Pflegetreff: Gröhe nährt Hoffnung auf bessere Altenpflege

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Pflegetreff: Gröhe nährt Hoffnung auf bessere Altenpflege

Beitrag von WernerSchell » 23.10.2015, 06:16

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 22. Oktober 2015:

Neuss
Gröhe nährt Hoffnung auf bessere Altenpflege
Neuss. Mehr als 200 Gäste verfolgten die Podiumsdiskussion im Bürgertreff "Kontakt Erfttal",
zu der auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gekommen war.
Er versprach baldige Änderungen.


Von Susanne Genath

Unzureichende Pflege, fehlende Fachkräfte, unklare Gesetzestexte - in der Altenpflege herrscht dringender Handlungsbedarf. Darin sind sich die meisten einig.
Dementsprechend groß war der Andrang beim gestrigen "Pflegetreff", den das Selbsthilfenetzwerk "Pro Pflege" organisiert hatte und dafür auch
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gewinnen konnte. Über 200 Gäste waren in den Bürgertreff in Erfttal gekommen, darunter der
neue Neusser Bürgermeister Reiner Breuer (SPD). ... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.5488524

+++
Anmerkung der Moderation:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird zum Pflegetreff am 21.10.2015 noch weiter informieren:
Film- bzw. Bilddokumentationen, Pressemitteilungen und sonstige Informationen folgen. ...


Filmische Dokumentation bei Youtube abrufbar unter (Stand: 23.10.2015):
> https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg

21.10.2015 - Reiner Breuer tritt Amt als Bürgermeister an
Im Anschluss standen am ersten Arbeitstag in seinem Terminkalender ein gemeinsamer
Besuch mit Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Tagespflegeeinrichtung der
Diakonie im Paul-Schneider-Haus und des Pflegetreffs im Kontakt Erfttal
.
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Neuss vom 21.01.2015
> http://www.neuss.de/presse/aktuell/21-1 ... meister-an

Im Newsletter "Hermann Gröhe aktuell" vom 23.10.2015 - Nr. 18/2015 - wurde zum Pflegetreff ausgeführt:
Neusser Pflegetreff
Demenz im Blickpunkt: Der diesjährige „Neusser Pflegetreff“ des Selbsthilfenetzwerks
„Pro Pflege“ unter der Leitung des Dozenten und Autors Werner Schell befasste sich am
vergangenen Mittwoch mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz und dabei insbesondere
mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe verdeutlichte in seiner Rede auf der mit mehr als 200 Gästen bestens besuchten
Veranstaltung im Neusser „Kontakt Erfttal“ wichtige Neuerungen im Bereich der Pflege.
Gröhe hatte vor dem Pflegetreff gemeinsam mit Werner Schell eine neu eingerichtete
Tagespflege-Einrichtung der Diakonie in Neuss besucht und betonte danach auf der Informations-
und Diskussionsveranstaltung von „Pro Pflege“, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
sorge dafür, dass erstmals auch demenziell Erkrankte gleichberechtigten Zugang
zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Anknüpfend an das Grußwort
des Bundesgesundheitsministers diskutierten mehrere Expertinnen und Experten der
Medizin, der Pflege und der Alzheimer-Gesellschaft Nordrhein-Westfalen über die verschiedenen
Maßnahmen der Pflegestärkungsgesetze, bevor sich auch zahlreiche Gäste
mit Fragen und Anregungen in die Veranstaltung einbrachten. Zudem erläuterte Hermann
Gröhe gegenüber Vertretern der Initiative „Pflege am Boden“ die Maßnahmen der
Bundesregierung für bessere Rahmenbedingungen in den Pflegeberufen. Der „Neusser
Pflegetreff“ ist seit Jahren immer wieder eine besonders gut besuchte Begegnungs- und
Diskussionsveranstaltung zu vielen verschiedenen Fragen und Herausforderungen in der
Pflege.
Hintergrundinformationen zum Selbsthilfenetzwerk „Pro Pflege“ und zur Arbeit
von Werner Schell finden Sie hier: index.php und hier: http://www.wernerschell.de/ .
Quelle: http://www.hermann-groehe.de/sites/defa ... 8-2015.pdf

