Verfassungsbeschwerde gegen Pflegevorsorgefonds

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Verfassungsbeschwerde gegen Pflegevorsorgefonds

Beitrag von WernerSchell » 19.01.2016, 07:08

Hunderte Familien erheben Verfassungsbeschwerde gegen Pflegevorsorgefonds

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(Berlin/Karlsruhe). 376 Familien haben heute in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen zu hohe Sozialversicherungsbeiträge für Familien und insbesondere die Finanzierung des Pflegevorsorgefonds erhoben. Unterstützt werden sie hierbei vom Deutschen Familienverband und dem Familienbund der Katholiken. Die Vertreter der beiden Verbände, Siegfried Stresing und Georg Zimmermann, übergaben heute in Karlsruhe neben der Verfassungsbeschwerde zwei Ordner mit den Vollmachten der beschwerdeführenden Familien.

„Der Beitrag, den Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder für die umlagebasierte Sozialversicherung leisten, wird derzeit nicht anerkannt“, sagte heute Stefan Becker, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Weil Eltern diesen generativen Beitrag neben ihren Geldbeiträgen erbringen, müssen sie bei den monetären Beiträgen entlastet werden. Dass dies nicht geschieht, ist ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dieser Verstoß wird beim Pflegevorsorgefonds auf die Spitze getrieben.“

Der Pflegevorsorgefonds wurde mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz eingeführt. Seit dem 1. Januar 2015 werden 0,1 Prozentpunkte der Pflegeversicherungsbeiträge in diesem Fonds angelegt. Dort soll das Geld 20 Jahre lang angespart werden, um Beitragssteigerungen abzumildern, wenn ab 2034 die geburtenstarken Jahrgänge das 75. Lebensjahr erreichen und deren Pflegebedürftigkeitsrisiko deutlich ansteigt.

„Dass unterhaltsverpflichtete Eltern in gleicher Weise in den Pflegevorsorgefonds einzahlen wie jeder andere auch, ist nicht hinnehmbar“, so Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands. „Der Pflegevorsorgefonds dient der Abfederung eines demographischen Problems, für das Eltern nicht verantwortlich sind. Dass in der Pflegeversicherung bei der Beitragsbemessung der durch die Kindererziehung erbrachte generative Beitrag zu berücksichtigen ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2001 entschieden.“

Das Bundesverfassungsgericht hat im Pflegeversicherungsurteil vom 3. April 2001 entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstößt, dass „Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.“ Dieser Gedanke ist nach Ansicht des Deutschen Familienverbands und des Familienbundes der Katholiken auf die Kranken- und die Rentenversicherung übertragbar.

Mit Blick auf die beschwerdeführenden Familien äußerte Stefan Becker: „Mit ihrer Verfassungsbeschwerde zeigen die Familien, dass sie nicht länger bereit sind, den bestehenden verfassungswidrigen Zustand zu akzeptieren.“ Und Dr. Klaus Zeh ergänzte: „Bei der Forderung nach einer Beitragsreduzierung für unterhaltsbelastete Familien geht es nicht um eine Bewertung von Lebensstilen oder Lebensentscheidungen. Es geht schlicht um eine gerechte, die unterschiedlichen finanziellen Belastungen berücksichtigende Gesetzeslage.“

Link zur Verfassungsbeschwerde: http://elternklagen.de/klagen-vor-gericht/

Quelle: Pressemitteilung vom 16.12.2015
http://www.deutscher-familienverband.de ... sorgefonds
http://www.familienbund.org/index.php?o ... &Itemid=17

Deutscher Familienverband
Herausgeber: Bundesgeschäftsführer Siegfried Stresing
Seelingstraße 58
14059 Berlin
Tel: 030 / 30 88 29 60
Fax: 030 / 30 88 29 61
Email: presse@deutscher-familienverband.de

Familienbund der Katholiken
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstr. 13
10117 Berlin
030 - 326 756 0
030 - 326 756 20
info@familienbund.org

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Zum Thema passend die Pressemitteilung vom 09.07.2015 zum Thema:
Gute Pflege zu Hause erfordert starke Familien
viewtopic.php?f=4&t=21154
Dort wird u.a. ausgeführt:
Einige insoweit wichtige Werte des Grundgesetzes (GG) sind mittlerweile anscheinend nicht mehr voll wirksam. Zu denken ist da vornehmlich an Artikel 6 GG. Ehe und Familie stehen nur noch mit Einschränkungen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. … für die Fortentwicklung einer Gesellschaft und die nachhaltig gute Ausgestaltung eines sozialen Netzes, v.a. zur Gewährleistung einer guten pflegerischen Versorgung ("ambulant vor stationär"), brauchen wir eine Stärkung von Ehe und Familie. Alles andere ist Beliebigkeit und ein Irrweg - auch mit Blick auf die demografische Entwicklung.
Papst Franziskus hat folgerichtig auf seiner Lateinamerika-Reise die Bedeutung der Familie gewürdigt. Bei einer Messe vor rd. 600.000 Gläubigen in Ecuador rief Franziskus am 06.07.2015 dazu auf, Familien größere Wertschätzung zukommen zu lassen. Die Gesellschaft müsse ihrer "sozialen Schuld" gegenüber Familien gerecht werden und diese mehr unterstützen (Quelle: AFP, 06.07.2015). Bereits bei einer Messfeier im Rizal Park, Manila, 18.01.2015, hatte sich Papst Franziskus kritisch geäußert. Er wurde wie folgt zitiert: „Leider muss die Familie in unseren Tagen allzu oft gegen heimtückische Angriffe und Programme verteidigt werden, die im Gegensatz zu all dem stehen, was uns wahr und heilig ist, zum Schönsten und Edelsten in unserer Kultur.“


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Die Medien berichten u.a.:
http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/01 ... orgefonds/

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Ärzte Zeitung vom 14.01.2016:
Bundesverfassungsgericht: Familien klagen gegen zu hohe Sozialbeiträge
376 Familien haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Sie wehren sich gegen aus ihrer Sicht zu hohe Sozialbeiträge.
Alle Klagen vor Sozialgerichten waren zuvor gescheitert. Jetzt hoffen sie auf die Richter in roten Roben.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... aft&n=4724
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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