Zukunft der Pflegepolitik: Perspektiven, Handlungsoptionen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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TK-Umfrage: Jedem Dritten ist Pflege komplett fremd

Beitrag von WernerSchell » 06.12.2016, 08:52

Ärzte Zeitung vom 06.12.2016:
TK-Umfrage: Jedem Dritten ist Pflege komplett fremd
Fast jeder Dritte (30 Prozent) der Deutschen ist mit dem Thema Pflege noch nie in Berührung gekommen.
Dieses Ergebnis liefert eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK), für die im August
rund 1000 Menschen befragt wurden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=925 ... sen&n=5421
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Pflegebedürftige - Bis 2060 eine Million in NRW erwartet

Beitrag von WernerSchell » 06.12.2016, 18:14

Statistiker erwarten bis 2060 bis zu einer Million Pflegebedürftige in NRW. Der Anstieg der Zahl der pflegebedürftigen Menschen - und nicht nur in NRW - ist nicht überraschend. Entsprechende Einschätzungen sind seit Jahren bekannt. Dies stellt die Pflegepolitik vor enorme Herausforderungen. Die von der GroKo getroffenen pflegepolitischen Reformentscheidungen sind nicht ausreichend, um den demografischen Anforderungen gerecht zu werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zahlreiche Vorschläge gemacht, wo und wie Prioritäten gesetzt werden müssen. Aktuell wurde es mit dem Pflegestärkungsgesetz III versäumt, klare Verpflichtungen zur Schaffung von altengerechten Quartiershilfen mit angemessener Finanzierung zu gestalten. Wir wissen seit längerer Zeit was zu tun ist. Leider wird mit Kommissionen, Modellversuchen, Projekten und ähnlichen Vorhaben unnütz Zeit zur nachhaltigen Sicherstellung guter Pflege - Rahmenbedingungen versäumt. - Werner Schell
>>> viewtopic.php?f=4&t=21895
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Pflegebericht - Pflegenotstand wird nicht aufgelöst

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2016, 07:19

Am 14.12.2016 bei Facebook gepostet:
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung wurde am 14.12.2016 beschlossen. Dieser liefert einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2015 und damit kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat der Berichtsvorstellung eine kritische Stellungnahme angefügt. Wesentlich ist dabei, dass die Pflegereform keine Auflösung des Pflegenotstandes bringen wird und die unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen in den Pflegeeinrichtungen unverändert bleiben.

>>> viewtopic.php?f=4&t=21903
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Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2016, 07:51

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt - 17.12.2016: Menschen, die sich für den Pflegeberuf entschieden,
verdienten Anerkennung, so die Kanzlerin. Sie erklärt, besonders für Demenzkranke brächten der neue Pflegebegriff
und die Einführung der neuen Pflegegrade Verbesserungen.


Der Filmbeitrag (= 5,30 Minuten) ist wie folgt abrufbar:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKi ... _node.html
bzw. https://www.youtube.com/watch?v=OeuiAYyAUd8

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Anmerkungen der Moderation - Kommentierung zu den Erklärungen der Kanzlerin :
Kanzlerin Merkel erklärte bereits 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich ... Pflegekräfte werden seit Jahren mit Erklärungen umworben, z.B. mit Bekundungen wie etwa: Sie verdienen "Wertschätzung und Anerkennung". Ihre Arbeitsbedingungen bleiben aber anhaltend mehr als belastend und die Vergütungen für die schwere Arbeit am Menschen sind auch bislang nicht verbessert worden. Ich habe die Bundeskanzlerin am 20.02.1012 angeschrieben und auf die entsprechenden Reformnotwendigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief ist nachlesbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf - Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dazu ein Statement bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE Und was aus der Sicht des Jahres 2016 schlimmer ist … die Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen sind trotz einiger Reformgesetze nicht verbessert worden! Die viel gepriesenen Pflegestärkungsgesetze geben keine Antworten, wie die unzureichenden Pflegebedingungen aktuell aufgelöst werden können! > viewtopic.php?f=3&t=21471

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:
Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21892

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Pflegereform - "Trotz aller Verbesserungen muss man sich aber im Klaren darüber sein,
dass die Pflege durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht automatisch besser wird.
Auch der Pflegefachkräftemangel - gerade in vollstationären Pflegeeinrichtungen - wird dadurch noch nicht behoben."

