Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2015, 12:00

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff & neues Begutachtungsverfahren
Das zweite Pflegestärkungsgesetz

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Quelle: NDR - Panorama3
Siehe auch unter > viewtopic.php?f=3&t=20867

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen. Im Zentrum steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen werden mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz die Beiträge zur Pflegeversicherung um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben.

Bereits das erste Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, sieht Leistungsverbesserungen vor, die auch schon umsetzen, was mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gewollt ist: eine bessere Berücksichtigung der individuellen Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen und einen Abbau von Unterschieden im Umgang mit körperlichen und geistigen Einschränkungen.

Fünf Pflegegrade, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden

Statt drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird der Grad der Selbstständigkeit sein: Was kann jemand noch alleine und wo benötigt er oder sie Unterstützung? Davon profitieren alle Pflegebedürftigen - Demenzkranke und Menschen mit körperlichen Einschränkungen - gleichermaßen. Ausgehend von der Selbstständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Grade eingestuft, von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5).

Um den Grad der Selbstständigkeit einer Person zu messen, werden Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Bereichen untersucht. Das Verfahren berücksichtigt erstmals auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Bei dem neuen Begutachtungsverfahren wird nicht wie bei der bisher geltenden Methode die Zeit gemessen, die zur Pflege der jeweiligen Person durch einen Familienangehörigen oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson benötigt wird, sondern es werden Punkte vergeben, die abbilden, wie weit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Anhand der Ergebnisse der Prüfung werden die Pflegebedürftigen in einen der fünf Pflegegrade eingeordnet.

Schritte vor der Einführung

Vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss sicherstellt werden, dass sich das neue Begutachtungssystem in der Praxis bewährt und die Verbesserungen auch wirklich bei den Pflegebedürftigen ankommen. Das wird seit 2014 erprobt; erste Ergebnisse liegen bereits vor, weitere folgen bis März. Sie sollen als Basis für das zweite Pflegestärkungsgesetz dienen und fließen in die Gesetzesarbeit ein.

Ablauf der Erprobung

Die Erprobung wurde im Rahmen von zwei Modellprojekten durchgeführt, die durch den GKV-Spitzenverband koordiniert werden.

Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste etwa 1.700 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands. > http://www.gkv-spitzenverband.de/pflege ... studie.jsp

Parallel fand die „Evaluation des NBA - Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ statt. Mit ihr sollte eine solide und aktuelle empirische Grundlage geschaffen werden, um Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand zu ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen.
Mehr Informationen auch zu diesem Modellprojekt finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands. > http://www.gkv-spitzenverband.de/pflege ... on_nba.jsp

Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMFSFJ, der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören.

Die Studien wurden am 28. April 2015 dem Begleitgremium übergeben und werden nun vor ihrer Veröffentlichung geprüft.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden.

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Quelle und weitere Informationen:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html
Dateianhänge
PSGII_Referentenentwurf_Pflegestaerkung_II._22062015pdf.pdf
Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II - Referentenentwurf vom 22.062015
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Pflegestärkungsgesetz II: Milliarden mehr für die Pflege

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2015, 12:08

Ärzte Zeitung vom 23.06.2015:
Pflegestärkungsgesetz II: Milliarden mehr für die Pflege
Die Eckpunkte für das Pflegestärkungsgesetz II liegen auf dem Tisch: Neben einer Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
und neuer Begutachtungsregeln will die große Koalition Milliarden Euro mehr ins System pumpen als bisher bekannt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ege&n=4304
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Deutlich verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung

Beitrag von WernerSchell » 23.06.2015, 14:14

MDS: Deutlich verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung

Zum Referentenentwurf eines Pflegestärkungsgesetzes II erklärt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS:

„Der MDS begrüßt ausdrücklich die geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die vorgesehenen Leistungsverbesserungen für pflegebedürftige Menschen. Durch das Pflegestärkungsgesetz II erhalten deutlich mehr Menschen verbesserte Leistungen aus der Pflegeversicherung. Von diesen profitieren insbesondere Menschen mit gerontopsychiatrischen und kognitiven Einschränkungen, die einen deutlich besseren Zugang zu den Leistungen erhalten. Diese Menschen sind im bisherigen System im Nachteil, da der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff ihren Unterstützungsbedarf unzureichend berücksichtigt. Die Medizinischen Dienste werden sich aktiv und konstruktiv am weiteren Umsetzungsprozess des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie des neuen Begutachtungsassessments beteiligen.“

Hintergrund:
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf eines Pflegestärkungsgesetzes II in die Ressortabstimmung gegeben. Damit wird ein weiterer Schritt zur Umsetzung der großen Pflegereform vollzogen. Kern der Reform ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dadurch erhalten künftig mehr Menschen mit kognitiven und gerontopsychiatrischen Einschränkungen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. An den vorbereitenden Studien zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs waren die Medizinischen Dienste maßgeblich beteiligt.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.06.2015
Pressekontakt:
MDS, Pressestelle, Michaela Gehms, Tel. 0201 8327-115, E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
____________________________________________________________________
Michaela Gehms
Pressesprecherin | Teamleiterin Öffentlichkeitsarbeit Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) Theodor-Althoff-Straße 47
45133 Essen
Telefon: 0201 8327-115
Fax: 0201 8327-3115
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Pflegestärkungsgesetz II: Milliarden mehr für die Pflege

Beitrag von WernerSchell » 24.06.2015, 06:27

Ärzte Zeitung vom 24.06.2015:
Pflegestärkungsgesetz II: Milliarden mehr für die Pflege
Die Eckpunkte für das Pflegestärkungsgesetz II liegen auf dem Tisch: Neben einer Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
und neuer Begutachtungsregeln will die große Koalition Milliarden Euro mehr ins System pumpen als bisher bekannt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ege&n=4305

Ärzte Zeitung, 24.06.2015
Kommentar zur Pflegereform - Der große Sprung
Von Anno Fricke
Halbherzigkeit kann man der Koalition beim Thema Pflege nicht vorwerfen. Mit der Pflegereform dreht sie ein großes Rad.
Allein ihr Kern, die Umstellung auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren, spült in den
kommenden fünf Jahren rund 30 Milliarden Euro zusätzlich in den Pflegesektor und fünf weitere Milliarden in einen Vorsorgefonds.
Über Beitragseinnahmen von 24,5 Milliarden Euro verfügte die Pflegeversicherung 2014. Übernächstes Jahr werden es 30 Milliarden sein.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ege&n=4305
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Pflegeversicherung wird grundlegend neu gestaltet

Beitrag von WernerSchell » 24.06.2015, 06:59

Deutsches Ärzteblatt:
Pflegeversicherung wird grundlegend neu gestaltet
Nach langer Diskussion und Vorlaufzeit liegt er jetzt auf dem Tisch: ein Gesetzentwurf für die zweite Stufe der Pflegereform.
Die erste Stufe war die Erhöhung der Pflegesätze zu Beginn dieses ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... -gestaltet

Pflege Demenzkranker: Regierung strebt zügig Verbesserungen an
http://www.aerzteblatt.de/archiv/170494 ... erungen-an
Kassen: Viele werden erstmals Anspruch auf Pflegeleistungen bekommen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... n-bekommen
Pflegebedürftigkeitsbegriff: Große Koalition macht Tempo
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... riff-Tempo
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Pflegereform: Rüddel erwartet passgenauere Gutachten

Beitrag von WernerSchell » 25.06.2015, 06:31

Ärzte Zeitung vom 25.06.2015:

Pflegereform: Rüddel erwartet passgenauere Gutachten
Der Entwurf der zweiten Stufe der Pflegereform hat bislang nur wenige Reaktionen ausgelöst.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ege&n=4308

Forscher: 3,5 Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2030
Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wird in den nächsten 15 Jahren um etwa 35 Prozent steigen.
Galten 2013 noch rund 2,6 Millionen Menschen als pflegebedürftig, so werden es im Jahr 2030 voraussichtlich 3,5 Millionen sein.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ege&n=4308
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Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2015, 07:30

Der Verband der Ersatzkassen informiert:

Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) legt die große Koalition den zweiten Teil einer umfassenden Pflegereform vor, die mit dem erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) im Jahr 2014 eingeleitet wurde. Kernstück des zweiten Pflegestärkungsgesetzes ist die gesetzlich verbindliche Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1.1.2017. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll die bisherige Benachteiligung von Personen mit kognitiven Einschränkungen beseitigt werden.

Zur Gleichstellung der kognitiven und psychischen mit den körperlichen Einschränkungen soll das bestehende System der drei Pflegestufen in ein neues System mit fünf Pflegegraden umgewandelt werden. Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in die neuen Pflegegrade wird ein "Neues Begutachtungsassessment" (NBA) eingeführt. Bei dem neuen Begutachtungsassessment ist künftig der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen ausschlaggebend – Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr nur verrichtungsbezogen. Bei der Umstellung auf das neue System sollen umfassende Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen eine Benachteiligung der bisherigen 2,8 Millionen Pflegebedürftigen verhindern.

Umfangreiche Veränderungen erfährt auch die Pflegeberatung, für die ein ganzes Bündel an Maßnahmen vorgesehen ist. So sollen Pflegekassen den Pflegebedürftigen zukünftig (feste) Ansprechpartner nennen, die eine neutrale Beratung auf der Grundlage einheitlicher Vorgaben anbieten. Außerdem kann die Pflegeberatung zukünftig auch gegenüber den Angehörigen oder Lebenspartnern (ohne Beisein des Pflegebedürftigen) erfolgen, sofern dies der Pflegebedürftige wünscht.

Ebenfalls reformiert werden die Regelungen zur Qualitätssicherung. Die bisherige Schiedsstelle Qualitätssicherung wird zu einem Qualitätsausschuss umgewandelt, dem maximal je zehn Vertreter von Leistungserbringern und Kostenträgern angehören. Eine wesentliche Aufgabe des Qualitätsausschusses soll darin bestehen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. Bis zum 31.12.2017 soll das Modell für den stationären Bereich vorliegen und bis zum 31.12.2018 für den ambulanten Bereich. Bis dahin gelten die bestehenden Pflegenoten fort.

Damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungssystem zum 1.1.2017 in Kraft treten können, soll das Pflegestärkungsgesetz II noch im Jahr 2015 verabschiedet werden. Zur Finanzierung des Vorhabens wird der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem Jahr 2017 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Allerdings werden diese Mehreinnahmen nicht ausreichen, um die Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen zu bezahlen. Hierfür wird auf die Rücklagen der Pflegeversicherung zurückgegriffen werden müssen.

Der vdek fordert schon lange die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Seine Umsetzung noch in dieser Wahlperiode hat für die Ersatzkassen höchste Priorität. Dabei muss der Gesetzgeber darauf achten, dass er den Übergang von Pflegestufen zu Pflegegraden für Versicherte und Pflegekassen rechtssicher ausgestaltet, unter anderem indem ein klares Verfahren und unbefristete Bestandsschutzregelungen festgelegt werden. Auch darf die Gleichstellung von Pflegebedürftigen nicht zur Schlechterstellung von körperlich Beeinträchtigten führen. Gleichzeitig sollte die Pflegereform nach Ansicht des vdek dazu genutzt werden, die Pflege zu entbürokratisieren. Für viele Versicherte ist heute unklar, welche Leistungen sie beanspruchen können und welche nicht. Hier schafft Entbürokratisierung Klarheit.

Quelle: http://www.vdek.com/politik/gesetze/pfl ... psg-2.html
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Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Vorbereitung

Beitrag von WernerSchell » 06.07.2015, 07:12

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Neuss, den 06.07.2015

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Vorbereitung

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff & ein neues Begutachtungsverfahren soll die Menschen mit dementiellen Einschränkungen in das Pflegesystem einbeziehen. Näheres mit Referentenentwurf vom 22.06.2015 nachlesbar unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=4&t=21125
Das PSG II wird beim 23. Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 thematisiert. Näheres dazu (stets aktuell) unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20711 Es werden einmal die Neuerungen vorgestellt. Zum anderen wird es aber auch darum gehen, die fortbestehenden Versorgungslücken - unzureichende Stellenschlüssel und ungünstige Arbeitsbedingungen im Pflegesystem - deutlich zu machen und weitere Reformschritte einzufordern!


Zum PSG II ist aber dennoch zu sagen: Dieses weitere Reformgesetz wird den vielfach beklagten Pflegenotstand in den Heimen nicht auflösen. Mehr Pflegekräfte sind mit diesem Gesetz weiterhin nicht in Sicht.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

Text mit weiteren Verweisungen auch nachlesbar unter viewtopic.php?f=4&t=21143

+++

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).

+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.presseanzeiger.de/pa/Zweites ... ung-791267
http://www.openbroadcast.de/article/402 ... itung.html
http://www.openpr.de/news/860843.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/07/06/9351/
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Pflegereform: Neuland für die Pflegeheime

Beitrag von WernerSchell » 08.07.2015, 15:53

Pflegereform: Neuland für die Pflegeheime

Berlin, 8. Juli 2015: "Die zweite Stufe der Pflegereform wird für Pflegebedürftige und Einrichtungen vieles spürbar verändern" sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der morgigen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium zum 2. Pflegestärkungsgesetz.

Mit dem Gesetzentwurf wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Er ist verbunden mit einem neuen Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass dieser Schritt nach neun Jahren endlich greifbar nahe ist. "Der lange erwartete neue Pflegebedürftigkeitsbegriff liegt vor und ist mit einer guten Überleitungsregelung ausgestaltet. Menschen, die heute schon Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, werden sich nicht verschlechtern", sagte Loheide dazu.

Der vorliegende Referentenentwurf, der im August vom Kabinett beschlossen werden soll, sei ein großer Schritt in die richtige Richtung, so Loheide weiter.

Leider bringt er auch viele Unwägbarkeiten mit sich. So soll etwa zukünftig der Eigenanteil in der vollstationären Pflege in allen Pflegestufen gleich hoch sein.

Dazu Loheide: "Wir begrüßen, dass der Eigenanteil der Bewohner nicht mehr mit der Pflegestufe steigt. Allerdings wird das Heim für die Menschen mit niedrigem Pflegegrad mittelfristig deutlich teurer." Auch sei unklar, ob die Leistung der Pflegeversicherung beim niedrigen Pflegegrad zwei ausreiche und die Umstellung von den stationären Pflegeeinrichtungen in einem Jahr geleistet werden könne.

Für Pflegeheime bringt das neue Gesetz ebenfalls erhebliche Unwägbarkeiten mit sich. In der Übergangsphase ist davon auszugehen, dass pflegebedürftige Menschen überwiegend in die Pflegegrade drei und vier eingestuft werden. In den Folgejahren wird aber dieser Anteil sinken und es wird mehr Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad geben. Das kann zu unkalkulierbaren Risiken für die Einrichtungen innerhalb einer Pflegesatzperiode führen.

Um den Risiken entgegenzuwirken sollten im Gesetz Prüfaufträge für den Übergangszeitraum und für die ersten Jahre nach der Umsetzung vorgesehen werden.
Außerdem sollte eine der Kostenentwicklung entsprechende jährliche Dynamisierung der Leistungen fest verankert werden.

Hinweis für Redaktionen:
Die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege und der Diakonie Deutschland finden Sie in Kürze unter http://www.diakonie.de/stellungnahme Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 08.07.2015
Stephan Röger, stellv. Pressesprecher
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de
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vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2015, 09:06

vdek zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Pflegeversicherung wird gerechter – Beitragsanhebung richtig


(Berlin, 9.7.2015) „Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist einer der wichtigsten Reformschritte in der sozialen Pflegeversicherung überhaupt und wird die Situation demenzkranker Pflegebedürftiger erheblich verbessern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der heutigen Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsassessments (NBA) werde der seit Jahren anhaltenden Diskussion um die stärkere Berücksichtigung kognitiver oder psychischer Einschränkungen bei Pflegebedürftigkeit endlich ein glückliches Ende bereitet. „Die Pflegeversicherung wird gerechter, eine Forderung, die die Ersatzkassen seit Jahren gestellt haben.“

Es sei richtig, die anstehenden Reformen über eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 zu finanzieren, so Elsner. Dieses Geld reiche aber nicht aus, um vor allem die umfassenden Überleitungs- und Bestandsschutzregelungen für den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren. Zur Deckung dieser Kosten werden die Pflegekassen die Mittel des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung erheblich abschmelzen müssen. „Angesichts der zu erwartenden Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und um die Akzeptanz für das neue Begutachtungssystem zu steigern, ist dies jedoch sinnvoll angelegtes Geld.“ Dies gelte insbesondere für die Aussage der Bundesregierung, dass niemand, der bereits heute Pflegeleistungen bezieht, durch die Reform schlechter gestellt werden soll. Richtig sei auch, dass die Versicherten bereits ab dem 1. Januar 2017 von den neuen Regelungen profitieren sollen.

Für reformbedürftig hält der vdek - ebenso wie die Bundesregierung - die Pflegenoten. Ein neuer Qualitätsausschuss soll die Aufgabe übernehmen, ein Nachfolgemodell für die Pflegenoten zu erarbeiten. „Die Pflegenoten müssen aussagekräftiger werden, eine Überarbeitung ist daher dringend geboten“, betonte Elsner. „Trotz aller Kritik ist es aber eine richtige Entscheidung, das bestehende Notensystem zunächst weiterzuführen. Das ist deutlich besser als gar keine Transparenz.“

Kritisch wertete die vdek-Vorstandsvorsitzende dagegen Teile der Regelungen zur Besetzung des sogenannten Erweiterten Qualitätsausschusses. Dieser wird einberufen, wenn sich der Qualitätsausschuss nicht einigen kann. „Dass der unparteiische Vorsitzende des Ausschusses durch das BMG bestimmt werden soll, ist ein tief greifender Eingriff durch eine staatliche Behörde in die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER GEK
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- HEK – Hanseatische Krankenkasse
- Handelskrankenkasse (hkk)
* (sortiert nach Mitgliederstärke)
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)" in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.07.2015
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
http://www.vdek.com
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Perspektivwechsel in der Pflege

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2015, 12:25

Perspektivwechsel in der Pflege

Die geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist ein wegweisender Schritt, sagt KDA-Vorsitzende Jürgen Gohde. Damit einher geht die Abkehr des Minutenzählens beim Ermitteln des Pflegebedarfs.

Als einen „wegweisenden Schritt“ begrüßt das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) die geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Er werde zu einem „Perspektivwechsel in der Pflege“ führen. „Erstmals sind nun psychische und kognitive Bedarfe den physischen Bedarfen gleich gestellt“, betont KDA-Vorstandsvorsitzender Dr. h.c. Jürgen Gohde. Nun werde es darauf ankommen, auch die Leistungen der Pflegereform auf diese neue Sicht auszurichten und sich von starren Leistungsbereichen zu lösen, sagt Jürgen Gode in einer Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Der Pflegebedürftigkeitsbegriff biete die Chance, sich „grundlegend mit der Weiterentwicklung der Pflegequalität zu befassen“, fordert der KDA-Vorsitzende.

Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Die Höhe ihrer Leistungen orientiere sich im ambulanten Bereich „erfreulicherweise an den oberen Vergleichswerten der heutigen Pflegestufen“, so Jürgen Gohde. So entsprächen die ambulanten Leistungen der Pflegegrade 2 und 3 jeweils den heutigen Leistungen der Pflegestufen I bzw. II, inklusive der verbesserten Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Leistungen der heutigen Pflegestufe III und der Härtefallregelung entsprechenden Pflegegraden 4 und 5. Auch die Übergangsregelungen, die die Betroffenen der heutigen Pflegestufen automatisch in den jeweils höheren Pflegegrad überführten, stärken die ambulanten Strukturen.

Im stationären Bereich müssten die Betroffenen der Pflegegrade 2 und 3 jedoch niedrigere Werte im Vergleich zu den heutigen Pflegestufen I und II hinnehmen, während es in den Pflegegraden 4 und 5 zu höheren Leistungen im Vergleich mit der ambulanten Versorgung kommt. Hierin zeige sich ein Gestaltungskonzept, das gerade bei geringerem Pflegebedarf der ambulanten Versorgung den Vorzug vor der stationären gibt.

Diese differenzierte Betrachtung sei „positiv“ zu bewerten, sagt KDA-Vorsitzender Jürgen Gohde. Sie trage der „aktuell zunehmenden Herausforderung Rechnung, dass immer mehr Personen mit sehr hohem Pflegebedarf in ihrer letzten Lebensphase in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen und dort auf eine intensive Pflege und Betreuung im professionellen Umfeld angewiesen sind.“ Die Staffelung der Leistungen biete allerdings auch Anreize „gerade bei weniger ausgeprägtem Pflegebedarf ambulante Strukturen zu stärken, wie sie unter anderem im Quartier, mithilfe eines sorgenden Umfeldes und im Hilfe-Mix entwickelt werden können“, so Jürgen Gohde.

Nachzulesen ist die fünfseitige KDA „Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II)“ im Internet unter www.kda.de.

Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch seine Projekte, Beratungen, Fortbildungen, Tagungen und Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Dabei versteht sich das KDA als Wegbereiter für eine moderne Altenhilfe und Altenarbeit.

Pressekontakt: Dagmar Paffenholz
Tel.: 0221/ 93 18 47 – 10
Mail: presse@kda.de

Weitere Informationen:
http://www.kda.de/
http://www.kda.de/news-detail/items/per ... flege.html

Quelle: Pressemitteilung vom 09.07.2015
Simone Helck Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit
Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.
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WernerSchell
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PSG II: Endlich ein umfassendes Pflegeverständnis

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2015, 12:44

PSG II: Endlich ein umfassendes Pflegeverständnis

(09.07.15). Vor allem an Demenz erkrankte Menschen profitieren von der zweiten Stufe der Pflegereform (PSG II). "Ungleichbehandlungen von körperlich und kognitiv beeinträchtigten Pflegebedürftigen werden aufgehoben", würdigte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Jürgen Graalmann, den Referentenentwurf anlässlich der Verbändeanhörung am Donnerstag (9.Juli). Kern der Reform ist ein neuer Begriff von Pflegebedürftigkeit, eine langjährige Forderung der AOK.

Weitere Informationen unter: http://www.aok-bv.de/presse/pressemitte ... 13956.html
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Quelle: Mitteilung vom 09.07.2015
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
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PSG II bringt endlich spürbare Verbesserungen

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2015, 15:29

Sozialverband VdK:
Pflegestärkungsgesetz II bringt endlich spürbare Verbesserungen

„Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sorgt dafür, dass die Benachteiligung von Menschen mit Demenz nach 20 Jahren beseitigt wird und dass die Beratung und die Hilfe für viele Pflegebedürftige früher einsetzen“, erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes.
Der Sozialverband VdK hat seit vielen Jahren die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes gefordert und mit seinen Kampagnen ‚Pflege geht jeden an!‘ und ‚Große Pflegereform jetzt!‘ maßgeblich dazu beigetragen, dass es endlich zu diesen Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kommt. „Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung ist es dringend notwendig, die grundsätzlichen Konstruktionsfehler nun endlich zu beheben. Eine immer älter werdende Gesellschaft braucht eine zukunftsfähige Pflegeversicherung, damit eine menschenwürdigere, individuell passendere und effizientere Ausgestaltung von Hilfe- und Unterstützungsangeboten für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen möglich wird“, betont Mascher.
„Dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem Menschen mit Demenz stärker in das System der Pflegeversicherung einbindet, ist so begrüßenswert wie überfällig“, so Mascher weiter. Damit sei ein wichtiger Schritt nach vorn getan. Dennoch sieht der VdK auch Nachbesserungsbedarf im aktuellen Gesetzentwurf. „Wir werden die Veränderung bei den stationären Sachleistungen im Blick behalten. Hier darf es durch Absenkung der stationären Leistungsbeträge in den Pflegegraden 2 und 3 nicht zu erheblichen Verschlechterungen für zukünftige Pflegebedürftige kommen“, betont Mascher.
Der VdK besteht seit Langem auch auf einer besseren rentenrechtlichen Absicherung von Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. „Denn pflegende Angehörige sind Leistungsträger dieser Gesellschaft“, so Mascher. Der VdK bleibt bei seiner Forderung, dass in der Rentenversicherung die Angehörigenpflege mit der Kindererziehung substantiell gleichgestellt wird. „Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben müssen, später deshalb in Altersarmut zu geraten“, erklärt die VdK-Präsidentin.
Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich die Einführung eines neuen Qualitätsausschusses, der die Pflegequalität zukünftig besser messen und darstellen soll. Die Tatsache, dass die Pflegebedürftigenverbände kein Stimmrecht erhalten sollen, stößt beim VdK allerdings auf völliges Unverständnis. „Der VdK mit seinen über 1,7 Millionen Mitgliedern ist eine starke Lobby für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Er sollte beim Thema Qualität in der Pflege auch mitbestimmen dürfen“, fordert die VdK-Präsidentin.

Diese Pressemeldung als PDF herunterladen:
PM-VdK-Pflegest-rkungsgesetz-II-bringt-endlich-sp-rbare-Verbesserungen.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 09.07.2015
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Höherer Pflegegrad für alle Pflegebedürftigen

Beitrag von WernerSchell » 21.07.2015, 06:17

Ärzte Zeitung vom 21.07.2015:
Laumann im Interview: Höherer Pflegegrad für alle Pflegebedürftigen!
Die Pflege in Deutschland wird umgekrempelt. Was sich alles ändert, wie mehr Pflegekräfte gewonnen werden sollen
und wie sich die Reformen auf Ärzte auswirken, erläutert der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Laumann im Interview.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=890 ... ege&n=4361
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Regierung will pflegende Angehörige besser stellen

Beitrag von WernerSchell » 08.08.2015, 07:10

Deutsches Ärzteblatt, 07.08.2015:

Regierung will pflegende Angehörige besser stellen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Familienmitglieder pflegende Angehörige einem Zeitungsbericht
zufolge deutlich besser stellen. Für die Angehörigen sollten künftig höhere Rentenbeiträge gezahlt werden, berichtete die ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... er-stellen

Pflege von Angehörigen verursacht oft große psychische Belastungen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... elastungen
Pflegende Angehörige fühlen sich isoliert
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... h-isoliert

SPD plant stärkere Entlastung pflegender Angehöriger
Berlin – In der SPD gibt es Bestrebungen, pflegende Angehörige stärker zu entlasten als bisher.
Zusätzlich zu der seit Januar geltenden Familienpflegezeit solle es „besondere Formen der Freistellung“......
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... gehoeriger
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