Verschreibungspflichtige Medikamente - Preisbindung gekippt

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Versandhandelsverbot versus Europarecht

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2018, 12:21

Versandhandelsverbot versus Europarecht
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das im Koalitionsvertrag geplante Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente birgt europarechtliche Risiken. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2807) auf eine Kleine Anfrage (19/2400) der Fraktion Die Linke schreibt, wäre ein solches Verbot "eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung", die gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unzulässig sei.
Gemäß Artikel 36 AEUV stünden jedoch die Bestimmungen des Artikels 34 einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht entgegen, wenn das Verbot zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt wäre.
Der Meinungsbildungsprozess über die Art der Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort weiter. Die Frage der Vereinbarkeit mit Unionsrecht und der Aspekt der Arzneimittelsicherheit würden in die Überlegungen einbezogen.

Quelle: Mitteilung vom 25.06.2018
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Versandhandel - Amazon greift Apotheken an

Beitrag von WernerSchell » 05.07.2018, 07:05

Rheinische Post am 04.07.2018:
Versandhandel
Amazon greift Apotheken an
Düsseldorf Der US-Konzern kauft den Versender PillPack. Zugleich sucht er deutsche Apotheken als Partner. Die Branche ist alarmiert.
... (weiter lesen unter) ... https://rp-online.de/wirtschaft/unterne ... d-23790473
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Einheitliche Preise für Medikamente

Beitrag von WernerSchell » 25.08.2020, 10:40

Einheitliche Preise für Medikamente
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einer gesetzlichen Änderung will die Bundesregierung auch in Zukunft einheitliche Preise für verschreibungspflichtige Medikamente sicherstellen und Rabattangebote europäischer Versandapotheken verhindern. Der Gesetzentwurf (19/21732 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921732.pdf ) der Bundesregierung sieht dazu vor, dass die Regelungen zur Einhaltung des einheitlichen Abgabepreises für Arzneimittel in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingefügt werden. Bei Verstößen drohen Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro.
Mit der Reform soll als Reaktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland gestärkt werden. Der EuGH hatte 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken durch die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland benachteiligt werden. Die Festpreise erschwerten den Zugang zum deutschen Markt.
Infolge der Entscheidung sei das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht auf Versandapotheken in der EU anwendbar, sodass diese bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente Boni und Rabatte gewähren könnten, heißt es im Gesetzentwurf. Die Apotheken in Deutschland seien jedoch weiter an den einheitlichen Abgabepreis gebunden.
Neu geregelt wird nun, dass die Rechtswirkung des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung auch für Versandapotheken aus der EU Voraussetzung dafür ist, zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Arzneimittel als Sachleistung abgeben und abrechnen zu können.
Apotheken werden dazu verpflichtet, bei der Abgabe von verordneten Arzneimitteln an Versicherte der GKV im Wege der Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis einzuhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Im Rahmen des Sachleistungsprinzips bei der Abgabe verordneter Arzneimittel stünden Apotheken nicht im Preiswettbewerb um Versicherte in der GKV.
Durch direkte Rabatte und Boni von Apotheken würden sowohl das Sachleistungs- als auch das Solidaritätsprinzip unterlaufen. Es gehe nicht um ein grundsätzliches Rabattverbot, sondern um die Umsetzung im Rahmen der Arzneimittelversorgung von GKV-Versicherten innerhalb des Sachleistungsprinzips.
Darüber hinaus sollen mit der Reform die Apotheker zusätzliche Befugnisse bekommen. So sollen Apotheker im Rahmen regionaler Modellvorhaben die Möglichkeit erhalten, Erwachsene gegen Grippe zu impfen. Das soll die Impfquoten verbessern. Zudem sollen Apotheker auf speziell gekennzeichnete Wiederholungsrezepte bis zu drei weitere Male Arzneimittel an chronisch kranke Patienten ausgeben können.
Apotheker sollen schließlich auch mehr Geld für Notdienste und spezielle Dienstleistungen bekommen, etwa für die Versorgung von Krebskranken oder Pflegefällen. Durch eine entsprechende Änderung der Arzneimittelpreisverordnung sollen 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Mitteilung vom 25.08.2020
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