Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ...

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Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ...

Beitrag von WernerSchell » 08.08.2016, 06:21

Am 26.10.2016 informiert der Neusser Pflegetreff zum Thema "Pflegegrade":
>>> viewtopic.php?f=7&t=21512 bzw. >>> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
+++
Die neuen Pflegegrade nach §§ 14, 15 SGB XI:
Sind die pflegebedürftigen Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten deutlich benachteiligt?


Die Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes - seit Jahren gefordert - ist durch das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II mit Wirkung vom 01.01.2017 umgesetzt worden.
Im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gibt es zum Thema zahlreiche Beiträge, die entsprechend informieren, u.a.:
viewtopic.php?f=4&t=21125
viewtopic.php?f=4&t=21714
viewtopic.php?f=4&t=21741

Neue Pflegebegutachtung ab 2017: Medizinische Dienste informieren Versicherte und Experten mit neuem Webportal >>> http://www.pflegebegutachtung.de
Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21800

Die neuen Regelungen sind aber möglicherweise zum Nachteil der Menschen mit körperlichen Defiziten formuliert worden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat diese Besorgnisse aufgegriffen und hinterfragt. Mit Brief vom 08.08.2016 wurde der Deutsche Bundestag angeschrieben und um Überprüfung der Besorgnisse gebeten. Dies schien deshalb geboten, weil angesichts der beginnenden Beratungen über das PSG III Erörterungen zum Thema und ggf. korrigierende Entscheidungen möglich erscheinen. - Die Zuschrift an den Deutschen Bundestag ist angefügt:

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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Neuss, den 08.08.2016

An den
Präsidenten des
Deutschen Bundestages
und die Mitglieder des Bundestages


Betr.: Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
Bezug: §§ 14, 15 SGB XI (Die neuen Pflegegrade)

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

die 1995 eingeführte Pflegeversicherung hat für pflegebedürfte Menschen ein Teilleistungssystem geschaffen, das – trotz zwischenzeitlicher Erweiterungen – im Wesentlichen auf körperliche Defizite abstellt. Dies wird sich mit Wirkung vom 01.01.2017 ändern.

Aufgrund der entsprechenden Veränderungen im PSG II sollen demnächst auch die dementiellen Einschränkungen eine angemessene Berücksichtigung finden. Damit werden erstmals alle pflegedürftigen Menschen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.
Das Nähere regeln die „Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkre¬tisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) vom 15.04.2016“ (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... ehmigt.pdf ).

Der nächste Neusser Pflegetreff wird sich am 26.10.2016 mit den Pflegegraden befassen und die Neuerungen vorstellen. Dazu gibt es erste Informationen im hiesigen Forum unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=7&t=21512

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zu dieser Veranstaltung wurde mir mitgeteilt, dass es möglicherweise Veränderungen zwischen Pflegestufen und Pflegegraden gibt, die in dieser Form bisher nicht bekannt waren – möglicherweise auch nicht bei der Beschlussfassung über das PSG II.

Ich habe darauf mit Brief vom 20.05.2016 den MDS, Herrn Dr. Pick, und das Bundesgesundheitsministerium, Herrn H. Gröhe, wie folgt angeschrieben:

