Pflegestärkungsgesetz III - Kommunale Bedarfsplanung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sorge und Mitverantwortung in der Kommune

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2016, 07:50

Am 16.11.2016 bei Facebook gepostet
Der 7. Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ ist veröffentlicht und abrufbar. Pro Pflege … hat bereits am 06.11.2016
darauf hingewiesen, dass es großen Sinn macht, die mit dem 7. Altenbericht gewonnenen Erkenntnisse in das dem Bundestag vorliegende
Pflegestärkungsgesetz III einfließen zu lassen. Insoweit wurde gefordert, kommunale Quartiershilfen mit entsprechender finanzieller Förderung
zu gestalten.

>>> viewtopic.php?f=4&t=21444&p=95073#p95073
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Altenbericht betont Rolle der Kommunen

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2016, 18:25

Altenbericht betont Rolle der Kommunen
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Unterrichtung

Berlin: (hib/PJA) Die deutschen Kommunen werden im Siebten Altenbericht (18/10210 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810210.pdf ) der Bundesregierung zum seniorengerechten Ausbau ihrer lokalen Strukturen aufgefordert. Die zunehmende soziale und regionale Ungleichheit sei die zentrale Herausforderung der Seniorenpolitik und brauche lokale Lösungen. Zu diesem Ergebnis kommt der Siebte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel: ,,Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften".
Jede vierte Person ist laut Altenbericht älter als 60 Jahre und in der Altersgruppe der 75 bis 79 Jährigen ist jeder zehnte pflegebedürftig. Über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen zu Hause gepflegt. ,,Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) anlässlich der Verabschiedung des Altenberichts durch das Bundeskabinett Anfang November.
Die Sachverständigenkommission unter der Leitung des Heidelberger Gerontologen Andreas Kruse, die den Altenbericht im Auftrag der Regierung erarbeitet hat, geht von starken regionalen Unterschieden in der Lebenssituation der alten Menschen aus. Daher fordern die Wissenschaftler in ihren Handlungsempfehlungen Bund und Länder auf, den Kommunen mehr Mitbestimmung einzuräumen. So empfehlen sie die Unterstützung von informellen Hilfsnetzwerken aus Familien, Freunden und Nachbarn, die Förderung ehrenamtlichen Engagements älterer Menschen, sowie die verbesserte Beratung für pflegende Angehörige. Vor allem müsse aber eine ,,gendergerechte Verteilung von Sorgearbeit" erfolgen, da die mit der Pflege von Angehörigen verbundenen beruflichen Auszeiten zu geringeren Rentenansprüchen insbesondere bei Frauen führten, erklären die Sachverständigen. Außerdem müsse die regionale Zusammenarbeit unterstützt und eine gute technische Infrastruktur gewährleistet werden, fordern die Experten. Dazu gehöre auch, dass man Anreizsysteme für Ärzte schafft, sich in strukturschwachen Gegenden niederzulassen. Da rund 71 Prozent der pflegebedürftigen Senioren zu Hause versorgt würden, müsse die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden. Von besonderer Bedeutung für eine selbständige Lebensführung seien außerdem bezahlbare und altersgerechte Wohnungen, die mit Serviceleistungen verbunden sein könnten, betonen die Wissenschaftler. Kurzfristige Projektfinanzierungen reichten nicht aus, es brauche dauerhafte Förderungen.

Quelle: Mitteilung vom 17.11.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegereport 2016 - Pflege mit regionalen Unterschieden

