Altengerechte Quartiershilfen gestalten ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Studie: Pflegeheim wird vielerorts zum Luxus

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2016, 08:32

Ärzte Zeitung vom 13.10.2016:
Studie: Pflegeheim wird vielerorts zum Luxus
Wie viel kostet die Pflege vor Ort? Eine Untersuchung kommt zum Schluss: Es gibt große regionale Unterschiede – und das Einkommen von Senioren reicht oft nicht aus. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=921 ... ege&n=5307
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Gute Pflege braucht angemessene Bezahlung

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2016, 16:30

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V.
Bundesgeschäftsstelle, Annastr. 58-64, 45130 Essen,
Tel. 0201/354001, Fax: 0201/357980, E-Mail: info@bad-ev.de


Sozialhilfe für Menschen in Pflegeheimen:
Gute Pflege braucht angemessene Bezahlung


Essen, 13. Oktober 2016. Dass die Pflegekosten für Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben, zumeist nicht allein aus der Altersrente bezahlt werden können, wie eine Studie der Bertelsmann-Stiftung jüngst belegt, ist sicherlich keine neue Erkenntnis. Allerdings macht das die Tatsache – zumindest für jeden einzelnen Betroffenen – nicht weniger dramatisch. „Doch wer sich die angemessene Bezahlung derjenigen Menschen auf die Fahne geschrieben hat, die die Pflege tagtäglich in unseren Heimen leisten, muss damit leben, dass sich das in den Kosten niederschlägt, die für eine gute Pflege zu zahlen sind“, erklärt Andreas Kern, 1. Vorsitzender des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., der die Interessen von rd. 1000 Betrieben bundesweit vertritt.

Wer letztendlich diese Kosten zu tragen hat, darüber kann freilich trefflich gestritten werden. Die Pflegeversicherung, die seinerzeit errichtet wurde, um die finanziell ohnehin gebeutelten Kommunen zu entlasten, ist hier sicherlich als erster Ansprechpartner zu nennen. Allerdings sollte sie nach politischer Vorgabe nur eine „Teil-Kasko-Versicherung“ sein, was zwangsläufig zu Härtefallen führen kann.
Es muss sicherlich kritisch hinterfragt werden, inwiefern die Pflegeversicherung den Sozial-hilfeträger heute noch in angemessenem Maße von Verpflichtungen freistellt. Wenn der politische Wille zu einer stärkeren Entlastung der Sozialhilfeträger gegeben ist, kann dies aber nicht zur Konsequenz haben, dass Preisdumping in der Pflege und bei den Gehältern der Pflegekräfte gefordert wird. Vielmehr muss die Pflegeversicherung dann finanziell so ausgestattet werden, dass sie Kommunen und Versicherte in einem stärken Maße unterstützen kann, als dies bislang der Fall ist.
Der bad e.V. weist den in der Diskussion immer latent mitschwingenden Vorwurf energisch zurück, dass das Preisniveau der Pflegeleistungen Ursache des Problems sei. „Wer miterlebt, wie akribisch Kranken- und Pflegekassen ihre Preisgestaltung an der Angemessenheit von Kostenstrukturen ausrichten, der weiß, dass es bei Pflegeeinrichtungen keine weiteren Einsparpotenziale gibt. Wer es weiterhin ernst damit meint, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, um die erforderliche Zahl an Auszubildenden zu gewinnen, der darf in diesem Bereich keinesfalls den Rotstift ansetzen, ohne den Fachkräftemangel noch weiter zu verschär-fen“, erläutert Kern.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Patienten. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.10.2016
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Bundesgeschäftsführerin bad e.V.
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Bundesrat rügt Regelungen im Pflegegesetz