" …. aufgrund des PSG II werden ab 01.01.2017 fünf neue Pflegegrade zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Sie lösen die bisherigen Pflegestufen ab. Beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 wurde darüber in allgemeiner Form informiert. Dabei wurde u.a. bemerkt, dass durch die neuen Pflegegrade keine pflegebedürftige Person, der bereits eine Pflegestufe zugeordnet worden ist, schlechter gestellt werden soll (= Vertrauensschutz). Das ist gut so. Es wurde aber auch vorsichtig angedeutet, dass es möglicherweise bei den neuen Einstufungsprüfungen zu Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Rechtslage kommen könne. Ich hatte das bisher so verstanden, dass das eher seltene Fälle seien, die aufgrund der Systemänderung vernachlässigt werden können.
Nun ist es dem Vernehmen aber möglicherweise so, dass die Veränderungen bei der Anerkennung der Pflegebedürftigen doch gravierender sind als angenommen. In einer vor wenigen Tagen durchgeführten Veranstaltung, so wurde mir vertraulich mitgeteilt, wurde (aufgrund von Vergleichsberechnungen) von einer Verschlechterung in einer Größenordnung von rd. 30% gesprochen. Das heißt mit anderen Worten, dass die Neuerungen in einem großen Umfang zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen gehen, deren Probleme eher bei körperlichen Defiziten liegen. Das bedeutet dann letztlich, dass die uneingeschränkte Einbeziehung von Menschen mit Demenz zu Lasten der Personen mit körperlichen Einschränkungen gestaltet wurde.
Wenn es zutreffen sollte, dass in dem beschriebenen Umfange Zurückführungen der Ansprüche bei körperlichen Defiziten stattfinden, wäre das so nicht hinnehmbar. Offensichtlich ist das ja auch so nicht dargelegt worden, weder in der Öffentlichkeit noch gegenüber den Beratungsgremien. Es wäre nicht unwichtig zu erfahren, in welcher Form zu diesem Punkt im Bundestag informiert worden ist (schriftlich und mündlich).
Ich bitte daher um Mitteilung, ob und ggf. inwieweit die o.a. Hinweise zutreffend sind und ob es insoweit Gutachten oder sonst nachprüfbare Unterlagen gibt, die die Erwägungen näher verdeutlichen können. Ihre Rückmeldung ist wichtig, weil es am 26.10.2016 in Neuss einen weiteren Pflegetreff geben wird, bei dem das Thema "Pflegegrade" im Mittelpunkt stehen soll > viewtopic.php?f=7&t=21512 Um alles zeitgerecht vorzubereiten, würde ich eine schnelle Rückmeldung sehr begrüßen. … "

Herr Dr. Pick, MDS, war am 21.10.2015 beim Neusser Pflegetreff und hat allgemein zu den Pflegegraden vorgetragen > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Er hat aufgrund meiner Zuschrift vom 20.5.2016 zu dem „30% Thema“ am 03.06.2016 Stellung genommen und u.a. ausgeführt, dass durch die neuen Regelungen einige geringfügige Verschiebungen eintreten können, aber nicht in einer nennenswerten Größenordnung. Die von hier formulierten Befürchtungen werden also nicht gesehen. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich dazu nicht gesondert geäußert.

Danach habe ich mit verschiedenen Pflegegutachtern gesprochen und überwiegend bestätigt erhalten, dass die beschriebenen Veränderungen tatsächlich zu befürchten seien und dies niemand so richtig wahrhaben wolle bzw. verniedlicht werde. Es werde unstreitig auf Anhieb deutlich, dass die Veränderungen auf jeden Fall deutlich über 10% liegen würden.

Das Thema ist mittlerweile in einem Internetbeitrag verdeutlicht worden und bestätigt klar die seit Monaten geäußerten Befürchtungen, dass es ab 01.01.2017 zu nicht verantwortbaren Zurückführungen bei den körperlichen Defiziten kommen werde. Der Beitrag ist unter folgender Adresse abrufbar: http://www.neopresse.com/politik/dach/b ... duerftige/

Nach all dem ist nicht ausgeschlossen, dass pflegebedürftige Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten ab 01.01.2017
deutlich schlechter gestellt sein werden.

Unberührt bleibt natürlich, dass bereits eingestufte pflegebedürftige Menschen in das neue Recht überführt werden und Vertrauensschutz genießen. Diese Vertrauensschutzregelung bestätigt eigentlich die mutmaßlichen Veränderungen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk verfügt mangels geeigneter Strukturen nicht über die Möglichkeit, den aufgeworfenen Fragen umfassend nachzugehen und die angesprochenen Befürchtungen aufzuklären.

