Neuordnung der Pflegebedürftigkeit angekündigt

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Neuordnung der Pflegebedürftigkeit angekündigt

Beitrag von WernerSchell » 27.01.2015, 14:43

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Gröhe: Entwurf zur Reform der Pflegebedürftigkeit kommt im Sommer 2015
Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will noch im Sommer einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Neuordnung der Pflegebedürftigkeit vorlegen. Damit soll künftig die Rehabilitation stärker in den Mittelpunkt rücken. «Rehabilitation auch im Rentenalter kann helfen, länger selbstständig leben zu können», sagte der CDU-Politiker der «Saarbrücker Zeitung» (Dienstag). Von den mehr als eine Million Begutachtungen im Jahr werde durch den Medizinischen Dienst nur in 5000 Fällen eine Empfehlung zur Rehabilitation abgegeben. «Das darf und kann so nicht bleiben», sagte Gröhe. Das neue Begutachtungssystem werde dem Bedarf an Rehabilitation besser gerecht. Das neue System, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden, sei umfassend getestet worden, erläuterte der Minister. Dazu seien seit dem vergangenen Jahr insgesamt 4000 Menschen parallel nach dem alten und neuen Begutachtungsverfahren eingestuft worden. «Die Ergebnisse zeigen: Das neue Verfahren funktioniert», sagte Gröhe. Nach dem Fahrplan des Ministers soll die Reform 2016 in Kraft treten. Für die Umstellung auf die neue Pflegeeinstufung werde man in der Praxis ein Jahr benötigen, so dass eine flächendeckende Anwendung im Jahr 2017 erfolgen könne, sagte der Gesundheitsminister.
Quelle: dpa

+++ Anmerkung der Moderation: +++

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Siehe die Beiträge unter
Pflegebedürftigkeitsbegriff – Neuer Beiratsbeschluss mit Alibifunktion
viewtopic.php?f=4&t=19136&hilit=pflegebegriff
Das Pflegesystem bedarf einer grundlegenden Reform
viewtopic.php?f=4&t=20041&hilit=Pflegeb ... Crftigkeit
Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs startet
viewtopic.php?f=4&t=20361&hilit=Pflegeb ... Crftigkeit
Das Jahr 2015 braucht mehr Mut in der Pflege
viewtopic.php?f=4&t=20835&hilit=Pflegeb ... Crftigkeit
Pflegereform 2014 des Bundes bleibt weit hinter den pflegerischen Erfordernissen und Erwartungen zurück
viewtopic.php?f=4&t=20719&hilit=Pflegeb ... Crftigkeit
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Stärkung von Reha statt Pflege ist der richtige Weg

Beitrag von WernerSchell » 27.01.2015, 14:52

Ministerin Steffens:
Stärkung von Reha statt Pflege ist der richtige Weg - Wir brauchen aber neue Formen der Reha

NRW-Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne) begrüßt die Absicht des Bundesgesundheitsministers, im neuem Pflegereformgesetz die Rehabilitation zur Vermeidung dauerhafter Pflegebedürftigkeit zu stärken. "Die Anzahl älterer Menschen in unserem Land wird in den kommenden Jahren massiv steigen. Wir müssen dringend den Automatismus durchbrechen, dass „mehr ältere Menschen“ in gleicher Weise auch „mehr Pflegebedürftigkeit“ bedeutet. Prävention und eine altersbezogene Rehabilitation haben ein riesiges Potential, die Lebensqualität der Menschen bis ins hohe Alter hinein zu bewahren.
Dazu sind allerdings neue Angebote der Reha notwendig, die die Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit erreichen, sich an ihren individuellen Bedürfnissen orientieren und sie gezielt stärken, ihren Alltag weitgehend selbstbestimmt zu meistern.
Nur wenn es besser gelingt, Pflegebedürftigkeit länger zu vermeiden, werden eine wir angemessene Versorgung der dann wirklich pflegebedürftigen Menschen mit der absehbar geringeren Zahl an potentiell in der Pflege erwerbstätigen Menschen sicherstellen. Es ist daher gut, wenn die Stärkung von Reha und Prävention ein Kernstück der nächsten Reformstufe wird. Damit darf aber nicht vom eigentlichen Reformziel abgelenkt werden: Die Menschen warten seit Jahren auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und vor allem darauf, dass die Leistungen ihren mit einem neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff besser erfassten Bedarfen dann auch tatsächlich angepasst werden."

