Vorsorge für den Katastrophenfall - Ratgeber informiert

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Vorsorge für den Katastrophenfall - Ratgeber informiert

Beitrag von WernerSchell » 10.10.2016, 07:00

Vorsorge für den Katastrophenfall
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Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Wenn es brennt, müssen Sie sofort reagieren.
Wenn Sie und Ihre Familie evakuiert werden müssen, können Sie nicht erst beginnen, Ihr Notgepäck zu packen.
Wenn der Strom für Tage ausfällt, sollten Sie einen Notvorrat im Haus haben.


Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

Hier finden Sie Infos zu allen wichtigen Themen – vom Lebensmittelvorrat bis zum Notgepäck –
um persönlich für den Notfall gerüstet zu sein.

◾Essen und Trinken bevorraten
◾Wasservorrat für die Hygiene
◾Das gehört in die Hausapotheke
◾Stromausfall
◾Wichtige Dokumente griffbereit halten
◾Gepäck für den Notfall
◾Im Notfall auf dem Laufenden bleiben


>>> https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down ... nFile&v=19

Quelle und weitere Informationen:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Telefon: +49-(0)22899-550-0
Telefax: +49-(0)22899-550-1620
Telefon: +49-(0)228 / 5554 - 0
Telefax: +49-(0)228 / 5554 - 1620
E-Mail: poststelle@bbk.bund.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Leistungen für einen modernen Bevölkerungsschutz

Beitrag von WernerSchell » 13.03.2017, 13:23

Das BBK ist in Film und sozialen Medien präsent. Ein neues Video auf YouTube „Leistungen für einen modernen Bevölkerungsschutz“ ist verfügbar. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer angefügten Pressemeldung:

BBK in Film und sozialen Medien präsent
Neues Video „Leistungen für einen modernen Bevölkerungsschutz“ auf YouTube


Es beginnt schon am Telefon: „Guten Tag, Sie sprechen mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.“ Ein sehr langer Name für spannende Aufgaben. Dass sich hinter dem sperrigen Titel der Behörde in Bonn viele Experten aus den verschiedensten Fachrichtungen verbergen, die täglich an einer Verbesserung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland arbeiten, zeigt ab sofort ein neuer Film. Unter dem Titel „Leistungen für einen modernen Bevölkerungsschutz“ können sich Bürgerinnen und Bürger und alle anderen Interessierten über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) informieren.

„Wir wollen uns als Behörde transparent zeigen, um für die Öffentlichkeit verständlich und greifbar zu sein“, erklärt Ursula Fuchs, Leiterin des Referats Information der Bevölkerung, Selbstschutz und Selbsthilfe, in dessen Regie der Film entstand. „In unserer Bundesbehörde sind Menschen tätig, die für den Schutz anderer Menschen arbeiten. Außerdem vereinen wir in unserem Haus eine Vielzahl von Aufgaben und sind das Kompetenzzentrum für den Bevölkerungsschutz. Das wollen wir auch nach außen hin zeigen und bürgernah kommunizieren.“

Deswegen ist das BBK auch umfassend in den Sozialen Medien vertreten. Auf dem BBK-YouTube-Kanal finden sich neben dem neuen Film mittlerweile fast 50 Videos zu den Themen Selbsthilfe und Vorsorge sowie zur Ausbildung im Bevölkerungsschutz bis hin zu Filmen für Fachleute, die über Probenahmen für Gefahren aus dem chemischen, biologischen und radiologischen Spektrum berichten. Auch für Kinder ist etwas dabei – es gibt Videos mit Christoph Biemann aus der Sendung mit der Maus, die den Bevölkerungsschutz einfach und verständlich erklären.

Flankiert wird die Videoreihe von einem sorgfältig bespielten Twitterkanal, der in dieser Woche die 10.000-Follower-Marke erreicht hat – eine stetig wachsende und eng mit dem Bevölkerungsschutz verbundene Gemeinschaft.
Ursula Fuchs ergänzt: „Uns ist es sehr wichtig, dass wir bürgernah erklären, welche Aufgaben das BBK wahrnimmt und wie unsere Experten arbeiten. Und Filme bieten hier eine sehr gute Möglichkeit, diese Themen spannend und informativ zugleich aufzubereiten.“
Der neue Film zeigt das große Spektrum des Bevölkerungs-schutzes und gibt Einblicke in die verschiedenen Aufgaben und neuesten Entwicklungen. Das Besondere an der Filmproduktion: Alle gezeigten Menschen am Arbeitsplatz sind echte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BBK. Gefilmt wurde an fünf Tagen und an sechs Drehorten.

