Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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WernerSchell
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Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen

Beitrag von WernerSchell » 06.09.2015, 07:57

Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen!

Die soziale Pflegeversicherung bewährt sich seit 20 Jahren als solidarisch finanzierte Versicherung für über 70 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. In der letzten großen Koalition konnten wir mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wichtige Schritte für den Ausbau der Pflegeversicherung einleiten. Mit dem Gesetz haben wir u.a. einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung geschaffen und den erhöhten Betreuungsbedarf von Menschen mit demenziell bzw. psychisch bedingten Erkrankungen sowie Menschen mit geistigen Behinderungen berücksichtigt. Zugleich haben wir die Pflegezeit für beschäftigte pflegende Angehörige verankert. Außerdem konnten wir bereits zum 01.01.2010 die Einführung des Mindestlohns in der Pflegebranche durchsetzen.

In dieser Legislaturperiode haben wir unseren Reformkurs wieder aufgenommen und mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) I einen zentralen Baustein für eine umfassende Pflegereform gelegt. Das Gesetz bringt zahlreiche Leistungsausweitungen und Leistungserhöhungen für Betroffene. Darüber hinaus stärken wir die ambulante Pflege und verbessern die Situation für pflegende Angehörige durch Änderungen in der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Gleichzeitig haben wir das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen, das die Rechte von berufstätigen pflegenden Angehörigen, z.B. durch die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes, zusätzlich stärkt und die geltenden Regelungen der Pflegezeit flexibilisiert bzw. erweitert.

Gegenwärtig ist der zweite Teil unserer Pflegereform, das Pflegestärkungsgesetz II, auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Mit diesem Gesetz werden wir endlich den von uns lange angestrebten Paradigmenwechsel vollziehen: Weg von der „Minutenpflege“, hin zu einer gerechten, menschenwürdigen und ganzheitlichen Betrachtung der Pflegebedürftigen. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir die bisherigen Leistungsunterschiede bei Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und psychisch bzw. demenziell bedingten Erkrankungen andererseits abschaffen. Anstelle der drei Pflegestufen treten zukünftig fünf Pflegegrade, die eine differenziertere Ermittlung des Hilfebedarfs gemessen am Grad der Selbstständigkeit ermöglichen. Wir stellen dabei sicher, dass bei der Überleitung niemand schlechter gestellt wird als heute.

Gute Pflege ist jedoch nur möglich, wenn in den Heimen vor Ort ausreichend professionelle Pflegerinnen und Pfleger vorhanden sind, um die Versorgung unserer Mitmenschen sicherzustellen! Aus diesem Grund wollen wir zum einen mit dem noch für diese Legislaturperiode geplanten Pflegeberufsgesetz das Berufsfeld der Pflege für Neueinsteiger attraktiver gestalten. Das Gesetz sieht die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung mit Spezialisierungsmöglichkeit und einheitlichem Berufsabschluss vor.

Zum anderen ist es uns ein großes Anliegen, dass in den Pflegeheimen ausreichend Personal vorhanden ist, um den Pflegebedürftigen die Zuwendung und Hilfe zu geben, die sie benötigen. Deshalb muss verbindlich festlegt werden, wie viele Pflegebedürftige von einer Pflegekraft versorgt werden und fordern deshalb die Einführung eines bundeseinheitlichen Personalschlüssels für stationäre Pflegeheime. Gegenwärtig gibt es keine einheitlichen Vorgaben zum Verhältnis von Heimbewohnern und Pflege-/Betreuungskräften. Die Folge sind große, und vor allem auch regionale Unterschiede in den Personalstärken der stationären Einrichtungen. Es darf und kann nicht sein, dass die Personalausstattung und damit auch die Belastung der Pflegerinnen und Pfleger sowie die Qualität der Pflege davon abhängig sind, wo sich das Pflegeheim befindet.

--- Wir fordern einen verbindlichen Personalschlüssel, der nicht nur die Qualität der Pflege verbessern und mehr Zeit für die Betroffenen und Angehörigen schaffen soll. Er soll zudem dazu beitragen, die Pflegekräfte zu schützen und ihre Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass die Pflegerinnen und Pfleger, die täglich hervorragende Arbeit leisten, langfristig in ihrem Beruf bleiben. Denn schon heute spiegeln sich die berufsbedingten Belastungen in hohen Fehlzeiten wider. Nur sehr wenige Pflegekräfte üben ihren Beruf über 20 Jahre hinweg aus.
--- Eine gerechte Bezahlung der Pflegekräfte ist uns wichtig! Wir möchten den Pflegerinnen und Pflegern die Wertschätzung entgegenbringen, die sie verdienen. Deshalb haben wir mit dem PSG I bereits durchgesetzt, dass Pflegeeinrichtungen, die Tariflohn bezahlen, gestärkt werden. Tariflöhne dürfen in den Verhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern nicht weiter als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Wir werden sicherstellen, dass alle Pflegeheime und Pflegedienste ihren Pflegekräften eine angemessene Bezahlung in Höhe von mindestens des Tariflohnes gewähren. Denn über 60 % der Altenpflegerinnen und Altenpfleger arbeiten heute in nicht tarifgebundenen Betrieben und verdienen damit deutlich weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen endlich flächendeckend eine gerechte Bezahlung in der Pflegebranche!
--- Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland im Alter gut versorgt sind und Pflege auch in Zukunft für alle Menschen erschwinglich ist und nicht zum Luxusgut wird. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, die soziale Pflegeversicherung in eine Pflege - Bürgerversicherung zu überführen. Damit werden wir eine solidarische Absicherung für alle Menschen in Deutschland gewährleisten und das Zwei-Klassen-System abschaffen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine einheitliche, gerechte, zukunftssichere und solidarische Versicherung braucht!

Quelle: Entwurf/SPD-Bundestagsfraktion 4.9.2015
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pflegenotstand – deutlich mehr Pflegekräfte erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 06.09.2015, 19:10

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>>> Der nachfolgende Brieftext ist auch als pdf-Datei angefügt
und steht somit als Download zur Verfügung (siehe unten)!


Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, den 07.09.2015

An die
SPD-Bundestagsfraktion


Per E-Mail an: fraktionsbuero@spdfraktion.de; presse@spdfraktion.de
oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de;


Betr.: Pflegenotstand – deutlich mehr Pflegekräfte zwingend erforderlich – Weitere Reformschritte sind dringlich
Bezug: Entwurf / SPD-Bundestagsfraktion 04.09.2015

Sehr geehrter Herr Oppermann,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße es sehr, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion aktuellen Pflegethemen zugewandt und in einem Statement einige Reformpositionen angesprochen hat. Der mir vorliegende Text Ihres Statements ist als Anlage 1 angefügt.

Siehe auch unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=3&t=21248

Es ist so, dass ich mich u.a. aufgrund meiner über 40jährigen nebenberuflichen Lehrtätigkeit an Krankenpflegeschulen und Weiterbildungseinrichtungen stets mit gesundheits- und pflegepolitischen Themen befasst habe und in diesem Zusammenhang auch seit etwa 1995 intensiv die Personalbemessung in Krankenhäusern und Heimen im Auge habe. Damals wurde die Pflegepersonalregelung (PPR) abgeschafft, weil es opportun erschien, die Kosten für das Pflegepersonal nicht steigen zu lassen. Für die Heime kam es zur Einführung von Stellenschlüsseln, die nie – auch nicht annähernd - den wirklichen Pflegestellenbedarf aufzeigen konnten. Da in den Krankenhäusern und Heimen zunehmend schwerstkranke bzw. schwerstpflegebedürftige Menschen zu versorgen sind, werden die Pflege-Personalengpässe immer deutlicher. Die Lücke zwischen zwischen Bedarf und der tatsächlichen Personalstärke liegt bei einer pauschalierten Betrachtung zwischen 20 – 30 %.

Ich habe diese Situation bei einem Pflegetreff am 13.05.2014 in Neuss in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe deutlich gemacht und dazu schriftliche Unterlagen übergeben:

• Anschreiben von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 13.05.2014 an den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hier (PDF) - Download: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
• Statement vom 13.05.2014 hier (PDF) - Download: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

Leider wurde die entscheidende Forderung nach Einführung eines bundeseinheitlichen Pflege – Personalbemessungssystems trotz mündlicher Erläuterungen im Bundesgesundheitsministerium am 08.07.2014 nicht in das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) aufgenommen. Es wurde lediglich vorgesehen, 20.000 niedrigschwellige Betreuungskräfte zu finanzieren. Dies wurde und wird aber in breiter Front kritisch beurteilt bzw. als Fehlentscheidung eingestuft. Es wird u.a. von „Amateuren in Altenheimen“ gesprochen. Diese Betreuungskräfte lösen keine Probleme, sind eher selbst ein Problem (kann näher erläutert werden).

• Siehe dazu u.a. unter viewtopic.php?f=3&t=21010 und viewtopic.php?f=3&t=21090

Auch wenn das geplante Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in einem § 113c SGB XI nunmehr die Schaffung eines Personalbemessungssystems vorsieht, ist das keine wirkliche Lösung. Dieses System soll erst einmal bis zum Jahre 2020 entwickelt werden. Und dann wird mit ungewissem Ausgang möglicherweise an Folgerungen gedacht. Möglicherweise wird man dann – ähnlich wie 1995 bei der PPR – eine Umsetzung nicht oder nur unvollkommen vollziehen.

Dazu gibt es von hier ein Statement vom 24.08.2015, das sich mit der Unzulänglichkeit dieser geplanten Regelung befasst - Anlage 2.

• Siehe auch unter: viewtopic.php?f=3&t=21228

Es ist nun vorgesehen, im anstehenden Pflegetreff am 21.10.2015, zudem u.a. wieder der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe kommen wird, auch über den Pflegenotstand zu sprechen.

• Nähere Hinweise zum geplanten Pflegetreff am 21.10.2015 finden Sie unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20711

Die Aktion „Pflege am Boden“ befasst sich in jüngster Zeit ebenfalls lebhaft mit dem Pflegenotstand und hat erst am 03.09.2015 vor dem Düsseldorfer Landtag eine Demonstration durchgeführt. Ich war anwesend und habe dazu in einem Statement vom 04.09.2015 Ausführungen gemacht.

• Nähere Hinweise dazu unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=3&t=21248

Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Fraktion ggf. Bereitschaft zeigen sollte, die hiesigen Vorstellungen zur schnellstmöglichen Auflösung des Pflegenotstandes durch entsprechende Korrekturen im PSG II zu unterstützen und dies möglicherweise auch beim Pflegetreff am 21.10.2015 durch Entsendung eines Vertreters zum Ausdruck bringen könnte.

Abschließend noch einige weitere Hinweise:

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und die Regelungen zur Familienpflegezeit können auch kritisch gesehen werden.

• Näheres dazu u.a. unter: viewtopic.php?f=4&t=21227 / viewtopic.php?f=4&t=20671

Auch die geplante Neuordnung der Berufsgesetze wird zu optimistisch eingeschätzt. Aufgrund meiner Erfahrungen wird die Neuordnung erst einmal neue bürokratische und sonstige Schwierigkeiten mit sich bringen, ohne damit eine Verbesserung der „Wertschätzung und Anerkennung“ für die Pflegekräfte zu erreichen. Dies ist nur durch eine zügige Pflege - Personalaufstockung und ggf. verbesserte Vergütungen zu erreichen. Und damit sind wir wieder beim Hauptknackpunkt der Reformerfordernisse!

Die im PSG II vorgesehenen neuen Regelungen zur Pflegeberatung bedürfen nach hiesiger Einschätzung einer Veränderung. Die Pflegeberatung ist ein wichtiger Präventionsbaustein für alle Beteiligten in der Pflege und muss deshalb deutlich stärker gefördert werden. Es ist nicht schlüssig, warum ein Pflegeberater nach § 7a SGB XI nicht direkt mit den Kassen abrechnen kann und darf. Viele Pflegeberater, die nach § 7a SGB XI ausgebildet sind, haben bisher nicht die Möglichkeit, ihr Wissen und Können den Versicherten und Hilfebedürftigen weiterzugeben, weil sie nicht abrechnen können. Im Übrigen erscheint es sinnvoll, auch die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI zugelassenen Pflegeberatern mit zu übertragen. Den Einsatz allein auf Pflegedienste zu beschränken, erscheint problematisch, weil hier ggf. Abhängigkeiten bestehen, die möglicherweise zu geschönten Ergebnissen führen.

Pflegeberatung gehört im Übrigen in die zwingend erforderlichen altengerechten Quartiere der Kommunen. Insoweit sollte das PSG II klare Aussagen vorsehen, um so dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ deutlicher zur Geltung zu verhelfen. Bedauerlicherweise sieht weder das PSG I noch das PSG II die systematische Einführung und (Mit)finanzierung wohnortnaher Quartierskonzepte vor. Diesbezüglich muss dringend nachgebessert werden!

Siehe insoweit:
• Quartierskonzepte gestalten: Kommunen sind mit Blick auf die Daseinsvorsorge der BürgerInnen gefordert. Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen. - Pressemitteilung vom 17.08.2015. > viewtopic.php?f=4&t=21213
• Ein umfangreiches Statement (mit zahlreichen Hinweisen zu Filmen, Power Points, Broschüren und Büchern …) zu den Erfordernissen der Quartiersgestaltung kann auf Anforderung gerne als pdf-Datei zur Verfügung gestellt werden. Es gibt aber auch folgende Downloadmöglichkeit: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
• Patientenberatung - nahe bei den BürgerInnen gestalten!> viewtopic.php?f=2&t=21191

Wenn auch zahlreiche Neuerungen der aktuellen Reformschritte richtig sind, darf nicht übersehen werden, dass verschiedene Regelungen doch mit Blick auf die praktische Handhabung als sehr kompliziert erscheinen. Wer zukünftig die günstigsten Leistungsvarianten in Anspruch nehmen will, wird sich notgedrungen einer Beratung bedienen müssen. Daher muss, wie bereits ausgeführt, die Pflegeberatung zielgerichtet gestärkt werden.

Es zeichnen sich auch jetzt schon einige Fehlentwicklungen ab. Pflegeleistungen, v.a. Pflegegeldzahlungen, werden nicht selten als eine Art „zweite Rente“ angesehen und nicht im erforderlichen Umfange zur pflegerischen und sonstigen Versorgung genutzt. Dies wurde von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk bereits im Statement vom 13.05.2014 angesprochen und angemahnt, die Leistungen deutlicher auf die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu konzentrieren. Mit dem Prinzip „Taschengeld für alle“ werden Begehrlichkeiten geweckt, die mit den Grundsätzen von „Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit“ nur eingeschränkt in Einklang zu bringen sind.

Mit Rücksicht auf die geforderte deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel in den Heimen und deren Finanzierung ist die Einrichtung eines Fonds (für Rücklagen) nicht akzeptabel. Ein solcher Fond, mit einem nicht unwesentlichen Beitragsanteil finanziert, widerspricht auch den Grundsätzen einer Umlagefinanzierung (basierend auf dem sog. Generationenvertrag). Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hält eine kurzfristige Einführung einer Bürgerversicherung für abwegig. Denn damit müssten vielfältige andere Veränderungen, z.B. im Steuersystem, einher gehen.

Für Ihre Bemühungen in dieser Angelegenheit vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, Dozent für Pflegerecht und Fachbuchautor
https://www.facebook.com/werner.schell.7

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Anlage 1:

Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen!

Die soziale Pflegeversicherung bewährt sich seit 20 Jahren als solidarisch finanzierte Versicherung für über 70 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. In der letzten großen Koalition konnten wir mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wichtige Schritte für den Ausbau der Pflegeversicherung einleiten. Mit dem Gesetz haben wir u.a. einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung geschaffen und den erhöhten Betreuungsbedarf von Menschen mit demenziell bzw. psychisch bedingten Erkrankungen sowie Menschen mit geistigen Behinderungen berücksichtigt. Zugleich haben wir die Pflegezeit für beschäftigte pflegende Angehörige verankert. Außerdem konnten wir bereits zum 01.01.2010 die Einführung des Mindestlohns in der Pflegebranche durchsetzen.

In dieser Legislaturperiode haben wir unseren Reformkurs wieder aufgenommen und mit dem Pflegestärkungsgesetz (PSG) I einen zentralen Baustein für eine umfassende Pflegereform gelegt. Das Gesetz bringt zahlreiche Leistungsausweitungen und Leistungserhöhungen für Betroffene. Darüber hinaus stärken wir die ambulante Pflege und verbessern die Situation für pflegende Angehörige durch Änderungen in der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Gleichzeitig haben wir das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen, das die Rechte von berufstätigen pflegenden Angehörigen, z.B. durch die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes, zusätzlich stärkt und die geltenden Regelungen der Pflegezeit flexibilisiert bzw. erweitert.

Gegenwärtig ist der zweite Teil unserer Pflegereform, das Pflegestärkungsgesetz II, auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Mit diesem Gesetz werden wir endlich den von uns lange angestrebten Paradigmenwechsel vollziehen: Weg von der „Minutenpflege“, hin zu einer gerechten, menschenwürdigen und ganzheitlichen Betrachtung der Pflegebedürftigen. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir die bisherigen Leistungsunterschiede bei Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und psychisch bzw. demenziell bedingten Erkrankungen andererseits abschaffen. Anstelle der drei Pflegestufen treten zukünftig fünf Pflegegrade, die eine differenziertere Ermittlung des Hilfebedarfs gemessen am Grad der Selbstständigkeit ermöglichen. Wir stellen dabei sicher, dass bei der Überleitung niemand schlechter gestellt wird als heute.

Gute Pflege ist jedoch nur möglich, wenn in den Heimen vor Ort ausreichend professionelle Pflegerinnen und Pfleger vorhanden sind, um die Versorgung unserer Mitmenschen sicherzustellen! Aus diesem Grund wollen wir zum einen mit dem noch für diese Legislaturperiode geplanten Pflegeberufsgesetz das Berufsfeld der Pflege für Neueinsteiger attraktiver gestalten. Das Gesetz sieht die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung mit Spezialisierungsmöglichkeit und einheitlichem Berufsabschluss vor.

Zum anderen ist es uns ein großes Anliegen, dass in den Pflegeheimen ausreichend Personal vorhanden ist, um den Pflegebedürftigen die Zuwendung und Hilfe zu geben, die sie benötigen. Deshalb muss verbindlich festlegt werden, wie viele Pflegebedürftige von einer Pflegekraft versorgt werden und fordern deshalb die Einführung eines bundeseinheitlichen Personalschlüssels für stationäre Pflegeheime. Gegenwärtig gibt es keine einheitlichen Vorgaben zum Verhältnis von Heimbewohnern und Pflege-/Betreuungskräften. Die Folge sind große, und vor allem auch regionale Unterschiede in den Personalstärken der stationären Einrichtungen. Es darf und kann nicht sein, dass die Personalausstattung und damit auch die Belastung der Pflegerinnen und Pfleger sowie die Qualität der Pflege davon abhängig sind, wo sich das Pflegeheim befindet.

--- Wir fordern einen verbindlichen Personalschlüssel, der nicht nur die Qualität der Pflege verbessern und mehr Zeit für die Betroffenen und Angehörigen schaffen soll. Er soll zudem dazu beitragen, die Pflegekräfte zu schützen und ihre Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass die Pflegerinnen und Pfleger, die täglich hervorragende Arbeit leisten, langfristig in ihrem Beruf bleiben. Denn schon heute spiegeln sich die berufsbedingten Belastungen in hohen Fehlzeiten wider. Nur sehr wenige Pflegekräfte üben ihren Beruf über 20 Jahre hinweg aus.
--- Eine gerechte Bezahlung der Pflegekräfte ist uns wichtig! Wir möchten den Pflegerinnen und Pflegern die Wertschätzung entgegenbringen, die sie verdienen. Deshalb haben wir mit dem PSG I bereits durchgesetzt, dass Pflegeeinrichtungen, die Tariflohn bezahlen, gestärkt werden. Tariflöhne dürfen in den Verhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen bzw. Sozialhilfeträgern nicht weiter als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Wir werden sicherstellen, dass alle Pflegeheime und Pflegedienste ihren Pflegekräften eine angemessene Bezahlung in Höhe von mindestens des Tariflohnes gewähren. Denn über 60 % der Altenpflegerinnen und Altenpfleger arbeiten heute in nicht tarifgebundenen Betrieben und verdienen damit deutlich weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen endlich flächendeckend eine gerechte Bezahlung in der Pflegebranche!
--- Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland im Alter gut versorgt sind und Pflege auch in Zukunft für alle Menschen erschwinglich ist und nicht zum Luxusgut wird. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, die soziale Pflegeversicherung in eine Pflege - Bürgerversicherung zu überführen. Damit werden wir eine solidarische Absicherung für alle Menschen in Deutschland gewährleisten und das Zwei-Klassen-System abschaffen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine einheitliche, gerechte, zukunftssichere und solidarische Versicherung braucht!
Quelle: Entwurf/SPD-Bundestagsfraktion 4.9.2015

Anlage 2:

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, den 24.08.2015

Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Pflegeeinrichtungen muss schnellstmöglich eingeführt werden. Insoweit gibt es keine Erkenntnisprobleme. Es fehlte bislang allein der politische Gestaltungswille

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, erklärt zur geplanten Einführung eines § 113c im SGB XI:

Seit mindestens 20 Jahren wird von hier auf die Erfordernisse von Personalbemessungssystemen für die Pflege in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern aufmerksam gemacht. Diesbezügliche Forderungen wurden folgerichtig auch immer wieder von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk formuliert und u.a. an das Bundesgesundheitsministerium bzw. die Abgeordneten des Deutschen Bundestages herangetragen.

Es ist zu begrüßen, wenn diese Forderungen nun auch von anderen Institutionen, Einzelpersonen und den politisch Verantwortlichen aufgegriffen und unterstützt werden.

Im hiesigen Statement vom 13.5.2014, dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beim Neusser Pflegetreff übergeben, sind die Erfordernisse zur Auflösung des Pflegenotstandes und zur Gestaltung einer einheitlichen und angemessenen Personalbemessung umfänglich näher beschrieben und begründet:

> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

Nun sieht die Gesetzesinitiative der Bundesregierung für ein Pflegestärkungsgesetz (PSG) II in einem geplanten § 113c SGB XI die Schaffung eines wissenschaftlich fundierten Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen vor. Allerdings soll erst einmal ein Expertengremium ein solches Verfahren bis zum Jahre 2020 entwickeln und erproben. Erst danach wird politisch zu entscheiden sein, ob und inwieweit irgendwelche Personalbemessungserkenntnisse umzusetzen sind. Die eigentliche Problemlösung ist damit auf den „Sankt Nimmerleinstag“ verschoben.

Die jetzt gefundene Regelung ist völlig inakzeptabel, weil die Pflegeeinrichtungen schon seit langer Zeit deutliche Personalaufstockungen benötigen und Verzögerungen anhand der insoweit vorliegenden Erkenntnisse keine Lösung sein können. Man darf mutmaßen, dass die Handlungsgebote grundsätzlich erkannt worden sind, aber kein politischer Wille besteht, schnellstmöglich im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und der professionell Pflegenden zu handeln.

Wenn erklärt werden sollte, mehr Pflegekräfte seien zur Zeit nicht finanzierbar, ergibt sich: Das PSG I und das geplante PSG II sieht vielfältige Leistungsausweitungen vor, zum Teil mehr als kompliziert gestaltet und auch nicht immer vordringlich. Zwingend geboten ist aber auf jeden Fall, diejenigen pflegebedürftigen Menschen stärker zu unterstützen, die sich aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigungen in stationären Einrichtungen befinden. Und das ist nur mit Regelungen möglich, die eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals ermöglichen. Die Finanzierung von niedrigschwellig qualifizierten Betreuungskräften hat in diesem Zusammenhang nachrangige Bedeutung. Diese Betreuungskräfte können gerne zusätzlich bewilligt werden, Vorrang muss aber den Pflegekräften eingeräumt werden! – Und das ist alternativlos.

Helmut Wallrafen-Dreisow, Geschäftsführer der Sozial-Holding in Mönchengladbach kritisiert die gefundenen Regelungen und formuliert deutlich "Ich bin maßlos enttäuscht - die Ergebnisse sind erschütternd" (Quelle: Zeitschrift "CAREkonkret" vom 21.08.2015).

"Dass der Arbeitsalltag in der Pflege seit langem von großer Belastung, Zeitdruck und wenig motivierenden Bedingungen geprägt ist, wissen die politisch Verantwortlichen sehr wohl. Die deutsche Pflegezukunft wird düster werden, wenn hier nicht schnellstens – und spürbar – eine Verbesserung herbeigeführt wird" (Quelle: Presseinfo des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. - DBfK - vom 14.07.2015). In einer ergänzenden Pressemitteilung des DBfK vom 12.08.2015 wird herausgestellt, dass die geplante Erprobungsregelung in § 113c SGB XI zu spät greifen wird. Daher sei rasch ein Zwischenschritt erforderlich. Durch weniger Teilzeitarbeit und Rückkehrer in den Beruf ließen sich jetzt über Nacht zehntausende Stellen besetzen.

Diesen Anmerkungen kann sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nur uneingeschränkt anschließen.

Die verantwortlichen Entscheidungsträger werden daher erneut aufgefordert, die vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich des Pflegenotstandes so im PSG II umzusetzen, dass spätestens 2016 bzw. 2017 im gesamten Bundesgebiet deutlich verbesserte einheitliche Stellenschlüssel die Basis für gute Pflegeangebote in den Einrichtungen sein können, und zwar ohne regionale Unterschiede. Dies könnte als Zwischenlösung gestaltet werden, so dass die angestrebte Erprobungsregelung in aller Ruhe abgewartet und umgesetzt werden kann.

Unabhängig von der jetzt in Aussicht genommenen Personalbemessung für die Pflegeeinrichtungen sind natürlich auch entsprechende Regelungen für die Pflege in den Krankenhäusern geboten. Notfallmäßig geschaffene Pflegestellenprogramme helfen insoweit nicht weiter.

Werner Schell,
Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Text mit weiteren Verweisungen auch nachlesbar unter viewtopic.php?f=3&t=21228

+++
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


+++

Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen – PSG II
(Gesetzentwurf: Stand 12.08.2015)

§ 113c SGB XI - Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen

(1) Die Vertragsparteien nach § 113 stellen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicher. Sie beauftragen zur Sicherstellung der Wissenschaftlichkeit des Verfahrens fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige.
(2) Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. und die Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene sind zu beteiligen.
(3) Die Vertragsparteien nach § 113 haben die Umsetzung der Aufgabe nach Absatz 1 bis zum 30. Juni 2020 sicherzustellen. Sollten sie sich bis zum 31. Dezember 2016 nicht über die Beauftragung gemäß Absatz 1 Satz 2 geeinigt haben, bestimmen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend innerhalb von vier Monaten das Verfahren und die Inhalte der Beauftragung.
Dateianhänge
Personalbemessung_Brief_an_SPD_07092015.pdf
Schreiben an die SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Pflegenotstand bzw. Pflegereform
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegereform - Auflösung des Pflegenotstandes dringlich

Beitrag von WernerSchell » 07.09.2015, 08:13

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, 08.09.2015

An die
Abgeordneten / Fraktionen
des Deutschen Bundestages
Berlin


Nachrichtlich:
An das
Bundeskanzleramt
Berlin
An das
Bundesgesundheitsministerium
Berlin

Zuschrift per E-Mail
Downloadmöglichkeit des Textes unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=4&t=21252&p=87947#p87947

Betr.: Reform der Gesundheits- und Pflegesysteme – Auflösung des Pflegenotstandes - Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) – Regierungsentwurf vom 12.08.2015
Bezug.: Statement zu den Pflegereformerfordernissen vom 13.05.2014 – Herrn Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beim Neusser Pflegetreff übergeben -
Download > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
Dazu ein ergänzendes Anschreiben vom 13.05.2014
Download > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetz-w ... iefBMG.pdf
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 23.07.2014 mit dem Titel „Pflegereform – Pro Pflege – Selbst-hilfenetzwerk wirbt für mehr Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern“
Download > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetz-w ... 072014.pdf
Mein Schreiben vom 01.09.2014 an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Download > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetz-w ... 092014.pdf
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 07.11.2014 mit dem Titel „ Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück“
Download > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... rm2014.pdf
PSG II (Entwurf der Bundesregierung vom 12.08.2015
Download > download/file.php?id=42
Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 12.08.2015 – mit dem Titel „Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II wird den Pflegenotstand nicht auflösen“
Quelle > viewtopic.php?f=4&t=21203&p=87658#p87658

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen liegt der Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zur (weiteren) Beratung und Beschlussfassung vor. Zu Ihrer Meinungsbildung bzw. Entscheidungsfindung wird daher mitgeteilt:

Das PSG II enthält insgesamt vielfältige neue Regelungen, die einmal begrüßenswerte neue Leistungen vorsehen, andererseits ist aber auch die Vermehrung der niedrigschwelligen Dienstleistungen und die zum Teil kompliziert gestalteten Leistungsansprüche zu beklagen.

Die Tatsache, dass das PSG II keine in naher Zukunft wirksam werdende Regelung zur deutlichen Verbesserung der Stellenschlüssel für die Pflegekräfte in den stationären Pflegeeinrichtungen vorsieht, zeugt von einer Fehleinschätzung der zum Teil katastrophalen Personalsituation in den Einrichtungen. Die von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk beschriebenen Pflegemängel sind nicht etwa aufgelöst, sondern haben sich eher ausge-weitet.

Es ist in diesem Zusammenhang auch wenig hilfreich, auf die mit dem PSG I verfügbaren rd. 20.000 Betreuungskräfte und die angestrebte Entbürokratisierung (der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird sogar den bürokratischen Aufwand auf Jahre deutlich erhöhen) zu verweisen. Betreuungskräfte dürfen überhaupt keine Pflegetätigkeit ausführen und haben Aufgaben wahrzunehmen, die möglicherweise ein wenig mehr Zuwendung zulassen. Damit wird die pflegerische Versorgung keineswegs verbessert. Es wird auch aufgrund der zurückliegenden Erfahrungen nicht auszuschließen sein, dass Betreuungskräfte mit unzureichender Qualifizierung sogar neue Probleme aufwerfen. Die vielfach behaupteten Entlastungen für das Pflegepersonal wird es auf keinen Fall geben können.

Da sich die SPD-Bundestagsfraktion aktuellen Pflegethemen zugewandt und in einem Statement vom 04.09.2015 einige Reformpositionen herausgestellt hat, habe ich dazu am 07.09.2015 der Fraktion einen Brief geschrieben, in dem alle wichtigen Punkte, die es zu bedenken gilt, angesprochen werden. Der mir vorliegende Text des SPD-Statements vom 04.09.2015 ist als Anlage 1 angefügt.

Siehe auch unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=3&t=21248

Die hiesige Sichtweise wurde wie folgt erläutert:

Es ist so, dass ich mich u.a. aufgrund meiner über 40jährigen nebenberuflichen Lehrtätigkeit an Krankenpflegeschulen und Weiterbildungseinrichtungen stets mit gesundheits- und pflegepolitischen Themen befasst habe und in diesem Zusammenhang auch seit etwa 1995 intensiv die Personalbemessung in Krankenhäusern und Heimen im Auge habe. Damals wurde die Pflegepersonalregelung (PPR) abgeschafft, weil es opportun erschien, die Kosten für das Pflegepersonal nicht steigen zu lassen. Für die Heime kam es zur Einführung von Stellenschlüsseln, die nie – auch nicht annähernd - den wirklichen Pflegestellenbedarf aufzeigen konnten. Da in den Krankenhäusern und Heimen zunehmend schwerstkranke bzw. schwerstpflegebedürftige Menschen zu versorgen sind, werden die Pflege-Personalengpässe immer deutlicher. Die Lücke zwischen Bedarf und der tatsächlichen Personalstärke liegt bei einer pauschalierten Betrachtung zwischen 20 – 30 %.

Ich habe diese Situation bei einem Pflegetreff am 13.05.2014 in Neuss in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe deutlich gemacht und dazu schriftliche Unterlagen übergeben:

• Anschreiben von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 13.05.2014 an den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hier (PDF) - Download: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetz-w ... iefBMG.pdf
• Statement vom 13.05.2014 hier (PDF) - Download: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetz-w ... se2014.pdf

Leider wurde die entscheidende Forderung nach Einführung eines bundes-einheitlichen Pflege – Personalbemessungssystems trotz mündlicher Erläuterungen im Bundesgesundheitsministerium am 08.07.2014 nicht in das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) aufgenommen. Es wurde lediglich vorgesehen, 20.000 niedrigschwellige Betreuungskräfte zu finanzieren. Dies wurde und wird aber in breiter Front kritisch beurteilt bzw. als Fehlentscheidung eingestuft. Es wird u.a. von „Amateuren in Altenheimen“ gesprochen. Diese Betreuungskräfte lösen keine Probleme, sind eher selbst ein Problem (kann näher erläutert werden).

• Siehe dazu u.a. unter viewtopic.php?f=3&t=21010 und viewtopic.php?f=3&t=21090

Auch wenn das geplante Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in einem § 113c SGB XI nunmehr die Schaffung eines Personalbemessungssystems vorsieht, ist das keine wirkliche Lösung. Dieses System soll erst einmal bis zum Jahre 2020 entwickelt werden. Und dann wird mit ungewissem Ausgang möglicherweise an Folgerungen gedacht. Möglicherweise wird man dann – ähnlich wie 1995 bei der PPR – eine Umsetzung nicht oder nur unvollkommen vollziehen.

Dazu gibt es von hier ein Statement vom 24.08.2015, das sich mit der Unzulänglichkeit dieser geplanten Regelung befasst - Anlage 2.

• Siehe auch unter: viewtopic.php?f=3&t=21228

Es ist nun vorgesehen, im anstehenden Pflegetreff am 21.10.2015, zudem u.a. wieder der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe kommen wird, auch über den Pflegenotstand zu sprechen.

• Nähere Hinweise zum geplanten Pflegetreff am 21.10.2015 finden Sie unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20711

.... Der weitere Brieftext ist als pdf-Datei im Anhang nachlesbar bzw. kann von dort heruntergeladen werden ....
Dateianhänge
PSGII_ Brief_an_MdB_BMG_08092015.pdf
Brief von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom 08.09.2015 - Thema: Pflegereformerfordernisse
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Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen

Beitrag von WernerSchell » 08.09.2015, 06:58

Am 08.09.2015 bei Facebook gepostet:

Bild - Bild

"Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen!"
So lautet der Titel eines Pflegepapiers der SPD-Bundestagsfraktion vom 04.09.2015. Darin wird u.a. auf die Erfordernisse zur Schaffung eines Personalbemessungssystems eingegangen. Dazu gibt es ein Schreiben von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 07.09.2015, in dem noch einmal die entscheidenden Punkte zur anstehenden Reform (im PSG II) angesprochen werden. Beide Texte finden Sie unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=4&t=21252 (Downloadmöglichkeit). Am 08.09.2015 wurden auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (noch einmal) ausführlich über die erforderlichen Maßnahmen zur Auflösung des Pflegenotstandes informiert > viewtopic.php?f=4&t=21252&p=87947#p87947 (Downloadmöglichkeit). - Beim Aktionstag von "Pflege am Boden" am 03.09.2015 vor dem Landtag NRW habe ich erklärt, dass die entscheidenden Veränderungen nicht durch das Land NRW, sondern allein durch den Bundesgesetzgeber erfolgen können. Insoweit stimme ich ausdrücklich der Pflegeministerin, Frau Barbara Steffens, zu. Forderungen, dass das Land mehr Pflegekräfte finanzieren möge usw. müssen ins Leere laufen, weil die föderalen Strukturen dies so nicht zulassen. Das Land NRW kann allenfalls über den Bundestag Einfluss nehmen. Das macht Frau Steffens schön längst, aber ich habe es auch noch einmal beim Aktionstag ausdrücklich angesprochen. > viewtopic.php?f=3&t=21248 - Leider ist es so, dass eine Diskussion des Themas im Landtag NRW keine Änderungen bewirken kann. Es muss dabei bleiben, im Bund auf die notwendigen Verbesserungen zu drängen. - Wir werden daher das Thema beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut und zielgerichtet aufgreifen > viewtopic.php?f=7&t=20711 Dazu sind alle interessierten BürgerInnen, Pflegekräfte, Trägervertreter, Politiker … herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei! - Werner Schell

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Pflegenotstand - mehr Pflegekräfte zwingend erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 13.09.2015, 07:27

+++
Bei der Livesendung des Deutschlandfunks am 11.09.2015 habe ich u.a. angemerkt:
viewtopic.php?f=7&t=21222
Auf 100 zu pflegende Personen über 80 Jahre kommen nach OECD-Berechnungen in der Langzeitpflege in Schweden 33,2 Vollzeitstellen, in Norwegen 22, in den Niederlanden 19, in der Schweiz 16,5 und in Deutschland lediglich 11,2. - Quelle: Zeitschrift "change", Das Magazin der Bertelsmann Stiftung, 3/2013 (Seite 46). Titel der Ausgabe "Pflege - Ganz nah bei den Menschen - Große Herausforderungen und neue Wege in der Pflege". - Offensichtlich hat sich die Pflege-Personalausstattung in den deutschen Pflegeeinrichtungen weiter negativ entwickelt. Damit ist eindrucksvoll bestätigt, warum wir in Deutschland von einem Pflegenotstand sprechen müssen. … Und dieser Pflegenotstand muss schnellstens aufgelöst werden. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert - jetzt!
viewtopic.php?f=3&t=21218
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Pflege & Pflegebedürftigkeit - halbherzige Reformen

Beitrag von WernerSchell » 14.09.2015, 06:51

Pflege & Pflegebedürftigkeit - halbherzige Reformen

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Pflege & Pflegebedürftigkeit - Themen, denen die BürgerInnen eher ausweichend begegnen. Die Erkenntnisse über den wirklichen Pflegenotstand kommen erst dann, wenn das "Kind im Brunnen liegt". Politiker sind ähnlich strukturiert und setzen andere Prioritäten. Daher wird seit Jahren im Pflege- und Gesundheitssystem eher erfolglos reformiert. Auch die aktuellen Pflegestärkungsgesetze (I und II) gehen nur halbherzig an die Probleme heran und setzen zum Teil völlig falsche Akzente. So soll es zum Beispiel in naher Zukunft in den Heimen keine zusätzlichen Pflegekräfte geben! Das ist völlig inakzeptabel! - Das Verhalten der Gesellschaft und der politisch Verantwortlichen ist verhängnisvoll, weil die demografische Entwicklung seit Jahren mächtig voran kommt und wir bald in einer Pflegekatastrophe aufwachen werden. - Pflegepolitische Forderungen "mit Augenmaß" werden von mir seit über 15 Jahren formuliert und gezielt in die Debatten eingespeist. Aber leider sind meine Anregungen an alle Pflegekritiker, taktisch und strategisch ein gemeinschaftliches Forderungspaket zu schnüren und offiziell zu vertreten, nicht gehört bzw. angenommen worden. Es geht wohl bei verschiedenen Personen bzw. Institutionen stets und ständig darum, das "eigene Süppchen" zu kochen. Wichtig zu bedenken ist natürlich auch, dass es bei den Forderungen, pflegepolitische Verbesserungen umzusetzen, teilweise um höchst unterschiedliche Vorstellungen geht. Manche Forderungen sind auch unrealistisch. Der Pflegenot gehorchend habe ich mit Blick auf das PSG II nochmals alle Mitglieder im Bundestag angeschrieben und die JETZT notwendigen Folgerungen angemahnt.. > viewtopic.php?f=4&t=21252

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Betreuungs-Assistenten: Billige Arbeitskräfte?

Beitrag von WernerSchell » 17.09.2015, 07:11

Betreuungs-Assistenten: Billige Arbeitskräfte?
Filmbericht von Plusminus, ARD, vom 16.09.2015 | 07:14 Min. | Verfügbar bis 15.09.2016. Pflegeheime und -dienste suchen händeringend Arbeitskräfte. Auch schlecht bezahlte Betreuungs-Assistenten, darunter Quereinsteiger ohne fachliche Qualifikation, werden für Tätigkeiten eingesetzt, die sie eigentlich nicht übernehmen dürfen (Quelle: http://mediathek.daserste.de/Plusminus/ ... tId=432744 ). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht bereits seit vielen Jahren auf den rechtsmissbräuchlichen und gefahrenträchtigen Einsatz von gering qualifizierten Betreuungskräften aufmerksam und fordert stattdessen eine deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel (vgl. u.a. Pressemitteilung vom 16.08.201008 - nachlesbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php ). Dort heißt es u.a.: "Bedeutsam erscheint in diesem Zusammenhang die Feststellung der Ärzteschaft auf dem kürzlich durchgeführten 111. Deutschen Ärztetag, dass die Pflegebudgets um mindestens 30% verbessert werden müssen. Damit geht die organisierte Ärzteschaft noch weit über das hinaus, was diesseits seit Jahren eingefordert wird, nämlich eine personelle Verstärkung um rd. 20%. Die jetzt mögliche Anstellung von Betreuungsassistenten löst die beklagte Pflegenot in den Heimen nicht auf, so dass die Forderung nach mehr Pflege(fach)personal aufrecht erhalten bleiben muss." - Werner Schell
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Qualität ohne Personal? Geht nicht!

Beitrag von WernerSchell » 23.09.2015, 10:07

Qualität ohne Personal? Geht nicht!

Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, gut erreichbar und sicher sein. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizinischen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden.‘ Sicherheit und beste Qualität der Behandlung – Wie viel dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag hält der aktuelle Entwurf zur Krankenhausreform? „Der Entwurf des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) klammert ein wesentliches Element guter Versorgungsqualität nahezu vollständig aus: die angemessene Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Pflegepersonals“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Das geplante Pflegestellenförderprogramm ist weniger als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Nach seriösen Berechnungen von Experten fehlen in den deutschen Krankenhäusern etwa 100.000 Pflegefachpersonen, um eine adäquate pflegerische Versorgung sicherzustellen. Seit Jahren zweigen die Kliniken große Anteile des Pflegepersonalbudgets ab, um Baumaßnahmen, neue Geräte, Reparaturen sowie andere Berufsgruppen zu subventionieren. Das Resultat: Rationierung von Pflege im großen Umfang, ratlose PatientInnen, steigende Fehlerhäufigkeit, Hygienemängel, hochbelastete Pflegende, gravierende Defizite in der praktischen Pflegeausbildung, kontinuierlich steigende stressbedingte Krankheitsquoten usw. Der DBfK fordert die Bundesregierung jetzt zum wiederholten Male auf, diese Probleme endlich wirksam zu bekämpfen. Die Krankenhäuser müssen gesetzlich verpflichtet werden, eine Mindestbesetzung der Stationen mit Pflegepersonal vor- und dabei geltendes Arbeitsrecht zwingend einzuhalten. Überprüfungen und ggf. Sanktionen gehören dazu, sonst wird weiterhin auf Kosten des Pflegepersonals gewirtschaftet. Perspektivisch brauchen wir eine verpflichtende Pflegepersonalbemessung, die sich am Pflegebedarf der PatientInnen orientiert. Gute internationale Beispiele, wie das gelingen kann, gibt es genug. Für Krankenhausökonomen gelten Mediziner als Erlösbringer, Pflegepersonal als Kostenfaktor. Dass dies so falsch wie kurzsichtig ist, müssen auch sie inzwischen einsehen“, erklärt die DBfK-Sprecherin.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.09.2015
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Mehr Pflegepersonal im Krankenhaus! - Alternativlos!

Beitrag von WernerSchell » 23.09.2015, 11:13

0973 / 23. September 2015
Pressemitteilung von Harald Weinberg


Qualität in Krankenhäusern ist nur mit mehr Pflegekräften zu haben

"Das, was die Bundesregierung uns hier vorlegt, ist eine gefährliche Frechheit. Eine Frechheit gegenüber den Pflegekräften, die jeden Tag am Limit arbeiten, und gefährlich für die Patientinnen und Patienten, da die Qualität der Versorgung schlechter ist als möglich. Konkret bedeutet das langsamere Genesung, mehr Krankenhausinfektionen und erhöhte Sterblichkeit", sagt Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Krankenhausreform der Bundesregierung anlässlich des heutigen Aktionstags der Krankenhäuser. Weinberg weiter:

"Wir brauchen mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern, das war das eindeutige Ergebnis der Anhörung vor zwei Wochen. Die Bundesregierung will mit der Krankenhausreform beschwichtigen, aber sie tut nichts Wirksames. Das Pflegeförderprogramm verdient seinen Namen nicht. Damit der Pflegeschlüssel auch in deutschen Krankenhäusern europäische Standards erreicht, brauchen wir mehr als 100.000 zusätzliche Stellen, nicht nur 6.000. Das Wiederaufleben des Versorgungszuschlags als Pflegezuschlag wird zwar die Bilanzen mancher Krankenhäuser, aber nicht die Pflege spürbar verbessern.

Die Krankenhausleitungen sind derzeit und zukünftig gezwungen, an der Pflege zu sparen. Sonst können ihre Häuser in dem von der Bundesregierung gewünschten Wettbewerb nicht überleben. Unter Wettbewerbsbedingungen können wir eine bessere Pflege nur mit einer verbindlichen gesetzlichen Personalbemessung und ihrer Finanzierung erreichen. Diese Mindeststandards müssen so hoch sein, dass endlich wesentlich mehr Pflegekräfte als bisher in den Stationen arbeiten."

F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
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Qualität ohne Personal? Geht nicht!

Beitrag von WernerSchell » 24.09.2015, 06:40

Am 24.09.2015 bei Facebook gepostet:

Qualität ohne Personal? Geht nicht!
So eine Pressemitteilung des DBfK vom 23.09.2015. Damit ist noch einmal alles auf den Punkt gebracht! - Im Übrigen: "Berufe der Altenpflege haben ein hohes Ansehen". Darüber informiert CAREkonkret in ihrer Ausgabe vom 18.9.2015 und bezieht sich dabei auf eine Bürgerbefragung. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk stellt seit Jahren klar, dass die Wertschätzung und das Ansehen der Pflegekräfte bei den BürgerInnen hoch ist. Schlechte Noten erhalten hingegen die Pflege - Rahmenbedingungen. Und insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk am 08.09.2015 nochmals die Bundestagsabgeordneten mit dem Tenor "Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen" gebeten, die notwendigen Folgerungen im Rahmen der Beschlussfassung über das PSG II zu ziehen. Näheres dazu unter > viewtopic.php?f=4&t=21252 Darüber wird auch beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 zu sprechen sein. > viewtopic.php?f=7&t=20711
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Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen

Beitrag von WernerSchell » 25.09.2015, 07:23

Am 25.09.2015 bei Facebook gepostet:

Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat auf seiner Facebookseite - https://www.facebook.com/groehe?fref=ts - mitgeteilt, dass angeblich 93 Prozent der Bevölkerung lt. einer f*g die Pflegereform für richtig halten. Dazu wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bemerkt:
Richtig scheint mir, dass 93% der Bevölkerung die Pflegereform überhaupt nicht kennen! Was wurde gefragt und zu welchem Gesetz - PSG I oder PSG II (in der Beratung) oder ging es um das neue Pflegerecht NRW? Selbst Pflegexexperten haben z.Zt. Probleme, bei der Vielzahl komplizierter Regelungen den Durchblick zu behalten. - Trotz einiger begrüßenswerter Leistungsausweitungen: Die bislang unzureichenden Reformansätze haben mich veranlasst, am 07.09.2015 an alle Bundestagsabgeordneten zu schreiben und die gebotenen Reformkorrekturen einzufordern. Der jetzige Reformstand ist völlig unbefriedigend > viewtopic.php?f=4&t=21252 Es kann niemand sagen, man habe das so nicht gewusst: Mehr Pflegepersonal ist alternativlos! - Der Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 wird das Thema aufgreifen. - Werner Schell

Einladung zum Pflegetreff am 21.10.2015 unter
> viewtopic.php?f=7&t=20711
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Pflegerreform: gute Arbeitsbedingungen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2015, 07:03

Ärzte Zeitung vom 28.09.2015:
Pflegereform: Schwacher Gegenwind
Bundestag und Bundesrat diskutieren das Pflegestärkungsgesetz II, und Hermann Gröhe lässt keinen Zweifel:
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt! mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=895 ... ege&n=4509

Anmerkung der Moderation:
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff löst noch keine Probleme im Pflegesystem. Dazu ein Zitat: "Ich bin Gegnerin einer immer weiteren Differenzierung. Mehr Schubladen heißt noch nicht mehr Inhalt". - So die Erklärung der Sozialministerin Cornelia Rund (SPD), Niedersachsen, zum PSG II. Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen werden nicht zwingend eine Verbesserung für die Pflegebedürftigen bedeuten, sondern zunächst nur mehr Bürokratie (Quelle: Zeitschrift "CAREkonkret" vom 21.08.2015). - Demenz und neuer Pflegebegriff sind Thema beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 - auf dem Podium u.a. der Bundesgesundheitsminister!
viewtopic.php?f=4&t=21044
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Reformpaket überarbeiten ...