Für die Durchführung des Pflegetreffs und das Engagement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gab es vielfältige positive Rückmeldung / Statements und Dankesbekundungen! Das ist hier gut angekommen und wird zu weiteren Aktivitäten Pro Pflege .... animieren!
Siehe z.B.: http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/10 ... nkeschoen/
Eine positive Rückmeldung gab es auch von Hermann Gröhe, Podiumsgast, unter folgender Adresse: http://www.hermann-groehe.de/bundespoli ... flegetreff - U.a.. wurde dort bemerkt: > Der "Neusser Pflegetreff" ist seit Jahren immer wieder eine besonders gut besuchte Begegnungs- und Diskussionsveranstaltung zu vielen verschiedenen Fragen und Herausforderungen in der Pflege. Hintergrundinformationen zum Selbsthilfenetzwerk "Pro Pflege" und zur Arbeit von Werner Schell finden Sie hier index.php und hier. http://www.wernerschell.de/ <
Am 28.10.2015 gab es ergänzend ein ausführliches Telefongespräch zwischen Hermann Gröhe (BMG, Berlin) und Werner Schell (Neuss). Es wurden nochmals Grundsatzfragen der aktuellen Pflegepolitik erörtert!

+++

Bildergalerie zum Pflegetreff am 21.10.2015 unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=4&t=21340&p=88763#p88763
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflege-Rahmenbedingungen - Prioritäten setzen

Beitrag von WernerSchell » 31.10.2015, 08:29

"Es reicht nicht, bei Alzheimer-Patienten alte Möbel aufzustellen und demente Damen Kartoffeln schälen zu lassen."
Zitat von Prof. Erwin Böhm, vorgestellt in " CAREkonkret", Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege (30.10.2015 - Ausgabe 44).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk schließt sich dem an und plädiert nochmals für gute Pflege-Rahmenbedingungen in der ambulanten und stationären Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Wenn die insoweit maßgeblichen Finanzmittel, politisch gewollt, gedeckelt sind, müssen Prioritäten gesetzt werden! Dies wurde bereits in einem Statement, dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beim Pflegetreff am 13.05.2014 übergeben, näher ausgeführt > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf . An dieses Papier wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erinnert! - Filme dazu bei Youtube - Kurzfassung: https://youtu.be/qbyHRxX9ikk Langfassung: https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg
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Pflegenotstand: schnelle Auflösung dringend !

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2015, 08:47

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21363

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 16.11.2015

Pflegenotstand: Konkrete Maßnahmen zur schnellen Auflösung erforderlich

Im Anschluss an die Pressemitteilung vom 03.11.2015 zum Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 teilt Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, mit:

Dass der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erneut die Teilnahme am Neusser Pflegetreff ermöglicht hat, ist eine großartige Geste der Pflegeselbsthilfe gegenüber. Die Pflegetreffs sind nämlich nicht unbedingt mit anderen Veranstaltungen mit Ministerbeteiligung vergleichbar, bei denen möglicherweise überwiegend Nettigkeiten ausgetauscht werden. Hier geht es immer um Themen, die auch sehr streitig diskutiert werden können.

Im Übrigen hat bisher wohl kein Gesundheitsminister so zügig und konsequent eine Koalitionsvereinbarung umgesetzt, wie das bisher geschehen ist. Dies kann und muss lobend herausgestellt werden. Die Zeitschrift „Die Schwester / Der Pfleger, Die führende Fachzeitschrift für die Pflege, hat in der Ausgabe 10/2015 dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe einen umfänglichen Beitrag gewidmet und getitelt: „Vom Quereinsteiger zum Macher“. Den in diesem Beitrag gemachten Ausführungen darf man sich anschließen.

Allerdings sind nach diesen positiven Bekundungen auch einige weniger gute Anmerkungen geboten:

Die Pflegereform (Pflegestärkungsgesetze – PSG - I und II) sieht nämlich entgegen den vielseitigen Forderungen aus der Pflegewelt keine zusätzlichen Pflegekräfte vor und setzt in der Heimversorgung allein auf zusätzliche Betreuungskräfte. Das wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut problematisiert.

Die diesbezüglichen Statements sind in einem Filmbeitrag (7,30 Minuten) bei Youtube anschaubar unter > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die gesamte Filmdokumentation des Pflegetreffs (rd. 2 Stunden) ist anschaubar bei Youtube unter > https://youtu.be/4cy5Ey-cBNg
Ergänzende Beiträge im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (mit Fotos) unter > viewtopic.php?f=4&t=21326 .


Am 22.10.2015 wurde dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk per E-Mail mitgeteilt:

„Ich wollte gestern die streitige Diskussion über den Pflegenotstand bzw. den geplanten § 113c SGB XI nicht vertiefen. Aber es gibt anhaltende Besorgnisse, dass die jetzigen Regelungen nicht reichen, um in naher Zukunft eine befriedigende Auflösung des Pflegenotstandes zu erreichen. Die Ergebnisse, die ggf. mit dem § 113c SGB XI zu erwarten sind, kommen zu spät. Wenn Sie für die Zwischenzeit erwarten, dass mit den rahmenvertraglichen Vereinbarungen (§ 75 SGB XI) weiter zu kommen sei, auch mit Blick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, muss dies m.E. präziser formuliert werden. Die Ländergremien müssen durch den Bundesgesetzgeber deutlicher in die Pflicht genommen werden, eine Pflege zu gewährleisten, die den Anforderungen des § 11 SGB XI gerecht wird. Nahezu 10 Pflegestandards, die auf hohem Niveau gute Pflege beschreiben, müssen umgesetzt werden. Und da können keine Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI hilfreich sein. Diese können gerne dazu kommen, sind aber bei der Pflege nicht wirklich hilfreich.
Ich bin jede Woche ohne Behörden- oder Politikerimage in Heimen unterwegs und erhalte stets Botschaften aus den Einrichtungen, die mir aufzeigen, dass die Pflegewelt nicht so ist, wie es Ihnen vielleicht die Heimträgerseite oder andere Personen bei offiziellen Besuchen zu vermitteln suchen. Ich kenne z.B. hier im Rhein-Kreis Neuss keine leitende Pflegekraft, die mir im Vieraugengespräch nicht bestätigen würde, dass die Besetzung mit Pflegekräften total unzureichend ist und die 87b-Kräfte zwar gerne genommen werden, aber kein einziges pflegerisches Problem lösen.
Bezüglich der Entbürokratisierung und der Neuordnung der Berufsgesetze habe ich überhaupt keine Entlastungserwartungen. Im Gegenteil: Soweit es zu Umstellungen kommt, wird das auf Jahre zu Mehrbelastungen führen. Wie ich gestern bemerkte, wird der neue Pflegebegriff für die praktische Pflegetätigkeit Mehrarbeit bringen. In den Einrichtungen werden vorrangig die schwerst pflegebedürftigen Menschen untergebracht. Und dann ist umfänglich pflegerischer Sachverstand gefordert.
Ich rege an zu ermöglichen, dass all dies noch einmal kurzfristig in einem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium (in Bonn) vorgetragen werden kann. Dabei sollten Vertreter der Heimseite, aber auch Verbandsvertreter, z.B. DPR bzw. DBfK, beteiligt werden.“

Am 28.10.2015 meldete sich der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe unter Bezugnahme auf die E-Mail-Zuschrift vom 22.10.2015 telefonisch bei Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk. Dabei verdeutlichte der Minister, dass er im Moment keinen weiteren Gesprächsbedarf sehe, da das PSG II als Gesetzentwurf im Bundestag vorliege und dort seinen parlamentarischen Weg gehen müsse. Im Übrigen verdeutlichte der Minister noch einmal seine politischen Absichten und meinte, dass die Besorgnisse von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk unbegründet seien. Die Verbesserung der Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen sei auf einem guten Weg. Für die nächsten Jahre seien aber die Ländergremien weiter in der Verantwortung, für Festlegungen einzutreten, die eine auskömmliche Pflegestellendotierung in den Pflegeeinrichtungen ermögliche. Erst wenn später die wissenschaftlichen Grundlagen im neu geplanten § 113c SGB XI greifen würden, sei die Rechtslage geändert. Hermann Gröhe führte im Übrigen aus, dass die Aktivitäten von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk große Beachtung und Anerkennung fänden und nicht erfolglos seien.

Zu diesen Gesprächshinweisen finden sich ergänzende Anmerkungen in einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort ist zur Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen ausgeführt:

Die fachlichen Grundlagen der Arbeit in der Pflege und die Erarbeitung neuer Konzepte in den Einrichtungen werden verbessert bzw. gestärkt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss zum Anlass genommen werden, die Personalausstattung zu überprüfen und an den Bedarf anzupassen. Sowohl die Verantwortlichen auf Landesebene als auch die Pflegeeinrichtungen vor Ort sind hier gefordert. Zudem wird die Pflege - Selbstverwaltung erstmals gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.
Quelle: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html

Weil es aufgrund der beschriebenen Situation seitens des Bundes für die nächsten Jahre keine Initiative für mehr Pflegekräfte in den Pflegeeinrichtungen geben wird, muss sich die Zielrichtung der Forderungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bezüglich der Pflegestellenverbesserung ändern.

Tatsächlich haben ja z.Zt. die zuständigen Ländergremien die Möglichkeit, über die entsprechenden Vereinbarungen die Stellenschlüssel deutlich anzuheben. Das gestaltet sich schwierig, weil die Kostenträger mit am Verhandlungstisch sitzen. Und das ist eigentlich ungeheuerlich. An den Verhandlungstisch gehören streng genommen diejenigen, die sich mit guter Pflege auskennen und deren Interesse vorrangig darin besteht, eine angemessene bzw. optimale Pflege (nach § 11 SGB XI) gewährleistet zu sehen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat daraufhin zunächst mit Zuschrift vom 28.10.2015 beim Pflegeministerium NRW nachgefragt, ob und ggf. inwieweit in NRW die entsprechenden Gremien kurzfristig zu neuen Verhandlungen betr. Stellenschlüssel in Bewegung gesetzt werden können und welche Möglichkeiten das Pflegeministerium sieht, die Personalnot in den Pflegeeinrichtungen auf der gesamten Länderebene aufzulösen.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk möchte JETZT ganz schnell veranlasst sehen, sozusagen in Ergänzung von PSG I und II, das Weiteres vereinbart wird. - Es kann und darf nicht sein, dass die allseits für notwendig erachtete Stellenvermehrung in den Heimen an den föderalen Zuständigkeiten scheitert.


Ganz allgemein ergibt sich zum Pflegenotstand und den insoweit gegebenen Handlungserfordernissen:

Die demografische Entwicklung, d.h. die Veränderungen in der Gesellschaft, älter, bunter und jünger, erfordern große Reformanstrengungen, und zwar in allen Systembereichen, die Krankenhausversorgung einbezogen.
Die Große Koalition von Union und SPD (GroKo) hat folgerichtig 2013 für eine Pflegereform Vereinbarungen getroffen. Um gezielt auf diese Reform einzuwirken, wurde beim Neusser Pflegetreff am 13.05.2014 zum Thema diskutiert und dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe ein umfangreiches Statement übergeben. Darin wurden Schwerpunkte genannt, die bei einer Reform Berücksichtigung finden sollten. Vor allem wurde ein Personalbemessungssystem und darauf basierend deutlich mehr Pflegepersonal gefordert. Es wurde ausgeführt, dass allein Betreuungskräfte, auch in größerer Zahl, die Pflegemängel nicht werden auflösen können.

Das Statement ist nachlesbar unter folgender Adresse:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

Es wurde daraufhin die Möglichkeit eröffnet, die entsprechenden Vorschläge am 08.07.2014 im Bundesgesundheitsministerium in Bonn – und zwar in Begleitung von Frau Andrea Albrecht, Pflegedirektorin im Lukaskrankenhaus Neuss – nochmals näher zu erläutern.

Mit einer Briefzuschrift vom 01.09.2014 hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk dann noch einmal alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) über die Aspekte einer guten Pflegereform informiert und entsprechende Folgerungen erbeten.

Die hiesigen Bemühungen blieben letztlich hinsichtlich einer sofortigen Auflösung des Pflegenotstandes erfolglos. Denn das PSG I wurde am 17.10.2014 – ohne mehr Pflegepersonal vorzusehen - beschlossen. Das PSG I sieht zwar eine Reihe von Leistungsverbesserungen (auch hinsichtlich der Betreuungskräfte) vor, aber das zusätzlich geforderte Pflegepersonal fand keine Berücksichtigung. – Dies wurde und wird als Schritt in Richtung „Billigpflege“ beschrieben.

Am 07.11.2014 wurde in einer Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk erklärt: „Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück.“
Danach wurde in zahlreichen Statements auf die fortbestehenden Erfordernisse, mehr Pflegepersonal in die Einrichtungen zu bringen, aufmerksam gemacht.

Der am 12.08.2015 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines PSG II enttäuschte erneut. Konkrete Maßnahmen, die eine schnelle Auflösung des Pflegenotstandes bewirken könnten, wurden nicht vorgesehen.

