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Kündigung Heimvertrag - tätliche Übergriffe auf das Personal

Verfasst: 07.04.2015, 15:46
von WernerSchell
Schuldhafte Verletzung eines Heimvertrages bei einer geschlossenen Unterbringung
wegen tätlicher Übergriffe auf das Personal

Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts - 5. Zivilsenat - vom 07.10.2014 - 5 W 37/14 -

Leitsätze:
1. Trotz des Umstandes, dass zwischen fristloser Kündigung des Heimvertrages und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein Zeitraum von mehr als 3 Monate liegt,
kann ein Verfügungsgrund vorliegen, wenn in der Zwischenzeit aufgrund von Verhandlungen die begründete Hoffnung besteht, dass die fristlose Kündigung tatsächlich nicht vollzogen wird.
2. Ein fristloser Kündigungsgrund des Heimvertrages (= schuldhaft gröbliche Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Bewohner nach § 12 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 WBVG) liegt nicht vor,
wenn die Verantwortlichkeit des Bewohners für sein Handeln krankheitsbedingt ausgeschlossen ist.

Quelle und weitere Informationen (Beschlusstext):
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... 0&doc.hl=1