Beitrag von WernerSchell » 01.10.2015, 07:51

Heute, 01.10.2015, bei Facebook gepostet:

Pflegestärkungsgesetz (PSG) II - Experten verdeutlichen in der Bundestagsanhörung zahlreiche Pflegeungerechtigkeiten.
Reformpaket sollte daher gründlich überarbeitet werden!

> viewtopic.php?f=4&t=21125&p=88325#p88325
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt auf die dringlichen Reformerfordernisse aufmerksam gemacht
- siehe z.B. unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iefBMG.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252
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Pflegepersonal im Krankenhaus ...

Beitrag von WernerSchell » 02.10.2015, 06:45

:
viewtopic.php?f=4&t=20789
Bild


Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beruft
Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" ein


Bild Bild

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat heute in Berlin die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ einberufen. Die Expertinnen und Experten werden sich mit der Frage einer sachgerechten Berücksichtigung des Pflegebedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser befassen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Eine angemessene Ausstattung mit Pflegepersonal, ist sowohl für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch für die Arbeitssituation der Beschäftigten im Krankenhaus unabdingbar. Deshalb werden wir mit der Krankenhausreform wichtige Maßnahmen ergreifen, damit Krankenhäuser mehr Pflegepersonal einstellen und dauerhaft beschäftigen können. Wir werden aber auch weitergehende Maßnahmen prüfen müssen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken."

Grundlage für die Einrichtung der Expertenkommission sind die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 5. Dezember 2014. Danach soll die beim Bundesministerium für Gesundheit angesiedelte Kommission bis spätestens Ende des Jahres 2017 prüfen, ob im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden. Abhängig vom Prüfergebnis sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie die sachgerechte Abbildung von Pflegebedarf im DRG-System oder über ausdifferenzierte Zusatzentgelte erfolgen kann. Zudem wird sich die Kommission der Frage widmen, auf welche Weise die tatsächliche Verwendung der nach Ablauf des Pflegestellen-Förderprogramms zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Finanzierung von Pflegepersonal sichergestellt werden kann.

Die Expertenkommission wird sich in regelmäßigen Abständen treffen. Entsprechend der Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe gehören ihr Vertreterinnen und Vertreter aus Praxis, Wissenschaft, Selbstverwaltung und Politik an:
•Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit
•Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit
•Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege
•Hedwig François-Kettner, ehem. Pflegedirektorin des heutigen Campus Benjamin Franklin der Charité
•Prof. Dr. Gabriele Meyer, Direktorin des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
•Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
•Prof. Dr. Norbert Roeder, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Münster
•Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg und wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics
•Deutscher Pflegerat
•Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
•Deutsche Krankenhausgesellschaft
•GKV-Spitzenverband
•Verband der Privaten Krankenversicherung
•Dr. Georg Nüßlein, MdB, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
•Maria Michalk, MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
•Prof. Dr. Karl Lauterbach, MdB, Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
•Hilde Mattheis, MdB, Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag
•Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
•Staatsminister Stefan Grüttner, Minister für Gesundheit und Soziales des Landes Hessen

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 01.10.2105
http://mobile.bundesgesundheitsminister ... nhaus.html

Download
• Pressemitteilung: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe beruft Expertenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus" ein PDF-Datei (PDF) 165 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... ege_KH.pdf
• Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur KrankenhausreformPDF-Datei (PDF) 151 KB > http://mobile.bundesgesundheitsminister ... enhaus.pdf

Anmerkung der Moderation:
Es ist richtig, dass eine angemessene Ausstattung mit Pflegepersonal, sowohl für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch für die Arbeitssituation der Beschäftigten im Krankenhaus unabdingbar ist. Aber das wissen wir doch seit vielen Jahren. Es hätte dementsprechend pflegepolitische Folgerungen längst geben müssen. - Die jetzt eingesetzte Expertengruppe kann möglicherweise geeignete Maßnahmen einleiten helfen. Aber - längere Diskussionen sind überflüssig. Es muss schnellstens mit der Umsetzungsphase - mehr Personal = bessere Pflege - begonnen werden. - Werner Schell
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Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren

Beitrag von WernerSchell » 12.10.2015, 06:53

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=21307

Bild ... ...am 17.09.2015:
Die Welt der Pflege zu Gast in Neuss
.

Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren
Pflegenotstand wird ohne deutlich mehr Personal nicht aufgelöst


Der 7. Niederrheinischen Pfegekongress am 17.09.2015 (Hinweise > viewtopic.php?f=7&t=21092 ) hat zahlreiche wichtige Pflegethemen aufgegriffen und Informationen präsentiert. Der Runde Tisch Demenz Neuss war beim Kongress vertreten und konnte so auf zahlreiche Aktivitäten aufmerksam machen.

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Besonders wichtig waren die Ausführungen von Dr. Peter Pick, MDS, zum geplanten Pflegbedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahren. U.a. wurde bemerkt, dass bei der Begutachtung alle Lebensbereiche erfasst und die Zuwendungszeiten (Minuten) keine Rolle mehr spielen würden. Damit kann die Vorstellung verbunden sein, es würde mit diesen Veränderungen der Pflegenotstand behoben und es gäbe entsprechend mehr Zuwendungszeiten für die pflegebedürftigen Menschen. Das ist aber ein großer Irrtum. Die pflegerische und sonstige Zuwendung wird auch in Zukunft davon abhängigen, welche Personalbemessung dem Pflegesystem zugrunde gelegt wird und wieviel Pflegepersonen und andere Dienstkräfte zur Verfügung stehen werden. Daher ist unabhängig von der Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes weiterhin die Auflösung des Pflegenotstandes einzufordern - JETZT! Siehe insoweit die zahlreichen Statements und Beiträge, u.a.:

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
viewtopic.php?f=4&t=21252
viewtopic.php?f=3&t=21228
viewtopic.php?f=3&t=21090
viewtopic.php?f=3&t=21165
viewtopic.php?f=5&t=21255

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Die Informationenvon Dr. Peter Pick sind wie folgt aufrufbar:
Das neue Begutachtungsassesment | Dr. Peter Pick, MDS | NPK 2015 (rd. 48 Minuten)
http://bit.ly/NPK2015_NBA_Dr_Pick_MDS
Interview I Dr. Peter Pick I NPK2015 (2,38 Minuten)
https://youtu.be/BXazOFt2glU
Das neue Begutachtungsassesment - Was ändert sich für die Pflege?
http://de.slideshare.net/PflegezentrumK ... sassssment
Quelle: https://www.facebook.com/pflegekongress bzw. https://www.facebook.com/pflegekongress?fref=ts

Weitere Hinweise zum Thema beim Pflegetreff am 21.10.2015 in Neuss-Erfttal. >
viewtopic.php?f=7&t=20711
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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