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2016, 07:29

Bundesrat rügt Regelungen im Pflegegesetz
Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) der Bundesregierung muss nach Ansicht des Bundesrates an zentralen Stellen verändert werden. So seien die geplanten Änderungen und Leistungsausweitungen mit erheblichen Mehrausgaben für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe verbunden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zu dem Gesetzentwurf (18/9518 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809518.pdf ), wie aus der Unterrichtung (18/9959 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809959.pdf ) durch die Bundesregierung hervorgeht.
Der Bund habe bereits mit dem PSG II einseitig Entlastungen in der Sozialhilfe berechnet, die weder konkret dargelegt, noch nachvollziehbar dargestellt worden seien. Dies werde nun wiederholt. Daher müsse eine Evaluations- und Kostenausgleichsklausel zugunsten der Kommunen in das Gesetz aufgenommen werden.
Der Gesetzentwurf enthalte auch keine eindeutigen Regelungen zur Klärung der Schnittstellen zwischen Leistungen der Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe für Behinderte. Die vorgesehenen Regelungen verschärften das Schnittstellenproblem, führten zu erheblichen neuen Auslegungs- und Abgrenzungsschwierigkeiten und seien in der Praxis nicht umsetzbar.
Auch das Zeitfenster für die geplante Umsetzung der Regelungen mit Jahresbeginn 2017 sei zu klein. So hätten die Träger der Sozialhilfe keine ausreichende Vorlaufzeit, um die erforderlichen Änderungen in den Verwaltungsabläufen und bei der Qualifizierung der Pflegefachkräfte und des Verwaltungspersonals rechtzeitig vorzunehmen.
Die Bundesregierung erwidert, die Kostenschätzungen seien in den Gesetzesbegründungen für das PSG II und das PSG III ausführlich und transparent dargelegt. Durch die Wirkung beider Gesetze ergebe sich in der Summe eine Entlastung der Träger der Sozialhilfe.
Zur Schnittstellenproblematik erwidert die Regierung, die Eingliederungshilfe bleibe für Menschen mit Behinderungen zuständig. Dennoch beteilige sich die Pflegeversicherung mit einem begrenzten Zuschuss und leiste damit einen Beitrag zu den Aufgaben der Eingliederunghilfe.
Die Gesetzesnovelle basiert auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Beratung aus einer Hand ermöglichen. Mit dem PSG III soll nun die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden.
Dem Entwurf zufolge soll auch im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII/Sozialhilfe) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, um sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Pflegefall angemessen versorgt werden. Schließlich sollen mit der Vorlage auch Abgrenzungsfragen zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung beziehungsweise Hilfe zur Pflege geregelt werden.

Quelle: Mitteilung vom 14.10.2016
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Experten für Änderungen an Pflegegesetz

