern im Bund, in den Ländern und Kommunen in aller Deutlichkeit anzusprechen und mit konstruktiven Vorschlägen für Verbesserungen einzutreten. Große Bedeutung kommt dabei den Neusser Pflegetreffs zu, die mit bundesweiter Ausrichtung gezielt wichtige Pflegethemen aufgreifen. Es muss bei den Aktivitäten darum gehen, ALLE Bereiche des Pflegesystems - häusliche Pflege (mit Unterstützung von kommunalen Quartiershilfen) und stationäre Pflege (Heime mit guter Personalausstattung und medizinischen Netzwerken) - im Blick zu haben. Dies unter Beachtung der maßgeblichen Versorgungsgrundsätze im SGB XI: "Ambulant vor stationär", "Rehabilitation vor Pflege" …(usw.) - Unterstützer sind immer willkommen! Näheres unter > http://www.wernerschell.de/pro_pflege.jpg - viewtopic.php?f=6&t=21660
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Rhein Kreis Neuss lehnt Kontaktbüro für Pflege ab

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2016, 07:00

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 10. November 2016:

Rhein-Kreis Neuss
Kreis lehnt Kontaktbüro für Pflege ab
Rhein-Kreis Neuss. Werner Schell von Pro Pflege kritisiert: Landesmittel gehen am Rhein-Kreis vorbei.


Werner Schell aus Erfttal versteht - einmal mehr - die Welt nicht. Da stellt die Landesregierung Fördermittel für Selbsthilfe-Organisationen aus der Pflegearbeit bereit, doch kommt kein Euro im Kreisgebiet an; kann kein Geld im Rhein-Kreis ankommen. Der Grund: Kreisweit existiert kein Kontaktbüro der Pflegeselbsthilfe, das aber sei Voraussetzung für die Beantragung von Landesmitteln. Der Rhein-Kreis weigere sich eine entsprechende Anlaufstelle einzurichten, sagt Schell, Vorstand des Vereins Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mit Sitz in Neuss-Erfttal. "Bedauerlicherweise gehen durch den zögerlichen Umgang mit den Fördergrundsätzen finanzielle Unterstützungsleistungen verloren."
Zuletzt nutzte Werner Schell die alljährliche Vollversammlung der Selbsthilfegruppen (Gesundheit), um seine Forderung, die Pflege-Selbsthilfeförderung auf Grundlage des Landesförderplans NRW konsequent umzusetzen, noch einmal öffentlich vorzutragen. Dabei stellte er sein Konzept für ein Kontaktbüro der Pflegeselbsthilfe vor.
Gastgeber der Zusammenkunft im Kreishaus Grevenbroich war der Rhein-Kreis Neuss. Die Schirmherrschaft hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe übernommen, der den hohen Wert und die Wirksamkeit der Selbsthilfegruppen betonte, die dafür Sorge tragen, dass vielen von chronischen oder seltenen Krankheiten betroffenen Menschen und deren Angehörigen Unterstützung zuteil werde. So sei die Bedeutung der Selbsthilfe 2016 auf Bundesebene auch durch verbesserte Zuwendungsmöglichkeiten gewürdigt worden. Die Veranstaltung der Selbsthilfegruppen leitete Gesundheitsdezernent Karsten Mankowsky. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sprach ein Grußwort.
(lue-)

Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6385723
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Infotag „Perspektive – Pflegeberufe!“ 15.11.2016

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2016, 07:00

Am 14.11.2016 bei Facebook gepostet:
Pflegeberufe stehen im Mittelpunkt beim dritten Infotag „Perspektive – Pflegeberufe!“ am Dienstag, 15.11.2016, von 9 bis 14 Uhr, in der Volkshochschule RomaNEum Neuss an der Brückstraße 1 gegenüber vom Neusser Kreishaus. Geboten werden u.a. Informationen zu den Berufsbildern Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Kinderkrankenpflege. - Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, wird zu Beginn des Infotages vor Ort sein und für Gespräche zur Verfügung stehen.
>>> viewtopic.php?f=3&t=21839
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"Multikulti" in der Selbsthilfe ...

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2016, 17:06

Die AOK setzt sich für "Multikulti" in der Selbsthilfe ein

(28.11.16) Unter chronischen Erkrankungen leidet jeder Betroffene - egal, aus welchem Land oder Kulturkreis er stammt. Dennoch nutzen Menschen mit Migrationshintergrund deutlich seltener Angebote der Selbsthilfe. Die AOK geht deshalb neue Wege: "Wir sehen eine wichtige Aufgabe der Integration darin, Menschen mit Migrationshintergrund einen guten Zugang zu den Angeboten des Gesundheitssystems zu ermöglichen", sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Über die Frage "Multikulti in der Selbsthilfe - nur ein Traum?" diskutierten am Freitag (25. November) etwa 130 Experten und Vertreter von Selbsthilfeorganisationen auf der zwölften Fachtagung im AOK-Bundesverband in Berlin.

Weitere Informationen zur Tagung:
http://aok-bv.de/hintergrund/dossier/se ... 17575.html

Das aktuelle G+G-Spezial: "Offen für alle - Selbsthilfe und Migration":
http://aok-bv.de/hintergrund/gesundheit ... t/spezial/
----
Quelle: Pressemitteilung vom 28.11.2016
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2017, 07:04

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


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03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Hausärzte wünschen sich Weiterführung der Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe

Beitrag von WernerSchell » 21.11.2019, 07:34

Deutsches Ärzteblatt vom 20.11.2019:
Hausärzte wünschen sich Weiterführung der Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe
Düsseldorf – Auf den Unterstützungsbedarf von pflegenden Angehörigen hat der Hausärzteverband Nordrhein hingewiesen. „Diese oft ehrenamtliche Tätigkeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil in unserem Pflege- und Gesundheitssystem“, sagte der erste... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-q1a3t1
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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