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Medikationsplan = richtige Medikamenteneinnahme

Verfasst: 23.07.2015, 16:46
von WernerSchell
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 23.07.2015

KBV fordert verbindlichen Standard für Medikationsplan

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit Jahren für mehr Sorgfalt bei der Arzneimittelversorgung!
- Zahlreiche Beiträge informieren in diesem Forum - z.B. unter http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =6&t=20477


23.07.2015 - Der im geplanten eHealth-Gesetz vorgesehene Medikationsplan muss aus Sicht der KBV nach einem verbindlichen Standard erstellt werden. KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann schlägt vor, dessen Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen zu zertifizieren. Zudem sollte es den Plan erst ab fünf Medikamenten geben.

„Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu optimieren, muss der Medikationsplan eine einheitliche Qualität haben“, betonte Feldmann. Ohne konkrete Vorgaben und Verpflichtungen werde es schwer sein, die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu bewegen, die entsprechenden Funktionen in der geforderten Zeit und Qualität bereitzustellen. „Deshalb schlagen wir vor, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auch auf die Funktionalitäten des Medikationsplans auszuweiten.“

Medikationsplan ab fünf Arzneimitteln sinnvoll

Zudem sollte der Medikationsplan erst ab fünf statt schon wie jetzt im Gesetz vorgesehen ab drei Arzneimitteln erstellt werden. „Kritisch wird es in der Regel erst, wenn die Patienten fünf Wirkstoffe oder mehr einnehmen müssen“, hob Feldmann hervor. Das ginge aus der internationalen Literatur, Studien und Modellprojekte hervor.

„Daher wurde dies auch zum Aufgreifkriterium für das Medikationsmanagement im Modellprojekt ARMIN – der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“, betonte der KBV-Vorstand. Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin halte in ihrer Leitlinie Multimedikation die Einnahme von mehr als fünf Medikamenten für einen kritischen Wert.

Schätzungen zufolge würde bei einer Schwelle von drei Medikamenten der Kreis der anspruchsberechtigten Patienten von rund 7,5 Millionen Versicherten auf etwa das Doppelte steigen. Dies wäre mit einer hohen Belastung insbesondere für den hausärztlichen Versorgungsbereich verbunden, gab Feldmann zu bedenken. Vielmehr sollte der Arzt bei weniger als fünf Medikamenten im Einzelfall entscheiden, ob ein Medikationsplan sinnvoll wäre.

Ausgestaltung des Medikationsplans noch offen

Das von der Bundesregierung geplante eHealth-Gesetz schreibt die Einführung eines einheitlichen Medikationsplans vor. Hierauf sollen alle Patienten, die mit drei oder mehr Medikamenten gleichzeitig behandelt werden, zukünftig Anspruch haben.

Ziel eines solchen Medikationsplans ist es, dem einzelnen Patienten einen Überblick aller von ihm einzunehmenden Arzneimittel zu ermöglichen und ihm Hinweise für deren richtige Anwendung zu geben. Mit Ausgestaltung des Planes sind nun die KBV, die Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband betraut.


eHealth-Gesetz

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) soll die Einführung einer digitalen Informations- und Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen vorantreiben. Dazu sind verschiedene Maßnahmen geplant. So soll der Versand elektronischer Arzt- und Entlassbriefe vergütet und die Einführung telemedizinischer Leistungen gefördert werden. Patienten sollen ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben, wenn sie mehr als drei Medikamente verordnet bekommen.

Der Online-Abgleich der Stammdaten des Versicherten auf der eGK mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Angaben wird verpflichtend eingeführt. Wird das Stammdatenmanagement nicht termingerecht eingeführt, drohen der KBV, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband Haushaltskürzungen. Auch Ärzte, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen, müssen pauschale Honorarkürzungen hinnehmen.

Stand: Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Ein Beschluss ist noch für dieses Jahr zu erwarten.


