Ambulante Pflegekosten - Steuerabzug auch ohne Ausbildung

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Ambulante Pflegekosten - Steuerabzug auch ohne Ausbildung

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2016, 06:25

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Häusliche Pflege kann auch dann als außergewöhnliche Belastung
steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nicht durch ausgebildete
Pflegekräfte erbracht wird. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg
entschieden


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Siehe dazu:
Aufwendungen für die eigene häusliche Pflege als außergewöhnliche Belastungen - Angemessenheit der Aufwendungen
Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg Urteil vom 21.6.2016, 5 K 2714/15

Download: > http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=20948 bzw. http://openjur.de/u/897822.html

Ärzte Zeitung, 14.10.2016
Pflege
Steuerabzug auch ohne Fachpersonal
Punktsieg für eine Klägerin aus Baden-Württemberg: Pflegekosten muss der Fiskus anerkennen
.
STUTTGART. Häusliche Pflege kann auch dann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nicht durch ausgebildete Pflegekräfte erbracht wird.
Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt entschieden (Az.: 5 K 2714/15).
Die Klägerin erhält Pflegegeld nach Stufe II, im Streitjahr 2014 insgesamt 5280 Euro. Sie hatte einen Vertrag mit einem polnischen Pflegedienst geschlossen.
Der regelte die hauswirtschaftliche Versorgung sowie Unterstützung bei der Grundpflege und anderen täglichen Aktivitäten.
Erbracht wurde dies 40 Stunden wöchentlich durch eine Person, die mit im Haushalt der Pflegebedürftigen lebte.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=921 ... cht&n=5310
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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