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2016, 18:02

Experten für Änderungen an Pflegegesetz
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten verlangen Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Die Sachverständigen warnten anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag in Berlin vor allem vor drohenden Verschlechterungen für Behinderte. So würden pflegebedürftige Behinderte durch die geplante Leistungskonkurrenz von Pflege und Eingliederungshilfe deutlich schlechter gestellt.
Kritisiert wird, auch in den schriftlichen Stellungnahmen, zudem, dass mit der Schwerpunktsetzung auf die Kommunen gut funktionierende Strukturen ohne Not ausgehebelt werden könnten. Außerdem seien die Kommunen als Träger der Sozialhilfe mit den sich abzeichnenden deutlich höheren Kosten überfordert.
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (18/9518 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809518.pdf ) soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Die Novelle basiert auf den Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Beratung aus einer Hand ermöglichen.
Mit dem PSG III soll nun die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden. Konkret sollen die Kommunen für fünf Jahre das Recht bekommen, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Ferner sollen sie Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können.
Darüber hinaus sollen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren als Modellprojekte Beratungsstellen eingerichtet werden. Den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen soll auf diese Weise eine umfassende Beratung über mögliche Hilfen gewährt werden, so etwa über Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe oder Altenhilfe. Das Gesetz schafft zudem für Kommunen die Möglichkeit, sich am Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Pflegealltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln zu beteiligen.
Dem Entwurf zufolge soll auch im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII/Sozialhilfe) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, um sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Pflegefall angemessen versorgt werden. Zudem sollen Abgrenzungsfragen zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung beziehungsweise Hilfe zur Pflege geregelt werden. Nach der Aufdeckung von Betrugsfällen bei Pflegediensten soll künftig außerdem insbesondere die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhält dazu ein systematisches Prüfrecht.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) erklärte, es dürfe keinen Vorrang von Pflegeleistungen gegenüber der Eingliederungshilfe für Behinderte geben. Vielmehr müssten die Leistungen wie bisher nebeneinander gewährt werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass Behinderten mit Verweis auf die vorrangigen Pflegeleistungen nötige Teilhabeleistungen vorenthalten würden.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe wies darauf hin, dass sich Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung grundlegend unterschieden. So diene die Eingliederungshilfe dazu, eine Behinderung abzuwenden oder deren Folgen zu mildern. Leistungen der Eingliederungshilfe könnten daher nicht nachrangig sein. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) argumentierte ähnlich und forderte ebenfalls, die Leistungen gleichrangig beizubehalten.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) verlangte, behinderten, pflegebedürftigen Menschen müssten unabhängig davon, wo und wie sie leben, die Pflegeleistungen in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Eine Beschränkung der von den Pflegekassen zu übernehmenden Aufwendungen in der vorgesehenen Höhe von maximal 266 Euro im Monat sei abzulehnen.
Ähnlich argumentierten der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag, die in ihrer gemeinsamen Stellungnahme von einer ausgeweiteten Diskriminierung Behinderter in Einrichtungen der Behindertenhilfe sprachen. Dies sei weder mit dem Grundgesetz, noch mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang zu bringen. Pflegebedürftige Behinderte dürften nicht von Pflegeleistungen ausgeschlossen werden, nur weil sie in einem speziell auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Umfeld lebten.
Auch der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda erklärte, die Schnittstellenproblematik sei nicht gelöst. So sei im Entwurf vorgesehen, dass die Pflegekassen künftig 15 Prozent der jeweils vereinbarten Vergütung, maximal 266 Euro, übernähmen. Die Differenz ginge zu Lasten der Träger der Eingliederungshilfe.
Greß forderte eine "sachgerechte Finanzierung dieses Ausgabenpostens durch die Pflegeversicherung". Allerdings kämen bei voller Leistung auf die Pflegeversicherung Mehrausgaben von bis zu 1,2 Milliarden Euro zu, sagte Greß in der Anhörung. Der Sachverständige Heinz Rothgang bestätigte in der Expertenrunde diese Zahl.
Die kommunalen Spitzenverbände befürchten durch die drei neuen Pflegegesetze eine erhebliche Kostenbelastung, die bisher stark unterschätzt werde. Die Annahmen des Bundes hierzu seien nicht überzeugend, es würden deutlich höhere Mehrausgaben in der Sozialhilfe erwartet. Die Rolle der Kommunen für die Pflege werde auch nur unzureichend gestärkt, hier bleibe der Entwurf weiter hinter den Erwartungen zurück.
Die Vorschläge für eine modellhafte Beratung durch die Kommunen seien zudem überbürokratisiert. Es sei auch nicht akzeptabel, dass ein Gesetz mit so erheblichen finanziellen und administrativen Auswirkungen auf die Kommunen ohne ausreichende Vorbereitungszeit beschlossen werden solle.
Auch Greß warnte, durch die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes sei mit erheblichen Problemen bei den Sozialhilfeträgern (Kommunen) zu rechnen. Die finanziellen Folgen seien "nicht überzeugend kalkuliert".
Die Ausweitung der kommunalen Steuerungs- und Planungskompetenz in der Pflege wird vom GKV-Spitzenverband abgelehnt. Die Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen hätten schon jetzt darauf hinzuwirken, eine leistungsfähige, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung zu gewährleisten.
Es mangele jedoch häufig auf kommunaler Ebene an der konsequenten Umsetzung der Regelungsverantwortung, auch aufgrund fehlender Finanzförderung der Länder. Statt Kompetenzen zu verlagern, sollte das gemeinsame Handeln im Vordergrund stehen. Der Aufbau von Doppelstrukturen und Insellösungen binde unnötig Ressourcen und schaffe Bruchstellen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte, die drei Pflegestärkungsgesetze hätten hinsichtlich der nachhaltigen Dynamisierung der Pflegeleistungen keine Fortschritte gebracht. So stiegen die Kosten für Pflege ständig mit der Folge, dass Verbraucher immer mehr aus eigener Tasche bezahlen müssten.
Nötig sei eine automatisierte Angleichung der Pflegeleistungen an die tatsächliche Kostenentwicklung. Hinzu komme eine unzureichende Rechtsberatung. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen benötigten nicht nur eine grundlegende Angebots- und Leistungsberatung, sondern auch eine unabhängige, hochwerte und flächendeckende Pflegerechtsberatung.
Ein Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL), der selbst auf professionelle Unterstützung angewiesen ist, schilderte in der Anhörung die Nöte von pflegebedürftigen Behinderten. So sei die regelmäßige Anwesenheit von Pflegeassistenten für nicht planbare Notfälle unerlässlich. Ohne diese Hilfe wären manche Betroffenen schnell in Lebensgefahr.
Viele wichtige Hilfen fänden in den Leistungskatalogen gar nicht statt, sagte der Sprecher und fügte hinzu: "Es gibt keinen Katalog, der das wirkliche Leben mit seinen Bedarfen abbildet." Das vorrangige Ziel der Gesetzgebung müsse darin bestehen, große Versorgungslücken zu verhindern.
In der Anhörung wurden Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke (18/8725) und Bündnis 90/Die Grünen (18/9668) zur Pflegeversorgung mitberaten.

Quelle: Mitteilung vom 17.10.2016
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Pflegegesetz III: Kommunen warnen vor knapper Zeit

Beitrag von WernerSchell » 18.10.2016, 06:43

Ärzte Zeitung vom 18.10.2016:
Pflegegesetz III: Kommunen warnen vor knapper Zeit
Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren Tempo und Kosten der Pflegereform. Eine geordnete Umsetzung des dritten Pflegestärkungsgesetzes
sei wegen der "zeitlichen Enge" kaum möglich, formulierten Vertreter der Verbände am Montag in einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=921 ... aft&n=5316
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Siebter Altenbericht beschlossen ...

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2016, 18:02

"Die Qualität des Lebens im Alter entscheidet sich vor Ort"
Kabinett beschließt Stellungnahme zum Siebten Altenbericht

Jeder vierte Mensch in Deutschland gehört zur Generation 60plus, im Jahr 2050 wird es bereits jeder Dritte sein. Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zum Siebten Altenbericht "Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ beschlossen. Im Mittelpunkt des Berichts steht die Frage, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben und gesellschaftliche Teilhabe im Alter möglich sind.

