Gemeinsamer Bundesausschuss - Was darf er wirklich?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Gemeinsamer Bundesausschuss - Was darf er wirklich?

Beitrag von WernerSchell » 17.02.2015, 07:25

Ärzte Zeitung vom 17.02.2015
Bundesverfassungsgericht:
Was darf der GBA wirklich?

Ist der Gemeinsame Bundesausschuss wirklich befugt, rechtverbindliche Beschlüsse zu fassen?
Immer wieder gibt es deswegen Kritik - jetzt soll sich das Bundesverfassungsgericht äußern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... cht&n=4045

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Anmerkung der Moderation:
Die Kompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sind vielfältig und bestimmen
die Gesundheitsversorgung nachhaltig. Es ist daher mehr als überfällig, dass die Kompetenzen
dieser Einrichtung näher beleuchtet wird. Verbindliche Entscheidung des GBA sind hinsichtlich
ihrer rechtsstaatlichen Legitimation mehr als fragwürdig. - Offensichtlich dominieren die Ärzte
und Krankenkassen im GBA. Eine entscheidende Mitwirkung der Patienten ist nicht erkennbar.
Auch die professionelle Pflege ist nur unvollkommen eingebunden.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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