Quelle: Pressemitteilung vom 27.01.2015
Christoph Meinerz - Leiter des Referates "Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation"
Pressesprecher
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation,
Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 8618 4246
Telefax: +49 (0)211 8618 4566
Mobil: +49 (0)174 1561 116
E-Mail: christoph.meinerz@mgepa.nrw.de
Internet: http://www.mgepa.nrw.de
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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von WernerSchell » 27.01.2015, 15:17

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Erfolgreicher Abschluss der Erprobungsstudien ist ein wichtiger Zwischenschritt

Zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse der Erprobungsstudien wurden heute im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiums vorgestellt.
Dazu erklärt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Ergebnisse der Erprobung zeigen: Das neue Begutachtungsverfahren funktioniert. Gleichzeitig geben sie wertvolle Hinweise, wo noch ein Feinschliff nötig ist. Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit die verbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt. Noch im Sommer werde ich den Gesetzentwurf vorlegen.“
Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit diesen beiden Studien haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Ungerechtigkeiten und Fehler bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der geplanten fünf Pflegegrade so weit wie möglich zu vermeiden. Nun müssen wir - Politik, Wissenschaft und Krankenkassen - zügig Hand in Hand weiterarbeiten, damit die geplanten Verbesserungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen.“
Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasst insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wird. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt.
Parallel fand die „Evaluation des NBA - Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ statt. Mit ihr sollte eine solide und aktuelle empirische Grundlage geschaffen werden, um Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand zu ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen.
Der Entwurf der „Praktikabilitätsstudie“ liegt vor, die „zweite“ Studie zur „Erfassung des Versorgungsaufwands“ folgt im Laufe des Februars 2015. Beide Studien werden nach Fertigstellung dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben.
Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wird durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMFSFJ, der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverband und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom 27.01.2015
Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... gesetz.pdf

+++ Anmerkung der Moderation +++

Es wurde bereits wiederholt von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk erklärt: Mit der Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes allein
können die seit Jahren beklagten Pflegemängel nicht behoben werden. Durch die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten
werden sie sogar zunehmen.
Was wir brauchen ist die Auflösung des Pflegenotstandes. Und dazu ist im Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk,
das dem Bundesgesundheitsminister am 13.05.2015 beim Neusser Pflegetreff übergeben wurde, alles gesagt - siehe dazu unter
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf


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Foto: Werner Schell und Hermann Gröhe beim Pflegetreff am 13.05.2014
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Bessere Personalausstattung und fairer Bezahlung

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2015, 12:06

Palliative Pflege schwerstkranker, unter Demenz leidender oder sterbender alter Menschen braucht Zeit und Personal: DGP unterstreicht Forderung nach angemessener Personalausstattung und fairer Bezahlung in den Pflegeberufen

Berlin, 28.01.2015. „Die Verantwortlichen auf allen Ebenen sind aufgefordert, durch eine angemessene Personalausstattung in Pflegeheimen, faire Vergütung und Bürokratieabbau für attraktivere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen.“ Diesen wichtigen Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich 20 Jahren Pflegeversicherung unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ausdrücklich: Die genannten Forderungen sind sowohl für unser Gesundheitssystem und die Zukunft des Pflegeberufs wegweisend, vor allem aber auch für die Palliativpflege von höchster Bedeutung.
Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der multiprofessionellen Fachgesellschaft mit rund 1.500 Mitgliedern allein aus der Pflege, betonte heute bei einer internationalen Fachtagung zur „Palliativversorgung von Menschen mit schwerster Demenz“ im Bundesfamilienministerium, dass insbesondere die Demenzerkrankung stärker als lebensverkürzende Erkrankung wahrgenommen werden müsse. Diese Sicht führe zu einem anderen und vorausschauenden Umgang mit einer unweigerlich eintretenden Verschlechterung sowie dem Sterben und dem Tod eines alten Menschen.

Die palliative Pflege von Menschen mit Demenz oder in hohem Alter ist geprägt von hohem Zeit- und Personalaufwand. „Eine Pflegekraft, die im Nachtdienst eines Altenpflegeheims allein für insgesamt 60 bis 80 pflegebedürftige Bewohner zuständig ist, kann sich beim besten Willen nicht mit der notwendigen Zuwendung um einen sterbenden Patienten kümmern.“ erklärte Katja Goudinoudis, Sprecherin der Sektion Pflege und Vorstandsmitglied in der DGP.

Pflegende nehmen in der Versorgung von Palliativpatienten eine tragende Rolle ein. Durch den engen Kontakt zum Patienten und seinen Angehörigen nehmen sie Bedürfnisse, Symptome, Verluste und Leiderfahrungen wahr und leiten notwendige Maßnahmen ein. Hierdurch können schwerstkranke und sterbende Patienten insbesondere im Alltag ein hohes Maß an Lebensqualität und eigenen Ressourcen zurückgewinnen oder zumindest erhalten.

Jedoch arbeiten Pflegende aufgrund der emotionalen Anforderungen und der hohen Arbeitsdichte oft an ihrer Belastungsgrenze und nicht selten darüber hinaus. Es ist deshalb dringend geboten, den Pflegeberuf aufzuwerten und seine Attraktivität zu erhöhen, um so auch die Palliativpflege zu stärken. Welche konkreten Anforderungen an die Personalausstattung zur Gewährleistung einer angemessenen Palliativpflege alter und kranker Menschen zu stellen sind, ist Gegenstand einer heute veröffentlichten Stellungnahme der DGP.

Es muss dafür Sorge getragen werden, so Prof. Dr. Lukas Radbruch bei der heutigen Fachtagung „Palliative Care und Demenz – Bedürfnisgerechte Versorgung von Menschen mit schwerer Demenz in der stationären Altenhilfe“, dass die Pflege und insbesondere die Pflege schwerstkranker und sterbender hochbetagter Menschen durch Vorgaben zur personellen Ausstattung leistbar wird. Dazu gehören eine exzellente Ausbildung der Pflegekräfte, die rechtliche und öffentliche Anerkennung der bereits ausgeübten Tätigkeiten in den unterschiedlichen Handlungsfeldern und eine entsprechende Honorierung.

Stellungnahme der DGP vom 28.1.2015: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin unterstützt nachdrücklich Forderung des Bundesgesundheitsministers nach einer angemessenen Personalausstattung und fairen Bezahlung in den Pflegeberufen
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... pflege.pdf
„White paper on palliative care in dementia - recommendations from the EAPC“, seit 28.1.2015 auch auf Deutsch: Empfehlungen der EAPC zur Palliativversorgung und Behandlung älterer Menschen mit Alzheimer oder anderen progressiven Demenzerkrankungen
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... lation.pdf

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) steht als wissenschaftliche Fachgesellschaft für die interdisziplinäre und multiprofessionelle Vernetzung. Ihre rund 5.000 Mitglieder aus Medizin, Pflege und weiteren Berufsgruppen engagieren sich für eine umfassende Palliativ- und Hospizversorgung in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Im Zentrum steht die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Behandlung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Gemeinsames Ziel ist es, für weitgehende Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität zu sorgen - in welchem Umfeld auch immer Betroffene dies wünschen. http://www.palliativmedizin.de

Quelle: Pressemitteilung vom 28.01.2015
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13

+++
Siehe auch die Beiträge unter:
viewtopic.php?f=5&t=20875
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Pflege-Agenda braucht breite gesellschaftliche Basis

Beitrag von WernerSchell » 30.01.2015, 12:53

Graalmann:
Pflege-Agenda braucht breite gesellschaftliche Basis

Berlin (ots) - Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Reform der Pflegenoten-Systematik, Nachweispflicht zur angemessenen Entlohnung von Pflegekräften - die Aufgaben der Großen Koalition in Sachen Pflegeneuordnung sind umfangreich. Nachdem das Pflegestärkungsgesetz zum Jahresbeginn 2015 in Kraft getreten ist, nimmt die Politik nun den zweiten Teil der Pflege-Agenda in Angriff.

Sechs Wochen vor dem 2. Deutschen Pflegetag sagte Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, auf der gestrigen Klausurtagung: "Wenn wir die Pflege von morgen sichern wollen, müssen wir heute Entschlossenheit zeigen. Das wird ohne eine breite gesellschaftliche Basis nicht gelingen." Am Gedankenaustausch zur Pflege im Haus des AOK-Bundesverbandes nahmen unter anderem der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke, die ehemalige Bundestagspräsidentin, Prof. Rita Süssmuth, und Medizinkabarettist Eckart von Hirschhausen teil.

Nach Bekanntwerden erster Ergebnisse aus den beiden Erprobungsstudien machte Graalmann deutlich, dass die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs für die Zukunftsfähigkeit der Pflegeversicherung von entscheidender Bedeutung sei. "Dieses Projekt muss absoluten Vorrang haben. Darum ist es gut zu sehen, dass jetzt mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet wird. Denn noch vor der Bundestagswahl 2017 muss das neue Begutachtungsverfahren eingeführt sein, wenn die reformierte Einstufung nach den fünf Pflegegraden reibungslos funktionieren und entsprechende Pflegeleistungen fließen sollen."

Die zweite große Herausforderung bis zum Ende der Legislatur sieht Graalmann in der Reform des Pflegenotensystems: "Die Kritik daran ist zweifelsohne berechtigt. Was wir brauchen ist ein intelligenter und gut vorbereiteter Relaunch, der stärker als bisher die Ergebnisqualität der Pflege misst und nachvollziehbar abbildet." Auch auf diesem Feld werde es nicht ohne einen breiten Konsens der Beteiligten gehen, um das Vertrauen der Pflegebedürftigen und Angehörigen zu stärken.

Ausdrücklich begrüßte Graalmann die Initiative des Pflegebevollmächtigten Laumann, der im Pflegestärkungsgesetz II eine Nachweispflicht von Pflegeeinrichtungen zur angemessenen Entlohnung von Pflegekräften verankern will. "Schon beim ersten Teil des Pflegestärkungsgesetzes haben wir uns daher für mehr Transparenz im Bereich der Bezahlung bzw. für die Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen stark gemacht. Aus meiner Sicht ist es absolut sinnvoll, die bisher gefundene Regel auf alle Pflegeeinrichtungen auszuweiten."

Werden Pflegesätze auf Basis von Tarifverträgen vereinbart, müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass Beschäftigte Tariflohn erhalten. Dies müssen die Einrichtungen auf Nachfrage gegenüber Pflegekassen belegen. Nach der jetzt geltenden Regelung ist es aber so, dass gerade Einrichtungen, die nicht nach Tarif zahlen, auch nicht nachweisen müssen, wie sie die Pflegesätze verwenden.

Graalmann: "Für die Zukunft des Älterwerdens wird entscheidend sein, dass wir einen guten Versorgungsmix aus professioneller Pflege, Angehörigenunterstützung und ehrenamtlicher Pflege hinbekommen. Das wünschen sich nicht nur die Versicherten, auch der Fachkräftemangel und der steigende Pflegebedarf weisen in diese Richtung."

Alle Infos zum Deutschen Pflegetag vom 12. Bis 14. März 2015 in Berlin finden Sie hier: http://deutscher-pflegetag.de/

Quelle: Pressemitteilung vom 30.01.2015 AOK-Bundesverband
Pressekontakt: Dr. Kai Behrens
Tel. 030 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de

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Zum Deutschen Pflegetrag finden Sie auch Informationen unter >
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegeeinrichtungen sollen angemessene Entlohnung nachweisen

Beitrag von WernerSchell » 01.02.2015, 09:07

Deutsches Ärzteblatt, 30.01.2015
Pflegeeinrichtungen sollen angemessene Entlohnung nachweisen
Berlin – Auf rasche und deutliche Reformen bei der Versorgung von Pflegebedürftigen drängt die AOK. „Wenn wir die Pflege von morgen sichern wollen, müssen wir heute Entschlossenheit zeigen.
Das wird ohne eine breite gesellschaftliche Basis nicht gelingen“, sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, bei einer Klausurtagung in Berlin. Er betonte dort
die Bedeutung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
„Dieses Projekt muss absoluten Vorrang haben. ...
(weiter lesen unter) ... http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... nachweisen
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Pflege - Koalition macht Tempo

Beitrag von WernerSchell » 03.02.2015, 07:34

Ärzte Zeitung, 03.02.2015
Pflege - Koalition macht Tempo
Die große Koalition will dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig den Weg frei machen. Fachleute sehen hohe Anforderungen auf die Pflege zukommen.
Von Anno Fricke
BERLIN. Schwarz-Rot macht bei der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Dampf.
Um die Umstellung von dem bislang weitgehend somatisch ausgerichteten Pflegebegriff hin zu einem am Grad der Selbstständigkeit orientierten noch in
dieser Legislaturperiode flächendeckend hinzubekommen, will die Regierung schon bald die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Vorarbeiten
in den Heimen und bei den Pflegekassen beginnen können.
... (mehr) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=878 ... ege&n=4015
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Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!

Beitrag von WernerSchell » 15.02.2015, 07:58

Am 14.02.2015 bei Facebook eingestellt:
Bild >>> https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pflegereform muss Pflegenotstand auflösen!

Bild >>> Bild

Die aktuelle Diskussion über den zurecht kritisierten Pflege-TÜV versperrt die Sicht auf die eigentliche Reformbaustelle. Darüber berichtet die Ärzte Zeitung in ihrer Ausgabe vom 13.02.2015 (> http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=879 ... ege&n=4039 ). Die mit dem Thema befassten Politiker sollten lt. Ärzte Zeitung nicht der Versuchung erliegen, die Pflegenoten zum Popanz aufzubauen, der für alles, was in der Pflege im Argen liegt, verantwortlich gemacht werden kann. Zum Pflegenotstand hießt es u.a. in der Ärzte Zeitung: "Um Qualität herzustellen, bedarf es Personal, Arbeitszeit und Material. Die ersten beiden Güter sind äußerst knapp. In den Krankenhäusern verändern sich die Personalschlüssel kontinuierlich zuungunsten der Pflege. Das Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln sieht die Personalausstattung auf dem Niveau von vor zehn Jahren. Die Zahlen der zu versorgenden Patienten und der Pflegekräfte ins Verhältnis gesetzt, zeichnen ein klares Bild. 1995 versorgte eine Pflegekraft rechnerisch 48,5 Patienten. 2012 waren es bereits 65,3. Unwuchten haben sich auch im Verhältnis zwischen Ärzten und Pflegekräften aufgetan. 1995 kamen auf einen Arzt 3,3 Pflegende, heute sind es 2,1." - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat den Pflegenotstand in Krankenhäusern und Heimen seit Jahren immer wieder angesprochen, u.a. auch auf das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforderung (dip - Prof. Isfort) verwiesen. Prof. Isfort war auch mehrfach bei Pflegetreffs in Neuss und hat eindrucksvoll auf die die Patienten gefährdende Entwicklung aufmerksam gemacht. Am 13.05.2014 wurde dem Bundesgesundheitsminister von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dazu ein 82 Seiten umfassendes Statement übergeben > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf

Bild > Bild

Bedauerlicherweise wurden die angesprochenen Probleme im Ersten Pflegestärkungsgesetz (noch) nicht aufgegriffen, so dass die pflegerische Unterversorgung weiter fortbesteht. Es wird daher u.a. die Aufgabe des Pflegetreffs am 14.04.2015 sein, insoweit erneut auf den immensen Reformbedarf aufmerksam zu machen. > viewtopic.php?f=7&t=20569 UnterstützerInnen sind bei dieser Veranstaltung herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei!
Hinsichtlich der Pflegequalität kann auf § 11 Abs. 1 SGB XI verwiesen werden. Dort heißt es: "Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten." - Damit ist deutlich gemacht, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz, dass mit einigen Angeboten den Weg zur "Billig-Pflege" verbreitert bzw. eröffnet, gewichtige Pflegegrundsätze außer Acht lässt! Dies kann und darf nicht hingenommen werden.
Beiträge zum Pflege-TÜV > viewtopic.php?f=4&t=20899 / viewtopic.php?f=4&t=20745&start=15
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Gröhe will Demenzkranken Zugang zu Pflege vereinfachen

Beitrag von WernerSchell » 18.03.2015, 08:24

Ärzte Zeitung, 18.03.2015:
Ankündigung: Gröhe will Demenzkranken Zugang zu Pflege vereinfachen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will Menschen mit Demenz den Zugang zu Pflegeleistungen erleichtern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... nal&n=4106
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Linke wollen Auskunft über Pflegebegriff

Beitrag von WernerSchell » 26.03.2015, 17:16

Linke wollen Auskunft über Pflegebegriff
Gesundheit/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/PK) Über die Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke auf der Basis aktueller Informationen mit allen Verantwortlichen breit diskutiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/4384 http://dip.bundestag.de/btd/18/043/1804384.pdf ) verlangen die Abgeordneten nun detailliert Auskunft über den Sachstand und kritisieren, dass ungeachtet eines seit Jahren vorliegenden Konzeptes noch immer keine gesetzliche Grundlage geschaffen worden sei.
Zwar habe die Bundesregierung unlängst Leistungsverbesserungen in der Pflege beschlossen, ohne jedoch ein stimmiges Gesamtkonzept für die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs vorzulegen. Im Juni 2013 habe der Expertenbeirat einen zweiten Bericht zur Ausgestaltung des Pflegebegriffs übergeben. Das Konzept enthalte zahlreiche konkrete Empfehlungen, Varianten und Hinweise zur Einführung des Pflegebegriffs. Dennoch habe das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2014 zunächst noch zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben.
Ohne breite öffentliche Sachkenntnis, Debatte und Zustimmung aller Beteiligten bestehe die Gefahr, dass der neue Pflegebegriff keine Verbesserungen bringe, schreibt Die Linke. Vor allem müsse klar formuliert werden, was die Einführung eines neuen Pflegebegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens koste.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen voraussichtlich 2017 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren flächendeckend umgesetzt werden. Künftig soll es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen.
Pflegebegriff und Begutachtungsverfahren werden derzeit erprobt. Finanziert werden sollen die neuen Leistungen durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte.

Quelle: Mitteilung vom 26.03.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Linke kritisiert - Regierung drückt sich bei der Pflegerefor

Beitrag von WernerSchell » 10.04.2015, 17:49

Ärzte Zeitung online, 10.04.2015

Linke kritisiert - Regierung drückt sich bei der Pflegereform

Die Linke vermisst in einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage klare Aussagen zum Zeitplan der Pflegereform.
Das Gesundheitsministerium sieht sich dagegen auf Kurs.
BERLIN. Die Bundesregierung hält an ihrem Zeitplan zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs fest.
Derzeit werde der Referentenentwurf ausgearbeitet.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=883 ... ege&n=4153
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Neuordnung der Pflegebedürftigkeit

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2015, 13:10

Siehe die weiteren Beiträge unter:
Wichtige Schritte zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes
viewtopic.php?f=4&t=21044
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Mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung für Menschen mit Demenz

Beitrag von WernerSchell » 26.07.2015, 08:34

Heute, 26.07.2015, bei Facebook gepostet:

Mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung für Menschen mit Demenz. Pflegetreff am 21.10.2015 in Neuss wird informieren. Facebook-Beitrag vom 26.07.2014 verdeutlichte Handlungserfordernisse:
Menschen mit dementiellen Erkrankungen bedürfen - auch im Krankenhaus - einer besseren Versorgung. - Dies fordert Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren. Wir wissen was zu tun ist und müssen es nur umsetzen. Auch mit Blick auf diesen Versorgungsbereich ist mehr qualifiziertes Pflegepersonal erforderlich! > Quelle: viewtopic.php?f=4&t=20528 Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf die Verbesserung von Menschen mit Demenz im Kranken...haus aufmerksam und fordert u.a. eine Weiterqualifizierung des Personals. Das Thema wurde u.a. in einer Pressemitteilung vom 13.02.2013 angesprochen: Demenzkrankenbetreuung: Die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals muss verbessert werden." > Quelle: viewtopic.php?f=3&t=18537 - Die Versorgung der Menschen mit dementiellen Erkrankung wurde u.a. auch in den Neusser Pflegetreffs am 15.05.2012 und 28.05.2013 in aller Deutlichkeit angesprochen!
Der Senator für Gesundheit in Bremen hat nun in einer Pressemitteilung vom 25.07.2014 mitgeteilt: "Experten- und Expertinnenrat legt Bremer Empfehlungen zur Versorgung von Menschen mit Demenz im Krankenhaus vor." > Quelle: viewtopic.php
Ähnlich informiert > Der neue „Wegweiser für Menschen mit Demenz im Krankenhaus“ der Landesinitiative Demenz-Service NRW. Er versorgt Betroffene und Angehörige mit wichtigen Informationen. > Quelle: viewtopic.php?f=4&t=20392
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WernerSchell
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PSG II wird den Pflegenotstand nicht auflösen

Beitrag von WernerSchell » 09.08.2015, 07:10

Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 09.08.2015, auch bei Facebook:

Pflegende Angehörige sollen mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) besser gestellt werden. Diese und andere Verbesserungen (auch von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk gefordert), z.B. für Menschen mit Demenz, sind sehr zu begrüßen; ein Perspektivewechsel deutet sich an! - Zum PSG II ist aber dennoch zu sagen: Dieses weitere Reformgesetz wird den vielfach beklagten Pflegenotstand in den Heimen nicht auflösen. Mehr Pflegekräfte sind mit diesem Gesetz weiterhin nicht in Sicht. - Der Entwurf des PSG II ist mit verschiedenen Stellungnahmen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk nachlesbar (mit Downloadmöglichkeit): viewtopic.php?f=4&t=21125 - Die geplanten Neuerungen im PSG II sind das entscheidende Thema beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015. Der Bundesgesundheitsminister und andere hochkarätige Podiumsgäste werden anwesend sein. Siehe dazu die Hinweise (stets aktuell) unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=20711
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