Pflege & Pflegebedürftigkeit - halbherzige Reformen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2015, 07:54

Aus Forum:
Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit
viewtopic.php?f=4&t=21435


Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

Geschenkementalität der GroKo verletzt die Generationengerechtigkeit

Kritiker finden, die Große Koalition (GroKo) habe bei der Krankenhausreform und anderen Verbesserungen allzu sehr die Spendierhosen an. "Gröhe ist vielleicht einer der teuersten Gesundheitsminister, die das Land je hatte", sagt etwa der Gesundheitsökonom Boris Augurzky. Allein Gröhes Gesundheits- und Pflegereformen würden die gesetzlichen Kassen zwischen 2016 und 2019 zusätzlich 18,1 Milliarden Euro kosten. "Seit der vergangenen Legislaturperiode hat es nur Gesetze gegeben, die mehr Geld kosten", beklagt auch der Vorstandschef der Barmer GEK, Christoph Straub. "Wir haben Druck im System." Den Versicherten drohten in Zukunft noch höhere Beitragssprünge, warnen die Vertreter der Kassen. … Quelle: Rheinische Post vom 19.12.2015 > http://www.rp-online.de/wirtschaft/kran ... -1.5642725 / viewtopic.php?f=4&t=21087&p=89991#p89991
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren ebenfalls mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus, so die Experten in ihrem Monatsbericht Dezember 2015. Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21434
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann der Kritik an der Geschenkementali-tät der GroKo nur zustimmen. Mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung ist die Flut von zum Teil fragwürdigen Leistungsverbesserungen im gesamten Sozialsystem nahezu eine Katastrophe. Zu bedenken ist nämlich, dass sich die Ausgaben in den nächsten Jahren / Jahrzehnten auftürmen werden und die nachrückende Generation die Zeche bezahlen muss. Es wird daher seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der älter werdenden Gesellschaft mit immer weniger jüngeren Menschen Schwerpunkte gesetzt werden müssen und nicht jedem Wunsch auf Leistungsverbesserungen entsprochen werden kann.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ungeachtet solcher Erwägungen weiterhin mehr Pflegepersonal für die Krankenhäuser und Heime und die Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten für dringend geboten (> viewtopic.php?f=3&t=21363 ). Die Forderungen nach mehr Personal, ambulant und stationär, sind im Übrigen uralt - siehe dazu: DER WEISSE ALPTRAUM - SPIEGEL-Report über den Mangel an Krankenschwestern in der Bundesrepublik. Quelle: DER SPIEGEL 29/1963 - 17.07.1963. Näheres > http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-4 ... referrrer=

Bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 bleibt der GroKo noch genügend Zeit für Korrekturen. Daher gilt: Nach der Reform ist vor der Reform! Dabei muss der Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten eine hohe Priorität zukommen. Nur so kann dem Grundsatz "ambulant vor stationär" dauerhaft Rechnung getragen werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat insoweit umfangreiche Vorschläge gemacht.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Weitere Verbesserungen in der Pflege ab 2016

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2015, 19:01

Weitere Verbesserungen in der Pflege ab 2016

(29.12.15) Der Countdown zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs läuft: Mit dem sogenannten Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das zum Jahresanfang 2016 in Kraft tritt, beginnen die Vorbereitungen auf die Umstellung von derzeit drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade ab 2017. Bereits jetzt bringt das PSG II den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen weitere Verbesserungen.

Weitere Infos:http://www.aok-bv.de/gesundheit/pflege/index_14830.html
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Quelle: Pressemitteilung vom 29.12.2015
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
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Pflegestärkungsgesetz: Und täglich grüßt die Pflegereform

Beitrag von WernerSchell » 05.01.2016, 07:27

Ärzte Zeitung vom 05.01.2016:
Pflegestärkungsgesetz: Und täglich grüßt die Pflegereform
Viel Lob an allen Ecken und Enden: Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist neu definiert worden. Was bringt das den Menschen,
die Pflege benötigen, tatsächlich? mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... ege&n=4703
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Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2016, 08:28

Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tritt erstmals zusammen
Gröhe: "Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen"

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Am 27.01.2016 hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen."

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege: „Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren. In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter abgebildet werden. Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten."

Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.

Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 27.01.2016
http://www.bmg.bund.de/presse/pressemit ... griff.html
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... egriff.pdf
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... griff.html
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html
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Jetziges Pflegesystem auf Dauer nicht zu stämmen ...

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2016, 08:19

Professor Raffelhüschen im Interview
Sozial-Experte fordert: "Für das erste Jahr Pflege müssen Sie selbst aufkommen"
Donnerstag, 24.03.2016, 06:23 · von FOCUS-Online-Redakteurin Philine Lietzmann
Die Pflegeversicherung wurde erst vor wenigen Jahren eingeführt - und ist schon jetzt heillos mit ihren Aufgaben überfordert, sagt der Wirtschaftsprofessor Bernd Raffelhüschen.
Bald werde es zweieinhalb mal so viele Pflegefälle geben. Daher müsse es einen Eigenbeitrag geben.

... (weiter lesen unter) ... http://www.focus.de/finanzen/altersvors ... 1603241315

+++
Grundsätzlich muss Prof. Raffelhüschen zugestimmt werden, wenn er meint, dass das jetzige Pflegesystem in der Zukunft nicht mehr zu stämmen sein wird.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits in einer Stellungnahme vom 13.05.2014 für den Neusser Pflegetreff, mit Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister,
darauf aufmerksam gemacht, dass es ggf. geboten erscheint, die Leistungen des Systems stärker auf die schwerst pflegebedürftigen Menschen zu konzentrieren.
Statement abrufbar unter folgender Adresse (pdf-Datei) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
Das durch PSG I und II reformierte SGB XI enthält Leistungsansprüche, die auf Dauer weit über die Möglichkeiten der Beitragszahler hinaus gehen.
Davon unabhängig erscheinen zahlreiche Vorschriften auch viel zu kompliziert. Dringend erforderlich erscheinen zur Ergänzung der Pflegeversicherung kommunale Quartierskonzepte.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Re: Pflege & Pflegebedürftigkeit - halbherzige Reformen

Beitrag von WernerSchell » 11.04.2016, 08:15

Am 11.04.2016 bei Facebook gepostet:
Die Pflegeversicherung wurde erst vor wenigen Jahren eingeführt - und ist schon jetzt heillos mit ihren Aufgaben überfordert, sagt der Wirtschaftsprofessor Bernd Raffelhüschen. Bald werde es zweieinhalb mal so viele Pflegefälle geben….... - Grundsätzlich kann Prof. Raffelhüschen zugestimmt werden, wenn er meint, dass das jetzige Pflegesystem in der Zukunft nicht mehr zu stämmen sein wird.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits in einer Stellungnahme vom 13.05.2014 für den Neusser Pflegetreff, mit Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, darauf aufmerksam gemacht, dass es ggf. geboten erscheint, die Leistungen des Systems stärker auf die schwerst pflegebedürftigen Menschen zu konzentrieren. Das Statement ist abrufbar unter folgender Adresse (pdf-Datei) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
Das durch das PSG I und PSG II reformierte SGB XI enthält Leistungsansprüche, die auf Dauer weit über die Möglichkeiten der weniger werdenden Beitragszahler hinaus gehen. Davon unabhängig erscheinen zahlreiche Vorschriften auch viel zu kompliziert und erfordern eine Vereinfachung.
Dringend erforderlich erscheinen zur Ergänzung der Pflegeversicherung kommunale Quartierskonzepte, generationenübergreifend gestaltet. Die Kommunen sind insoweit in der Pflicht und müssen dafür auch Geld in die Hand nehmen (vgl. z.B. Art. 1, 20, 28 GG, § 71 SGB XII und § 4 GEPA NRW): > viewtopic.php?f=4&t=21367 - Ein Umfangreiches Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 14.08.2015 informiert über die Quartierskonzepte: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Ergänzend informiert eine aktuelle Buchveröffentlichung von Becher & Hölscher (Hrsg): "Wohnen und die Pflege von Senioren", Vincentz, 2015: > viewtopic.php?f=4&t=21516
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Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt ... aber

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2016, 07:49

Merkel zollt Pflegekräften großen Respekt - 17.12.2016: Menschen, die sich für den Pflegeberuf entschieden,
verdienten Anerkennung, so die Kanzlerin. Sie erklärt, besonders für Demenzkranke brächten der neue Pflegebegriff
und die Einführung der neuen Pflegegrade Verbesserungen.


Der Filmbeitrag (= 5,30 Minuten) ist wie folgt abrufbar:
https://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKi ... _node.html
bzw. https://www.youtube.com/watch?v=OeuiAYyAUd8

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Anmerkungen der Moderation - Kommentierung zu den Erklärungen der Kanzlerin :
Kanzlerin Merkel erklärte bereits 2013: Altenpfleger haben härteren Job als ich ... Pflegekräfte werden seit Jahren mit Erklärungen umworben, z.B. mit Bekundungen wie etwa: Sie verdienen "Wertschätzung und Anerkennung". Ihre Arbeitsbedingungen bleiben aber anhaltend mehr als belastend und die Vergütungen für die schwere Arbeit am Menschen sind auch bislang nicht verbessert worden. Ich habe die Bundeskanzlerin am 20.02.1012 angeschrieben und auf die entsprechenden Reformnotwendigkeiten aufmerksam gemacht. Der Brief ist nachlesbar unter folgender Adresse: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf - Eine Antwort habe ich nicht erhalten. Dazu ein Statement bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE Und was aus der Sicht des Jahres 2016 schlimmer ist … die Pflege-Rahmenbedingungen in den Heimen sind trotz einiger Reformgesetze nicht verbessert worden! Die viel gepriesenen Pflegestärkungsgesetze geben keine Antworten, wie die unzureichenden Pflegebedingungen aktuell aufgelöst werden können! > viewtopic.php?f=3&t=21471

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in jüngster Zeit mehrfach zur Pflegereform Stellung genommen und u.a. in Kürze folgende Hinweise gegeben:
Die von der GroKo verabschiedeten drei Pflegestärkungsgesetze haben eine Reihe von Leistungsverbesserungen gebracht. Manches ist gut gelungen, anderes unzureichend geblieben. Der am 01.01.2017 in Kraft tretende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Menschen mit Demenz in den Kreis der Leistungsempfänger aufnehmen. Die neuen Regelungen für die Erlangung der Pflegegrade sind aber kompliziert und verschlechtern die Einstufungskriterien für die Menschen mit ausschließlich körperlichen Defiziten. Auch wenn zunächst niemand schlechter gestellt wird, sind zukünftige Veränderungen zu bedenken. Das neue Begutachtungsverfahren stellt nicht mehr auf minutenweise zu prüfende Defizite ab. Dafür gibt es andere Einschätzungen, die ebenfalls anhand von subjektiven Bewertungen vorzunehmen sind. Wenn behauptet wird, die "Minutenpflege" würde abgeschafft, muss dem heftig widersprochen werden. Denn die unzureichenden Stellenschlüssel für die Pflegeeinrichtungen bleiben im Wesentlichen unverändert. Daher wird die Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal nicht ausgeweitet.
Zwingend notwendig erscheint die Schaffung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems, das die pflegerischen Zuwendungszeiten deutlich ausweiten hilft. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Pflege in den Heimen nach pflegewissenschaftlichen Standards zu erfolgen hat (§ 11 SGB XI). Dies lassen die derzeitigen Pflege-Rahmenbedingungen trotz Reformgesetze nicht zu. Daher wird es bei der vielfach beklagten mangelhaften Zuwendungszeit durch das Pflegepersonal verbleiben. Der § 113c SGB XI, der für das Jahr 2020 oder später Lösungsmöglichkeiten andeutet, ist höchst umstritten und bietet für JETZT und die nächsten Jahre zunächst einmal keine Auflösung des Pflegenotstandes.
Um dem Grundsatz "ambulant vor stationär" endlich mehr Geltung zu verschaffen, sind altengerechte Quartiershilfen in den Kommunen dringend geboten. Diese Quartiershilfen würden bestens dazu beitragen können, die pflegenden Angehörigen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Diesbezüglich ist bekannt, was zu tun wäre. Modellvorhaben und Projekte sind völlig unnötig und reine Ablenkungsmanöver.

Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21892

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Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Zeitdruck - dpa Bildfunk

Pflegereform - "Trotz aller Verbesserungen muss man sich aber im Klaren darüber sein,
dass die Pflege durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht automatisch besser wird.
Auch der Pflegefachkräftemangel - gerade in vollstationären Pflegeeinrichtungen - wird dadurch noch nicht behoben."

Zitat Dr. Renate Richter, Leiterin der Abteilung Sozialmedizin bei MEDICPROOF, dem medzinischen Dienst der PKV, in Magazin "PKVbublik", September 2016.
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Umsetzung der Pflegereform

Beitrag von WernerSchell » 08.09.2017, 10:55

Umsetzung der Pflegereform
Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Umsetzung der jüngsten Pflegereform ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/13453 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/134/1813453.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung habe mit den drei Pflegestärkungsgesetzen eine deutlich verbesserte Versorgung erreichen wollen. Seit die Reformen in Kraft getreten sind, sei jedoch Kritik an den Folgen der Gesetze laut geworden. Es werde bemängelt, dass die avisierten Ziele nicht erreicht würden.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun eine Zwischenbilanz für die verschiedenen Pflegebereiche bekommen und interessieren sich auch für die weitere Finanzierung der zusätzlichen Leistungen.

Quelle: Mitteilung vom 08.09.2017
Deutscher Bundestag
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