Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz ein Flop

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz ein Flop

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2016, 07:55

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.01.2016

Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz ein Flop!

Dazu informiert ein Filmbeitrag aus 2013: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4 und das nachfolgende Statement:

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Damit wurden bereits bestehenden Regelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FamiliepflegeZG) weiter entwickelt und miteinander verzahnt. … Weitere Informationen unter: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-men ... 83784.html - http://www.wege-zur-pflege.de/ - Buchtipp: viewtopic.php?f=5&t=18301&hilit=Pflegezeitgesetz#p90306 - Die Rheinische Post berichtet am 22.01.2016, dass nur 242 Personen ein Pflege-Darlehen genutzt haben. Damit wird eindrucksvoll bestätigt, dass diese Art von Hilfsangeboten weiterhin als Flop einzustufen sind. Die Pflegezeitregelungen wurden bereits am 05.01.2013 in der Lokalzeit Düsseldorf, WDR Fernsehen, vorgestellt. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk war im Studio und kritisierte die Vorschriften in aller Deutlichkeit. Nun stellt sich heraus, dass auch die korrigierten Vorschriften weiterhin als nicht praxistauglich einzustufen sind. Die geänderten Regelungen, die auf eine Darlehnsgewährung abstellen, sind daher Grund genug, auch insoweit weitergehende Verbesserungen einzufordern. - Die Lokalzeit Düsseldorf berichtete am 05.01.2013: "Pflege aus Liebe - die Angehörigenpflege." Die Sendung der Lokalzeit Düsseldorf, WDR-Fernsehen, ist weiterhin anschaubar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4
- Wochenthema Pflege: Helfen aus Liebe [03:15 min]
- TALK 1: Belastung durch Pflege [02:00 min]
- Wochenthema Pflege: Pro und Contra Pflegezeit [02:30 min]
- TALK 2: Für und Wider Pflegezeit [02:00 min]

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Siehe auch die Beiträge im Forum unter:
viewtopic.php?f=4&t=20671
viewtopic.php?f=4&t=13780
viewtopic.php?f=5&t=18301
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39.000 Beschäftigte haben Pflege-Auszeit genommen

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2016, 06:37

Sozialpolitik
39.000 Beschäftigte haben Pflege-Auszeit genommen
Von Julia Emmrich
Eineinhalb Jahre nach Einführung der Pflege-Auszeit zieht Familienministerin Schwesig Zwischenbilanz. Die Nachfrage steigt, sagt sie.
Berlin. Acht Stunden im Büro und danach noch einen kranken oder hochbetagten Menschen pflegen? Für viele ist das längst Normalität: Der Spagat zwischen Pflege und Beruf gehört für immer mehr Deutsche zum Alltag. Um den Druck von den Angehörigen zu nehmen, hat die Bundesregierung ein ganzes Paket mit Entlastungen geschnürt: Mit den neuen Regelungen zur Familienpflegezeit haben pflegende Angehörige das Recht auf eine berufliche Auszeit zwischen zehn Tagen und 24 Monaten. Eineinhalb Jahre nach der Einführung hat Familienministerin Manuela Schwesig jetzt ausrechnen lassen, wie viele Menschen das Angebot bereits genutzt haben, die Zahlen liegen unserer Redaktion exklusiv vor.
... (weiter lesen unter) ... http://www.morgenpost.de/politik/articl ... ommen.html

Die Rheinische Post berichtet ebenfalls am 08.07.2016 und spricht klar von einem Flop!
Siehe > http://www.rp-online.de/politik/39000-n ... -1.6105202
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Pflege-Auszeit flopt weiter

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2016, 06:42

Am 09.07.2016 bei Facebook gepostet:
Pflege-Auszeit nur in wenigen Einzelfällen hilfreich
> viewtopic.php?f=4&t=21481 Die insoweit (2013 in der WDR-Lokalzeit Düsseldorf) abgegebenen Erklärungen
sind trotz bescheidener Gesetzeskorrekturen weiter zutreffend
= Pflege-Auszeit ist schlicht ein Flop:
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4
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Pflege-Auszeit: Erfolg oder Misserfolg?

Beitrag von WernerSchell » 11.07.2016, 06:47

Deutsches Ärzteblatt:
Pflege-Auszeit: Erfolg oder Misserfolg?
Die Regelung soll Berufstätige entlasten, die neben dem Job einen Angehörigen zu pflegen haben. Doch ist die Pflege-Auszeit tatsächlich ein Erfolgsmodell?
Darüber gehen die Meinungen auseinander ... 
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... Misserfolg

Familienpflegezeit: Erwerbstätige befürchten berufliche Nachteile
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -Nachteile
Pflege-Auszeit auch bei kranken Kindern in Klinik
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -in-Klinik
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Familienpflegezeit: Kann man Beruf und Pflege vereinen?

Beitrag von WernerSchell » 13.07.2016, 06:31

Ärzte Zeitung vom 13.07.2016:
Familienpflegezeit: Kann man Beruf und Pflege vereinen?
Die Familienpflegezeit soll Berufstätige entlasten, die neben dem Job Angehörige pflegen. Doch die Möglichkeiten werden kaum genutzt.
Geht das SPD-Modell an der Lebenswirklichkeit vorbei? mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=915 ... ege&n=5104
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Familienpflegezeit: Kann man Beruf und Pflege vereinen?

Beitrag von WernerSchell » 13.07.2016, 06:32

Ärzte Zeitung vom 13.07.2016:
Familienpflegezeit: Kann man Beruf und Pflege vereinen?
Die Familienpflegezeit soll Berufstätige entlasten, die neben dem Job Angehörige pflegen. Doch die Möglichkeiten werden kaum genutzt.
Geht das SPD-Modell an der Lebenswirklichkeit vorbei? mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=915 ... ege&n=5104
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Auszeit von der Pflege - Urlaubsanspruch für Angehörige

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2017, 06:32

Auszeit von der Pflege - Urlaubsanspruch für Angehörige

(Quelle: Verbraucherberatung.NRW) Endlich, Sommer, Sonne, Strand genießen! Doch viele Angehörige, die einen hilfsbedürftigen Menschen zu Hause betreuen und pflegen, gönnen sich selten eine Auszeit. Häufig, weil sie schlichtweg nicht wissen, wie sie den Urlaub von der Pflege organisieren sollen. Dabei können schon ein paar Tage fernab des Alltags helfen, neue Kraft zu tanken und die Aufgaben zu Hause besser zu meistern. "Für eine Verschnaufpause können Angehörige verschiedene Leistungen bei der Pflegekasse beantragen und miteinander kombinieren", erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie hat für Helfer zu Hause, die vorübergehend mal tief durchatmen möchten, folgende Tipps:
Finanzielle Zuwendungen: Ganz gleich, ob eine Familienfeier, ein Kino-oder Arztbesuch oder eine Reise ansteht: Pflegende Angehörige können für solche Unternehmungen bis zu 42 Tage im Jahr Verhinderungspflege beziehungsweise Ersatzpflege von der Pflegekasse bekommen. Bis zu 1612 Euro übernehmen die Pflegekassen auf Antrag, wenn Pflegende eine Auszeit nehmen wollen und Hilfsbedürftige von Außenstehenden versorgt werden müssen. Dies gilt auch, wenn private Helfer bei den anstehenden Verrichtungen von einem professionellen Dienst unterstützt werden. Gezahlt wird die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Pflegende Angehörige oder Pflegepersonen haben jedoch erst einen Anspruch auf Leistungen, wenn sie bereits seit sechs Monaten im Einsatz sind. Die Leistungen müssen zuvor bei der Pflegekasse beantragt werden und vom Pflegebedürftigen unterschrieben werden.
Ersatz- oder Kurzzeitpflege: Wie eine Urlaubsvertretung im Einzelfall organisiert werden kann, sollte sich an den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren. Verlassen etwa Hilfsbedürftige die gewohnte Umgebung nur ungern, ist es sinnvoll, jemanden zu beauftragen, der den Kranken zu Hause betreut, während der vertraute Helfer die Seele baumeln lässt. Wer den Pflegebedürftigen rund um die Uhr versorgt wissen will, kann sich für eine Unterbringung und Versorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung entscheiden. Unterkunft und Mahlzeiten müssen Hilfsbedürftige in diesem Falle allerdings selbst zahlen. Viele Pflegeheime halten für diesen Zweck Betten bei Bedarf bereit. Interessenten sollten jedoch frühzeitig fragen, ob zum gewünschten Datum noch Plätze frei sind, da es Engpässe geben kann
Ausnahmen: Übernimmt ein Nachbar, Freund oder entfernter Verwandter die Urlaubsvertretung, zahlt die Pflegekasse ebenfalls. Springt jedoch ein Familienmitglied ersten oder zweiten Grades ein, dazu zählen zum Beispiel Schwester oder Schwiegersohn, gibt's die Ersatzpflege nur in Höhe des Pflegegeldes. Dessen Höhe orientiert sich am bereits festgelegten Pflegegrad. Zusätzlich kommt die Kasse für Kosten auf, die durch die Übernahme der Pflege anfallen, etwa für Kinderbetreuung oder die Anfahrt zum Pflegebedürftigen. Insgesamt werden nicht mehr als 1612 Euro gezahlt.
Urlaub im Pflegehotel:. Wer nicht auf den gemeinsamen Urlaub verzichten will, kann den Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Urlaubsort unterbringen, wenn es dort eine entsprechende Wohnanlage gibt. Auch immer mehr Pflegehotels bieten ihren bedürfnisorientierten Service für eine gemeinsame Unterbringung an. Auch hier kann bei anerkannten Hotels eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeiten gelten allerdings nur für Reiseziele innerhalb Deutschlands.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Fragen zur Ersatzpflege haben, können sich an den nächstgelegenen Pflegestützpunkt wenden. Kontakt im Internet beim Zentrum für Qualität in der Pflege unter http://www.zqp.de/pflegeberatung-auf-einen-blick. Im Einzelgespräch erläutern die Berater in den Pflegestützpunkten, welche Voraussetzungen Angehörige erfüllen müssen, um die Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen und klären den Hilfebedarf. Weitere Informationen rund um die Kombi Pflege und Urlaub gibt's auch online unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/pflegeurlaub.

Quelle: Mitteilung vom 10.07.2017
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Famlienpflegezeit wird kaum genutzt

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2018, 05:56

Ärzte Zeitung vom 25.09.2018:
Unternehmen berichten
Pflegezeit wird kaum genutzt

Berufstätigen, die einen Angehörigen pflegen, stehen mehrere gesetzliche Angebote zur Verfügung, wie sich Pflege und Beruf besser vereinbaren lassen. Doch genutzt werden sie kaum, wie eine Befragung von Unternehmen zeigt. mehr »
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Pflegedarlehen ist gescheitert

Beitrag von WernerSchell » 07.08.2019, 06:09

Ärzte Zeitung vom 07.08.2019:
Patientenschützer kritisieren
Pflegedarlehen ist gescheitert

Wird ein naher Angehöriger zum Pflegefall, kommt auf die Angehörigen oft die Hauptlast zu. Treten sie im Job kürzer, können sie ein Darlehen beantragen – doch nur ganz wenige machen davon Gebrauch. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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