Das neue Begutachtungsinstrument - Buchtipp

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Das neue Begutachtungsinstrument - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2017, 08:32

Buchtipp!

Jutta König
Das neue Begutachtungsinstrument
Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK:
gezielt vorbereiten – souverän meistern.
Der perfekte Weg zum richtigen Pflegegrad


Bild

Schlütersche, 2016
176 Seiten
210 mm x 148 mm
Paperback
ISBN: 9783899933673
Preis: 24,95 Euro


Am 1. Januar 2017 beginnt in der Pflege eine neue Zeitrechnung: ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, das neue Begutachtungsinstrument und neue Pflegegrade kommen.
Das bedeutet für alle Pflegekräfte: Wer auf Augenhöhe mit dem MDK verhandeln will, muss das neue Begutachtungsinstrument sehr gut kennen.
Dieses Buch präsentiert Tipps, kompakte Informationen und erfolgreiche Strategien, die Pflegekräfte jetzt kennen und umsetzen müssen.
Denn: Der richtige Pflegegrad ist gut für den Pflegebedürftigen und Gold wert für das Pflegeunternehmen!
Auf den Punkt gebracht:
Pflegereform 2017: Auf Augenhöhe mit dem MDK.
Fit für das neue Begutachtungsinstrument – der Praxisratgeber für alle Pflegekräfte.
Mit konkreten Beispielen aus der Praxis - auch zum PSG II.
Wichtige Infos und hilfreiche Strategien für die Begutachtungssituation.


Quelle und weitere Informationen:
https://buecher.schluetersche.de/de/pfl ... 1C054EFC5C

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Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=21742

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, den 15.10.2016

An den
Präsidenten des
Deutschen Bundestages - Pet 2-18-15-829-035025 -
und die Mitglieder des Bundestages


Betr.: Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
Bezug: §§ 14, 15 SGB XI (Die neuen Pflegegrade)

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme u.a. Bezug auf mein Schreiben vom 08.08.2016. Darin habe ich ausgeführt, dass die neuen Pflegegrade (PSG II) und die dazu verfassten Richtlinien Regelungen enthalten, die möglicherweise zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen, und zwar wegen der total veränderten Gewichtung zwischen körperlichen Defiziten und kognitiven Einschränkungen usw.

Nach den übermittelten Informationen ist nicht ausgeschlossen, dass pflegebedürftige Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten ab 01.01.2017 deutlich schlechter gestellt sein werden (eingeschränkt geltende Vertrauensschutzregelung einmal außen vor gelassen). Ich bitte darum, die angesprochenen Begutachtungsfragen schnellstmöglich aufzugreifen und das danach Erforderliche im Rahmen der anstehenden Beratungen zu veranlassen.

In einer soeben veröffentlichten Broschüre von Jutta König "Das neue Begutachtungsinstrument" (Schlütersche, Hannover Oktober 2016) werden die von mir angesprochen Fragen ebenfalls in aller Deutlichkeit thematisiert. Es heißt in dem Buch u.a.: "Für einige Pflegebedürftige wird das neue Begachtungsverfahren sogar eine klare Verschlechterung darstellen. … Auch das neue Begutachtungsverfahren hat grobe Fehler und benachteiligt dadurch bestimmte Klientel. …" (Buchtipp: > viewtopic.php?f=4&t=21827 ).

Ich mache daher erneut auf das Problem aufmerksam und bitte um Korrektur - JETZT! . Zum Thema gibt es im hiesigen Forum Textbeiträge, auf die ich hinweise: > viewtopic.php?f=4&t=21742

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


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Am 08.11.2016 bei Facebook gepostet:
Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
>>> viewtopic.php?f=4&t=21742
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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