Bundesseniorenministerin Manuela Schwesig betont: „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können“, so Manuela Schwesig weiter.

Der Siebte Altenbericht befasst sich vor allem mit den Themen der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge, der lokalen Hilfestrukturen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie dem Wohnen im Alter. Im Fokus stehen aber auch wichtige Fragestellungen wie Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft und regionale Unterschiede der Lebenssituationen älterer Menschen.

„Ich sehe in der Vielzahl von Anregungen und Empfehlungen wegweisende Impulse für die zukünftige seniorenpolitische Arbeit auf allen Verantwortungsebenen“, erklärt Bundesseniorenministerin Schwesig. „Die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort sind ein entscheidender Faktor für die Qualität des Lebens im Alter. Mit den Mehrgenerationenhäusern, den lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz oder mit der Förderung der Menschen zum bürgerschaftlichen Engagement unterstützen und stärken wir zum Beispiel die Kommunen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass diese in der Lage sind, ihrer Verantwortung für die regionale Daseinsvorsorge nachzukommen und älteren Menschen eine angemessene Infrastruktur zu bieten.“

Gerade wegen sehr unterschiedlicher Entwicklungen in den Kommunen besteht besonderer Handlungsbedarf. Die Sachverständigen weisen auf die Schwierigkeiten hin, gleichwertige Lebensverhältnisse für ältere Menschen zu sichern. So stellt sich in einigen ländlichen und strukturschwachen Regionen angesichts der steigenden Zahl älterer Menschen und der Abwanderung junger Menschen bereits die Frage, wie die regionale Daseinsvorsorge sichergestellt werden kann. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gemeinden, die sich vor allem angesichts finanzieller Engpässe kaum mehr in der Lage sehen, die angestrebten Ziele umzusetzen.

In ihrer Stellungnahme hebt die Bundesregierung hervor, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um die Kommunen zu stützen und zu stärken. Dies gilt für das altersgerechte Wohnen und die Stadtentwicklung ebenso wie für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Auch verdeutlichen die Programme der Mehrgenerationenhäuser, der Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz sowie die umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements den hohen Stellenwert von Vernetzung und Kooperation in der Altenhilfe. Nicht zuletzt wird auf die finanziellen Fördermaßnahmen insbesondere für strukturschwache Regionen hingewiesen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Siebte Altenberichtskommission unter der Leitung von Professor Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. Untersucht wurde von den Sachverständigen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wird erst in einigen Tagen nach seiner Veröffentlichung zum Download auf den Seiten des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehen. Zeitgleich wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre mit einer Kurzfassung veröffentlichen.

Hintergrundinformationen:
Zwischen 1990 und 2014 hat sich die Zahl der Menschen ab 65 Jahren bundesweit um rund 5,2 Mio. auf 17,1 Mio. erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 43 Prozent. Die Gesamtbevölkerung wuchs dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,8 Prozent.
Waren 2014 noch 27 Prozent mindestens 60 Jahre alt (rund 22 Mio. von insgesamt rund 81 Mio.), werden es 2030 voraussichtlich 35 Prozent (rund 28 Mio.) sein. Auch danach wird der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung weiter wachsen: 2050 werden es voraussichtlich 38 Prozent jenseits der 60 sein.
2014 lebten gut 4,5 Mio. Menschen 80 plus in Deutschland, ihre Zahl wird in den kommenden Jahrzenten kontinuierlich steigen und 2050 etwa 9,9 Mio.
Noch 85 Prozent der Menschen ab 85 Jahren leben heute im eigenen Haushalt.

Weitere Informationen unter http://www.bmfsfj.bund.de; http://www.dza.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 02.11.2016
Web-Ansicht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/p ... t--/112214
Kontakt
Telefon: 030 201 791 30
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
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Impressum: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/impressum/99480
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Altenbericht des Bundes & die Kommunen

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2016, 15:27

Presseinformation – 861/11/2016 Düsseldorf, 3. November 2016

Ministerin Steffens:
Altenbericht des Bundes bestätigt Alten- und Pflegepolitik in Nordrhein-Westfalen


Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen auf vielfältige Weise bei der altengerechten Entwicklung ihrer Quartiere. Denn Städte und Gemeinden nehmen bei der Entwicklung altengerechter Quartiere eine Schlüsselrolle ein, da eine erfolgreiche Quartiersentwicklung nur mit einer breiten Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort möglich ist. Die zentrale Rolle der Kommunen betont jetzt auch der Bund bei seiner Ankündigung zum siebten Altenbericht, der den Titel „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ trägt.

„Die Entwicklung altengerechter Quartiere hat in Nordrhein-Westfalen längst kräftig Fahrt aufgenommen“, erklärte Alten- und Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf. „Über 80 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte beschäftigen mit finanzieller Unterstützung des Landes hauptamtliche Quartiersmanagerinnen und -manager, die den erforderlichen Beteiligungsprozessen vor Ort den notwendigen Schub verleihen. Das ist eine gute Nachricht, denn Lebensqualität im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit hängt ganz entscheidend davon ab, dass sich die Menschen bei der Gestaltung ihres Wohnumfeldes mit einbringen können“, so Steffens weiter.

Das Land bietet den Kommunen mit dem Landesförderplan Alter und Pflege passgenaue Förderangebote an. Im Rahmen des „Masterplan altenrechte Quartiere.NRW“ bietet außerdem das „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ Kommunen individuelle Beratung, Module zur Analyse und Umsetzung der Quartiersentwicklung und eine Datenbank mit Projektbeispielen an. Das Landesbüro organisiert Infoveranstaltungen, Exkursionen und Workshops für haupt- oder ehrenamtlich in der Quartiersentwicklung Tätige. Mit dem „Qualifizierungsangebot für das kommunale Quartiers-Management“ gibt es auch ein spezifisches Angebot für kommunale Beschäftigte.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
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PSG III - altengerechte Quartiershilfen gestalten ...

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2016, 16:06

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, den 06.11.2016

An den
Präsidenten des
Deutschen Bundestages
Az. Pet 2-18-15-828-035025
und die Mitglieder des Bundestages


Betr.: Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) – Entwurf -
Bezug: Gesetzesinitiative der Bundesregierung sowie meine Zuschriften vom 08.08. und 29.08.2016

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte mich bereits unter Beifügung eines Statements vom 14.08.2015 u.a. zu dem geplanten PSG III geäußert und darum gebeten, die vorliegende Gesetzesinitiative dahingehend zu verändern, dass die Kommunen verpflichtet werden, altengerechte Quartiershilfen - sorgende Gemeinschaften - zu gestalten. Dafür wäre eine auskömmliche Finanzierungsgrundlage aus Bundesmitteln vorzusehen. Die Quartiershilfen sind eigentlich unumstritten wichtig und müssen mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung JETZT in Gang gebracht werden. Die dafür notwendigen Finanzmittel sind zweifelsfrei vorhanden, da der Finanzminister in öffentlichen Erklärungen wiederholt von sprudelnden Steuereinnahmen gesprochen hat und somit die Kassenlage ergänzende Hilfestrukturen vor Ort zulässt. Ich hatte in meinen Zuschriften ausgeführt, dass zusätzliche Beratungsstrukturen in den Kommunen in der geplanten Form völlig überflüssig sind.

Städte und Gemeinden nehmen bei der Entwicklung altengerechter Quartiere eine Schlüsselrolle ein, da eine erfolgreiche Quartiersentwicklung nur mit einer breiten Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort möglich ist. Die zentrale Rolle der Kommunen wird auch im siebten Altenbericht ausgeführt, der sich ausführlich mit der „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ befasst. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich den Inhalt des Ihnen vorliegenden Altenberichts.

Ich habe die zum Altenbericht verfasste Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins hiesige Forum übernommen: > viewtopic.php?f=4&t=21695&p=94864#p94864 und dazu am 02.11.2016 wie folgt das Ministerium angeschrieben:

"Es macht großen Sinn, die mit dem Altenbericht gewonnenen Erkenntnisse in das dem Bundestag vorliegende Pflegestärkungsgesetz III einfließen zu lassen. Insoweit wurde von hier gefordert, kommunale Quartiershilfen mit entsprechender finanzieller Förderung zu gestalten. Die entsprechenden Statements und Beiträge finden Sie unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=4&t=21695 Es muss nach hiesiger Auffassung schnellstmöglich auf die demokratische Entwicklung reagiert werden. Ein weiteres Verzögern vergrößert nur die Probleme."

Ich bitte nach all dem noch einmal darum, die von hier angesprochenen Veränderungen in geeigneter Weise per Gesetz zu gestalten und mit dem vorliegenden PSG III (Entwurf) für eine baldmögliche Quartiersgestaltung im Sinne der hiesigen Vorschläge einzutreten.

Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages sind ganz konkret angesprochen, weil es hier letztlich um ein herausragend wichtiges Thema geht, dass mit einer menschenwürdigen Versorgung der zunehmend älter werdenden Gesellschaft zu tun hat. Bei solch wichtigen Fragen ist m.E. jeder einzelne Abgeordnete aufgefordert, Position zu beziehen und dies nicht irgendwelchen Fraktionsvorgaben zu überlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Weitere Beiträge zum Thema u.a. unter folgenden Adressen:
viewtopic.php?f=4&t=21695
viewtopic.php?f=4&t=21444


Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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PSG III - altengerechte Quartiershilfen gestalten ...

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2016, 17:21

Am 06.11.2016 bei Facebook gepostet:
Es macht großen Sinn, die mit dem siebten Altenbericht gewonnenen Erkenntnisse in das dem Bundestag vorliegende Pflegestärkungsgesetz III einfließen zu lassen. Insoweit wurde von hier gefordert, kommunale Quartiershilfen mit entsprechender finanzieller Förderung zu gestalten. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat mit Briefzuschrift vom 06.11.2016 erneut den Deutschen Bundestag angeschrieben und ALLE Abgeordneten aufgefordert, Position zu beziehen und dies nicht irgendwelchen Fraktionsvorgaben zu überlassen.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21695&p=94920#p94920
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Altenbericht betont Rolle der Kommunen

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2016, 18:27

Altenbericht betont Rolle der Kommunen
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Unterrichtung

Berlin: (hib/PJA) Die deutschen Kommunen werden im Siebten Altenbericht (18/10210 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810210.pdf ) der Bundesregierung zum seniorengerechten Ausbau ihrer lokalen Strukturen aufgefordert. Die zunehmende soziale und regionale Ungleichheit sei die zentrale Herausforderung der Seniorenpolitik und brauche lokale Lösungen. Zu diesem Ergebnis kommt der Siebte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel: ,,Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften".
Jede vierte Person ist laut Altenbericht älter als 60 Jahre und in der Altersgruppe der 75 bis 79 Jährigen ist jeder zehnte pflegebedürftig. Über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen zu Hause gepflegt. ,,Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) anlässlich der Verabschiedung des Altenberichts durch das Bundeskabinett Anfang November.
Die Sachverständigenkommission unter der Leitung des Heidelberger Gerontologen Andreas Kruse, die den Altenbericht im Auftrag der Regierung erarbeitet hat, geht von starken regionalen Unterschieden in der Lebenssituation der alten Menschen aus. Daher fordern die Wissenschaftler in ihren Handlungsempfehlungen Bund und Länder auf, den Kommunen mehr Mitbestimmung einzuräumen. So empfehlen sie die Unterstützung von informellen Hilfsnetzwerken aus Familien, Freunden und Nachbarn, die Förderung ehrenamtlichen Engagements älterer Menschen, sowie die verbesserte Beratung für pflegende Angehörige. Vor allem müsse aber eine ,,gendergerechte Verteilung von Sorgearbeit" erfolgen, da die mit der Pflege von Angehörigen verbundenen beruflichen Auszeiten zu geringeren Rentenansprüchen insbesondere bei Frauen führten, erklären die Sachverständigen. Außerdem müsse die regionale Zusammenarbeit unterstützt und eine gute technische Infrastruktur gewährleistet werden, fordern die Experten. Dazu gehöre auch, dass man Anreizsysteme für Ärzte schafft, sich in strukturschwachen Gegenden niederzulassen. Da rund 71 Prozent der pflegebedürftigen Senioren zu Hause versorgt würden, müsse die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden. Von besonderer Bedeutung für eine selbständige Lebensführung seien außerdem bezahlbare und altersgerechte Wohnungen, die mit Serviceleistungen verbunden sein könnten, betonen die Wissenschaftler. Kurzfristige Projektfinanzierungen reichten nicht aus, es brauche dauerhafte Förderungen.

Quelle: Mitteilung vom 17.11.2016
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Neue Impulse für Entwicklung altengerechter Quartiere

Beitrag von WernerSchell » 24.11.2016, 19:10

Presseinformation – 964/11/2016 Düsseldorf, 24. November 2016

Ministerin Steffens:
Neue Impulse für Entwicklung altengerechter Quartiere von den ersten Ideen bis zur Umsetzung

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt die intensive Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung altengerechter Quartiere fort. Tagungen und Workshops bieten Quartiersentwicklerinnen und Quartiersentwicklern sowie anderen kommunalen Akteurinnen und Akteuren die Möglichkeit zum Wissens- und Erfahrungsaustausch. „Immer mehr Kommunen machen sich mit Quartiersprojekten auf den Weg, um die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter – auch bei Unterstützungs- und Pflegebedarf – zu schaffen. Es ist beeindruckend, wie in vielen Städten und Gemeinden neue Netzwerke entstehen, Verwaltung, örtliche Gruppen und Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger gemeinsam neue Wege gehen, um ihr Quartier nach den Wünschen, Bedarfen und Möglichkeiten vor Ort zu entwickeln“, erklärte Ministerin Barbara Steffens bei der Eröffnung der Tagung „Quartier konkret“ in Düsseldorf, die dem landesweiten Erfahrungsaustausch und der Vernetzung dient.

Insgesamt werden vom Land zurzeit 56 Projekte zur Quartiersentwicklung in 44 Kreisen und kreisfreien Städten gefördert. Das bedeutet: Rund 83 Prozent aller Kreise und kreisfreien Städte in NRW (44 von 53) arbeiten mit Unterstützung des Landes an der Entwicklung altengerechter Quartiere. Zwar gibt es dafür kein Patentrezept, denn die Quartiere werden so unterschiedlich sein wie die Menschen, die dort leben. Aber trotzdem können die Kommunen voneinander lernen. Etwa, wie Bürgerinnen und Bürger in die Quartiersentwicklung einbezogen werden können. Welche Erfahrungen Quartiersmanagerinnen und -manager in der Zusammenarbeit mit Kommunalverwaltungen und anderen lokalen Akteuren machen. Oder wie Institutionen, Vereine und Gruppierungen im Entwicklungsprozess zum Mitmachen motiviert werden können. Diese und weitere Fragen stehen im Zentrum der Fachtagung, die von Ministerin Steffens eröffnet wurde.

Quartiersmanagerinnen und -manager, die aus Mitteln des Landesförderplans Alter und Pflege gefördert werden, berichten unter anderem darüber, wie sie mit der Quartiersentwicklung begonnen haben, welche Schwierigkeiten und Lösungswege es gab und wo sie aktuell im Entwicklungsprozess stehen. „Kopieren ist bei der Entwicklung altengerechter Quartiere ausdrücklich erwünscht. Kommunen können von den Erfahrungen, die in anderen Quartiersprojekten gemacht wurden, profitieren. Etwa wie flexible Unterstützungsstrukturen aufgebaut werden können, die sich an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort orientieren“, so Ministerin Steffens.

Am Nachmittag wird im Rahmen der Tagung unter anderem ein neues Modul vorgestellt, das eine Art Handlungsleitfaden für die Quartiersentwicklung bietet und als Lotse durch die unterschiedlichen Phasen der Quartiersentwicklung fungieren kann. Es ergänzt das Unterstützungsangebot für lokale Akteurinnen und Akteure und ist ab sofort auf der neu gestalteten Internetseite des Landesbüros altengerechte Quartiere ( http://www.aq-nrw.de ) abrufbar. Das neue Design und der überarbeitete Aufbau der Seite stellen die vielfältigen Angebote und Informationen noch übersichtlicher dar, so dass Nutzerinnen und Nutzer sich beispielsweise mit Hilfe einer Filterfunktion schnell einen Überblick über mögliche Finanzierungsmöglichkeiten für ihr Quartiersprojekt verschaffen können.

Hintergrund
Masterplan altengerechte Quartiere.NRW
• Der Masterplan definiert entscheidende Handlungsfelder (Gemeinschaft erleben, Sich versorgen, Wohnen, Sich einbringen) für die Quartiersentwicklung, an denen sich auch die Inhalte des jährlich neu zusammengestellten Qualifizierungsangebots orientieren.
• Das Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW bietet kommunalen Akteurinnen und Akteuren individuelle Beratung, Module zur Analyse und Umsetzung der Quartiersentwicklung und eine Datenbank mit Projektbeispielen (www.aq-nrw.de). Außerdem organisiert das Landesbüro Infoveranstaltungen, Exkursionen und Workshops für haupt- oder ehrenamtlich Tätige.

Landesförderplan Pflege und Alter
• Die Entwicklung altengerechter Quartiere ist ein Schwerpunkt des Landesförderplans. Sechs der insgesamt 14 Maßnahmen, die seit 2015 vom Land gefördert werden, haben die Quartiersentwicklung zum Ziel.
• Zum Bespiel die Förderung von Quartiersmanagerinnen und
-managern. Für die Beschäftigung einer Quartiersentwicklerin oder eines Quartiersentwicklers stehen aktuell jährlich insgesamt 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Derzeit werden 56 Kommunen gefördert, darunter elf, die sich mit den Themenschwerpunkten Gender, Gesundheit oder Menschen mit Migrationsgeschichte befassen.
• Insgesamt stellt das Land für die Entwicklung altengerechter Quartiere derzeit jährlich rund 3,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
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Pflegereport 2016 - Pflege mit regionalen Unterschieden

Beitrag von WernerSchell » 24.11.2016, 19:45

Wie Menschen in Deutschland gepflegt werden, hängt vom Wohnort der Pflegebedürftigen ab. Das geht aus dem neuen Pflegereport der BARMER GEK hervor, der am 24.11.2016 vorgestellt wurde. Demnach sind die massiven regionalen Unterschiede in der Pflege die Konsequenz des Angebots vor Ort. Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Betroffene werden von ihnen betreut. „Die Menschen bekommen offenbar nicht immer die Pflege, die sie brauchen, sondern die, die vor Ort verfügbar ist“, betonte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Damit Betroffene die Pflege erhalten, die für sie individuell am sinnvollsten sei, forderte Straub ein Mehr an transparenter und unkompliziert abrufbarer Informationsangebote sowie flächendeckend greifende Unterstützungsleistungen insbesondere durch die Pflegekassen. Die so genannten Pflegestützpunkte könnten offenbar diese Art der Hilfen nicht bieten. Straub: „Das Konzept der Pflegestützpunkte ist gescheitert. Sie gehen klar am Bedarf der Betroffenen vorbei.“ Nötig seien stattdessen noch mehr niedrigschwellige mobile und häusliche Angebote und Unterstützungsleistungen für alle Versicherten. So hätten sich insbesondere Familiengesundheitspfleger bewährt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ebenfalls die im PSG III angedachten Pflegestützpunkte für völlig überflüssig und fordert vielfältige Hilfe- und Unterstützungsstrukturen in Form von altengerechten Quartiershilfen (= ambulant vor stationär).
viewtopic.php?f=4&t=21869
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Ehrenamtliches Engagement ist wichtig ...

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2016, 07:09

Am 28.11.2016 bei Facebook gepostet:
„PEQ – Pflege, Engagement und Qualifizierung“ - Informatives Handbuch für Ehrenamtliche in der Pflege erschienen! - Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: Ehrenamtliche HelferInnen sollen und dürfen nicht zur klassischen Pflege herangezogen werden. Sie kommen also nicht ins Haus, um beispielsweise bei der Intimpflege zu helfen. Aber sie können viele andere wichtige Tätigkeiten übernehmen. In der Betreuung demenzkranker Menschen kommt es darauf an, auf sensible Weise das Gehirn zu aktivieren und angenehme Gefühle und Erinnerungen zu wecken. Solche "niedrigschwelligen Angebote" fördern das Wohlbefinden der Betroffenen. - Ehrenamtliche sind damit auch ein wichtiger Teil der altengerechten Quartiershilfen, so, wie wir das in Neuss-Erfttal im Rahmen des Lotsenpunkt-Projektes praktizieren.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21859
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Stärkung der Kommunen – nur halbherzig?

Beitrag von WernerSchell » 02.12.2016, 07:07

Ärzte Zeitung vom 02.12.2016:

Pflegestärkungsgesetz III Stärkung der Kommunen – nur halbherzig?
Koalition sieht das PSG III als gelungenen Schlusspunkt ihrer Pflegegesetze – zu viel Eigenlob, widerspricht die Opposition.

BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verabschiedet. Es soll Kommunen eine aktivere Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen geben.
In 60 von bundesweit 11.000 Kommunen können Kreise oder Städte die Pflegeberatung von den Pflegekassen übernehmen. Zudem überträgt das PSG III auch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff,
der 2017 neu eingeführt wird, auf die rund 400.000 Menschen, die Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beziehen. Das kostet die Kommunen ab 2017 jährlich zusätzlich rund 200 Millionen Euro.
... (weiter lesen unter) >>> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=925 ... ege&n=5415
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Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2016, 07:56

Aus Forum:
Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...
viewtopic.php?f=4&t=21889

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Ein Zwischenruf:
Zahlreiche für 2017 geplante Debatten um die Zukunft des Pflegeversicherungssystems kommen reichlich spät. Die Pflegereform der GroKo ist für diese Wahlperiode mehr oder weniger gelaufen. Auch das PSG III wurde verabschiedet - siehe insoweit > viewtopic.php?f=4&t=21695&start=15 ). Danach wird lange nichts passieren können, weil alle im Pflegesystem mit den grundlegenden Veränderungen (neuer Pflegebegriff, Leistungsveränderungen usw.) beschäftigt sein werden.
Die Parlamente werden nach den Wahlen 2017/18 zunächst einmal andere Aufgaben abzuarbeiten haben. Ich frage mich, warum es in den zurückliegenden Jahren nicht mehr - vor allem gemeinsame - Aktivitäten zur Verbesserung der Pflege - Rahmenbedingungen gegeben hat. Bei den Neusser Pflegetreffs, u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (mehrfach vor Ort), dem Pflegebeauftragten Karl-Josef Laumann und der Pflegeministerin NRW, Frau Barbara Steffens waren hochkarätige Podiumsgäste verfügbar.
Zu den Treffs wurde immer umfassend eingeladen. Diejenigen aber, die jetzt die Zukunft der Pflege diskutieren wollen, haben sich bei den hier geführten Diskussionen nicht oder nur bescheiden eingebracht. Gleichwohl: Pro Pflege … wird sich weiterhin als Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen kümmern und sich gezielt um die Verbesserung der Versorgungs- und Pflegestrukturen bemühen. Unterstützer sind stets willkommen! > viewtopic.php?f=6&t=21660


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Siehe auch unter > viewtopic.php?f=6&t=21660

+++
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Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff
am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter
:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
.

Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
> viewtopic.php?f=6&t=21070
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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