Solidarität durch ´sorgende` soziale Gemeinschaften ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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WernerSchell
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Altengerechte Quartiershilfen gestalten - JETZT

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2017, 08:20

Am 06.03.2017 bei Facebook gepostet:
Die Entwicklung und Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen wird von mir seit Jahren bundesweit, aber auch gezielt im Rhein-Kreis Neuss und in der Stadt Neuss, angesprochen und eingefordert. Umfangreiche Vorschläge wurden vorgelegt und u.a. auf die Angebote des Pflegeministeriums NRW aufmerksam gemacht. Am 14.08.2015 gab es dazu eine Tagung im Rhein-Kreis Neuss. Dort habe ich zum Thema referiert und ein schriftliches Statement vorgelegt. Dies ist abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Musterhaft wurde in Eigeninitiative in Neuss-Erfttal bereits im Januar 2012 mit solchen Angeboten begonnen und nach und nach ausgeweitet - erfolgreich.
Es erscheint dringend geboten, dass die politisch Verantwortlichen das Thema ohne Wenn und Aber aufgreifen und flächendeckend mit Quartiersangeboten in den Kommunen beginnen. Bislang wurde leider nur Zeit vertrödelt. So hat denn auch das Pflegestärkungsgesetz III wider Erwarten keine Quartierskonzepte als kommunale Pflichtleistung vorgesehen und mit Fördermitteln ausgestattet.
Die demografische Entwicklung lässt grüßen.
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Kaarst Sozialplan Alter - für alle Generationen

Beitrag von WernerSchell » 27.05.2017, 18:07

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (Lokalredaktion Kaarst) berichtete am 24. Mai 2017

Kaarst Sozialplan Alter - für alle Generationen

Kaarst. Die Prognose für 2030 geht von mehr als doppelt so vielen Über-80-Jährigen gegenüber 2015 aus. Aber der "Sozialplan Alter" empfiehlt den Grundsatz "ambulant vor stationär". Chancen im Alter werden vor allem beim Ehrenamt gesehen.
Von Rudolf Barnholt
Rund 300 Seiten stark ist der "Sozialplan Alter", der von der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und dem Institut für Gerontologie an der TU Dortmund erstellt wurde. Die betroffene Zielgruppe hatte in den vergangenen zwei Jahren wiederholt die Gelegenheit, Anregungen einzubringen - sei es durch das Ausfüllen eines Fragebogens oder durch die Teilnahme an einer der Projektgruppen. Allerdings wurde bei der Vorstellung des Werks im Sozialausschuss auch schnell deutlich, dass von dem Plan keine Wunder erwartet werden können.
So gibt es beispielsweise keine eindeutige Aussage darüber, ob in Kaarst eine vierte Pflegeeinrichtung gebraucht wird. Professor Elisabeth Bubolz-Lutz wies darauf hin, dass man die Situation der Senioren nicht isoliert betrachten dürfe: "Ziel muss die Gestaltung der Zukunft für alle Generationen sein." Der moderierte Diskurs zu diesem Punkt müsse weiter fortgeführt werden.
Im Sozialausschuss wurde aber eine Entwicklung aufgezeigt, die alarmierend zu sein scheint: Lebten 2015 noch 2519 Menschen über 80 Jahre in Kaarst, so wird diese Zahl bis 2020 auf 3740 ansteigen und bis 2030 - so die Prognose - auf 5508. Trotzdem wird der Bau einer vierten Pflegeeinrichtung nicht empfohlen - es gelte der Grundsatz "ambulant vor stationär". Es wird jedoch anerkannt, dass mit der stark ansteigende Zahl der Menschen über 80 Jahren die Zahl der potenziell Pflegebedürftigenauch deutlich ansteigen könnte.
In der vorgelegten Expertise geht es immer wieder auch darum, Senioren nicht nur als eine mögliche Belastung zu sehen, sondern ihr Potenzial für ehrenamtliches Engagement zu nutzen. 48,8 Prozent der Befragten hatten angegeben, etwas für die Allgemeinheit zu tun, wenn die entsprechenden Strukturen vorhanden wären. Das Motto laute: Gemeinsam engagiert für eine lebenswerte Zukunft.
Elisabeth Bubolz-Lutz, Projektleiterin Elke Olbermann und Anja Gieseking, die die Ergebnisse jetzt vorstellten, setzen auf bürgerschaftliches Engagement. Eine zentrale Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Entwicklung von Quartieren - auch dabei geht es um die Übernahme von Verantwortung von Bürgern für Bürger.
Beate Kopp (FDP) erinnerte an die zunehmend schlechter werdende hausärztliche Versorgung und appellierte: "Auch wenn wir auf die Kosten achten müssen, dürfen wir die Würde der betagten Menschen nicht aus den Augen verlieren." Sozialdezernent Sebastian Semmler betonte, dass die hausärztliche Versorgung "definitiv keine kommunale Aufgabe ist, aber durchaus eine Problematik, der sich der Ausschuss und der Rat annehmen könnten, etwa durch den Bau eines Ärztehauses". Hans-Georg Schell (CDU) zeigte sich enttäuscht: "Ein bisschen konkreter hätte ich die Handlungsempfehlungen schon gehabt." Reimer Schubert (CDU) bekannte: "Ich habe große Probleme mit der Statistik: Wenn 81 Prozent der Befragten angeben, sie hätten keine Langeweile, frage ich mich, wozu denn dann öffentliche Räume eingerichtet, unterhalten und finanziert werden sollen." Für Monika Hartings (SPD) ist der Sozialplan "eine gute Grundlage für unsere weitere Arbeit". Die wichtigste Aufgabe ist für sie, Jung und Alt zu vernetzen.
Quelle: NGZ http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6840893

+++
Der Zeitungsredaktion wurde mit E-Mail vom 25.05.2017 zu dem Beitrag mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem o.a. Bericht teile ich in Kürze mit:
Die demografische Entwicklung ist eine große Herausforderung, die die Gesellschaft in unterschiedlicher Weise herausfordert. Immer mehr Ältere und weniger Jüngere erfordern langfristig zusätzliche stationäre Pflegeangebote. Dieser Bedarf muss mit der gebotenen Sorgfalt und Voraussicht eingeschätzt werden. Gleichwohl ist es richtig, dem Grundsatz "ambulant vor stationär" gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Es wird daher als zwingend erachtet, in den Stadtteilen / Quartieren Hilfe- und Unterstützungsstrukturen zu gestalten, die u.a. die Leistungen der Pflegeversicherung (als Teilleistungssystem" zielgerichtet ergänzen. Dazu wird ein bürgerschaftliches Engagement notwendig sein. Allerdings erfordert die Gestaltung von Quartiersangeboten auch die Schaffung professioneller Strukturen, für die entsprechende Finanzmittel in die Hand genommen werden müssen. Es ist ein vielfach geäußertes Wunschdenken, dass solche Quartierskonzepte allein mit bürgerschaftlichem Engagement, also ehrenamtlich, funktionieren können. Diesbezüglich habe ich bereits am 14.08.2015 für eine Fachveranstaltung im Rhein-Kreis Neuss eine umfängliches Statement vorgelegt. Darin sind die näheren Anforderungen an die Gestaltung von altengerechten Quartieren näher beschrieben. Downlaod dieses Papiers unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++
Am 27.05.2017 griff die NGZ die Zuschrift auf und berichtete wie folgt:

Kaarst
Pflege-Initiative fordert Geld für Quartierskonzepte

Kaarst. Werner Schell, Vorstand der Initiative "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" in Neuss, begrüßt zwar den Grundsatz "ambulant vor stationär" zum "Sozialplan Alter", der in Kaarst vorgestellt wurde, und sieht es auch als eine zwingende Notwendigkeit an, "in den Stadtteilen und Quartieren Hilfe- und Unterstützungsstrukturen zu gestalten, die unter anderem die Leistungen der Pflegeversicherung (als Teilleistungssystem) zielgerichtet ergänzen".
Aber er warnt auch: "Allerdings erfordert die Gestaltung von Quartiersangeboten auch die Schaffung professioneller Strukturen, für die entsprechende Finanzmittel in die Hand genommen werden müssen. Es ist ein vielfach geäußertes Wunschdenken, dass solche Quartierskonzepte allein mit bürgerschaftlichem Engagement, also ehrenamtlich, funktionieren können." Gleichwohl weiß er, dass eben dieses bürgerschaftliches Engagement auch notwendig sein wird.
"Die demografische Entwicklung ist eine große Herausforderung, die die Gesellschaft in unterschiedlicher Weise herausfordert", meint er. Und weiter: "Immer mehr Ältere und weniger Jüngere erfordern langfristig zusätzliche stationäre Pflegeangebote."
Quelle: NGZ http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6846079
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflege daheim ... Heinrich-Böckler-Stiftung legt Studie vor

Beitrag von WernerSchell » 08.06.2017, 10:45

Pflege daheim: Angehörige wenden im Schnitt rund 50 Stunden pro Woche auf,
gesetzliche Pflegezeit noch wenig genutzt. Studie der Heinrich-Böckler-Stiftung informiert!

>>> viewtopic.php?f=3&t=22158
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2017, 06:54

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


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03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
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Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2017, 06:55

Am 07.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, mit der Durchführung beauftragt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich umfassend zu den Planungserfordernissen geäußert und dabei Schwerpunkte genannt. So erfordert z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. … Statement nachlesbar unter >>> viewtopic.php?f=4&t=22180
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Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2017, 06:57

Am 07.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, mit der Durchführung beauftragt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich umfassend zu den Planungserfordernissen geäußert und dabei Schwerpunkte genannt. So erfordert z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. … Statement nachlesbar unter >>> viewtopic.php?f=4&t=22180
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Demenz-Forum "Erinnerung" mit Fotoausstellungen

Beitrag von WernerSchell » 16.07.2017, 07:44

Am 15.07.2017 bei Facebook gepostet:
Demenz-Forum "Erinnerung" mit Fotoausstellungen am 14.07.2017 im Neusser St. Augustinus Memory-Zentrum (AMZ) eröffnet. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, nahm mit zahlreichen anderen Gästen an der Veranstaltung teil und machte mit einer Wortmeldung aus dem Publikum auf die dringlichen Erfordernisse, altengerechte Quartiere zu gestalten, aufmerksam. Dies sei dem Grundsatz "ambulant vor stationär" geschuldet und könne die Angehörigen von Menschen mit Demenz wirkungsvoll unterstützen bzw. entlasten.
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