Beitrag von WernerSchell » 24.11.2016, 19:46

Wie Menschen in Deutschland gepflegt werden, hängt vom Wohnort der Pflegebedürftigen ab. Das geht aus dem neuen Pflegereport der BARMER GEK hervor, der am 24.11.2016 vorgestellt wurde. Demnach sind die massiven regionalen Unterschiede in der Pflege die Konsequenz des Angebots vor Ort. Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Betroffene werden von ihnen betreut. „Die Menschen bekommen offenbar nicht immer die Pflege, die sie brauchen, sondern die, die vor Ort verfügbar ist“, betonte Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Damit Betroffene die Pflege erhalten, die für sie individuell am sinnvollsten sei, forderte Straub ein Mehr an transparenter und unkompliziert abrufbarer Informationsangebote sowie flächendeckend greifende Unterstützungsleistungen insbesondere durch die Pflegekassen. Die so genannten Pflegestützpunkte könnten offenbar diese Art der Hilfen nicht bieten. Straub: „Das Konzept der Pflegestützpunkte ist gescheitert. Sie gehen klar am Bedarf der Betroffenen vorbei.“ Nötig seien stattdessen noch mehr niedrigschwellige mobile und häusliche Angebote und Unterstützungsleistungen für alle Versicherten. So hätten sich insbesondere Familiengesundheitspfleger bewährt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ebenfalls die im PSG III angedachten Pflegestützpunkte für völlig überflüssig und fordert vielfältige Hilfe- und Unterstützungsstrukturen in Form von altengerechten Quartiershilfen (= ambulant vor stationär).
viewtopic.php?f=4&t=21869
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Ehrenamtliches Engagement ist wichtig ...

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2016, 07:06

Am 28.11.2016 bei Facebook gepostet:
„PEQ – Pflege, Engagement und Qualifizierung“ - Informatives Handbuch für Ehrenamtliche in der Pflege erschienen! - Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: Ehrenamtliche HelferInnen sollen und dürfen nicht zur klassischen Pflege herangezogen werden. Sie kommen also nicht ins Haus, um beispielsweise bei der Intimpflege zu helfen. Aber sie können viele andere wichtige Tätigkeiten übernehmen. In der Betreuung demenzkranker Menschen kommt es darauf an, auf sensible Weise das Gehirn zu aktivieren und angenehme Gefühle und Erinnerungen zu wecken. Solche "niedrigschwelligen Angebote" fördern das Wohlbefinden der Betroffenen. - Ehrenamtliche sind damit auch ein wichtiger Teil der altengerechten Quartiershilfen, so, wie wir das in Neuss-Erfttal im Rahmen des Lotsenpunkt-Projektes praktizieren.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21859
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Stärkung der Kommunen – nur halbherzig?

Beitrag von WernerSchell » 02.12.2016, 07:10

Ärzte Zeitung vom 02.12.2016:

Pflegestärkungsgesetz III Stärkung der Kommunen – nur halbherzig?
Koalition sieht das PSG III als gelungenen Schlusspunkt ihrer Pflegegesetze – zu viel Eigenlob, widerspricht die Opposition.

BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstag das dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verabschiedet. Es soll Kommunen eine aktivere Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen geben.
In 60 von bundesweit 11.000 Kommunen können Kreise oder Städte die Pflegeberatung von den Pflegekassen übernehmen. Zudem überträgt das PSG III auch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff,
der 2017 neu eingeführt wird, auf die rund 400.000 Menschen, die Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beziehen. Das kostet die Kommunen ab 2017 jährlich zusätzlich rund 200 Millionen Euro.
... (weiter lesen unter) >>> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=925 ... ege&n=5415
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2016, 07:58

Aus Forum:
Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...
viewtopic.php?f=4&t=21889

