Altengerechte Quartiershilfen gestalten ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Bedarf an Heimplätzen ungebrochen ...

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2016, 09:01

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 13.12.2016:

Kaarst - LiS: Kaarst braucht mehr stationäre Pflege
Kaarst. Für die Liberalen Senioren ist trotz Pflegestärkungsgesetz der Bedarf an Heimplätzen ungebrochen.
Mit Kritik haben die Liberalen Senioren (LiS) auf Äußerungen des Leiters des Vinzenzhauses, Detlef Rath, im Seniorenausschuss reagiert. Rath hatte zu bedenken gegeben, dass mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 der Bedarf an stationären Plätzen sinken würde und eine vierte Senioreneinrichtung in Kaarst wenig sinnvoll sei.
"Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, möglichst lange, selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können", schreibt die Vorsitzende Beate Kopp in einer Stellungnahme und weiter: "Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass es zu Pflegesituationen kommen kann, die eine Unterbringung in einem Seniorenheim erforderlich machen. Eine 24-stündige Pflege und Betreuung ist nur in einer vollstationären Pflegeeinrichtung sicherzustellen."
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6461416

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Liberalen Senioren in Kaarst mehrfach zum Thema beraten. Die jetzigen Ausführungen können daher unterstützt werden. Allerdings fehlt in dem Beitrag der Hinweis, dass sämtliche Angebote in einem kommunalen Quartierskonzept gebündelt werden sollten. Nur so ist gewährleistet, dass die Angebotsstruktur auch den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und stets weiter ausgestaltet werden kann.Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Anforderungen an kommunale Quartierskonzepte u.a. am 14.08.2015 für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss zusammen gefasst.
Siehe insoweit > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2016, 18:12

Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

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Am 1. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

• Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen.
• Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen.
• Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen.
• Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen.
• Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
• Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können.
• Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung ergänzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen.
• Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten.
• Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung in Vergütungsverhandlungen vollumfänglich zu berücksichtigen ist. Das Vertrags- und Vergütungsrecht der Pflegeversicherung wird nun dahingehend ergänzt, dass künftig auch die Wirtschaftlichkeit der Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflohn in den Vergütungsverhandlungen bei nicht tarifgebundenen Einrichtungsträgern anerkannt wird. Dies setzt weitere Anreize für eine angemessene Vergütung in der Pflege.
• Die Leistungen von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe stehen gleichberechtigt nebeneinander. Um Abstimmungsprobleme bei der Leistungsgewährung zu vermeiden, werden im Interesse der pflegebedürftigen behinderten Menschen die Leistungsträger zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die zuständige Pflegekasse und der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger haben mit Zustimmung des Leistungsberechtigten eine Vereinbarung zu treffen,
1.dass im Verhältnis zum Pflegebedürftigen der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger die Leistungen der Pflegeversicherung auf der Grundlage des von der Pflegekasse erlassenen Leistungsbescheids zu übernehmen hat,
2.dass die zuständige Pflegekasse dem für die Eingliederungshilfe zuständigen Träger die Kosten der von ihr zu tragenden Leistungen zu erstatten hat sowie
3.über die Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen sowie der Erstattung. Auch die Kooperation bei Teilhabe-/Gesamtplanverfahren wird gestärkt. Die Regelung soll evaluiert werden.
• Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das Sozialhilferecht: Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und nach der deutlichen Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz – BVG) gedeckt. Wie im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird daher im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im BVG der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, um weiterhin sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. Gegenüber dem SGB XI ist der Begriff auch künftig insoweit weiter gefasst, als Pflegebedürftigkeit nicht mindestens für voraussichtlich sechs Monate vorliegen muss.
• Medizinprodukterecht: Im Medizinproduktegesetz werden die Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträgen zur Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten erweitert. Die bisher in § 15 Absatz 1 dargestellten Abläufe zur Benennung von Benannten Stellen sind nicht mehr praktikabel und werden den heutigen elektronischen Meldeverfahren angepasst. Zur Optimierung der Überwachungstätigkeit der zuständigen Behörden erfolgt eine Anpassung an die Formulierung im Arzneimittelgesetz. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden bei Verfahren der Zollbehörden in einem neuen § 32a MPG vereinheitlicht. Mit einer neuen Regelung in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung wurde die Abgabe der dort bezeichneten In-vitro-Diagnostika umfassend geregelt. Die gesetzliche Sondervorschrift für das Inverkehrbringen von HIV-Tests in § 11 Absatz 31 ist dadurch entbehrlich geworden.
• Berufsrecht: Im Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopäden- sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz werden die vorhandenen Modellklauseln zur Erprobung einer Akademisierung der entsprechenden Berufe um vier Jahre bis 2021 verlängert. Die Modellvorhaben werden evaluiert. Darüber hinaus wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern einzuführen. Dies wird die Qualität der Überprüfung erhöhen.

Quelle: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pf ... i-psg-iii/
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Pflegebericht - Pflegenotstand wird nicht aufgelöst

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2016, 07:18

Am 14.12.2016 bei Facebook gepostet:
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14.12.2016 beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der Berichtsvorstellung eine kritische Stellungnahme angefügt. Wesentlich ist dabei, dass die Pflegereform keine Auflösung des Pflegenotstandes bringen wird und die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen in den Pflegeeinrichtungen unverändert bleiben.

>>> viewtopic.php?f=4&t=21903
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Pflegegesetz III - Bundesrat will Klarheit über Mehrkosten

Beitrag von WernerSchell » 16.12.2016, 07:24

Ärzte Zeitung, 16.12.2016
Pflegegesetz III - Bundesrat will Klarheit über Mehrkosten
BERLIN. Die Bundesregierung will Kommunen eine aktivere Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen geben. Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) sieht zudem vor, dass 60 Modellkommunen oder -kreise komplett die Pflegeberatung von Pflegekassen übernehmen können.
Der Bundestag hat das Gesetz Anfang Dezember verabschiedet, doch der Bundesrat beurteilt die Vorlage skeptisch.
Zwar wird die Länderkammer das Gesetz in ihrer Sitzung am Freitag passieren lassen und nicht den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Unbehagen der Länder kommt aber in einer Entschließung zum Ausdruck, die der Gesundheitsausschuss dem Bundesratsplenum empfiehlt.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=926 ... sen&n=5445
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PSG III - mit Mängeln verabschiedet

Beitrag von WernerSchell » 17.12.2016, 08:54

Der Bundesrat hat heute (16.12.16) dem Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) zugestimmt.
Anbei dazu eine Erklärung der nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne):

Große Schwäche der Reform sind die fehlenden Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen bei der Pflege vor Ort

Das PSG III setzt wichtige Verbesserungen in der Pflege durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch für Menschen um, die zur Finanzierung ihrer Pflege zusätzlich auf Leistungen des Sozialhilfeträgers angewiesen sind. Das ist gut und richtig. Es wäre aber erheblich besser gewesen, die Reform der Sozialhilfe bereits im vergangenen Jahr zusammen mit dem PSG II einzuleiten. Den Kommunen verlangt das Gesetz nun völlig unnötig einen Kraftakt in der Umsetzung ab. Ihnen bleiben dafür nur rund zwei Wochen. Das ist eine viel zu kurze Frist.

Beim zweiten Thema, der Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflegeberatung und Versorgungsplanung, bleibt das Gesetz deutlich hinter dem zurück, was wirklich notwendig wäre. Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde die Gestaltungsmacht seinerzeit von der kommunalen Ebene auf die Pflegeversicherung verlagert.
Nicht nur der jüngste eigene Altenbericht der Bundesregierung zeigt aber: Die Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen muss im eigenen sozialen Umfeld ansetzen und kann deshalb nur von den kommunalen Netzwerken vor Ort gestaltet und gesteuert werden. Dafür muss der Bund den Kommunen dringend mehr Steuerungsmöglichkeiten an die Hand geben. Dazu fehlt dem Bund aber leider der Mut. Nicht einmal der in der eigens dazu eingerichteten Bund-Länder-AG gefundene Minimalkompromiss, dass Kommunen modellhaft vor Ort eine Gestaltung der Beratungsstruktur aus einer Hand erproben können, findet sich jetzt im Gesetz angemessen wieder. Deshalb verlangt NRW hier gemeinsam mit anderen Ländern Nachbesserungen. Kommunen müssen im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehören die Möglichkeit haben, Beratungs- und Versorgungsangebote besser aufeinander abzustimmen, leichter zugänglich und effektiver zu machen.
Dass der Bund dies nicht erkennt und umsetzt, ist die große Schwäche dieser neuen Pflegereform.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.1.2016
Kontakt für den Fall von Rückfragen:
Christoph Meinerz
Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: http://www.mgepa.nrw.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Bundesrat schließt Pflegereform ab

Beitrag von WernerSchell » 17.12.2016, 09:04

Bundesrat schließt Pflegereform ab

Die große Pflegereform der Bundesregierung ist abgeschlossen. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 auch dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt.

Pflege aus einer Hand
Kommunen erhalten danach ab 2017 eine zentrale Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen. Dafür bekommen sie deutlich mehr Kompetenzen bei der Steuerung und Koordinierung der Pflege. Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wird so eine Beratung aus einer Hand ermöglicht. Außerdem haben Kommunen künftig das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten oder Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einzulösen.

Modellprojekte zur Beratung
Vorgesehen ist auch, in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten modellhaft Beratungsstellen einzuführen. Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit, sich an den Angeboten zur Unterstützung im Pflegealltag über eigenes qualifiziertes Personal zu beteiligen und dafür Beratungsstellen einzurichten. Darüber hinaus erschwert das Gesetz den Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste.

Bundesrat warnt vor weitreichenden Veränderungen für Sozialhilfe
In einer Entschließung begrüßt der Bundesrat den mit der Pflegereform eingeleiteten Perspektiven- und Paradigmenwechsel. Zugleich warnt er vor den weitreichenden Veränderungen, die mit der Reform und insbesondere dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Sozialhilfe verbunden sind. Die von der Bundesregierung prognostizierte Entlastung der Sozialhilfeträger bezweifelt er und rechnet stattdessen mit Mehrausgaben. Die Länderkammer spricht sich deshalb dafür aus, die finanziellen Gesamtfolgen des neuen Pflegedürftigkeitsbegriffs und die Auswirkungen auf die Sozialhilfe ab 2017 unter Beteiligung der Länder und wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bericht sollte Bundestag und Bundesrat bis Juli 2022 vorgelegt und veröffentlich werden.

Evaluierung gefordert
Ebenfalls evaluiert werden soll nach Ansicht der Länder die Entwicklung der Vergütung und der Personalstruktur in nach Tarif zahlenden Pflegeeinrichtungen und solchen, die nicht tarif-gebunden sind. Der Bundesrat befürchtet, dass die Neuregelungen zur leistungsgerechten Bezahlung des Pflegepersonals Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten tarifgebundener Einrichtungen verursachen könnten.

Kritik an Modellvorhaben
Darüber hinaus üben die Länder deutliche Kritik an den Regelungen zu den geplanten Modellvorhaben. Sie seien nicht geeignet, um die eigentlich von der Bund-Länder-AG gewünschte ortsnahe und aufeinander abgestimmte Beratung in der Pflege zu realisieren. Tatsächlich schafften die neuen Regelungen eine künstliche Konkurrenzsituation zwischen Pflegekassen und Kommunen. Eine Kooperation von Beratungsinstitutionen sei gänzlich ausgeschlossen. Um das Pflegestärkungsgesetz dennoch zum Abschluss zu bringen, stelle der Bundesrat seine Bedenken zurück. Zugleich fordern die Länder die Bundesregierung jedoch auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die vom Bundesrat und der Bund-Länder-AG vorgeschlagenen Aspekte zu den Modellvorhaben berücksichtigt.

Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Wie es mit der Entschließung weitergeht
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.12.2016
Bundesrat | Presse und Kommunikation
11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
Homepage: http://www.bundesrat.de/
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Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2016, 07:50

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt - 17.12.2016: Menschen, die sich für den Pflegeberuf entschieden, verdienten Anerkennung, so die Kanzlerin. Sie erklärt, besonders für Demenzkranke brächten der neue Pflegebegriff und die Einführung der neuen Pflegegrade Verbesserungen.

Der Filmbeitrag (= 5,30 Minuten) ist wie folgt abrufbar:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKi ... _node.html
bzw. https://www.youtube.com/watch?v=OeuiAYyAUd8

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Anmerkungen der Moderation - Kommentierung zu den Erklärungen der Kanzlerin :
Kanzlerin Merkel erklärte bereits 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich ... Pflegekräfte werden seit Jahren mit Erklärungen umworben, z.B. mit Bekundungen wie etwa: Sie verdienen "Wertschätzung und Anerkennung". Ihre Arbeitsbedingungen bleiben aber anhaltend mehr als belastend und die Vergütungen für die schwere Arbeit am Menschen sind auch bislang nicht verbessert worden. Ich habe die Bundeskanzlerin am 20.02.1012 angeschrieben und auf die entsprechenden Reformnotwendigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief ist nachlesbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf - Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dazu ein Statement bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE Und was aus der Sicht des Jahres 2016 schlimmer ist … die Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen sind trotz einiger Reformgesetze nicht verbessert worden! Die viel gepriesenen Pflegestärkungsgesetze geben keine Antworten, wie die unzureichenden Pflegebedingungen aktuell aufgelöst werden können! > viewtopic.php?f=3&t=21471

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:
Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21892

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Pflegereform - "Trotz aller Verbesserungen muss man sich aber im Klaren darüber sein,
dass die Pflege durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht automatisch besser wird.
Auch der Pflegefachkräftemangel - gerade in vollstationären Pflegeeinrichtungen - wird dadurch noch nicht behoben."

Zitat Dr. Renate Richter, Leiterin der Abteilung Sozialmedizin bei MEDICPROOF, dem medzinischen Dienst der PKV, in Magazin "PKVbublik", September 2016.
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Länder wollen Änderungen bei der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 20.04.2017, 17:08

Länder wollen Änderungen bei der Pflege
Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat plädiert für Änderungen an der Organisation der kommunalen Pflege und lehnt eine geplante Detailreform dazu ab, wie aus einer Unterrichtung (18/11930 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811930.pdf ) der Bundesregierung hervorgeht. In einer Stellungnahme der Länder zu diesem Passus im Gesetzentwurf (18/11488 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811488.pdf ) zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen heißt es, der Bundesrat begrüße, dass Änderungen an den "Modellkommunen Pflege" geplant seien, die eine Zusammenarbeit mit den Pflegekassen im Teilbereich der Pflegeberatung grundsätzlich ermöglichten.
Die Änderungen seien jedoch nicht geeignet, den "sozialräumlichen Beratungsansatz", den die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den "Modellkommunen Pflege" verfolgt habe, in der Praxis zu realisieren. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz könne nur durch eine umfassende Kooperation mit funktionierenden Beratungsstrukturen ermöglicht werden und nicht dadurch, dass einzelne Elemente der Beratung herausgegriffen würden.
Die Bundesregierung lehnte den Gegenvorschlag der Länder ab und erwiderte, die betreffende "normierte Vereinbarung" regele "allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit zwischen den Antragstellern und den Pflegekassen bezogen auf die Durchführung des jeweiligen Modellvorhabens, nicht bezogen auf die Beratung selbst".

Quelle: Mitteilung vom 20.04.2017
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Pflegeberatung vor Ort – ein Papiertiger?

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2017, 06:32

Ärzte Zeitung vom 28.04.2017
Pflegestärkungsgesetz III: Pflegeberatung vor Ort – ein Papiertiger?
Kommunen als zentrale Akteure der Pflegeberatung: Eine Idee im jüngsten Pflegegesetz droht zu scheitern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=934 ... ege&n=5720
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Bündnis Pro Pflege ... überfällig ...