Der Film „Leistungen für einen modernen Bevölkerungsschutz“ ist auf YouTube zu sehen unter
https://youtu.be/XRjaRxNxXNk

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter pressestelle@bbk.bund.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung des BBK Bund vom 13.03.2017
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Press ... _BevS.html
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Bevölkerungsschutz aus der Luft

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2017, 17:39

Bevölkerungsschutz aus der Luft

Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge dank neuer rechtlicher Regelungen für alle BOS möglich
Der Bundesrat und das Bundeskabinett haben im März der neuen Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten zugestimmt. Damit macht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Weg für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für den Bevölkerungsschutz aus der Luft frei: BOS benötigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz keine Erlaubnis mehr für die Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge und sind vom Nachweis zum Betrieb solcher Fluggeräte befreit.

Gleichzeitig gelten Verbote wie beispielsweise die Beschränkung der Flughöhe auf 100 Meter oder das Fliegen außerhalb der Sichtweite des Steuerers nicht. Auch darf über Menschenansammlungen geflogen werden, sobald die Verordnung in Kraft getreten ist. Dies umfasst auch präventive Aufgaben wie etwa Einsätze bei Großveranstaltungen oder die Ausbildung am Gerät. Zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gehören die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Feuerwehren sowie die anerkannten Hilfsorganisationen.

BBK setzt sich erfolgreich für neues Recht ein

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat sich seit mehreren Jahren für eine Verbesserung der rechtlichen Situation eingesetzt. Bisher war der ein Einsatz von unbemannten Fluggeräten über Katastrophengebieten und Unglücksfällen grundsätzlich verboten oder nur mit Einzelerlaubnissen möglich. Darüber hinaus waren Aufstiegsgenehmigungen nur im jeweiligen Bundesland, beziehungsweise von der jeweiligen Luftfahrtaufsichtsbehörde gültig, was eine überörtliche, länderübergreifende Hilfe praktisch ausschloss. In enger Zusammenarbeit mit dem THW hat nun das BBK stellvertretend für alle Akteure im Bevölkerungsschutz die Bedarfe des Zivil- und Katastrophenschutzes erfolgreich in den Rechtssetzungsprozess eingebracht.

Intensive Forschung zu Einsatzmöglichkeiten

Seit 2009 beschäftigt sich das BBK intensiv mit den Nutzungsmöglichkeiten von unbemannten Luftfahrtsystemen. In Workshops und Forschungsprojekten wurden die Anforderungen der Nutzer erfasst und die experimentelle Einbindung in Lageerkundung und Lagemanagement erprobt. Ein Beispiel dafür ist das Multi-Sensor-Experiment während des Champions League-Finales im Mai 2012 in München. Dabei wurden nicht nur unbemannte, sondern auch bemannte Fluggeräte und Satellitenbildaufnahmen zur Lageerfassung eingesetzt. Der Fokus lag auf Personen- und Verkehrsströmen.

Außer zur großflächigeren Lageerkundung und schnelleren und umfassenderen Beurteilung können unbemannte Luftfahrtsysteme auch zur Ortung von Menschen und Tieren, zur Detektion von Gefahrstoffen sowie zum Transport etwa von technischem oder medizinischem Material eingesetzt werden.

Entscheidung liegt beim Einsatzleiter

Wichtig zu wissen: Die Freistellung von der Erlaubnispflicht für BOS bedeutet jedoch nicht, dass jeder Angehörige einer BOS ohne weiteres sein eigenes unbemanntes Fluggerät fliegen darf. Die Entscheidung für den Einsatz und die Koordinierung in einer Schadenslage liegen beim jeweiligen Einsatzleiter oder der Führungsebene. Ebenso müssen Betriebsanweisungen und Vorschriften beachtet und Ausbildungen absolviert werden. Aber auch wenn es noch Regelungsbedarf gibt, ist nach Inkrafttreten der Luftverkehrsordnung der erste Schritt getan für den Einsatz von unbemannten Fluggeräten im Bevölkerungsschutz.

Quelle: Pressemitteilung vom 31.03.2017
Präsidialbüro/ Pressestelle
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Federal Office of Civil Protection and Disaster Assistance

Provinzialstr. 93, 53127 Bonn
Tel: +49 228 99 550 1160
Fax: +49 228 99 550 1020
wahid.samimy@bbk.bund.de
http://www.bbk.bund.de
http://twitter.com/BBK_Bund bzw. @BBK_Bund

Die Pressemitteilung als PDF: Bevölkerungsschutz aus der Luft (PDF, 108KB)
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

+++
Warn-App NINA
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten. Optional auch für Ihren aktuellen Standort. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.
Quelle: http://www.bbk.bund.de/DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Überflutungen sind überall möglich

Beitrag von WernerSchell » 30.05.2017, 17:43

Überflutungen sind überall möglich
BBK bietet breites Informationsangebot zur Sicherheit rund ums Haus



Erst kommt der Sonnenschein, dann die große Hitze und vor der ersehnten Abkühlung knallt es. Gerade im Sommer sind Hitzegewitter mit Starkregen und Hagelschlag weit verbreitet. Die Schäden, die entstehen können, sind immens. Das zeigen der Tornado in Hamburg und die Sturzfluten in Simbach und Braunsbach vor genau einem Jahr. Deshalb ist es dringend nötig, rechtzeitig für die Sicherheit rund um das Haus vorzusorgen. In seiner aktuellen Broschüre „Empfehlungen bei Unwetter“ und mit Videos erklärt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) kompakt und nutzerfreundlich wie das geht. Tausende Bürgerinnen und Bürger haben das Informationsangebot seitdem genutzt.

Unwetter sind unvorhersehbar
In Hitzeperioden können sich besonders heftige Gewitterzellen bilden. Und jedes Unwetter ist anders. Gerade erst regnet es noch wie aus Kübeln, dann kommen extrem starke Windböen, Blitze oder Hagel dazu. Solche Wetterphänomene treten plötzlich auf und sind örtlich kaum und wenn, dann nur sehr kurzfristig vorhersagbar. Sie treffen sehr begrenzte lokale Gebiete. „Vielen ist nicht bewusst, dass schlimme Auswirkungen dieser Unwetter mit Starkregen überall möglich sind. Gefährdet sind nicht nur Hanglagen, sondern auch ganz durchschnittliche Stadtgebiete“, warnen die Experten des BBK. So sind die Betroffenen meistens völlig überrascht von dem Ausmaß einer solchen Naturkatastrophe auf ihr Leben. Die Flutwelle im bayrischen Simbach hatte 2016 fünf Menschen mit in den Tod gerissen. Braunsbach in Baden-Württemberg versank unter einer Schlammlawine.
Auch weniger extreme Unwetter können schon erhebliche Schäden anrichten, denen man jedoch ein gutes Stück vorbeugen kann. Deswegen empfiehlt das BBK den Bürgerinnen und Bürgern, regelmäßig potentielle Risiken rund um das Haus, die Wohnung zu prüfen, vorzusorgen und sich über richtiges Verhalten, Selbstschutz und -hilfe zu informieren.

Risiken erkennen – Sicherheiten und Schutz rund ums Haus schaffen
Potentielle Gefahren erkennen, muss gelernt sein. Dazu gehört auch eine Risikoabschätzung gegenüber Naturgefahren. Wo fange ich also bei meinem Haus oder auch der Wohnung an? Generell gilt es vorerst zu unterscheiden, woher die potentielle Gefahr kommt? Diese kann einerseits eher von oben kommen durch beispielsweise Regen, Hagel oder Blitze und andererseits von unten durch den ansteigenden Wasserpegel. Was bedeutet dies für das Haus? Erstens, sollte das Dach entsprechend aufgebaut sein. Zweitens, sollten die Kellerräume gegen Überflutungen geschützt sein.
Dafür gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, Vorkehrungen zu treffen. Es könnten unter anderem mit sogenannten Sturmhaken Dachziegel befestigt werden, damit Sturmböen das Dach nicht so leicht abdecken können. Blitzableiter schützen vor Einschlägen, die zu einem Hausbrand führen könnten. Der Einbau einer Rückstausicherung im Abwasserkanal versperrt den Weg des Wassers über die Kanalisation in das Haus. Diese und viele weitere Möglichkeiten können Schäden minimieren oder diese sogar verhindern. Und überdies können alle in einem gesicherten Haus besser Schutz suchen, solange das Unwetter andauert.

Was tun, wenn ein Unwetter droht? Die wichtigsten Hinweise
Wenn es noch möglich ist, können Sie vor einem Unwetter noch folgende kurzfristigen Vorkehrungen treffen:
• Alle Fenster und Türen schließen.
• Lose Gegenstände um das Gebäude (z. B. Müll- und Papiertonnen, Gartenmöbel, Blumenkästen etc.) sichern.
• Falls sich Personen im Freien aufhalten, ein Gebäude aufsuchen.
Während eines Unwetters ist es entscheidend, sofort Schutz zu suchen:
• Im Gebäude bleiben und sich von Fenstern fernhalten.
• Räume unmittelbar unter dem Dach und den Keller meiden.
• Verfolgen Sie die Nachrichten. Halten Sie für den Fall eines Stromausfalls ein batteriebetriebenes Radio bereit.
• Im Notfall 112 anrufen.
Entnehmen Sie weitere Informationen der Broschüre, die neben den Empfehlungen zum Schutz des Hauses das Verhalten vor, während und nach Sturm, Hagel, Gewittern oder Schneelast berücksichtigt.

Weitere Informationen:
Kompakter Überblick zu Vorkehrungen zum Schutz des Hauses vor u.a. Blitzeinschlag, Hagel, Starkregen – die aktuelle Broschüre „Empfehlungen bei Unwetter – Baulicher Bevölkerungsschutz“ (PDF zum Download):
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Wer es lieber bildlich mag, bekommt alle Infos auch per Video auf dem Youtube-Kanal des BBK unter: https://m.youtube.com/user/bbk
Interesse, wo es in Deutschland am meisten hagelt oder windet? Die BBK Landkarten zeigen Ihnen u.a. Windzonen und Hagelzonen: http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Bilde ... etter.html
Für Ihre Berichterstattung können Sie alle BBK PDFs sowie Videos auf Ihren Webseiten einbetten. Grafiken des BBK können ebenfalls unter der Quellenangabe „BBK Bund“ genutzt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter pressestelle@bbk.bund.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.05.2017
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Press ... utung.html

Daniela Vogt
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Sachbearbeitung
Präsidialbüro/ Pressestelle
Bundesamt f. Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe

Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
Telefon: +49 22899 550-1180
Fax: +49 22899 10550-1150
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Warnung vor Dauerregen, Sturm und Hochwasser

Beitrag von WernerSchell » 27.07.2017, 09:18

Die Warnung vor Dauerregen, Sturm und Hochwasser halten für weite Teile Deutschlands noch an. Aufgrund des anhaltenden Niederschlags können Flüsse, Böden und die Kanalisation häufig das Wasser bereits nicht mehr aufnehmen. Am Mittwoch hatten Goslar und Hildesheim den Katastrophenalarm ausgerufen.
Doch wie kann Starkregen und Sturzflutereignissen und deren Folgen begegnet werden?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat einen kompakten Leitfaden für Bürger und Kommunen entwickelt, in dem anhand vieler Beispiele aus betroffenen Gemeinden die verschiedenen Schutzmaßnahmen und ihre Einsatzmöglichkeiten dargestellt werden. Sie zeigt, wie man sich für den Notfall absichern und Hab und Gut besser schützen kann. Das Handbuch Die unterschätzten Risiken „Starkregen“ und „Sturzfluten“ kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downl ... luten.html
Weitere Informationen zu Extremwetterlagen und zur Vorsorge für Notfälle können Sie jederzeit auf unserer Seite abrufen. Für Rückfragen stehen wir gerne auch persönlich zur Verfügung.