Daher erscheint es dringend geboten, im Rahmen der gesetzgeberischen Aktivitäten den angesprochenen Mängeln nachzugehen und ggf. für eine Korrektur zu sorgen. Dies könnte zum Beispiel im Rahmen der Beratungen über das dem Deutschen Bundestag vorliegende PSG III erfolgen.

Ich bitte daher darum, die angesprochenen Begutachtungsfragen schnellstmöglich aufzugreifen und das danach Erforderliche im Rahmen der anstehenden Beratungen zu veranlassen.

Ich habe mit Absicht alle Mitglieder des Deutschen Bundestages angesprochen, da hier nicht zu übersehen ist, wer in geeignetster Weise das Thema aufgreifen soll.

Es wird auf jeden Fall um Rückmeldungen gebeten, wie in der Angelegenheit vorgegangen wird. Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


+++

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Pressemitteilung vom 08.08.2016

Die Einführung von Pflegegraden in der Pflegeversicherung benachteiligt möglicherweise Menschen mit körperlichen Defiziten

Aufgrund entsprechender Veränderungen im Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sollen ab 01.01.2017 die dementiellen Einschränkungen eine angemessene Berücksichtigung finden (§§ 14, 15 SGB XI). Damit werden erstmals alle pflegedürftigen Menschen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.

Das Nähere regeln die „Richtlinien zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) vom 15.04.2016“.

Der nächste Neusser Pflegetreff wird sich am 26.10.2016 mit den Pflege-graden befassen und die Neuerungen vorstellen. Dazu gibt es erste Informationen im hiesigen Forum unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=7&t=21512

Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zu dieser Veranstaltung wurde von Pflegegutachtern mitgeteilt, dass es möglicherweise Veränderungen zwischen Pflegestufen und Pflegegraden gibt, die in dieser Form bisher nicht bekannt waren – möglicherweise auch nicht bei der Beschlussfassung über das PSG II. Es wird davon gesprochen, dass bestimmte Veränderungen zu Lasten der Menschen mit körperlichen Defiziten ausdrücklich geheim gehalten worden sein sollen.

Dabei wurde u.a. ausgeführt, dass es aufgrund von Vergleichsberechnungen zu einer Verschlechterung in einer Größenordnung von bis zu rd. 30% kommen werde. Das heißt mit anderen Worten, dass die Neuerungen in einem großen Umfang zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen gehen, deren Probleme eher bei körperlichen Defiziten liegen. Das bedeutet dann letztlich, dass die uneingeschränkte Einbeziehung von Menschen mit Demenz zu Lasten der Personen mit körperlichen Einschränkungen gestaltet wurde.

Wenn es zutreffen sollte, dass in dem beschriebenen Umfange Zurückführungen der Ansprüche bei körperlichen Defiziten stattfinden, wäre das so nicht hinnehmbar. Offensichtlich ist das ja auch so nicht dargelegt worden, weder in der Öffentlichkeit noch gegenüber den Beratungsgremien.

Das Thema ist mittlerweile in einem Internetbeitrag verdeutlicht worden und bestätigt die seit Monaten geäußerten Befürchtungen, dass es ab 01.01.2017 zu nicht verantwortbaren Zurückführungen bei den körperlichen Defiziten kommen wird. Der Beitrag ist unter folgender Adresse ab-rufbar: http://www.neopresse.com/politik/dach/b ... duerftige/

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich in einem Brief vom 08.08.2016 an den Deutschen Bundestag gewandt und gebeten, den aufgeworfenen Fragen im Rahmen der weiteren Beratungen über die nächste Stufe der Pflegereform (PSG III) nachzugehen und ggf. erforderliche Veränderungen in den §§ 14 und 15 SGB XI vorzunehmen. Die Begutachtungs-Richtlinien (BRi) wären dann ebenfalls zu korrigieren.

Zu den hier angesprochenen Veränderungen gibt es nähere Hinweise im Forum von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=4&t=21742

Unberührt bleibt natürlich, dass bereits eingestufte pflegebedürftige Menschen in das neue Recht überführt werden und Vertrauensschutz genießen. Diese Vertrauensschutzregelung bestätigt eigentlich die mutmaßlichen Veränderungen zu Lasten der Menschen mit körperlichen Defiziten.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

+++
Am 08.08.2016 wurde bei Facebook gepostet:
Die Einführung von Pflegegraden in der Pflegeversicherung benachteiligt möglicherweise Menschen mit körperlichen Defiziten.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich mit einem Brief vom 08.08.2016 an den Deutschen Bundestag gewandt.
> viewtopic.php?f=4&t=21742

+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/453 ... ziten.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/08 ... ehinderte/
http://www.openpr.de/news/913871.html
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Pflegegrad statt Pflegestufe

Beitrag von WernerSchell » 22.08.2016, 06:28

Deutschlandfunk, 18.08.2016:
Pflegegrad statt Pflegestufe
Eigenanteil an Heimkosten steigt

Wer plant, demnächst in ein Pflegeheim zu ziehen, sollte sich beeilen, denn nächstes Jahr kann es teurer werden. Im Zuge der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade sinken manche Zuschüsse, gleichzeitig steigt der Eigenanteil an den Heimkosten.
Von Susanne Kuhlmann
Wer Hilfe beim Gang zur Toilette braucht, beim Waschen und beim An- und Ausziehen; wer also seinen Alltag teilweise nicht mehr selbstständig bewältigen kann, wird heute in die Pflegestufe 1 gruppiert. Mehrere Hunderttausend Menschen mit solchen Einschränkungen leben zurzeit zu Hause. Wer plant, demnächst in ein Pflegeheim zu ziehen, sollte das Vorhaben nicht auf die lange Bank schieben, rät Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
"Wer heute beispielsweise zu Hause ist, die Pflegestufe 1 hat, der sollte überlegen, ob er nicht schon in diesem Jahr in ein Pflegeheim geht. Dann erhält er weiterhin die Leistung von fast 1.000 Euro durch die Pflegekasse, die er im Gegensatz dazu, wenn er die Entscheidung im nächsten Jahr trifft, nicht bekommen würde. Dann sind es nur 700 Euro."
Zuschuss wird niedriger
... (weiter lesen unter) ... http://www.deutschlandfunk.de/pflegegra ... _id=363326
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Pflegereform - Entscheidend ist, wie der Alltag läuft

Beitrag von WernerSchell » 31.08.2016, 08:28

Süddeutsche Zeitung vom 30. August 2016

Pflegereform - Entscheidend ist, wie der Alltag läuft
Von 2017 an wird die Pflegebedürftigkeit anders beurteilt. Für manche Patienten kann das Nachteile haben.
Von Berrit Gräber

Schluss mit der umstrittenen "Minuten-Pflege": Zum Jahreswechsel kommt das Pflegestärkungsgesetz II und krempelt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Millionen Kranken komplett um. Entscheidend wird künftig, wie selbständig jemand noch seinen Alltag meistern kann. Aus den heute drei Pflegestufen werden 2017 fünf Pflegegrade. Doch nicht alle Betroffenen profitieren vom neuen System. Wer sich noch bis Jahresende einstufen lässt, kann Geld sparen. Für Menschen mit rein körperlichem Handicap etwa kann eine Begutachtung nach den alten Regeln finanziell vorteilhafter sein, wie Verena Querling, Juristin und Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, betont. Auch ein vorgezogener Umzug ins Pflegeheim noch in diesem Jahr oder der Verzicht von Heimbewohnern auf eine höhere Pflegestufe kann Geld sparen.
Was ändert sich?
... (weiter lesen unter) ... http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/p ... -1.3141625
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Pflegereform: Geld allein pflegt keine Menschen

Beitrag von WernerSchell » 15.09.2016, 08:24

Pflegereform: Geld allein pflegt keine Menschen
Das zwanzig Jahre alte System der Begutachtung wird zum Jahreswechsel komplett neu aufgestellt. Niemand soll schlechter gestellt werden.
Doch ein Problem bleibt: das fehlende Personal.
Quelle: mdr.de
http://www.mdr.de/nachrichten/politik/i ... m-102.html

Anmerkung:
Die Pflegereform hat vieles verändert. U.a. werden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt.
Das entscheidende Problem bleibt uns erhalten: Der Pflegenotstand. Die Pflegestärkungsgesetze
sehen null zusätzliches Pflegepersonal vor!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird beim Pflegetreff am 26.10.2016 informieren!
> http://www.wernerschell.de/aktuelles.php



Filme informieren vorab in groben Zügen:
Praktisch erklärt – Pflegegrade
https://www.youtube.com/watch?v=4uNdM0Chs7w
Pflegereform 2017
https://www.youtube.com/watch?v=nP2XddEAf-0

Ab 1. Januar 2017 wird es fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen geben. Die Pflegedürftigkeit orientiert sich künftig nicht mehr an den benötigten Pflegeminuten, sondern an den vorhandenen Fähigkeiten des Menschen. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit. Von der Reform profitieren insbesondere Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.
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Pflegeheime: Knackpunkt Dokumentation

Beitrag von WernerSchell » 30.09.2016, 06:37

Ärzte Zeitung vom 30.09.2016:
Pflegeheime: Knackpunkt Dokumentation
Die Umstellung von Pflegestufen auf -grade kann für Heime zur finanziellen Nagelprobe werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=920 ... ege&n=5260
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Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ...

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2016, 13:19

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Neuss, den 15.10.2016

An den
Präsidenten des
Deutschen Bundestages - Pet 2-18-15-829-035025 -
und die Mitglieder des Bundestages


Betr.: Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)
Bezug: §§ 14, 15 SGB XI (Die neuen Pflegegrade)

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme u.a. Bezug auf mein Schreiben vom 08.08.2016. Darin habe ich ausgeführt, dass die neuen Pflegegrade (PSG II) und die dazu verfassten Richtlinien Regelungen enthalten, die möglicherweise zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen, und zwar wegen der total veränderten Gewichtung zwischen körperlichen Defiziten und kognitiven Einschränkungen usw.

Nach den übermittelten Informationen ist nicht ausgeschlossen, dass pflegebedürftige Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten ab 01.01.2017 deutlich schlechter gestellt sein werden (eingeschränkt geltende Vertrauensschutzregelung einmal außen vor gelassen). Ich bitte darum, die angesprochenen Begutachtungsfragen schnellstmöglich aufzugreifen und das danach Erforderliche im Rahmen der anstehenden Beratungen zu veranlassen.

In einer soeben veröffentlichten Broschüre von Jutta König "Das neue Begutachtungsinstrument" (Schlütersche, Hannover Oktober 2016) werden die von mir angesprochen Fragen ebenfalls in aller Deutlichkeit thematisiert. Es heißt in dem Buch u.a.: "Für einige Pflegebedürftige wird das neue Begachtungsverfahren sogar eine klare Verschlechterung darstellen. … Auch das neue Begutachtungsverfahren hat grobe Fehler und benachteiligt dadurch bestimmte Klientel. …" (Buchtipp: > viewtopic.php?f=4&t=21827 ).

Ich mache daher erneut auf das Problem aufmerksam und bitte um Korrektur - JETZT! . Zum Thema gibt es im hiesigen Forum Textbeiträge, auf die ich hinweise: > viewtopic.php?f=4&t=21742

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

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Re: Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2016, 06:59

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Pressemitteilung vom 15.10.2016

Pflegebedürftigkeit: Ab dem 01.01.2017 werden die bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. - Es sind grundlegende Veränderungen zu erwarten. - Der Neusser Pflegetreff wird am 26.10.2016 informieren.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 08.08.2016 den Deutschen Bundestag darauf aufmerksam gemacht, dass die neuen Pflegegrade (PSG II) und die dazu verfassten Richtlinien Regelungen enthalten, die möglicherweise zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen, und zwar wegen der total veränderten Gewichtung zwischen körperlichen Defiziten und kognitiven Einschränkungen usw. Nach den übermittelten Informationen ist nicht ausgeschlossen, dass pflegebedürftige Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten ab 01.01.2017 deutlich schlechter gestellt sein werden (eingeschränkt geltende Vertrauensschutzregelung einmal außen vor gelassen). Folgerichtig wurde darum gebeten, die angesprochenen Begutachtungsfragen schnellstmöglich aufzugreifen und das danach Erforderliche im Rahmen der anstehenden Beratungen zu veranlassen.

