Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegebedürftigkeitsbegriff & Begutachtungsverfahren

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2016, 08:27

Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs tritt erstmals zusammen
Gröhe: "Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gemeinsam zum Erfolg führen"

Am 27.01.2016 hat sich in Berlin der Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe konstituiert.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Es kommt nun darauf an, dass die gesetzlichen Regelungen sorgfältig und zügig im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen umgesetzt werden. Dazu dient der heute gebildete Beirat. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus der Pflege wollen wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Pflegebedürftigen in unserem Land zum Erfolg führen."

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigter für Pflege: „Besonders wichtig ist mir, dass alle Beteiligten die Umsetzung zügig so angehen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in einem Jahr die Verbesserungen spüren. In der ambulanten Pflege, aber vor allem auch in stationären Einrichtungen muss dann der tatsächliche Unterstützungsbedarf besser erfasst und durch Leistungen gerechter abgebildet werden. Ich erwarte von den Beiratsmitgliedern, dass sie im Sinne der Pflegebedürftigen pragmatische Lösungsansätze bei Fragen der Umsetzung erarbeiten."

Der Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit in der letzten Vorbereitungsphase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs am 1. Januar 2017. Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung und Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen, die sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments ergeben. Er unterstützt darüber hinaus den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes sowie die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung der Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument. Zudem begleitet er die praktische Anwendung der neuen Leistungen und Vergütungen der Pflegeversicherung durch die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen und die Beratung der Versicherten und ihrer Angehörigen über die Umstellung auf das neue Begutachtungsinstrument.

Der Beirat steht in der Tradition der beiden Expertenbeiräte zum Pflegebedürftigkeitsbegriff aus den Jahren 2007-2009 und 2012-2013. Er repräsentiert alle wesentlichen Akteure in der Pflege: Pflegekassen, Leistungserbringer, Pflegekräfte, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Sozialpartner, Kommunen, Sozialhilfeträger, Länder sowie wissenschaftliche Expertinnen und Experten aus der Pflege.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 27.01.2016
http://www.bmg.bund.de/presse/pressemit ... griff.html
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... egriff.pdf
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... griff.html
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegereform: In 100 Tagen endet die Minutenpflege

Beitrag von WernerSchell » 23.09.2016, 06:30

Ärzte Zeitung vom 23.06.2016:
Pflegereform: In 100 Tagen endet die Minutenpflege
Die Pflegereform ist auf der Zielgeraden. Mehr Menschen erhalten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Das schürt Sorgen vor einem Antragsstau.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=919 ... ege&n=5245

Anmerkung:
Es wird immer behauptet, die sog. Minutenpflege würde 2017 enden. Geändert wird nur das Begutachtungsverfahren. Dabei entfallen die minutenweise Zuordnungen von Pflegezeiten. Bei den neuen Pflegegraden wird jetzt nach anderen Kriterien bewertet. Es wird dabei weiter um die Sichtung im Einzelfall gehen, die vielerlei Deutungen zulässt. Streit über die richtige Zuordnung wird es also auch in Zukunft geben.
Die pflegerische Zuwendung im Pflegealltag wird sich aber durch die neuen Regelungen nicht verändern. Denn mehr Pflegepersonal ist leider nicht in Sicht. Vielfach beklagt, aber real. Daher setzt sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk weiterhin massiv für eine Verbesserung der Stellenschlüssel ein. Nur mit Hilfe von mehr Personal kann sich wirklich etwas verändern. - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2016, 08:00

Aus Forum:
Zwischenruf zur Pflegereform der GroKo ...
viewtopic.php?f=4&t=21889

Bild

Ein Zwischenruf:
Zahlreiche für 2017 geplante Debatten um die Zukunft des Pflegeversicherungssystems kommen reichlich spät.
Die Pflegereform der GroKo ist für diese Wahlperiode mehr oder weniger gelaufen. Auch das PSG III wurde verabschiedet
- siehe insoweit > viewtopic.php?f=4&t=21695&start=15 ). Danach wird lange nichts passieren können, weil alle im
Pflegesystem mit den grundlegenden Veränderungen (neuer Pflegebegriff, Leistungsveränderungen usw.) beschäftigt sein werden.
Die Parlamente werden nach den Wahlen 2017/18 zunächst einmal andere Aufgaben abzuarbeiten haben. Ich frage mich, warum
es in den zurückliegenden Jahren nicht mehr - vor allem gemeinsame - Aktivitäten zur Verbesserung der Pflege - Rahmenbedingungen
gegeben hat. Bei den Neusser Pflegetreffs, u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (mehrfach vor Ort), dem
Pflegebeauftragten Karl-Josef Laumann und der Pflegeministerin NRW, Frau Barbara Steffens waren hochkarätige Podiumsgäste verfügbar.
Zu den Treffs wurde immer umfassend eingeladen. Diejenigen aber, die jetzt die Zukunft der Pflege diskutieren wollen, haben sich bei den
hier geführten Diskussionen nicht oder nur bescheiden eingebracht. Gleichwohl: Pro Pflege … wird sich weiterhin als Interessenvertretung für
hilfe- und pflegebedürftige Menschen kümmern und sich gezielt um die Verbesserung der Versorgungs- und Pflegestrukturen bemühen.
Unterstützer sind stets willkommen! > viewtopic.php?f=6&t=21660


Bild
Siehe auch unter > viewtopic.php?f=6&t=21660

+++
Bild
Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff
am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter
:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI
.

Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
> viewtopic.php?f=6&t=21070
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt