Landesförderplan Alter und Pflege 2016-2017 NRW

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Landesförderplan Alter und Pflege 2016-2017 NRW

Beitrag von WernerSchell » 13.02.2016, 07:38

Der Landesförderplan Alter und Pflege 2016-2017 des Landes Nordrhein-Westfalen
auf der Grundlage des neuen Alten- und Pflegegesetzes


Hintergrund

Gemäß § 19 Alten- und Pflegegesetz NRW erstellt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter einen Landesförderplan, in dem die Fördermaßnahmen und -mittel für Alten- und Pflegepolitik für die Dauer einer Legislaturperiode gebündelt und transparent aufgeführt sind. Dabei sollen die Ziele und Aufgaben der Alten- und Pflegeförderung auf Landesebene beschrieben sowie Näheres zur Förderung ausgeführt werden.

Dem Alten- und Pflegeförderplan liegt der Konsens zugrunde, dass die demographische Entwicklung erhebliche Anforderungen an die Gestaltung der sozialen Infrastruktur in unserem Land und insbesondere an die Quantität und Qualität der Angebote zur Versorgung und Unterstützung älterer und pflegebedürftiger Menschen stellt.

Es bedarf zukunftssicherer Lösungen, die in allen Bereichen von den Menschen her gedacht und gemeinsam mit ihnen gestaltet werden müssen. Zudem muss die konkrete Umsetzung einer auf die Zukunft ausgerichteten Alten- und Pflegepolitik im Schwerpunkt auf der lokalen Ebene erfolgen. Sie muss den direkten Lebenszusammenhang der älteren oder pflegebedürftigen Menschen kennen und ihr direktes Wohn- und Lebensumfeld bedarfsgerecht gestalten.

Was wird gefördert?

Die Haushaltsmittel für den Landesförderplan können in den Themenbereichen Alter und Pflege insbesondere verwendet werden für
• Institutionelle Förderungen
• Projektförderungen,
• die Förderung und Gestaltung partizipativer Prozesse,
• die Förderung wissenschaftlicher Untersuchungen einschließlich der Entwicklung von Instrumenten der Wissens- und Erfahrungstransfers
• die Erarbeitung, Erprobung und Anwendung von Instrumenten insbesondere zur Ermittlung, Vorhaltung und Auswertung von Daten.

Im Rahmen der im Landesförderplan aufgeführten Förderangebote können Akteurinnen und Akteure der Alten- und Pflegepolitik NRW für ihre Arbeit, Projekte und Massnahmen eine finanzielle Förderung nach den Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) erhalten.

Der Landesförderplan 2016-2017 fasst auf der Grundlage einer landesweiten Beteiligung zur Erarbeitung von Förderschwerpunkten die Fördermöglichkeiten in 3 Förderbereiche mit insgesamt 20 Förderzielen zusammen, denen 14 konkrete Förderangebote zugeordnet sind. Die Förderangebote beschreiben im Detail und abschließend, wer für welche Maßnahme unter welchen Voraussetzungen eine Förderung beantragen kann.

Weitere Informationen und Antragstellung

Den Landesförderplan finden Sie hier > http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... 012016.pdf

Die Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen:

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... k-2016.zip
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... KB_PSH.zip
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Selbsthilfegruppen http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/p ... ck-SHG.zip

FAQs zum Förderangebot 13 - Förderung Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe http://www.mgepa.nrw.de/pflege/rechtsgr ... /index.php
FAQs zum Förderangebot 13 - Förderung von Selbsthilfegruppen http://www.mgepa.nrw.de/pflege/rechtsgr ... /index.php

Antragsfristen

Der Landesförderplan sieht folgende Antragsfristen vor:
Für das Förderjahr 2016: 15.02.2016
Für das Förderjahr 2017: 15.11.2016
Für das Förderjahr 2018: 15.11.2017
Über die bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt eingegangenen Anträge wird einheitlich unmittelbar im Anschluss entschieden. Bei den Antragsfristen handelt es sich nicht um Ausschlussfristen. Auch nach der Frist sind Anträge möglich und können – soweit noch Mittel im jeweiligen Förderangebot verfügbar sind – bewilligt werden.

Für Fragen zum Landesförderplan stehen Ihnen
Herr Stephan Erkelenz
Tel. 0211-8618-3241
E-Mail: poststelle@mgepa.nrw.de
und
Frau Andrea Göhlich
Tel. 0211-8618-3130
E-Mail: poststelle@mgepa.nrw.de
gerne zur Verfügung.

Quelle: http://www.mgepa.nrw.de/pflege/rechtsgr ... /index.php
+++

Presseinformation – 91/2/2016 Düsseldorf, 12. Februar 2016

Ministerin Steffens:
Land fördert erstmals Selbsthilfe von Pflegebedürftigen und Angehörigen

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu entlasten, ihre Selbstbestimmung zu stärken und einen Impuls für den Aufbau eines „Landesnetzes Pflegeselbsthilfe“ zu geben, fördert Nordrhein-Westfalen erstmals Selbsthilfestrukturen in der Pflege. Land und Pflegekassen stellen dafür bis 2018 gemeinsam drei Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des Landes beträgt 1,5 Millionen Euro. „Selbsthilfe ist ein stabilisierender Anker im Pflegealltag. Der Austausch mit Menschen, die in einer vergleichbaren Situation sind, sowie von den Erfahrungen anderer zu profitieren, kann zu Entlastung führen und Kräfte mobilisieren“, erklärte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens anlässlich der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung. „Außerdem wollen wir eine Vernetzung der Pflege-selbsthilfe mit professionellen Pflege-, Hilfe- und Unterstützungsangeboten vor Ort fördern. Das kann Angehörige beispielsweise ermutigen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, sich selbst zu entlasten und so die eigene Gesundheit zu erhalten“, so Steffens weiter.

In Nordrhein-Westfalen leben mehr als 580.000 Pflegebedürftige und geschätzt eine Millionen pflegende Angehörige. Während Selbsthilfeorganisationen im Gesundheitsbereich seit langem etabliert sind, fehlt es an vergleichbaren Strukturen in der Pflege. Der neue „Landes-förderplan Alter und Pflege“ für die Jahre 2016 und 2017 sieht deshalb erstmals Fördermöglichkeiten für den Auf- und Ausbau von Selbst-hilfegruppen und -organisationen sowie von Pflegeselbsthilfe-Kontaktbüros vor. Gefördert werden sollen vorrangig Projekte und Initiativen von pflegenden Angehörigen, sodass Betroffenen landesweit flächendeckend entsprechende Angebote zur Verfügung stehen. „Unser Motto dabei ist: ,Vorhandenes stärken – Neues ermöglichen‘. Angehörigen soll der Zugang zu bestehenden Selbsthilfegruppen erleichtert sowie die Gründung neuer lokaler Gruppen in vielfältiger Trägerschaft ermöglicht werden. Auch für eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Versorgung im Quartier sind Einrichtungen der Pflegeselbsthilfe von großer Bedeutung“, sagte Ministerin Steffens.

„Wir freuen uns, dass unsere Initiative zur Pflegeselbsthilfe in NRW durch das Land unterstützt wurde“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW, der im Namen aller Pflegekassen in NRW den Vertrag unterzeichnete. „Die Pflegeselbsthilfe trägt dazu bei, dass Menschen, die Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen, gestärkt werden. Dadurch können Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause bleiben. Das entspricht den Wünschen der Versicherten.“

Um die Pflegeselbsthilfe-Struktur zu unterstützen, haben auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Landesverband der Alzheimergesellschaften und der Landesbeauftragte für Patientinnen und Patienten ihre vielfältigen Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse eingebracht und die Vereinbarung unterzeichnet.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Aufbau von Unterstützungsstrukturen nun umgesetzt werden kann“, so Andreas Johnsen, Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Wir werden unsere vielfältigen Erfahrungen und unseren Sachverstand im Bereich der Selbsthilfe einbringen, um den Aufbau der Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe in Nordrhein-Westfalen nach Kräften zu fördern und die Selbsthilfe-Ressourcen der Betroffenen zu mobilisieren."

Ebenfalls unterzeichnet haben die kommunalen Spitzenverbände, die sich für die Entwicklung einer Pflegeselbsthilfe-Struktur vor Ort einsetzen und Selbsthilfegruppen in ihre kommunalen Netzwerke einbinden wollen. Angestrebt werden zum Beispiel Kontaktbüros-Pflegeselbsthilfe in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus planen Land und Pflegekassen eine landesweite Koordinierung sowie eine wissenschaftliche Begleitung des „Landesnetzes Pflegeselbsthilfe“.

„Die Unterzeichnung der Zielvereinbarung ist der Abschluss eines partizipativen Beratungsprozesses aller Beteiligten und gleichzeitig der Start für eine Förderung, die konsequent die betroffenen Menschen in den Mittelpunkt stellt“, betonte Ministerin Steffens.

Hintergrund:
• Im Sozialgesetzbuch zur Pflegeversicherung (SGB XI) ist festgelegt, dass die Pflegekassen pro Jahr und Versicherten 0,10 Euro für die Förderung der Pflegeselbsthilfe zur Verfügung stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Gruppe oder Organisation die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Eine Förderung der Pflegeselbsthilfe ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Zweckbestimmung bereits eine Förderung als Gesundheitsselbsthilfe (nach SGB V) erfolgt.

• Die Vereinbarung sieht u.a. landesweit die Einrichtung von „Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe“ vor, die lokale Selbsthilfegruppen begleiten und die Gründung neuer Gruppen anregen. Land und Pflegekassen stellen für die Förderung dieser „Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe“ jeweils bis zu 30.000 € /Jahr zur Verfügung. Die einzelnen Selbsthilfegruppen können mit bis zu 1000 € / Jahr zzgl. 600 € Anschubfinanzierung gefördert werden.

Weitere Informationen zum Förderangebot „Pflegeselbsthilfe“ und dem „Landesförderplan Alter und Pflege“ finden Interessierte auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.mgepa.nrw.de/pflege/rechtsgr ... /index.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt