Freie Wahl einer Pflegeeinrichtungen - auch bei Mehrkosten

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Freie Wahl einer Pflegeeinrichtungen - auch bei Mehrkosten

Beitrag von WernerSchell » 10.02.2015, 08:12

Mehrkosten von bis zu 20% für ein vom Hilfesuchenden gewünschtes Pflegeheim sind nicht unangemessen
Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28.11.2014 - S 1 SO 750/14 -

Urteilsschrift unter > http://openjur.de/u/754650.html <

Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat das Recht pflegebedürftiger Menschen auf freie Wahl ihrer Pflegeeinrichtungen gestärkt. Nach einem am 31.12.2014, veröffentlichten Urteil müssen sie nicht das günstigste angemessene Heim wählen; vielmehr muss die Sozialhilfe auch Mehrkosten tragen, solange sie unter 20 Prozent liegen (AZ: S 1 SO 750/14).

Kurzbeschreibung:

Der beklagte Sozialhilfeträger lehnte die Übernahme ungedeckter Heimkosten für die Unterbringung des Hilfesuchenden in der von ihm gewünschten Pflegeeinrichtung mit der Begründung ab, diese seien um 14% bis rund 18% höher als bei einer Unterbringung in ebenfalls geeigneten und auch zur Verfügung stehenden anderen Pflegeheimen.

Der deswegen erhobenen Klage gab die 1. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe statt: Aufgrund seines Gesundheitszustands sei die vollstationäre Unterbringung des Klägers in einer Pflegeeinrichtung erforderlich. Der Kläger habe auch unstreitig dem Grunde nach Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach sozialhilferechtlichen Bestimmungen. Sein Wunsch auf Eintritt in die von ihm benannte Pflegeeinrichtung sei angemessen. Die dadurch im Vergleich zu den durchschnittlichen Kosten bei einer Unterbringung in einem der vom Beklagten alternativ angeführten Pflegeheime entstehenden Mehraufwendungen für den Sozialhilfeträger seien nicht unverhältnismäßig. Der Begriff „unangemessene Mehrkosten“ sei nicht eng auszulegen. Es reiche, wenn die Mehrkosten noch verhältnismäßig seien. Dabei sei von vornherein eine in bestimmtem Rahmen liegende Überschreitung der durchschnittlichen Kosten in jedem Fall noch verhältnismäßig. Es gebe auch keine feste mathematische Grenze, bis zu der Mehrkosten angemessen seien. Vielmehr sei eine Abwägung der Mehrkosten im konkreten Fall mit dem Gewicht des vom Leistungsberechtigten geltend gemachten Wunsches und seiner individuellen Situation vorzunehmen. Dabei sei der Wunsch des Leistungsberechtigten um so bedeutsamer, je mehr er seiner objektiven Bedarfssituation entspreche. Eine Unangemessenheit der Mehrkosten liege nach der Rechtsprechung und Literatur erst bei Aufwendungen vor, die 20 % bis 30 % über denen der Vergleichsgruppe lägen, und werde verneint, wenn diese die Grenze von 20 % - wie vorliegend - nicht erreichten (Urteil vom 28.11.2014 - S 1 SO 750/14 -).

Quelle: Pressemitteilung des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28,11,2014
http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/p ... GE=1769757
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Pflegebedürftige werden immer öfter zum Sozialfall

Beitrag von WernerSchell » 12.01.2016, 17:42

Ärzte Zeitung vom 12.01.2016:
Zu hohe Kosten: Pflegebedürftige werden immer öfter zum Sozialfall
Wer professionelle Pflege braucht, kann die Kosten mit dem Geld aus der Pflegeversicherung oft nicht decken.
Hunderttausende Betroffene werden zum Sozialfall - und es werden immer mehr.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... ege&n=4720
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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