Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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PSG II wird den Pflegenotstand nicht auflösen

Beitrag von WernerSchell » 09.08.2015, 06:58

Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 09.08.2015, auch bei Facebook:

Pflegende Angehörige sollen mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) besser gestellt werden. Diese und andere Verbesserungen (auch von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gefordert), z.B. für Menschen mit Demenz, sind sehr zu begrüßen; ein Perspektivewechsel deutet sich an! - Zum PSG II ist aber dennoch zu sagen: Dieses weitere Reformgesetz wird den vielfach beklagten Pflegenotstand in den Heimen nicht auflösen. Mehr Pflegekräfte sind mit diesem Gesetz weiterhin nicht in Sicht. - Der Entwurf des PSG II ist mit verschiedenen Stellungnahmen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nachlesbar (mit Downloadmöglichkeit): viewtopic.php?f=4&t=21125 - Die geplanten Neuerungen im PSG II sind das entscheidende Thema beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015. Der Bundesgesundheitsminister und andere hochkarätige Podiumsgäste werden anwesend sein. Siehe dazu die Hinweise (stets aktuell) unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20711
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Das bringt und kostet das neue Pflegegesetz

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2015, 06:13

Ärzte Zeitung vom 12.08.2015:
Heute im Bundeskabinett: Das bringt und kostet das neue Pflegegesetz
Mit einem umfassenden Reformanspruch geht das Pflegestärkungsgesetz II einher,
das vom Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet wird. Die Pflegeversicherung
soll insgesamt gerechter werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... ege&n=4409

Kommentar zur Pflege: Gröhes Mammut-Projekt
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... ege&n=4409
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Zweite Pflegereform-Stufe ist ein Meilenstein

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2015, 06:19

Huml:
Zweite Pflegereform-Stufe ist ein Meilenstein - Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin mahnt aber Korrekturen beim Pflege-TÜV an

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml bewertet die zweite Stufe der Pflegereform, die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, als "Meilenstein für eine bessere Versorgung von Demenzkranken". Huml betonte am Dienstag: "Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs kommt der Bund auch einer Forderung Bayerns nach. Menschen mit Demenz erhalten künftig die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Das war mir besonders wichtig."
Die Ministerin verwies zudem darauf, dass mit der Reform die bislang drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Sie unterstrich: "Die Bedürfnisse des Einzelnen werden stärker berücksichtigt - und es stehen nicht mehr die rein körperlichen Beeinträchtigungen und die sogenannte Minutenpflege im Vordergrund. Mit dem neuen Begutachtungssystem können wir auf die tatsächliche Einschränkung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen besser eingehen."
Huml mahnte allerdings Korrekturen am Pflege-TÜV an. Sie erläuterte: "Es ist nicht sinnvoll, an der bisherigen Gesamtnote für Pflegeheime festzuhalten. Vielmehr müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig ein realistischeres Bild von der Qualität einer Einrichtung bekommen."
Die Ministerin fügte hinzu: "Fragen, die für die Menschen besonders wichtig sind, müssen wesentlich stärker als bisher in die Bewertung einfließen. So sollten erhebliche Pflegemängel ein K.-o.-Kriterium sein, das nicht bei der Berechnung der Gesamtnote durch positive Bewertung anderer Faktoren ausgeglichen werden kann."
Bayern hatte bereits im vergangenen Jahr im Bundesrat eine Initiative für eine grundlegende Überarbeitung des Pflege-TÜV gestartet. Huml unterstrich: "Es reicht nicht, den Qualitätsausschuss mit der Erarbeitung eines neuen Qualitätsmessungsverfahrens zu beauftragen. Wir fordern konkrete inhaltliche Vorgaben an die Selbstverwaltung im Gesetz."
Huml betonte zugleich: "Bayern setzt sich weiter dafür ein, den Grundsatz 'Reha vor Pflege' zu stärken. Um das zu erreichen, soll die Pflegeversicherung künftig an der Finanzierung der geriatrischen Rehabilitation beteiligt werden. Die Finanzierungsverantwortung ist dann dort verortet, wo auch der finanzielle Nutzen entsteht. Das ist ein ganz wichtiger Schritt gerade für die Pflegebedürftigen."
Bereits am 1.1.2015 ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Es hat zu zahlreichen Leistungsverbesserungen geführt. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff reformiert und so die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. In Zukunft soll der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen im Mittelpunkt stehen. Bei dem neuen Begutachtungsverfahren wird nicht mehr ausschließlich die Zeit gemessen, die zur Pflege benötigt wird. Ermittelt wird vielmehr die Einschränkung der Selbstständigkeit des betroffenen Menschen.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.08.2015
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2015, 06:36

"Devap impuls", Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V.. - 2/15:
"Kurz und konkret - Was sind die wichtigsten Änderungen im PSG II?" ...
viewtopic.php?f=6&t=21130
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Re: Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2015, 06:55

Heute, 12.08.2015, bei Facebook gepostet:

Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) - Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neues Begutachtungsverfahren & Leistungsausweitungen … (am 12.08.2015 im Kabinett) - viewtopic.php?f=4&t=21125 wird beim 23. Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 thematisiert: viewtopic.php?f=7&t=20711 Es werden einmal die Neuerungen vorgestellt. Zum anderen wird es aber auch darum gehen, die fortbestehenden Versorgungslücken - unzureichende Stellenschlüssel und ungünstige Arbeitsbedingungen im Pflegesystem - deutlich zu machen und weitere Reformschritte einzufordern! - Näheres dazu (stets aktuell) >>> viewtopic.php?f=7&t=20711 - Zum PSG II ist aber bereits jetzt in aller Deutlichkeit zu sagen: Dieses weitere Reformgesetz wird, trotz einiger Verbesserungen, den vielfach beklagten Pflegenotstand in den Heimen nicht auflösen. Mehr Pflegekräfte sind mit diesem Gesetz weiterhin nicht in Sicht!
Dateianhänge
PSGII_Kabinetts-Entwurf_PSG-II Homepage BMG_12082015.pdf
Zweites Pflegestärkungsgesetz - Regierungsentwurf vom 12.08.2015
(1.34 MiB) 496-mal heruntergeladen
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Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2015, 13:26

Pflegereform - "Keine Antwort auf Fachkräftemangel"
In der Theorie gut, in der Praxis mit Problemen behaftet - so lautet das Urteil von Andreas Westerfellhaus, dem Präsidenten des Deutschen Pflegerats, über die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Gröhe, die das Bundeskabinett heute verabschieden will. Die Regierung bleibe eine Antwort auf den Mangel an Pflegekräften schuldig, sagte er im DLF. Seine Forderung: Ausbilden.
Andreas Westerfellhaus im Gespräch mit Tobias Armbrüster
Quelle und weitere Informationen:
http://www.deutschlandfunk.de/pflegeref ... _id=328040
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Personalbedarf systematisch und bundesweit zu bemessen

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2015, 14:09

Am heutigen Tag hat das Bundeskabinett seinen Entwurf für das Zweite Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Unsere aktuelle Pressemitteilung thematisiert zwei im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelungsbereiche.
Barbara Lath, Referentin
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD), Karlstr. 40, 79104 Freiburg
Tel. 0761/ 200-787 - Fax 0761/ 200-710 - mailto: Barbara.Lath@caritas.de - mailto: vkad@caritas.de
Internet: http://www.verband-katholischer-altenhilfe.de


Pressemitteilung vom 12.8.2015:
Pflegestärkungsgesetz geht neue Wege
Personalbedarf systematisch und bundesweit zu bemessen, führt zur Stärkung der Pflege!


Freiburg , 12.8.2015 // Am heutigen Tag hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. „Damit legt die Bundesregierung ein Fundament für gute Pflege alter und hilfebedürftiger Menschen, weil jetzt auch die Personen, die im Alter von einer dementiellen Erkrankung betroffen sind, systematisch in den Leistungsbezug aus der Pflegeversicherung einbezogen werden. “ Mit diesen Worten begrüßt Andreas Leimpek-Mohler, Geschäftsführer des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) den Kabinettsbeschluss.

Die Erbringung hochwertiger professioneller Pflege erfordert eine angemessene Personalausstattung in den Diensten und Einrichtungen. Für die Bemessung des Personalbedarfs fehlen jedoch bislang bundeseinheitliche Vorgaben trotz gleicher Problematiken in allen Bundesländern. Gerade vor dem Hintergrund der pflegefachlichen Neuausrichtung, die die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes bewirkt sind valide Untersuchungen und die Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur Bestimmung des Personalbedarfs unabdingbar. Dies gilt sowohl für die ambulanten wie auch die stationären Pflegeeinrichtungen. Der VKAD begrüßt daher ausdrücklich die neu in den Gesetzesentwurf eingefügte Regelung zur wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung der Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen.

„Wir freuen uns, dass die umfangreichen Neuerungen des vorliegenden Gesetzesentwurfs es noch mehr Menschen als heute ermöglichen, länger in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben zu können.“ so Andreas Leimpek-Mohler. Gleichzeitig wird die Anzahl der Menschen steigen, die in eine stationäre Pflegeeinrichtung übersiedeln, weil ihnen ein Leben zu Hause trotz aller Unterstützung nicht mehr möglich ist. Dieser Kreis der Pflegebedürftigen weist häufig Mehrfacherkrankungen und neben einem hohen allgemeinen Pflegebedarf auch einen hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen auf. In der häuslichen Umgebung wird die Behandlungspflege von der gesetzlichen Krankversicherung finanziert, im Unterschied dazu ist die Behandlungspflege in der stationären Pflegeeinrichtung in der Pauschale, die die Einrichtung für alle Bewohner von der Pflegeversicherung erhält, enthalten. Hier ist ein sozialethisches Problem entstanden:
Krankenversicherte Patientinnen und Patienten werden in zwei Gruppen eingeteilt. Ihr Lebensort entscheidet darüber, ob sie bestimmte Leistungen der Krankenkasse erhalten oder nicht. Die derzeitige Regelung hat eine weitere Dimension: Für die stationären Pflegeeinrichtungen bedeutet die Gesamtpauschale, dass sie unter gleichen Voraussetzungen eine zunehmende Anzahl von Leistungen erbringt.

Der VKAD bedauert sehr, dass diese Problematik im vorliegenden Entwurf zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz keine Berücksichtigung gefunden hat. „Noch ist Zeit zum Handeln. Wir fordern daher den Gesetzgeber dringend auf, im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren diesen Systemfehler zu korrigieren.“ äußert Andreas Leimpek-Mohler.

Kontakt: Andreas Leimpek-Mohler, Geschäftsführer des VKAD
Telefon: 0761 200-460, E-Mail: andreas.leimpek-mohler@caritas.de

Der Verband:
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) ist ein bundesweit tätiger und selbstständiger Fachverband für die Altenhilfe innerhalb des Deutschen Caritasverbands mit Sitz in Freiburg im Breisgau. Der VKAD vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch politische Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und fachliche Expertise in enger Kooperation mit dem Deutschen Caritasverband.
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Startschuss: Zweite Stufe der Pflegereform gezündet

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2015, 06:18

Ärzte Zeitung vom 13.08.2015:
Kabinett gibt Startschuss: Zweite Stufe der Pflegereform gezündet
Das Pflegestärkungsgesetz II ist auf dem Weg, das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf verabschiedet.
Im nächsten Jahr soll die umfassende Reform in Kraft treten - und ab 2017 dann vieles besser werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=891 ... ege&n=4412
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Demenzkranke sollen bessere Pflege bekommen

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2015, 06:29

FAZ, 13.08.2015:
Pflegereform Demenzkranke sollen bessere Pflege bekommen
Die Pflegeversicherung soll künftig mehr Menschen helfen als bisher. Vor allem Menschen mit Demenz und psychischen Störungen sollen eine bessere Pflege erhalten. Die Versicherung wird aber auch teurer.
as Bundeskabinett hat am Mittwoch eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung beschlossen. 20 Jahre nach der Einführung der Versicherung sollen Menschen mit Demenz und psychischen Störungen eine bessere Pflege erhalten. Sie haben künftig Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die bislang drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Demenzkranke werden in der Regel zwei Stufen höher rutschen. Am deutlichsten steigen die Ansprüche der Menschen, die als Demenzkranke in die sogenannte Pflegestufe 0 eingruppiert sind. Durch die automatische Überleitung in das neue System werde niemand schlechtergestellt, versicherte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Für die rund 2,7 Millionen Menschen, die schon jetzt Pflegeleistungen erhalten, soll es umfassenden Bestandsschutz geben.
… (weiter lesen unter) … http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 46473.html

Die Rheinische Post berichtet am 12./13.08.2015:
Vor dem Kabinettsbeschluss - Gröhe schließt Zusatzkosten der Pflegereform mittelfristig aus
Köln. Bevor es in Sachen Pflegereform in die heiße parlamentarische Phase geht, hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe noch einmal betont, dass dadurch keine Zusatzkosten entstehen sollen. Die Finanzierung sei bis 2022 sichergestellt.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/panorama/deutsc ... -1.5306711
Kanzleramt - Kabinett verabschiedet Pflegereform
Berlin. Die geplante Pflegereform ist vom Kabinett gebilligt worden. Menschen mit Demenz und anderen psychischen Störungen haben somit künftig Anspruch auf zusätzliche finanzielle Hilfen. Auch die Situation der Angehörigen soll sich verbessern.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.5306758
Fragen und Antworten - Was Sie über die Reform der Pflegeversicherung wissen müssen
Berlin. Die Pflegereform bringt den seit Jahren diskutierten Systemwandel: Künftig erhalten Pflegebedürftige nicht nur nach ihren körperlichen Einschränkungen, sondern auch nach ihren geistigen Fähigkeiten Geld aus der Pflegekasse.
Von Eva Quadbeck
… (weiter lesen unter) …. http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.5308673
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Pflegereform: Geld pflegt niemanden

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2015, 08:01

Kabinettsbeschluss: Demenzkranke bekommen Anspruch auf höhere Leistungen
Die Bundesregierung hat die zweite Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht. Von den neuen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen eine halbe Million Menschen profitieren.
Quelle: Der Spiegel
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 47763.html

Kommentar zur Pflegereform: Geld pflegt niemanden
Mit dem Systemwechsel in der Pflege hat Gesundheitsminister Gröhe etwas geschafft, woran viele seiner Vorgänger gescheitert sind. Nur: Auf das drängendste Problem gibt er leider keine Antwort.
Quelle: tagesschau.de
http://www.tagesschau.de/inland/pfleger ... r-101.html
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Dringend Antworten auf den Fachkräftemangel finden

Beitrag von WernerSchell » 13.08.2015, 08:05

Diakonie-Zitat: Dringend Antworten auf den Fachkräftemangel finden
13. August 2015 Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zum Pflegestärkungsgesetz II, dass gestern vom Kabinett verabschiedet wurde:

"Auch der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes gibt keine Antwort auf den Fachkräftemangel in der Pflege. Keine Reform wird ohne ausreichendes, qualifiziertes Fachpersonal funktionieren. Wenn wir heute nicht dafür Sorge tragen, dass mehr Menschen für den verantwortungsvollen und schönen Beruf Pflege gewonnen, ausgebildet und angemessen bezahlt werden, wenn wir uns nicht darum kümmern, dass der gesamte Berufsstand mehr Anerkennung erfährt, dann wird auch die beste Pflegereform ihr Ziel nicht erreichen. Wir brauchen dingend eine konzertierte Aktion aller Beteiligten - Politik, Wohlfahrt, Gesundheits- und Pflegewirtschaft, Gewerkschaften und Krankenkassen -, die dieses Problem schnellstmöglich in Angriff nimmt. Ein weitsichtige Einwanderungspolitik sowie eine pragmatische und zukunftsorientierte Asylpolitik wäre ein überaus sinnvoller Lösungsbeitrag." *)
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
******************************
Quelle: Mitteilung vom 13.08.2015
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de
+++
+) Hierzu wird seitens der Moderation auf folgenden Beitrag verwiesen:
Flüchtlinge für die Pflege? - Nein danke!
viewtopic.php?f=3&t=21161
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Wir brauchen mehr Pflegekräfte

Beitrag von WernerSchell » 19.08.2015, 06:49

Heute, 19.08.2015, bei Facebook gepostet:
"Dass der Arbeitsalltag in der Pflege seit langem von großer Belastung, Zeitdruck und wenig motivierenden Bedingungen geprägt ist, wissen die politisch Verantwortlichen sehr wohl. Die deutsche Pflegezukunft wird düster werden, wenn hier nicht schnellstens – und spürbar – eine Verbesserung herbeigeführt wird." - Quelle: Presseinfo des DBfK vom 14.07.2015 - Karl-Josef Laumann, Pflegebeauftragter der Bundesregierung, wurde am 09.07.2015 dazu passend in der Rheinischen Post wie folgt zitiert: "Wir brauchen mehr Pflegekräfte".
viewtopic.php?f=3&t=21165
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Halbzeitpfiff für die GroKo: Das ist Gröhes Zwischenbilanz

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2015, 06:27

Ärzte Zeitung vom 28.08.2015:
Halbzeitpfiff für die GroKo: Das ist Gröhes Zwischenbilanz
Mit der Pflegereform und dem Versorgungsstärkungsgesetz hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe
einige Mammutprojekte angepackt. Ein Blick zurück und nach vorn.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=892 ... ung&n=4446
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Anhörung zur Pflegereform Teil zwei

Beitrag von WernerSchell » 07.09.2015, 12:15

Anhörung zur Pflegereform Teil zwei
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Zum Entwurf des sogenannten zweiten Pflegestärkungsgesetzes soll es am 30. September im Bundestag eine öffentliche Expertenanhörung geben. Einen entsprechenden Beschluss fasste am Montag der Gesundheitsausschuss in Berlin in einer Sondersitzung vorbehaltlich der Überweisung der Gesetzesvorlage durch das Parlament.
Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag bereits den ersten Teil der Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt. Im zweiten Teil der Reform geht es vor allem um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut. Mit bis zu 500.000 neuen Anspruchsberechtigten wird in den nächsten Jahren gerechnet.
Finanziert wird die Reform durch eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um weitere 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (2,8 Prozent für Kinderlose) zum Jahresbeginn 2017. Dann sollen insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege bereitstehen.

Quelle: Mitteilung vom 07.09.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Pflege - gute Arbeitsbedingungen zwingend erforderlich!

Beitrag von WernerSchell » 08.09.2015, 07:17

Pflege - gute Arbeitsbedingungen zwingend erforderlich!

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=21252
Von dort aus sind zahlreiche informative Statements abrufbar!

Am 08.09.2015 bei Facebook gepostet:

Bild - Bild

"Nur gute Arbeitsbedingungen sichern die Pflege von morgen!"
So lautet der Titel eines Pflegepapiers der SPD-Bundestagsfraktion vom 04.09.2015. Darin wird u.a. auf die Erfordernisse zur Schaffung eines Personalbemessungssystems eingegangen. Dazu gibt es ein Schreiben von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 07.09.2015, in dem noch einmal die entscheidenden Punkte zur anstehenden Reform (im PSG II) angesprochen werden. Beide Texte finden Sie unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=4&t=21252 (Downloadmöglichkeit). Am 08.09.2015 wurden auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (noch einmal) ausführlich über die erforderlichen Maßnahmen zur Auflösung des Pflegenotstandes informiert > viewtopic.php?f=4&t=21252&p=87947#p87947 (Downloadmöglichkeit). - Beim Aktionstag von "Pflege am Boden" am 03.09.2015 vor dem Landtag NRW habe ich erklärt, dass die entscheidenden Veränderungen nicht durch das Land NRW, sondern allein durch den Bundesgesetzgeber erfolgen können. Insoweit stimme ich ausdrücklich der Pflegeministerin, Frau Barbara Steffens, zu. Forderungen, dass das Land mehr Pflegekräfte finanzieren möge usw. müssen ins Leere laufen, weil die föderalen Strukturen dies so nicht zulassen. Das Land NRW kann allenfalls über den Bundestag Einfluss nehmen. Das macht Frau Steffens schön längst, aber ich habe es auch noch einmal beim Aktionstag ausdrücklich angesprochen. > viewtopic.php?f=3&t=21248 - Leider ist es so, dass eine Diskussion des Themas im Landtag NRW keine Änderungen bewirken kann. Es muss dabei bleiben, im Bund auf die notwendigen Verbesserungen zu drängen. - Wir werden daher das Thema beim Pflegetreff am 21.10.2015 erneut und zielgerichtet aufgreifen > viewtopic.php?f=7&t=20711 Dazu sind alle interessierten BürgerInnen, Pflegekräfte, Trägervertreter, Politiker … herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei! - Werner Schell

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