Zitat Dr. Renate Richter, Leiterin der Abteilung Sozialmedizin bei MEDICPROOF, dem medzinischen Dienst der PKV, in Magazin "PKVbublik", September 2016.
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Mehr Pflegekräfte = bessere Pflege ...

Beitrag von WernerSchell » 03.02.2017, 10:11

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 02.02.2017

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Mehr Pflegekräfte = bessere Pflege

K.J. Laumann, Pflegebeauftragter der Bundesregierung, hat alle Pflegeeinrichtungen angeschrieben und für attraktivere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte geworben. Diese Aufmunterung liegt nahe bei den Äußerungen der Bundeskanzlerin Merkel, die den Pflegekräften bereits großen Respekt gezollt hat. Ergänzt wird das alles durch eine aktuelle Kolumne von Kardinal Woelki, der mehr gesellschaftliche Anerkennung für die Pflege angemahnt hat.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass alle netten Sprüche und Aufmunterungen in Richtung Pflegekräfte und Einrichtungen allein wenig hilfreich sind. Wir brauchen, und das wird seit Jahren verdeutlicht, auch bei den Neusser Pflegetreffs, ein Personalbemessungssystem für die Pflegeeinrichtungen, das ein an § 11 SGB XI ausgerichtetes Pflegen möglich macht. Es geht einfach um die Auflösung des Pflegenotstandes - um mehr Pflegekräfte - JETZT! Nur mit Pflegekräften wird es eine bessere Pflege geben.
Näheres > viewtopic.php?f=4&t=21979

Werner Schell - Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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„Mitwirkung im Heim - Das bedrohte Recht der Betroffenen"

Beitrag von WernerSchell » 19.02.2017, 18:43

BIVA-Fachtagung „Mitwirkung im Heim - Das bedrohte Recht der Betroffenen"

Berlin. Die Bewohnerstruktur in betreuten Wohnformen hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Menschen sind zunehmend älter und hilfebedürftiger, wenn sie in eine Einrichtung einziehen. Dies wird auch durch die neuesten Pflegereformen gefördert. Die Interessen der Pflegebetroffenen können dabei vor allem in anbietergeführten Wohnformen zunehmend weniger wahrgenommen werden. Lösungsansätze für diese Entwicklung zu suchen, ist Ziel einer Fachtagung der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. Die Tagung findet am 21. März 2017 in Berlin statt.

Mit dem Einzug in eine Einrichtung begeben sich die Bewohner in ein Abhängigkeitsverhältnis. Es entsteht ein Verlust an individueller Selbstbestimmtheit. Um diesen Verlust abzumildern, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Lebensbedingungen der Bewohnerschaft als Ganzes durch demokratische Teilhabe mitzugestalten. Dies soll durch Mitwirkungsgremien gelingen, die gesetzlich legitimiert sind.

In den letzten Jahren ist dies zunehmend schwieriger geworden. Die Gründe hierfür liegen zum einen in einer immer älter werdenden Bewohnerstruktur. Zum anderen liegen sie in einer wachsenden Vielfalt neuer Versorgungsangebote, mit deren Entwicklung die gesetzlichen Mitwirkungsregelungen nicht immer Schritt halten können. Die Fragen nach der Wahrung der Bewohnerinteressen müssen in Anbetracht dieser Entwicklungen neu gestellt werden, zum Beispiel: Wie können die Interessen auch sehr stark pflegebedürftiger Bewohner durch Gremien gebündelt und artikuliert werden? Wie lässt sich die Mitwirkung auch in neuen Wohnformen regeln?

Die BIVA möchte innerhalb der Fachtagung diese Fragen stellen und nach praxisorientierten Lösungen suchen. Es werden Experten aus Politik und Wissenschaft, von Anbietern, Behörden und Verbraucherorganisationen zu Wort kommen. Aktive Beiräte werden von ihren Erfahrungen berichten und dabei helfen, neue Ideen mit Praxisbezug zu entwickeln.
Die Veranstaltung findet im Hotel AMANO Grand Central in Berlin statt, das direkt am Hauptbahnhof gelegen ist. Die Tagungsgebühr beträgt inklusive Verpflegung für Einzelpersonen 50 €. Mitglieder von Bewohnervertretungen können zum ermäßigten Preis von 10 € teilnehmen. Für BIVA-Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Programm und Anmeldung: http://www.biva.de/biva-fachtagung-2017/

Nähere Informationen erhalten Sie auch in der BIVA-Geschäftsstelle unter Tel. 0228 909048-0.
Dr. David Kröll

Quelle: Mitteilung vom 02.02.2017
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
pm.kroell@biva.de | http://www.biva.de | http://www.facebook.com/biva.de
Die BIVA vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Die BIVA ist gemeinnützig, politisch und konfessionell neutral sowie finanziell unabhängig.
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Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I-III

Beitrag von WernerSchell » 31.03.2017, 17:48

Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze I-III

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Monaten ist im Pflegebereich viel passiert. Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD hat insbesondere mit den drei sog. „Pflegestärkungsgesetzen“ (PSG) zahlreiche Neuerungen eingeführt. Zuvorderst sei hier der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene „neue Pflegebedürftigkeitsbegriff“ genannt und die damit einhergehende Überführung der ehemaligen Pflegestufen in fünf Pflegegrade mit neuen Leistungsbeträgen. Dies führt zu teilweise massiven Veränderungen der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und damit auch der Arbeit der vielen Pflegekräfte in Ihren stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Es werden zweifellos viele Verbesserungen, sicherlich aber auch Probleme eintreten.

Als Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Pflege- und Altenpolitik habe ich immer zum Ausdruck gebracht, dass wir Grüne viele der Reformschritte, die mit den PSG I-III gegangen wurden, für absolut richtig und überfällig halten. Zugleich haben wir immer betont, dass diese Reformen ihren praktischen Lackmus-Test noch vor sich haben. So muss sich noch erweisen, ob der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wirklich funktioniert und ob die zusätzlichen finanziellen Mittel in der Pflegeversicherung auch wirklich in Form hochwertiger Leistungen bei den pflegebedürftigen Menschen ankommen. Es gehört dabei mit zu den (vornehmsten!) Aufgaben der Opposition, die Gesetze der Bundesregierung kritisch zu begleiten und auf bestehende Probleme hinzuweisen.

Um die konkreten Auswirkungen – sowohl positive wie negative – der Pflegestärkungsgesetze bewerten zu können, bin ich daher für meine Arbeit auch weiterhin ganz besonders auf Ihre Hinweise aus der pflegerischen Praxis angewiesen! Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich zeitnah informieren könnten, sobald Sie auf gravierende Probleme in der täglichen Arbeit stoßen, die unmittelbar oder auch mittelbar auf die Neuregelungen im Zuge der Pflegestärkungsgesetze zurückzuführen sind. Mein Ziel wäre, diese Aspekte dann nach Möglichkeit zügig gegenüber der Bundesregierung zu thematisieren und um ihre Einschätzung zu bitten, wie diese Probleme zu bewerten und ggf. zu beheben sind.

Interessant ist dabei zum Beispiel, welche Erfahrungen Sie bisher gemacht haben mit der der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, mit der (automatischen) Überleitung in die fünf Pflegegrade oder mit der Neuverhandlung von Pflegesätzen. Die Reformgesetze enthalten darüber hinaus viele, viele weitere Neuregelungen, die in der Praxis sicherlich für Veränderungsbedarfe sorgen.

Sofern Ihnen zu der ein oder anderen Frage Hinweise, Anregungen, Änderungsbedarfe auf der Seele brennen, freue ich mich über einige Zeilen oder Stichworte von Ihnen, die ich nach Möglichkeit für meine weitere Arbeit an diesem Thema nutzen werde. Gerne können Sie mich und mein Büro postalisch, per E-Mail oder auch telefonisch kontaktieren.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
________________________________
Elisabeth Scharfenberg, MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 030 227 74 531
Fax: 030 227 76 655
elisabeth.scharfenberg@bundestag.de

Wahlkreisbüro
Kreuzstraße 6
95111 Rehau
Tel: 09283 89 81 940
Fax: 09283 89 81 941
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Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern!

Beitrag von WernerSchell » 18.04.2017, 08:33

Am 18.04.2017 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege … mit Klartext! --> Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern. Es ist alles gesagt.
Alle Akteure müssen zusammen wirken. Leider ist viel Zeit für geeignete Maßnahmen vertrödelt worden.
>>> viewtopic.php?f=4&t=22085
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Pflege daheim ... Heinrich-Böckler-Stiftung legt Studie vor

Beitrag von WernerSchell » 08.06.2017, 10:48

Pflege daheim: Angehörige wenden im Schnitt rund 50 Stunden pro Woche auf,
gesetzliche Pflegezeit noch wenig genutzt. Studie der Heinrich-Böckler-Stiftung informiert!

>>> viewtopic.php?f=3&t=22158
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Jamaika: Eckpunkte für Sofortprogramm in der Pflege?

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2017, 08:12

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22374

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Jamaika-Koalition soll Dauerkrise in der Pflege beenden
Pflegeforscher schlagen einen dreischrittigen Masterplan Pflege vor


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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk
Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern!
viewtopic.php?f=4&t=22085

Vor dem Hintergrund der Dauerkrise in der Pflege fordern Pflegeforscher des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) jetzt einen dreischrittigen Masterplan Pflege für Deutschland. Voraussetzung für die Verwirklichung des Masterplans ist es, dass in den laufenden Verhandlungen der Jamaika-Koalition bereits die Weichen dafür gestellt werden. Die Forscher weisen seit geraumer Zeit auf die systemrelevanten Probleme in der Pflege hin und empfehlen eine neue Politik mit sicht- und spürbaren Verbesserungen in der Versorgung von kranken und pflegebedürftigen Menschen. Ziel des Masterplans Pflege ist es, u.a. die Vergütungen für Pflegepersonal (insbesondere in der Altenpflege) um bis zu 30 % anzuheben und bis zum Ende der Legislatur bis zu 100.000 zusätzliche Pflegestellen in Krankenhäusern, Altenheimen und ambulanten Diensten zu schaffen. Außerdem sollen Mittel in Forschung, Innovation und hochschulische Pflegeausbildung fließen. Dafür werden jährlich Finanzmittel in Höhe von etwa 12 Mrd. Euro zusätzlich gebraucht, die solidarisch über die Kranken- und Pflegeversicherungen sowie durch zusätzliche Steuermittel aufgebracht werden müssen.

Aktuelle Daten und Studienergebnisse zur Situation der beruflichen Pflege und zur Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen in Deutschland geben Anlass zu großer Sorge und setzen die Politik unter Handlungsdruck. Im Deutschlandtrend der ARD vom Oktober stehen die Themen „höhere Löhne“ und „Pflegesystem verbessern“ erstmals ganz oben auf der Agenda wichtiger Themen in der Bevölkerung. „Die Menschen in Deutschland wollen schnellstmöglich umfassende Reformen in der Pflege und sind für spürbare Verbesserungen auch bereit mehr zu zahlen“, erklärt Professor Frank Weidner, Leiter des DIP heute in Köln.

Die Auswertung aktueller Studien und Daten zeigt, dass viele Probleme in der Pflege miteinander zusammenhängen und systemrelevant sind. So ist der Arbeitsmarkt in der Pflege in einigen Regionen Deutschlands bereits kollabiert, sich verschärfende Arbeitsbedingungen machen beschäftigte Pflegekräfte immer öfter krank, die Versorgungsqualität von Patienten und Pflegebedürftigen kann häufig nicht mehr gewährleistet werden. „Die Jamaika-Koalition muss die Dauerkrise in der Pflege endlich beenden. Deutschland braucht einen Masterplan Pflege! Wer da wirklich was erreichen will, muss jetzt klotzen und nicht kleckern. Die aktuelle sehr gute Kassenlage gibt das her!“, so Weidner.

Der vorgeschlagene Masterplan Pflege sieht drei Schritte vor:

1. Schritt: Masterplan Pflege vereinbaren
Im Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition muss der Masterplan Pflege bereits verankert werden. Im Schwerpunkt soll es dabei um die Verbesserung der Rahmenbedingung der Pflege in Krankenhäusern, Altenheimen und ambulanten Diensten gehen. Die Vergütungen für Pflegefachpersonal, insbesondere für Beschäftigte in der Altenpflege, sollen spürbar um bis zu 30 % angehoben werden. Zugleich sollen bis zum Ende der kommenden Legislatur bis zu 100.000 zusätzliche Stellen etwa hälftig zum einen in den Krankenhäusern und zum anderen in den Altenheimen und der ambulanten Pflege entstehen können. Das setzt voraus, dass in die zukunfts- und arbeitsplatzsichere Ausbildung der Pflege investiert und die Zahl der Auszubildenden erheblich gesteigert wird. Ferner sollen zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von rund 500 Millionen Euro für die Erforschung neuer Versorgungskonzepte, innovativer Technologien und für rund 20.000 Studienplätze zur akademischen Primärqualifikation von Pflegefachkräften eingeplant werden. Die Kosten für einen solchen Masterplan schätzen die Pflegeforscher auf rund 12 Mrd. Euro jährlich ab dem Jahr 2020. Die Finanzierung soll zu gleichen Teilen von den gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen durch entsprechende Beitragssatzsteigerungen bzw. -umschichtungen sowie durch zusätzliche Steuermittel von Bund und Ländern aufgebracht werden.

2. Schritt: Runden Tisch Masterplan Pflege einrichten
Im Jahr 2018 muss zeitnah nach Aufnahme der Regierungsgeschäfte durch die neue Koalition ein Runder Tisch Masterplan Pflege mit allen relevanten Akteuren eingerichtet werden. Da die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, können die Probleme nur gemeinsam gelöst werden. Am Runden Tisch müssen daher u.a. Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, den Sozialversicherungen, der Arbeitgeber und Gewerkschaften, aus Bildung und Wissenschaft sowie von Berufs-, Patienten- und Verbraucherorganisationen teilnehmen. Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres 2018 die notwendigen Gesetzesände-rungen und Vertragsprozesse auf die Wege zu bringen.

3. Schritt: Umsetzung Masterplan Pflege ab Mitte 2019
Bereits ab Mitte 2019 könnten die Vergütungen für die Pflegeberufe spürbar steigen, vorausgesetzt die Tarifparteien können dies auch vor dem Hintergrund von zusätzlich zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln für die Einrichtungen vereinbaren. In einem zweiten Schritt sollten dann ab 2020 die entsprechenden Stellen für Pflegepersonal nach und nach zusätzlich geschaffen und finanziert werden. Über die Gesetze und Verfahren muss sichergestellt werden, dass das zusätzliche Geld tatsächlich ausschließlich für die Besserstellung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals in Krankenhäusern, Altenheimen und ambulanten Pflegediensten eingesetzt wird.
Den Einwand, es gäbe zurzeit gar kein Personal, um zusätzliche Stellen in der Pflege zu besetzen, lassen die Pflegeforscher nicht gelten. „Dieses Argument wird in der Debatte immer wieder gerne instrumentalisiert“, sagt Professor Michael Isfort, Leiter der Abteilung Pflegearbeit und -beruf im DIP. „Hier werden aber Ursache und Wirkung miteinander verwechselt. Potenziale in der Ausbildung der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege wurden in der Vergangenheit nicht hinreichend genutzt und sind mit ursächlich für eine Zuspitzung in den Beschäftigungsbedingungen in der Pflege. Die Folgen sind eine zunehmende Teilzeitarbeit bis hin zum frühen Ausstieg aus dem Beruf. Nur mit beherzten Schritten, die an den Ursachen ansetzen, lässt sich dieser Trend grundsätzlich stoppen und umkehren.“

Die Forscher rechnen bei konsequenter Umsetzung des Masterplans auch mit kurzfristigen Effekten bei der Verringerung der Teilzeitquote sowie der Rückgewinnung von Kräften aus der sogenannten stillen Reserve. Mittel- und langfristig gehen die Forscher davon aus, dass der Masterplan zu einer deutlichen Belebung von Ausbildung und Beschäftigung in der Pflege sowie zu innovativen Versorgungskonzepten führen wird.

Das gemeinnützige und unabhängige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) hat seinen Sitz in Köln an der KatHO NRW. Seit der Gründung im Jahr 2000 hat das Institut mehr als einhundertzwanzig innovative Projekte im Bereich der Pflege-, Pflegebildungs- und Versorgungsforschung durchgeführt und zahlreiche Studien zur Situation der Pflege in Deutschland veröffentlicht.
Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 4 68 61 – 30, E-Mail: dip@dip.de

Anhang
attachment icon Pressemitteilung > https://idw-online.de/de/attachment59099

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2017
Frank Weidner Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.
https://idw-online.de/de/news684453

Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:

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"Jamaika-Koalition soll Dauerkrise in der Pflege beenden. Pflegeforscher schlagen einen dreischrittigen Masterplan Pflege vor". - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sieht ebenfalls immensen Handlungsbedarf und fordert seit mehreren Jahren die Auflösung des Pflegenotstandes und die Gestaltung von kommunalen Quartiershilfen (= ambulant vor stationär). Die Handlungserfordernisse sollen im April / Mai 2018 in einem Pflegetreff vertiefend erörtert werden.
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Jeder dritte Klinik-Aufenthalt vermeidbar

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2018, 07:51

Einmal im Jahr prüft die AOK Rheinland/Hamburg ihre Versicherten auf Herz und Nieren: Mit deren anonymisierten Daten erstellt die Krankenkasse einen Überblick über Lebenserwartung, Volkskrankheiten und Krankenhausaufenthalte ihrer Versicherten in einem Gesundheitsreport. Im Report für 2018 fördert sie bemerkenswerte Ergebnisse zutage - u.a.: Jeder dritte Klinik-Aufenthalt ist vermeidbar! Der Report 2018 wirft ein Schlaglicht auf regionale Auffälligkeiten bei Operationen und der Versorgung der Versicherten. Wie man behandelt wird, hängt auch vom Wohnort ab. - Dies alles kann eine Mahnung für die Patienten sein, sich sorgsam über Behandlungserfordernisse und Krankenhausaufenthalte aufklären zu lassen. Siehe insoweit u.a. "Empfehlungen zur Aufklärung von Krankenhauspatienten über vorgesehene ärztliche Maßnahmen" und §§ 630c, 630d und 630e BGB.
>>> viewtopic.php?f=4&t=22552
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Pflegende Studenten profitieren

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2019, 16:59

Pflegende Studenten profitieren
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Von den in den vergangenen Jahren beschlossenen Pflegestärkungsgesetzen (PSG) profitieren nach Angaben der Bundesregierung auch pflegende Studenten. Mit den PSG I bis III seien zahlreiche Verbesserungen für pflegende Angehörige geschaffen worden, heißt es in der Antwort (19/14253) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13718) der Linksfraktion.
Laut einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) von 2016 gaben knapp 18,5 Prozent der befragten Studenten an, ihr Studium für mindestens ein Semester unterbrochen zu haben. Jeweils fünf Prozent der männlichen und weiblichen Studenten hätten erklärt, dies wegen der Pflege von Angehörigen getan zu haben.

Quelle: Mitteilung vom 04.11.2019
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
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