Krankenhausreform - Pflege im Blick, Finanzierung verbessert

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

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Re: Krankenhausreform - Pflege im Blick, Finanzierung verbes

Beitrag von WernerSchell » 29.11.2015, 13:47

Krankenhausstrukturgesetz beschlossen

Patienten, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation außerhalb eines Krankenhauses vorübergehend weiter versorgt werden müssen, können eine Kurzzeitpflege als neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in einer geeigneten Einrichtung in Anspruch nehmen. Ergänzend dazu werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Damit werden bestehende Versorgungslücken geschlossen, wenn Patienten noch nicht im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig sind und deshalb keine Ansprüche auf Pflegeleistungen haben.
Quelle: http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... esung.html
Gesetzentwurf: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... HSG_GE.pdf
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Gesundheitssystem geht kaum auf Bedürfnisse Älterer ein

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2015, 17:51

Ärzte Zeitung vom 01.12.2015:
Studie: Gesundheitssystem geht kaum auf Bedürfnisse Älterer ein
Der Anteil älterer Menschen in Deutschland steigt bekanntlich. Doch das derzeitige Gesundheits- und Pflegesystem
geht einer Studie zufolge nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Senioren ein.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=900 ... ege&n=4651
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Kurzzeitpflegeanspruch schließt Versorgungslücke

Beitrag von WernerSchell » 03.12.2015, 18:33

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=21400&p=89583#p89583

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Pressemitteilung vom 04.12.2015

Neuer Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt schließt eine Versorgungslücke

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Die Lücke in der pflegerischen Versorgung von Versicherten mit einer schweren Krankheit oder bei einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, die nicht mehr krankenhausbehandlungsbedürftig sind und nicht (oder noch nicht) pflegebedürftig sind, ist durch eine Erweiterung der Leistungsansprüche der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe sowie einen neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) geschlossen worden (Hinweise zu den entsprechenden Regelungen sind dieser Mitteilung angefügt). Das KHSG, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll grundsätzlich zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Damit wird eine seit Jahren immer wieder beklagte Versorgungslücke im Gesundheits- und Pflegesystem weitgehend geschlossen und endlich einer Forderung der Patientenseite entsprochen.

Auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder für eine Reform im Sinne der jetzt getroffenen Regelungen stark gemacht und dies auch in den Neusser Pflegetreffs angesprochen, u.a. in einem umfänglichen Statement, das Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, beim Pflegetreff am 13.5.2014 übergeben wurde. Die Problematik war zuvor (am 16.05.2013) in einem Beitrag der WDR-Servicezeit Gesundheit mit einem Statement von Werner Schell zur Rechtslage verdeutlicht worden (Film anschaubar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... cezeit.mp4 ).

Es wird nun notwendig sein, schnellstmöglich für den Aufbau entsprechender Versorgungsstrukturen Sorge zu tragen. Sonst laufen die neuen Versorgungsansprüche der kranken bzw. pflegebedürftigen Menschen ins Leere.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

+++

Nach § 37 Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Versicherte erhalten an geeigneten Orten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.“

§ 38 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt:
„Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen."

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird das Wort „soll" durch das Wort „kann" ersetzt.
In Satz 2 wird die Angabe „Satz 2" durch die Wörter „Satz 2 bis 4" ersetzt.

Nach § 39b wird folgender § 39c eingefügt:

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Reichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 1a bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht aus, erbringt die Krankenkasse die erforderliche Kurzzeitpflege entsprechend § 42 des Elften Buches für eine Übergangszeit, wenn keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches festgestellt ist. Im Hinblick auf die Leistungsdauer und die Leistungshöhe gilt § 42 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Elften Buches entsprechend. Die Leistung kann in zugelassenen Einrichtungen nach dem Elften Buch oder in anderen geeigneten Einrichtungen erbracht werden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen legt über das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres 2018 einen Bericht vor, in dem die Erfahrungen mit der Einführung eines Anspruchs auf Leistungen nach dieser Vorschrift wiedergegeben werden."

Quelle: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) - Drucksache 18/6586 - 18. Wahlperiode - 04.11.2015 - Vollständiger Text der Drucksache abrufbar unter folgender Adresse: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/065/1806586.pdf
Der zugrunde liegende Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes ist wie folgt abrufbar: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... HSG_GE.pdf
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Förderprogramme unzureichend

Beitrag von WernerSchell » 05.12.2015, 08:08

Aus Forum:
Zeitschriftenschau November - Dezember 2015 (Auswahl)
viewtopic.php?f=6&t=21347&p=89598#p89598

"Marburger Bund Zeitung, 04.12.2015 (Seite 7):
"Sicht der Pflege - Zwei oder drei neue Kollegen: Das merken wir nicht einmal". So Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates. Weiter heißt es: "Für Pflegeratschef sind Förderprogramme unzureichend."
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Drei Pflegekräfte mehr pro Krankenhaus: Das ist doch lächerl

Beitrag von WernerSchell » 08.12.2015, 07:56

Deutsches Ärzteblatt:
„Drei Pflegekräfte mehr pro Krankenhaus: Das ist doch lächerlich“
Der Kampf um Pflegefachkräfte ist in deutschen Krankenhäusern längst entbrannt. Hugo Van Aken,
Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster,
erklärt, welche Auswirkungen dies sowohl auf die ...  http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... aecherlich
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Entlassmanagement - Versorgungslücken geschlossen

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2015, 09:22

Entlassmanagement: Versorgungslücken nach stationärer Behandlung geschlossen

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Berlin, 17. Dezember 2015 – Krankenhäuser können ihren Patientinnen und Patienten bei Entlassung zukünftig für einen Zeitraum von in der Regel bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen. Es kann für diesen Zeitraum auch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Zudem ist jetzt eine Verordnung von Arzneimitteln durch die Krankenhausärztin oder den Krankenhausarzt möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die entsprechenden Richtlinien fristgerecht in Umsetzung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes um Regelungen zum Entlassmanagement von Krankenhäusern ergänzt.

Die Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Soziotherapie und das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen waren bisher niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vorbehalten.

„Bisher konnte es für die Patienten nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus zu Versorgungslücken kommen. Beispielsweise, wenn die Patienten aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der Lage waren, ihren behandelnden Arzt aufzusuchen oder wenn die Praxis schlicht schon geschlossen war. Diese Versorgungslücken werden nun geschlossen, indem auch Krankenhäuser Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie, häusliche Krankenpflege und Arzneimittel verordnen oder auch eine Krankschreibung ausstellen dürfen. Dabei kann es sich aber immer nur um eine notwendige Überbrückung bis zu weiteren Veranlassungen durch den behandelnden Arzt handeln“, betonte Professor Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender der Unterausschüsse Veranlasste Leistungen und Arzneimittel. „Wir haben in den einzelnen Bereichen flexible und praxistaugliche Regelungen beschlossen, die den Anforderungen des Einzelfalls gerecht werden. So können zum Beispiel Hilfsmittel, wie Krankenbetten oder ähnliches, die nicht der individuellen Anfertigung bedürfen, vom Krankenhaus auch dauerhaft verordnet werden, um unnötigen Aufwand und Belastungen der Patienten durch Neuverordnungen nach sieben Tagen zu vermeiden. Dies sind Flexibilisierungen im Sinne der Intention des Gesetzgebers, der nicht nur Versorgungslücken schließen, sondern auch die Versorgung oft multimorbider Patienten an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verbessern wollte. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir hier wirklich gute Lösungen gefunden haben, die die Versorgungspraxis erleichtern und Patienten helfen sowie Bürokratie abbauen“, so Hecken weiter.

Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) die Möglichkeit geschaffen, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements ambulante Leistungen verordnen und Arbeitsunfähigkeit feststellen dürfen (§ 39 Abs. 1a SGB V). Der G-BA wurde beauftragt, das Nähere in seinen Richtlinien zu regeln.

Die Details sind den Beschlusstexten sowie den Tragenden Gründen zu entnehmen, die in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht werden.

Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2015
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)
Ansp­rech­partner für die Presse:
Kris­tine Reis
030 275838-810
kris­tine.reis@g-ba.de
Gudrun Köster
030 275838-821
gudrun.koes­ter@g-ba.de
https://www.g-ba.de/institution/presse/ ... ungen/595/

Weiterführende Informationen
Pressemitteilung zum Download (60.9 kB, PDF) > https://www.g-ba.de/downloads/34-215-59 ... gement.pdf
Beschluss zu dieser Pressemitteilung: Arzneimittel-Richtlinie: Entlassmanagement > https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2415/
Zuständiger Unterausschuss: Unterausschuss Veranlasste Leistungen > https://www.g-ba.de/institution/struktu ... chuesse/6/
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Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2015, 07:49

Aus Forum:
Geschenkementalität verletzt Generationengerechtigkeit
viewtopic.php?f=4&t=21435


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Pressemitteilung vom 22.12.2015

Geschenkementalität der GroKo verletzt die Generationengerechtigkeit

Kritiker finden, die Große Koalition (GroKo) habe bei der Krankenhausreform und anderen Verbesserungen allzu sehr die Spendierhosen an. "Gröhe ist vielleicht einer der teuersten Gesundheitsminister, die das Land je hatte", sagt etwa der Gesundheitsökonom Boris Augurzky. Allein Gröhes Gesundheits- und Pflegereformen würden die gesetzlichen Kassen zwischen 2016 und 2019 zusätzlich 18,1 Milliarden Euro kosten. "Seit der vergangenen Legislaturperiode hat es nur Gesetze gegeben, die mehr Geld kosten", beklagt auch der Vorstandschef der Barmer GEK, Christoph Straub. "Wir haben Druck im System." Den Versicherten drohten in Zukunft noch höhere Beitragssprünge, warnen die Vertreter der Kassen. … Quelle: Rheinische Post vom 19.12.2015 > http://www.rp-online.de/wirtschaft/kran ... -1.5642725 / viewtopic.php?f=4&t=21087&p=89991#p89991
Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren ebenfalls mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus, so die Experten in ihrem Monatsbericht Dezember 2015. Quelle: viewtopic.php?f=4&t=21434
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann der Kritik an der Geschenkementali-tät der GroKo nur zustimmen. Mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung ist die Flut von zum Teil fragwürdigen Leistungsverbesserungen im gesamten Sozialsystem nahezu eine Katastrophe. Zu bedenken ist nämlich, dass sich die Ausgaben in den nächsten Jahren / Jahrzehnten auftürmen werden und die nachrückende Generation die Zeche bezahlen muss. Es wird daher seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass angesichts der älter werdenden Gesellschaft mit immer weniger jüngeren Menschen Schwerpunkte gesetzt werden müssen und nicht jedem Wunsch auf Leistungsverbesserungen entsprochen werden kann.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält ungeachtet solcher Erwägungen weiterhin mehr Pflegepersonal für die Krankenhäuser und Heime und die Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten für dringend geboten (> viewtopic.php?f=3&t=21363 ). Die Forderungen nach mehr Personal, ambulant und stationär, sind im Übrigen uralt - siehe dazu: DER WEISSE ALPTRAUM - SPIEGEL-Report über den Mangel an Krankenschwestern in der Bundesrepublik. Quelle: DER SPIEGEL 29/1963 - 17.07.1963. Näheres > http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-4 ... referrrer=

Bis zum Ende der Legislaturperiode 2017 bleibt der GroKo noch genügend Zeit für Korrekturen. Daher gilt: Nach der Reform ist vor der Reform! Dabei muss der Gestaltung von kommunalen Quartierskonzepten eine hohe Priorität zukommen. Nur so kann dem Grundsatz "ambulant vor stationär" dauerhaft Rechnung getragen werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat insoweit umfangreiche Vorschläge gemacht.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Kliniken: Geld und Qualität erstmals in einem Boot

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2015, 07:33

Ärzte Zeitung vom 29.12.2015:
Strukturwandel in Kliniken: Geld und Qualität erstmals in einem Boot
Durch das Krankenhausstrukturgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, werden die Karten für Klinken neu gemischt:
Häusern, die nicht ertragsstark genug sind, um Investitionen notfalls aus eigener Tasche zu finanzieren, droht das Aus.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... ent&n=4699
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Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt

Beitrag von WernerSchell » 30.12.2015, 07:56

Medieninfo:
Der Deutschlandfunk informiert am 31.12.2015, 11.54 Uhr, im Verbrauchertipp zum Thema: Kurzzeitpflege. Es geht dabei um den neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Damit wird eine vielfach beklagte Versorgungslücke geschlossen. Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zur Vorbereitung des Verbrauchertipps per Interview Hinweise zu den bisherigen Versorgungslücken und den neuen Regelungen gegeben. Weitere Infos > viewtopic.php?f=7&t=21443 Dort wird u.a. in einer Pressemitteilung vom 04.12.2015 die neue Rechtslage vorgestellt.
Eine Berichterstattung über die neuen Ansprüche wäre zu begrüßen. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass insoweit weithin (noch) Unkenntnis herrscht und daher Versorgungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Im Übrigen sind die zuständigen Behörden bzw. Trägereinrichtungen aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Kurzzeitpflegeplätze auch zur Verfügung stehen. Denn sonst laufen die diesbezüglichen Ansprüche ins Leere.
Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7
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Kliniken: Montgomery erwartet Privatisierungswelle

Beitrag von WernerSchell » 05.01.2016, 07:31

Ärzte Zeitung vom 05.01.2016:

Kliniken: Montgomery erwartet Privatisierungswelle
Die Krankenhauslandschaft wird sich gravierend verändern, prophezeit BÄK-Chef Montgomery. Er erwartet weniger Klinik- Standorte,
weitere Wege für Patienten und den Vormarsch privater Träger.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... tik&n=4703

Kommentar: Mehr Mut zu Investitionen dringend notwendig
Nur zaghaft hat sich der Gesetzgeber an die chronische Unterfinanzierung öffentlicher Investitionen in Krankenhäusern herangetraut.
Die Folge: Die "schwarze Null" bei der Verschuldung wird mit zu wenig Infrastrukturinvestitionen erkauft. Das muss sich ändern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... aft&n=4703
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Kliniken: Ökonomische Kompetenz für Ärzte unverzichtbar

Beitrag von WernerSchell » 14.01.2016, 07:32

Ärzte Zeitung vom 14.01.2016:
Kliniken: Ökonomische Kompetenz für Ärzte unverzichtbar
Wer sich nur auf das Arztsein konzentriert, kommt auf der Karriereleiter in Kliniken kaum mehr voran.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... ent&n=4724
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Chaos Notaufnahme?: Jeder zweite Patient kein echter Notfall

Beitrag von WernerSchell » 29.01.2016, 08:37

Am 29.01.2016 bei Facebook gepostet:
"Chaos Notaufnahme?: Jeder zweite Patient kein echter Notfall" (so die "Ärzte Zeitung" am 29.01.2016). Erkenntnisse, dass die (unterfinanzierten) Notaufnahmen in den Krankenhäusern oftmals missbräuchlich in Anspruch genommen werden, wurden von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wiederholt vorgestellt: viewtopic.php?f=4&t=20917 - Auch Notarzteinsätze sind oft unnötig - Filmbeitrag informiert > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... saetze.mp4 - Die Fehlinanspruchnahmen binden Personal und Sachmittel - und diese fehlen an anderer Stelle!
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Versorgung: Klinik-Rezept soll Engpässe verhindern

Beitrag von WernerSchell » 01.02.2016, 07:28

Ärzte Zeitung vom 01.02.2016:
Versorgung: Klinik-Rezept soll Engpässe verhindern
Um Versorgungslücken an der Schnittstelle stationär-ambulant zu schließen, erhalten Klinikärzte mehr Spielraum bei Entlassverordnungen.
Das entlastet auch die Hausärzte. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=903 ... pte&n=4761
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Richtlinie zum Entlassmanagement tritt in Kraft

Beitrag von WernerSchell » 16.03.2016, 17:30

Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie tritt in Kraft:
Entlassmanagement

Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. März 2016 in Kraft:
Arzneimittel-Richtlinie: Entlassmanagement
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2415/
Quelle: Mitteilung vom 16.03.2016
Gemeinsamer Bundesausschuss
Telefon: 030 / 275 838-0
Telefax: 030 / 275 838-805
E-Mail: info@g-ba.de
Internet: http://www.g-ba.de
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Krankenhausfinanzierung: Pflege hat verloren!

Beitrag von WernerSchell » 16.03.2016, 18:24

Krankenhausfinanzierung: Pflege hat verloren!
Seit 2004 erheblich mehr für die Ärzte und weniger für die Pflege


Im Jahr 2004 wurde die Krankenhausfinanzierung in Deutschland grundsätzlich umgestellt. Seither gelten diagnosebezogene Fallpauschalen, d.h. Krankenhäuser bekommen heute pro Diagnose und Fall ein definiertes Entgelt. Vor dem Hintergrund dieses sogenannten DRG-Systems hat eine massive Verschiebung beim Personal und den Kosten insbesondere von der Krankenhauspflege auf die Ärzteschaft stattgefunden. Auf diesen Missstand hat Prof. Frank Weidner, Leiter des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip), auf dem Deutschen Pflegetag 2016 in Berlin in einem Vortrag hingewiesen.
Demnach hat es in den zehn Jahren von 2004 bis 2014 in den verbliebenen rund 1.640 allgemeinen Krankenhäusern (- 10%) einen Zuwachs von rund 31.500 Vollzeitstellen für Ärzte gegeben (+ 28%). Bei der Pflege betrug der Anstieg lediglich 6.400 Vollzeitstellen (+ 2,3%), wobei es in den Jahren zuvor bereits einen massiven Stellenabbau in der Pflege um mehrere zehntausend Stellen gegeben hatte. Die Personalkosten pro vollzeitbeschäftigten Arzt sind seit 2004 um 32.300,- Euro (+ 38%) gestiegen. Bei der Pflege sind sie lediglich um 7.700,- Euro pro Vollzeitkraft (+ 17%) gestiegen. Bezieht man die Inflationsrate für den Zeitraum in die Betrachtung mit ein (+ 19%), sind die Personalkosten in der Pflege sogar gesunken.
Somit verwundert es auch nicht, dass die Gesamtpersonalkosten für die Ärzteschaft in diesen zehn Jahren um 7,3 Mrd. Euro (+ 76%) angestiegen sind. Bei der Pflege betrug der Anstieg rund 2,5 Mrd. Euro (+ 19%). Erstmals lagen im Jahr 2012 die Personalkosten der Ärzteschaft im Krankenhaus über denen der Pflege. Bereits 2014 gaben die allgemeinen Krankenhäuser rund 1,4 Mrd. Euro mehr für alle Mediziner als für alle Pflegefachkräfte aus.
Weidner: „Hätte man die Pflege im Krankenhaus seit 2004 so wie die Ärzteschaft entwickelt, dann würden heute zusätzliche 73.000 Vollzeitstellen für Pflegekräfte in den allgemeinen Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Die Personalkosten für die Pflege würden um rund 7,4 Mrd. höher liegen und eine Pflegefachkraft würde rund 20% mehr verdienen.“ Pro Krankenhaus wären das rund 45 Stellen in der Pflege, d.h. pro Station rund 3 Stellen. Die Pflegeausdünnung hat Folgen sowohl für die Pflegenden, was sich in einem erhöhten Krankenstand und in Frühverrentungen zeigt, als auch für Patienten. In Studien des dip wurde wiederholt auf den Zusammenhang der problematischen Personalsituation und der Risiken in der Versorgungsqualität der Krankenhauspflege hingewiesen.
Als Gründe für die massiven Stellen- und Kostenverschiebungen lassen sich sowohl rechtliche, ökonomische als auch berufspolitische Gründe finden. Neben den arbeitszeitrechtlichen Veränderungen bei den Ärzten spielt auch die Tatsache, dass die Ärzteschaft in den Krankenhäusern seit 2006 von einer eigenen Gewerkschaft (Marburger Bund) in den Tarifverhandlungen vertreten wird, eine Rolle. Weidner: „Hier ist zum einen die Politik gefordert, dem Exodus der Pflege aus dem Krankenhaus einen Riegel vorzuschieben. Aber noch wichtiger ist es, dass sich die im Krankenhaus beschäftigten Pflegenden endlich besser organisieren und massenhaft in Berufsverbänden und Gewerkschaften eintreten.“

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen schätzt Weidner das von der Bundesregierung jüngst beschlossene Pflegestellen-Förderprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 im Umfang von insgesamt 660 Mio. Euro als absolut nicht hinreichend ein. Bedeutsamer ist aber nach seiner Einschätzung noch, mit funktionierenden Verfahren und Instrumenten dafür zu sorgen, dass zusätzliches Geld für die Pflege im Krankenhaus wirklich bei der Pflege ankommt. „Wir brauchen eine Personalverordnung in der Pflege, die sich im Kern nach der Zahl der zu versorgenden Patienten und ihrem Pflegebedarf richtet und festlegt, wie viele Pflegefachkräfte sich um wie viele Patienten kümmern müssen“, so Weidner.
Dass dies keine utopische Forderung ist, zeigt ein Blick in die europäischen Nachbarländer. Einer großen internationalen Studie zufolge schneidet Deutschland im Zahlenverhältnis Pflegefachkräfte pro Patienten gemeinsam mit Spanien am schlechtesten ab. Während in Deutschland im Durchschnitt eine Pflegefachkraft für 10,3 Patienten zuständig ist, sind es in Großbritannien 7,7, in der Schweiz 5,5, in den Niederlanden 4,9 und in Norwegen 3,8 Patienten (Durchschnitt 1 zu 7,2).
Das gemeinnützige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) ist ein Institut an der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) in Köln und betreibt einen weiteren Standort an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) bei Koblenz. Seit der Gründung im Jahr 2000 hat das Institut mehr als hundert innovative Projekte im Bereich der Pflege-, Pflegebildungs- und Versorgungsforschung durchgeführt und zahlreiche Studien zur Situation der Pflege in Deutschland veröffentlicht. Es finanziert sich nahezu ausschließlich durch eingeworbene Forschungsgelder.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.03.2016
Frank Weidner Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.
Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 46 86 1 - 30; dip@dip.de
https://idw-online.de/de/news647953

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