Hotline zu Heimentgelten in NRW

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Hotline zu Heimentgelten in NRW

Beitrag von WernerSchell » 15.06.2015, 06:52

Ärzte Zeitung vom 15.06.2015:
Nordrhein-Westfalen: Hotline zu Heimentgelten
In Nordrhein-Westfalen können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab sofort telefonisch oder per Mail zu den
Kosten für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung beraten lassen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=888 ... ege&n=4284

Angefügt die Pressemitteilung vom 04.05.2015 der BIVA:

Neues Beratungsangebot zu Heimkosten in NRW

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Ab sofort gibt es in Nordrhein-Westfalen ein spezielles Beratungsangebot zu den Kosten für die Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen. Insbesondere der große Anteil der Investitionskosten am Heimentgelt ist häufig erklärungsbedürftig. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. bietet eine kostenlose telefonische oder schriftliche Beratung zu diesen Fragen an. Gefördert wird das Beratungsangebot vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA).

Die Landesregierung NRW hat 2014 weitreichende Veränderungen im Altenpflege- und Heimrecht vorgenommen, die zum 01.01.2015 wirksam wurden. Diese können Auswirkungen auf das Heimentgelt haben. Sie betreffen auch die Regelung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige.

Die neuen gesetzlichen Vorgaben betreffen vor allem die Investitionskosten als Bestandteil des Heimentgelts. Investitionskosten sind vergleichbar mit der Kaltmiete beim Wohnraum. In NRW liegen diese im bundesweiten Vergleich besonders hoch. Ihre Höhe und ihre Berechnungsgrundlage sind für die meisten Bewohnerinnen und Bewohner nur schwer nachvollziehbar. Um damit verbundene Fragen, auch zu öffentlicher Unterstützung, zu beantworten, hat die BIVA das neue Beratungsangebot entwickelt und für dessen Umsetzung eine finanzielle Förderung des Landes NRW erhalten.

Die BIVA verfügt bereits über einen erfahrenen Informations- und Beratungsdienst zu rechtlichen Fragen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit Förderung des MGEPA kann die BIVA jetzt ihr Beratungsangebot um ein wichtiges Thema erweitern. Verbraucher­fragen zum Heimentgelt und vor allem zu den Investitionskosten sind damit ein neuer Beratungsschwerpunkt der BIVA. Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr ist der Experte Thorsten Schulz unter der Rufnummer 0228-909048-48, per Email (heimkosten.nrw@biva.de) sowie per Fax unter der Rufnummer 0228-909048-22 und per Post zu erreichen.

Quelle: http://www.biva.de/neues-beratungsangeb ... en-in-nrw/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegeheimkosten ...

Beitrag von WernerSchell » 26.11.2015, 19:05

Was kostet in Zukunft ein Platz im Pflegeheim?
BIVA informiert zu Änderungen bei den Pflegeheimkosten in NRW


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Bonn/Düsseldorf. Aktuelle Gesetzesänderungen auf Bundes- und auf Landesebene haben große Auswirkungen auf die Pflegeheimkosten in Nordrhein-Westfalen. Experten von Landesministerium, Sozialamt und Pflegekasse klärten auf einer Informationsveranstaltung in Düsseldorf auf Einladung der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. Verbraucher und Betroffene über mögliche Veränderungen auf. Die nordrhein-westfälische Pflegeministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen) betonte in ihrem Grußwort die Notwendigkeit der Aufklärung und der direkten Kommunikation mit den Betroffenen zu den anstehenden Veränderungen. Die Informationsveranstaltung sowie ein telefonischer Beratungsdienst zu der Thematik werden von der Landesregierung gefördert.
Die Vortragsveranstaltung eröffnete Thorsten Schulz, Referent bei der BIVA und verantwortlich für den telefonischen Beratungsdienst zum Heimentgelt. Die Gesetzesinitiative in NRW führe zwar zu besseren Kontrollmöglichkeiten bei den Investitionskosten durch die Behörden. Aber es müssten auch die Rechte der Verbraucher klarer definiert und gestärkt werden, so dass sie rechtzeitig eingebunden werden und externe fachkundige Unterstützung erhalten können. Dirk Suchanek vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) konnte noch keine Prognose abgeben, ob die gesetzlichen Änderungen im Durchschnitt zu niedrigeren oder höheren Heimentgelten führen werden. Die Auswirkungen seien von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine Erhöhung der Heimkosten sei im Einzelfall nicht ausgeschlossen, wodurch Betroffene in Finanzierungsschwierigkeiten geraten könnten. Praxisnah und konkret informierte daher Rüdiger Sobzcak vom Sozialamt der Stadt Duisburg im folgenden Vortrag über die Möglichkeiten Pflegewohngeld und Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen zu beantragen. Den Abschluss bildete der Überblick von Sven Schmitz von der Barmer GEK über Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Finanzierung des Heimentgelts im Hinblick auf die kommenden Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Dabei ging Schmitz auf die neuen Pflegebedarfe, die Übergangsregelungen bis 2017 und den künftig unabhängig von der Pflegestufe gleichbleibenden Eigenanteil des Bewohners ein. Die Referenten standen auch in den Pausen und nach der Veranstaltung für Fragen zur Verfügung. Die Teilnehmer und Betroffenen erhielten so einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und konnten persönliche Einzelfragen direkt mit den Experten klären.
Darüber hinaus bietet die BIVA werktags einen kostenlosen telefonischen Beratungsdienst zum Heimentgelt. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der BIVA: http://www.biva.de/heimkosten-nrw
Ansprechpartner: Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 26.11.2026
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
pm.kroell@biva.de | http://www.biva.de | http://www.facebook.com/biva.de
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Pflegebedürftige werden immer öfter zum Sozialfall

Beitrag von WernerSchell » 12.01.2016, 17:45

Ärzte Zeitung vom 12.01.2016:
Zu hohe Kosten: Pflegebedürftige werden immer öfter zum Sozialfall
Wer professionelle Pflege braucht, kann die Kosten mit dem Geld aus der Pflegeversicherung oft nicht decken.
Hunderttausende Betroffene werden zum Sozialfall - und es werden immer mehr.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... ege&n=4720
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Entgeltminderung bei Mängeln im Pflegeheim

Beitrag von WernerSchell » 03.03.2016, 12:36

Die Rechte des Bewohners
Entgeltminderung bei Mängeln im Pflegeheim


Bonn. Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen haben das Recht ihre Entgelte zu mindern, wenn Mängel in ihrem Pflegeheim vorliegen. Betroffene sollten sich vorab informieren, da dabei bestimmte Regeln beachtet werden müssen, rät die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA), die hierzu einen Beratungsdienst anbietet.
„Es ist nicht einzusehen, warum weiterhin das volle Entgelt gezahlt werden soll, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nur zum Teil, unzureichend oder gar nicht erbracht wird“, findet Ulrike Kempchen, die Leiterin der Rechtsabteilung der BIVA. Bei Wohnraummietverträgen sei ein solches Wahrnehmen der Verbraucherrechte üblich. Dort würde die Miete schon bei geringen Mängeln anteilig gemindert. „Jeder festgestellte Mangel bedeutet eine Verletzung der Vertragspflichten und muss von dem Bewohner nicht hingenommen werden.“
Entgeltkürzungen bei Heimverträgen sind im Gesetz vorgesehen, wenn ein individueller Mangel vorliegt, das heißt, man muss davon persönlich beeinträchtigt werden. Konkret rät Kempchen dazu, diese Beeinträchtigung kleinschrittig zu dokumentieren. Zudem müssten formale Regeln eingehalten werden: Ein Mangel müsse gegenüber dem Betreiber sofort angezeigt werden, verbunden mit der Aufforderung, diesen abzustellen, und einer Ankündigung, andernfalls den eigenen Anteil am Heimentgelt zu mindern. Pflegemängel sollten zugleich der Pflegekasse mitgeteilt werden. Wenn der Sozialhilfeträger einen Teil der Kosten trägt, sei auch dieser mit einzubinden. Erst dann dürfe der Eigenanteil am Heimentgelt in sinnvollem Maße anteilig gekürzt werden. „Einen Mangel zu beziffern ist im Einzelfall allerdings schwierig“, weiß Kempchen. Anders als bei Mietminderungen gebe es keine Vergleichstabellen, aus denen man die Höhe der anteiligen Minderung ableiten kann. Anhaltspunkte liefere aber die sogenannte „Frankfurter Tabelle“ der Reisemängel. Letztlich richte sich die Höhe der Kürzung danach, wie schwer man individuell betroffen sei.
Der Informations- und Beratungsdienst der BIVA bietet hierzu Hilfestellung für Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige. Er ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie dienstags und mittwochs von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 0228 909048-0 und per E-Mail beratung@biva.de zu erreichen.
Ansprechpartner: Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 03.03.2016
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Neue Broschüre „Das Heimentgelt in NRW“ erschienen

Beitrag von WernerSchell » 21.07.2016, 06:54

Neue Broschüre „Das Heimentgelt in NRW“ erschienen

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Cover Broschüre Heimentgelt in NRW

Bonn. Was kostet ein Platz im Pflegeheim und welche staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Darüber informiert eine neue Broschüre der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. Der 34-seitige Ratgeber „Das Heimentgelt in NRW“ wurde im Rahmen eines vom NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) geförderten Projektes erstellt und ist kostenfrei erhältlich.

Das Heimentgelt hat sich für Pflegebedürftige in den letzten Jahren zu einer hohen finanziellen Belastung entwickelt. Die Broschüre hilft den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörigen besser zu verstehen und zu kontrollieren, wie sich die Kosten errechnen und zeigt finanzielle Hilfen auf. Neben der Sozialhilfe gibt es in Nordrhein-Westfalen außerdem die Möglichkeit die Investitionskosten über das Pflegewohngeld abzudecken.

„Die Broschüre soll dem einzelnen Verbraucher das notwendige Wissen an die Hand geben, damit er die Berechnungen der Heime nachvollziehen und beurteilen kann. Bei eventuellen Unstimmigkeiten kann er seine Verbraucherrechte wahrnehmen“, sagt Thorsten Schulz von der BIVA, Autor der Broschüre.

Schulz ist Jurist und hat sich auf die Gebiete Sozialrecht und Immobilienwirtschaft spezialisiert. Er betreut bei der BIVA den kostenlosen Beratungsdienst zum Heimentgelt in NRW. Während der Bürozeiten steht er unter der Telefonhotline 0228-909048-48 für Einzelfragen zur Verfügung. In der neuen Broschüre werden die häufigsten Fragen aus dieser Beratungsarbeit gebündelt sowie kompakt und anschaulich beantwortet.

Bestellung
In unserem Shop unter http://www.biva.de/publikationen (Bestellung und Download), per E-Mail unter heimkosten.nrw@biva.de oder postalisch unter der Adresse:
BIVA e.V., Siebenmorgenweg 6-8, 53229 Bonn.
Drei Exemplare pro Bestellung. Bei größerer Stückzahl bitte vorher absprechen.

Quelle und weitere Informationen:
http://www.biva.de/neue-broschuere-das- ... rschienen/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegeheimkosten - Land NRW informiert

Beitrag von WernerSchell » 23.11.2016, 13:06

Presseinformation - 960/11/2016 Düsseldorf, 23. November 2016

Ministerin Steffens:
Land informiert Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über Änderungen bei Pflegeheimkosten

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen erhalten in den nächsten Tagen zur Information ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren An-gehörigen über Änderungen bei der Abrechnung der monatlichen Kosten für die Heimunterbringung die Broschüre „Neue Berechnung der Pflegekosten in Nordrhein-Westfalen – Was Sie jetzt wissen müssen“.

„Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor intransparenten und möglicherweise zu hohen Kosten für die Heimunterbringung zu schützen, hat der Landtag einstimmig eine Änderung der Investitionskostenabrechnungen in Pflegeheimen beschlossen, die mit dem Jahres-wechsel wirksam wird“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens. „Pflegeheime dürfen Pflegebedürftigen künftig nur noch die Kosten in Rechnung stellen, die tatsächlich für Investitionen in Gebäude und Inventar angefallen sind. Eine pauschalierende Berechnung von Investitionskosten, wie sie bisher möglich war, hat das Bundessozialgericht mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts für unzulässig erklärt. Mit der Informationsbroschüre informieren wir Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über diese Neuregelung sowie über weitere Änderungen bei der Abrechnung der Heimkosten, die sich durch die jüngste Pflegereform des Bundes ergeben“, so Steffens.

Der 1. Januar 2017 bringt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch aufgrund der Reform des Pflegeversicherungsrechts zahlreiche Änderungen mit sich, beispielsweise durch die Einführung neuer Pflegestufen, die Grundlage für die Höhe der Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für eine Heimunterbringung ist.

Die Informationsbroschüren zur Neuberechnung der Pflegekosten werden direkt an die betroffenen Pflegeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zur Verteilung an die Bewohnerinnen und Bewohner geschickt. Sie können aber auch unter kostenlos bestellt oder heruntergeladen werden
• im Internet http://www.mgepa.nrw.de/publikationen
• telefonisch: 0211 – 837-1001 bei Nordrhein-Westfalen direkt.
Bitte Veröffentlichungsnummer 219 angeben.

Wer Fragen zur Berechnung der Kosten für die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen hat, kann sich auch telefonisch oder per E-Mail kostenlos und neutral beraten lassen. Unterstützt durch eine Förderung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, bietet die unabhängige „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.).“ (BIVA) Pflegebedürftigen und deren Angehörigen unter der Telefonnummer 0228 – 90 90 48 48 (montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr) oder per E-Mail an heimkosten.nrw@biva.de individuellen Rat an.
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.mgepa.nrw.de

Hintergrund:
Die Gesamtkosten, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zahlen müssen, setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: den eigentlichen Pflegekosten (die zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen werden), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Essen, Wäsche, Nebenkosten) und den Investitionskosten.
Während Pflegekosten und die Kosten für Unterkunft/Verpflegung zwischen den Pflegeheimbetreibern und den Kostenträgern (Pflegekassen, Kommunen) ausgehandelt werden, werden die Investitionskosten auf Antrag der Pflegeheimbetreiber von einer Behörde - den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) - geprüft und festgesetzt.

Beispiel für eine Kostenberechnung Ein-Bett-Zimmer/stationäre
Pflegeeinrichtung, Tagessatz:

Pflege: 57,85 Euro (bei Pflegestufe 2)
Unterkunft: 16,40 Euro
Verpflegung: 12,63 Euro
Investitionskostenanteil: 20,12 Euro
Gesamt: 107,00 Euro/Tag

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
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Pflege im Heim - wo wie viel zu zahlen ist

Beitrag von WernerSchell » 05.07.2018, 06:14

Ärzte Zeitung vom 05.07.2018:
Eigenanteil im Vergleich
Pflege im Heim - wo wie viel zu zahlen ist

Für die Pflege im Heim müssen Bewohner einen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Dieser Betrag ist je Bundesland sehr unterschiedlich. Wir zeigen in einer Landkarte, wer wo wie viel berappen muss. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Die SPD will Eigenanteile bei den Pflegekosten deckeln

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2018, 06:16

Ärzte Zeitung vom 28.08.2018:
Finanzierungsfrage
Die SPD will Eigenanteile bei den Pflegekosten deckeln

Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks (SPD) stößt eine neue Reformdebatte an: Weil die Heimkosten steigen, rutschen mehr Pflegebedürftige in die Sozialhilfe. Jetzt regt Hamburg einen Systemwechsel bei der Finanzierung an. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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