Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren

Beitrag von WernerSchell » 12.10.2015, 07:10

Bild ... ...am 17.09.2015:
Die Welt der Pflege zu Gast in Neuss
.

Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren
Pflegenotstand wird ohne deutlich mehr Personal nicht aufgelöst


Der 7. Niederrheinischen Pfegekongress am 17.09.2015 (Hinweise > viewtopic.php?f=7&t=21092 ) hat zahlreiche wichtige Pflegethemen aufgegriffen und Informationen präsentiert. Der Runde Tisch Demenz Neuss war beim Kongress vertreten und konnte so auf zahlreiche Aktivitäten aufmerksam machen.

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Besonders wichtig waren die Ausführungen von Dr. Peter Pick, MDS, zum geplanten Pflegbedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahren. U.a. wurde bemerkt, dass bei der Begutachtung alle Lebensbereiche erfasst und die Zuwendungszeiten (Minuten) keine Rolle mehr spielen würden. Damit kann die Vorstellung verbunden sein, es würde mit diesen Veränderungen der Pflegenotstand behoben und es gäbe entsprechend mehr Zuwendungszeiten für die pflegebedürftigen Menschen. Das ist aber ein großer Irrtum. Die pflegerische und sonstige Zuwendung wird auch in Zukunft davon abhängigen, welche Personalbemessung dem Pflegesystem zugrunde gelegt wird und wieviel Pflegepersonen und andere Dienstkräfte zur Verfügung stehen werden. Daher ist unabhängig von der Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes weiterhin die Auflösung des Pflegenotstandes einzufordern - JETZT! Siehe insoweit die zahlreichen Statements und Beiträge, u.a.:

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252
viewtopic.php?f=3&t=21228
viewtopic.php?f=3&t=21090
viewtopic.php?f=3&t=21165
viewtopic.php?f=5&t=21255

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Die Informationenvon Dr. Peter Pick sind wie folgt aufrufbar:
Das neue Begutachtungsassesment | Dr. Peter Pick, MDS | NPK 2015 (rd. 48 Minuten)
http://bit.ly/NPK2015_NBA_Dr_Pick_MDS
Interview I Dr. Peter Pick I NPK2015 (2,38 Minuten)
https://youtu.be/BXazOFt2glU
Das neue Begutachtungsassesment - Was ändert sich für die Pflege?
http://de.slideshare.net/PflegezentrumK ... sassssment
Quelle: https://www.facebook.com/pflegekongress bzw. https://www.facebook.com/pflegekongress?fref=ts

Weitere Hinweise zum Thema beim Pflegetreff am 21.10.2015 in Neuss-Erfttal. >
viewtopic.php?f=7&t=20711
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von WernerSchell » 17.12.2015, 18:58

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mit der morgigen Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetz‘ II im Bundesrat wird die soziale Pflegeversicherung Schritt für Schritt auf ein neues Fundament gestellt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Das damit verbundene neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste ist in Vorbereitung.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II verändert sich das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit grundlegend. Maßstab ist künftig nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten sondern der Grad der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Dafür sind umfassende Veränderungen im Begutachtungsverfahren notwendig, die im Laufe des Jahres 2016 sukzessive in den MDK umgesetzt werden.

Im neuen Verfahren, das ab 1. Januar 2017 gilt, steht die Frage im Mittelpunkt, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist und welche Unterstützung er braucht, um seine Selbstständigkeit zu stärken. Dazu werden die Lebensbereiche des Pflegebedürftigen begutachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

„Das neue Verfahren wird den Pflegebedürftigen viel besser gerecht, weil alle Dimensionen von Pflegebedürftigkeit erfasst werden. Durch die Neuerungen erhalten die Pflegebedürftigen einen verbesserten und passgenauen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste und alle anderen Akteure müssen das Jahr 2016 nutzen, um den Umstieg auf das neue System vorzubereiten und die Neuerungen im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen umzusetzen.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2015
Pressekontakt: MDS, Pressestelle, Michaela Gehms, Tel. 0201 8327-115,
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2016, 08:24

Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tritt erstmals zusammen
Gröhe: "Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen"

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Am 27.01.2016 hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen."

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege: „Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren. In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter abgebildet werden. Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten."

Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.

Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 27.01.2016
http://www.bmg.bund.de/presse/pressemit ... griff.html
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... egriff.pdf
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... griff.html
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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