Das PSG II berücksichtigt aber dennoch die von hier seit Jahren beschriebenen Mängel im Pflegesystem. Denn es ist ein § 113c SGB XI vorgesehen, der auf die Gestaltung eines Personalbemessungssystems bis zum Jahr 2020 abzielt. Danach soll dann wohl eine – wie auch immer gedachte – Umsetzung beginnen.
Dies ist aber mit Blick auf die aktuell bestehende Pflegenot nicht wirklich hilfreich. Denn der Pflegenotstand muss JETZT, d.h. umgehend, angegangen bzw. aufgelöst werden.

Es sollten daher zusätzliche Finanzquellen erschlossen werden, um vor allem eine gute Pflege der schwerstpflegebedürftigen Menschen in den Heimen zu gewährleisten. Den stationären Pflegeeinrichtungen muss die Möglichkeit eröffnet werden, eine fachlich gute Versorgung sicher zu stellen. Dazu bedarf es einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften. Diese ausreichende Zahl von Pflegekräften kann aber nach den augenblicklichen Rechtsverhältnissen nicht vorgesehen werden, weil die Stellenschlüssel in den Heimen auf einer gesetzlichen Grundlage vereinbart worden sind, die den fachpflegerischen Bedarf unter keinen Umständen garantieren können. Daher ist – weiterhin - zu fordern, dass der Bund oder vorübergehend die entsprechenden Ländergremien Voraussetzungen schaffen, genügend Fachpersonal in den Pflegeeinrichtungen anstellen zu können. Das „Schwarze-Peter-Spiel“ zwischen Bund und Ländern, sich insoweit gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben, muss beendet werden.

Welche Verwerfungen die vermehrte Anstellung von ungelernten Kräften bzw. gering qualifizierten Betreuungskräften in den Pflegeeinrichtungen nach sich ziehen kann, ist einem aktuellen Schriftwechsel entnommen. Danach wurde die Unterschreitung der Fachkraftquote mit folgenden Erwägungen hingenommen:

"Die fachliche Anleitung und Überprüfung grundpflegerischer Tätigkeiten von ungelernten Mitarbeitern ohne pflegerische Ausbildung ist durch Pflegefachkräfte nachvollziehbar gewährleistet. Die Personaleinsatzplanung ist mit Blick auf den Versorgungs- und Pflegebedarf der Bewohner adäquat"

Pflege erfordert in den Einrichtungen weitgehend pflegewissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten. Dieses pflegewissenschaftliche Prinzip muss in der Pflege stärker zur Geltung kommen. Pflegen kann eben nicht jeder! Näheres in § 11 SGB XI:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch - pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Im Übrigen: Entbürokratisierung und Neugestaltung der Pflegeberufsgesetze sind für sich genommen nicht geeignet, den gravierenden Mangel an Pflegekräften aufzulösen. Die seit Jahren beklagten Pflegemängel zeigen auf, wo nachgebessert werden muss, z.B.:

- Medizinischen Versorgung einschließlich Medikation (Polypharmazie),
- Schmerzmanagement in der Pflege,
- Dekubitusprophylaxe (ein neuer Pflegestandard, für 2016 geplant, wird sich mit der Versorgung chronischer Wunden befassen),
- Fixierungen einschließlich der Verwendung von Psychopharmaka (als FEM),
- Mobilisation und Sturzprophylaxe,
- Mangelernährung und Flüssigkeitsversorgung einschließlich Förderung der oralen Ernährung,
- Förderung der Harnkontinenz in der Pflege,
- Gewährleistung hygienischer Standards,
- Vermeidung von Krankenhausaufenthalten in bestimmten Krisensituationen („beizeiten begleiten“ …),
- Sterbebegleitung mit hospizlichen Strukturen (gutes Sterben),
- fachliche Betreuung von Demenzkranken,
- Aufsicht und Anleitung weiterer Mitarbeiter.

Die Neuordnung des Pflegebegriffs zu Gunsten der Demenzkranken wird übrigens die bekannten Probleme auch nicht auflösen helfen. Der Personalbedarf wird eher zunehmen!

Dies hat auch der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, beim Pflegetreff am 14.04.2015 so gesehen. Nach seiner Ansicht, ist der neue Pflegebegriff ohne mehr Pflegepersonal nicht umsetzbar.

Ergänzend einige Zahlenangaben, die am 11.09.2015 in einer Livesendung des Deutschlandfunks vorgestellt wurden. Sie zeigen pauschaliert auf, wo es in Deutschland hapert:

Auf 100 zu pflegende Personen über 80 Jahre kommen nach OECD-Berechnungen in der Langzeitpflege

• in Schweden 33,2 Vollzeitstellen,
• in Norwegen 22,
• in den Niederlanden 19,
• in der Schweiz 16,5 und
• in Deutschland lediglich 11,2.

Quelle: Zeitschrift "change", Das Magazin der Bertelsmann Stiftung, 3/2013 (Seite 46). Titel der Ausgabe "Pflege - Ganz nah bei den Menschen - Große Herausforderungen und neue Wege in der Pflege".


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Damit ist eindrucksvoll bestätigt, warum wir in Deutschland von einem Pflegenotstand sprechen müssen. … Und dieser Pflegenotstand muss schnellstens aufgelöst werden. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert - JETZT!

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk


Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
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Pflege ist eine schwere und qualifizierte Tätigkeit

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2015, 07:37

Am 16.11.205 bei Facebook gepostet:
Pflege ist eine schwere und qualifizierte Tätigkeit. Aber die Pflege-Rahmenbedingungen sind unzureichend. Die gerade im Deutschen Bundestag verabschiedeten Reformgesetze lösen die Probleme leider nicht. Dazu gibt es von hier eine Pressemitteilung vom 16.11.2015, die die Erfordernisse verdeutlicht. > viewtopic.php?f=3&t=21363 - Offensichtlich gibt die GroKo zuviel Geld an der falschen Stelle aus! > viewtopic.php?f=4&t=21344&p=89000#p89000 - Die Pflegetätigkeit erfährt grundsätzlich die gebotene Wertschätzung und Anerkennung - aber das muss durch entsprechende Rahmenbedingung gestaltet und gelebt werden. Sprechblasen helfen nicht weiter! > viewtopic.php?f=3&t=21085&hilit=Wertsch%C3%A4tzung
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Pfleger - Opfer des Systems - Folgerungen sind überfällig

Beitrag von WernerSchell » 30.11.2015, 07:41

Am 30.11.2015 bei Facebook gepostet:
"Pfleger - Opfer des Systems" - Die Reform (PSG I und II) haben die Pflege-Rahmenbedingungen nicht wirklich verbessert. Weiterhin gilt: Zu wenig Pfleger für zu viele Heimbewohner – bereits jetzt ist zu spüren, was angesichts immer älter werdender Generationen auf uns zukommt. Das Problem: Es entscheiden sich viel zu wenige Menschen für einen Job als Pflegekraft. Was macht diesen Job so unattraktiv? Ein WDR-Film vom 27.04.2015 (verfügbar bis 27.04.2016) aus der Serie die "die story" informiert! > http://www.ardmediathek.de/tv/die-story ... Id=7486242 - Beim Pflegetreff am 21.10.2015 mit Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, wurde deutlich gemacht: Pflegenotstand: Konkrete Maßnahmen zur schnellen Auflösung erforderlich! > viewtopic.php?f=3&t=21363
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Kurzzeitpflegeanspruch schließt Versorgungslücke

Beitrag von WernerSchell » 07.12.2015, 08:32

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Pressemitteilung vom 04.12.2015

Neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt schließt eine Versorgungslücke

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Die Lücke in der pflegerischen Versorgung von Versicherten mit einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind und nicht (oder noch nicht) pflegebedürftig sind, ist durch eine Erweiterung der Leistungsansprüche der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe sowie einen neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geschlossen worden (Hinweise zu den entsprechenden Regelungen sind dieser Mitteilung angefügt). Das KHSG, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll grundsätzlich zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Damit wird eine seit Jahren immer wieder beklagte Versorgungslücke im Gesundheits- und Pflegesystem weitgehend geschlossen und endlich einer Forderung der Patientenseite entsprochen.

Auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine Reform im Sinne der jetzt getroffenen Regelungen stark gemacht und dies auch in den Neusser Pflegetreffs angesprochen, u.a. in einem umfänglichen Statement, das Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, beim Pflegetreff am 13.5.2014 übergeben wurde. Die Problematik war zuvor (am 16.05.2013) in einem Beitrag der WDR-Servicezeit Gesundheit mit einem Statement von Werner Schell zur Rechtslage verdeutlicht worden (Film anschaubar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4 ).

Es wird nun notwendig sein, schnellstmöglich für den Aufbau entsprechender Versorgungsstrukturen Sorge zu tragen. Sonst laufen die neuen Versorgungsansprüche der kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen ins Leere.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Siehe auch den Text unter
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

+++

Nach § 37 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Versicherte erhalten an geeigneten Orten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“

§ 38 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen."

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort „soll" durch das Wort „kann" ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Wörter „Satz 2 bis 4" ersetzt.

Nach § 39b wird folgender § 39c eingefügt:

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Reichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 1a bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht aus, erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege entsprechend § 42 des Elften Buches für eine Übergangszeit, wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches festgestellt ist. Im Hinblick auf die Leistungsdauer und die Leistungshöhe gilt § 42 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Elften Buches entsprechend. Die Leistung kann in zugelassenen Einrichtungen nach dem Elften Buch oder in anderen geeigneten Einrichtungen erbracht werden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres 2018 einen Bericht vor, in dem die Erfahrungen mit der Einführung eines Anspruchs auf Leistungen nach dieser Vorschrift wiedergegeben werden."

Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) - Drucksache 18/6586 - 18. Wahlperiode - 04.11.2015 - Vollständiger Text der Drucksache abrufbar unter folgender Adresse: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/065/1806586.pdf
Der zugrunde liegende Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes ist wie folgt abrufbar: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... HSG_GE.pdf

+++
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Siehe auch die weiteren Beiträge zur Krankenhausreform unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=4&t=20789&hilit=Kranken ... kturgesetz

+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.mg-heute.de/42406/neuer-ansp ... ngsluecke/
http://www.presseanzeiger.de/pa/Neuer-A ... alt-811220
http://www.openbroadcast.de/article/422 ... uecke.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/12 ... ngsluecke/
... (weitere Hinweise folgen) ...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegewirtschaft: Steigende Kosten und knappe Ressourcen

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2015, 08:04

Am 11.12.2015 bei Facebook gepostet:
Pflegewirtschaft: Steigende Kosten und knappe Ressourcen erhöhen den politischen Handlungsdruck! > viewtopic.php?f=4&t=21344 - Die Zahl der demnächst zu versorgenden Menschen wird unterschiedlich angegeben. Fakt ist aber, dass die Zahl deutlich steigen wird. - So spricht vieles dafür, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Jahre 2050 nahe bei 5 Mio liegen wird. Davon werden allein mindestens 3 Mio Menschen mit dementiellen Einschränkungen sein. Es wird also voraussichtlich schlimmer werden als erwartet - und die finanziellen Möglichkeiten, das soziale Netz stabil zu halten, werden abnehmen. > viewtopic.php?f=4&t=21367 Richtig ist, die familien Strukturen zu stärken und v.a. sofort mit einer flächendeckenden Ausgestaltung von kommunalen Quartieren zu beginnen > viewtopic.php?f=4&t=21344 viewtopic.php?f=4&t=21121
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Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von WernerSchell » 17.12.2015, 18:55

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mit der morgigen Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetz‘ II im Bundesrat wird die soziale Pflegeversicherung Schritt für Schritt auf ein neues Fundament gestellt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Das damit verbundene neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste ist in Vorbereitung.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II verändert sich das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit grundlegend. Maßstab ist künftig nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten sondern der Grad der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Dafür sind umfassende Veränderungen im Begutachtungsverfahren notwendig, die im Laufe des Jahres 2016 sukzessive in den MDK umgesetzt werden.

Im neuen Verfahren, das ab 1. Januar 2017 gilt, steht die Frage im Mittelpunkt, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist und welche Unterstützung er braucht, um seine Selbstständigkeit zu stärken. Dazu werden die Lebensbereiche des Pflegebedürftigen begutachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

„Das neue Verfahren wird den Pflegebedürftigen viel besser gerecht, weil alle Dimensionen von Pflegebedürftigkeit erfasst werden. Durch die Neuerungen erhalten die Pflegebedürftigen einen verbesserten und passgenauen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste und alle anderen Akteure müssen das Jahr 2016 nutzen, um den Umstieg auf das neue System vorzubereiten und die Neuerungen im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen umzusetzen.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2015
Pressekontakt: MDS, Pressestelle, Michaela Gehms, Tel. 0201 8327-115,
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
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Pflege am Limit - weitere Reformschritt notwendig ...