ARMIN
Die Initiative zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung – kurz ARMIN – läuft seit April 2014 in Sachsen und Thüringen. Getestet werden drei Module: Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelverordnungen und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. ARMIN wurde von der KBV und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände entwickelt.
Modul 1 Wirkstoffverordnung: Teilnehmende Ärzte verschreiben bis auf wenige Ausnahmen nur noch Wirkstoffe und keine Präparate mehr. Mit der Wirkstoffverordnung gibt der Apotheker automatisch immer das für die Krankenkasse günstigste Präparat aus.
Modul 2 Medikationskatalog: Ärzte finden darin für mehrere Indikationen eine Liste mit Arzneimitteln der ersten, zweiten und dritten Wahl (Standard-, Reserve- und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe), die sie bei ihrer Verordnung berücksichtigen können.
Modul 3 Medikationsmanagement: Ärzte und Apotheker überprüfen gemeinsam die gesamte Medikation der Patienten. Zur Erhöhung der Therapietreue erhalten Patienten mit fünf oder mehr gleichzeitig dauerhaft verordneten Wirkstoffen eine Übersicht mit allen eingenommenen Arzneimitteln. Der Medikationsplan dient vor allem der Sicherheit der Arzneimitteltherapie: Der Arzt sieht darin auch die Medikamente, die sich der Patient selbst in der Apotheke gekauft hat.

Mehr zum Thema
Themenseite Arzneimitteltherapiesicherheit

http://www.kbv.de/html/therapiesicherheit.php

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Zum geplanten eHealth-Gesetz siehe auch unter:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... it=eHealth

Medikationsplan - KVB fordert verbindlichen Standard

Verfasst: 24.07.2015, 06:32
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 23.07.2015:
Medikationsplan: KBV fordert einheitliche Qualität
Alle Patienten, die drei oder mehr Medikamente täglich einnehmen, sollen künftig einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben.
Die KBV setzt sich für einheitliche Qualitätsstandards ein.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... tik&n=4369

Deutsches Ärzteblatt, 23.07.2015:
KBV fordert Änderungen am geplanten Medikationsplan
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Medikationsplan begrüßt, den das sogenannte E-Health-Gesetz vorsieht, aber Änderungen im Detail gefordert. Vorgesehen ist, dass Patienten, denen mindestens drei Medikamente ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ationsplan

E-Health-Gesetz im Bundesrat: Apotheker beim Medikationsplan einbeziehen, Regelungen zur Telemedizin erweitern
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -erweitern
E-Health-Gesetz im Bundestag: Richtiger Weg, aber auch Nachbesserungsbedarf
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... ungsbedarf

KBV fordert: Medikationsplan erst ab fünf Arzneien

Verfasst: 27.07.2015, 07:23
von WernerSchell
Ärzte Zeitung, 27.07.2015:
KBV fordert: Medikationsplan erst ab fünf Arzneien
Die KBV will beim geplanten Medikationsplan stärker mitmischen. Jetzt ruft das Selbstverwaltungsorgan
nach verbindlichen Standards - die sie natürlich auch zertifizieren will. Doch das ist nicht die einzige Forderung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... tik&n=4373

Medikationsplan: Apotheker blockieren sich selbst

Verfasst: 26.08.2015, 06:33
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 26.08.2015:
Medikationsplan: Apotheker blockieren sich selbst
Im vergangenen Jahr haben Apotheker ihr Perspektivpapier 2030 verabschiedet - ein Kernthema: das Medikationsmanagement.
Im Interview mit der "Ärzte Zeitung" erläutert Dr. Jochen Pfeifer, warum er fürchtet, dass der Zug möglicherweise bereits
abgefahren ist. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=892 ... pte&n=4439

Bittere Pillen: Arzneimittelpreise steigen weiter

Verfasst: 02.12.2015, 07:58
von WernerSchell
Am 02.12.2015 bei Facebook eingestellt:

Bittere Pillen: Arzneimittelpreise steigen weiter. … Den Fehlentwicklungen muss dringend Einhalt geboten werden! > viewtopic.php?f=4&t=21386&p=89425#p89425 Die Arzneimittelversorgung der älteren Menschen ist folgerichtig Thema beim 24. Pflegetreff in Neuss - Erfttal am 27.04.2016 > viewtopic.php?f=7&t=21371 - Hinweise über problematische Arzneimittel-Versorgungssituationen können gerne zur Vorbereitung des Treffs übermittelt werden (> ProPflege@wernerschell.de ).

Die Arzneimittelversorgung (v.a. bei älteren Menschen) und Missbrauch bis Sucht wurde von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vor Jahren mehrfach aufgegriffen. In einem Pflegetreff am 14.11.2012 wurde u.a. die Priscusliste vorgestellt (siehe insoweit die Beiträge im Forum > viewtopic.php?f=7&t=17341 ). Frau Prof. Dr. Thürmann, Mitverfasserin der Liste, war u.a. als Podiumsgast anwesend. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk konnte durchsetzen, dass sich die Gesundheitskonferenz im Rhein-Kreis Neuss mit dem Thema befasst und für die Versorgung der HeimbewohnerInnen Handlungsempfehlungen verfasst hat. Verbesserungen in der Arzneimittelversorgung sind dennoch nicht wirklich erkennbar. "Krank durch Medikamente? - Russisch Roulette auf Rezept – wie gefährlich ist die Medikamente-Flut?" - Mit dieser Ankündigung griff die TV-Sendung "Hart aber fair" am 01.12.2014 das Thema auf (siehe > viewtopic.php?f=7&t=20769 ). …
Ein "weiter so" kann tödlich sein (siehe die Veröffentlichungen: "Krank durch Medikamente" > viewtopic.php?f=4&t=20774 und "Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität" > viewtopic.php?f=4&t=20734 ).

Fehl- und Doppelverordnungen - Projekt ...

Verfasst: 08.03.2016, 07:36
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 08.03.2016:
Projekt:
Damit Ärzte ihren Patienten nicht zu viel verschreiben

Besonders qualifizierte Apotheker prüfen Rezepte auf Fehl- und Doppelverordnungen.
Mit diesem Ansatz wollen Apothekerkammer Westfalen-Lippe
und die AOK Nordwest die Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie verbessern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=906 ... pte&n=4843

Re: Medikationsplan - KVB fordert verbindlichen Standard

Verfasst: 14.03.2016, 08:04
von WernerSchell
Ärzte Zeitung, 14.03.2016
Medikationsplan
Infos für die verbesserte Compliance

Experten fordern, dass Patienteninfos künftig den vorgesehenen Medikationsplan flankieren sollen.
KÖLN. Der Medikationsplan, auf den gesetzlich Versicherte nach dem E-Health-Gesetz ab dem 1. Oktober einen Anspruch haben, sollte von einer Patienteninfo begleitet werden.
Das empfiehlt der Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen.
... (weiter lesen unter ) .... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=906 ... lth&n=4855

Falsches Medikament, und keiner merkt es - Video informiert

Verfasst: 19.04.2016, 06:25
von WernerSchell
Am 19.04.2016 bei Facebook gepostet:
Falsches Medikament, und keiner merkt es ... WDR - Sendung vom 09.04.2016 | 07:12 Min. | Video verfügbar bis 08.04.2021. Bis zu zehn Prozent der Medikamentengaben im Krankenhaus sind nicht korrekt. Falsche Dosierungen, falscher Wirkstoff, nicht beachtete Wechselwirkungen in manchen Fällen mit tödlichen Folgen. Wie kann man diese Fehler vermeiden? > Mehr Informationen zur Sendung: http://www.daserste.de/information/wiss ... s-102.html Dazu passend die Ankündigung / Einladung zum 24. Neusser Pflegetreff 27.04.2016 mit dem Thema Arzneimittelversorgung der älteren Menschen. Näheres (stets aktuell) unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=21371

Medikationsplan: Anstoß für mehr Sicherheit

Verfasst: 20.04.2016, 06:53
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 20.04.2016:
Kommentar zum Medikationsplan: Anstoß für mehr Sicherheit
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=909 ... edv&n=4930

Medikationsplan - Ärzte und Apotheker einigen sich

Verfasst: 03.05.2016, 07:36
von WernerSchell
Ärzte Zeitung, 03.05.2016
Medikationsplan - Ärzte und Apotheker einigen sich
Die Struktur des Medikationsplans steht. Ärzte und Apotheker haben sich auf eine Rahmenvereinbarung verständigt.
BERLIN. Der Medikationsplan, auf den GKV-Versicherte laut E-Health-Gesetz ab 1. Oktober Anspruch haben, wird Angaben zum Wirkstoff, zum Handelsnamen, zur Stärke, zur Darreichungsform, Hinweise zur Dosierung und zur sonstigen Anwendung sowie zum Anwendungsgrund der angewendeten Arzneimittel enthalten - in dieser Reihenfolge. Dabei sollen sowohl verordnete Medikamente als auch vom Patienten in der Apotheke gekaufte Arzneimittel verzeichnet werden.
...
Bis zum 30. Juni sollen KBV und GKV-Spitzenverband jetzt Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern. (ger)
Die Vereinbarung im Netz: http://www.kbv.de/html/2756.php
... (weiter lesen unter ) ... http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... pte+%26+Co.

+++
Vereinbarung
gemäß § 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V
über Inhalt, Struktur und
Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung
eines Medikationsplans
sowie über ein Verfahren zur Fortschreibung dieser Vereinbarung
(Vereinbarung eines bundeseinheitlichen
Medikationsplans – BMP)
Zwischen
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
K. d. ö. R., Berlin,
der Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern, Berlin,
und
dem Deutschen Apothekerverband e. V.,
Berlin

...
Präambel
In § 31a SGB V wird der Anspruch des Versicherten auf Erstellung und Aushändigung
eines Medikationsplans formuliert.
Gemäß § 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V haben die Partner dieser Vereinbarung Inhalt,
Struktur und Vorgaben zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sowie
ein Verfahren zu seiner Weiterentwicklung und zur Fortschreibung dieser Vereinbarung
festzulegen. Der Medikationsplan soll in einheitlich standardisierter Form umfassend,
übersichtlich und patientenverständlich die aktuelle Medikation des Versicherten
abbilden. Dem Versicherten soll damit ein verständlicher und wiedererkennbarer
Einnahmeplan zur Verfügung gestellt werden, der ihn in der richtigen Anwendung
seiner Medikation unterstützt. Durch die Einheitlichkeit des Aussehens des Medikationsplans
wird sichergestellt, dass Versicherte die benötigten Informationen
stets an derselben Stelle wiederfinden und die Inhalte des Medikationsplans für die
Versicherten verständlich und gut lesbar sind. Das einheitliche Aussehen vermeidet
unnötige Verständnisfragen und ggf. erneuten Erläuterungsbedarf durch den Arzt
oder die Apotheke.
Der Medikationsplan soll durch die Verbesserung der Information von Versicherten,
Ärzten und Apothekern und anderen an der Arzneimittelversorgung der Versicherten
beteiligten Personen eine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ermöglichen.
Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
verordnete Arzneimittel anwenden, haben Anspruch auf Erstellung und
Aushändigung eines Medikationsplans durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Arzt. Näheres zum Anspruch des Versicherten regelt der Bundesmantelvertrag-
Ärzte. Bestehende Regelungen der Arzneimittel-Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses (insbesondere § 8 Absatz 4) und der Apothekenbetriebsordnung
(insbesondere § 20 Absatz 2 Satz 4) bleiben unberührt.
In Einzelfällen kann es aus medizinischen Gründen sinnvoll sein, auch für Versicherte,
die weniger als drei zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnete
Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans nach § 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V
30.04.2016 Seite 4 von 11
Arzneimittel gleichzeitig anwenden, einen Medikationsplan zu erstellen und zu aktualisieren.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht insoweit jedoch nicht.
Diese Vereinbarung ist gemäß § 31a Abs. 5 SGB V so fortzuschreiben, dass die Daten
des Medikationsplans in den informationstechnischen Systemen der vertragsärztlichen
Versorgung sowie der Apotheken für die elektronische Verarbeitung und Nutzung
einheitlich abgebildet und zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit genutzt
werden können. Dabei sind insbesondere auch Festlegungen hinsichtlich der
zu verwendenden Wertebereiche, Terminologien und Codierungstabellen zu treffen
und bei Bedarf zu aktualisieren. Diese bilden die Voraussetzung für eine einrichtungsübergreifende
elektronische Verarbeitbarkeit und ermöglichen es, die Daten
des Medikationsplans elektronisch, auch mittels der elektronischen Gesundheitskarte,
zur Verfügung zu stellen.
Auf Basis des § 31a Abs. 3 SGB V ergibt sich für Apotheken eine Verpflichtung bei
Abgabe eines Arzneimittels eine insoweit erforderliche Aktualisierung des Medikationsplanes
auf Wunsch des Versicherten vorzunehmen.
Über § 73 Absatz 8 Satz 7 SGB V kann die Umsetzung einer technischen Lösung zur
Erstellung und Aktualisierung von Medikationsplänen in den Softwaresystemen der
Vertragsärzte im Rahmen der Zulassung von Verordnungssoftware durch die KBV
verbindlich vorgegeben werden. Eine vergleichbare Umsetzungsverpflichtung in den
Softwaresystemen der Apotheken besteht derzeit nicht. Eine Aktualisierung gemäß
§ 31a Absatz 3 SGB V in der Apotheke kann demnach, bis zum Abschluss des Flächenrollouts
des elektronischen Medikationsplanes zum 31.12.2018, auch in manueller
Form erfolgen.
Auch die Apotheken streben eine frühzeitige technische Umsetzung des Medikationsplans
einschließlich des technischen Verfahrens zur Aktualisierung des Medikationsplans
in ihren Softwaresystemen an.

Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans nach § 31a Abs. 4 Satz 1 SGB V
....
Quelle: http://www.kbv.de/media/sp/Vereinbarung ... 300416.pdf

Medikationsplan: Der Patient redet mit

Verfasst: 04.05.2016, 06:09
von WernerSchell
Ärzte Zeitung vom 04.05.2016:
Medikationsplan: Der Patient redet mit
Die Vereinbarung zum Medikationsplan lässt noch einige Fragen offen. Klar ist aber jetzt schon, was der Medikationsplan nicht ist:
ein Ersatz für die Dokumentation in der Patientenakte. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=910 ... pte&n=4960

Medikationsplan - Einigung mit Tücken

Verfasst: 09.05.2016, 07:48
von WernerSchell
Pharmazeutische Zeitung - Ausgabe 18/2016:
Medikationsplan - Einigung mit Tücken
Von Jennifer Evans / Apotheker und Ärzte haben vergangene Woche ihre gemeinsame Vereinbarung zur bundeseinheitlichen Erstellung des Medikationsplans vorgelegt. Doch die Details zeigen: Es gibt noch einige Probleme in der Praxis. Und den Apothekern kommt wenig Verantwortung zu.
Laut Vereinbarung obliegt die Erstellung, Verantwortung und Aktualisierung des Medikationsplans für den Patienten allein dem Hausarzt, in Einzelfällen dem behandelnden Facharzt. Einzige Ausnahme: Auf Wunsch des Patienten aktualisiert der Apotheker den Plan in puncto Rabattverträge sowie dem Aut-idem-Austausch der Medikamente. Zusätzlich kann er diesen mit den abgegebenen OTC-Arzneimitteln ergänzen. Allerdings ist der Arzt der Vereinbarung zufolge nicht verpflichtet, die durch den Apotheker vorgenommenen Aktualisierungen und Ergänzungen zu übernehmen.
Das ist aber nicht die einzige Tücke: In Hinblick auf Vollständigkeit und Aktualität gibt es weder für Arzt noch Apotheker eine Garantie. Theoretisch kann sich jeder Patient von verschiedenen Ärzten gleichzeitig einen Medikationsplan erstellen lassen – ohne, dass derzeit ein Abgleich oder eine Prüfung der Daten erfolgt.
... (weiter lesen unter) ... http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=63234

Anspruch auf Medikationsplan

Verfasst: 20.05.2016, 15:43
von WernerSchell
Fast jeder dritte AOK-Versicherte mit Anspruch auf Medikationsplan

(20.05.16) Etwa 30 Prozent der AOK-Versicherten werden ab 1. Oktober einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben, weil sie mindestens drei Arzneimittel gleichzeitig einnehmen.
Das hat eine Schätzung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) der Leistungsdaten aller 24 Millionen AOK-Versicherten ergeben. Bei den über 75-Jährigen werden sogar drei von
vier AOK-Versicherten Anspruch auf den Medikationsplan haben, der vom Arzt in Papierform ausgestellt wird. Der Plan wird zum 1. Oktober 2016 eingeführt.

Weitere Infos:
http://aok-bv.de/hintergrund/dossier/pa ... 16534.html
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Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de

Arzneitests an Demenzkranken in der Kritik

Verfasst: 22.05.2016, 17:17
von WernerSchell
Teilnahme von Demenzkranken an Arzneimitteltests bzw. klinischen Studien: Dazu finden Sie Hinweise im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
> viewtopic.php?f=6&t=21640
Daraus ergibt sich zunächst, dass der Patientenwille maßgeblich bzw. bestimmend ist (vgl. auch § 40ff. AMG). Pro Pflege … hat das BMG angeschrieben
und gebeten, die geplanten Änderungen näher darzustellen. Erst dann werden sich weitere Erkenntnisse und ggf. Korrekturerfordernisse ergeben.


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Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans

Verfasst: 25.05.2016, 07:03
von WernerSchell
Erstes Etappenziel bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Medikationsplans erreicht

Patientensicherheit – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) legen eine gemeinsame Vereinbarung zur Erstellung eines Medikationsplans vor

Berlin, – Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden, einen Anspruch auf die Erstellung sowie Aktualisierung eines Medikationsplans. So legt es das im Dezember 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz fest. Pünktlich unter Dach und Fach gebracht haben KBV, DAV und BÄK die dafür notwendige Rahmenvereinbarung. Zusammen haben sie Inhalt und Struktur erarbeitet, Vorgaben zur Aktualisierung vorgelegt sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans entwickelt.

„Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, so Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der KBV. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Mit dem Medikationsplan können zukünftig Verordnungen aller Ärzte eines Patienten sowie die Selbstmedikation auf einem einheitlichen Medikationsplan erfasst werden. In der Regel wird der Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt und aktualisiert. Aktualisierungen durch mitbehandelnde Ärzte sind ebenfalls möglich.

Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. "Der beste Weg zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ist ein Zusammenwirken von Apotheker und Arzt mit einem berufsübergreifenden Blick auf die Gesamtmedikation", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Ob Rabattverträge oder Selbstmedikation - ein Medikationsplan ohne Apotheker kann kaum aktuell und vollständig sein. Mit der elektronischen Gesundheitskarte müssen und wollen wir uns so schnell wie möglich den digitalen Herausforderungen stellen."

Vorerst wird der Medikationsplan in Papierform ausgefertigt. Ziel ist jedoch, ihn spätestens 2019 auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann alle Vertragsärzte und Apotheker in der Lage sein, einen auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren.

„Der bundeseinheitliche Medikationsplan auf Papier ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Damit ist der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer.

Bis zum 30. Juni 2016 sollen KBV und GKV-Spitzenverband Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern.

Ihre Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern (DAV), Tel.: 030 40004-132
Samir Rabbata (BÄK), Tel.: 030 400456-703
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 4005-2201

Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans – BMP [PDF]
http://www.bundesaerztekammer.de/filead ... nsplan.pdf

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 03.05.2016
http://www.bundesaerztekammer.de/presse ... -erreicht/