Beitrag von WernerSchell » 17.06.2017, 06:49

Am 17.06.2017 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und fordert entsprechende Reformmaßnahmen, u.a. bei den Neusser Pflegetreffs mit hochkarätigen Podiumsgästen und Zuschriften an die zuständigen Ministerien und den Deutschen Bundestag. Dabei wird es für wichtig erachtet, alle Aspekte des soziales Netzes bzw. des Gesundheits- und Pflegesystems ganzheitlich im Blick zu haben, ohne dabei andere wichtige Politikfelder zu vernachlässigen.
Der im Pflegerecht geltende Grundsatz "ambulant und stationär" erfordert in den Kommunen die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. Natürlich schließt das ergänzende Schwerpunktsetzungen in den Heimen zur Auflösung des Pflegenotstandes nicht aus.
Was von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angestoßen wurde, war nicht alles vergeblich, trotz fortbestehender Mängel konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Vieles ist noch in der Diskussion und bleibt weiterhin im Fokus.
Es erscheint sinnvoll, dass sich endlich alle Akteure, die an einer Verbesserung der Gesundheits- Pflegedienstleistungen interessiert sind, endlich zu einem wirksamen Bündnis Pro Pflege … zusammen schließen. Die bloße Verfolgung von Einzelinteressen wird den Bedürfnissen unterschiedlicher Pflegesituationen nicht gerecht. In diesem Sinne wurde über Jahre hinweg zu den Neusser Pflegetreffs eingeladen. - Dies ist Grund genug, noch einmal allgemein über die hiesige Arbeit zu informieren. Zum Film (rd. 7 Minuten) > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2017, 06:53

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Bild

03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2017, 06:56

Am 07.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, mit der Durchführung beauftragt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich umfassend zu den Planungserfordernissen geäußert und dabei Schwerpunkte genannt. So erfordert z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. … Statement nachlesbar unter >>> viewtopic.php?f=4&t=22180
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Ärzte sollen bei Demenz­diagnose Angehörige auf Hilfsangebote hinweisen

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2017, 08:21

Deutsches Ärzteblatt, 29.12.2017:
Ärzte sollen bei Demenz­diagnose Angehörige auf Hilfsangebote hinweisen

Angehörige von Menschen mit Demenz brauchen mehr Hilfe. Nötig sind eine frühzeitige und passende Beratung zum Krankheitsbild, zu Entlastungsmöglichkeiten und zu rechtlichen und finanziellen Fragen ... https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -hinweisen

Demenz: Angehörige wünschen sich mehr Unterstützung > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... rstuetzung
Demenz: Mehr Aufklärung notwendig > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -notwendig
Betreuung Demenzkranker: Uniklinik Bonn leitet Angehörige an > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... hoerige-an
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Zuhause alt werden - Helfer statt Heim - Film abrufbar bis 24.03.2019

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2018, 08:45

Zuhause alt werden: "plan b" im ZDF über Helfer statt Heim

Wie kann es gelingen, dass hilfsbedürftige Senioren, wenn sie es wünschen, weiter zu Hause wohnen bleiben können? Am Samstag, 24. März 2018, 17.35 Uhr im ZDF, berichtet "plan b" über "Zuhause alt werden - Helfer statt Heim".

Das Video ist verfügbar bis 24.03.2019, 18:00 > https://www.zdf.de/gesellschaft/plan-b/ ... n-100.html

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Fotos: ZDF - Frank Reichert-Facilides

In den Niederlanden sind Kommunen gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass kein Mensch ins Altenheim ziehen muss, wenn er nicht will. Ohne ehrenamtliche Helfer ist das nicht zu schaffen. Die Hilfe beginnt mit dem sogenannten Küchentischgespräch, bei dem ein Sozialarbeiter nach den individuellen Bedürfnissen fragt: Was geht noch allein, was nicht? Anschließend stellt er ein Netz aus Helfern auf die Beine.
"plan b" berichtet über den 93-jährigen Jan Honkoop, der trotz dreier Herzinfarkte immer noch in den eigenen vier Wänden leben kann - und das, ohne ein Vermögen für diese Hilfe ausgeben zu müssen. Seine Tochter kümmert sich um die Wäsche und den Garten, die Nachbarin fährt den alten Mann gelegentlich zum Arzt, eine Ehrenamtliche aus dem Nachbarort bringt ihm das Mittagessen vorbei, der ambulante Pflegedienst hilft ihm mit den Kompressionsstrümpfen.
In Deutschland fordern viele Senioren-Organisationen eine vergleichbare Politik. Die Kommunen sollen in die Pflicht genommen werden: nicht nur für barrierefreie Wege in der Stadt, sondern auch, um bürgerschaftliche Helfer-Netze zu organisieren und zu koordinieren. Sogar der "Siebte Altenbericht" der vorigen Bundesregierung fordert dies. Mancherorts tun sie viel für ihre Alten, doch oft scheitert es am Geld. Klamme Kommunen streichen freiwillige Aufgaben, wenn es finanziell eng wird.
Ein Modellprojekt in Rheinland-Pfalz zeigt, dass das niederländische System auch hierzulande funktionieren kann: Eine "Gemeindeschwester Plus" kümmert sich um die älteren Menschen vor Ort und schaut auf deren individuelle Bedürfnisse. "Wir sind für die Senioren zuständig, die keine Einstufung in einen Pflegegrad haben, die einfach nur alt sind und die niemanden haben, der sich um sie kümmert", sagt Ute Franz. "Wir haben schon oft festgestellt, dass wir Pflegebedürftigkeit verzögern, wenn nicht gar verhindern können, wenn man die Leute nicht in ihren Wohnungen allein lässt." 150 Menschen hat die Gemeindeschwester so schon einen Umzug ins Heim erspart.
Ansprechpartner: Thomas Hagedorn, Telefon: 06131 -70-13802;
Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@zdf.de
Pressekontakt: ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121
Quelle: https://www.presseportal.de/pm/7840/3896930 bzw. https://www.zdf.de/gesellschaft/plan-b/ ... n-100.html

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Anmerkung:

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren darauf aufmerksam, dass das bundesdeutsche Pflegesystem (SGB XI) durch kommunale Quartiershilfen Ergänzung bzw. Unterstützung finden muss. Dazu hat es u.a. unter der Adresse > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php folgende Hinweise gegeben:

Quartierskonzepte gestalten: Kommunen sind mit Blick auf die Daseinsvorsorge der BürgerInnen gefordert - Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen
• Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 17.08.2015 hier > viewtopic.php?f=4&t=21213
• Umfangreiches schriftliches Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, das für die Fachtagung "Neue Wohnformen im Quartier" im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 als pdf-Datei zur Verfügung gestellt wurde hier (PDF) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf


Bereits 2012 wurde im Stadtteil Neuss-Erfttal auf Anregung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mit der Gestaltung von Quartiershilfen begonnen. Mittlerweile sind entsprechende Angebote vorhanden und nach und nach erweitert worden, u.a. mit einem Lotsenpunktprojekt (das auch als Projekt "präventive Hausbesuche" benannt werden kann). Die Stadt Neuss hat die Nützlichkeit solcher Hilfen gesehen und ist mittlerweile mit bescheidenen Finanzmitteln an der Quartiersarbeit beteiligt. Das alles muss aber weiter entwickelt werden, flächendeckend. Dazu sind Initiativen der Landes- und Bundespolitik, mit Geld unterlegt, notwendig. - Werner Schell

Der Grundsatz "ambulant vor stationär" erfordert zwingend die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen. Das ist wirklich alternativlos!

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Bezahlbare Wohnungen ...

Beitrag von WernerSchell » 09.04.2019, 06:08

Keine Frage, die Lage auf dem Wohnungsmarkt in vielen Großstädten ist ernst. Da kann man auch schon mal auf radikale Ideen kommen wie die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ und sich dabei sogar aufs Grundgesetz berufen. Der Senat der Hauptstadt hat schon per Rechtsgutachten untersuchen lassen, ob die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen nach Artikel 15 überhaupt möglich wäre, Politiker wie Grünen-Chef Robert Habeck halten Enteignungen immerhin prinzipiell für denkbar. Unsere Wirtschaftschefin Antje Höning analysiert die Debatte und kommt zu dem Schluss, dass Sozialisierung zwar möglich wäre, aber falsch. >>> https://rdir.inxmail.com/rponline/d?o0b ... deswestens

Quelle: Mitteilung der Rheinischen Post vom 09.04.2019
Michael Bröcker, Chefredakteur
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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