Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ...

Beitrag von WernerSchell » 08.12.2016, 07:40

Aus Forum:
Pflegegrade statt Pflegestufen - wer gewinnt, wer verliert?
viewtopic.php?f=7&t=21877

Am 08.12.2016 bei Facebook gepostet:

Pflegereform 2017 - wer gewinnt, wer verliert? - Das Erste, plusminus, berichtete am 07.12.2016 | 8 Min. | Verfügbar bis 07.12.2017 |
Ab 01. Januar 2017 wird es noch komplizierter, einen Überblick über die Leistungen seiner Pflegekasse zu bekommen. Heimbewohner und körperlich Kranke müssen mit Nachteilen rechnen. Der Beitrag zeigt, wer jetzt aktiv werden sollte, um sich abzusichern.
> http://www.ardmediathek.de/tv/Plusminus ... d=39402388
Dazu das Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ... Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
Quelle: viewtopic.php?f=7&t=21877
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Pflegebericht - Pflegenotstand wird nicht aufgelöst

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2016, 07:18

Am 14.12.2016 bei Facebook gepostet:
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14.12.2016 beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der Berichtsvorstellung eine kritische Stellungnahme angefügt. Wesentlich ist dabei, dass die Pflegereform keine Auflösung des Pflegenotstandes bringen wird und die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen in den Pflegeeinrichtungen unverändert bleiben.

>>> viewtopic.php?f=4&t=21903
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Neue Pflegebegutachtung startet zum 1. Januar 2017

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2016, 17:16

PRESSEMITTEILUNG Essen/Berlin, 15. Dezember 2016

Neue Pflegebegutachtung startet zum 1. Januar 2017

Zum 1. Januar tritt die Pflegereform in Kraft. Kern ist die Einführung eines neuen, umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Damit ändert sich die Pflegereform 2017: Neue Pflegebegutachtung startet zum 1. Januar 2017

Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Mehr Menschen als bisher werden Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Versicherte mit demenzieller und gerontopsychiatrischer Erkrankung werden erstmals gleichberechtigt berücksichtigt. Das Internetportal http://www.pflegebegutachtung.de bietet Informationen für Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute.

„Mit der Reform wird die Pflegeversicherung grundlegend verändert. Sie stärkt die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen insgesamt und schafft einen gerechteren Zugang zu den Leistungen. Ein sehr großer und sehr wichtiger Schritt hin zu einer besseren Versorgung wird damit umgesetzt“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Kern der Reform ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahrens für den MDK. Ab dem 1. Januar orientiert sich die Feststellung der Pflegebedürftigkeit am Grad der Selbstständigkeit in den elementaren Lebensbereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und Umgang mit Krankheit und Therapien, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, fest. Für jeden einzelnen Bereich werden Punktwerte ermittelt, die gewichtet und zusammengezählt eine Empfehlung für einen der fünf neuen Pflegegrade ergeben. Diese Bemessung löst die Erhebung der Pflegeminuten ab.

MDK empfiehlt geeignete Maßnahmen zu Prävention, Rehabilitation und Hilfsmittel

„Bei der Begutachtung sehen wir uns künftig die Pflegebedürftigkeit in allen Dimensionen an. Wir fragen: Was kann der Mensch noch alleine und was kann er nicht mehr alleine? Und was können wir tun, um seine Selbstständigkeit zu bewahren und zu unterstützen?“, erläutert Dr. Bettina Jonas, Geschäftsbereichsleiterin Pflege beim MDK Berlin-Brandenburg. Neben der Feststellung des Pflegegrades geben die Gutachter auch Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation und für Heil- und Hilfsmittel ab. „Denn die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kann durch solche Maßnahmen positiv beeinflusst werden“, sagt Dr. Jonas.

Menschen mit Demenz werden gleichgestellt

Ein zentraler Vorteil des neuen Begutachtungsverfahrens und der verbesserten Leistungen ist die bessere Berücksichtigung von Betroffenen mit gerontopsychiatrischen und demenziellen Erkrankungen. Dadurch haben nun auch Menschen, die sich beispielsweise im Anfangsstadium einer demenziellen Erkrankung befinden, Ansprüche auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. „Die Betroffenen sind meistens zwar körperlich fit, aber in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt. Sie sind nachts unruhig, laufen weg oder zeigen aggressives Verhalten. Dies ist nicht nur für sie selbst, sondern auch für die Angehörigen oft sehr belastend“, erläutert Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege MDS. Diese Versicherten können ab 2017 alle Leistungen der Pflegeversicherung von Pflegeberatung über Pflegegeld, Pflegesachleistung, Pflegehilfsmitteln, Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis hin zu Verhinderungspflege erhalten.

Medizinische Dienste sind gut vorbereitet – Begutachtungsvolumen steigt

Der grundlegende Systemwandel für rund drei Millionen Menschen stellt alle Akteure vor große Herausforderungen – so auch die Medizinischen Dienste. Sie haben sich seit Monaten aktiv auf die Umstellung vorbereitet: Im ersten Schritt wurden mit dem GKV-Spitzenverband die Begutachtungs-Richtlinien erarbeitet. Diese sind das Handwerkszeug für die neue Begutachtung. Auf dieser Grundlage wurden bundesweit die Gutachter geschult sowie eine neue Begutachtungssoftware entwickelt und erprobt.

Auch personell haben sich die MDK auf den Übergang und das zunehmende Begutachtungsvolumen eingestellt. Bereits 2015 sind die Pflegebegutachtungen um 6,1 Prozent angestiegen. In den ersten drei Quartalen 2016 gab es einen Zuwachs um 3,4 Prozent. Zum Jahreswechsel 2016/2017 zeichnet sich ein weiterer Anstieg der Pflegebegutachtungen ab. In den Zahlen spiegelt sich die Medienberichterstattung über die anstehenden gesetzlichen Änderungen wider.

Informationen für Versicherte und Fachleute auf http://www.pflegebegutachung.de

Um Versicherte und Fachleute über das neue Begutachtungsverfahren und die damit verbundene Neuerungen zu informieren, haben die Medizinischen Dienste das Internetportal http://www.pflegebegutachtung.de freigeschaltet auf dem verschiedene zielgruppengerechte Informationen zur Verfügung stehen. Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige finden sich dort Hinweise und Tipps rund um die neue Begutachtung – nicht nur in deutscher und in leichter Sprache, sondern auch in mehreren Übersetzungen. Ein Erklärfilm erläutert kurz, knapp und anschaulich den MDK-Besuch. Für Experten aus Einrichtungen und ambulanten Diensten steht unter anderem eine ausführliche Fachinformation zur Verfügung.

Hintergrund:
Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung möchte, muss einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Diese beauftragt dann den MDK mit der Begutachtung des Versicherten in seinem häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim.

Der MDK-Gutachter erstellt ein Pflegegutachten, das nicht nur die Empfehlungen für einen Pflegegrad, sondern auch für geeignete Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation sowie für Heil- und Hilfsmittel enthält. Das Gutachten sendet der MDK zur Pflegekasse. Von dort erhält der Versicherte den Leistungsbescheid und das Gutachten. Bislang erfolgt die Einordnung der Pflegebedürftigkeit in drei Stufen. Dieses System wird zum 1. Januar auf fünf Pflegegrade umgestellt. Für Versicherte, die bereits Leistungen erhalten, erfolgt die Umstellung auf Pflegegrade automatisch. Eine neue Begutachtung ist dafür nicht erforderlich.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetsete des MDS: https://www.mds-ev.de/presse/pressemitt ... 12-15.html
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Die Stufe wird zum Grad

Beitrag von WernerSchell » 20.12.2016, 15:02

Die Stufe wird zum Grad
Das "Pflegestärkungsgesetz" soll vielen helfen und keinem schaden: Deutschland reformiert sein Pflegesystem:
Aus den alten Pflegstufen werden nun Pflegegrade. Und auch Demenz soll nun als Pflegegrund anerkannt werden.
>>> http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=63789
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Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2016, 07:49

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt - 17.12.2016: Menschen, die sich für den Pflegeberuf entschieden, verdienten Anerkennung, so die Kanzlerin. Sie erklärt, besonders für Demenzkranke brächten der neue Pflegebegriff und die Einführung der neuen Pflegegrade Verbesserungen.

Der Filmbeitrag (= 5,30 Minuten) ist wie folgt abrufbar:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKi ... _node.html
bzw. https://www.youtube.com/watch?v=OeuiAYyAUd8

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Anmerkungen der Moderation - Kommentierung zu den Erklärungen der Kanzlerin :
Kanzlerin Merkel erklärte bereits 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich ... Pflegekräfte werden seit Jahren mit Erklärungen umworben, z.B. mit Bekundungen wie etwa: Sie verdienen "Wertschätzung und Anerkennung". Ihre Arbeitsbedingungen bleiben aber anhaltend mehr als belastend und die Vergütungen für die schwere Arbeit am Menschen sind auch bislang nicht verbessert worden. Ich habe die Bundeskanzlerin am 20.02.1012 angeschrieben und auf die entsprechenden Reformnotwendigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief ist nachlesbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf - Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dazu ein Statement bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE Und was aus der Sicht des Jahres 2016 schlimmer ist … die Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen sind trotz einiger Reformgesetze nicht verbessert worden! Die viel gepriesenen Pflegestärkungsgesetze geben keine Antworten, wie die unzureichenden Pflegebedingungen aktuell aufgelöst werden können! > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=21471

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:
Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=21892

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Pflegereform - "Trotz aller Verbesserungen muss man sich aber im Klaren darüber sein,
dass die Pflege durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht automatisch besser wird.
Auch der Pflegefachkräftemangel - gerade in vollstationären Pflegeeinrichtungen - wird dadurch noch nicht behoben."

Zitat Dr. Renate Richter, Leiterin der Abteilung Sozialmedizin bei MEDICPROOF, dem medzinischen Dienst der PKV, in Magazin "PKVbublik", September 2016.
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Begutachtung ggf. noch 2016 sinnvoll

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2016, 09:00

Am 29.12.2016 bei Facebook gepostet:
Die neuen Pflegegrade werden ab 01.01.2017 die Menschen mit Demenz in das Pflegesystem einbeziehen. Die körperlichen Defizite werden bei der Begutachtung an Bedeutung verlieren. Daher kann es Sinn machen, noch 2016 einen Antrag auf Zuerkennung einer Pflegestufe bzw. Höherstufung nach altem Recht zu stellen. In den letzten Wochen wurde mir bei einigen Begutachtungssituationen praxisnah verdeutlicht, dass ein Reagieren noch in diesem Jahr wirklich Sinn machen kann. Es ist allerdings Eile geboten!
>>> viewtopic.php?f=4&t=21742
>>> viewtopic.php?f=4&t=21849
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Neue Pflegebegutachtung - erste positive Bilanz

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2017, 14:24

Neue Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste ziehen erste positive Bilanz

Seit rund 100 Tagen begutachten die MDK pflegebedürftige Menschen nach einem umfassenden Verfahren und geben Empfehlungen für die neuen fünf Pflegegrade ab. Dadurch erhalten im ersten Quartal fast 129.000 Menschen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Resonanz bei Versicherten und Gutachtern ist positiv. Das Auftragsvolumen ist wie erwartet gestiegen. Die MDK haben sich personell und organisatorisch darauf eingestellt.

Das neue Gesetz wirkt. Im ersten Quartal 2017 haben die MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) 222.178 Begutachtungen nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Bei mehr als 80 Prozent (185.891) der Begutachtungen haben die Gutachter einen der fünf neuen Pflegegrade empfohlen. „128.996 dieser Pflegebedürftigen haben erstmals Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Pflegegrad 1 sind 43.434 Versicherte neu im Leistungsbezug. Insbesondere Versicherte mit einer Demenzerkrankung oder mit einem hohen krankheitsbedingten Unterstützungsbedarf profitieren vom neuen Verfahren. Die Versorgung ist besser geworden“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Im Zusammenhang mit der Pflegereform sind auch die Begutachtungsaufträge seit Ende vergangenen Jahres bundesweit deutlich angestiegen.

Im ersten Quartal 2017 haben die MDK 31 Prozent mehr Aufträge als im Vorjahreszeitraum und liegen damit im Rahmen des vorausberechneten Anstiegs. Die MDK sind in ihren Schätzungen zur Vorbereitung davon ausgegangen, dass das Auftragsaufkommen 2017 im Vergleich zu 2015 um 32 Prozent ansteigen wird. „Die Gründe dafür sind, dass der Personenkreis, der nun Anspruch auf Leistungen hat, mit der Pflegereform erweitert wurde. Außerdem gab es bereits 2016 Höherstufungsanträge und vorgezogene Anträge“, erläutert Reiner Kasperbauer, Geschäftsführer des MDK Bayern. Mit gezieltem Personalaufbau, freiwilliger Mehrarbeit und langfristig geplanten organisatorischen Maßnahmen wie frühzeitige Erarbeitung der Begutachtungsrichtlinien, intensive Schulung der Gutachter und zielgruppengerechten Informationen für pflegebedürftige Menschen und Angehörige haben sich die Medizinischen Dienste rechtzeitig auf den Systemumstieg vorbereitet.

Erste Erfahrungen mit der neuen Pflegebegutachtung sind positiv

Den umfassenden Blick auf die Pflegebedürftigkeit eines Menschen bei der Begutachtung bewerten sowohl die Betroffenen als auch die Gutachter positiv. „Das neue Verfahren ist für die Versicherten und Angehörigen transparent und nachvollziehbar, denn alle elementaren Lebensbereiche werden angesprochen“, sagt Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege beim MDS. Pflegebedürftige mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz können nun besser begutachtet werden: „Sie sind vor allem im Anfangsstadium ihrer Erkrankung zwar meistens noch körperlich fit, aber in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt oder sie zeigen belastendes Verhalten. Das wird nun besser berücksichtigt“, erläutert Fleer. Auch die Gutachter bestätigen, dass sie mit dem neuen Verfahren viel besser erkennen können, mit welchen Maßnahmen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhalten und gefördert werden kann. Mit dem neuen Verfahren schätzen sie den Grad der Selbstständigkeit in sechs elementaren Lebensbereichen ein – von Mobilität, Selbstversorgung über Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten bis hin zu Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens.

Dringende Fälle werden trotz erhöhtem Auftragsvolumen fristgerecht bearbeitet

Aufgrund des hohen Auftragsvolumens müssen Versicherte mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis zu acht Wochen rechnen. Für dringliche Fälle gibt das Gesetz Fristen vor, in denen der gesamte Vorgang vom Antrag bis zum Leistungsbescheid durch die Pflegekasse erfolgt sein muss. So gilt für Pflegebedürftige beim Übergang vom Krankenhaus oder von der Reha-Einrichtung in die Pflege eine Ein-Wochen-Frist. Das heißt: Innerhalb von einer Woche stellt ein MDK-Gutachter die Pflegebedürftigkeit fest und die Krankenkasse erteilt einen entsprechenden Leistungsbescheid. Diese Ein-Wochen-Frist gilt auch für Begutachtungen bei Versicherten, die in der Palliativpflege sind. Wenn Angehörige eine Pflegezeit beantragen, so gilt eine Zwei-Wochen-Frist. Und bei Erstanträgen auf Heimpflege oder Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gilt eine 25-Arbeitstage-Frist. All diese Fristen werden aktuell vom MDK in rund 96 Prozent aller Fälle eingehalten. Für alle Begutachtungsfälle gilt: Der Leistungsanspruch gilt ab dem Tag, an dem jemand seinen Antrag gestellt hat. Die Leistungen werden auch nachträglich gewährt. Pflegegeld und andere Leistungen werden bei der Zuerkennung eines Pflegegrades nachgezahlt.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.04.2017
Pressekontakt:
MDS, Pressestelle
Michaela Gehms
Tel. 0201 8327-115
Mobil: 0172 3678007
m.gehms@mds-ev.de

Die komplette Pressemappe steht ab 11:00 Uhr unter https://www.mds-ev.de/presse/pressemitt ... ungen.html zur Verfügung.
Weitere Informationen für Versicherte zur neuen Begutachtung sind auf http://www.pflegebegutachtung.de verfügbar.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. MDK-Gutachter begutachten im Auftrag der Pflegekassen gesetzlich Versicherte, wenn sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben.
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Kritik am Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von WernerSchell » 13.05.2017, 16:37

Kritik am Pflegebedürftigkeitsbegriff

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Der DVLAB hat Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz und herausforderndem Verhalten, die noch körperlich agil sind und sich unter Anleitung teils noch selbst versorgen können, erhalten im neuen System meist nur Pflegegrad 4. Die Expertenkommission sah für sie aber eine besondere Bedarfskonstellation und hatte Pflegegrad 5 vorgeschlagen. Der DVLAB will zu dieser Personengruppe nun belastbare Daten erheben.
Außerdem kritisiert der Verband, dass in der Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments dieser Personenkreis völlig unterrepräsentiert ist. Den DVLAB-Bundesvorsitzenden Peter Dürrmann verstört zudem der Hinweis in der Studie, dass herausforderndes Verhalten medikamentös (Psychopharmaka) zu lösen sei. "Das widerspricht allen wissenschaftlichen Studien und auch allen Erfahrungen aus über 20 Jahren spezialisierter Betreuung von Menschen mit Demenz", so Dürrmann.

Quelle: Mitteilung DVLAB e.V. Bundesgeschäftsstelle:
Bahnhofsallee 16
D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872
Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
http://www.dvlab.de/
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Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2017, 06:40

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.05.2017

Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

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Die neuen Regelungen in §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch (SGB ) XI in Verbindung mit dem neuen Begutachtungsinstrument - Begutachtungsassessment (NBA) - sind möglicherweise zum Nachteil der Menschen mit körperlichen Defiziten formuliert worden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat diese Besorgnisse bereits 2016 aufgegriffen hinterfragt. U.a. wurde der Deutsche Bundestag angeschrieben und um Überprüfung der Besorgnisse gebeten. Irgendwelche Folgerungen wurden bislang nicht gezogen.

Nun hat der Deutsche Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V. (DVLAB) ebenfalls Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geäußert. Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz und herausforderndem Verhalten werden durch die neuen Regelungen als benachteiligt angesehen. Dies alles scheint Grund genug, das neue Begutachtungssystem auf den Prüfstand zu stellen und ggf. an einigen Stellen zu korrigieren.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sieht nach all dem die Notwendigkeit, die neuen Vorschriften betreffend den Pflegebedürftigkeitsbegriff auf den Prüfstand zu stellen und die bereits jetzt bekannten Benachteiligungen einzelner Gruppen von pflegebedürftigen Menschen zu beseitigen.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

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Weitere Beiträge zum Thema Pflegedürftigkeitsbegriff im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter folgenden Adressen:
viewtopic.php?f=4&t=21742
viewtopic.php?f=4&t=21849
viewtopic.php?f=4&t=21800
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ...

Beitrag von WernerSchell » 23.05.2017, 13:23

Siehe auch den Bericht in "Capital":
In der Pflegefalle
19. Mai 2017, von Britta Langenberg

Von der jüngsten Reform profitierten die bisherigen Patienten. Doch viele Versicherte, die erst in der Zukunft auf Pflege angewiesen sind, müssen sich auf geringere Leistungen einstellen. Was zu tun ist
... (weiter lesen unter) .... http://www.capital.de/investment/pflege ... -8927.html
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Wirkung der Pflegereform wird überprüft

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2017, 17:07

Wirkung der Pflegereform wird überprüft
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Umsetzung der Pflegereform wird nach Angaben der Bundesregierung systematisch überprüft. In einer "umfassenden begleitenden wissenschaftlichen Evaluation" gehe es unter anderem um das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, heißt es in der Antwort (18/13582 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/135/1813582.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13453 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/134/1813453.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Evaluation solle Erkenntnisse zu der Frage liefern, inwieweit die beabsichtigten Wirkungen vor allem des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II/III) eingetreten seien. Überprüft würden dabei Vorbereitung und Umsetzung sowie die Ergebnisse aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hinsichtlich der unterschiedlichen Personengruppen und Akteure.
Die Überprüfung diene auch dazu, "eventuelle Anpassungs- und Optimierungsmöglichkeiten während der Umsetzungsphase zu identifizieren". Ferner gehe es um die finanziellen Auswirkungen der beiden Gesetze auf andere Leistungsträger, vor allem die für die Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe.

Quelle: Mitteilung vom 19.09.2017
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Re: Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt

Beitrag von WernerSchell » 10.10.2017, 06:11

Am 10.10.2017 bei Facebook gepostet:
"Abgestempelt als dement - Fatale Falschdiagnose". Frontal21 berichtet am 10.10.2017, 21.00 Uhr. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die neuen Regelungen zu den ab 01.01.2017 geltenden Pflegegraden vorgestellt und die Benachteiligungen bei körperlichen Defiziten hinterfragt. U.a. wurde der Deutsche Bundestag über die Erwägungen informiert und gebeten, ggf. Korrekturen der Begutachtungs-Richtlinien zu veranlassen. >>> viewtopic.php?f=7&t=22332
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Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads

Beitrag von WernerSchell » 02.02.2018, 08:18

Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads: Neuer Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz - 01.02.2018 14:48 CET


Der neue Selbsteinschätzungsbogen der DAlzG hilft bei der Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes.
Berlin, 1. Februar 2018. Wer an einer Demenz erkrankt ist, hat seit der letzten Gesetzesreform wesentlich früher Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wie groß der Unterstützungsbedarf ist und welcher Pflegegrad daraus resultiert, wird durch eine Begutachtung festgestellt. Für die Vorbereitung auf diese Pflegebegutachtung können Menschen mit Demenz bzw. ihre Angehörigen jetzt den neuen Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) nutzen.

Der Selbsteinschätzungsbogen der DAlzG hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, in welchen Bereichen die betroffene Person noch selbstständig ist und wo Hilfebedarf im Sinne der Pflegeversicherung besteht. „Seit der Reform der Pflegeversicherung versteht das Gesetz unter Pflege nicht mehr nur Hilfe beim Waschen, Ankleiden oder den Toilettengängen“, erklärt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der DAlzG. „Zur Pflege zählen nun auch viele andere Dinge, die Angehörige von Demenzkranken oft tagtäglich leisten müssen. Zum Beispiel der Umgang mit ängstlichem oder aggressivem Verhalten sowie Hilfestellungen zur Orientierung und bei der Gestaltung des Tagesablaufs. Unser Selbsteinschätzungsbogen klärt darüber auf und berücksichtigt im Unterschied zu ähnlichen Bögen die Bereiche vorrangig, in denen Menschen mit Demenz typischerweise einen Unterstützungsbedarf haben.“

Der neue Selbsteinschätzungsbogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung zum Pflegegrad steht kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung unter www.deutsche-alzheimer.de.

Heute leben in Deutschland etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzkranken wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 134 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 - 259 37 95 14 (Festnetztarif).

Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Friedrichstr. 236
10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
www.deutsche-alzheimer.de

Zum Download des Selbsteinschätzungsbogens >

Kontaktpersonen
Susanna Saxl
susanna.saxl@deutsche-alzheimer.de
030259379512
Astrid Lärm
astrid.laerm@deutsche-alzheimer.de
030 / 259 37 95 19

Über Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) wurde 1989 als gemeinnütziger Verein gegründet. Sie ist der Dachverband von mehr als 135 Alzheimer-Gesellschaften auf örtlicher Ebene sowie Landesverbänden.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2018
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Zusammenhang von Pflegebedürftigkeit und Pflegequalität untersucht

Beitrag von WernerSchell » 09.10.2018, 12:19

Zusammenhang von Pflegebedürftigkeit und Pflegequalität untersucht
PTHV-Projekt PiBaWü erfolgreich abgeschlossen

Das im Jahr 2016 an der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) gestartete Projekt „Pflege in Baden-Württemberg. Entwicklung struktur- und prozessorientierter Qualitätsindikatoren in der Langzeit-Pflege in Baden-Württemberg“ (PiBaWü) wurde nun zusammen mit der Hochschule Esslingen erfolgreich abgeschlossen. Innerhalb dieses auf drei Jahre angelegten Forschungsprojektes, bei dem mit 58 stationären Pflegeeinrichtungen und 54 Pflegeschulen zusammengearbeitet wurde, wurde der Zusammenhang von Pflegebedürftigkeit (Pflegegraden), Pflegequalität und Personalausstattung der stationären Pflege untersucht. Auszubildende der Pflegeberufe unterstützten das außergewöhnliche Forschungsvorhaben durch die Erfassung der Pflege- und Betreuungszeit bei 2564 Bewohnerinnen und Bewohner über 48 Stunden an drei Tagen in 85 Wohnbereichen, indem sie Pflegekräfte begleiteten.

„Ohne das enorme Engagement der Praktikerinnen und Praktiker in den Einrichtungen und Schulen hätten wir diese Studie nicht durchführen können“, dankt Prof. Dr. Albert Brühl, Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Verfahren der Pflegeforschung an der PTHV und Leiter der Studie, den kooperierenden Einrichtungen, die neben der Organisation der Zeiterhebung auch eine Vielzahl an Organisationsdaten zur Verfügung stellten und im Zeitraum von sechs Monaten zweimalig Bewohnerinnen und Bewohner bezogene Qualitätskriterien (wie z. B. Stürze oder Wunden) erfassten.

„Ein zentrales Ergebnis der Studie zeigt, dass die Pflegestufen und übergeleiteten Pflege-grade die erfasste Pflege- und Betreuungszeit nur zu 21 Prozent erklären können“, sagt Prof. Brühl. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 ließ sich für die ausschließlich nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingestuften Bewohner nur ein Anteil von 10 Prozent der Zeitunterschiede in Pflege- und Betreuungszeit auf den Pflegegrad zurückführen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Bewohner mit einem hohen Pflegegrad nicht mehr Pflege- und Betreuungszeit erhalten muss als eine Bewohnerin mit einem niedrigen Pflegegrad. Offensichtlich wird jedoch, dass die Kriterien der Pflegebegutachtung nicht zu einer der Pflegepraxis entsprechenden Einschätzung von Pflegebedürftigkeit gelangen müssen. Die Tatsache, dass der Erklärungsgehalt des Pflegegrades an der Pflege- und Betreuungszeit einen so geringen Anteil hat, wird insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass die Pflegegrade zur Berechnung der Personalausstattung der Heime herangezogen werden. „Hier können wir sehen, dass die personelle Ausstattung und damit die für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung stehende Pflege- und Betreuungszeit von der Fähigkeit einer Einrichtung abhängig ist, die Bewohnerin in einen möglichst hohen Pflegegrad eingestuft zu bekommen“, fasst Prof. Brühl diese Problematik zusammen. Trotz gleicher gesetzlicher Rahmenbedingungen für alle Einrichtungen führt dies zu deutlichen Unterschieden in der Personalausstattung der Heime.

Ob diese personellen Unterschiede auch zu einem Qualitätsunterschied führen, ließ sich mit dieser Studie nicht belegen, da die erhobenen Qualitätsindikatoren zu selten auftraten, um methodisch einen einwandfreien Zusammenhang zwischen Qualitätsindikator und Pflegequalität herstellen zu können. So wurde im Verlauf der Studie in den Heimen nur bei 23 Bewohnerinnen und Bewohnern zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gegriffen und es traten nur 18 neue Druckgeschwüre bei Bewohnerinnen und Bewohnern auf. „Darüber hinaus stellen wir grundsätzlich in Frage, ob die Erhebung dieser Art von Ergebnisindikatoren ein gutes Mittel ist, um Pflegequalität zu unterscheiden oder ob dadurch nicht Fehlanreize für die Einrichtungen geschaffen werden, die dadurch eine dringend notwendige Diskussion über den Qualitätsbegriff verhindern“ gibt Prof. Katarina Planer, Hochschule Esslingen zu bedenken, die das Projekt gemeinsam mit Prof. Brühl durchgeführt hat.

Jede beteiligte Einrichtung hat eine individuelle Auswertung erhalten, aus der die relative Position des Heimes in Bezug auf die Gesamtergebnisse der Studie hervorgeht. „Hiermit haben die Einrichtungen die Möglichkeit etwas über die Arbeitsweise und das Pflegeverständnis ihrer eigenen Pflegekräfte zu erfahren und sie können prüfen, ob dies zu den Pflegegraden der Bewohnerinnen und Bewohnern passt“, weist Prof. Brühl auf die Potentiale der individuellen Auswertungen für das Pflegegrad-Management der Einrichtungen hin.

Zentrale Probleme der Pflegepraxis (Personalausstattung, Erbringen und Messen von Pflegequalität) wurden, so ein Fazit der Forscher, bislang durch den Standardisierungswillen und das Kontrollbestreben der Politik mit Hilfe der Pflegewissenschaft eher verschärft als gelöst. „Wir halten es für dringend geboten, dass Pflegeeinrichtungen mittels finanzieller Förderung für Sach- und Personalaufwände sowohl zur Entwicklung von Forschungskompetenzen als auch zur Beteiligung an Pflegeforschungsprojekten befähigt werden, um Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der aktuell drängenden Themen mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse schaffen zu können“, sind sich Prof. Brühl und Prof. Planer einig und verweisen auf die zahlreichen noch offenen Fragen, die die Themen Personalausstattung und Pflegequalität aufwerfen.

Information zur PTHV:
Die Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar ist eine kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule (im Rang einer Universität) in freier Trägerschaft. Die Gesellschafter der PTHV gGmbH sind die Vinzenz Pallotti gGmbH und die Marienhaus Holding GmbH. Rund 50 Professoren und Dozenten forschen und lehren an der PTHV und betreuen etwa 450 Studierende beider Fakultäten Theologie und Pflegewissenschaft.

Kontakt zur Pressestelle der PTHV:
Verena Breitbach, Tel.: 0261/6402-290, E-Mail: vbreitbach@pthv.de
Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.pthv.de

Quelle: Pressemitteilung vom 09.10.2018
Verena Breitbach Pressestelle
Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar
https://idw-online.de/de/news703630
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pflegegrade - Erklärfilme ...

Beitrag von WernerSchell » 26.10.2018, 15:36

Die AOK informiert: Neues in der Pflege
> https://www.youtube.com/watch?v=3Mq3FW0k_NM&t=2s
So bereiten Sie sich auf den MDK-Besuch vor.
> https://www.youtube.com/watch?v=QIQ3qWj7FLw
Wie kommt mein Pflegegrad zustande?
> https://www.youtube.com/watch?v=4HmGP4pH0GA
Pflegegrade - Erklärvideo.JPG
Pflegegrade - Erklärvideo.JPG (40.46 KiB) 14161 mal betrachtet
Erklärvideo von Kursana:
> https://www.youtube.com/watch?v=CE8cwOoY8aQ
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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