Angehörige müssen nicht für alle Pflegekosten haften

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Angehörige müssen nicht für alle Pflegekosten haften

Beitrag von WernerSchell » 17.07.2015, 06:44

Pflegeeinrichtungen: Angehörige müssen nicht für Pflegekosten haften

Pflegeeinrichtungen dürfen Angehörigen keine Formulare vorlegen, mit denen sich die Angehörigen verpflichten, neben dem Pflegebedürftigen für alle Kosten aufzukommen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). test.de erklärt die Rechtslage.

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Haftung ohne Grenzen für die Angehörigen
Die Regelung im Gesetz über Wohn- und Betreuungsverträge ist eigentlich eindeutig: „Die Sicherheiten dürfen das Doppelte des auf einen Monat entfallenden Entgelts nicht übersteigen“, heißt es dort. Mehr dürfen Pflegeheimbetreiber nicht verlangen. Gängige Praxis ist allerdings, dass die Pflegeunternehmen den Vertragsunterlagen ein Formular für die Angehörigen beilegen. Darin können diese sich verpflichten, selbstständig und neben dem Pflegebedürftigen für alle Pflichten aus dem Heim- und Betreuungsvertrag aufzukommen. Dass sie zur Unterzeichnung nicht verpflichtet sind, erfahren sie zumeist nicht sofort.
Umgehung des Gesetzes
„Schuldbeitritt“ nennen Juristen derartige Erklärungen. Sie ermöglichen es dem Anbieter, frei zu wählen, ob er bisher nicht gezahlte Beträge vom Pflegebedürftigen oder von den Angehörigen fordert. Das aber ist eine Umgehung der Verbraucherschutzregeln, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 263/14, Urteil vom 21.05.2015). Anbieter von Wohn- und Betreuungsverträgen dürfen ein solches Formular weder Pflegebedürftigen noch ihren Angehörigen vorlegen. Mehr als eine Kaution in Höhe der für zwei Monate zu zahlenden Beträge steht Anbietern wohl nicht zu. Wenn Sozialbehörden oder die Pflegeversicherung für Wohnung und/oder Pflege zahlen, ist in der Regel nicht einmal das zulässig.
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Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Warentest
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https://www.test.de/Pflegeeinrichtungen ... 4870581-0/

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Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21.05.2015 - Az. III ZR 263/14 - abrufbar unter:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pflegekosten - Pflegefreibetrag ...

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2017, 06:28

Am 13.08.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen -
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10.5.2017 - II R 37/15 -.

Näheres unter > viewtopic.php?f=5&t=22248
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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