In einer soeben veröffentlichten Broschüre von Jutta König "Das neue Begutachtungsinstrument" (Schlütersche, Hannover Oktober 2016) werden die von hier angesprochen Fragen ebenfalls in aller Deutlichkeit thematisiert. Es heißt in dem Buch u.a.: "Für einige Pflegebedürftige wird das neue Begachtungsverfahren sogar eine klare Verschlechterung darstellen. … Auch das neue Begutachtungsverfahren hat grobe Fehler und benachteiligt dadurch bestimmte Klientel. …" (Buchtipp: > > viewtopic.php?f=4&t=21827 ).

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Deutschen Bundestag mit Zuschrift vom 15.10.2016 erneut auf das Problem aufmerksam gemacht und um Korrektur gebeten - JETZT! . Zum Thema gibt es im hiesigen Forum Textbeiträge, auf die ich hinweise: > viewtopic.php?f=4&t=21742

Die neuen Pflegegrade, die so oder so, ab dem 01.01.2017 zu grundlegenden Veränderungen des Pflegesystems führen werden, sind im Übrigen Gegenstand der Erörterungen beim nächsten Neusser Pflegetreff am 26.10.2016. Dazu sind alle interessierten BürgerInnen und das Fachpersonal eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Näheres unter folgender u.a. Adresse > viewtopic.php?f=7&t=21512

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Die neuen "Pflegegrade" - Thema beim Pflegetreff ...

Beitrag von WernerSchell » 23.10.2016, 13:13

Am 23.10.2016 wurde bei Facebook gepostet:
Die bisherigen Pflegestufen werden in Pflegegrade umgewandelt. … Es sind grundlegende Veränderungen zu erwarten. - Der Neusser Pflegetreff wird am 26.10.2016 informieren!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 08.08.2016 den Deutschen Bundestag darauf aufmerksam gemacht, dass die neuen Pflegegrade (PSG II) und die dazu verfassten Richtlinien Regelungen enthalten, die möglicherweise zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen, und zwar wegen der total veränderten Gewichtung zwischen körperlichen Defiziten und kognitiven Einschränkungen usw. Nach den übermittelten Informationen ist nicht ausgeschlossen, dass pflegebedürftige Menschen mit ausschließlich oder überwiegend körperlichen Defiziten ab 2017 deutlich schlechter gestellt sein werden (eingeschränkt geltende Vertrauensschutzregelung einmal außen vor gelassen). Folgerichtig wurde darum gebeten, die angesprochenen Begutachtungsfragen schnellstmöglich aufzugreifen und das danach Erforderliche im Rahmen der anstehenden Beratungen zu veranlassen. - In einer Broschüre von Jutta König "Das neue Begutachtungsinstrument" (Schlütersche, Hannover Oktober 2016) werden die von hier angesprochen Fragen ebenfalls in aller Deutlichkeit thematisiert. Es heißt in dem Buch u.a.: "Für einige Pflegebedürftige wird das neue Begutachtungsverfahren sogar eine klare Verschlechterung darstellen. … Auch das neue Begutachtungsverfahren hat grobe Fehler und benachteiligt dadurch bestimmte Klientel. …" - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Deutschen Bundestag mit Zuschrift vom 15.10.2016 erneut auf das Problem aufmerksam gemacht und um Korrektur gebeten - JETZT! Zum Thema gibt es im hiesigen Forum Textbeiträge, auf die ich hinweise: > Die neuen Pflegegrade, die so oder so, ab 2017 zu grundlegenden Veränderungen des Pflegesystems führen werden, sind im Übrigen Gegenstand der Erörterungen beim nächsten Neusser Pflegetreff am 26.10.2016. Dazu sind alle interessierten BürgerInnen und das Fachpersonal eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Siehe unter > viewtopic.php?f=4&t=21742
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25. Neusser Pflegetreff erfolgreich durchgeführt

Beitrag von WernerSchell » 28.10.2016, 06:47

Der 25. Neusser Pflegetreff konnte am 26.10.2016
erfolgreich durchgeführt werden
.

Rd. 150 Gäste waren gekommen, um den Statements des wieder hochkarätigen Podiums zu folgen.
Wie immer standen auch zahlreiche Informationsbroschüren zur kostenlosen Mitnahme zur Verfügung.


Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 28.10.2016 zum Thema:
Pflegetreff diskutiert neues Gesetz mit Experten
http://m.rp-online.de/nrw/staedte/neuss ... -1.6355773

Der Pflegetreff wurde im Übrigen mit folgendem Hinweis in einem Film dokumentiert:
Ab 2017 wird die Pflegebedürftigkeit anhand von fünf Pflegegraden ermittelt. Damit wurde eine
grundlegende Veränderung im bundesdeutschen Pflegesystem vollzogen.
Die Menschen mit Demenz sind nun in das Leistungssystem des SGB XI einbezogen.
Der Neusser Pflegetreff informierte am 26.10.2016. Die Filmdokumentation ist abrufbar hier:

https://www.youtube.com/watch?v=VWG1HZP ... e=youtu.be

Werner Schell
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Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2016, 16:22

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen.
Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
Es frage sich also auch, ob sich demnächst die personellen Engässe in den stationären Einrichtungen, also der Pflegenotstand, noch weiter verstärken wird.
Werner Schell

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Zum Thema Pflegenotstand siehe auch den Beitrag:
Gestaltung des Pflege-Personalbedarfs in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auf die lange Bank verschoben
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf die unzureichenden Stellensituationen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufmerksam und fordert nochmals mit Nachdruck, bundesweit geltende Personalbemessungssysteme für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu gestalten - JETZT. In mehreren Pflegetreffs wurde u.a. vom pflegewissenschaftlichen Experten Prof M. Isfort immer wieder auf die gebotenen Folgerungen - die Gestaltung von Personalbemessungssystemen - aufmerksam gemacht. Ungeachtet der fundierten Hinweise zu den notstandsähnlichen Versorgungs- und Pflegesituationen hat die Politik bislang nicht hilfreich reagiert. Jetzt sollen erst einmal Expertenkommissionen über die Themen und eventuelle Folgerungen beraten - und damit ist das Notstandsthema auf die "lange Bank verschoben". Eine Auflösung des Pflegenotstandes ist daher in absehbarer Zeit nicht wirklich in Sicht. Dies alles geschieht zum Nachteil von Patienten, pflegebedürftigen Menschen und Pflegepersonal. --- Die Buchveröffentlichung "Personalbedarf Pflege" von Pia Wieteck und Sebastian Kraus bringt alles noch einmal auf den Punkt und gibt aktuelle Handlungsempfehlungen.
Näheres dazu > viewtopic.php?f=3&t=21847
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Pflegeversicherung wird umstrukturiert

Beitrag von WernerSchell » 07.11.2016, 09:39

Die Pflegeversicherung wird umstrukturiert. Das bringt viel Veränderung auch für Menschen mit Behinderung

Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs treten Änderungen zum 1.1.2017 in Kraft, die wir in dieser Praxishilfe konkret erläutern. Hieraus ergeben sich teilweise verbesserte Leistungen. Nun will der Gesetzgeber noch vor Jahresende das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) - 18/9518 - verabschieden. Die dort enthaltenen Regelungen zur Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege würden sich auf Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf extrem nachteilig auswirken.
http://nullbarriere.de/pflegereform-2017.htm
http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php
https://www.lebenshilfe.de/de/themen-re ... egriff.php