Quelle; Mitteilung vom 27.07.2017
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Wissenswertes über Coronavirus

Beitrag von WernerSchell » 27.03.2020, 09:37

Wissenswertes über Coronavirus

Alle Fragen rund um das neuartige Coronavirus Covid-19 hat als zuständige Behörde das Robert Koch-Institut auf seiner Website gesammelt.

Hier informiert das BBK und gibt Empfehlungen.

Im einzelnen: Bürgerinformation, Handlungsempfehlungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Betriebliche Pandemieplanung, Vorab-Protokoll Klinische Sichtung und weitere nützliche Links und Dokumente.

Bürgerinformation > https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_ ... 6bodyText1
Handlungsempfehlungen für Unternehmen insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen > https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_ ... 6bodyText2
Betriebliche Pandemieplanung > https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_ ... 6bodyText2
Protokoll Klinische Sichtung: 8. Sichtungs-Konsensus-Konferenz > https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_ ... 6bodyText4
Nützliche Links und Dokumente > https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_ ... 6bodyText5

Unabhängig davon finden Sie auf unserer Website den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“. Da sind Infos zu allen wichtigen Themen – vom Lebensmittelvorrat bis zum Notgepäck – um persönlich für einen Notfall gerüstet zu sein.

Die Informationen des Ratgebers finden sich auch in der Warn-App NINA, die kostenfrei zum Download zur Verfügung steht.

Zum besseren Verständnis
Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-02 - Schweres akutes respiratorisches Syndrom), das die Krankheit COVID-19 auslöst, ist eine Atemwegserkrankung.

Welche Krankheitszeichen werden ausgelöst?
Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann zu Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen, ähnlich wie bei einer Grippe. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei den bisher hauptsächlich aus China berichteten Fällen waren vier von fünf Krankheitsverläufen mild. Bei einem Teil der Erkrankten kann das Virus mit einem schwereren Verlauf einhergehen und zu Atemproblemen, Lungenentzündung und in seltenen Fällen zum Tod führen.

Derzeit geht man davon aus, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten.

Wie wird das Virus übertragen?
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Eine Ansteckung kann direkt über die Schleimhäute der Atemwege erfolgen (z.B. wenn man von einem Erkrankten angehustet wird) oder auch indirekt über die eigenen Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Krankheitszeichen gezeigt hatten.

Wie können Sie sich vor einer Ansteckung schützen?
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene sowie das Einhalten eines Abstands zu Erkrankten (etwa ein bis zwei Meter).

Konkret bedeutet dies:
Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
Entsorgen Sie Papiertaschentücher nach einmaligem Benutzen sofort.
Waschen Sie sich regelmäßig und sorgfältig die Hände mit Seife, mindestens 20 bis 30 Sekunden.
Desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände.
Vermeiden Sie unnötigen Körperkontakt mit anderen Personen wie z.B. Händeschütteln.
Berühren Sie insbesondere die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase nicht mit den Händen.
Halten Sie ausreichend Abstand von Menschen, die Husten, Schnupfen oder Fieber haben – empfohlen werden mindestens ein bis zwei Meter.
Meiden Sie belebte Orte und Veranstaltungen.
Was ist zu tun, wenn Sie eine Ansteckung vermuten?
Suchen Sie bei Krankheitszeichen nicht sofort einen Arzt oder eine Notfall-Ambulanz auf, denn die Ansteckungsgefahr in Wartezimmern ist besonders groß. Rufen Sie in der Praxis oder im Gesundheitsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises an. Möglicherweise wird bei begründetem Verdacht auf COVID-19 im häuslichen Umfeld ein Test durchgeführt.

Quelle: >>>> https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_ ... id-19.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Vorsorge für den Katastrophenfall - Ratgeber informiert

Beitrag von WernerSchell » 10.02.2021, 15:52

Zum Thema "Vorsorge für den Katastrophenfall - Ratgeber informiert" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt: > viewtopic.php?f=4&t=21814 - Die Informationen zu diesem Thema werden - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt! - Siehe > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... p?f=5&t=27
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