PSG II mit neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Pflegenotstand: schnelle Auflösung dringend !

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2015, 07:58

Im Forum wird hingewiesen auf:
Pflegeberufsgesetz (PflBG)
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Stand 26.11.2015)

Quelle: viewtopic.php?f=3&t=21387

Dazu wird angemerkt:
Mit einem neuen Pflegeberufsgesetz wird sich der Pflegenotstand leider nicht auflösen lassen. Dazu sind andere Maßnahmen erforderlich, z.B.: Deutliche Verbesserung der Stellenschlüssel durch Schaffung von bundesweit geltenden Personalbemessungssystemen und höhere Vergütungen. Dies alles wird von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren gefordert - umfänglich ausgeführt in einem dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe am 13.05.2014 übergebenen Statement > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf Auf dieses fortgeltende Statement wurde beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe hingewiesen. Dazu ein Film: "Die Pflege lebe hoch!" - 3 Statements von Werner Schell (rd. 7,30 Minuten) sind auch in einem gesonderten Filmbeitrag anschaubar bei Youtube hier https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Siehe auch unter "Pflegenotstand: Schnelle Auflösung dringend" > viewtopic.php?f=3&t=21363
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Kurzzeitpflegeanspruch schließt Versorgungslücke

Beitrag von WernerSchell » 07.12.2015, 08:30

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 04.12.2015

Neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt schließt eine Versorgungslücke

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Die Lücke in der pflegerischen Versorgung von Versicherten mit einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind und nicht (oder noch nicht) pflegebedürftig sind, ist durch eine Erweiterung der Leistungsansprüche der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe sowie einen neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geschlossen worden (Hinweise zu den entsprechenden Regelungen sind dieser Mitteilung angefügt). Das KHSG, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll grundsätzlich zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Damit wird eine seit Jahren immer wieder beklagte Versorgungslücke im Gesundheits- und Pflegesystem weitgehend geschlossen und endlich einer Forderung der Patientenseite entsprochen.

Auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine Reform im Sinne der jetzt getroffenen Regelungen stark gemacht und dies auch in den Neusser Pflegetreffs angesprochen, u.a. in einem umfänglichen Statement, das Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, beim Pflegetreff am 13.5.2014 übergeben wurde. Die Problematik war zuvor (am 16.05.2013) in einem Beitrag der WDR-Servicezeit Gesundheit mit einem Statement von Werner Schell zur Rechtslage verdeutlicht worden (Film anschaubar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4 ).

Es wird nun notwendig sein, schnellstmöglich für den Aufbau entsprechender Versorgungsstrukturen Sorge zu tragen. Sonst laufen die neuen Versorgungsansprüche der kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen ins Leere.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Siehe auch den Text unter
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

+++

Nach § 37 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Versicherte erhalten an geeigneten Orten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“

§ 38 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen."

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort „soll" durch das Wort „kann" ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Wörter „Satz 2 bis 4" ersetzt.

Nach § 39b wird folgender § 39c eingefügt:

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Reichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 1a bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht aus, erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege entsprechend § 42 des Elften Buches für eine Übergangszeit, wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches festgestellt ist. Im Hinblick auf die Leistungsdauer und die Leistungshöhe gilt § 42 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Elften Buches entsprechend. Die Leistung kann in zugelassenen Einrichtungen nach dem Elften Buch oder in anderen geeigneten Einrichtungen erbracht werden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres 2018 einen Bericht vor, in dem die Erfahrungen mit der Einführung eines Anspruchs auf Leistungen nach dieser Vorschrift wiedergegeben werden."

Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) - Drucksache 18/6586 - 18. Wahlperiode - 04.11.2015 - Vollständiger Text der Drucksache abrufbar unter folgender Adresse: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/065/1806586.pdf
Der zugrunde liegende Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes ist wie folgt abrufbar: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... HSG_GE.pdf

+++
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Siehe auch die weiteren Beiträge zur Krankenhausreform unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=4&t=20789&hilit=Kranken ... kturgesetz

+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.mg-heute.de/42406/neuer-ansp ... ngsluecke/
http://www.presseanzeiger.de/pa/Neuer-A ... alt-811220
http://www.openbroadcast.de/article/422 ... uecke.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/12 ... ngsluecke/
... (weitere Hinweise folgen) ...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegebedürftigkeitsbegriff ...

Beitrag von WernerSchell » 10.12.2015, 08:00

Am 09.12.2015 bei Facebook gepostet:
Die bisherigen drei Pflegestufen der Pflegeversicherung werden 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit soll dem Pflegebedarf der Menschen mit Demenz besser Rechnung getragen werden. Beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 hat Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, über das neue Begutachtungsverfahren informiert. Der Film über den Treff ist komplett anschaubar unter https://www.youtube.com/watch?v=4cy5Ey-cBNg (= Kurzfassung mit Statement Werner Schell unter https://www.youtube.com/watch?v=qbyHRxX9ikk ). - Dr. Pick hat auch beim Niederrheinischen Pflegekongress am 17.09.2015 zum Thema referiert. Dazu sind wie folgt Beiträge anschaubar: https://www.youtube.com/watch?v=n9n3v4u62fs --- https://www.youtube.com/watch?v=BXazOFt2glU ).
Zu beklagen ist, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff den Pflegenotstand und die damit einher gehenden systemischen Mängel nicht auflösen wird. Die personelle Unterversorgung wird durch die ab 2017 größer werdende Zahl der pflegebedürftigen Menschen zweifelsfrei zunehmen. Unabhängig davon wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stärker steigen als bisher erwartet. Siehe unter viewtopic.php?f=4&t=21367 Daher ist die Forderung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nach einer deutlichen Verbesserung der Stellenpläne für Pflegepersonal mehr als begründet!
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Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von WernerSchell » 17.12.2015, 18:57

Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mit der morgigen Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetz‘ II im Bundesrat wird die soziale Pflegeversicherung Schritt für Schritt auf ein neues Fundament gestellt. Ab dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Das damit verbundene neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste ist in Vorbereitung.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II verändert sich das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit grundlegend. Maßstab ist künftig nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten sondern der Grad der Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Dafür sind umfassende Veränderungen im Begutachtungsverfahren notwendig, die im Laufe des Jahres 2016 sukzessive in den MDK umgesetzt werden.

Im neuen Verfahren, das ab 1. Januar 2017 gilt, steht die Frage im Mittelpunkt, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist und welche Unterstützung er braucht, um seine Selbstständigkeit zu stärken. Dazu werden die Lebensbereiche des Pflegebedürftigen begutachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.

„Das neue Verfahren wird den Pflegebedürftigen viel besser gerecht, weil alle Dimensionen von Pflegebedürftigkeit erfasst werden. Durch die Neuerungen erhalten die Pflegebedürftigen einen verbesserten und passgenauen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste und alle anderen Akteure müssen das Jahr 2016 nutzen, um den Umstieg auf das neue System vorzubereiten und die Neuerungen im Sinne der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen umzusetzen.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK. Dabei geht es zum Beispiel um bundesweit einheitliche Kriterien für die Begutachtung.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung im Auftrag der Krankenkassen. Die MDK führen zudem Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und ambulanten Diensten durch.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2015
Pressekontakt: MDS, Pressestelle, Michaela Gehms, Tel. 0201 8327-115,
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
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Pflege am Limit - weitere Reformschritt notwendig ...

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2015, 07:52

Chronikbild bei Facebook (18.12.2015 eingestellt):

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Pflegebeiträge - Bundesbank erwartet weiteren Anstieg

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 08:58

Aus Forum:
Pflegebeiträge - Bundesbank erwartet weiteren Anstieg
viewtopic.php?f=4&t=21434

Wirtschaftswoche vom 21.12.2015:

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Die Bundesbank glaubt nicht, dass die jüngste Beitragsanhebung reicht,
um die zusätzlichen Leistungsansprüche zu decken
.

Nach Pflegereform
Bundesbank erwartet weiteren Anstieg der Pflegebeiträge
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus,
schreiben die Experten. Das Gesundheitsministerium widerspricht.
...
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums nannte es schleierhaft, wie die Bundesbank zu ihren Angaben komme.
"Mit den Pflegestärkungsgesetzen können die Beiträge bis ins Jahr 2022 stabil gehalten werden, also sogar zwei Jahre länger als ohne die Reform", sagte sie.
In den Gesetzen sei dies schlüssig dargelegt und "für jedermann nachzulesen". ...

... (weiter lesen) ... http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ ... 53166.html

+++
Bild
Deutsche Bundesbank
Monatsbericht Dezember 2015
Auszug Seite 10


… Die Beitragssatzanhebung um weitere
0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2017 reicht
planmäßig bereits zu Beginn nicht aus, die zusätzlichen
Leistungsansprüche zu decken. Ungeachtet
der derzeit relativ günstigen Finanzlage
werden dann perspektivisch die allgemeinen
Rücklagen beschleunigt abgebaut werden,
sodass die Notwendigkeit
einer weiteren Beitragssatzanhebung
zur Finanzierung der laufenden
Ausgaben in einigen Jahren vorgezeichnet
erscheint. Die zukünftigen Beitragszahlenden
im Rahmen des umlagefinanzierten Systems
werden angesichts der weiterhin ungünstigen
demografischen Entwicklung
dann nochmals
verstärkt belastet werden. …

Quelle: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/ ... cationFile

+++
Bild Bild

Anmerkung der Moderation:
Auch andere Medien berichten über den zu erwartenden Anstieg der Pflegebeiträge, so z.B. die Rheinische Post in ihrer Ausgabe vom 21.12.2015.
Dass das Bundesgesundheitsministerium der von der Bundesbank errechneten Steigerung der Pflegebeiträge widerspricht, ist angesichts der erst
kürzlich beschlossenen Reformgesetze und den dabei abgegebenen Erklärungen verständlich - aber dennoch nicht überzeugend. Aufgrund der
demografischen Entwicklung wird nämlich entgegen den bisherigen Erwartungen die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen deutlicher ansteigen
als erwartet - und die Kosten werden ebenfalls rapide anwachsen.
Siehe u.a. unter > viewtopic.php?f=4&t=21367
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2015, 07:58

Aus Forum:
Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit
viewtopic.php?f=4&t=21435


Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Pressemitteilung vom 22.12.2015

Geschenkementalität der GroKo verletzt die Generationengerechtigkeit

Kritiker finden, die Große Koalition (GroKo) habe bei der Krankenhausreform und anderen Verbesserungen allzu sehr die Spendierhosen an. "Gröhe ist vielleicht einer der teuersten Gesundheitsminister, die das Land je hatte", sagt etwa der Gesundheitsökonom Boris Augurzky. Allein Gröhes Gesundheits- und Pflegereformen würden die gesetzlichen Kassen zwischen 2016 und 2019 zusätzlich 18,1 Milliarden Euro kosten. "Seit der vergangenen Legislaturperiode hat es nur Gesetze gegeben, die mehr Geld kosten", beklagt auch der Vorstandschef der Barmer GEK, Christoph Straub. "Wir haben Druck im System." Den Versicherten drohten in Zukunft noch höhere Beitragssprünge, warnen die Vertreter der Kassen. … Quelle: Rheinische Post vom 19.12.2015 > http://www.rp-online.de/wirtschaft/kran ... -1.5642725 / viewtopic.php?f=4&t=21087&p=89991#p89991
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren ebenfalls mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus, so die Experten in ihrem Monatsbericht Dezember 2015. Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21434
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann der Kritik an der Geschenkementali-tät der GroKo nur zustimmen. Mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung ist die Flut von zum Teil fragwürdigen Leistungsverbesserungen im gesamten Sozialsystem nahezu eine Katastrophe. Zu bedenken ist nämlich, dass sich die Ausgaben in den nächsten Jahren / Jahrzehnten auftürmen werden und die nachrückende Generation die Zeche bezahlen muss. Es wird daher seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der älter werdenden Gesellschaft mit immer weniger jüngeren Menschen Schwerpunkte gesetzt werden müssen und nicht jedem Wunsch auf Leistungsverbesserungen entsprochen werden kann.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ungeachtet solcher Erwägungen weiterhin mehr Pflegepersonal für die Krankenhäuser und Heime und die Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten für dringend geboten (> viewtopic.php?f=3&t=21363 ). Die Forderungen nach mehr Personal, ambulant und stationär, sind im Übrigen uralt - siehe dazu: DER WEISSE ALPTRAUM - SPIEGEL-Report über den Mangel an Krankenschwestern in der Bundesrepublik. Quelle: DER SPIEGEL 29/1963 - 17.07.1963. Näheres > http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-4 ... referrrer=

Bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 bleibt der GroKo noch genügend Zeit für Korrekturen. Daher gilt: Nach der Reform ist vor der Reform! Dabei muss der Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten eine hohe Priorität zukommen. Nur so kann dem Grundsatz "ambulant vor stationär" dauerhaft Rechnung getragen werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat insoweit umfangreiche Vorschläge gemacht.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Weitere Verbesserungen in der Pflege ab 2016

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2015, 19:02

Weitere Verbesserungen in der Pflege ab 2016

(29.12.15) Der Countdown zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs läuft: Mit dem sogenannten Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das zum Jahresanfang 2016 in Kraft tritt, beginnen die Vorbereitungen auf die Umstellung von derzeit drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade ab 2017. Bereits jetzt bringt das PSG II den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen weitere Verbesserungen.

Weitere Infos:http://www.aok-bv.de/gesundheit/pflege/index_14830.html
----
Quelle: Pressemitteilung vom 29.12.2015
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto: aok-mediendienst@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de
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Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2016, 08:30

Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tritt erstmals zusammen
Gröhe: "Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen"

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Am 27.01.2016 hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen."

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege: „Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren. In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter abgebildet werden. Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten."

Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.

Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 27.01.2016
http://www.bmg.bund.de/presse/pressemit ... griff.html
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... egriff.pdf
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... griff.html
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html
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Empfehlung zur Umsetzung des PSG II für Pflegeheime

Beitrag von WernerSchell » 10.02.2016, 11:14

Gemeinsame Pressemitteilung vom 10.02.2016
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)


vdek und bpa legen Empfehlung zur Umsetzung des PSG II für Pflegeheime vor
Bundeseinheitliche Formel für mehr Planungssicherheit und Pflege am Bett


(Berrlin, 10.2.2016) Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen, ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) bringt deutliche Verbesserungen für demenziell erkrankte Pflegebedürftige. Damit die Umsetzung in vollstationären Einrichtungen möglichst reibungslos gelingt, haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) eine Empfehlung für die vertragliche Gestaltung vorgelegt.

Um das Umstellungsverfahren schnell, effizient und transparent zu gestalten, sieht der Vorschlag eine Umstellung der Pflegesätze nach einer bundesweit einheitlichen Formel vor. Dadurch kann der Verwaltungsaufwand drastisch reduziert werden, zugleich wird ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Transparenz bei allen Vertragspartnern sichergestellt sowie die zügige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erreicht. Darüber hinaus ermöglicht die Empfehlung den Pflegekassen, Sozialhilfe- und Heimträgern Verbesserungen bei den Entgelten und Personalveränderungen landesspezifisch zu vereinbaren. Hierzu kann die von vdek und bpa erstellte Formel zur Umrechnung verwendet werden. Auf diese Weise wird auch eine Verbesserung der (personellen) Ausstattung der Pflegeheime ermöglicht.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Unsere Empfehlung ermöglicht es den Partnern der Pflege-Selbstverwaltung, einen angemessenen Zuschlag für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in stationären Einrichtungen zu vereinbaren. Damit wird ein wichtiger Schritt getan, um die Stärkung der Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen einzuleiten. Das heißt, es profitieren alle Seiten: Bei den Pflegebedürftigen kommt mehr Pflege an und die Einrichtungen erhalten Planungssicherheit.“

Herbert Mauel, bpa-Geschäftsführer, machte deutlich: „Keine der bisher diskutierten Umstellungsvarianten kann alle Fragen beantworten. Die vorgelegte gemeinsame Empfehlung baut darauf auf, Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflege und Betreuung in Pflegeheimen konsequent zu ergreifen sowie absehbare Risiken in gemeinsamer Verantwortung auszuschließen. Damit grenzt sich die gemeinsame Empfehlung eindeutig von einer lediglich budgetneutralen Umstellung ab, welche die zu erwartenden Risiken dem Pflegeheimträger überantworten würde.“

Hintergrund: Als Folge der Pflegereform müssen alle stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland zum 1. Januar 2017 neue Pflegesätze ausweisen, die auf die fünf neuen Pflegegrade zugeschnitten sind. Betroffen von der Umstellung sind bundesweit 12.500 Pflegeheime, die Pflegekassen sowie die Sozialhilfeträger.

Ansprechpartner für fachliche Fragen:

Oliver Blatt, Leiter der Abteilung Gesundheit
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 030/26931-1900, E-Mail: oliver.blatt@vdek.com

Herbert Mauel, Geschäftsführer
bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle
Tel: 030/308788-60, E-Mail: mauel@bpa.de


Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Pressesprecherin,
Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 - 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
http://www.vdek.com
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Jetziges Pflegesystem auf Dauer nicht zu stämmen ...

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2016, 08:18

Professor Raffelhüschen im Interview
Sozial-Experte fordert: "Für das erste Jahr Pflege müssen Sie selbst aufkommen"
Donnerstag, 24.03.2016, 06:23 · von FOCUS-Online-Redakteurin Philine Lietzmann
Die Pflegeversicherung wurde erst vor wenigen Jahren eingeführt - und ist schon jetzt heillos mit ihren Aufgaben überfordert, sagt der Wirtschaftsprofessor Bernd Raffelhüschen.
Bald werde es zweieinhalb mal so viele Pflegefälle geben. Daher müsse es einen Eigenbeitrag geben.

... (weiter lesen unter) ... http://www.focus.de/finanzen/altersvors ... 1603241315

+++
Grundsätzlich muss Prof. Raffelhüschen zugestimmt werden, wenn er meint, dass das jetzige Pflegesystem in der Zukunft nicht mehr zu stämmen sein wird.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits in einer Stellungnahme vom 13.05.2014 für den Neusser Pflegetreff, mit Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister,
darauf aufmerksam gemacht, dass es ggf. geboten erscheint, die Leistungen des Systems stärker auf die schwerst pflegebedürftigen Menschen zu konzentrieren.
Statement abrufbar unter folgender Adresse (pdf-Datei) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
Das durch PSG I und II reformierte SGB XI enthält Leistungsansprüche, die auf Dauer weit über die Möglichkeiten der Beitragszahler hinaus gehen.
Davon unabhängig erscheinen zahlreiche Vorschriften auch viel zu kompliziert. Dringend erforderlich erscheinen zur Ergänzung der Pflegeversicherung kommunale Quartierskonzepte.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Pflege: Das ändert sich zum 1. Januar 2017

Beitrag von WernerSchell » 05.07.2016, 06:36

Pflege: Das ändert sich zum 1. Januar 2017
Das Pflegestärkungsgesetz II bringt umfassende Änderungen. Wir geben einen umfangreichen Ausblick.

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... Weiterlesen
> http://www.verbraucherzentrale.nrw/Pfle ... NW-160704-
> http://www.verbraucherzentrale.nrw/pfle ... NW-160704-

Über die neuen Pflegegrade wird im Übrigen beim Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 informiert
> viewtopic.php?f=7&t=21512
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WernerSchell
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MEHR ÄLTERE MENSCHEN, MEHR DEMENZKRANKE

Beitrag von WernerSchell » 05.07.2016, 12:11

DEUTSCHE ALZHEIMER GESELLSCHAFT e.V. - Presseinfo vom05.07.2016
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HÖHERE LEBENSERWARTUNG, MEHR ÄLTERE MENSCHEN, MEHR DEMENZKRANKE
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Berlin, 5. Juli 2016. In Deutschland leben gegenwärtig fast 1,6 Millionen Demenzkranke; die meisten unter ihnen sind von den Folgen der Alzheimer-Krankheit betroffen. Zwei Drittel sind über 80 Jahre alt, während weniger als 2% noch nicht ihr 65. Lebensjahr vollendet haben.
Unter den älteren ausländischen Mitbürgern leiden etwa 41.000 an einer Demenz. Infolge der demografischen Veränderungen nimmt die Zahl der Demenzkranken kontinuierlich zu. Sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt, wird sich nach Vorausberechnungen der Bevölkerungsentwicklung die Krankenzahl bis zum Jahr 2050 auf etwa 3 Millionen erhöhen. Dies entspricht einem mittleren Anstieg der Zahl von Erkrankten um 40.000 pro Jahr oder um mehr als 100 pro Tag.
Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der Neuberechnung der Zahl von Demenzkranken, die Dr. Horst Bickel, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Technischen Universität München, für die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) vorgenommen hat. Sie sind in ausführlicher Form in dem gerade veröffentlichten Informationsblatt „Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen“ auf der Internetseite der DAlzG zugänglich:
http://www.deutsche-alzheimer.de/unser- ... loads.html (Link:
Die Berechnung basiert zum einen auf den Bevölkerungsdaten des Statistischen Bundesamtes für den 31.12.2014 und auf den neuesten Bevölkerungs­voraus­berechnungen bis 2060, zum anderen auf den von der Dachorganisation Alzheimer Europe ermittelten Prävalenzraten (Prozentsatz der Erkrankten in einer bestimmten Altersgruppe). Diese Raten steigen mit dem Alter steil an.
Aus einigen Studien gibt es indessen erste Hinweise auf ein möglicherweise rückläufiges Krankheitsrisiko. Bestätigen sich diese Ergebnisse, so werden die Krankenzahlen weniger steil zunehmen, als bisher angenommen. Dazu sagte Dr. Horst Bickel (TU München): „Die Studienresultate sind noch widersprüchlich, in ihrer Tendenz deuten sie jedoch auf eine nachlassende Erkrankungswahrscheinlichkeit hin. Von einem gesicherten Rückgang des Risikos kann zwar noch nicht ausgegangen werden, aber es besteht zumindest in den westlichen Industriestaaten eine begründete Hoffnung auf einen solchen Trend.“
Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, sagte dazu: „Die Zahlen sind alarmierend. Gegenwärtig haben wir 1,6 Millionen Demenzkranke in Deutschland, jedes Jahr werden es 40.000 mehr. Am Alzheimer-Telefon erfahren wir täglich, welche menschlichen Schicksale dahinter stehen. Aus der Wissenschaft hören wir, dass ein Durchbruch in Prävention und Therapie nicht absehbar ist. Deshalb müssen wir alles tun, um Menschen mit Demenz und ihre Familien zu unterstützen.“
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INFORMATIONSBLATT 1: DIE HÄUFIGKEIT VON DEMENZERKRANKUNGEN
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http://www.deutsche-alzheimer.de/filead ... _dalzg.pdf
(Link: http://www.deutsche-alzheimer.de/filead ... _dalzg.pdf )
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HINTERGRUND
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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist ein gemeinnütziger Verein. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden vertritt sie die Interessen von Demenzkranken und ihren Familien. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 - 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 - 259 37 95 14 (Festnetztarif).
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9. KONGRESS DER DEUTSCHEN ALZHEIMER GESELLSCHAFT: „DEMENZ. DIE VIELFALT IM BLICK“
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Saarbrücken, 29. September bis 1. Oktober 2016. Informationen, Registrierung und Anmeldung zur Pressekonferenz: http://www.demenz-kongress.de
(Link: http://www.demenz-kongress.de/ )
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KONTAKT
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Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz Hans-Jürgen Freter Friedrichstraße 236, 10969 Berlin Tel. 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de (Link:
info@deutsche-alzheimer.de ),
Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de (Link: https://www.deutsche-alzheimer.de )
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Begutachtungs-Richtlinien – BRi - vom 15.04.2016

Beitrag von WernerSchell » 13.07.2016, 16:17

Richtlinien
zum Verfahren der Feststellung von Pflegebedürftigkeit
sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte
des Begutachtungsinstruments nach dem Elften Buch
des Sozialgesetzbuches
(Begutachtungs-Richtlinien – BRi)
vom 15.04.2016


Download > https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... ehmigt.pdf
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Pflegereform - viele Neuerungen, Pflegenotstand bleibt

Beitrag von WernerSchell » 03.09.2016, 06:56

Pflegestärkungsgesetze - Viele Neuerungen, aber der Pflegenotstand besteht fort!
Dazu heißt es im "Blickpunkt Berlin", Zeitschrift "Die Schwester / Der Pfleger", Beitrag von Dr. med. Michael Zaddach, u.a.:
Ein "Berliner Reformgewitter mit atemberaubendem Tempo" beklagt der Arbeitgeberverband Pflege und verlangt
"für die Altenpflege eine Denkpause und endlich ein Personalpaket aus einem Guss, keinen Generalistik-Einheitsbrei
wie von Schwesig und Gröhe angerührt".

viewtopic.php?f=3&t=21471
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