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2015, 07:49

Chronikbild bei Facebook (18.12.2015 eingestellt):

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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 17:04

Aus Forum:
HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
viewtopic.php?f=2&t=21436

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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Betreuungskräfte pflegen - trotz Verbot

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2016, 07:28

Am 23.03.2016 bei Facebook gepostet:
Betreuungskräfte pflegen - trotz Verbot - Panorama 3 - 22.03.2016 21:15 Uhr - Betreuungskräfte stopfen die Lücken, die der Pflegenotstand reißt. Da die Pflegekräfte häufig nicht ausreichen, müssen sie mit anpacken, obwohl sie dazu nicht ausgebildet sind (Film vorübergehend anschaubar). > https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... i2102.html Pro Pflege - Selbsthilfenetz hat den Einsatz von Betreuungskräften, über ihre Qualifizierung hinaus, mehrfach massiv kritisiert, auch in Anwesenheit des Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Siehe unter > viewtopic.php?f=3&t=21010 Betreuungskräfte werden unzulässigerweise bei ihrem Arbeitseinsatz missbraucht. Es fehlen, wie seit Jahren verdeutlich wird, mehr Pflegekräfte. Die Heimaufsichten sind aufgefordert, den Missständen nachzugehen und für Abhilfe Sorge zu tragen!
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Gute Pflege nur mit genügend Pflegekräften möglich ...

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2016, 07:47

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Am 12.05.2016 bei Facebook gepostet:
Zum Tag der Pflegenden am 12.05.2016: Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit vielen Jahren
für deutlich mehr Wertschätzung und Anerkennung der Pflegeberufe ein und fordert verbesserte
Stellenschlüssel und höhere Vergütungen. Darüber informieren beispielhaft einige kurze Filme:


https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE (2012)
https://www.youtube.com/watch?v=dGm3gF9p_Rs (2013)
https://www.youtube.com/watch?v=KXX7VYoJIuQ (2014)
https://youtu.be/VzliA0ss-A8 (NPK 2015)
https://youtu.be/qbyHRxX9ikk (21.10.2015)
https://youtu.be/LOnV_OY2j-A (27.04.2016)


Im Forum wird mit zahlreichen Statements ergänzend informiert > viewtopic.php?f=3&t=21510
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Pflegenotstand auflösen & Quartiershilfen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 01.01.2018, 14:26

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=22296&p=101513#p101513

Am 01.01.2018 bei Facebook gepostet:

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"Pflegenotstand auflösen & Quartiershilfen gestalten" ist die Herausforderung für das neue Jahr 2018! Die Bedürfnisse der Patienten und pflegebedürftige Menschen gehören in den Mittelpunkt aller Erwägungen, und nicht etwa die Ökonomie. Mehr personelle Zuwendung und ganzheitliche Betrachtung der kranken und hilfebedürftigen Menschen erscheinen dabei unabdingbar! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich in diesem Sinne weiter engagieren.
>>> viewtopic.php?f=3&t=22296&p=101512#p101512

Und was noch wichtig ist:
Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten.
Katharina von Siena

Vorsorglich stelle ich vor:

Neujahrsgebet des Pfarrers von St. Lamberti
zu Münster aus dem Jahre 1883:


Herr, setze dem Überfluss Grenzen –
und lasse die Grenzen überflüssig werden.
Lasse die Leute kein falsches Geld machen –
und auch das Geld keine falschen Leute.
Nimm den Ehefrauen das letzte Wort –
und erinnere die Männer an ihr erstes.
Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit –
und der Wahrheit mehr Freunde.
Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig – aber nicht wohltätig sind.
Gib den Regierenden gute Deutsche –
und den Deutschen eine gute Regierung.
Herr, sorge dafür, dass wir alle in den Himmel kommen –
aber bitte nicht sofort.


Man könnte dem Text noch aus aktuellem Anlass hinzufügen:

„Gib den Politikern und sonst Verantwortlichen die Einsicht, dass die Pflege - Rahmenbedingungen in Krankenhäusern und Heimen schnellstmöglich verbessert werden müssen und lasse deutlich werden, ... dass es nur mit mehr Pflegepersonal eine bessere Pflege geben kann. Denn nicht ökonomische Erwägungen dürfen dominieren, sondern allein die Interessen der kranken und pflegebedürftigen Menschen.“
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