Neuordnung der Pflegebedürftigkeit angekündigt
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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Erprobung startet
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Pflegebedürftigkeitsbegriff & das Alibipapier
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Wichtige Schritte zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2015 eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Durch das Pflegestärkungsgesetz II soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zu beginnen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, damit der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 Wirklichkeit werden kann."
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll dem besonderen Hilfs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen, wie z.B. Demenzkranken, besser gerecht werden. Die Vorziehregelung wurde als Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurf des Präventionsgesetzes beschlossen. Die neuen Begutachtungsrichtlinien sind nach Vorliegen des PSG II durch das BMG zu genehmigen.
Erprobungsstudien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Im Frühjahr 2014 wurden zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben, die am 28. April 2015 dem Begleitgremium übergeben und nun vor ihrer Veröffentlichung geprüft werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen."
Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören.
Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2015
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... griff.html
Gemeinsame Pressemitteilung vom 28.04.15: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Ergebnisse der Erprobungsstudien liegen vor
PDF-Datei (PDF) 92 KB > http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... egriff.pdf
Pressemitteilung vom 29.04.15: Gröhe: "Wichtiger Schritt zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes" - Bundeskabinett beschließt Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II
PDF-Datei (PDF) 66 KB > http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... PSG-II.pdf
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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff & neues Begutachtungsverfahren: Das zweite Pflegestärkungsgesetz
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pf ... tz-ii.html
Weitere Informationen
Informationen des GKV-Spitzenverbands zum Pflegebedürftigkeitsbegriff
http://www.gkv-spitzenverband.de/pflege ... egriff.jsp
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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Thema beim 23. Pflegetreff am 21.10.2015 in Neuss-Erfttal.
Siehe dazu die Hinweise unter folgender Adresse (ständige Aktualisierung):
viewtopic.php?f=7&t=20711