eHealth-Gesetz - Rahmenbedingungen und Regeln

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eHealth-Gesetz - Rahmenbedingungen und Regeln

Beitrag von WernerSchell » 15.01.2015, 14:32

Hoffnung auf den „Großen Wurf“ - zum geplanten deutschen eHealth-Gesetz

Hans Peter Bröckerhoff

Die Ankündigung eines deutschen eHealth-Gesetzes hat die eHealth-Community überrascht und erfreut. Jetzt sind die Erwartungen hoch. Es gibt viel zu regeln. Deshalb hoffen die meisten Akteure auf ein umfassendes Gesetz, das die eHealth-Entwicklung insgesamt voranbringt. Aber nun scheint es, dass ein solch großes Gesetz gar nicht geplant ist.

Wie eine kleine Bombe schlug die Ankündigung eines geplanten eHealth-Gesetzes ein, für die Bundesgesundheitsminister Gröhe sich die vollbesetzte Eröffnungsveranstaltung des Hauptstadtkongresses ausgesucht hatte. Ich bat noch aus der Veranstaltung heraus die Redaktion, beim Ministerium Konkreteres zu erfragen und die Nachricht schnellstmöglich online zu stellen. (Dass E-HEALTH-COM dann als erstes Medium und noch vor der Pressemeldung des Ministeriums von den Gesetzesplänen berichtete, erfreute natürlich das Journalistenherz.)

In der eHealth-Community, das war schon in den Gesprächen im Anschluss an die Gröhe-Rede deutlich, wurde diese Ankündigung durchweg sehr positiv aufgenommen. Viele Akteure sehen darin die Chance, einen Großteil der offenen Fragen zu klären. Einen möglichst „großen Wurf“ erhoffen sie sich. Natürlich sollen die letzten Blockaden und Hindernisse bei der Fertigstellung der Telematikinfrastruktur weggeräumt werden. Aber es sollen noch viel mehr Themen angefasst und Fragen behandelt werden: Wann und wie sollen die Anwendungen realisiert werden – die schon bekannten und die vielen, die noch hinzukommen? Wie sollen schon existierende Netze mit der TI verbunden werden? Wie kann sich Telemedizin (immerhin ein Thema aus dem Koalitionsvertrag) schneller und besser entfalten? Finanzierung, stärkere Einbeziehung in die Regelversorgung, Fernbehandlungsverbot etc. sind hier die Stichworte. Und wie geht es weiter mit der Förderung der Interoperabilität? Hier hat das Ministerium schon eine Menge Vorarbeit geleistet. Aber hier sind auch noch viele Fragen zu klären. Und wie wird die Einbindung in europäische und internationale Kommunikationsbeziehungen sichergestellt?

Auf diese und sicherlich noch viele andere Fragen könnte ein eHealth-Gesetz Antworten geben. Dabei geht es oft gar nicht um konkrete Vorgaben, sondern um klare Rahmenbedingungen und Regeln, nach denen Lösungen gefunden werden können. Auf jeden Fall aber, so die Hoffnung vieler Akteure, soll damit Schluss gemacht werden, dass Interessenkämpfe in der Selbstverwaltung notwendige Regelungen verzögern oder gar verhindern. Mehr staatliche Initiative und Führung wird heute durchaus gewünscht – vor allem nach den Erfahrungen rund um die eGK.

Einige Skeptiker haben schon auf dem Hauptstadtkongress vermutet, dass es bei dem angekündigten Gesetz nur um die aktuellen Probleme der TI-Fertigstellung gehen solle und nicht um einen „großen Wurf“, ein wirkliches eHealth-Gesetz. Zwar liegt ein Referentenentwurf, an dem man ablesen könnte, ob die Skeptiker recht haben, noch nicht vor, aber das, was aus den „gewöhnlich gut informierten Kreisen“ zu hören ist, könnte die Skeptiker bestätigen. Das – also ein sich nur auf die aktuellen Fragen der Telematikinfrastruktur beschränkendes Gesetz – wäre nicht nur eine große Enttäuschung für die, die eHealth voranbringen wollen, sondern auch eine verpasste Chance.

Aber vielleicht muss man ja die Hoffnung noch nicht aufgeben. Noch ist Zeit genug, ein eHealth-Gesetz vorzubereiten, das diesen Namen wirklich verdient. Gut wäre sicherlich, wenn möglichst viele Vertreter der eHealth-Community, die Kontakt zur Politik haben, dies ihren Gesprächspartnern immer wieder deutlich machen würden. Wer weiß, vielleicht wird Gesundheitsminister Gröhe auf der Eröffnungsveranstaltung der nächsten conhIT ja doch einen umfänglichen Entwurf eines eHealth-Gesetzes vorstellen. Der Applaus wäre ihm sicher – wie schon bei der Ankündigung auf dem Hauptstadtkongress.

Quelle: http://e-health-com.eu/kolumnen/details ... 28e6731e5/
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E-Health-Gesetz ...

Beitrag von WernerSchell » 15.01.2015, 14:33

Ärzte Zeitung, 15.01.2015
E-Health-Gesetz: Regierung drückt bei E-Card auf die Tube
Die große Koalition will mit einem E-Health-Gesetz Ärzte und Kassen dazu zwingen, gemeinsam auf die Datenautobahn abzubiegen.
Ärzten, die sich der Vernetzung widersetzen, drohen Einschnitte in ihre Budgets, wie der Gesetzentwurf zeigt.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... rte&n=3975
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E-Health-Gesetz: Experten sehen Nachholbedarf

Beitrag von WernerSchell » 15.01.2015, 14:34

E-Health-Gesetz: Experten sehen Nachholbedarf
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhes (CDU) erster Entwurf fürs E-Health-Gesetz findet nicht nur auf Kassenseite Zustimmung.
Insbesondere die festen Fristen für alle Beteiligten sehen auch Ärztevertreter und IT-Experten positiv.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... zin&n=3977
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E-Health-Gesetz: Kassen geht Pauschale für Ärzte zu weit

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2015, 07:34

Ärzte Zeitung, 16.01.2015
E-Health-Gesetz: Kassen geht Pauschale für Ärzte zu weit
Die geplante finanzielle Förderung des elektronischen Arztbriefes könnte für neuen Streit beim
E- Card-Projekt sorgen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... zin&n=3978
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Medikationsplan im E-Health-Gesetz

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2015, 09:37

Apotheker begrüßen Vorstoß für Medikationsplan im E-Health-Gesetz

Berlin (ots) - Deutschlands Apotheker begrüßen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan einzuräumen, wenn sie fünf oder mehr Medikamente einnehmen. Der Medikationsplan ist im jetzt bekannt gewordenen Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz vorgesehen, das den Nutzwert der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erhöhen und den Prozess ihrer Weiterentwicklung beschleunigen soll.

"Ein konsequent geführter Medikationsplan ist eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, bei dem gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert werden können", sagte dazu Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Insofern begrüßen wir grundsätzlich den Vorstoß zu einem E-Health-Gesetz und die damit verbundene Absicht, die Vernetzung zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen voranzutreiben. Es ist gut, dass die Apothekerschaft in die Erarbeitung des einheitlichen Medikationsplans klar eingebunden wird. Allerdings wird es jetzt sehr darauf ankommen, die relativ abstrakten Formulierungen im Gesetzentwurf in eine für Patienten und Heilberufe praktikable Umsetzung zu bringen." Schmidt
weiter: "Die Apothekerschaft hat in Modellprojekten wie ARMIN bereits wertvolle praktische Erfahrungen zur gemeinsamen pharmazeutischen Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheker gesammelt. Diese bringen wir natürlich gerne in den weiteren Prozess ein."

Zum Hintergrund: Ein Medikationsplan ist eine Aufstellung, in der alle individuell benötigten Arzneimittel mit den relevanten Einnahmehinweisen aufgeführt sind - sowohl von Ärzten verordnete als auch aus der Selbstmedikation stammende. Das Modellprojekt ARMIN (Arzneimittelinitiative Sachsen Thüringen) setzt das gemeinsame "Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung" von Apothekern und Ärzten mit verschiedenen Modulen zu Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement um.

Weitere Informationen unter http://www.abda.de

Quelle: Pressemitteilung vom 14.01.2015 ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Pressekontakt: Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, Tel. 030 40004-137, c.splett@abda.de
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Gröhes E-Health-Turbo könnte wirken

Beitrag von WernerSchell » 19.01.2015, 07:36

IT-Experte erklärt: Gröhes E-Health-Turbo könnte wirken
Mit den nun gesetzten Fristen und der finanziellen Förderung des E-Arztbriefes kö nnte die Telemedizin
wirklich an Fahrt gewinnen. Ein IT-Experte erklärt, warum die Zeichen - auch für Ärzte - gut stehen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... rte&n=3981
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-Health-Gesetz: Schnittstellen-Problem bleibt ungelöst

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2015, 07:33

Ärzte Zeitung vom 23.01.2015:
E-Health-Gesetz: Schnittstellen-Problem bleibt ungelöst
Das geplante E-Health- Gesetz soll sie endlich bringen: die Interoperabilität zwischen den Arztsoftwaresystemen.
Hier wird nun die KBV stärker in die Pflicht genommen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=877 ... zin&n=3993
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Medikationsplan - KVB fordert verbindlichen Standard

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2015, 16:48

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=21188


Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 23.07.2015
http://www.kbv.de/html/1150_16218.php

KBV fordert verbindlichen Standard für Medikationsplan

23.07.2015 - Der im geplanten eHealth-Gesetz vorgesehene Medikationsplan muss aus Sicht der KBV nach einem verbindlichen Standard erstellt werden. KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann schlägt vor, dessen Umsetzung in den Praxisverwaltungssystemen zu zertifizieren. Zudem sollte es den Plan erst ab fünf Medikamenten geben.

„Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu optimieren, muss der Medikationsplan eine einheitliche Qualität haben“, betonte Feldmann. Ohne konkrete Vorgaben und Verpflichtungen werde es schwer sein, die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu bewegen, die entsprechenden Funktionen in der geforderten Zeit und Qualität bereitzustellen. „Deshalb schlagen wir vor, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auch auf die Funktionalitäten des Medikationsplans auszuweiten.“

Medikationsplan ab fünf Arzneimitteln sinnvoll

Zudem sollte der Medikationsplan erst ab fünf statt schon wie jetzt im Gesetz vorgesehen ab drei Arzneimitteln erstellt werden. „Kritisch wird es in der Regel erst, wenn die Patienten fünf Wirkstoffe oder mehr einnehmen müssen“, hob Feldmann hervor. Das ginge aus der internationalen Literatur, Studien und Modellprojekte hervor.

„Daher wurde dies auch zum Aufgreifkriterium für das Medikationsmanagement im Modellprojekt ARMIN – der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen“, betonte der KBV-Vorstand. Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin halte in ihrer Leitlinie Multimedikation die Einnahme von mehr als fünf Medikamenten für einen kritischen Wert.

Schätzungen zufolge würde bei einer Schwelle von drei Medikamenten der Kreis der anspruchsberechtigten Patienten von rund 7,5 Millionen Versicherten auf etwa das Doppelte steigen. Dies wäre mit einer hohen Belastung insbesondere für den hausärztlichen Versorgungsbereich verbunden, gab Feldmann zu bedenken. Vielmehr sollte der Arzt bei weniger als fünf Medikamenten im Einzelfall entscheiden, ob ein Medikationsplan sinnvoll wäre.

Ausgestaltung des Medikationsplans noch offen

Das von der Bundesregierung geplante eHealth-Gesetz schreibt die Einführung eines einheitlichen Medikationsplans vor. Hierauf sollen alle Patienten, die mit drei oder mehr Medikamenten gleichzeitig behandelt werden, zukünftig Anspruch haben.

Ziel eines solchen Medikationsplans ist es, dem einzelnen Patienten einen Überblick aller von ihm einzunehmenden Arzneimittel zu ermöglichen und ihm Hinweise für deren richtige Anwendung zu geben. Mit Ausgestaltung des Planes sind nun die KBV, die Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband betraut.


eHealth-Gesetz

Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (eHealth-Gesetz) soll die Einführung einer digitalen Informations- und Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen vorantreiben. Dazu sind verschiedene Maßnahmen geplant. So soll der Versand elektronischer Arzt- und Entlassbriefe vergütet und die Einführung telemedizinischer Leistungen gefördert werden. Patienten sollen ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben, wenn sie mehr als drei Medikamente verordnet bekommen.

Der Online-Abgleich der Stammdaten des Versicherten auf der eGK mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Angaben wird verpflichtend eingeführt. Wird das Stammdatenmanagement nicht termingerecht eingeführt, drohen der KBV, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband Haushaltskürzungen. Auch Ärzte, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen, müssen pauschale Honorarkürzungen hinnehmen.

Stand: Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Ein Beschluss ist noch für dieses Jahr zu erwarten.


ARMIN
Die Initiative zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung – kurz ARMIN – läuft seit April 2014 in Sachsen und Thüringen. Getestet werden drei Module: Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und Medikationsmanagement. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelverordnungen und die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern. ARMIN wurde von der KBV und der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände entwickelt.
Modul 1 Wirkstoffverordnung: Teilnehmende Ärzte verschreiben bis auf wenige Ausnahmen nur noch Wirkstoffe und keine Präparate mehr. Mit der Wirkstoffverordnung gibt der Apotheker automatisch immer das für die Krankenkasse günstigste Präparat aus.
Modul 2 Medikationskatalog: Ärzte finden darin für mehrere Indikationen eine Liste mit Arzneimitteln der ersten, zweiten und dritten Wahl (Standard-, Reserve- und nachrangig zu verordnende Wirkstoffe), die sie bei ihrer Verordnung berücksichtigen können.
Modul 3 Medikationsmanagement: Ärzte und Apotheker überprüfen gemeinsam die gesamte Medikation der Patienten. Zur Erhöhung der Therapietreue erhalten Patienten mit fünf oder mehr gleichzeitig dauerhaft verordneten Wirkstoffen eine Übersicht mit allen eingenommenen Arzneimitteln. Der Medikationsplan dient vor allem der Sicherheit der Arzneimitteltherapie: Der Arzt sieht darin auch die Medikamente, die sich der Patient selbst in der Apotheke gekauft hat.

Mehr zum Thema
Themenseite Arzneimitteltherapiesicherheit

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