Altengerechtes Quartier Neuss-Erfttal mit Lotsenpunkt ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Quartierskonzepte in den Kommunen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2016, 06:28

Quartierskonzepte in den Kommunen gestalten

Am 03.05.2016 bei Facebook gepostet:
Die jüngste Pflegereform (= Pflegestärkungsgesetz I und II - PSG I & II) hat vielfältige Neuerungen gebracht. Einiges scheint wichtig und gut gelungen. Zahlreiche Regelungen sind aber auch mehr als kompliziert und zu hinterfragen. Die neuen Pflegegrade werden neue Leistungsansprüche begründen, aber auch Fragen aufwerfen. Am 26.04.2016 hat das BMG den Entwurf eines PSG III vorgelegt, u.a. mit der Absicht, die Kommunen stärker in die Verantwortung für die pflegerische Versorgung vor Ort einzubinden (Entwurf abrufbar > viewtopic.php?f=4&t=21444&p=92018#p92018 ). Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich dazu noch äußern. Im Übrigen sollen sämtliche Neuerungen beim Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 umfänglich thematisiert werden > viewtopic.php?f=7&t=21512
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Entwicklung altengerechter Quartiere

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2016, 09:02

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=21213&p=93158#p93158

Presseinformation – 545/7/2016 Düsseldorf, 7. Juli 2016

Ministerin Steffens:
Entwicklung altengerechter Quartiere – Land fördert Qualifizierung kommunaler Beschäftigter

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das Land erweitert die Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung altengerechter Quartiere. Ab sofort wird auch die Qualifizierung von kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefördert, die aus der Verwaltung heraus an der Quartiersentwicklung mitwirken. „Für altengerechte Quartiere gibt es kein Patentrezept, denn die Quartiere werden so unterschiedlich sein wie die Menschen, die dort leben. Deshalb erfordert die Quartiersentwicklung vor Ort eine besondere Flexibilität und ein möglichst enges und effizientes Zusammenarbeiten aller Akteurinnen und Akteure. Für die Beteiligten aus der Kommunalverwaltung bedeutet dies, sie müssen intern bereichsübergreifend wirken können und sich extern in einen breiten Beteiligungsprozess einbringen. Hierzu bietet das Land ihnen eine praxisorientierte Starthilfe an“, erklärte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der Vorstellung des Förderprojekts „Qualifizierungsangebot für das kommunale Quartiers-Management“ am 7. Juli 2016 in Düsseldorf.

„Die altengerechte Quartiersentwicklung soll älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen, auch wenn sie pflegebedürftig sind. Gleichzeitig begegnen wir mit dieser Strategie den Herausforderungen des demographischen Wandels“, so Steffens weiter.

Das vom Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) in Köln erarbeitete Qualifizierungs-Projekt trifft bei Städten und Gemeinden auf großes Interesse: An einer Abfrage des KDA mit dem Ziel, das Qualifizierungsangebot auf die Bedarfe der Kommunen abzustimmen, haben sich rund 70 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte in NRW beteiligt. Die hohe Rücklaufquote zeigt, dass die Entwicklung altengerechter Quartiere als wichtige Aufgabe wahrgenommen und von den Kommunen eine bedarfsgerechte Unterstützung gewünscht wird.

„Es freut mich, dass immer mehr Kommunen ihre besondere Rolle bei der Quartiersentwicklung annehmen. Denn nur vor Ort und mit systematischer Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Quartier kann entschieden werden, welche Maßnahmen notwendig sind. Wir brauchen an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, flexible Unterstützungsstrukturen, dazu gehört auch ein gut ausgebautes Netzwerk von Gesundheits- und Pflegeangeboten“, so Steffens.

Interessierten Kommunen wird eine praxisbegleitende Qualifizierung sowohl für leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für Beschäftigte, die Maßnahmen vor Ort umsetzen sollen, angeboten. Dabei geht es beispielsweise um Neustrukturierungen innerhalb der Kommunalverwaltung und eine darauf abgestimmte Personalentwicklung sowie die Koordinierung von Einzelprojekten. Für die Umsetzung werden Lösungsbeispiele vorgestellt, etwa wie der Aufbau lokaler Netzwerke gelingt oder welche Angebote es älteren Menschen ermöglichen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen einzubringen und sich zu engagieren.

„Das Qualifizierungsangebot ergänzt die vielfältigen bereits bestehenden Fördermaßnahmen des Landes für die altengerechte Entwicklung von Quartieren. Denn ich bin davon überzeugt: Die Zukunft liegt im Quartier“, so Steffens.

Hintergrund

Masterplan altengerechte Quartiere.NRW
• Der Masterplan definiert entscheidende Handlungsfelder (Gemeinschaft erleben, Sich versorgen, Wohnen, Sich einbringen) für die Quartiersentwicklung, an denen sich auch die Inhalte des neuen Qualifizierungsangebots orientieren.
• Das „Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW“ in Bochum bietet Kommunen individuelle Beratung, Module zur Analyse und Umsetzung der Quartiersentwicklung und eine Datenbank mit Projektbeispielen. Außerdem organisiert das Landesbüro Infoveranstaltungen, Exkursionen und Workshops für haupt- oder ehrenamtlich Tätige.
• Mit dem „Qualifizierungsangebot für das kommunale Quartiers-Management“ gibt es nun auch ein spezifisches Angebot für kommunale Beschäftigte.

Landesförderplan Pflege und Alter
• Die Entwicklung altengerechter Quartiere ist ein Schwerpunkt des Landesförderplans für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Viele der insgesamt 14 Maßnahmen, die seit 2015 vom Land gefördert werden, haben die Quartiersentwicklung zum Ziel.
• Zum Bespiel die Förderung von Quartiersentwicklerinnen und -entwicklern. Im Sinne einer landesweiten Vorbildfunktion sollen 54 Quartiere gefördert werden, 43 Kommunen nutzen diese Möglichkeit bereits.

Weitere Informationen unter http://www.aq-nrw.de
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw
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Altengerechte Quartiershilfen in Neuss-Erfttal

Beitrag von WernerSchell » 15.08.2016, 07:09

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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


14.08.2016

An den
Bürgermeister der Stadt Neuss
Herrn Reiner Breuer


Betr.: Altengerechte Quartiershilfen in Neuss-Erfttal, generationenübergreifend gestaltet

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Breuer,

Sie haben sich bereits 2015 über die Aktivitäten zur Gestaltung der Erfttaler Quartiershilfen informiert und waren am 21.10.2015 anlässlich des Neusser Pflegetreffs u.a. mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in der neuen Tagespflegeeinrichtung der Diakonie Neuss-Süd im Paul-Schneider-Haus. Es wurde verdeutlicht, dass die verschiedenen Hilfe- und Unterstützungsleistungen weiter entwickelt werden müssen.

Es war daher bereits schon länger angedacht, das freie städtische Grundstück an der Lechenicher Straße für die Errichtung von Pflegewohngemeinschaften usw. nutzbar zu machen. Dazu wurden vor Ort Gespräche mit dem Neusser Bauverein geführt, der letztlich ein Architektenbüro mit entsprechenden Planungen beauftragte. Als diese Planungen der Stadt Neuss präsentiert wurden, erklärte man, dass das Grundstück gerade an zwei Damen aus Aachen verkauft worden sei mit dem Ziel, Sozialwohnungen zu errichten. Verwunderlich ist, dass der Erfttaler Stadtverordnete Heinz Sahnen anscheinend über die entsprechenden Verkaufsgespräche nicht informiert worden ist. Mit der Grundstücksveräußerung sind die hiesigen Überlegungen und Planungen ins Leere gelaufen. Dem Vernehmen nach wollen die neuen Eigentümerinnen von der Stadt Neuss nun eine Mietgarantie (oder so etwas Ähnliches) erwirken. Jedenfalls gibt es aktuell keine Erkenntnisse oder konkrete Vorgänge, die auf eine Bebauung hindeuten. Dies hat zur Folge, dass das Grundstück mittlerweile zu einer Art Müllhalde und Toilette für Wildpinkler verkommt. Es erscheint daher angezeigt, ein wenig Druck auf die neuen Eigentümerinnen auszuüben mit der Maßgabe, mit der vorgesehenen Bebauung schnellstmöglich zu beginnen. Dabei könnte den Damen auch nahe gelegt werden, die bereits vorhandenen Pläne für eine pflegerische Gestaltung des Bauobjektes zu nutzen. Denkbar erscheint ggf. auch, eine Rückabwicklung des Kaufes vorzuschlagen und die hier, zusammen mit dem Neusser Bauverein, angedachten Planungen voran zu bringen.

Im Übrigen ist, nachdem der Verkauf des Grundstückes an der Lechenicher Straße bekannt wurde, überlegt worden, auf dem noch freien Grundstück an der Euskirchener Straße (früherer Kindergarten) die bereits vorhandenen Pläne für eine pflegerische Nutzung zur Geltung zu bringen. Gerade als diese Vorstellungen der Stadt Neuss zur Realisierung näher erläutert werden sollten, wurde die Nachricht in der letzten Sitzung der Stadtteilkonferenz präsentiert, dass man an der Euskirchener Straße einen weiteren Kindergarten bauen wolle. Diese Mitteilung löste großes Unverständnis aus, da es bereits 3 Kindergärten in Erffttal gibt und eigentlich kein nachweisbarer weiterer Bedarf für zusätzliche Plätze für die Erfttaler Familien gesehen wird. Dabei wäre auch zu berücksichtigen, dass es in Norf-Derikum, ein Steinwurf vom Norfbach entfernt, einen weiteren Kindergarten gibt. Es leuchtet daher nicht ein, wieso hier in Erfttal ein weiterer Kindergarten notwendig sein soll. Jedenfalls sollte das noch einmal in aller Gründlichkeit und Sorgfalt bedacht werden, weil dieses Projekt mit den ebenfalls mehr als wichtig erscheinenden Vorstellungen zur Erstellung eines pflegerischen Bauvorhabens kollidiert. Es sollte, falls noch nicht geschehen, geprüft werden, ob und ggf. inwieweit, die örtlichen bzw. ortsnahen Kindergärten mit Aufstockungen ihrer Angebote das Problem mit auflösen helfen können. - Eventuell könnte auch daran gedacht werden, das Bauvorhaben an der Euskirchener Straße umfangreicher zu planen, so dass sowohl Kindergarten als auch Pflegeangebote erstellt werden könnten. Das würde auch den Vorstellungen von einer generationenübergreifenden Angebotsstruktur gerecht werden. - Bildungs- und sonstige Angebote für Familien bzw. Kinder erscheinen ganz herausragend wichtig. Das kann nicht infrage gestellt werden. Allerdings sind ortsnahe Unterstützungsstrukturen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in ähnlicher Weise dringend geboten. Sie sind nämlich geeignet, dem Grundsatz "ambulant vor stationär" (SGB XI) zur Geltung zu verhelfen und letztlich Heimaufnahmen zu vermeiden.

Ich rege nach all dem an, die Angelegenheit kurzfristig zum Gegenstand einer Besprechung zu machen, und zwar unabhängig von der nächsten Sitzung der Stadtteilkonferenz. Sinnvollerweise sollte die Besprechung hier in Erfttal stattfinden, so dass auch beide Grundstücke von den BesprechungsteilnehmerInnen begangen werden können. Beteiligt werden sollten Vertreter des Neusser Bauvereins, Heinz Sahnen, als Stadtverordneter, Paul Petersen, Quartiersmanager beim Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (Bürgerhaus) und natürlich Vertreter der Stadt Neuss (Bürgermeister, Bedienstete von Sozial- und Jugendamt).

Für Ihre Bemühungen im Voraus vielen Dank.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat im Übrigen vorgesehen, in den nächsten Wochen an den Deutschen Bundestag heranzutreten und zu verdeutlichen, dass im vorliegenden Gesetzentwurf für ein Pflegestärkungsgesetz (PSG) III verbindliche Vorgaben zur Entwicklung von kommunalen Quartieren mit ergänzenden Leistungen zum Pflegesystem ausgeführt werden sollten. Dabei wird auf die musterhaft gestalteten altengerechten Hilfen in Neuss-Erfttal aufmerksam gemacht. Mit einer Fortentwicklung dieser Hilfsangebote im Sinne der beschriebenen Erwägungen könnte ggf. verdeutlicht werden, wie sich eine wohnortnahe Struktur zu Gunsten der älteren Menschen zielgerichtet fortentwickeln lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++
Einladung / Ankündigung:

• Der (25.) Pflegetreff findet am 26.10.2016 statt. Dann geht es um das Thema: Pflegebedürftigkeit: Die neuen Pflegegrade. Näheres (stets aktuell) unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=21512

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Netzwerktag in Neuss

Beitrag von WernerSchell » 05.10.2016, 06:31

Am 05.10.2016 bei Facebook gepostet:
"Vernetzt im Quartier": Am 11.10.2016 von 10.00 bis 15.00 Uhr findet der erste Netzwerktag für Menschen in der nachberuflichen Phase unter dem Motto „Nicht ohne mich…!“ im Neusser Rathaus statt. Wohlfahrtsverbände, Vereine, Netzwerke, die GWG, die Polizei und städtische Einrichtungen und Akteure stellen an Infoständen ihre Angebote vor. Die Themen sind vielfältig … Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Runder Tisch Demenz Neuss werden u.a. präsent sein. Michael Kallen, Stadt Neuss, und Werner Schell, Pro Pflege …, werden gegen 11.00 Uhr in Vorträgen zum Pflegesystem informieren und danach auch für Fragen zur Verfügung stehen. … Zum Vortrag von Werner Schell am 10.10.2016, 17.30 Uhr, in der VHS zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" erfolgt noch ein gesonderter Hinweis.
>>> viewtopic.php?f=7&t=21587
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Vorsorgliche Verfügungen - präzise Aussagen geboten

Beitrag von WernerSchell » 18.10.2016, 06:31

Vorsorgliche Verfügungen - präzise Aussagen geboten

Am 18.10.2016 bei Facebook gepostet:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen präzisiert. Danach sollen entsprechende Verfügungen millionenfach ungültig sein. Dazu u.a. passend mein Vortrag im Bürgerhaus 41469 Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61, am 23.11.2016, 15.00 - 17,00 Uhr. Eintritt ist frei! - Bei der Veranstaltung wird auf den erwähnten Beschluss des BGH eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH unmissverständliche Textformulierungen als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind möglicherweise unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren. Richtig ist aber auch, dass der BGH keine neue Rechtslage geschaffen hat. Der Beschlusstext mahnt nur das an, was als Selbstverständlichkeit bereits vorher zu gelten hatte: Vorsorgliche Verfügungen müssen klare und konkrete Anweisungen enthalten.
Näheres unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=21832
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PSG III - altengerechte Quartiershilfen gestalten ...

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2016, 17:25

Am 06.11.2016 bei Facebook gepostet:
Es macht großen Sinn, die mit dem siebten Altenbericht gewonnenen Erkenntnisse in das dem Bundestag vorliegende Pflegestärkungsgesetz III einfließen zu lassen. Insoweit wurde von hier gefordert, kommunale Quartiershilfen mit entsprechender finanzieller Förderung zu gestalten. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat mit Briefzuschrift vom 06.11.2016 erneut den Deutschen Bundestag angeschrieben und ALLE Abgeordneten aufgefordert, Position zu beziehen und dies nicht irgendwelchen Fraktionsvorgaben zu überlassen.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21695&p=94920#p94920
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Siebter Altenbericht veröffentlicht

Beitrag von WernerSchell » 15.11.2016, 17:16

Der 7. Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ ist nun veröffentlicht. Am 2.11.2016 hat das Bundeskabinett dem 7. Altenbericht (bestehend aus dem Bericht der Sachverständigen und der Stellungnahme der Bundesregierung) zugestimmt. Seit Freitag ist er öffentlich. Die Langfassung und eine übersichtliche Kurzbroschüre stehen unter folgendem Link zum Download bereit:
https://www.siebter-altenbericht.de/ Die Bestelladresse:
Geschäftsstelle für die Altenberichte der Bundesregierung Deutsches Zentrum für Altersfragen Manfred-von-Richthofen-Str. 2
12101 Berlin
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Sorge und Mitverantwortung in der Kommune

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2016, 07:50

Am 16.11.2016 bei Facebook gepostet
Der 7. Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ ist veröffentlicht und abrufbar. Pro Pflege … hat bereits am 06.11.2016
darauf hingewiesen, dass es großen Sinn macht, die mit dem 7. Altenbericht gewonnenen Erkenntnisse in das dem Bundestag vorliegende
Pflegestärkungsgesetz III einfließen zu lassen. Insoweit wurde gefordert, kommunale Quartiershilfen mit entsprechender finanzieller Förderung
zu gestalten.

>>> viewtopic.php?f=4&t=21444&p=95073#p95073
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Altenbericht betont Rolle der Kommunen

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2016, 18:26

Altenbericht betont Rolle der Kommunen
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Unterrichtung

Berlin: (hib/PJA) Die deutschen Kommunen werden im Siebten Altenbericht (18/10210 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810210.pdf ) der Bundesregierung zum seniorengerechten Ausbau ihrer lokalen Strukturen aufgefordert. Die zunehmende soziale und regionale Ungleichheit sei die zentrale Herausforderung der Seniorenpolitik und brauche lokale Lösungen. Zu diesem Ergebnis kommt der Siebte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel: ,,Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften".
Jede vierte Person ist laut Altenbericht älter als 60 Jahre und in der Altersgruppe der 75 bis 79 Jährigen ist jeder zehnte pflegebedürftig. Über 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden von Angehörigen zu Hause gepflegt. ,,Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Es muss aber auch darum gehen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Vor allem die Kommunen haben es in der Hand, wie und wie gut ältere Menschen vor Ort leben können", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) anlässlich der Verabschiedung des Altenberichts durch das Bundeskabinett Anfang November.
Die Sachverständigenkommission unter der Leitung des Heidelberger Gerontologen Andreas Kruse, die den Altenbericht im Auftrag der Regierung erarbeitet hat, geht von starken regionalen Unterschieden in der Lebenssituation der alten Menschen aus. Daher fordern die Wissenschaftler in ihren Handlungsempfehlungen Bund und Länder auf, den Kommunen mehr Mitbestimmung einzuräumen. So empfehlen sie die Unterstützung von informellen Hilfsnetzwerken aus Familien, Freunden und Nachbarn, die Förderung ehrenamtlichen Engagements älterer Menschen, sowie die verbesserte Beratung für pflegende Angehörige. Vor allem müsse aber eine ,,gendergerechte Verteilung von Sorgearbeit" erfolgen, da die mit der Pflege von Angehörigen verbundenen beruflichen Auszeiten zu geringeren Rentenansprüchen insbesondere bei Frauen führten, erklären die Sachverständigen. Außerdem müsse die regionale Zusammenarbeit unterstützt und eine gute technische Infrastruktur gewährleistet werden, fordern die Experten. Dazu gehöre auch, dass man Anreizsysteme für Ärzte schafft, sich in strukturschwachen Gegenden niederzulassen. Da rund 71 Prozent der pflegebedürftigen Senioren zu Hause versorgt würden, müsse die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden. Von besonderer Bedeutung für eine selbständige Lebensführung seien außerdem bezahlbare und altersgerechte Wohnungen, die mit Serviceleistungen verbunden sein könnten, betonen die Wissenschaftler. Kurzfristige Projektfinanzierungen reichten nicht aus, es brauche dauerhafte Förderungen.

Quelle: Mitteilung vom 17.11.2016
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Ehrenamtliches Engagement ist wichtig ...

Beitrag von WernerSchell » 28.11.2016, 07:10

Am 28.11.2016 bei Facebook gepostet:
„PEQ – Pflege, Engagement und Qualifizierung“ - Informatives Handbuch für Ehrenamtliche in der Pflege erschienen! - Anmerkung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk: Ehrenamtliche HelferInnen sollen und dürfen nicht zur klassischen Pflege herangezogen werden. Sie kommen also nicht ins Haus, um beispielsweise bei der Intimpflege zu helfen. Aber sie können viele andere wichtige Tätigkeiten übernehmen. In der Betreuung demenzkranker Menschen kommt es darauf an, auf sensible Weise das Gehirn zu aktivieren und angenehme Gefühle und Erinnerungen zu wecken. Solche "niedrigschwelligen Angebote" fördern das Wohlbefinden der Betroffenen. - Ehrenamtliche sind damit auch ein wichtiger Teil der altengerechten Quartiershilfen, so, wie wir das in Neuss-Erfttal im Rahmen des Lotsenpunkt-Projektes praktizieren.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21859
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Neusser Betreuungsvereine schlagen Alarm

Beitrag von WernerSchell » 14.01.2017, 08:02

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21939

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 13.01.2017:
Neusser Betreuungsvereine schlagen Alarm
Neuss. Bundesgesundheitsminister Gröhe sagt Verbänden im Ringen um die Erhöhung der Betreuungssätze Unterstützung zu.
Von Christoph Kleinau
In Deutschland streicht derzeit ein Betreuungsverein nach dem anderen die Segel. Rund 30 haben sich von dieser Aufgabe schon zurückgezogen, und SKM und SkF, die Sozialdienste katholischer Männer und Frauen in Neuss, schlagen im Konzert mit der Diakonie Alarm. Grund dafür sind die Vergütungen, die für Betreuungen und Vormundschaften gezahlt werden. Sie sind seit Jahren unverändert und schnüren den Neusser Betreuungsvereinen immer mehr die Luft ab.
Ihnen sagt in dieser angespannten Situation Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe jetzt Unterstützung zu. "Die gesetzlichen Vergütungssätze müssen zeitnah erhöht werden", sagte Gröhe bei einem Treffen mit Verbandsvertretern, zu dem auch Barbara Dannhäuser aus der SkF-Zentrale angereist war. Weil die Betreuungsvereine darauf angewiesen seien, fordert Gröhe die für die Finanzierung zuständigen Länder auf, sich "nicht länger einer angemessenen Erhöhung zu verweigern".
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.6531118
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Altengerechte Quartiershilfen gestalten - JETZT

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2017, 08:20

Am 06.03.2017 bei Facebook gepostet:
Die Entwicklung und Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen wird von mir seit Jahren bundesweit, aber auch gezielt im Rhein-Kreis Neuss und in der Stadt Neuss, angesprochen und eingefordert. Umfangreiche Vorschläge wurden vorgelegt und u.a. auf die Angebote des Pflegeministeriums NRW aufmerksam gemacht. Am 14.08.2015 gab es dazu eine Tagung im Rhein-Kreis Neuss. Dort habe ich zum Thema referiert und ein schriftliches Statement vorgelegt. Dies ist abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Musterhaft wurde in Eigeninitiative in Neuss-Erfttal bereits im Januar 2012 mit solchen Angeboten begonnen und nach und nach ausgeweitet - erfolgreich.
Es erscheint dringend geboten, dass die politisch Verantwortlichen das Thema ohne Wenn und Aber aufgreifen und flächendeckend mit Quartiersangeboten in den Kommunen beginnen. Bislang wurde leider nur Zeit vertrödelt. So hat denn auch das Pflegestärkungsgesetz III wider Erwarten keine Quartierskonzepte als kommunale Pflichtleistung vorgesehen und mit Fördermitteln ausgestattet.
Die demografische Entwicklung lässt grüßen.
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
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Bürgerhaus Neuss-Erfttal mit neuem Internetauftritt

Beitrag von WernerSchell » 25.04.2017, 10:28

Bürgerhaus Neuss-Erfttal
mit neuem Internetauftritt

>>> http://www.buergerhaus-erfttal.de/

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Sozialpolitiker legen die ersten "Lotsenpunkte" fest

Beitrag von WernerSchell » 11.05.2017, 10:10

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 11. Mai 2017:

Neuss - Sozialpolitiker legen die ersten "Lotsenpunkte" fest

Neuss. Anlaufstellen für Senioren für mehr soziale Teilhabe.
Von Andreas Buchbauer
Bis Jahresende soll die Stadt Neuss ihre ersten beiden Lotsenpunkte einrichten. Dabei handelt es sich zum einen um den Erhalt der einst mit einer Förderung durch das Erzbistum Köln initiierten Quartiersarbeit für ältere Menschen im Bürgerhaus Erfttal. Als Partner ist dort der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) im Boot. Zum anderen soll ein Lotsenpunkt in Meertal eingeführt werden. Hierzu hat die Stadtverwaltung bereits Gespräche mit der Initiative Casa Meertal geführt. Die Umsetzung der beiden Lotsenpunkte wurde kürzlich im Sozialausschuss besprochen. Sie soll jetzt forciert werden. Pro Lotsenpunkt werden Kosten von bis zu 12.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Die Politik beauftragte die Verwaltung zudem, Gespräche für weitere Lotsenpunkte zu führen.
… (weiter lesen unter) > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.6811453
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2017, 06:56

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180

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03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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