Bild

Ein Zwischenruf:
Zahlreiche für 2017 geplante Debatten um die Zukunft des Pflegeversicherungssystems kommen reichlich spät. Die Pflegereform der GroKo ist für diese Wahlperiode mehr oder weniger gelaufen. Auch das PSG III wurde verabschiedet - siehe insoweit > viewtopic.php?f=4&t=21695&start=15 ). Danach wird lange nichts passieren können, weil alle im Pflegesystem mit den grundlegenden Veränderungen (neuer Pflegebegriff, Leistungsveränderungen usw.) beschäftigt sein werden. Die Parlamente werden nach den Wahlen 2017/18 zunächst einmal andere Aufgaben abzuarbeiten haben. Ich frage mich, warum es in den zurückliegenden Jahren nicht mehr - vor allem gemeinsame - Aktivitäten zur Verbesserung der Pflege - Rahmenbedingungen gegeben hat. Bei den Neusser Pflegetreffs, u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (mehrfach vor Ort), dem Pflegebeauftragten Karl-Josef Laumann und der Pflegeministerin NRW, Frau Barbara Steffens waren hochkarätige Podiumsgäste verfügbar. Zu den Treffs wurde immer umfassend eingeladen. Diejenigen aber, die jetzt die Zukunft der Pflege diskutieren wollen, haben sich bei den hier geführten Diskussionen nicht oder nur bescheiden eingebracht. Gleichwohl: Pro Pflege … wird sich weiterhin als Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen kümmern und sich gezielt um die Verbesserung der Versorgungs- und Pflegestrukturen bemühen. Unterstützer sind stets willkommen! > viewtopic.php?f=6&t=21660

Bild
Siehe auch unter > viewtopic.php?f=6&t=21660

+++
Bild
Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff
am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter
:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
.

Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
> viewtopic.php?f=6&t=21070
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Kaarst - LiS: Kaarst braucht mehr stationäre Pflege

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2016, 08:59

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 13.12.2016:

Kaarst - LiS: Kaarst braucht mehr stationäre Pflege
Kaarst. Für die Liberalen Senioren ist trotz Pflegestärkungsgesetz der Bedarf an Heimplätzen ungebrochen.
Mit Kritik haben die Liberalen Senioren (LiS) auf Äußerungen des Leiters des Vinzenzhauses, Detlef Rath, im Seniorenausschuss reagiert. Rath hatte zu bedenken gegeben, dass mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 der Bedarf an stationären Plätzen sinken würde und eine vierte Senioreneinrichtung in Kaarst wenig sinnvoll sei.
"Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, möglichst lange, selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können", schreibt die Vorsitzende Beate Kopp in einer Stellungnahme und weiter: "Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass es zu Pflegesituationen kommen kann, die eine Unterbringung in einem Seniorenheim erforderlich machen. Eine 24-stündige Pflege und Betreuung ist nur in einer vollstationären Pflegeeinrichtung sicherzustellen."
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6461416

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Liberalen Senioren in Kaarst mehrfach zum Thema beraten. Die jetzigen Ausführungen können daher unterstützt werden. Allerdings fehlt in dem Beitrag der Hinweis, dass sämtliche Angebote in einem kommunalen Quartierskonzept gebündelt werden sollten. Nur so ist gewährleistet, dass die Angebotsstruktur auch den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und stets weiter ausgestaltet werden kann.Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Anforderungen an kommunale Quartierskonzepte u.a. am 14.08.2015 für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss zusammen gefasst.
Siehe insoweit > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2016, 18:09

Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

Am 1. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

• Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen.
• Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen.
• Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen.
• Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen.
• Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
• Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können.
• Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung ergänzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen.
• Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten.
• Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung in Vergütungsverhandlungen vollumfänglich zu berücksichtigen ist. Das Vertrags- und Vergütungsrecht der Pflegeversicherung wird nun dahingehend ergänzt, dass künftig auch die Wirtschaftlichkeit der Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflohn in den Vergütungsverhandlungen bei nicht tarifgebundenen Einrichtungsträgern anerkannt wird. Dies setzt weitere Anreize für eine angemessene Vergütung in der Pflege.
• Die Leistungen von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe stehen gleichberechtigt nebeneinander. Um Abstimmungsprobleme bei der Leistungsgewährung zu vermeiden, werden im Interesse der pflegebedürftigen behinderten Menschen die Leistungsträger zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die zuständige Pflegekasse und der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger haben mit Zustimmung des Leistungsberechtigten eine Vereinbarung zu treffen,
1.dass im Verhältnis zum Pflegebedürftigen der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger die Leistungen der Pflegeversicherung auf der Grundlage des von der Pflegekasse erlassenen Leistungsbescheids zu übernehmen hat,
2.dass die zuständige Pflegekasse dem für die Eingliederungshilfe zuständigen Träger die Kosten der von ihr zu tragenden Leistungen zu erstatten hat sowie
3.über die Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen sowie der Erstattung. Auch die Kooperation bei Teilhabe-/Gesamtplanverfahren wird gestärkt. Die Regelung soll evaluiert werden.
• Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das Sozialhilferecht: Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und nach der deutlichen Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz – BVG) gedeckt. Wie im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird daher im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im BVG der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, um weiterhin sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. Gegenüber dem SGB XI ist der Begriff auch künftig insoweit weiter gefasst, als Pflegebedürftigkeit nicht mindestens für voraussichtlich sechs Monate vorliegen muss.
• Medizinprodukterecht: Im Medizinproduktegesetz werden die Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträgen zur Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten erweitert. Die bisher in § 15 Absatz 1 dargestellten Abläufe zur Benennung von Benannten Stellen sind nicht mehr praktikabel und werden den heutigen elektronischen Meldeverfahren angepasst. Zur Optimierung der Überwachungstätigkeit der zuständigen Behörden erfolgt eine Anpassung an die Formulierung im Arzneimittelgesetz. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden bei Verfahren der Zollbehörden in einem neuen § 32a MPG vereinheitlicht. Mit einer neuen Regelung in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung wurde die Abgabe der dort bezeichneten In-vitro-Diagnostika umfassend geregelt. Die gesetzliche Sondervorschrift für das Inverkehrbringen von HIV-Tests in § 11 Absatz 31 ist dadurch entbehrlich geworden.
• Berufsrecht: Im Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopäden- sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz werden die vorhandenen Modellklauseln zur Erprobung einer Akademisierung der entsprechenden Berufe um vier Jahre bis 2021 verlängert. Die Modellvorhaben werden evaluiert. Darüber hinaus wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern einzuführen. Dies wird die Qualität der Überprüfung erhöhen.

Quelle: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pf ... i-psg-iii/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2016, 07:51

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt - 17.12.2016: Menschen, die sich für den Pflegeberuf entschieden, verdienten Anerkennung, so die Kanzlerin. Sie erklärt, besonders für Demenzkranke brächten der neue Pflegebegriff und die Einführung der neuen Pflegegrade Verbesserungen.

Der Filmbeitrag (= 5,30 Minuten) ist wie folgt abrufbar:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKi ... _node.html
bzw. https://www.youtube.com/watch?v=OeuiAYyAUd8

Bild

Anmerkungen der Moderation - Kommentierung zu den Erklärungen der Kanzlerin :
Kanzlerin Merkel erklärte bereits 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich ... Pflegekräfte werden seit Jahren mit Erklärungen umworben, z.B. mit Bekundungen wie etwa: Sie verdienen "Wertschätzung und Anerkennung". Ihre Arbeitsbedingungen bleiben aber anhaltend mehr als belastend und die Vergütungen für die schwere Arbeit am Menschen sind auch bislang nicht verbessert worden. Ich habe die Bundeskanzlerin am 20.02.1012 angeschrieben und auf die entsprechenden Reformnotwendigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief ist nachlesbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf - Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dazu ein Statement bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE Und was aus der Sicht des Jahres 2016 schlimmer ist … die Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen sind trotz einiger Reformgesetze nicht verbessert worden! Die viel gepriesenen Pflegestärkungsgesetze geben keine Antworten, wie die unzureichenden Pflegebedingungen aktuell aufgelöst werden können! > viewtopic.php?f=3&t=21471

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:
Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21892

Bild
Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Pflegereform - "Trotz aller Verbesserungen muss man sich aber im Klaren darüber sein,
dass die Pflege durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht automatisch besser wird.
Auch der Pflegefachkräftemangel - gerade in vollstationären Pflegeeinrichtungen - wird dadurch noch nicht behoben."

Zitat Dr. Renate Richter, Leiterin der Abteilung Sozialmedizin bei MEDICPROOF, dem medzinischen Dienst der PKV, in Magazin "PKVbublik", September 2016.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt