Bundesteilhabegesetz – BTHG - Rechte verwirklichen

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Bundesteilhabegesetz – BTHG - Rechte verwirklichen

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2016, 08:52

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) am 26.04.2016 vorgelegt
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


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A. Problem und Ziel
Am 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK) in Deutschland
in Kraft getreten. Die UN-BRK ist seither geltendes Recht und eine wichtige Leitlinie
für die Behindertenpolitik in Deutschland. Bund, Länder und Gemeinden sowie die Sozialversicherung
und andere Institutionen arbeiten ständig an der Weiterentwicklung der gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit der Ratifikation der UN-BRK
hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu bekannt, das deutsche Recht grundsätzlich
in Übereinstimmung mit diesem Menschenrechtsübereinkommen weiterzuentwickeln.
Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den Vereinten Nationen
hat der Bundesrepublik Deutschland in seinen „Abschließenden Bemerkungen über
den ersten Staatenbericht Deutschlands“ vom 13. Mai 2015 eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen
zur weiteren Umsetzung der UN-BRK gegeben. So soll die Bundesrepublik
Deutschland unter anderem
– die gesetzliche Definition von Behinderung mit den allgemeinen Grundsätzen und Bestimmungen
der UN-BRK in Einklang bringen,
– ausreichende Finanzmittel verfügbar machen, um die Deinstitutionalisierung und
selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung zu fördern,
– die Voraussetzungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen,
– eine Prüfung des Umfangs vornehmen, in dem Menschen mit Behinderungen ihr persönliches
Einkommen verwenden, um ihre Bedarfe zu decken und selbstbestimmt zu
leben, und
– Menschen mit Behinderungen soziale Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die
ihnen Inklusion, Selbstbestimmung und die Entscheidung, in der Gemeinschaft zu leben,
ermöglichen.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe haben Bund und Länder bereits
im Vermittlungsverfahren zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (SGB XII) im
Jahr 2003 die Vereinbarung getroffen, die Empfängerzahlen und Kosten in der Eingliederungshilfe,
die seit Jahren signifikant steigen, gemeinsam aufzuarbeiten und Lösungen zu
entwickeln. Die 84. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat am 15./16. November
2007 die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe zu erarbeiten und eine Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe
zu prüfen“. Bis zur 91. ASMK wurde die Bundesregierung jährlich einstimmig
aufgefordert, die „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu einem modernen
Teilhaberecht weiterzuentwickeln“. Zuletzt hat die 92. ASMK am 18./19. November
2015 das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, die Grundlagen der Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderungen durch ein neues Bundesteilhabegesetz zu reformieren.
Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode
darauf verständigt, die Integration von Menschen mit Behinderungen in den
allgemeinen Arbeitsmarkt zu begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig zu
verbessern. Der Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und
dem ersten Arbeitsmarkt soll erleichtert, Rückkehrrechte garantiert und die Erfahrungen mit
dem „Budget für Arbeit“ einbezogen werden.
Die Leistungen für Menschen, „die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte
Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft haben, sollen aus dem
bisherigen „Fürsorgesystem“ herausgeführt und die Eingliederungshilfe zu einem modernen
Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Die Leistungen sollen sich am persönlichen
Bedarf orientieren und entsprechend einem bundeseinheitlichen Verfahren personenbezogen
ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert
bereitgestellt werden.“ Dabei soll die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft
werden. Die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
soll so geregelt werden, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht. Darüber
hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes
im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden.
Mögliche Inhalte eines Bundesteilhabegesetzes wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess
vorab mit den Verbänden und Institutionen erörtert. Zu diesem Zweck hat
die Bundesministerin für Arbeit und Soziales die hochrangige „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“
eingesetzt. Nach dem Grundsatz der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen
„Nichts über uns ohne uns“, der auch Eingang in den Koalitionsvertrag für die 18.
Legislaturperiode gefunden hat, stellten die Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände
die größte Anzahl an Mitgliedern in der Arbeitsgruppe. Die Arbeitsgruppe hat von
Juli 2014 bis April 2015 in insgesamt neun Sitzungen die möglichen Reformthemen und -
ziele eines Bundesteilhabegesetzes besprochen und die Kernpunkte der Reform erörtert
und abgewogen.
Folgende Ziele sollen im Lichte der UN-BRK mit dem Gesetz verwirklicht werden:
– Dem neuen gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft soll durch einen
neu gefassten Behinderungsbegriff Rechnung getragen werden.
– Leistungen sollen wie aus einer Hand erbracht und zeitintensive Zuständigkeitskonflikte
der Träger untereinander sowie Doppelbegutachtungen zulasten der Menschen
mit Behinderungen vermieden werden.
– Die Position der Menschen mit Behinderungen im Verhältnis zu den Rehabilitationsträgern
und den Leistungserbringern soll durch eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
gestärkt werden.
– Die Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen auf
persönlicher und institutioneller Ebene verbessert werden.
– Die Möglichkeiten einer individuellen und den persönlichen Wünschen entsprechenden
Lebensplanung und -gestaltung sollen unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei
den Leistungen zur sozialen Teilhabe gestärkt werden.
– Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung sollen insbesondere im Hinblick auf studierende
Menschen mit Behinderungen verbessert werden.
– Die Zusammenarbeit der unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
befindlichen Rehabilitationsträger und die Transparenz des Rehabilitationsgeschehens
sollen verbessert werden.
– Gleichzeitig soll die Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe verbessert werden,
um keine neue Ausgabendynamik entstehen zu lassen und den insbesondere demographisch
bedingten Ausgabenanstieg in der Eingliederungshilfe zu bremsen.
– Im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II)
und im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB
VI) sollen präventive Maßnahmen ergriffen und neue Wege erprobt werden, um die
Erwerbsfähigkeit von Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu erhalten und so
Übergänge in die Eingliederungshilfe zu reduzieren.
– Im Schwerbehindertenrecht soll das ehrenamtliche Engagement der Schwerbehindertenvertretungen
gestärkt, sollen Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen
in Werkstätten für behinderte Menschen verbessert und sollen die besonders
schweren Beeinträchtigungen von taubblinden Menschen berücksichtigt werden.

.... (weiter lesen im kompletten Entwurf - unten angefügt und abrufbar) ....
Dateianhänge
160426_Entwurf_Bundesteilhabegesetz_EghV.pdf
Bundesteilhabegesetz - Referentenentwurf vom 26.04.2016
(2.25 MiB) 480-mal heruntergeladen
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Menschen mit Behinderung - Rechte verwirklichen!

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2016, 08:56

Deutscher Behindertenrat: Menschen mit Behinderung müssen weiter auf die Verwirklichung ihrer Rechte warten

„Menschen mit Behinderung müssen auch weiterhin auf die Verwirklichung ihrer Rechte warten. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik zwar bereits 2009 verpflichtet, geeignete Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft zu treffen und damit die Gleichstellung mit anderen Menschen sicherzustellen. Von diesem Ziel sind wir aber noch weit entfernt.“ Das erklärt Ulrike Mascher, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats (DBR) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai.
Der DBR kritisiert unter anderem, dass es mit dem nun vorliegenden Entwurf des Bundesteilhabegesetzes nicht gelungen sei, die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung wesentlich zu verbessern. „In der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung 2013 versprochen, dass sie die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln werde. Dieses Versprechen wurde kaum erfüllt“, erklärt Mascher.
Es sei vor allem nicht hinnehmbar, dass der Personenkreis, der Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen darf, eingeschränkt wird. „Die neuen Hürden sind viel zu hoch und nicht akzeptabel, weil die Gefahr besteht, dass viele Menschen, die heute leistungsberechtigt sind, zukünftig von Leistungen ausgeschlossen werden. Leistungsverschlechterungen werden wir nicht akzeptieren“, so Mascher.
Auch kritisiert der DBR, dass die Einkommens- und Vermögensgrenzen für erwerbstätige Menschen mit Behinderung nicht abgeschafft werden sollen. „Diese Grenzen sind für Menschen mit Behinderung immer eine Barriere, die sie an einem selbstständigen und selbstbestimmten Leben hindert. Zwar ist die Anhebung der Vermögensgrenzen ein erster Schritt, aber sie reicht bei weitem nicht aus“, betont die DBR-Sprecherratsvorsitzende.
Unverzichtbar für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist aus Sicht des DBR die Barrierefreiheit. Das novellierte Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet aber vorrangig nur Träger der öffentlichen Gewalt und die Sozialleistungsträger. „Der Bereich privater Güter und Dienstleistungen, wie beispielsweise Arztpraxen, Wohnungen, Internet, Supermärkte, Taxis oder Restaurants, wird nicht gesetzlich geregelt und bleibt im Bereich der Freiwilligkeit. Ausnahmen darf es bei der Barrierefreiheit aber nicht geben. Wir brauchen Barrierefreiheit im umfassenden Sinn“, erklärt Mascher.
Info: Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene. Mehr unter http://www.deutscher-behindertenrat.de

Quelle: Pressemitteilung vom 03.05.2016
Sozialverband VdK Deutschland
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http://www.vdk.de - presse@vdk.de

Diese Pressemeldung als PDF herunterladen:
DBR-Presseinfo vom 3.5.2016 - Deutscher Behindertenrat: Menschen mit Behinderung müssen weiter auf die Verwirklichung ihrer Rechte warten
http://www.filrcast.de/data/7t2zq6/741/ ... warten.pdf
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Diskriminierung in der Pflegeversicherung abschaffen

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2016, 08:58

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert:

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
LWL: Diskriminierung in der Pflegeversicherung abschaffen


Münster (lwl). "Behinderte Menschen müssen so normal wie möglich leben können. Dazu gehört, dass sie nicht weiter von der Pflegeversicherung diskriminiert werden ", sagte der Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Matthias Münning, am Mittwoch (4.5.) zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am kommenden Donnerstag (5.5.). Der LWL ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

Münning: "Bislang erhalten Menschen, wenn sie in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, nicht die vollen Leistungen der Pflegeversicherung sondern höchstens 266 Euro im Monat. Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen." Insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention lasse eine unterschiedliche Behandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen nicht mehr zu. Münning schlug die Abschaffung der diskriminierenden Vorschrift im kommenden Bundesteilhabegesetz vor.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2016
Pressekontakt: Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
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Chancen und Risiken des geplanten Bundesteilhabegesetzes

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2016, 09:44

Diakonie: Chancen und Risiken des geplanten Bundesteilhabegesetzes

4. Mai 2016 Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2016 begrüßen die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), dass es durch das geplante Bundesteilhabegesetz zu einem längst fälligen Systemwechsel bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung kommen soll. Dieser besteht darin, dass die Eingliederungshilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention reformiert, aus der Sozialhilfe herausgelöst und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt wird. Seit der vergangenen Woche liegt der Referentenentwurf für das geplante Gesetz vor.

Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Leistungen für Menschen mit Behinderung völlig neu geordnet. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Chancen und Risiken:
"Menschen mit Behinderung werden künftig besser beraten - und die Verfahren bei den Sozialämtern und Sozialversicherungen werden transparenter. Aber wir befürchten Lücken bei den Leistungen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Besonders aufmerksam wird die Diakonie Deutschland die Veränderungen für chronisch psychisch kranke Menschen verfolgen, die möglicherweise nicht mehr im heutigen Umfang Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten werden.

Für den Bundesverband evangelische Behindertenhilfe signalisiert sein Vorsitzender Uwe Mletzko (Innere Mission Bremen) großen Klärungsbedarf bei den Regelungen für die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe: "Um selbstbestimmt leben zu können, brauchen Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung qualifizierte Dienste und Einrichtungen. Die vorgesehenen
Kostensenkungs- und Kontrollmaßnahmen der Sozialämter sind unsinnig und gefährden fachlich gute Arbeit."

"Der Maßstab für das Bundesteilhabegesetz ist die UN- Behindertenrechtskonvention, und oberstes Ziel muss sein, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderung wirklich verbessert werden", so Loheide und Mletzko. "Insbesondere bei der Aufteilung der bisherigen Sozialhilfeleistungen auf die Grundsicherung und die neue Eingliederungshilfe sind viele Fragen noch ungeklärt. Hier muss der Gesetzgeber noch nachbessern - auch damit es nicht, wie nach Hartz IV, zu unzähligen Gerichtsverfahren kommt."

In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Rund 7,5 Millionen Menschen sind schwerbehindert (Quelle: Statistisches Bundesamt 2013).
Unter ihn sind ca. 700.000 Menschen erheblich behindert. Sie benötigen Hilfen beim Wohnen und Arbeiten und bei der Beteiligung am gesellschaftlichen Leben.
Die Diakonie hat 3.719 Angebote für Menschen mit Behinderung mit insgesamt
151.646 Plätzen (Quelle: Einrichtungsstatistik der Diakonie Deutschland 2014).
Dazu zählen 1.492 Wohnheime und andere stationäre Angebote, 1.160 teilstationäre Angebote für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung sowie 968 Beratungsstellen und ambulante Dienste. Darüber hinaus gibt es 52 Fachschulen der Behindertenhilfe und 47 Selbsthilfegruppen und Organisationen freiwilligen Engagements in der Diakonie.

Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz finden Sie in unserem Thema kompakt unter http://www.diakonie.de/thema-kompakt-bu ... 17016.html
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2016
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de
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Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt Erwartungen nicht

Beitrag von WernerSchell » 11.05.2016, 17:59

Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt Erwartungen nicht
Deutscher Behindertenrat (DBR) sieht im Behindertengleichstellungsgesetz Mängel


"Einige Vorschläge des DBR und seiner Mitgliedsverbände sind in die Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes eingeflossen. Das erkennen wir an, sind aber mit dem Gesamtbild unzufrieden, da insbesondere beim Abbau von Barrieren die Privatwirtschaft nicht in die Pflicht genommen wird." Das erklärt Ulrike Mascher, Sprecherratsvorsitzende des DBR und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der morgigen zweiten und dritten Lesung der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bundestag.
Für den DBR muss auch die Privatwirtschaft ihren Beitrag zur Barrierefreiheit leisten, damit künftig Menschen mit Behinderung vor weniger Hürden stehen. "Es ist zwar richtig, dass der Bund seine eigenen Institutionen und die Sozialleistungsträger zu Barrierefreiheit verpflichtet, aber die Menschen nutzen nun einmal im Alltag private Geschäfte, Gaststätten, Kinos und Arztpraxen viel häufiger als Bundesministerien und -behörden" , erklärt Mascher. Auch gibt es zum Beispiel beim wichtigen Thema der barrierefreien Informationstechnik zu wenig Fortschritt im Gesetz. Die Novelle droht zu einem Spartengesetz zu werden. Vom Anspruch, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen und für alle Menschen mit Behinderung herzustellen, ist der Entwurf weit entfernt.
"Ausnahmen darf es generell nicht geben. Mit der Metallrampe vor Geschäften ist es nicht getan. Insbesondere die private Wirtschaft kann von digitaler Barrierefreiheit profitieren. Potenzielle Kunden wie beispielsweise Sehbehinderte und Blinde können am e-Commerce nicht teilnehmen. Ein Umdenken der Privatwirtschaft erschlösse ihr neue Kunden und würde den Alltag der Betroffenen erheblich erleichtern, insbesondere bei Arztpraxen und anderen Gesundheitsdienstleistern. Wir brauchen eine Barrierefreiheit im umfassenden Sinn. Ohne fremde Hilfe muss allen alles zugänglich sein" , betont die DBR-Sprecherratsvorsitzende.
Außerdem lässt die Novellierung die Verbände behinderter Menschen bei der Durchsetzung von Zielvereinbarungen und Klagen bei Verstößen im Regen stehen. Ressourcen und Befugnisse der Verbände müssen daher deutlich gestärkt werden.
"Letztlich bleibt die Gesetzesnovelle hinter unseren Erwartungen und Vorschlägen zurück. Barrieren abzubauen ist für Menschen mit Behinderung essenziell. Und für alle wichtig, wenn wir zum Beispiel an Ältere oder Menschen, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, denken. Der DBR appelliert an den Gesetzgeber, dass die notwendigen Änderungen, die die Verbände behinderter Menschen gefordert haben, in das Gesetz aufgenommen werden. Darüber hinaus sollte sich unser Denken auch über die physischen Hürden hinaus bewegen. Es gibt immer noch zu viele Barrieren in den Köpfen gegenüber Menschen mit Behinderung", kritisiert Mascher.
Info: Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene. Mehr unter http://www.deutscher-behindertenrat.de

Diese Pressemeldung als PDF herunterladen:
DBR-Presseinfo vom 11.5.2016 - Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt Erwartungen nicht
http://www.filrcast.de/data/7t2zq6/743/ ... -nicht.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 11.05.2016
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Verbände rügen: Teilhabegesetz ist ein "Spargesetz"

Beitrag von WernerSchell » 23.05.2016, 06:14

Ärzte Zeitung vom 23.05.2016:
Verbände rügen: Teilhabegesetz ist ein "Spargesetz"
Das geplante Teilhabegesetz soll Menschen mit Behinderungen darin bestärken, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Behindertenverbände sind von dem Entwurf enttäuscht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=911 ... aft&n=4993
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Kabinett bringt Teilhabegesetz auf den Weg

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2016, 06:43

Ärzte Zeitung vom 28.06.2016:
Menschen mit Behinderung:
Kabinett bringt Teilhabegesetz auf den Weg

Ein 400 Seiten umfassendes Gesetz soll Menschen mit Behinderung das Leben erleichtern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=914 ... aft&n=5071
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Bundesteilhabegesetz – BTHG - Rechte verwirklichen

Beitrag von WernerSchell » 08.07.2016, 06:32

Regierungsentwürfe vorgelegt – Pflegestärkungsgesetz III und Bundesteilhabegesetz ins parlamentarische Verfahren eingebracht

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser,
die Bundesregierung hat mit den beiden am 28.06.2016 vorgelegten Entwürfen des Bundesteilhabegesetzes und des Pflegestärkungsgesetzes III mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung versprochen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe erwartet, dass die beiden geplanten Gesetze auch für Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bringen. Immerhin bezieht sich der Kern der Reform auf ein neues Recht der Leistungen der Eingliederungshilfe.
Eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zum Beispiel durch den Ausschluss von Leistungen der Pflegeversicherung in bestimmten Wohnsettings darf es dagegen nicht geben. Ein solcher Ausschluss droht gerade Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Das kann die Lebenshilfe nicht akzeptieren.

„Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“, so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte, die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel. Besonders die Ausweitung des Ausschluss von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz ist eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen!“
Gestern haben Bundesvorstand und Bundeskammer eine gemeinsame Position zu den Entwürfen beraten, die dazu gehörige Stellungnahme wird in der nächsten Woche veröffentlicht. Zur Unterstützung ihrer Forderungen startet die Lebenshilfe mit dem heutigen Tag eine Kampagne, die mit der Petition https://www.change.org/p/teilhabe-statt ... ehinderung zu den Gesetzen beginnt, die die Forderungen der Lebenshilfe zusammenfasst; sie fordert, dass
1. … Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Behinderung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Behinderung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, z.B. beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht von den verbesserten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

Unsere Kampagne ist dann erfolgreich, wenn wir viele sind: Kämpfen Sie mit uns für bessere Gesetze!

Machen Sie mit bei unserer Petition https://www.change.org/p/teilhabe-statt ... ehinderung . Senden Sie den Link an ihre Freunde, Verwandte und ihr ganzes Netzwerk, damit klar wird:
Eine Diskriminierung geistig behinderter Menschen ist inakzeptabel!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Andreas Zobel
Bundesgeschäftsführerin newsletter@lebenshilfe.de

Quelle: Mitteilung vom 07.07.2016
Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.,
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg,
Telefon 06421/491-0, Fax, -167,
E-Mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de
Registergericht: Amtsgericht Marburg
Registernummer: VR 972
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113 34 7507
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Bundesteilhabegesetz beschneidet Recht auf Selbstbestimmung

Beitrag von WernerSchell » 08.07.2016, 07:05

Medieninformation vom 06.07.2016

Bundesteilhabegesetz beschneidet Recht auf Selbstbestimmung

Bei der ASB-Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz am 6. Juli 2016 wies Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch auf Schwachstellen im geplanten Teilhabegesetz hin. Ulrich Bauch berief sich dabei auf Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das Professor Dr. Wolfgang Schütte von der HAW Hamburg im Auftrag des ASB erstellt hat.

Köln/Berlin, 6. Juli 2016 – Bei der ASB-Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz am 6. Juli 2016 in Berlin bezeichnete Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch das geplante Bundesteilhabegesetz als einen wichtigen Schritt in Richtung Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.

In einigen Bereichen wie der Schnittstelle zur Pflege sieht Ulrich Bauch aber noch erheblichen Nachbesserungsbedarf und beruft sich dabei auf Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das Professor Dr. Wolfgang Schütte von der HAW Hamburg im Auftrag des ASB erstellt hat. Das Gutachten wurde erstmals bei der öffentlichen Fachveranstaltung vorgestellt.

„Das Bundesteilhabegesetz in seiner derzeitigen Form beschneidet das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit hohem Hilfebedarf bei ihrer Entscheidung, wo und wie sie wohnen möchten", gab Ulrich Bauch zu bedenken. „Wer einen hohen pflegerischen Bedarf hat und zu Hause lebt, könnte durch das Gesetz dazu gezwungen sein, in einem Pflegeheim zu leben. Und wer einen großen Assistenzbedarf hat, könnte gezwungen sein, sein häusliches Umfeld aus Kostengründen zu verlassen und in eine stationäre Einrichtung, ein Wohnheim, umzuziehen."

Auch das sogenannte Pooling von Assistenzleistungen kritisierte Bauch: „Menschen in stationären Wohnformen können ohne ihre Zustimmung dazu gezwungen werden, sich Assistenten zu teilen. Dann kann der Einzelne nicht immer selbst entscheiden, wann er einkaufen oder ins Kino geht, sondern muss sich unter Umständen mit seinen Mitbewohnern abstimmen", so Ulrich Bauch.

Eine weitere Schwachstelle des Gesetzentwurfs ist nach Ansicht des ASB die fehlende Rechtssicherheit für Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen. Der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfe, die eng mit dem Wunsch- und Wahlrecht zusammenhängt, sollte im Bundesteilhabegesetz klarer gestellt sein. „Das Gesetz lässt den Behörden weiterhin zu viel Ermessensspielraum", kritisierte Ulrich Bauch.

Mit seiner ganztägigen Fachveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz beteiligte sich der ASB an der Diskussion zum neuen Teilhabegesetz. Dabei tauschten sich Fachleute des ASB mit Experten von anderen Wohlfahrts- und Fachverbänden zum geplanten Gesetz und dessen möglichen Folgen aus.

Hier können Sie das ASB-Rechtsgutachten zum Bundesteilhabegesetz (PDF) herunterladen.

ASB-Pressestelle: Alexandra Valentino, E-Mail: a.valentino@asb.de, Mobil: 0173/ 2 88 97 47, Astrid Königstein, E-Mail: a.koenigstein@asb.de, Mobil: 0172/2 86 65 33, http://www.asb.de, http://www.facebook.com/asb.de

Quelle und weitere Informationen:
https://www.asb.de/de/news/2016-07/bund ... bestimmung
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"Neusser Appell" fordert Nachbesserung bei Gesetz

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2016, 07:48

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Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 19.11.2016:
"Neusser Appell" fordert Nachbesserung bei Gesetz
Neuss. Caritas-Fachverband diskutiert Bundesteilhabegesetz
Von einer Teilhabe an der Gesellschaft könne keine Rede mehr sein, wenn Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung statt 1600 in Zukunft nur noch 266 Euro pro Monat aus der Pflegeversicherung erhielten. Vor solchen und anderen Einschnitten, die das im Entwurf vorliegende neue Bundesteilhabegesetz nach Expertenmeinung nach sich zieht, warnen 150 Delegierte des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP). Sie formulierten bei der Mitgliederversammlung, die sie erstmals in der Quirinusstadt abhielten, mit einem "Neusser Appell" sechs Kernforderungen, die in der weiteren Diskussion des Bundesteilhabe- (BTHG) und Pflegestärkungsgesetz III Gehör finden sollen.
Für die Experten unverständlich: Würden die vorliegenden Gesetzesentwürfe wie geplant noch in diesem Jahr verabschiedet, drohen gerade denjenigen enorme Nachteile, die vom Gesetzgeber eigentlich besonderen Schutz und Rückenwind für ihr Leben erwarten dürfen. Stattdessen liegen vor ihnen Einschnitte bei der Wohnortwahl und geringe Unterstützungsleistungen durch neue Zugangsregelungen für Eingliederungshilfe und Pflege. Diese Benachteiligung träfe vor allem Menschen, die sich oft nicht dagegen wehren könnten, so der Spitzenverband.
Vor dem Hintergrund ihrer Vereinsbestimmung, "Selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern", warnen die Delegierten vor den Risiken für Selbstbestimmung und Unterstützungsleistungen. Bedroht seien vor allem Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung und deren Recht auf "individuelle Bedarfsdeckung" und selbstgewählte "inklusive Wohnformen".
Den "Neusser Appell" verbinden die Delegierten des Verbandes, der bundesweit mehr als 1000 Einrichtungen mit etwa 41.500 Mitarbeitern und 150.000 Menschen mit einer Behinderung oder psychischen Erkrankung repräsentiert, mit einem dringenden Aufruf an die Bundesregierung und die Abgeordneten in der benachbarten Landeshauptstadt.
Auch am linken Niederrhein ist mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf unmittelbar zu befürchten, dass etwa zukünftige Klienten für das innovative Wohnangebot "Ambulante Intensivbetreuung" der St.-Augustinus-Behindertenhilfe in Neuss und Krefeld ihren Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung verlieren.
Der "Neusser Appell" des Verbandes "Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie" ist zu finden unter http://www.st-augustinus-behindertenhilfe.de und http://www.cbp.caritas.de

Quelle: NGZ vom 19.11.2016
http://m.rp-online.de/nrw/staedte/neuss ... -1.6406390
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WernerSchell
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Viele Änderungen am Teilhabegesetz

Beitrag von WernerSchell » 30.11.2016, 17:26

Viele Änderungen am Teilhabegesetz
Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (18/9522 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809522.pdf ) der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) in geänderter Fassung zugestimmt. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor einen 68 Änderungen umfassenden Änderungsantrag vorgelegt, in dem sie in vielen Punkten auf die deutliche Kritik von Verbänden reagierte.
Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Die Eingliederungshilfe soll aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herausgeführt und das SGB IX zu einem Leistungsgesetz aufgewertet werden. Fachleistungen werden künftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt. Mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht soll es außerdem künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten.
Mit einem Budget für Arbeit soll zudem die Teilhabe am Arbeitsleben gestärkt werden. Erstmals klargestellt wird, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Damit werden Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse wie ein Masterstudium oder in bestimmten Fällen eine Promotion ermöglicht.
Gestrichen wurde die umstrittene 5-zu-9-Regelung. Diese sah vor, dass Betroffene in fünf von neun Lebensbereichen eingeschränkt sein müssen, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten. Auch in Bezug auf die Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung gab es eine wesentliche Änderung: Der Vorrang von Pflegedienstleistungen gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe wurde aus dem Gesetz herausgenommen. Es bleibt damit bei der jetzigen Regelung der Gleichrangigkeit beider Leistungen. Festgelegt wurde auch, dass es im Bereich der persönlichen Assistenz kein "Poolen" von Leistungen geben soll, wenn davon die ganz persönliche Lebensführung innerhalb der Wohnung betroffen ist. Über eine Verordnung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) wird zudem geregelt, dass der Vermögensfreibetrag von Leistungsbeziehern des SGB XII von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben wird. Davon sollen Menschen mit Behinderungen profitieren, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Grundsätzlich gilt diese Regelung jedoch für alle Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII.
Die Grünen kritisierten die Beschränkung auf den Wohnbereich, während es bei Freizeitaktivitäten außerhalb der Wohnung immer noch zu einem "Zwangspoolen" kommen könne. Die Linke äußerte ebenfalls Zweifel, weil das Prinzip der unabhängigen Lebensführung durch unklare Formulierungen im Gesetz nicht ausreichend geschützt werde. Union und SPD zeigten sich zufrieden, dass nach den langen und umfangreichen Beratungen die Eingliederungshilfe nun in ein "modernes Sozialhilferecht" überführt werden und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden konnten.

Quelle: Mitteilung vom 30.11.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Kritik an Diskriminierung durch Pflegeversicherung

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2016, 16:59

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert - 01.12.2016:

LWL-Direktor lobt neues Gesetz für Menschen mit Behinderung
Kritik an Diskriminierung durch Pflegeversicherung


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Berlin/Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat das neue Gesetz zur stärkeren Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen begrüßt. Der Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz (BTHG) am Donnerstag (1.12.) verabschiedet. Es sei ein "behindertenpolitischer Meilenstein", so LWL-Direktor Matthias Löb, weil es wichtige Weichenstellungen enthalte: "Menschen mit Behinderung sind nicht mehr auf die Sozialhilfe angewiesen, es wird deutliche Freistellungen von Einkommen und Vermögen der behinderten Menschen geben", so Löb.
Das Gesetz sehe Modellprojekte vor, um Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu überprüfen und zu korrigieren. Löb: "Menschen mit Behinderungen, vor allem solche mit psychischen Behinderungen, landeten häufig deswegen in der Sozialhilfe, der so genannten Eingliederungshilfe, weil andere Sozialleistungsträger, wie z. B. die Arbeitsverwaltung oder die Rentenversicherung es nicht geschafft haben, Inklusion für diese Menschen zu verwirklichen."
Kritisch an dem Gesetz ist nach Einschätzung von Löb, dass es die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung nicht aufhebt. "Das Gesetz muss an dieser Stelle in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden", so der LWL-Direktor.
Die geltende Gesetzesregelung diskriminiere Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe leben, indem sie die Zuwendungen aus der Pflegeversicherung pauschal auf 266 Euro pro Monat festschreibt. Zum Vergleich: Behinderte Menschen mit der Pflegstufe II beziehen, wenn sie nicht in so einer stationären Wohneinrichtung, sondern in einem Pflegeheim leben, Leistungen in Höhe von 1.330 Euro. Den betroffenen Menschen mit Behinderung und den Kommunen entgehen so nach Angaben von Löb allein in Westfalen-Lippe mindestens 66 Millionen Euro im Jahr.
Positiv an dem Gesetz sei, dass die tatsächlichen Kosten des neuen Gesetzes überprüft würden. "Die Kommunen in NRW zahlen über die Landschaftsverbände die Eingliederungshilfe und müssen deshalb die Kosten im Blick behalten. Es gilt das Wort des Berliner Koalitionsvertrages, dass für die Kommunen keine neue Ausgabendynamik entstehen darf. Dort, wo neue Leistungsansprüche verankert wurden oder Leistungsansprüche ausgeweitet wurden, ist der Bund in der Pflicht. Wenn sich die jetzigen Kostenkalkulationen als falsch herausstellen, muss der Bund zahlen."

Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org
________________________________________
Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 16.000 Beschäftigten für die 8,2 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 17 Museen und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 116 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.

Quelle: http://www.lwl.org/pressemitteilungen/n ... .php?40585
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Bundesteilhabegesetz: Ein Gesetz mit Licht- und Schattenseit

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2016, 17:25

Diakonie-Zitat: Bundesteilhabegesetz: Ein Gesetz mit Licht- und Schattenseiten

Berlin, 1. Dezember 2016 Heute verabschiedet der Bundestag das
Bundesteilhabegesetz. Es stellt die Weichen für die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung für die nächsten Jahre. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt dazu:
"Das Bundesteilhabegesetz setzt einen Impuls für ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft. Zugleich ist es ein Kompromiss mit Licht- und Schattenseiten.
In den letzten Wochen ist es der Diakonie und Verbänden der Behindertenhilfe durch viel Überzeugungsarbeit gelungen, geplante Einschnitte in der Eingliederungshilfe zu verhindern. So können Menschen mit Behinderung, die in einer eigenen Wohnung leben, jetzt weiterhin Eingliederungshilfe- und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Seh- und hörgeschädigte Menschen sowie psychisch Kranke werden nicht von Leistungen ausgeschlossen. Aber es bleibt dennoch unsere Aufgabe, die Umsetzung des Gesetzes kritisch zu begleiten und weitere Verbesserungen im Interesse der Betroffenen zu erreichen."

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2016
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de
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Demenzkranke bleiben ausgeschlossen

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2016, 17:35

Die Rheinische Post berichtete am 15.12.2016:
Demenzkranke bleiben ausgeschlossen
Berlin. Bei der Versorgung gibt es zwar deutliche Verbesserungen. Kritik erntet die Bundesregierung aber für ihr Teilhabegesetz.
Von Jan Drebes und Eva Quadbeck
Um jungen Menschen zu vermitteln, was es bedeutet, alt zu sein, gibt es Kostüme, die Bewegung, Sicht und Gehör einschränken und die Gliedmaßen schwerer machen. Was es bedeutet, an Demenz zu leiden, das lässt sich nicht simulieren. Und die Betroffenen sind noch nicht einmal in der Lage, es zu erklären.
Die Zahl der Demenzkranken wächst in Deutschland stetig. Aktuell leiden 1,6 Millionen Menschen an Demenz-Erkrankungen, wie aus dem Pflegebericht der Bundesregierung hervorgeht, der gestern veröffentlicht wurde. Im Jahr 2050 werden es mehr als drei Millionen Menschen sein. Der Grund für den Anstieg ist allein die Alterung der Bevölkerung. Auch die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt wird weiter zunehmen - von heute 2,8 Millionen auf 3,5 Millionen im Jahr 2030 und 4,5 Millionen im Jahr 2050.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/demenzk ... -1.6466103
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§ 39 Abs. 2 Nr.5 Bundesteilhabegesetz – BTHG -

Beitrag von WernerSchell » 09.01.2017, 11:42

Mit dieser Mail beziehe ich mich auf § 39 Absatz 2 Nr. 5 BTHG. Hier legt der Gesetzgeber fest das die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation trägerübergreifende Beratungsstandards erarbeiten und die Weitergabe von eigenen Lebenserfahrungen an andere Menschen durch die Beratungsmethode des Peer Counselings fördern soll.In der Bundestagsdrucksache 18/9522 vom 05.09.2016 heißt es hierzu: "Als eine wichtige Aufgabe soll die Partizipation behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen nach dem Motto: ´Nichts über uns ohne uns' gestärkt werden. Mehr als bisher ist vorgesehen, Betroffene in die konzeptionelle Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation mit einzubeziehen."

Ich lebe mit den Folgen einer schweren Schädel-Hirnverletzung, die ich 1982 als 12-jähriger nach einem Straßenverkehrsunfall erworben habe. Nach einer dreimonatiogen stationären Akutbehandlung - 4 Wochen neurochirurgische Intensivstation und 8 Wochen Unfallchirurgie - erfolgte die neun Monate andauernde stationäre Weiterbehandlung in der neurologischen Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche in Gailingen. Von 1983 bis 1989 besuchte ich Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung in Bochum und Köln. Nach dem Abitur studierte ich von 1989 bis 1994 an der Universität Köln Sonderpädagogik und wurde 2004 vom Promotionsausschuss Dr. phil. der Universität Bremen promoviert. Meine Dissertation befasst sich mit dem Peer Support als neuropädagogische Maßnahme in der Habilitation schwer hirnverletzter Jugendlicher und junger Erwachsener im Übergang von der Ausbildung in das Berufsleben. Meine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Peer Counseling möchte ich gemäß §39 Absatz 2 Nr. 5 BTHG der Bundesarbeitsgemeinschaft bei der konzeptionellen Arbeit gerne zur Verfügung stellen und hier tätig werden.

Ich würde mich diesbezüglich um eine Kontaktaufnahme sehr freuen.

Dr. Carsten Rensinghoff Institut - Institut für Praxisforschung, Beratung und Training bei Hirnschädigung
Dr. phil. Carsten Rensinghoff
Sprockhöveler Str. 144
58 455 Witten
Tel.: 0 23 02/5 23 15
mobil: 0157/50 70 50 89
Email: info@rensinghoff.org
Web: http://www.rensinghoff.org
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