Pflegereform 2017: Leistungen – Beiträge – Service

Es kommt die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Die Pflegestärkungsgesetze bringen viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die sichtbarste Veränderung tritt dabei Anfang 2017 in Kraft, wenn die gewohnten drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Das wirft natürlich viele Fragen auf. In einem Themenheft möchten wird darüber informieret, was die gesetzlich Versicherten und die privat Versicherten bei der Pflegereform zu beachten haben.
http://www.pkv.de/pflegereform
http://www.pflegeberatung.de/

Quelle: Mitteilung vom 07.11.2016 (Auszug)
Johann Horvath
Verband Sonderpädagogik e.V.
Bundespressereferent
Paarstr. 74
93059 Regensburg
Tel.: 094160092740
Mobil: 01701046252
Email: johann.horvath@verband-sonderpaedagogik.de
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Pflegegrade statt Pflegestufen

Beitrag von WernerSchell » 07.11.2016, 10:04

Pflegegrade statt Pflegestufen. Die WDR - Servicezeit berichtete dazu am 05.10.2016 (03:47 Min.). Der Filmbeitrag ist verfügbar bis 05.10.2017. - Ab dem 01.01.2017 kommt es zu grundlegenden Veränderungen bei der Pflegeversicherung. Entscheidend wird künftig sein, wie gut jemand noch seinen Alltag meistern kann. - Der Neusser Pflegetreff informierte am 26.10.2016 ebenfalls umfänglich mit der Empfehlung, noch in diesem Jahr zu prüfen, ob ein Neu- oder Höherstufungsantrag Sinn macht. Insoweit sollte man sich ggf. schnellstens beraten lassen.
>>> http://www1.wdr.de/mediathek/video/send ... n-100.html
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Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ...

Beitrag von WernerSchell » 08.11.2016, 07:48

Am 08.11.2016 bei Facebook gepostet:
Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
>>> viewtopic.php?f=4&t=21742
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Verbraucherzentrale warnt vor „Deutschem Pflegekreis“

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2016, 17:03

Verbraucherzentrale warnt vor „Deutschem Pflegekreis“
Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz warnt aktuell vor der Organisation „Deutscher Pflegekreis“.
Sie verschickt Briefe zum Thema „Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017“.
Quelle: sr-online
http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/pa ... is100.html
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Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2016, 07:56

Aus Forum:
Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21889

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Ein Zwischenruf:
Zahlreiche für 2017 geplante Debatten um die Zukunft des Pflegeversicherungssystems kommen reichlich spät. Die Pflegereform der GroKo ist für diese Wahlperiode mehr oder weniger gelaufen. Auch das PSG III wurde verabschiedet - siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 5&start=15 ). Danach wird lange nichts passieren können, weil alle im Pflegesystem mit den grundlegenden Veränderungen (neuer Pflegebegriff, Leistungsveränderungen usw.) beschäftigt sein werden. Die Parlamente werden nach den Wahlen 2017/18 zunächst einmal andere Aufgaben abzuarbeiten haben. Ich frage mich, warum es in den zurückliegenden Jahren nicht mehr - vor allem gemeinsame - Aktivitäten zur Verbesserung der Pflege - Rahmenbedingungen gegeben hat. Bei den Neusser Pflegetreffs, u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (mehrfach vor Ort), dem Pflegebeauftragten Karl-Josef Laumann und der Pflegeministerin NRW, Frau Barbara Steffens waren hochkarätige Podiumsgäste verfügbar. Zu den Treffs wurde immer umfassend eingeladen. Diejenigen aber, die jetzt die Zukunft der Pflege diskutieren wollen, haben sich bei den hier geführten Diskussionen nicht oder nur bescheiden eingebracht. Gleichwohl: Pro Pflege … wird sich weiterhin als Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen kümmern und sich gezielt um die Verbesserung der Versorgungs- und Pflegestrukturen bemühen. Unterstützer sind stets willkommen! > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21660

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Siehe auch unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21660

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Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff
am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter
:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
.

Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=21070
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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