Modellklauseln zu akademischen Erstausbildungen ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Modellklauseln zu akademischen Erstausbildungen ...

Beitrag von WernerSchell » 21.08.2016, 09:38

Kabinett beschließt Bericht zu Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung von Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

Das Bundeskabinett hat heute (17.08.2016) dem von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten "Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten" zugestimmt.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: "Mit mehr als fünf Millionen Beschäftigten ist die Gesundheitswirtschaft ein bedeutender Beschäftigungszweig. Jeder achte Erwerbstätige arbeitet im Gesundheitsbereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung - sei es im unmittelbaren Umgang mit den Patienten, in der Forschung oder bei der Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der Bericht ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion um eine akademische Erstausbildung in den Berufen der Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten."

2009 wurden im Ergotherapeutengesetz, im Hebammengesetz, im Gesetz über den Beruf des Logopäden sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz Regelungen vorgesehen, die die Erprobung akademischer Erstausbildungen in diesen Berufen ermöglichen sollten. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet. Für den Bericht wurden die Evaluierungen aus acht Bundesländern mit insgesamt 25 Modellstudiengängen ausgewertet.

Der Bericht empfiehlt, die bis zum 31. Dezember 2017 befristet eingesetzten Modellregelungen um zehn Jahre zu verlängern, um diesen Prozess weiterhin wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. Dabei sollen Möglichkeiten, die Modellausbildungen stärker an die hochschulischen Gegebenheiten anzupassen, erprobt und die langfristigen – auch finanziellen – Auswirkungen einer akademischen Ausbildung untersucht werden. Die Bundeseinheitlichkeit der Ausbildung an sich und das Erreichen des Ausbildungsziels sollen dabei weiterhin gewährleistet bleiben.

Übereinstimmend kommen alle Auswertungen zu dem Ergebnis, dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten. Die Mehrheit der Auswertungen spricht sich für eine Teilakademisierung aus. Gleichzeitig solle die fachschulische Ausbildung erhalten bleiben. Voraussetzung dafür sei allerdings eine Umgestaltung der gesetzlichen Ausbildungsregelungen.

Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und im Anschluss daran veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 17.08.2016
http://www.bmg.bund.de/presse/pressemit ... erufe.html
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... erufe_.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Modellklauseln zu akademischen Erstausbildungen ...

Beitrag von WernerSchell » 24.08.2016, 07:10

Sehr geehrte Damen und Herren,

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sorgt sich um die Zukunft wichtiger Gesundheitsberufe, weil der Bund die volle Anerkennung der Akademisierung der Hochschul-Ausbildung in Hebammenkunde, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie um zehn (!) Jahre verzögern will. Für eine wenigstens kurze Berichterstattung wären wir Ihnen dankbar.

NRW-Gesundheitsministerin Steffens:
Bund gefährdet notwendige Weiterentwicklung wichtiger Gesundheitsberufe – Volle Anerkennung der Hochschul-Ausbildung in Hebammenkunde, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie soll um 10 Jahre verzögert werden

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) fordert den Bund dazu auf, die Berufszweige Hebammenkunde, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie bei der Hochschul-Ausbildung nicht länger gegenüber den Pflegeberufen zu benachteiligen. „Erfolgreiche Modellstudiengänge dürfen nicht weitere zehn Jahre auf volle Anerkennung und rechtliche Sicherheit warten müssen“, erklärt die Ministerin, nachdem Bundesministergesundheitsminister Gröhe am vergangenen Donnerstag völlig unverständlicherweise bekannt gegeben hatte, der Bund werde die Überführung der Modellstudiengänge in der Hebammenkunde, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie in ein Regelangebot um zehn Jahre aufschieben.

„Die Modellstudiengänge sind erfolgreich erprobt. Die Studiengänge sind beliebt und tragen dazu bei, dass in wichtigen Gesundheitsberufen gut qualifizierter Nachwuchs ausgebildet wird. Die Aufgabenfelder in den Therapieberufen und in der Hebammenkunde werden immer komplexer. Deshalb brauchen wir schon heute die Kompetenzen, die an den Modellhochschulen ausgebildet werden. Wenn der Bund dies nicht entsprechend anerkennt, gefährdet er die notwendige Weiterentwicklung unverzichtbarer Gesundheitsberufe und riskiert mit der fehlenden politischen Klarheit den Rückzug von Hochschulen aus diesem Bereich. Das wäre unverantwortlich“, so Ministerin Steffens.

NRW hat sich bei der Einführung von Modellstudiengängen in der Hebammenkunde, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie und Pflege gut aufgestellt. Seit 2010 werden an insgesamt sieben Hochschulstandorten in NRW 422 Studienplätze für ein Bachelorstudium angeboten, in denen auch der Berufsabschluss integriert ist. Davon fallen 212 Studienplätze auf die Hebammenkunde, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie.

Im Rahmen der Modellstudiengänge sollte zuerst untersucht werden, ob die Studiengänge das leisten, was an Kompetenzen gebraucht wird und ob sich das Hochschulrecht mit den berufsrechtlichen Vorgaben gut verbinden lässt. NRW hat hierzu zwei große Evaluationen durchgeführt. Das Ergebnis liegt seit 2014 vor. Es lautet: Die Modelle sind erfolgreich und bereit für ein Regelangebot. Bislang sind die NRW Modellstudiengänge bis Ende 2017 befristet. Ministerin Steffens: „Ich habe Minister Gröhe bereits im Mai dieses Jahres aufgefordert, bis Ende 2017 eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Modellphase endlich beendet wird. Diese Unsicherheit ist für die Hochschulen und auch für die Studierenden nicht länger tragbar. Alle Grundlagen für die Überführung der Modelle in den Regelbetrieb liegen seit über einem Jahr vor.“

Die Begründung, mit der der Bundesgesundheitsminister bei der Hebammenkunde, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie weitere 10 Jahre warten will, bis die rechtliche Grundlage für eine Planungssicherheit geschaffen werden soll, klingt unglaubwürdig, denn es soll weiter zu Fragen evaluiert werden, die durch Evaluation der Modellstudiengänge in der Pflege schon beantwortet sind. Bei der Pflege haben Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium mit der Novellierung der pflegerischen Berufsgesetze schon lange begonnen und die hochschulische Ausbildung gut in das Gesetz integriert.

„Was für die Studiengänge der Pflegeberufe möglich ist, muss auch für die Therapieberufe und die Hebammenkunde umgesetzt werden. Für eine Ungleichbehandlung gibt es keine nachvollziehbaren Gründe. Hier wird schlicht mit zweierlei Maß gemessen“, so Steffens.

Beteiligte Modellhochschulen in NRW sind:
• Fachhochschule Bielefeld (Pflege)
• Hochschule für Gesundheit, Bochum (Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Pflege und Physiotherapie)
• Fliedner Fachhochschule Düsseldorf (Pflege)
• Katholische Hochschule NRW, Köln (Pflege) (nicht in der zweiten Projektphase 2015-2017)
• Fachhochschule Münster (Logopädie und Physiotherapie)
• Mathias Hochschule Rheine (Pflege)
• RWTH/UK Aachen (Logopädie)

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
Mobil: +49 (0)174 1561 116
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: http://www.mgepa.nrw.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt