Arzneimittelreport 2016 der BARMER GEK - Einsparpotenzial

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Arzneimittelreport 2016 der BARMER GEK - Einsparpotenzial

Beitrag von WernerSchell » 14.06.2016, 12:47

BARMER GEK Arzneimittelreport 2016 deckt Einsparpotenzial in Milliardenhöhe auf

Berlin (14.06.2016). Allein in den nächsten fünf Jahren könnten ohne großen Aufwand mehr als vier Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingespart werden. Das Potenzial, überflüssige Mehrausgaben zu verhindern, liegt nach Angaben der BARMER GEK in den sogenannten Biosimilars, Nachahmerprodukten der biotechnologisch hergestellten Arzneimittel (Biologika). Das belegt der BARMER GEK Arzneimittelreport 2016, der heute in Berlin vorgestellt wurde. "Allein bei der BARMER GEK lässt sich in den nächsten fünf Jahren durch eine konsequente Verschreibung von Biosimilars eine halbe Milliarde Euro an unnötigen Ausgaben verhindern. Bei einer Therapie mit biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln sollten Biosimilars verstärkt angewendet werden, zumal die Versorgungsqualität nachweislich nicht darunter leidet", sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Durch den konsequenten Einsatz von Biosimilars könnten in der GKV Mittel frei werden, die in andere innovative Medikamente fließen könnten.

Ärztinnen und Ärzte müssen Verordnungsverhalten ändern

Einige der umsatzstärksten biotechnologisch hergestellten Medikamente haben kürzlich ihren Patentschutz verloren beziehungsweise werden diesen in Kürze verlieren. Damit werden mehr Biosimilars auf den Markt drängen. Ein Biosimilar ist im Schnitt etwa 25 Prozent günstiger als das Originalpräparat, also das entsprechende Referenzbiologikum. Straub: "Es entsteht über die Biosimilars eine Wettbewerbssituation, in der die behandelnden Ärzte zwischen zwei oder mehreren therapeutisch gleichwertigen, aber unterschiedlich teuren Alternativen wählen können." Aufgabe der Ärzte sei es, medizinisch richtig, aber eben auch wirtschaftlich sinnvoll zu verordnen.

Biopharmazeutika verursachen 21 Prozent aller Arzneimittelkosten

Dem Report zufolge ist zwischen den Jahren 2010 und 2015 der Anteil der Versicherten, die ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel erhalten haben, im ambulanten Sektor von 3,1 auf vier Prozent gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Ausgaben für diese Arzneimittel um mehr als 40 Prozent gewachsen und machen inzwischen 1,2 Milliarden Euro aus. Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel verursachen damit 21,3 Prozent der gesamten Arzneimittelkosten der BARMER GEK (5,7 Milliarden Euro).

Starke regionale Unterschiede bei Biosimilarverordnung

Ob ein Patient ein Biosimilar erhält, hängt nicht unwesentlich davon ab, wo er wohnt. Denn die Biosimilarquoten differieren je nach Kassenärztlicher Vereinigung um fast 100 Prozent. Während die Ärztinnen und Ärzte in Bremen in 54,2 Prozent der Fälle Biosimilars verordnen, sind es im Saarland nur 27,4 Prozent. Wenn man die einzelnen Präparate betrachtet, unterscheiden sich die Verschreibungsquoten sogar um das bis zu 19-Fache. Mecklenburg-Vorpommern weist gar eine „Null-Quote“ für ein Biosimilar aus. "Medizinisch lassen sich diese enormen regionalen Differenzen bei den Verordnungsquoten nicht erklären. Dass viele Ärzte Biosimilars nur selten verordnen, könnte an der Informationspolitik der Pharmahersteller liegen, die schwindende Umsätze bei ihren teureren Originalpräparaten befürchten", so der Autor des Arzneimittelreports, Professor Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I des Klinikums Saarbrücken. Umso mehr komme es auf die Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern an, noch stärker über Biosimilars zu informieren und mögliche Vorurteile aus der Welt zu räumen.

Aus dem BARMER GEK Arzneimittelreport 2016
Ausgaben im Jahr 2015: Die Ausgaben für Fertigarzneimittel BARMER GEK Versicherter stiegen im Jahr 2015 um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wandte die BARMER GEK 4,62 Milliarden Euro auf. Das entspricht 510,62 Euro je Versicherten, wobei für Frauen mit 520,17 Euro deutlich höhere Ausgaben entstanden als für Männer (497,74 Euro). Der Anstieg ist zu etwa gleichen Teilen auf teurere Arzneimittel und auf Mehrverordnungen zurückzuführen. Nicht ausschließlich erklärt werden kann das Ausgabenplus durch demografische Faktoren, da im Berichtszeitraum das Durchschnittsalter der Versicherten lediglich um 0,4 Jahre gestiegen ist (im Report auf Seite 22).
Arzneimittelwirkstoffe mit den höchsten Umsätzen: Mit 127,7 Millionen Euro weist der Wirkstoff Adalilumab (Humira®) den höchsten Umsatz für BARMER GEK Versicherte auf. Er wird zur Behandlung rheumatischer Erkrankungen und chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen eingesetzt. Auf Platz zwei folgt mit 95,3 Millionen Euro Sofosbuvir/Ledipasvir (Harvoni®) zur Behandlung von Hepatitis C. Den dritten Rang nimmt Bevacizumab (Avastin®) mit einem Umsatz von rund 85 Millionen Euro ein, das zur Behandlung von Krebserkrankungen dient (Seite 24 ff).
Facharztgruppen: Im Jahr 2015 erhielten 77 Prozent aller BARMER GEK Versicherten Arzneimittel verordnet. Eine Zuordnung der Arzneimittelausgaben nach Facharztgruppen zeigt, dass 44 Prozent der Ausgaben auf Verordnungen durch hausärztlich tätige Mediziner entfallen. Neun Prozent der Ausgaben entstanden durch Verordnungen von Neurologen und 5,6 Prozent durch die von Hämatologen beziehungsweise Onkologen (Seite 41).
Verteilung der Ausgaben unter den Versicherten: Die Ausgaben für die Versorgung von rund sieben Millionen BARMER GEK Versicherten, die im Jahr 2015 Arzneimittel verordnet bekamen, verteilen sich sehr ungleich. Das Ausmaß der Ungleichverteilung wird daran deutlich, dass auf 2,9 Prozent der Versicherten der BARMER GEK mit Arzneimittelverordnung 50 Prozent ihrer Arzneimittelausgaben entfallen. Im Jahr 2010 umfasst diese Gruppe noch 4,6 Prozent der Versicherten. Während im Jahr 2010 etwa 30 Prozent aller Arzneimittelausgaben von etwa 1,1 Prozent aller Versicherten benötigt wurden, entfällt derselbe Kostenanteil mittlerweile auf nur 0,63 Prozent (Seite 32/33).

Glossar: Was sind eigentlich …?
… Biologika: Biologika unterscheiden sich durch den Herstellungsprozess von konventionell chemisch synthetisierten Arzneimitteln. Durch gentechnologisch veränderte (Mikro-)Organismen hergestellte Biologika haben Behandlungsmöglichkeiten für bisher unzureichend oder nicht behandelbare Erkrankungen oder deren Ausprägungen ermöglicht und stellen einen wichtigen Fortschritt der Arzneimitteltherapie dar. Ein großer Teil der biotechnologischen Wirkstoffe wird in Mikroorganismen produziert. Die Qualität der Herstellung und des Produktes werden durch das seit 1995 verbindliche zentralisierte EU-Zulassungsverfahren streng überwacht. In Deutschland sind 151 gentechnisch hergestellte Wirkstoffe in 195 Arzneimitteln zugelassen (Stand März 2016), davon 137 über das zentralisierte EU-Zulassungsverfahren und nur 14 Wirkstoffe (in 19 Arzneimitteln) nach dem früheren nationalen Zulassungsverfahren. Da einige biologische Arzneimittelwirkstoffe unter unterschiedlichen Markennamen vertrieben werden, ist die Anzahl der Arzneimittel größer als die Anzahl der biologischen Arzneimittelwirkstoffe (Report Seite 70).

… Biosimilars: Ein Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, das eine Version des Wirkstoffs eines im europäischen Wirtschaftsraum bereits zugelassenen biologischen Arzneimittels (Referenzarzneimittels) enthält. Die Ähnlichkeit zum Referenzarzneimittel in Qualität, biologischer Aktivität, Sicherheit und Wirksamkeit muss basierend auf einem umfangreichen direkten Vergleich etabliert werden. Hierzu gehören im Unterschied zur Zulassung generischer nicht-biologischer Arzneimittel auch immer klinische Studien in einer von der Zulassungsbehörde ausgesuchten besonders kritischen Indikation für dieses Arzneimittel. Ähnlichkeit, auch als Mikroheterogenität bezeichnet, ist eine normale Eigenschaft jedes biotechnologisch hergestellten Arzneimittels, nicht spezifisch für Biosimilars und auch kein Hinweis auf eine andere Wirksamkeit oder Verträglichkeit als das Referenzarzneimittel. Aus wissenschaftlicher und regulatorischer Sicht handelt es sich bei dem Wirkstoff des Biosimilars nur um eine andere Wirkstoffversion des Referenzprodukts. Ein Biosimilar nach dem europäischen Verständnis muss dem Referenzarzneimittel strukturell und funktionell so ähnlich sein, dass es keine klinisch relevanten Unterschiede in Sicherheit und Wirksamkeit gibt (Report Seite 132).

Quelle: Presseabteilung der Barmer GEK
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon 0800 33 20 60 99-1421
Sunna Gieseke, Telefon 0800 33 20 60 44-3020
E-Mail: presse@barmer-gek.de
https://presse.barmer-gek.de/barmer/web ... -2016.html

Für Sie zum Herunterladen
BARMER GEK Arzneimittelreport 2016 (PDF, 2 MB)
http://presse.barmer-gek.de/barmer/web/ ... y=Data.pdf
Digitale Pressemappe zum Arzneimittelreport 2016 (PDF, 2 MB)
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Ärzte besser über Biosimilars informieren

Beitrag von WernerSchell » 15.06.2016, 06:45

Ärzte Zeitung vom 15.06.2016:
Barmer fordert: Ärzte besser über Biosimilars informieren
Die Barmer GEK gibt immer mehr für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel aus - obwohl nur verhältnismäßig wenige Versicherte
ambulant mit Biosimilars behandelt werden. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=913 ... tik&n=5044

+++

Krankenkassen könnten Milliarden sparen
Krankenkassen könnten laut dem Arzneimittelreport der Krankenkasse Barmer GEK in den kommenden fünf Jahren mehr als vier Milliarden Euro einsparen. Dazu müssten sie nach Ansicht der Kasse mehr Nachahmerprodukte als bislang einsetzen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/g ... -1.3032829

Barmer Arzneireport: Teure Therapie
Die Patente für viele teure Medikamente laufen demnächst aus. Krankenkassen könnten Milliarden sparen, denn die Nachahmprodukte vieler Hersteller sind günstiger. Doch die Ärzte verschreiben sie nicht. Warum nur?
Quelle: Handelsblatt
http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 4-all.html
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Arzneimittelreport 2016: Einsparpotenzial durch Biosimilars

Beitrag von WernerSchell » 16.06.2016, 07:15

Deutsches Ärzteblatt:
Arzneimittelreport 2016: Einsparpotenzial durch Biosimilars
Durch den konsequenten Einsatz von Biosimilars, Nachahmerprodukten von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln (Biologika), könnten in den nächsten fünf Jahren mehr als vier Milliarden Euro in der gesetzlichen ...

Biosimilars: Paul-Ehrlich-Institut hält Einsatz für unbedenklich
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... bedenklich
Europäische Kommission informiert über Biosimilars
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... iosimilars
DÄ print: Biosimilars: Das Wettrennen ist in vollem Gange
https://www.aerzteblatt.de/archiv/15673 ... llem-Gange
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Patienten bekommen oft nicht die passenden Medikamente

Beitrag von WernerSchell » 14.07.2016, 08:44

Krankenkassen: Patienten bekommen oft nicht die passenden Medikamente
Ärzte verordnen Patienten in Deutschland nach Ansicht der Krankenkassen mangels ausreichender Informationen oft nicht die passenden Medikamente.
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/news/wirts ... 26880.html
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Patienten wissen zu wenig über ihre Medikamente

Beitrag von WernerSchell » 10.08.2016, 06:25

Aus Forum:
viewtopic.php?f=6&t=13184&p=93632#p93632

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Studie zur Entlassungsmedikation
Patienten wissen zu wenig über ihre Medikamente


Wiesbaden – Nach einem Krankenhausaufenthalt kennen die wenigsten Patienten die neu verordneten Arzneimittel, die sie zukünftig einnehmen sollen. Dies offenbart eine aktuelle Studie zur Entlassmedikation. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) rät zu einem verbindlichen Austausch zwischen Arzt und Patienten und einem Arztbrief, der auch den weiterbehandelnden Hausarzt umfassend über die Therapie informiert. Ausschlaggebend für das Ergebnis der Studie sei laut Experten der Fachgesellschaft, dass zu wenig Zeit für ein angemessenes Arzt-Patienten-Gespräch zur Verfügung steht.

Sind Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt auf neu verordnete Medikamente angewiesen, besteht das Risiko, dass sie diese nicht richtig oder nur unzureichend anwenden. Grund dafür sind beispielsweise ein fehlender Medikationsplan, ein höheres Lebensalter aber auch die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus. Besonders bei längerem Aufenthalt in Krankenhäusern und Rehakliniken zeigt sich häufig der Effekt, dass Patienten wenig über die Wirkung der ihnen verordneten Medikamente wissen und in Bezug auf ihre Behandlung resignieren. „Die Patienten sollten die Wirkung ihrer Medikamente benennen können. Wenn es uns als Ärzten nicht gelingt, diese wichtigen Informationen an die Patienten zu vermitteln, können wir auch nicht erwarten, dass die Einnahme der Medikamente nach der Entlassung aus der Klinik verschreibungsgerecht erfolgt“, sagt Professor Dr. med. Petra-Maria Schumm-Draeger, Vorsitzende der DGIM aus München. Zudem fehlten die Informationen über verschriebene Medikamente nicht selten auch den weiterbehandelnden Ärzten, was das Risiko der Verordnung interagierender Medikamente erhöhe.

Im Rahmen der Studie, die in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift erschienen ist, wurden 179 Patienten vor ihrer Entlassung aus einem Akut- oder geriatrischen Krankenhaus hinsichtlich ihrer Medikation befragt. Das Ergebnis: Den meisten Patienten – 81 Prozent – wurde während des stationären Aufenthaltes ein neues Medikament zur ambulanten Weiterbehandlung verordnet. Doch nur elf Prozent konnten dies zutreffend benennen. „Ähnliches erleben wir bei der Aufnahme von Patienten in die Klinik: Nur 20 Prozent der Patienten mit acht und mehr Arzneimitteln – also die Patienten mit besonderem Risiko – können vollständige Angaben zu ihrer Medikation machen“, sagt Professor Dr. med. Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken und Leiter der DGIM-Kommission für Arzneimitteltherapie-Management und Arzneimitteltherapiesicherheit.

Die DGIM befürchtet, dass nicht zuletzt die unzureichende Vergütung im DRG-System einer umfassenden Patientenaufklärung entgegensteht. „Keine Frage: Es ist die Aufgabe der behandelnden Ärzte, ihre Patienten richtig über die Medikation aufzuklären. Dafür bleibt jedoch gerade im stressigen und wirtschaftlich orientierten Klinikalltag zu wenig Zeit – diese sprechende Medizin wird nicht honoriert“, erklärt Professor Schumm-Draeger. Die Internistin empfiehlt eine ergänzende Aufklärung der Patienten durch aktuelle Medikationspläne. Nur so könnten Ärzte Wissensdefizite auffangen und damit das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen minimieren. „Um zu gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten zukünftig besser über mögliche Risiken, die richtige Anwendung und andere Aspekte informiert werden können, müssen wir im Vergütungs-System Raum für den Austausch mit dem Patienten – die ‚sprechende Medizin‘ – schaffen. Da ist vor allem die Gesundheitspolitik gefragt“, sagt Professor Dr. med. Dr. h. c. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM. Das eHealth Gesetz sehe zwar den Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan durch den Hausarzt vor, nicht aber durch das Krankenhaus, obwohl dies inhaltlich genauso erforderlich sei – wie die aktuelle Arbeit in der DMW zeige. Die Fachgesellschaft befürchte zudem, dass im Zuge einer zunehmenden Ökonomisierung der Medizin die entscheidende persönliche Hinwendung zum Patienten zunehmend auf der Strecke bleibe und sieht dies in der aktuellen Studie bestätigt.

Quelle: J. Freyer, C. Greißing, P. Buchal u.a.: Was weiß der Patient über seine Entlassungsmedikation? Dtsch Med Wochenschr 2016; 141: 1

Quelle: Mitteilung vom 09.08.2016
Pressekontakt für Rückfragen:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
Pressestelle
Anna Julia Voormann/Janina Wetzstein
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Telefon: 0711 8931-457
Fax: 0711 8931-167
wetzstein@medizinkommunikation.org
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"Gemeinsam sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern"

Beitrag von WernerSchell » 21.08.2016, 10:00

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=16652&p=93808#p93808

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:
"Gemeinsam sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern"
Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Kabinett


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Das Bundeskabinett hat heute (17.08.2016) den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten "Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland" (Aktionsplan AMTS 2016 – 2019) beraten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: "Arzneimittel sind in vielen Fällen entscheidend für den Heilungsprozess. Zugleich bestehen gesundheitliche Gefahren durch unsachgemäße Einnahme. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten – der Ärzte- und Apothekerschaft, den Pflegekräften sowie den Patientinnen und Patienten – den sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern, damit diese gut wirken können und unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen verhindert werden. Ab Oktober hat jeder Versicherte, der mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, Anspruch auf einen Medikationsplan. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Mit dem neuen Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit treiben wir gemeinsam die Patientensicherheit in Deutschland weiter voran."

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen treten insbesondere bei Menschen auf, die langfristig mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Es wird geschätzt, dass pro 100 ambulanten Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteltherapie jedes Jahr sieben vermeidbare unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Etwa fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen gehen auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurück, ein Viertel davon könnte vermieden werden. Das heißt, dass schätzungsweise rund 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen sind.

Die drei bisherigen Aktionspläne zur Arzneimitteltherapiesicherheit haben seit 2008 wichtige Beiträge zur Verbesserung auf diesem Gebiet geleistet; darunter zählt die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplanes zu den wichtigsten Ergebnissen. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass ab Oktober 2016 alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, Anspruch auf die Ausstellung eines Medikationsplans in Papierform durch eine Ärztin oder einen Arzt haben. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.

Mit dem jetzt vorgelegten Aktionsplan für die Jahre 2016 bis 2019 werden die erfolgreichen Anstrengungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit konsequent fortgesetzt. Er umfasst 42 Maßnahmen mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apothekern, Pflegenden und der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie
Verbesserung der Informationen über Arzneimittel, Kennzeichnung von Arzneimitteln
Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der Arzneimitteltherapiesicherheit
Strategien zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteltherapieprozesses
Forschung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit
Organisation der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans.

Der Aktionsplan wurde unter Beteiligung der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem Deutschen Pflegerat und Patientenverbänden erarbeitet.

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Aktionsplans – wie etwa dem Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln für Kinder oder der Entwicklung einer Medikationsplan-App für Sehbehinderte – stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in den Jahren 2016 bis 2019 knapp 3 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Maßnahmen werden von den anderen Beteiligten getragen.

Hinweis: Der vom BMG geförderte „Internationale Tag zur Patientensicherheit“ am 17. September 2016 widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema Arzneimitteltherapiesicherheit.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 17.08.2016
http://www.bmg.bund.de/presse/pressemit ... -amts.html
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... M_AMTS.pdf

Aktionsplan 2016 - 2019 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland (Aktionsplan AMTS 2016-2019)
PDF-Datei (PDF) 2 MB
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 6-2019.pdf

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